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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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9. Ja».

li. Jan.

12. Jan.

die Erträgnisse des halben Hofes zu Iloltzhain, so dass an 32 verschiedenen Jahrszciten jeder Con-ventfrau eine Mass Wein und 4 Pfenninge Augspurger 'Wehrung, und der Abtissin das Doppeltegereicht, und, falls die Einkünfte vom halben Hof zu Iloltzhain zu obigen Weinspenden nicht aus-reichten, das Mangelnde aus dem gemeinen Kasten genommen werden soll. Die Capitelfrauen: Gutvon Rot, die IVarcissin genannt, Anna von Waltkirch, Sophey von Geraut, Angnes die Münsterlerin,Elspet von Liechtenaw, Kellnerin, Elspet von Attenvelt, Kungund von Attenvelt, auch Kellnerin, Klaradie Münsterlerin, Angnes die Osthaimcrin, Elspet die Tiesserin und Ursel von Weiler, geloben, obigeOrdnung zu beobachten. D. eod. d. (c. 2 S.)

Hanns der Taler der Müller in dem Oberwird, Bürger zu Rcgenspurg, der von dem Rathdaselbst dessen Mühle in dem Obernwird zu Rcgenspurg mit aller Zugehürung Ieibgedingsweise aufseine Lebenszeit erhalten hat, verspricht inner Jahres Frist eine Stube und 2 Karnern zu bauen, diegewöhnlichen Abgaben zu entrichten, die Mühle und das Mühlwerk auszubessern und im guten Zu-stand zu erhalten, die Mühle, wenn sie durch Feuer, das bei ihm oder aus Unvorsichtigkeit ausge-brochen, zerstört würde, innerhalb eines Jahres auf eigne Kosten zu aufbauen, wogegen der Rathzum Aufbaue derselben, wenn sie ohne des Müllers Schuld zu Grund ginge, 2 Drittheile der Kostenbeitragen soll. Bürgen: Perchtolt der Lauchtenbekeh der Häcker, Bürger zu Rcgenspurg, und Albrchtder Federl in dem Regen. Siegler: Peter der Maller, Schullheiss zu Regenspurg. G. des Pfinlztagsnach St. Erharts Tag. (c. S.)

Friedrich Herr zu Haydeck, Friedrich Probst zu Rebdorf, und Mathes Schenk zu Tegning ent-scheiden hinsichtlich der Zweyungen zwischen dem Bischof Johann und seinem Capitel zu Eysteteinerseits und Wolfhart Rebitzer und seinen Helfern anderseits, dass beyde Theile gute Freunde, alleSchatzungen ab, und alle Gefangenen ledig seyn sollen, dass der Bischof von Eystet wegen derBeschwerde die er gegen Wolfhart Rebitzer und dessen Helfer- bey den Herzogen Ernst, Johann undHeinrich gestellt hat, diesen Herzogen längstens bis kommenden Lichtmess Tag diese gütliche Ver-einigung schreiben soll, dann dass die Tumherren zu Eystet dem genannten Rebitzer 600 Gulden zubezahlen haben, wovon jedoch dasjenige abgerechnet werden soll, was derselbe Rebitzer an Brand-schatzung eingenommen hat. G. am Sampztag nach dem Obersten, (c. 3 Sig.)

Herzog Ileinnrich schlichtet die Zwistigkeiten zwischen den Bürgern zu Richenhalle und denenzu Trawnstain wegen des Gredstadels, den derselbe zu Trawnstain hatte bauen und wiederabbrechenlassen, so wie wegen der Arbeit des Salzes wegen auf folgende Weise: die von Halle mögen ihrSalz hinfiir in das Frühmcssliaus gen lrawnstein setzen und daselbst verkaufen mit denen von Trawn-stein, jedoch so dass kein Theil das Salz weder höher noch niedriger als der andere und nach einemSatze, der den Bürgern zu verkünden ist, verkaufe j die von Riclienlialle haben die 10 Pfund Zinswelche sie jährlich von dem Gredstadel, den der Herzog zu Trawnstein hatte bauen lassen, denselbengegeben haben, nunmehr den Bürgern zu Trawnstein jährlich an sanct Jörgen Tag zu reichen. G. zuPurkhausen an Suntag nach sant Erharts tag. (c. S.)

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