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11. Sept.
17. Sept.
9. Oct.
10. Oct.
Thoraan Zirckendorffer und Jacobus Scybensdorffer, Kirchherr zu Angelprechtzmünster, bekennen,dass sie mit des Herzogs Ernst Gemahlin, Elisabet, Herzogin in Ucyern, wegen aller von ihremVetter, Fritz Zirckendorffer, hinterlassenen Habe, aller von diesem im Namen genannter Herzoginvorgenommenen Ausgaben und Einnahmen und der übrigen demselben von der Herzogin übertragenenAemter ein gütliches (Jebercinkommen getroffen und derselben ein Genügen gethan haben, so dassweder sie noch ihre Erben an der Herzogin etwas zu fodern haben sollten. Siegler: Erasem derHausner zu Freyhausen, Richter zu München. Taidinger und Zeugen: Wilhalm Mechselrciner, UlreichDachauer und Hans Locliner, Bürger zu München. G. am Pflntztag nach U. L. F. Tag, als siegeborn ward. (e. S.)
Hanns' und Wolff von Seckendorff, Gebrüder, zu Pirckenfels bekennen, dass sie von Fridricb,Markgrafen zu Brandenburg und Burggrafen zu Nurcmberg die Behausung zu Pirckenfels mit allenihren Zugchörungen, nämlich Mitteln- und Obern-Daehsteten, das Dorf Borspach, die Behausung zuGeberssdorff mit dem Hofe, das Dorf Sneitbach — ausgenommen einen Hof, der von dem von Wirtz-burg zu Lehen gehet — 3 Söldengüter zu Tiressdorff, das Dorf Newses, den Markt ßechliouen mitWeihern und .andern, endlich den Zehenten zu Flachslanden, das Alles ihr Vater selig, Apel vonSeckendorff, auf sie gebracht, zu rechtem Mannlehen empfangen haben. G. des Mttwochen nach desheiligen Crewtzstag Exaltationis, (c. 1 S.)
Margret die Greymolltynn, Wittib, Bürgerin zu Segensburg, früher an Herrn Albrecht denGreymolt selig verheirathet, bekennt, dass ihr ihr neuer Ehemann, Hanns der Prawscher von Ingol-stat, welchem sie ihr Haus zu Regensburg, dem Rathhaus gegenüber gelegen, dann 300 RheinischeGulden an Beraitschaft und 700 Gulden an Leibgeding als Ileirathgut zugebracht hat, als Widerlegungdesselben 3000 Rheinische Gulden versprochen habe (nachdem er schon früher seinen 3 KindernSigmvnd, Ells und Kathrey jedem 1000 Gulden verschrieben hatte), mit dem Beding, dass ihr, wennihr Mann vor ihr ohne leibliche Erben sterben würde, 1000 Rheinische Gulden mitsammt ihremIleirathgut verabfolgt werden sollen j sterbe aber sie vor ihm ohne Leibeserben , so solle ihr Mannvon ihrem lleirathgute 300 Gulden erhalten; hätten sie aber Leibeserben, so solle ^alles Vermögendem überlebenden Theile angehören und dieser schuldig seyn, die Kinder zu versorgen. Siegler:Peter der Müller, Sehultheiss zu Regensburg. Zeugen: Erhärt Notscherf, Vlrich Pawmgarttner undHainreieh Strasser, alle Bürger zu Regensburg. G. an sand Dionisy tag. (c. S.)
Wygeleis Schenck zu Geyrn quittirt die Bürgermeister und Rath der Stadt Nuremberg, überdie am vergangenen St. Michelstag verfallene halbe Judensteuer von 200 11., welche ihm König Sig-mund überwiesen hat. G. am Freitag nach sant Dionisy tag. (c. 1 S.)
Jörg, Landgraf zum Leuchtenberg und Graf zu Hals, welcher Wolfharden dem Sentlingcr,Münzmeister zu Hals, achzig Pfund vier und sechzig Pfenning schuldig geworden, erlaubt ihm