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11. Oct.
14. Ocl.
15, Oct.
23. Ocl.
solches Geld am Schlagsatz;, den er dem Landgrafen zu geben hat, wenn er münzet, abzuziehen.G. zue Halls am freitag nach sand Dionisii läge.
Christoll' von Layming, Hauptmann der Feste und Stadt Lau ff, und die Bürger daselbst schliessenmit Fridrieh, Markgrafen zu Brandeburg, und Johanns, Herzog in Beyern, und deren Bundgenosseneinen Frieden und Waffenstillstand, der auf den nächstkiinliigen Montag mit aufgehender Sonnobeginnen, und bis auf den nächstkommenden sand Johannstag Suwenten und so lange darnach bestehensoll, bis ein Theil dem andern förmlicher Weise mit offenem versiegelten Brief absagtj auch nachj dieser Absagung soll obiger Waffenstillstand vier ganze Wochen hindurch aufrecht erhalten werden.
| Brandschatzungen sollen nicht erhoben werden, diejenigen ausgenommen, deren Frist schon vori Datum des Briefes abgelaufen ist, und Obgenannte, llauptmann und Bürger, Jemand, der zu Hilfel kommen wollte, vorher aber an der Fehde nicht Antheil genommen, in die Stadt nicht aufnehmen.
! Auch wird gegenseitiges freies Geleit auf vier Tage ausbedungen und zugesagt, und andere insolchen Angelegenheiten übliche Bedingungen gemacht. G. des Samblztags nach sand Dionisen tag.(c. 2 Sig.)
Thoman Widenman von Kiitzenkofen, von dem Domkapitel zu Augspurg als Knecht und Probstzu Aittingen aufgenommen, gelobt, alle Gilten und Geldschulden fleissig einzutreiben und den Mord-brennern und andern schädlichen Leuten sorgfältig nachzustellen etc. Siegler; Ilainricli von Seggen-dorf, genannt Egersdorffer, und Ytel Westernach der Jüngere. G. am nclistn Aftcrmentag vor santGallen tag. (c. 2 S.)
Vor Hartungk vom Eglofstain Landrichter zu Sulfzbach klagt auf dem Landgericht zu llers-prugk Vlrieh Fewclit Landschreiber zu Sultzbach im Namen des Herzogs Johann auf die VesteReichenegk und Alles was Conrad Truchsesse von Pomerssfelden sonst noch in der Herrschaft Sultz-bach hat um iOO Mark Silhers Beschädigung, weil derselbe den Wein und anderes Gut der Anncn-lewte des Herzogs genommen und gen Reichenekk geführt hat und ihnen ihr Gut vorenthält. Eswird zu Recht erkannt: man soll dem Herzog die Veste von Landgerichts wegen einantworten undderselbe sie so lange inne haben, nutzen und niessen, bis er der 100 Mark Silbers Beschädigunggänzlich berichtet und bezahlt ist. G. zu Sultzbach am Mitwochen nach Galli, (c. S.)
Papa Martinus deeano ccelesiae sancti Mauricii Augustensis mandat, qualenus ea, quac debonis abbatissae et capituli saecularis et collegiatac ecclesiae sancti Stephani illieite alienata veldistracta invenerit, ad ius et propriefatem eiusdem ccelesiae legitime revocare procuret. D. Romacapud / Sane(am-Mariam-maiorem, decima ante kalendas Novembris, pontifleatus eiusdem anno quarto.
Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, ertheilt der Stadt Kemnath zu den dreyschon früher von ihm bestätigten Jahrmärkten von denen der erste auf Sant Walburgis, der zweiteauf St. Peter und Paul, und der dritte auf den nächsten Sonntag nach St. Gallentag fällt, Freyungauf je drei Tage vor und nach jedem derselben, so dass alle, die in dieser Zeit auf jene Jahrmärkte