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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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14128 . Juni

16. Juni

22. Juni

28. Juni

7. Juü

10. Juli

Utz Brästel den man nennt Fläsch-Utzen bekennt hinsichtlich des von Ilainrich von Schellen-berg an ihn verkauften Satzes an dem Gut zu dem Wyler bey Waugegg und an dem dabey gelegenenGute zu dem Mfitzlins, dass er auf das Fedcrspil in den Hölzern die zu den genannten 2 Güterngehören keinen Anspruch haben soll. Siegler: Bentz der Slainbreclier Bürger zu Kempten, und UtzEihart Landamman des Gotteshauses daselbst. G. am Mittwochen vor Vitz Tag. (c. Sig.)

Eberhart von Bachenstein, Vogt zu Warpcrg, und Justina, seine eheliche Hausfrau, machen sichgegen ihren Schwager und Oheim, Arnolt von Seckendorf! zu Mern verbindlich, ihm die Wieder-lösung der an sie verkauften Zehenten zu Erlach, Botzendorff und Stainbcchlein, die dem Stifte Wircz-burg zu Lehen rühren, für die Summe, welche sie dafür gegeben haben, verstatten zu wollen. Mit-siegler: Jacob von Feltbrech, Küster zu Ilcrriden und Hans von Boppfingen, des Bischofs zu EystetHofmeister. G. an Donerstag nach sant Veycztag. (c. 4 S.)

Ernst Herzog in Bayern erlässt hinsichtlich der Klagen der Bürger zu Pfaffenhofen gegen ihrenPfarrer den Freyberger folgenden Ausspruch: Der Pfarrer soll das Läuten vor der Wandlung welcheser verweigert hat, hinfüro thun als von Alter herkömmlich ist 5 die Bürger sollen demselben vonAllem was sie in ihren Gärten bauen, den Zehend entrichten; der Pfarrer soll hinsichtlich des Seel-geräths von einem Verstorbenen dem alle Gottesrechte widerfahren sind, nicht mehr nehmen als72 Pfenning, ohne der Bürger von Pfaffenhofen 'Willen und Wissen keinen Schulmeister aufnehmen,und die Kirche mit 2 wohlgelchrten Gesellen besetzen; die Bürger von Pfaffenhofen sollen das Spitaldaselbst mit 2 frommen Männern als Pflegern besetzen und es soll bey dem geschehenen Bau seinVerbleiben und der Pfarrer nichts dagegen zu Widerreden haben; der Pfarrer soll auch die Bürgerdaselbst fürbass nimmer bannen oder über sie läuten ausser es werde ihm vom Pabst oder Bischofseines Bisthums geboten. G. zu München am Mitwochen vor Johanns Tag zu Sonnewenden.

Bruder Dietrich Kerlinger, Prior zu Regensburg, Prediger-Ordens quittirt den Rath derStadt Regensburg über empfangene hundert ungarische Gulden, welche die Stadt jährlich an den Ordenzu zahlen hat. D. in vigilia SS. Apostolorum Petri et Pauli, (c. S.)

Bernhart der Armansperger zu Gincliofen und seine Hausfrau verzichten gegen den Abt Ulrichzu sand Ilaymeran und dessen Convent auf alle Ansprüche und Forderungen wegen der Angriffe undSchäden, die ihnen Ulrich Ebron zu Wildenberkch und Hanns Tannberger zu Aurolczmunster mitderen Helfern wegen etlicher Ansprüche auf des Gotteshauses Amthöfe zn Gincliofen und Pergzufügten. Teidinger und Mitsiegler: Ritter Görg Hutter zu Haymspach; Jacob Murlier zu Vorchten-berkch u. A. G. des Pfincztngs vor sand Margarethen Tag, der hl. Jungfrau, (c. 3 S.)

Albrecht Herzog zu Oesterreich übergiebt an den Bischof Jörig zu Passau welcher sicheiner Federung vou 9300 Pfund Pfenning von wegen der demselben vom seligen Herzog Albrechtverschriebenen 600 Pfund Pfenning Gelts begeben, und an den erwähnten 600 Pfund jährlich 250 Pfd.Pfenning Gelts nachgelassen hat, die Veste zu Tulbingen gelegen auf dem Tullnerveld mit den