Oesterreichischc Note vom 4. Februar.
83
wenig zustimmeii als einer einseitigen Aufhebung des deutschen Bnndes-vcrhältnisscs „welches einen wesentlichen Bestandthcil der europäischenVerträge bildet". Der angcstrebte engere Bundesstaat wäre aber jeneunitarische Zusammenlegung, aus welcher ebenso wenig für Oesterreichals für Deutschland selbst Nutzen zu ersehen sei; für letzteres nicht weilden geschichtlich geschaffenen Gliedern desselben „jedes selbständige Lebenentzogen und nach einem künstlich geschaffenen Brennpunkte übertragenwürde"; für Oesterreich aber könnte cs nur eines von beiden zur Folgehaben: entweder Ausschließung der deutschen Lande Oesterreichs, also Ver-stümmelung Deutschlands, oder „Lösung der so innig verbundenen undunter einander verwachsenen Bestandtheile Oesterreichs die fortan nurder dünne Faden der Personal-Union znsammenhalten soll". Aber „Oester-reichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie europäischesBedürfnis"; der kaiserlichen Regierung, hieß es weiter, schwebe „ein nachaußen festes und mächtiges, im Innern starkes und freies, organisch ge-gliedertes und doch in sich einiges Deutschland vor. Wir gehen hiebeivon der Ansicht aus daß, je schärfer die Scheidelinie gezogen wird zwischendem dem gesammten Deutschland gemeinsamen Interesse und jenem dereinzelnen Theile, um so sicherer einem Vorwalteu der Sonder-Jnteressenvorgebeugt wird, um so weiter die Gränzmarken des großen Reiches aus-gesteckt werden". Auf dem von der National-Versammlung bisher be-tretenen Wege „würde man statt zur Einheit Deutschlands zunächst zurNothwendigkcit gelangen Oesterreich, die erste deutsche Macht, aus-zuschließcn und die künftigen Beziehungen zu uns denen zu den Nieder-landen und zu Dänemark gleichzustellen". Die kaiserliche Regierung seihiebei von der Ucberzeugung ausgegangcn daß Oesterreich und Preußenbei dem Ausbaue der deutschen Verfassung in der angcdeutetcn Richtungmit einander Hand in Hand zu gehen hätten; diese vorläufige Verstän-digung sei jedoch nicht in vollem Maße erzielt worden: „wir betretendaher, statt wie wir gewünscht hätten in Gemeinschaft mit Preußen, alleinden Weg der Vereinbarung mit Frankfurt". Die kaiserliche Regierungwolle von der Zuversicht daß eine solche Vereinbarung zu erzielen seinwerde nicht lassen; die Vorbedingung dazu sei allerdings daß seitensder National-Versammlung die Idee „eines einheitlichen Central-Staates"aufgegcben werde. „Gegen eine Unterordnung unter die von einem anderndeutschen Fürsten gchandhabtc Ccntrnl-Gcwalt verwahren sich Sc. Majestätder Kaiser und Allerhöchstdcssen Regierung auf das feierlichste^).
o*