292 in. 18 . Der Bischof von PrzeiiuM nnd der Abgeordnete für Tachau.
gegen den Episcopat geäußert, er hätte das zufällige eines Misbrnuchcs vandem Wesen, das individuelle von dem allgemeinen geschieden nnd dem Epis-copate so verächtliche Absichten wie die Vorliebe für den Absolutismus nichtin die Schuhe geschoben. Der Josephinismus ist der verkappte Feind desKatholicismus" (Zischen nnd Murren ans der Linken, das aber vom Beifallim Eentrum überboteu wird*); „denn der Josephinismus war cs der denAbsolutismus aus den Boden der Kirche verpflanzen wollte. Er schwächteden Einfluß des Papstes auf die Bischöfe, er entzog die Bischöfe der Aufsichtdes Metropoliten, er untersagte jegliche Appellation vom Bischöfe an einehöhere Gewalt, nnd stellte sich dafür zum Gesetzgeber und Richter, ja zumHerrscher in der Kirche auf. Wenn der Episcopat sich jetzt wie ein Manndagegen erhebt, können Sie das Herrschsucht nennen?" Der Abgeordnetefür Olmüz habe erklärt er sei bereit in die Freiheit der Kirche zu willigenwenn diese selbst frei sei von ihrer „Hierarchie", wenn sic sich ihre Verfassungauf demokratischer Grundlage constitnire. Aber die katholische Kirche brauchesich nicht erst zu constituiren, sie habe von allem Anfang an ihre Con-stitution gehabt. Die Grundlage dieser Constitution sei die Hierarchie;der Kirche die Hierarchie nehmen wollen heiße ihre Lebensader unterbinden,heiße sie selbst zu etwas anderem machen wollen als sic seit achtzehnhundcrtJahren sei. Die Demokratie wirke von unten nach oben, der Katholicismusvon oben nach unten, nicht um über das Volk zu herrschen, sondern um demVolke ans dem Wege des Heiles zu dienen. Aus diesem Grunde dürfeman auch an dem Verhältnisse der Kirche zu deren Oberhaupt dem Papstenicht rütteln; trenne sich der Katholik vom Papste so habe er aufgehörtKatholik zu sein; was das Haupt dem Leibe das sei der Papst demKatholiken, wie der Baum vom Stamme so werde der Katholicismusvom Papste getragen. Ein weiterer Punkt sei das Kirchenvcrmögcn. DieVerwaltung des Religionsfondes, oder doch die Einsicht in und der Ein-fluß auf dieselbe stehe der Kirche zu, nicht etwa daß die Capitalicn desReligionsfondes herausgegeben werden sollen, sondern damit die Einkünftedesselben im Sinne der Kirche verwendet werden. Ein gus supromavinspeotiouis lasse sich dem Staate nicht abstrciten; allein dies sei blosnegativ, sei nicht gegen die Freiheit sondern gegen den Misbrauch derFreiheit gerichtet. Er stelle sich in dieser Hinsicht die Kirche wie einenMarkt vor, die Bürger bewegen sich frei, handeln ruhig, die Polizei
) R. T. Bl. Nr. 58 S. 1V6.