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4 (1895) Politik
Entstehung
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429
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Siebentes Buch. Fünfzehntes Kapitel. 429

Körper nicht in Trägheit verfalle. Zu der nötigen Bewegung bietethier neben anderen Beschäftigungen das Spiel ein gutes Mittel dar;doch dürfen auch die Spiele nicht Freigeborenen unanständig, nichtanstrengend, aber auch nicht zu leicht sein.

5. Auch die Erzählungen und Sagen ^ mögen die für dieKindererziehung verordnten, sogenanntenPädono'men" wohl über-wachen und alles Unanständige von dem Ohre dieser zarten Zugendfern halten, sowie denn überhaupt dieser gesamte Zustand eine Vor-bereitung für die späteren Lebensbeschäftigungen zu sein hat. Worandas Kind sich spielend versucht, das muß so oft wie möglich ein Bilddesjenigen sein, was später der Mann im Ernst durchzuführen be-strebt ist.

6. Den Kindern das laute Schreien und Weinen zu unter-sagen, ist ein ganz unstatthaftes Verbot einiger Pädagogen denndiese Akte sind dem Wachstum förderlich. Es wird das nämlich zueiner Art Übung für den Körper, und gerade wie bei schwerer Arbeitein tiefes Atemholen dem Arbeiter Kraft gibt, ebenso ist's mit denKindern, wenn sie ihre Stimme anstrengen. Die Aufseher derKinder, welche die ihrer Zucht anbefohlenen überhaupt überwachen,müssen auch darauf sehen, daß die Kinder so wenig als möglich unterSklaven sindö; denn in diesem Alter und bis zum siebenten Zahremüssen die Kinder im elterlichen Hause auferzogen werden.

7. Es ist daher vernunftgemäß, daß von dem Auge und demOhre der Zugend schon im zartesten Alter alles fern gehalten werde,was eines freien Menschen unwürdig ist; und wenn irgend etwas,so sollte der Gesetzgeber überhaupt alles schändliche Reden aus derStadt verbannen; denn aus der Leichtfertigkeit der schändlichen Redeentspringt in nachbarlicher Nähe auch die unsittliche That und be-sonders in dem Kreise der Jugend, die deshalb dergleichen wedersagen noch hören sollte. Wenn sich daher jemand eine Unsittlichkeit

3. Vergl.W. Ad. Becker, Cha'rikleS I, S. 36.

4. Bezieht sich auf Platon. Siehe dessen Gesetze VII, S. 321.

5. Bei uns: unter Dienstboten.