Die böhmischen Gewährungen vcun 8. April 1848.
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Stelle wurde von Gobbi's Landsmannschaft der Abgeordnete für VoloskaCriminal-Rath Joseph Mach gewählt*).
Die Vertretung der Ansichten Palackh's im Constitntions-Ansschußcfiel nun zunächst seinen beiden früheren Mitkämpfern Riegcr und Pinkaszu, die jetzt an des Ansgeschiedenen Stelle auch die Nolle der Gekränktenund zugleich Empörten übernahmen, namentlich der crstere, der schon am7. mit seinem Scheiden drohte, aber sich dann wieder bereden ließ ans-zuharren. Auch betheiligte sich Ricger an der Debatte, überall wo esseine und seiner politischen Freunde Grnndanschanung galt, mit lebhafterWärme und gewohnter Meisterschaft der Rede, wenn er dieselbe auchetwa mit einem Ausdrucke des Mismuthcs begann: „Ich habe zwar schonalle Lust hier zu sprechen verloren" rc.**).
Sowohl Riegcr als Pinkas und Strobach steiften sich für ihre An-sprüche ans die kaiserlichen Zugeständnisse vom 8. April 1848, worindas was sie jetzt dnrchznsetzen sich bemühten im Wesen schon enthaltenwar. „Und ich sage Ihnen", rief der Abgeordnete für Eiscnbrod beieinem solchen Anlasse aus, „daß wir uns ohne Gewalt den 8. Aprilnicht nehmen lassen; wollen Sic daher eine Revolution im Lande, sonehmen Sie uns den 8. April"***). In diesem Sinne ließ sich derböhmische Heißsporn noch manchmal vernehmen, so daß ihm sein eigenerLandsmann Strobach einmal vorhielt daß er „so oft" drohe „Revolutionzu machen" si). Einschmeichelnder trug Pinkas die Sache vor; denncs nähmen ja die Böhmen die Gewährungen des 8. April nicht für ihrLand allein in Anspruch sondern für alle Länder. Die Gegner jedochwandten ein, die Gewährungen vom 8. April für Böhmen seien durchdie Berufung des constitnirenden Reichstages und durch den Eintritt derVertreter Böhmens in denselben um ihre Geltung und Kraft gebrachtworden. Und wer sei es denn gewesen, fragte Brestel, der am meistenBeifall geklatscht als Bach seine Denkschrift über die ungarischen Ver-hältnisse verlesen?! „Aber alle Argumente jener Stnatöschrift sind nachder alten Bauernregel: was dem einen recht ist muß dem andern billigsein, auch auf den 8. April anwendbar." Und würden nicht in ihrem
*) Sten. Auf. V S. 84, 4.->.
**) So unter auderm am 17. Februar; Protocolle S. 229.»**) Ebenda S. 69.
4) Ebenda S. 179.
Helsert, Geschichte Oesterreichs. IV. S.
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