274 m. 17. Der „zweite Theil" des Verfassungsmerkes.
eigenen Lande die Deutsch-Böhmen gegen die Anwendung des 8. AprilEinsprache erheben? „Ich frage Sie", rief Vaeano zu Ricgcr hinüber,„ist der Erlaß vom 8. April contrasignirt?" Vom Minister Pillersdorff!„Dann werde ich den Minister Pillersdorff in Anklagestand versetzen" *).Rieger und Pinkas entgegneten allerdings nicht ohne Grnnd: Böhmenmit Ungarn zu vergleichen sei „gelinde gesagt ein Jrrthnm, in Wahrheiteine Beleidigung. Die Ungarn haben Forderungen gestellt die uns undunseren Freunden nie eingefallen sind, weil wir wußten daß ein Staatanfhören müßte Staat zu sein wenn es in demselben zwei Minister desAenßern und zwei Minister des Krieges gäbe". Allein sie gewannendarum die Gegenseite nicht. „Haben Sic dafür gestimmt", entgegneteihnen Goldmark, „daß gegen die Ansprüche der Ungarn Gewalt ange-wendet werde so ist damit auch Ihr 8. April null. Wollen wir eineiniges Oesterreich so kann keine Provinz Central-Behördcn haben; wennjeder Landestheil Minister hat so hören die Central-Minister auf zu seinund dann ist die ganze Central-Rcgierung überflüssig" **).
Wenn sich in sothancr Weise die Mehrheit des Constitutions-Aus-schußes gegen die Zumnthungen der böhmischen Föderalisten wehrte, sowar sie, wie schon erwähnt, keineswegs gesonnen ihre eigene Ansicht ansdie Spitze zu treiben, ihren Herzenswunsch nach gleichförmiger Untcr-theilnng des Staatsgebietes als Forderung hinznstellen. Die von altcrsherüberkommene Scheidung desselben in Politische Verwaltungsgcbicte oderProvinzen war bis zum Jahre 1848 diese: Galizien und Wladimiricn mitder Bukowina (Czernowitzer Kreis) und dem 1846 neu hinzngekommenenKrakau; Mähren und Schlesien; Böhmen; Nieder-Oesterreich; Ober-Oesterreich mit Salzburg; Tyrol und Vorarlberg; Steiermark; Jllyrien(Kärnten und Krain); Küstenland (Görz und Gradisca, Triest und Istrien);Lombardei; Venedig; Dalmatien. Den Ausdruck „Provinzen", der vonden Königreichen seit jeher als erniedrigend nbgelehnt wurde, ließ auchder Constitntions-Ausschuß fallen. Im Mayer'schen Entwürfe war derAusdruck „Kronläuder" an die Stelle gesetzt, wogegen aber von Dr. JosephKrainz (Windischgrätz) eingewcndet wurde daß dies an „Krongüter" er-innere und daher so gedeutet werden könne als ob die Länder Eigenthumder Krone seien, während Vaeano bemerkte, die Erzherzogthümer Herzog-
es Protocolle S. ?ls.
**) Ebenda S. 69.