Volkskammer — Läiiderkammcr — Kreistage. 281.
Auch für das Fortbestehen der Landtage war der Ausschuß: „JedesReichslaud hat das Recht einen eigenen Landtag abzuhalten." Die Mehr-heit aber schob, wie bereits erwähnt, in den größern Ländern zwischen Reichs-tag und Landtag ein drittes Glied ein: die Kreistage, und thcilte denselbenGeincindeangelegenheiten, Kreisstraßen, Errichtung von Sparcassen undLeihanstalten, und überhaupt „die Besorgung aller Angelegenheiten welchenur die Kreisgcmeinde oder mehrere Bezirke derselben betreffen" zu.„Sowie cs Provinzial-Eigenthümlichkeitcn gibt", betonte Fischhof, „so gibtcs auch Kreis-Eigcnthümlichkeiten, deren Berücksichtigung doch offenbarim Kreistage eher als im Landtage zu erwarten ist." Er verlangte auchdaß die Kreise, „die ihre Unterrichts- und Bolkserziehnngs-, ihre Kranken-nnd Humanitäts-Anstalten auf eigene Kosten erhalten", von den Bei-trägen zu Landesanstalten derselben Art befreit seien. Vergebens sperrtensich Ricgcr und die Seinen gegen eine solche Znmuthung: den Kreis-tagen nicht blos eine administrative sondern auch eine legislative Gewaltznthcilcn heiße nichts anderes als die Autonomie der Landtage vernichten.„Und wie denken Sie sich denn Kreisgesctze die dem Kaiser zur Sanctionvorgelegt werden sollen? Wäre das nicht ein Hohn für die Landtage?Sagen Sie meinetwegen: Alles was nicht dem Reichs- und dem Kreis-tage zngewicsen ist bleibt dem Landtage; dann haben Sic zwei Arme,aber keinen Körper" *).
Die Kreistage sollten im Sinne der ecntrnlisircnden Mehrheit desAusschußes auch in die reichstäglichc Thätigkeit cingrcifen, denn diebeiden Kammern waren jede ans eine andere Grundlage gestellt: dieVolkskammer ans die Bcvölkernngszisfer, die Lünderkammcr auf die Lnnd-und Kreistage; jeder Landtag hatte in die letztere sechs Mitglieder zuentsenden, aber in Ländern die aus zwei oder mehreren Kreisen bestehenauch jeder Kreistag eines. Ziemiatkowski wollte nur eine Länderkammergelten lassen, keine Volkskammer; denn, so meinte er, „die verhältnis-mäßig passendsten Abgeordneten werden wir noch der Wahl der Länderzu verdanken haben; bei weitem unpassender werden die Depntirten seinwenn das Volk wählt". Rieger war für zwei Kammern, wollte aberbeide „vom Standpunkte der Föderation ans" behandelt haben; „dieEinführung eines Reichstages in Oesterreich auf Grund der reinen Volks-vertretung halte ich für einen Unsinn". Er führte dies in einem längern
) Protocollc S. 231, 309.