310 III. 19. Schluß der Verhandlungen über die Religions- u. Kirchen-Frage.
ß. 15 unterbreche, den Entwurf der Verfassung in den Abteilungen un-gestört bis zum 13. dnrchbcrathen und auf Grund dieser Verhandlungenam 14. vom Constitntions-Ausschnße die Revision vornehmen lasse, wor-auf dann am 15. März als dem Jahrestage der Constitutions-Erthei-lnng die erste Lesung des Entwurfes stattfinden könne. Es war auch dieskein corrccter Vorgang; denn er zielte im Grunde ans ein Durchpeitschendes ernstesten Theiles des Verfassnngswerkes binnen wenig Tagen, undwenn Rieger für diesen Zweck vorschlug daß jene allgemeinen Grundsätzedie in allen Constitutionen vorkämen, über die Unverletzlichkeit des Kaisers,über die Verantwortlichkeit der Minister und andere, einfach zur Kenntnisgenommen und die Oesterreich eigentümlichen Bestimmungen, wie überdie Einteilung in Kronländcr, die Zusammensetzung des Reichtages unddergleichen eingehend berathen werden sollten, so war dem entgegenznhaltenwarum man denn bei den Grundrechten, die gewiß allgemeine in allen Ver-fassungs-Urkunden vorkommende Grundsätze enthielten, eine solche Abkürzungdes Verfahrens nicht für notwendig gefunden hatte? Zuletzt wurde ein An-trag Cajetan Maycr's mit einem Zusatz Brauner's angenommen wie folgt:
Der Constitutions-Entwurf hat am 15. März zur erstenLesung zu gelangen, wofür eine eigene Sitzung anzubcraumenist. Zu diesem Behnfe ist die Beratung über die Grundrechtemit Schluß der Debatte über Z. 15 und Abstimmung über den-selben auszusetzen, und hat die Beratung über den Constitutions-Entwurf in den Abteilungen stattzufinden.
Sofort schritt das Haus zur Fortsetzung der Debatte über den Z. 15,für und gegen welchen, wie wir uns erinnern, noch ein kleines Heer vonRednern eingeschrieben war. Der erste war der griechisch-katholische PfarrerJohann Lomnicki ans Jawora der für eine angemessenere Dotirnng desCurat-Clerns, Aufhebung der Stolgebühren sowie Ergänzung des ansKirchenmitteln nicht zu deckenden Abganges ans dem Staatsschätze sprachund einen dahin zielenden Antrag auf den Tisch des Hauses niedcrlegte.Pinkas der auf ihn folgte sprach gegen Wierzchlejski und Haßlwantcr —den ihm persönlich befreundeten Abgeordneten für Tachau traf er nurmit einem leichten Ausfall — durchaus im Geiste Szäbel's und ebensomaßlos, wobei er überdies eine seltene Unkenntnis mancher Zustände undVerhältnisse bloslegte. Eine Gesellschaft die der Christus-Lehre zuwiderdurchaus ans absoluter Gewalt beruhe, eine Gesellschaft deren Oberhauptaußerhalb des Staates sich befinde, vertrage sich nicht mit den Institu-tionen eines freien Staates. Wenn der Bischof von Przemysl auf den