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18. Jan.
Wilhalm Herzog in Bairn, dann Oswald Abt zu Tegernsee und Hans Probst zu Schefllarnvereinigen die Leute zu Westerwarcngaw und zu Wald hinsichtlich ihrer Zweyungen wegen desGottesdienstes dahin, dass der Pfarrer zu Warngaw an Sonn- und Feyrtagen wechselweise die Messeeinmal zu Warngaw das andermal zu Wald halten, am Antlastag und Charfreytag aber einen Priestergen Wald bestellen soll; dann dass' wenn die Kirclnveihe in Warngaw ist, die von Wald herüberkommen, und wenn die Kirchweihe in Wald ist, die von Warngaw nach Wald kommen sollen. G. zuMünchen am Suntag nach dem Obrosten tag.
14. Jan.
Hans Lungenmayr von Weblingen und Kafrey seine Hausfrau bekennen, dass nach ihrem Todeder Zoll zu Weblingen welchen ihnen die Herzogin Elisabet verliehen hat, derselben wieder ledigseyn soll. Siegler: Wilhalm der Günthner Bürger zu München. G. am Eritag vor Anthoni Tag. (c.S.)
19. Jan.
Rudolf Türndl verpflichtet sich, in der ihm vom Herzog Ernst empfolilnen Pflege Tölz so laugeer sie inne haben wird, nicht zu jagen, noch solches Jemanden zu gestatten, G. an Suntag nachAnthonien Tag. (c. Sig.)
88. Jan.
Reichart Merstorffer anstatt des Hans Loterpeck Landrichters in der Grafschaft Ilirsperch zuGericht sitzend, vor welchem der genannte Hans Loterpeck anbringt, dass Theseres und Hans dieFrawnhofer in der Acht seyen, und dass ihm Jörg Muracher der ältere und etliche andere entsagtund sich mit den erwähnten Fraunhofern verbunden haben, erkennt, dass der Landrichter Hans Loter-peck zu derselben Leib und Gut die nämlichen Rechte wie zu den geächteten Fraunhofern habensoll. G. zu Gaymershaim des Mitwochen vor Pauls Bekerung.
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Hanns Loterpeck, Landrichter in der Grafschaft zu Ilirsperch, spricht zu Recht, dass Wigelasvom Wolfstain Gewalt haben soll auf das Eigenthum der Anna Muracherinn, Walthesar MurachersWirthin in der Grafschaft Ilirsperch, wegen einer noch nicht abgelösten Summe von 180 Mark Silbers,mit welcher er für selbe gegen einen Juden zu Itietenburch Bürge geworden ist; eben so solle ersich der Achrnül zu Gredingen, ausserhalb des Markts unterwinden, welche ihm der Burggralf vonNüerenberch verliehen hat. D, ib. et eod, d.
24. Jan.
Hainrich Nothaft zum Bernberg Vitztuinb in Niedern Beyern entscheidet hinsichtlich derStössound Irrungen zwischen dem Abt Johann zu Nidernaltach einerseits und Leupold und Jörg den Puch-pergern zu Wintzer anderseits wegen mehrerer Güter zu Hengersperg und wegen der Mühle zuPalkassing, dass die genannten Puchperger diese Güter und die Mühle dem Kloster Nidernaltachübergeben, und dieses dagegen jedem der beyden Puchperger eilf Pfund Pfenning bezahlen soll.G. am freitag vor Pauls Tag. (c. Sig.)
89. Jan.
Herzog Heinrich ertheilt dem Markte Ried die Gnade, dass zu dem jährlichen Markte daselbstFreyung seyn soll 14 Tage vor und 14 Tage nach demselben. Wenn während dieser FreyungJemand des Todschlags schuldig ist, so soll ein Tod gen den andern gehn; wer einen andern ver-
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