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14. April
Eberhart ; Graf zu Wirtemberg, schlichtet die Streitigkeiten Eberharts, Bischofs zu Augspurg,des sämmtlichen Domkapitels und des Ralhes und der Bürgerschaft daselbst einer- und der GebrüderAlbreht und Rudollf von Uohentann andererseits also, dass beide Partheien sich mit einander aus-söhnen und gut Freund sein, der Friede am Montag vor St. Geryentag bei Sonnen-Untergang beginnen,allenfalls während der Zwischenzeit zugefügter Schaden gut gemacht, alle Gefangene beiderseitigfreigclassen und noch unbezahlte Schatzungen nicht mehr erhoben •werden j auch wegen des vonAlbreht von Uohentann gegen seinen Oheim, Grafen Rudollf von Montfort, gemachten Angriffes allesausgeglichen sein soll. G. Kirchein am Donnerstag vor dem Sonntag Misericordia doinini. (c. S.)
15, April
Philippus abbas monasterii S. Jacobi Scotorum Ratisbonae, a sede apostolica delcgatus, mandatcitationem cujusdam Armigeri, Christophi Gravenwerder, alias Gundacher dicti, qui census quorundambonorum in inferioi Ueyss ad monasterium S. Emeraini llatispone pertinentium injuste recepit. D. Ra-tispon. quinta decima die mens. Aprilis.
28, April
Rafzko von Jarobitz zum Rysenberg reversirt, dass er über die Ansprüche und Forderungenan die Burger zu Regensburg, wegen welchen er sie einige Zeit befehdete, nunmehr Berichtigungerhalten, und dass er im Falle neuer Ansprüche und Irrungen eine allenfallsige Befehdung vorherwolle ansagen lassen, und zwar zehn Tage voraus. Mitsiegler: sein Oheim, Conrad Muraeher, Ritterund herzogl. Marschall. G. zu Kamb am Pfintztage nächst vor Sand Giirgen tage.
29. April
Der Burggraf Fridricli von Nüremberg quittiert die Stadt Lyndaw für die empfangene Reichs-steuer der letzten 2 Jahre, nämlich für 700 Pfd. Heller und für die halbe Judensteuer, welche Summensie ihm auf Befehl des röm. Königes Sygmunden zu entrichten hatten. G. am Freitage vor sand Wal-burgen Tage. (c. S.)
3. Mai
Johann Herzog in Beyren und Johann Burggraf zu Nüremberg übertragen die Entscheidungihrer Streitigkeiten von wegen der Gefangenen und der Geschichte zu Türssenrcwt dann von wegender Untermark und Reynung zwischen den Herrschaften Aurbach und Beheimslein dem Fridricli Burg-grafen zu Nüremberg und dem Hans von Degenberge Vitzthum zu Amberg. Auch sollen Albrechtvon Ilohenloch und Hans vom Degenberge auf den Dienstag vor kommenden Himmelfahrt-Tage aufdie Gemerke Awrbach und Beheimstein reiten und eine Reynung und Untermark zwischen diesenHerrschaften bestimmen. G. zu Nüremberg am Eritag nach Walpurgen Tag. (c. 2 Sig.)
4. Mai
Die Gebrüder Ernst und Wilhalm, Herzoge in Bayern, verpfänden ihrem Diener, Pauls demAeresinger, für eine Schuld von 700 neuen ungerischen Gulden, ihre gewöhnliche Stadtsteuer zuLandsperg im Betrag von 32 Pfd. Müncher Pfenningen. G. zu München ain Mittwoch nach dem hl.Kreuztag, als cs gefunden ward. (c. 2 S.)
Wilhalm, Herzog in Bayern, verkauft seinen frei eignen Hof zu Kirchaym im Gericht Wolflfert-hawsen sowie zwei Huben daselbst sainmt den dazugehörigen Sölden an seinen Diener Pauls denAeresinger, um 460 neue Ungerische Gulden. D, ib. et eod. d. (c. S.)