Pfarrer Lomnicki — Pinkas — Dylewski — Borrosch.
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in der katholischen Kirche bestehenden Jnstanzenzug hingewiesen habe, sohandle es sich in Wahrheit nicht so sehr um Instanzen als um Garantien(Bravo). Oder ob man wohl eine Garantie darin finden würde wennman den Angeklagten Wiens den Jnstanzenzug von Melden an Windisch-Grätz und von Windisch-Grätz an den Zar Nicolaus in Aussicht stellte?!(Anhaltender stürmischer Beifall von allen Seiten.) Der arme Angeklagtewäre im Stadtgraben erschossen, ehe das Urtheil bestätigt zurückkäme!(Bravo.) Was von der Freiheit der Kirche zu halten sei, beweise dasBeispiel von Frankreich und Belgien wo sie lang bestehe; ein ungebildeterClerns und Jndifferentismus sei die Folge davon, ächte Religiosität werdedort vermißt. „Das kleine Belgien hat in zwanzig Jahren an vierhundertklösterliche Institute gegründet: meine Herren, wenn das die Resultateeiner freien Kirche sind so verwerfe ich diese Freiheit" (Beifall). Undnichts zu fürchten sei von der freien Kirche? Was wären denn dieScheiterhaufen und Inquisitions-Tribunale? die Kreuzzüge gegen dieAlbigenser und Waldenser? der Treubruch und schmähliche Mord an Jo-hannes Hus „den edlen Sohn meines Vaterlandes?" (Bravo), dieFerdinand'schen Bluturtheile in Oesterreich und Böhmen? die Ausstoßungder armen Zillerthaler? „Ich mache Sie, meine Herren, schließlich auf-merksam daß in den hier vertretenen Provinzen rund 26.000 Mitgliederdes untergeordneten Clerus leben, in ganz Oesterreich 60.000. MeineHerren, diese 60.000 sind unbedingte Unterthanen und Leibeigene desEpiscopates, von ihm in jeder Beziehung abhängig; erkennen Sie in dieserArmee nicht die furchtbare Gefahr gegen die Freiheit? Meine Herren,auch dieser noch rechtlosen Menschenzahl muß ihr Recht werden" (Bravo),„und ich hoffe Ihre Weisheit wird das Mittel finden die Gefahren ab-zuwenden." (Verläßt unter anhaltendem allgemeinen Beifall die Tribüne.)Auch er brachte ein Amendement ein, dessen bezeichnendste Stelle lautete:
Dem Staate stehen die bisher ausgeübten Rechte jedenfallsnoch so lang zu, bis durch Einführung einer zeitgemäß eingerich-teten Synodal-Vcrfassung sowohl den kirchlichen Gemeinden alsauch dem gesammten Clerns der gebärende Einfluß auf ihrekirchlichen Angelegenheiten eingeräumt und ihnen namentlich dasRecht ihre geistlichen Vorsteher frei zu wählen zugestandcn sein wird.
Der Antrag wurde zahlreich unterstützt.
Dhlewski sprach sodann für die Freiheit der Kirche, nach ihmBorrosch für eine der Kirche durch den Reichstag zu gebende Synodal-Verfassung, beide nicht ohne hundertmal gesagtes zu wiederholen. Der