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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
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1409

35. Aug.

37. Aug.

88. Aug.

hauses Namen den Zins einnimmt hat an dein bestimmten Tage von Morgens bis Abends zu wartenund den Zins zu empfangen; die von Kempten sollen das liecht des Prangers wohl haben; wegender 3 Wochenmessen in der Gruft, wegen des Almosens an Arme, und wegen des Seelhauses, dasder Abt nicht zu einem Spitale machen lassen will, treffen die Schiedlcute keine Entscheidung, dadiese in geistlichen Sachen ihnen nicht zusteht. Siegler: die Sehiedsmänner. G. Am Samstag nachvnser Frawen tag assumcionis, als sy zu Himmel empfangen ward. (c. 3 S.)

Ruprecht der römische König, auf die von dem Dechant und Capitel des Stiftes Bamberggegen den Domprobst angebrachte Klage: dieser habe früherem Rcchtsspruche zuwider nicht ver-bürgt ihnen ihre Pfründen zu geben, gebe ihnen auch die versessene Pfriind nicht, und habe dochdas vergangene Jahr der Früchte und Nutz sich unterwunden und in seinen Nutz und nach seinem Wilengewallt, verfügt: Friedrich Schenk Herr zu Lymburg Hauptmann des Landfriedens in Franken soll diezu jenen Pfründen gehörigen Gülten und Zehnten in den Aemtern StatTelstein, Dorgenstatt, Rode, Forle,Buchenbach, Forcheim, Ilirzheyde, zu seinen Händen nehmen als lange bis der Domprobst seinerVerbindlichkeit gehörig nachgekommen ist. G. zu Heidelberg vff den Sonntag nach S. Bartholometage. (c. 1 Sig.)

Antonius episcopus Portuensis episcopo Ratisponensi comittit, quatinus si per diligentem inqui-silioncm repererit, quod quidam Gehhardus Glainsmid presbyter minas et insidias posuerit et horreafrumentis plena nocturno tempore combusserif, Theodrieum et Johannein Slaulfer et Johannem Pachspcr-ger armigeros, a quibus idem Gebhardus occisus fuit, nullain excommunicationis scntenliam incurrissedcclaret, ncc teneri ad eam publicam poenitentiain quam interfectores presbyterorum peragerc tenentur.D. Pisis VI Kal, Scptembris. (c. Sig.)

Hanns Zennger zu Rengstautf und Sweiker von Gvndolfmg der jüngere, erwiihlte Schiedsleutevon den festen Rittern Thoman Preisinger und Dietreich Hofer, treffen wegen der Zwiwurff undZwayung, welche sic um die Feste llitterswerd gegen einander gehabt haben folgenden Ausspruch:wegen der vergangenen Sachen soll zwischen ihnen ganze Freundschaft seyn; der Hofer soll demPreisinger von der genannten Feste wegen 1100 Gulden ausrichten und diese Summe demselben mit8 Bürgen vergewissen und verbürgen, der Preisinger hingegen demselben einen Kaufbrief darübergeben; wegen der Steuer zu Geisenuellt, wegen eines Forsts zu Scheiern , und eines Fischwasserszu Aichelperg, worauf der Hofer Ansprüche macht, soll Albrecht Weilbcrger zu Lautterbach Kund-schaft verhören, was denn genannte Schiedleute darüber aussprechen, dabey soll es sein Verbleibenhaben ; wollte der Hofer es zu keiner Kundschaft kommen und den Preisinger ungehindert in nütz-licher Gewähr der genannten 3 Stücke lassen, so soll, wann die Steuer zu Geisenvcllt durch dieHerzoge von Beyern von dem Preisinger gelnset wird, dem Hofer halb zufallen was daraus geht;so lange der Hofer die 1000 Gulden, welche er der Jungfrau Vrsula, des Preisingers Tochter alsHeirathgut zu geben schuldig ist, nicht bezahlt, soll er ihr jährlich davon 100 Gulden geben unddiess auch mit 8 Bürgen a ergewissen; die Briefe über alles vorgeschriebene sollen von beiden Sei-