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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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141729. Sepf.

1. Oct.

4. Oct.

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9. Oct.

12. Oct.

Revers der Städte in den Landen der Mark, dass sic nach Absterben des Herzogs Adolf vonCleve und Grafens von der Mark seinen Kindern treu und gehorsam bleiben sollen. G. vp santoMichaelis daige.

Sigmund, römischer König verkündet den Bürgermeistern, Riithen und Burgern der StädteRegenspurg, Cöln, Mentz, Strassburg, Worms, Spyr, Basel, Ougspurg, Costentz, Nürnberg, Franckfort,VIm und aller andern Reichsstädte, dass der mit den Venedigern, die er bekriegt, weil sic mancheStädte und Schlösser des Reichs widerrechtlich eingenommen, auf fünf Jahre abgeschlossene Friede,am fünften Tage des nächstkünftigen Monats Abcrellen ausgehe. Warnend fordert er sie auf undgebietet, da die Venediger seine Städte und Schlösser noch inhalten, ihre Güter und Waaren, die siczu Venedi haben, bis dahin wegzuführen, und dann die Strasse und allen weitern Handel und Verkehrdahin zu meiden, bei Verlust des Lebens und der Habe. Nachdem er aber, damit der Handel keinenNachtheil erleide, bereits mit dem von Meylan und den Janowern in Unterhandlung getreten, und mitden Botschaften, die sie zu ihm nach Costentz gesendet, verabredet und übereingekommen, dass dieStrasse von deutschen Landen nach Janow (Genua) fürbass offen und sicher, auch Zölle und andereGebühren niedriger, als je gestellt seyn werden, und da diese iiberdiess erklären, den teutschcnKaufleuten vortheilhaftere Käufe gewähren zu wollen, als sie zu Venedi finden mögen , so verlangeer, dass sie ungesäumt einen oder zwey ihrer Bürger, die der Kaufmannschaft wohl kundig, nachCostentz abordnen, um mit den unterdessen daselbst verweilenden Botschaften aus Meylan und Janowdas Erforderliche unterreden und abmachen zu können. G. zu Costentz des negsten Freytags nachsant Michels tag.

Derselbe nimmt die Priorin und den Convent zu Engcltal in seinen besondern Schirm undbestätiget demselben alle Gnaden, Freiheiten, Rechte und Handvesten. G. zu Costentz des nechstenMontags nach sant Michelstag.

Derselbe gebietet seinem Landvogt in Swaben Hans Truchsiiss von Waldburg, die Priorin undden Convent zu Lcwental bey ihren Privilegien und Rechten zu schirmen, und hiezu nöthigenfallsdie von Ueberlingen, Ravcnspurg, Lyndow und Costentz um Hülfe anzurufen. D. ib. et eod. d.

Hanns der Peisenhofcr, Bürger zu Regenspurg, von dem Rath daselbst wegen seiner und seinesSohnes unziemlicher Handlung gegen denselben und das ganze Handwerk der Wollwirker gefangengesetzt, schwört bei seiner Entlassung Urfehde, und gelobt ein ganzes Vierteljahr nicht mehr zuwürken. Bürge: sein Bruder Ulreich der Peisenhofer. Siegler: Peter der Mallär, Schultheiss zuRegenspurg. G. am St. Dyonisii Tag, (c. S.)

Ludwig Wymar bekennt, dass er von Conrat Herrn zu Winsperg, des heiligen römischen ReichsErbkamerer Namens der Anna von Winsperg gebornen von llohenloeh und Margret Burggräfin zuMeidburg gebornen von Brunecke gewisse unbenannte Lehen empfangen habe. G. ulf den Dinstagnach sant Dyonisien tag. (c. S.)

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