82 I. o. Verhandlungen d. Wiener Cabinets m. d. dentschcn Königreichen.
war mm Schwarzenberg nicht. Daß ein aufrichtiges Zusammengehen mitPreußen nicht zu erhoffen sei, stand nach der letzten Kundgebung desBerliner Cabinets leider außer Zweifel; bei den andern Königen, undzwar nicht blos den beiden süddeutschen, fehlte eö zwar nicht am Willen,aber an der Kraft; wie konnten sie Oesterreich unterstützen, da sie selbstalle Unterstützung von Oesterreich erwarteten? „Der König von Preußen",antwortete Schwarzenberg dem Marschall am 3. Februar, „hat der ihnumgebenden Jntrigue nicht widerstanden, sein Cabinet hat uns sitzenlassen und wir müßen nun unfern eigenen Weg und zwar allein gehen.Ich gestehe daß ich mir als Österreicher nicht viel daraus mache. Denndie Verhandlungen in Frankfurt gehen einer unvermeidlichen Entscheidungentgegen, und wir sehen in dem s. g. bundesstaatlichen Verhältnismit dem jetzt sich constituircnden Deutschland eine große Gefahr und einHindernis unserer eigenen Festigung und Entwicklung. Auf die Königeund Fürsten die sonst den Bund bildeten ist durchaus nicht zu zählen.Aufgeregte Bevölkerung, ganz demokratische Kammern und größtentheilssehr unzuverläßliche Truppen haben die Herren vollkommen gelähmt.Einige rufen uns um Hilfe an, mit Worten und Rathschlägen ist ihnennicht gedient, mehr haben wir ihnen für den Augenblick nicht zu bieten,und die Umstände drängen." Am Tage darauf Unterzeichnete der Ministerdes Aeußern eine an den kaiserlichen Bevollmächtigten bei der deutschenNational-Versammlnng gerichtete Depesche*), worin er, festhaltcnd andem am 30. März in der Bundes-Bersammlnng ausgestellten „Grund-sätze einer Vereinbarung zwischen den Fürsten und dem Volke" die Auf-fassung der kaiserlichen Regierung dem Frankfurter Verfassungswerkegegenüber in die Worte faßte: „Weit entfernt sich nuszuschlicßcn ist sievielmehr bereit zur ernstlichen und aufrichtigen Mitwirkung, vorausgesetztdaß es sich hiebei um Einigung, nicht um gänzliche Umschmelzung derbestehenden Verhältnisse handle, um Wahrung der verschiedenen lebens-kräftigen organischen Glieder Deutschlands, und nicht um deren Auf-hebung und Vernichtung." Die kaiserliche Regierung könne einer „uni-tarischen" Zusammenfassung der deutschen Staatsgebiete, wobei sie „dieihr den nicht-deutschen Bcstandtheilen der Monarchie gegenüber zustehcn-den Rechte und obliegenden Pflichten" anßeracht lassen müßte, ebenso
*') Voller Wortlaut Wr. Ztg. Nr. 39 und „Lloyd" Nr. 78 Morgenblatt voml5. Februar 1849.