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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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282 m. 17. Derzweite Theil" des Verfassungswcrkes.

Vortrage aus, welchem Hein mit der bissigen Bemerkung entgcgentrat:er wisse nicht ob Rieger seine Erziehung in einemooIIoKio 8ooiotrctis.losn" genossen habe; ans seiner Rede schaue übrigens nichts heraus alsder jesuitische Pferdefuß. Seine eigene Meinung faßte Hein in die Wortezusammen:Die Volkskammer halte ich für das Medium welches daseinige Oesterreich Zusammenhalt; mit der Länderkammer bringe ich demFöderalismus eine Huldigung dar"*).

Bei den Bernthungen über den AbschnittDer Kaiser" trug derAusschuß, seinen eigenen Svuvcrainetäts-Jdeen vom Sommer 1848 einneues Opfer bringend, der erhabenen Stellung des Monarchen volleRechnung. Das Veto betreffend sprachen wohl so ziemlich alle gegen einabsolutes Veto; allein cs waren mehr Klngheitsgründe die man für eineblos aufschicbendc Verweigerung der A. H. Sanction ins Treffen führte.Bor allem geschah dies von Lasser, also einem Mitglied«: der Mittel-partei.Ich halte es", sagte er,gefährlich der Krone ein absolutesVeto znzngcstehen, und um dieser Gefahr vorzubengcn, um dem Revolutions-Kessel ein Ventil zu geben, spreche ich mich für das suspensive Vetoans." Mayer stimmte ihm bei:Weiß das Volk daß es, wenn auch derMonarch zweimal vom Veto Gebrauch macht, zum drittenmal dennochzu seinem Recht kommen werde, so wird einer Revolution vorgebeugt;daher das Interesse der Krone durch das suspensive Veto besser gewahrtist als durch das absolute." Zieminlkowski meinte freilich, es werde schondas erstemal wenn die Sanction verweigert wirdstark kochen", unddarum finde er es klug und vorsichtig, damit der Kessel nicht springe,die Sanction nicht noch ein zweitesmal verweigern zu lassen; allein dieMehrheit entschied sich für den Mayer'schcn Vorschlag**).

An charakteristischen Aenßcrungcn fehlte es bei keinem der Paragraphe.Als die Verheiratung des Kaisers zur Sprache kam wollte Filippi dieselbein dem Falle an dievorläufige Genehmigung des Reichstages" gebundenwissen, als die Wahl ans eine Prinzessin fallewelche einem regierendenHanse in einem Lande angehört wo der Herrscher die gesetzgebende Ge-walt mit dem Volke nicht theilt", und Goldmark unterstützte diesenAntrag mit dem geschichtlich ebenso hinfälligen als patriotisch unzartenArgumente:Wäre die Gemahlin Ludwig XVI. nicht eine österreichische

*) Protocolle S. 135 f. 140 f.

**) A. a. O. S. 160167.