202
1415
1. Aug.
2. Aug.
»
4. Aug.
9. Aug.
12. Aug.
Eysteters, seinen Forderungsbrief vur Gericht gezeigt habe. G. zu dem Stain des Mitwochen nachMargareten tag.
Ernfrid von Seckendorf IlauMmann und die zehn die mit ihm über den Landfrieden in Frankenund Bayern gesetzt sind, entscheiden auf Klage des YVigles von YVolfstein gegen den Herzog Johannin Bayern wegen Beschädigung, dass genannter Herzog diejenigen welche er dem YY'olfstciner zuMenig gefangen hat, auf schlechte Urfehde ledig sagen solle, hinsichtlich des Zapfenrechtes aber,welches erwähnter Herzog widerrechtlich auf das Dorf Menig gelegt hat, haben sich beyde Theilemit einander an den Gerichten auszutragen wo das billig und von Rechts wegen seyn soll. G. zuBamberg an S. Peters Tag Ketenfeir. (c. Sig.)
Erchinger der Marschalk zu Pyberbach und Seitz Marschalk von OberndoriT der Jüngere gebenauf Ansuchen Ulrich Chüntzelman, Bürgermeisters und anderer Bürger von Augspurg, als Pfleger derPriorin und des Conventes des Klosters zu St, Kathreinen daselbst, ihre Lehensherrlichkeit auf deinHof zu Artolfingen auf, den obiges Kloster von Heinrich des Mäutiger sei. Söhnen, Bürgern zu Augs-purg, gekauft hatte, G. am Freitag vor St. Afl'ren Tag. (c. 2 S.)
Ilciineran Nothaft zu YY r ernbergkh, Pfleger zu Barckstein, verleiht anstatt Herzogs Ludwig zuBairn, Hansen Francken eine Mühlstat bey Mantel, Letzenmul genannt, zur Errichtung eines Hammer-werks gegen Entrichtung des gewöhnlichen Holzzinses zur Herrschaft Barkhstein, und einer jährlichenGült von 9 Schilling Pfenningen. G. am Freitag nach Sannd Peterstag Kettenfeir.
Sigmund, römischer König bestätiget den Bürgermeistern, Räthen und Burgern der Stadt Rotem-burg auf der Tauber ihre Freiheiten und Rechte, und verleihet ihnen auch die Reichslehen, nämlichdie Cent zu Richarczrode, sammt dem Halsgericht und Banne daselbst, auch Tottenheirn, die zweyNcsselbach und andere Dörfer, YVciler und dazu gehörige Güter, die Gerichte zu YY r estheim undVrfersheim und andere Dörfer, YY r eiler, Leute und Güter, welche sie alle von Gcrlach und Gotfrid vonHohenloch sei. überkommen, noch besonders die Lehen zu Yfelstat und anderswo, die sie von demReich zu Lehen hatten. G. zu Meran des nechsten Freitags vor sand Sixten tag.
Ann die Prucknerynn, von dem Rath zu Regenspurg gefangen gesetzt wegen schlechter Auf-führung, womit sie sich, ihren Mann und ihre Y^erwandtschaft entehrt hatte, auf Fürbitte aber freigelassen und auf 10 Meilen von der Stadt verwiesen, schwört Urfehde. Siegler: der ehrsame weiseHerr Peter der Maller, Schultheiss zu Regenspurg. G. am St. Lorentzen Abend, (c. S.)
\ r or Hanns Loterpeck, Landrichter intder Grafschaft zu Ilirsperch, beweist Mathes Schenk zuTeginngen mittels Gerichtsbriefen und Fronboten seine Rechte auf all Hab und Gut, das er von Iler-man dem Pechtalcr gekauft hat, und besonders auf das Burgslall zu Teginngen mit dessen gesummterZugehörung, worauf demselben diese Rechte und der Besitz genannter Güter gerichtlich bestätigtwird. G. zu dem Stain des Montags nach St, Lorentzentag. (c. S.)