Verbot der deutsche» Grundrechte iu Oesterreich.
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BnndeStheilc Platz finden sollen?" In dem Rundschreiben des GrafenStadion wegen der Frankfurter Grundrechte erblickte Schusclka „eineoffenbare Beleidigung des deutschen Volkes und der deutschen Nalional-Vcrsnmmtnng, eine unheilvolle Cvmpromittirnng der deutschen StellungOesterreichs, eine Verletzung der allen Ocsterrcichern garantirtcn Preß-freiheit und besonders eine Verhöhnung und Unterdrückung der nationalenFreiheit der deutschen Oestcrrcicher" ; die französische VcrfnssnngSnrknnde,„also eine rcpnblicnnischc Verfassung", dürfe in Oesterreich gedruckt undverbreitet werden, „die Grundrechte des deutschen Volkes aber sind inOesterreich eine verbotene Schrift!" Habe man vielleicht zu gewärtigendaß auch die österreichischen Grundrechte ans den Index der verbotenenSchriften gesetzt und dagegen etwa von amtswegen die Hefte Hans Jörgclszur Aufklärung der unteren Volks-Classen verbreitet werden? Der Herr-Minister des Innern wolle daher die Frage beantworten: „ob er dieangeführte Weisung wirklich erlassen habe und ob er nicht geneigt wäresie znrückznnehmcn?"
ES war zu erwarten daß nach so bezeichnenden Kundgebungen vondeutscher Seite eine Antwort von der Gegenpartei nicht ausbleibcn könne;sie erfolgte ans dem Munde Palncky's in der Sitzung vom 23. in derGestalt einer an das Gcsammt-Ministerinm gerichteten Interpellation.Die kaiserlichen Gewährungen vom März April Mai und Juni v. I.,so lautete in Kürze seine Beweisführung, hätten den österreichischen Völ-kern „das unbezweifkltc Recht zngcstandcn über ihre künftige» Geschickein Vereinigung mit ihrem Mndcsfürsten selbst zu entscheiden, und hin-fort keine» anderen Gesetzen zu gehorchen als zu denen sic auf verfassungs-mäßigem Wege ihre freiwillige Zustimmung ertheilcn"; der vom Kniscrcinbernfcnc constiluirende Reichstag stelle „den gesetzlich ausgeprägten Gc-sammtwillcn der Völker Oesterreichs dar, mit welchem Hand in Hand zugehe» Se. k. k. Majestät fest entschlossen zu sein erklärte". Wie die Re-gierung daneben ein anderes Parlament habe beschicken lassen können seieinzig „ans Rechnung der damaligen Wirren" zu schreiben; unbegreiflichaber erscheine cs wie jetzt noch, wo Sc. Majestät der regierende Kaiserdie Integrität des Kaiserstaates und die Gleichberechtigung aller Nationendesselben bei Allerhöchst Seiner Thronbesteigung wiederholt bestätigt habe,die obersten Räthe der Krone nicht nur die österreichischen Abgeordnetenans Frankfurt nicht znrückrufen, sondern sogar neue Wahlen für dasdeutsche Parlament ansschreiben können! Die von jeher dunkle Frage wie