Bevorstehende Truppenaushebung.
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viele sind gezwungen oder freiwillig in die Reihen unserer Krieger ein-getreten"*). Der galizische Abgeordnete von der äußersten Linken faßtedie Angelegenheit im großen an, indem er das Vorgehen der RegierungRecrnten ohne Wissen und Bewilligung des Reichstages auszuheben, alseine alle verfassungsmäßigen Grundsätze verletzende Maßregel hinstellte.Die Recrntcn-Bewillignng gehe aus dem Begriffe des constitntionalenStaatswcsens hervor, wie denn auch die Charte vom 25. April 1848Z 47 dieses Recht anerkannt habe. Warum denn das Ministerium anden Reichstag gehe so oft es Geld brauche? Es scheine fast „der Regie-rung sei an der Aufrechthaltung der constitntionalen Rechte nur danngelegen wenn selbe zur Erzielung eines vorgestecktcn Zieles geboten wird,wie dies namentlich bei Contrahirnng einer neuen Staatsschuld derFall ist""*).
Die Interpellation Schnsclka's bezog sich, ohne daß es ausdrücklichgesagt war, zunächst aus die Studentenschaft Prags, wo in dieser Rich-tung viel geschürt und anfgereizt wurde. Den jungen Vorkämpfern ver-fassungsmäßiger Freiheit wollte es nämlich durchaus nicht in den Sinndaß sie sich gleich jedem andern Staatsbürger dem Lose aussetzen solltendie Muskete zu tragen. In einer Versammlung vom 1. Februar wurdeeine Deputation gewählt, zwei Slaven und ein Deutscher, um in Olmüzdas herkömmliche Vorrecht, daß Vorzugsclassen vom Kriegsdienst befreiten,wieder geltend zu machen. Nun hatte es aber im Schuljahre 1847/8keine Vorzugsclassen gegeben, aus dem einfachen Grunde weil nichts stu-dirt und keine regelmäßigen Prüfungen abgelegt worden waren. GrafStadion gab ihnen daher den Bescheid: wenn eine Begünstigung nachfrüherer Gepflogenheit Platz greifen solle, könne selbe nur solche Stu-denten treffen die das Schuljahr 1846/7 mit Vorzug absolvirt hätten.Inzwischen hatte es aber im Publicum nicht an Glossen gefehlt, wie esdenn komme daß die akademische Jugend, die das ganze Jahr 1848 mitden andern Errungenschaften auch den Grundsatz der Gleichheit Aller vordem Gesetze aus ihr Panier geschrieben, jetzt die erste sei ein veraltetesPrivilegium in Anspruch zu nehmen. Die Studentenschaft hielt sich darumbemüßigt in dieser Sache eine öffentliche Erklärung abzugeben, die in einerim großen Caroliuum-Saalc abzuhaltcndeu allgemeinen Studenten-Ver-
*) Stcn. Aufnahme V S. 46 f.»*) Ebenda V S. 68 f.