Antrag Haimcrl wegen Beschleunigung des Verfassungswerkes.
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Reichstag wird, mögen wir es uns nur gestehen, vom Ministerium ge-pudelt; ich wünsche mir nichts sehnlicher als fortzukommen." Das warendie letzten Worte des Abgeordneten für Eisenbrod, der seine Hoffnungenauf den künftig einznberufenden Reichstag setzte . . . '*).
Die Redaction des zweiten Theiles des Verfassungs-Entwurfes war imAusschüße vollendet und genehmigt und wurde vom Vorsitzenden ausnahms-weise sogleich vcrificirt. Adolf Much, der an diesem Tage die Schristführnngbesorgt hatte, wurde noch spät abends in die vor der Stadt gelegene Fi-liale der Staatsdruckerei geschickt, wo die früheren Theile des Entwurfesbereits im Satze vollendet standen, damit so schnell als möglich die erstengefalzten Exemplare in die Hände der Abgeordneten gelegt werdenkönnten.
Der 4. März war ein Sonntag und folglich keine Sitzung. Am 5.um 3/4 10 Uhr vormittags war man wieder bei der Arbeit und derPräsident begann mit der erfreulichen Mittheilung daß schon morgen derEntwurf der Verfassungs-Urkunde gedruckt sich in den Händen der Mit-glieder befinden werde. Es erhob sich Professor Haimcrl aus Prag,Reichstagsabgeordneter für Elbogen, zur Begründung eines von ihm und140 Genossen eingebrachten Antrages:
Die hohe Kammer beschließe, rücksichtlich des Constitutions-Entwurfes von der Bestimmung des ß. 37 der Geschäftsordnungabzugehen und denselben, ohne ihn zur Vorbernthung au die Ab-theilungen zu verweisen, sogleich zur ersten Lesung bringen zu dürfen.
Der Vorschlag war, wie es aus solchem Munde nicht anders kommenkonnte, gewiß ehrlich und aufrichtig gemeint. Der Sache nach war esaber der schneidendste Hohn auf die Hauptaufgabe des constituirendenReichstages, auf dessen ganze bisherige Gepflogenheit und auf das parla-mentarische Wesen überhaupt, wenn, nur um dem Selbstvorwurfe derVersammlung und der drängenden Ungeduld der Völker über die un-absehbare Verzögerung des Verfassungswerkes ein Ende zu machen,von den Vorschriften einer mit Aufwand von so viel Zeit und Mühezustandegekommenen Geschäftsordnung gerade in dieser wichtigsten undfolgenschwersten Angelegenheit abgcgaugen werden sollte. Auch erhobensich sogleich Rieger und Strobach gegen einen solchen Vorgang; es lassesich das gewünschte Ziel auch ohne Umgehung der Geschäftsordnung er-reichen, wenn man die Sitzungen nach Beendigung der Debatte über den
*) Protocollc S. 363 s.