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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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104 I. 8. Oesterr. Plan einer Directorial-Regierung für Deutschland.

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Am 17. Februar war Graf Rechberg wieder in Wien. Er konntemit dem was er von seiner Rundreise heimbrachte zufrieden sein, und so »

war cs auch Fürst Felix Schwarzenberg. Schon am 11. hatte dieser anWindisch-Grätz geschrieben:Franzosen und Engländer sind für den Augen-blick sanft und fügsam, weil sie fürchten daß wir zu Gunsten des Papstesallein einschreiten was für beide äußerst störend wäre. Preußen soll fürseine Circular-Depesche vom 23. Januar büßen. Ich habe am 4. d. M.eine Erklärung nach Frankfurt geschickt der sich schon vorläufig SachsenHannover Bayern und Württemberg angeschlossen haben." Nach Rech-bcrg's Rückkunft schrieb er:Meine Note vom 4. Febrnar hat den Kö-nigen Muth zum Widerstand, aber leider nicht die hinlängliche Kraftdazu gegeben. Hätten wir 10.000 Mann bei Eger und 10.000 Mannin Vorarlberg, und auch nur die letzter», so wäre Süd-Dentschland anuns gekettet. Mit Worten und Depeschen allein ist nicht viel ansznrichten",

2. März. Darum empfing das kaiserliche Truppencommando in Vor-arlberg von Wien aus den Befehl über Ersuchen der württembergischen »

Regierung den dortigen Behörden Beistand zu leisten, eine Maßregel überdie sich sowohl Prinz Friedrich als königl. General-Lieutenant wie derMinister des Aeußern Herr von Roser sehr dankbar bezeigten*).

Allein mit den Königen war es denn doch nicht abgethan. Dasgroßherzoglich badische Ministerium stand ganz unter preußischem Ein-fluß, den von Frankfurt aus Bassermnnn und Mathy durch fortwährendenHinweis ans württembergische Angliederungsgelüste verstärkten; Baden seiverloren wenn es sich nicht an Preußen anschließe. Um den 20. Februarwußten der Minister von Dusch und der unter fremdem Namen in Karlsruheweilende hessische General Schäffer den Großherzog zu bewegen an FriedrichWilhelm zu schreiben und dessen Schutz nnzurnfen. Der großherzoglicheBevollmächtigte bei der deutschen Central-Gewalt erhielt den Auftrag dieVerwahrung seines Monarchen einzulegen: derselbe werdekeinem Staate ,

das Recht zuerkennen durch eine Vereinbarung mit andern, an der ernicht theilgenommen und zu der er nicht zugestimmt hätte, über irgendetwas zu verfügen das in die Sphäre seines Rechtes gehört"; er müße

y Handel Stuttgart 5. März.