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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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141312. Aug.

14. Aug,

15. Aug.

18. Aug.

19. Aug.

Heinrich, Herzog in Beyern, bestätiget dem Probst und Capitol des Gotteshauses zu Undens-dorf alle liechte und Freiheiten, die sie in dem Dorf daselbst und anderswo von seinen Vorfahrenerhalten hatten. G, zu Freysingen am Sambtztag nach St. Laurentzen Tag. (c. S.J

Ott Tumprobst und das Capitel des Tunis zu Passau verkaufen ihre Güter im Vilshofcr undGalnpergcr Gericht enhalb der Tunau und zwar zu Westermaning, Riiut, Maging, Swentt, Ekking,Dyetrichswindcn, Chraling, Ilolfzen, Ilatzing, Fraundorff, Epping und Rctzling an den RitterIlainricli von Puchperg Pfleger auf S. Gorgenperg bey Passau. G. am Montag nach LaurenzenTag. (c Sig.)

Steffan Herzog in Bayrn bekennt, Gorigen dem Frawnberger dem altern zum Ilag 1600 Guldenschuldig zu seyn, und verschreibt demselben jährlich 400 Gulden auf dem Merancr und auf demScwär Amt im Chufstaincr Gericht. G. an unser Frawn Abend als sie gen Ilymcl für.

Ott Ilaydcn Amtmann zu Daspach antwortet dem Herzog Johann welcher ihm hinsichtlich derverlangten Wiedereinantwortung des Hauses Hertenstein aufgefodert hat vor die herzoglichen Räthezu kommen, dass er solches nicht schuldig scy, aber auf einen zu bestimmenden Tag nach Nurcmbergkommen und sich in die Entscheidung des Burggrafen Johann und der Räthe des Burggrafen Friedrichfügen wolle. G. in die assumtionis Virginis.

Vlrich Burggraue, Domherr zu Augspurg, und Sitz Marschalk von Oberdorf, gesessen zu Vey-mingen, desselben Gotteshauses Lehenmann an dem Marschallamtc, bekennen, dass, da sie nach demTod des Bischofs Eberhart von dem Domkapitel als Verweser und Pfleger des Bisthums Augspurgernannt wurden, sie dessen Leute und Güter als getreue Pfleger inhaben wollen. Dillingen sollensie, wenn ihnen der Schaden, den sie allenfalls während ihres Verweseramtes genommen, ersetzt ist,und Füssen auch erst dann ausliefern, wenn dieser Stadt die von Bischof Eberhart ertheilten Gnadenund Freiheiten von dem künftigen Bischof bestätiget sind. G. an dem nchsten Freytage nach vnserlieben frawen tage Assumptionis. (c. 2 S)

Herzog Heinrich verordnet hinsichtlich der Juden zu Lanndsliut und wo sie in seinem Landegesessen sind, dass sic von Weihnachten nächsthin drcy Jahre nach einander keine grössere Steuerzahlen sollen, als die Zettel Ausweisen, welche sie mit ihrer Unterschrift dem Herzoge gegeben unddie auf 218 Gulden lauten j dass die Steuer der Juden, die aus dem Lande führen von genannterSumme abgehen soll und dass die neu einwandernden Juden mit dem Herzog wegen der Steuer Über-einkommen sollen. G. zu Landshut an Sambstag vor Sand Bärtholomey tag des Zwelfboten. (c. S.)

Der römische König Sigmund bestätigt der Aebtissinn und dem Convente des Gotteshausesu. 1. Fr. zu Lyndow alle und jegliche Gnaden, Rechte, Freiheiten, Privilegien und Briefe. G, zuCure, des nächsten Samtztags nach u. Fr. Tag Assumptionis. (c, S.)

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