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I. 1. Die Reichshauptstadt.
richtshofes lautete auf den Tod durch Strang „wegen Waffeuverheim-lichuug" und wurde am 22. um 8 Uhr morgens unnachsichtlich voll-zogen. Am 26. erfolgte aus demselben Grunde die Hinrichtung desIsidor Matzka, Kutschers bei Herrn vouNako, bei welchem sich eine geladenePistole mit Munition vorgefnndcn hatte, am 28. die des Martin Pauseraus Opalic in Böhmen, der eine ans der Plünderung des Zeughausesherrührende Reiter-Pistole nebst Pulver und einigen frisch gegossenenKugeln ans dem Dachboden seines Dienstherrn unter Häckerling ver-borgen gehalten.
So nahe die Bermuthung lag, und so viel auch im Publicumdavon gesprochen wurde, daß man in einem oder dem andern dieserFälle eines der nächtlichen Uebelthäter habhaft geworden sei, Gewißheiterlangte man darüber keine, so daß sowohl der Gouverneur als derWiener Gemeinderath Preise von 100 Ducaten, von 100 bis 1000 fl.für denjenigen aussetzten, der einen Attentäter auf frischer Thnt ertappenoder auf dessen Spur führen und zur Festnahme desselben verhelfenwürde "). Mit Kundmachung vom 27. Februar erfolgten verschärfte Maß-regeln für die Handhabung des Belagerungszustandes; das Standrecht,„bei welchem in der Regel die Todesstrafe durch den Strang oder durchPulver und Blei eintritt", wurde auf sieben Fälle ausgedehnt: Waffen-verheimlichung, Verleitung eines Soldaten zum Treubruch, wörtliche oderthätliche Beleidigung einer Schildwache, Widerstand gegen die bewaffneteMacht oder Aufforderung dazu rc. Dahingegen sollten dem kriegsrecht-lichen Verfahren unterworfen sein: Theilnahmc an der Versammlungeines politischen Vereins, Verbreitung von Placaten, bildlichen Darstellun-gen, Flugschriften ohne behördliche Bewilligung, das Tragen von Uni-formen oder Abzeichen der aufgelösten bewaffneten Corps der National-garde oder akademischen Legion u. a. m. *).
Um diese Zeit erhielt die Wiener Garnison eine Verstärkung. Außereiner Abtheilung Reiterei und mehreren Raketen-Geschützen rückten bei3000 LereLaner und Oguliner-Gränzer ein. Die Leitung der Stadt-hauptmannschaft übernahm der bisherige Linzer Polizeidirector Nos vonNordberg mit Emil Gerard von Festenbnrg als Vice-Stadthauptmannzur Seite.
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*) Wr. Ztg. Nr. 51 vom 1. Marz S. 593 f.