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hat, entschieden werden. Mitsiegler: Herzog Johanns und Burggraf Johanns. G. zu Vorchheim amDonrstag nach dem heiligen Pfingsttage. (c. 4 S.)
27. Mai
Ludwig Pfalzgraf bey Rhein, dann die Herzoge Stephan und Otto verpflichten sich gegenseitig,dass sie den Scliiedspruch, weichen die 7 von ihrem Vater hiezu verordneten Spruchleute getlian,halten, einander nimmer bekriegen, sondern sich freundlich und behilflich seyn, alle sich etwa erge-benden Zwistigkeiten durch Grafen Fridrich von Lciningen und Johann von Katzenclcnbogen beylegenlassen und dem Bischof und Stift sowie der Pfaflhcit zu Worms ihre Freyheiten und Rechte nichtschmälern wollen. G, zu Haydelberg vffi den negsten Freytag nach dem heyligen Pfingstag.
29. Mai
Steffan, Herzog in Bayrn, Seitz Marschalk in Oberndorf, der Jüngere, Vicedom in Obernbayrmllanns vom Gumppenperg Marschalk, Wieland Swelher und Ulrich Riedrer entscheiden die zwischender Abtissin und den Klosterfrauen zu Xidern-Schonfelld und denen von Veltheim einer- und denBürgern der Stadt Rain andererseits wegen der zwischen Rain und Schonfeld gelegenen Viehweideentstandenen Streitigkeiten dahin, dass jedem der beiden Theile seine Viehweide und sein Gemcinde-Antheil, unter Beobachtung der darauf bezeichneten Marken, verbleiben soll, und die von Veltheimihr Vieh an den Bach unterhalb des Brückleins zur Tränke, beide Theile aber, wenn das Gras abge-mäht ist, auf das Wiesmat treiben dürfen. G. am Sonntag nach Urbani,
30. Mai
Fridrich, ßurkgraf zu Xurenberg, überlässt und vererbt Albrecht, Pfarrer zu sant Sebnlt inXuremberg wegen geleisteter Dienste bey der Wahl des Königs Sigmund zu Frankfurt, an dessenHof zu Vngarn, bei der Botschaft zum Pabst und in andern Sachen, das Fünfttheil an dem Gartenvor dem Tirgartner Thor der Stadt Xuremberg, wovon Heinrich dem Vorstknecht die erstem vierFünftheile vererbt sind, gegen einen jährlichen Erbzins von 1-t 11. — an den Waldamtmann zu Xurem-berg. G. zu Cadclspurg des nehsten Montags nach sant Vrbanstag. (c. S.)
1. Juni
Hans Grünenwald der Murer, welcher wegen eines von seinem Bruder Cunrat Grünenwaldcrselig verübten Diebstahles mit diesem vom Bürgermeister, Amman und dem Rathe der Stadt Kemptenins Gefängniss geworfen, aber aus demselben als unschuldig entlassen worden war, schwillt, sichwegen seiner Gcfangenhaltung und wegen der Hinrichtung seines Bruders, den sie verurtheilt habenmit dem Rechten das man zu ihm gericht Lat als zu einem Dieb, an denen von Kempten nicht rächenzu wollen. Siegler: Bentz Reichenbach, Stattamman zu Kempten. G. an vnsers Herrn FronlichnamsAbendt. (c. S.J
3. Juni
Friderich, Herzog zu Österreich, bestätiget seinem Getreuen Jacob Rudolf von Guntzburgg vonXeuem alle die Pfandschaften, die derselbe von seinen Vorfahren besitzt, und erlaubt demselben auch,diese Pfandschaften auf seine Hausfrau, Cläre Haymcrin, überzutragen. G. zu Fryburg im Bryssgowam Freitag nach Gottsleichnamstag. (c. S.)