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10. Juli
Desselben Schuldverschreibung an Herzog Ludwig in Baiern Grafen Mortani um die vorge-slrec.kten 23000 11. Ungar., welche der König und seine Gemalin zu bezahlen versprechen, wenn dasConeil zu Konstanz solche Summe nicht bezahlt, und setzt des zu Bürgen und selbschollen den Burg-grafen Friedrich zu Nürnberg, dann den Pyxo von Ozora, Grafen Themeschberg und Johannsen, Probstzu St. Stephan zu Gran etc. D. ib. et eod. d. (lib. cop )
11. Juli
Derselbe gebietet den Burggrafen Johannes und Friedrich zu Nürnberg, seinen Schwägern,den Abt und Convent des Klosters zu sand Gilgen in Nurmbcrg sammt Gütern in seiner Abwesenheitzu schützen und zu schirmen. G. zu Costentz des nehsten Donerstags vor sand Margarethentag derheiligen Junckfrawen.
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Derselbe erlaubt der Stadt Ougspurg, zwölf Jahre nacheinander Juden und Jüdinnen bei sichaufzunehmen, und denselben Steuern und Abgaben nach eignem Ermessen aufzulegcn. Auch soll sonstNiemand mit dert Juden etwas zu schaffen haben, und eine schon geschehene oder später erfolgendeVerpfändung säinmtlicher oder einzelner Juden zu Ougspurg während der 12 Jahre kraftlos sein.D. ib. et eod. d.
12. Juli
Ulreich Ilofmaister Karrenmann, Bürger zu Regenspurg, von dem Rathe daselbst wegen einigerMissgriffe gefangen gesetzt, jedoch wieder freigelasscn, schwört Urfehde und gelobt, ein ganzes Jahrhindurch aut kein Rennen und in kein Leithaus zu gehen, und keinerlei Spiel oder Wetten zu machen.Siegler: Erhärt auf Tunau, Probst zu Regenspurg. G. am St. Margreten Abend, (c, S.)
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Vor Jobs von Reichen, Hofmeister des Herzogs Wilhalm, erscheint an offnem Hofgericht HannsWihlegker und erhebt gegen Pauls den Schehner, Bürger zu München, Ansprüche auf eine Hube zuSawrlach, Dreitheile Zehents und eine Taferne daselbst, die Lehen sind von der Herrschaft zu Bayern,und von seinen Vorfahren an Hanns den Kiinigsprugker, Jägermeister in Obern-Bayern, verkauft, vondiesem an Hanns den Torer und von diesem hinwieder noch auf dem Todbett an ihn vererbt wordenseien. Als hierauf Pauls Schehner erwiderte, dass er obige Güter von Ballhäuser dem Muraher, demrechten Erben des genannten Jägermeisters, gekauft habe, wird zu Recht erkannt, Pauls Schehnersollen die gekauften Güter verbleiben. Richter.- Ritter Sweigger von Gundolflng der Aeltcre, AlbrechtTurndl, Hofmeister, Jobs von Rorbach, Richter zu München, Pauls Aresinger und Hanns Sluder zuWeylbach. D. eod. d.
17. Juli
Hanns Lotcrpeck, Landrichter in der Grafschaft zu Ilirsperch, spricht Chunraden Wymer, Klag-führer VVigles vom Wolfstain, das Recht zu, dass er wegen einer Forderung von 100 Mark Silbers,um welche Summe er für Anna die Schockinn, Walthesär Mürachers Wirthin, gegen den Juden Mairzu Rietcnburg, als Bürge eingestanden ist, der erste Wehrer seyn sollte, weil er zuerst vor FriedrichSchütz, Vcrantworter der andern Gläubiger der Miiracherinn, als des cdeln Herrn Johannssen Herrnzu Ilaideck, Herr Wernher Parspcrgers, Albrecht Wolfstainers, Hilpolt Menndorffers und Chunrad
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