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III. 17. Der „zweite Theil" dei< Verfassungöwerkes.
sich Oesterreich nn Deutschland „innig anschließen" soll habe durch dieNote vom 4. an Klarheit nicht gewonnen; „nur so viel scheint mir dar-aus deutlich hervorzugchcn: daß Oesterreich eine deutsche Macht sein willund es zugleich nicht sein will". Der Grundsatz der nationalen Gleich-berechtigung hier und der Hegemone Gedanke eines national-deutschenReiches dort, wie wolle man sie nebeneinander zur Ausführung bringen?Und wenn man den deutschen Elementen in Oesterreich gestatte sich demnationalen Ccntrnm anznschließcn, wie wolle man „unsere italienischenLandsleute abhalten ihrerseits die dostitnonto Itnliana zu beschicken?wie die Wünsche nach einer Wiederherstellung Polens verdammen? wieeinen etwa beabsichtigten pnnslavischen Congrcß hindern?" Er frage daher:ob das Ministerium „seine im Programm vom 27. November v. I. er-klärten Ansichten und Grundsätze" geändert und „ans welchem Grundeund ans welchen Rechts-Titel hin" cs Neuwahlen für das deutsche Par-lament „sogar in denjenigen Ländern und Gebieten welche, wie nament-lich die große Majorität von Böhmen und Mähren, ihren Widerwillendagegen bereits unzweideutig erklärt", ausgeschrieben habe? „Ist die Re-gierung nicht vielmehr geneigt die zum großen Theil durch blose Mi-noritäts-Wahlen, somit rechtsnngiltig ernannten Dcputirten von Frankfurt
abzuberufen?"i'-")
Da sowohl am 21. wo Zimmer und Schuselka als am 23. woPalack^ sprachen, die Regierungssitze leer waren, so konnte Smolka nurerklären er werde die Interpellationen an das Ministerium leiten.
17.
ES wurde nn seinem Orte*) der Schwierigkeiten gedacht welche der„zweite Theil" des Bcrfnssnngswcrkes dem Constitntions-Anösehnße be-reitete und die, nebst der RcichötngSpanse während des October-Aufstan-des und unmittelbar nach demselben, eine übermäßige Verzögerung dessenherbeiführten was von allem Anfang die Aufgabe dieser nicht eigentlichgesetzgebenden, sondern constituircndcn d. i. verfassunggebenden Vcr-
Vor. Vd. S. 8 s. 63—65.