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19. Oct.
SO. Oct.
22. Oct.
24. Oct.
Hanns von Seckendorff zu Michelfeit bey Awerbach verkauft an Fridrich, Markgrafen zu Bran.denburg, alle seine Güter und Rechte zu Erelbach bey Lewtershusen, die vom Burggrafthume Nürem-berg zu Lehen rühren, für sechsthalb hundert reinische Gulden. Bürgen: Jörg von Seckendorf! zuJochsperg und Hanns von Seckendorf zu Brunn, beide Ritter. G. des Dinstages nach sand Lucastagedes heiligen Evangelisten, (c, 2 S.)
Vor dem Römischen König Sigmund, als er zu Costentz mit den Reichsfürsten nach mehrernvorangegangenen Verhandlungen über die gegenseitigen Streitigkeiten und Antoderungen Ludwigs,Herzogs in Beyern und Grafen zu Mortey, einer- und Heinrichs, Herzogs in Beyern, andererseits amnächsten Zinstag nach St. Gallentag abermals zu Gericht gesessen, erscheinen obige Herzoge mitallen ihren Akten und schriftlichen Beweisen, und legen ein Handgelübde über die Befolgung des zuerwartenden königlichen Richterspruches ab, der gestützt auf den Anlassbrief zu Moringen und autden Ausspruch der schon früher durch die Herzoge erwählten Schiedsrichter, nämlich Berchtold’s,Bischofs zu Frysingen und Fridrichs, Burggrafen zu Nürnberg, dahin erfolgt, dass Herzog Ludwigdie Bestimmungen des obigen Anlassbriefes und schiedsrichterlichen Spruches halten und HerzogHeinrich bei seinem ererbten Land und Leuten so lange verbleiben soll, bis Herzog Ludwig beweist,dass der Anlassbrief und schiedsrichterliche Spruch ungültig und kraftlos seien. Richter: Johanns,Erzbischof zu Rüge, die Bischöfe Görg zu Passow, Giirg zu Trient, Johannes zu Lubus, Albrecht zuRegenspurg, Nielas zu Merspurg, und Johannes zn ßrandemburg, und die Aebte: Syfrid zu Eiwangenund Conrat zu Begau, alle für sich und im Namen des Bischofs Johannes zu Chure. G. zu Costentzin des obgenannten Bischofs von Passow Herberge bei den ßarfiissern am nächsten Zinstag nachSt. Gallentag. (c. S,}
Sigmund römischer König verleiht dem Bischof Johann zu Eysteten die zu diesem Stiftegehörigen Regalien und weist denselben an, den Eid hierüber in die Hände des Burggrafen Friedrichvon Nürnberg zu leisten. G. zu Costentz des Mittwocliens nach Gallen Tag. (c. Sig.)
Hans Nankenrewter gesessen zum Schretz bekennt, dass die Behausung zu Stayningwassergenannt der Strebenstain welche er zur Hälfte vom Hans Streber gekauft hat, des Herzogs Johannin Beyrn offenes Haus gegen männiglich ausser gegen das Stift Babenberg seyn, und auf keine Weisebefestigt werden soll. G. am freitag nach undecitn milium virginum. (e, S.)
Cuonz Kisel Bürger zu Kempten, welchen Bürgermeister und Rath daselbst vor sich besemletwegen der scharfen und harten Rede und Worte, die er auf sie gethan, als: Sie hätten ihm einenverhyten Spruch gethan von seines Ackers wegen und es sey ein biderb Mann in dem Rathe niendert,schwört, dass er die Strafe, die sie ihm dafür auflegen würden, gehorsam hinnchmen und, wenn ergegen sie oder einen von Kempten zu klagen hätte, nur vor ihrem Rathe oder Amman Recht nehmenwerde. Mitsiegler : Cuonrat der Rüst Bürger zu Kempten. G. an dem nechsten Sunnentag vor santSyraons und sand Judas tag des liailigen Zwölffbotten. (c, 2 S.)