Langenscheidtfthe Bibliothek tämtkictier griectntcüen nnä rönnfckien Klathber in neueren deutschen Wuster-Werschimgen. W RIx^a!)eti^eInIiciki8ük>ecIi^i^aiigen^eilIt^e»R^I s.-KR Autor «°„d!s Übersetzer Autor Übersetzer L!'8vll>108 1 Prof. Dr. Donner Vvl'L 67-69 Prof. Dr. Suchier, Lso'p 2 Prof. Dr. Wilb. Binder Prof. Dr. Alußmann ^nri'lireon 3 j)rof. Dr. Ld. Mörike und Dr. Alex. Berg ^ntltvlo^^e 4 Dr. Ioh. Gottl. Regis pnn«,Vni»« 37.38 D. t. B. Dr. Schubart ^rislo'pd»- S-8 Prof. Dr. Minckwitz ?e'r8iu8 65 Prof. Dr. w. Binder N68 und Dr. L. Wessely ?Ii»'äru8 65 Prof. Dr. Siebelis ^ri8lo'1eIe« 20-26 Prof. Dr. Ad. Stahr, ki'näai' 16 Prof. Dr. Schnitzer kI»'1o 39-42 Prof. Dr.pranthprof. Prof. Dr.Aarsch u.a. Dr. Lyth, Dr. Lonz, ^rniL'n 27 Prof. Dr. A. Lleß Prof. Dr. Planck, lüi'srr 77 Prof. Dr. H. Aochly Prof. Dr. Gaupp und Dberst Rüstow ?Irui^tu8 70-73 Prof. Dr. w. Binder vtiln'II 62 Nekt. Dr. Fr. Presse! kli'nin« 102 Prof. Dr. Alußmann vi'oern 78-93 Prof. Dr. Mezger, u. Prof. Dr. Binder Prof. Dr.w. Binder, 43-43 Prof. Dr. >I,i>IeIe» 17-19 Prof. Dr. Ad. Schöll Ueünäo'l' 31 Dr. Theodor Ascher 8lu'tjN8 74 pfr. A. w. Bindewald IlervlliL'n 31 Prof. Dr. Ad. Stahr 8trri'i)0 52-55 Ileroüo'l 32.33 Geh. Hofrat Bähr 8nLto'n 106 Prof. Dr. Ad. Stahr He8io'ä 2 Prof. Dr. Lych Irt'eilU8 107-8 Prof. Dr. tudw. Roth Home'r 14.15 Prof. Dr. Donner Iere'iltiu8 75 Prof. Dr. Job. Herbst Korri'r 62 Prof. Dr. w. Binder Ibeo'xnis 3 Pros. Dr. Binder Iso'krLles 34 Prof. Dr. Aathe und Iliookri't 3 Prof. Dr.w. Binder u. Dr. Zriedr. Notier ^N8li^NV8 96 Aonrektor Dr.Forblger Ilisoxkr» st 30 Prof. Dr. w. Binder ^UV6NL'Ii8 63 Dr. Alexander Berg VI»nk)''äiäe8 56. 57 Prof Dr Mobrn,,ind Iti'v!ii8 97-101 Prof. Dr. Gerlach I>bn'Ilv8 74 Prof. Dr. Binder LUÜLIIUS 64 Pfr. Dr. Jul. Arais Vello'jiis 109 Prof. Dr. Lyßenhardt ItULlA'n 35.36 Dr. Theodor Ascher Vietor 109 Aonrektor Dr Forbi^er Inivre'tius 65 Prof. Dr. w. Binder Virxi'liu8 76 Prof. Dr. w. Binder l.ytza'rZos 34 Prof. Dr. H. Bender Vitrn'viu8 110 Prof. Dr. Reber ItZ''8IL8 34 Prof. Dr. westormann Xk'noplio» 58-61 Prof. Dr. Zeising, Rek- u. Prof. Dr. Binder ^arkLvre'I 30 Prof. Dr. A. Ließ A.ir1i»'!i8 66 u. Prof. D r. Dorner -L, Z mati ^ e Iiiklllkt8ü^er^t ä- ^angen^eiät^enRkaU Autor Übersetzer Autor Übersetzer 1 L'86ll)'1v8 Prof. Dr. Donner 82 l Orttu'U Rekt- Dr- Zr. Presse! Lsu'tz Prof. Dr. Wilh. Binder Ilarn'r Prof. Dr. w. Binder 2 / llo8io't! Prof. Dr. Ld. Lyth 83 ^UVtzIlL^!8 Dr. Alexander Berg l 1tm'ntU8 Prof. Dr. Donner 84 !tilvrr'nu8 pfr. Dr. Jul. Arais s ^na'kreon Prof. Dr. Ld. Mörike s I2kl0l'p'tiu8 Prof. Dr. W. Binder Ibeo xnis Prof. Dr. W. Binder 85t ?v'l'8iU8 Prof. Dr. w. Binder s Ibeokri't prof.Dr.Ld.Mörike rc. s ?I,L'üt'U8 Prof. Dr. Siebelis 4 ^n1Lol0Al> Dr. ^oh. Gottl. Regis 88 Anrtiu'Iis Dr. Alexander Berg 5-8 Hri8lo'l>1lL- Prof. Dr. Minckwitz 87-89 9vh4 Prof- Dr- Suchier -c. NV8 und Dr. L. Wessely 79-73 k!au^tn8 Prof. Dr. W. Binder 9-13 Lurl'piüss Prof. Dr. Minckwitz rc. 74^ kl'Ope'tting 8tn'tiv8 Prof. Dr. Jacob rc. pfr. A. w. Bindewald 14.15 üome'r Prof. Dr. Donner 1idu'Hu8 Prof. Dr. W. Binder Ik ?1'»4»r Prof. Dr. Schnitzer 75 Vero'utiu8 Prof. Dr. Ioh. herbst 17-19 Lo'pIwkIeZ Prof. Dr. Ad. Schöll 78 Vir§i'Uu8 Prof. Dr. W. Binder Griechische Prosaiker. — — Römische Prosaiker. — 99-28 ^ri8lv'1e!tz8 Prof. Dr. Ad. Stahr rc. 77 OL'ssr Prof. Dr. h. Aöchly 27 Prof. Dr. A. Ließ und Dberst Rüstow 28 vorao'8tIisn. Prof. Dr. Westermann 78-93 Li'ovr» Prof. Dr. Me^aer. 29 vioäo'i' Prof Dr Mohrmnnd Prof. Dr. w. Binder, l Lpibte't Prof. Dr. Karl Lonz Dorn. Xs pvs Prof- Dr- Aochlf U- a. 39f Llr^rk Luro'l Prof. Dr. A. Lleß l s Prof. Dr. W. Binder 94^ kttll'0piU8 "l Heliollv'l' Dr. Theodor Fifcher ttliiutiiiL'n Prof. Dr. h. Bender lleroüiL'n Prof. Dr. Ad. ätahr 95 Ou'i'tins Prof. Dr. Siebelis 32. 33 llsroäo't Geh. hofrat Bahr 98 ^II8tl'NU8 Aonrektor Dr.Forbiger »! Iso'Ici'Lles Prof. Dr. Flathe rc. 97-191 lii'viuZ Prof. Dr. Gerlach l2^Kn'l'A08 Prof. Dr. h. Bender 192 kir»>us Prof. Dr Alnßnionn l4)''8lL8 Prof. Dr. Westerm. rc. n Prof Dr ^rTt^isr 35-38 Iinoirt'n Dr- Theodor jisch-r 193 8nl>n'stiu« Prof- Dr- A. Ließ 37. 38 kr»U8L'üiL8 86'iieos 39-42 riut« Prof. Dr. prantl rc. 194-5 Konrektor Dr-Zorbiger 43-48 klutu'reb Prof. Dr. Ld. Lyth 196 8uvt«'n Prof. Dr. Ad. §tahr 49-51 koiz^bios Prof. Dr. A. haakh rc. 197-8 lu'oitus Prof. Dr. tudw. Roth 52-55 8tr^bo Aonrektor Dr ^orbigpr 199 < Vtz!l6'^U8 Prof. Dr. Lyßenhardt 58-57 IIinkx't1il1e8 Prof. Dr. Wahrmund Vietor Aonrektor Dr.Forbiger 58-81 Xo'nnpbo» Prof. Dr. Aeisrng rc. II» Vitru'viu8 Prof. Dr. Reber zur Aanglen^Heiät^eken Mibkiotkek sämtlicher griechischen und römischen Klassiker. (Nicht der Band-Ausgabe zugeteilt, daher apart zu verlangen): Prof. vr. Gcrlach, Geschichtsschreiber der Römer. 1,75 M. Derselbe, Cato der Censor. 0,70 M. Prof. vr. Minckwitz, Vorschule zu Homer. 2,80 M. Prof. vr. Prantl, Griechisch-römische Philosophie. 1,40 M. Geheimrat Prof. Soinmerbrodt, Altgriechisches Theater. 1,05 M. Prof. vr. Wahrmund, Geschichtsschreibung der Griechen. 1,05 M. Abriß der Geschichte der antiken Litteratnr. Mit besonderer Berücksichtigung der Langenscheidtschen Bibliothek sämtlicher griechischen und römischen Klassiker rc. (Als ein höchst interessanter, bei Benutzung dieser Bibliothek kaum entbehrlicher Führer ganz besonders zu empfehlen.) Preis 35 Pf. Einige Winke für die Benutzung der Langeuscheidtschen Bibliothek sämtlicher griechischen und römischen Klassiker? „Wer will haben den Genuß. Soll nit scheven den Verdruß." (Altdeutsches Sprichwort.) 1. Reihenfolge der Lektüre: Wie alles, was dem Menschen in Wahrheit frommt, ihm nicht geschenkt wird, — wie namentlich die Güter des Geistes von ihm erkämpft und erarbeitet werden müssen, ehe er sich ihres Genusses erfreuen kann, — so fordert auch die Lektüre dieser Bibliothek, besonders für den Anfang, immerhin einige Arbeit und Aufmerksamkeit. Haben auch die Übersetzer in Hinwegräumung der sich bietenden Schwierigkeiten das Menschenmögliche geleistet, so bleibt doch für jeden Leser, besonders für den, der gar keine, bz. keine abgeschlossene Gymnasialbildung genossen hat, dieBeachtung einer gewissenReihen- folge geboten, damit er nicht möglicherweise abgeschreckt werde, und nicht aus Scheu vor einiger Mühe lieber dem Genüsse entsage? Solche Leser thun am besten, mit Prosaikern, und unter diesen wieder mit Historikern zu beginnen. Letztere lesen sich am leichtesten und flüssigsten, nehmen auch durch den gebotenen Stoff die Aufmerksamkeit nicht allzusehr in Anspruch. Auf diese Weise vermag der Leser sich der ihm neuen Form der Darstellung ebenfalls zu widmen und sich so allmählich und deshalb leichter in den hohen Geist der klassischen Litteratur einzuleben. Ohne etwaigen individuellen Wünschen und Geschmacksrichtungen vorgreifen zu wollen, stellen wir demnach bezüglich der Reihenfolge überhaupt folgende fünf Gruppen auf, die nach der mehr oder minder grossen Leichtigkeit des Verständnisses vom Einfachsten bis zum weniger Leichten aufsteigen. Die Wahl innerhalb dieser Gruppen steht frei; es ist also z. B. unter Gruppe II gleichgiltig, ob man zuerst etwa Heliodo'r liest und dann Tere'nz, oder umgekehrt. 1. Ausführlicheres über die Benutzung der Langenscheidtschm Klassiker-Bibliothek ist zu entnehmen dem „Abriß der Geschichte der antiken Litteratur. Mil besonderer LcriiMchiigung der tangrnschcidlschcn Libliolijek snnUsicher griechischen und röni. Mi Mer" (40 Pf.), dessen Besitz für jeden Leser dieser Bibliothek von Wichtigkeit. 2. Man denke sich nur beispielsweise einen Neuling in der deutschen Litteratur, der das Studium derselben etwa mit Klopstocks „Oden" und „Messiade" oder Goethes II. Teil des „Faust" einleiten wollte! I. II. III. IV. V. "Arria'n 'Lä'sar "Lorn. Ue'pos Diodo'r "Dcrodo't 'Zusri'nns Lucia'» "pli'nius "pol^'bios Sallu'st Sueto'n Theophra'st "Tc'nophon Äso'p Lutro'p Heliodo'r kserodia'n 'Iso'krates 'Li'vius phä'drus plau'tus 'Se'neca 'Stra'bo Tere'nz *Lhukx'dides vi'ktor Ana'kreon Aristo'phanes Latn'll Ln'rtius Ru'f. "Homc'r "Lxkur'gos *Vvi'd z. T. 'pausa'nias -pluta'rch 'DuintUia'n Theokrtt" Tibu'' Delle',us Anthologie' "Li'cero "Lun'piLesz.T. Hora'z "Ly'sias Martia'l pe'rsius Dui'ntus Prope'rz 'So'phokles 'Ta'citus z. T. Lheo'gnis 'virgl'l 'Ä'schxlos "Aristo'tel.z.T. "Demo'sthencs Lpikte't Hesio'd Zuvena'l 'Luca'nus "Lucre'tius "Mark Aure'l 'pi'ndar 'pla'to z. T. "Sta'tius "Vitrn'vius Die mit ^ bezeichneten Autoren eignen sich auch für die reifere Jugend. 2. Erklärende Noten. Man betrachte die zahlreich gebotenen Noten ja nicht als eine Erschwerung, vielmehr als eine wichtige und wesentliche Erleichterung der Lektüre und ihres Verständnisses. Die Übersetzer haben den größten Fleiß, ihr reiches Wissen und Können in diesen Erläuterungen, Einleitungen rc. niedergelegt, und letztere sind es nicht zum mindesten, welche das Studium eines Autors für den deutschen Leser zu einem fruchtbaren machen. Auch liest sich der zweite Band schon leichter, als der erste, der dritte leichter als der zweite u. s. w., da alles, was aus dem Vorangegangenen au Kenntnis antiken Lebens rc. gewonnen worden, der späteren Lektüre zugute kommt. Nach Durchlesung mehrerer Bände wird sich der Leser immer ungestörter der Betrachtung des Textes hingeben tonnen, bis er endlich die Autoren der letzten, schwierigeren Gruppen mit derselben Leichtigkeit in sich aufnimmt, wie früher die der ersten Gruppe. Blanche öeser, welche den Gedankengang des Textes nicht durch ein Abspringen nach dieser oder jener erklärenden Note stören mögen, ziehe» cs vor, für die augenblicklich zur Lektüre gewählten Seiten zuvor die bezüglichen Erläuterungen, und alsdann erst den Text zu lesen. 3. Letonung. Um ferner den Leser rasch in die Namenwelt des Altertums einzuführen und ihm auch das Norlesen der Autoren zu ermöglichen, sind bei allen in letzter Zeit neu aufgelegten Teilen dieser Bibliothek Zeichen für die richtige Betonung der Namen eingeführt (s. z. B. die obige Gruppenaufstellung). Diese Neuerung, wenn auch auf den ersten Blick dem Auge vielleicht etwas ungewöhnlich erscheinend, wird sicherlich allen der Betonung Unkundigen willkommen, den derselben Kundigen aber nicht störend sein. L,ingmscheidlsche MWchek sämtlicher chischcn und römischen Klassiker Inhalt: Politik. Berlin und Stuttgart. 1855—1895. --—- Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung (Prof. G. Langenscheidt) Berlin 46. neueren deutschen Muster-Äbersehnngen. 83. Land: Aristoteles IV. Übersetzt und Politik. erläutert von v r. Carl Ltahr und Prof. I) 1-. Adolf S t a h r. Zweite Auflage. Perlin. Langenscheidtsche Verlags-Buchhandlung (Prof. G. Langenscheidt). Vorrede. Diese neue Übersetzung der Aristotelischen Politik, des für unsere Zeit wichtigsten aller Werke des großen alten Denkers ist nur insofern eine gemeinschaftliche Arbeit von mir und meinem Bruder, als bei derselben die von mir vor Jahren (1836 - 38) veröffentlichte Übersetzung und kritische Textausgabe zu Grunde gelegt und das später von mir gesammelte Material an Hilfsmitteln und Nachbesserungen zu jenem ersten Versuche benutzt worden, ist. Im übrigen habe ich nichts weiter zu beanspruchen, als die hier und da nachbessernde oder ergänzende Redaktion des Ganzen einer Arbeit, welche, mit liebevollem, jahrelangem Fleiße und feinsinniger Vertiefung in die Gedankenschätze des größten hellenischen Staatsphilosophen unternommen und zu Ende geführt, ihren Wert wie ihr Lob in sich selber trägt. Während ich daher für alles Mangelhafte und i* 4 Aristoteles, Politik. Vorrede. Irrtümliche die Verantwortlichkeit teile, habe ich die Ehre und das Verdienst des Gelungenen in Übersetzung und Erklärung des Werkes, sowie in den einleitenden Kapiteln, welche vollständiges Eigentum meines Bruders sind, diesem meinem teuren Mitarbeiter ungeteilt zu überlassen Adolf Stahr. Einleitung Erstes Kapitel. Der griechische Staat und die Aristotelische Aolitilr. i. Die Politik des Aristo'teles * enthält die politische Praxis der Griechen. Sein Werk zeigt einen Reichtum und eine Tiefe des Verständnisses, wie wir sie bei keinem seiner Vorgänger und Zeitgenossen und bei keinem seiner Nachfolger finden. Unter den letzteren steht ihm der Geschichtschreiber Poly'bius nahe, weil es demselben vergönnt war, praktisch in die Politik einzugreifen. Er ist ihm an Geist ebenbürtig, und er besitzt einen Reichtum von geschichtlichem und anderem Wissen; aber ihm fehlt die Allgegenwart philosophischer Bildung und die Universalität des Geistes, welche den Begründer der europäischen Gelehrsamkeit und Bildung kennzeichnen. Und endlich: sein politisches Interesse ist zwischen dem griechischen und römischen Staatswesen, und zwar zu gunsten des letzteren, geteilt. * Der Laut, hinter de,» das Zeichen ' steht, hat den Ton, Deutschland ü'b-r a'lle». 6 Aristoteles, Politik. Zur Zeit des Aristoteles war der Kreislauf der politischen Verfassungswandlungen in den griechischen Staaten vollendet. Es war aber auch auf den übrigen Gebieten des Lebens: in der volkstümlichen Produktion und Kunst, in der Sphäre der das Leben schmückenden Erfindungen, in der Bildung der Sitten, in Konvenienz, Ausdruck und Sprache, in der Hervorbringung des Neuen in Geräten und Trachten, überhaupt in jenem anscheinend nicht bedeutsamen, für unsere heutige Betrachtung aber sehr wichtigen Kleingehalt des Lebens, der dem Ganzen des Lebensbildes einer Nation Ton und Farbe verleiht, ein Stillstand eingetreten. Bald darauf kommt eine neue Zeit, da Philipp und Alexander ihren Einfluß auf Griechenland feststellen. Gleich darauf noch eine andere, in welcher die griechischen Staaten in die Kämpfe und die Politik der Diado'chen, der Generale und Heerkönige Alexanders hineingezogen werden und wo im Gefolge großartiger mechanischer Erfindungen und Militärreformen durch erstürmte Städte und Heereskämpfe sich die neuhellenische Monarchie aufrichtet. Noch bleiben in dieser Zeit die griechischen Gemeinwesen äußerlich bestehen; aber es imponieren ihnen die neuen Gedanken und die großartigen materiellen Mittel des Königswesens. Sie müssen es in ihr Denken und ihr Handeln aufnehmen, und die griechischen Volksstaaten hören allmählich auf, Ausschlag gebende Faktoren zu sein. Die Monarchie, die schon zu Aristoteles' Zeit, in den Tagen, da er, der Erzieher des ersten großen Hellenenkönigs, im Lykei'on lehrte, durch bedeutungsvolle Zeichen ihren geräuschlosen Eintritt in die Geschichte verkündet hatte, richtet sich nun breiter ein. Die hellenische Erde erdröhnt unter dem Tritte der gepanzerten makedonischen Phala'ngen, die Buchten ihrer Küsten werden von Riesenflotten gefüllt, die Akropo'len ihrer Städte nehmen die Besatzungen der Heerkönige auf: und wenn auch das äußerliche Bestehen der Volksstaaten durch den Kampf dieser ersten Könige untereinander selbst noch gesichert erscheint, — mit dem alten griechischen Staatsleben ist Einleitung. Erstes Kapitel. 7 Ls zu Ende. Vor dieser zweiten Epoche aber und eigentlich schon vor der ersten liegt jene vorhin angedeutete Zeit des Stillstandes und des Abschlusses, und in sie fällt das Werk der Aristotelischen Politik, begünstigt durch die immer mehr und mehr sich verlangsamende Bewegung des politischen Lebens selbst, das nunmehr dem Beobachter einen festen Blick verstattet, und vorbereitet durch eine an philosophischen Systemen geübtere Reflexion, sowie durch den Eintritt der prosaischen Didaktik in die Litteratur. Sie war es, die schon vor Aristoteles' Geburt, in dem achten Jahrzehnt des vierten Jahrhunderts vor der Geburt Christi, sich über alle Richtungen des griechischen Staatslebens verbreitet hatte und die nun in dem Werke dieser Politik selbst zu ihrer Vollendung gelangt ist. In unserer Zeit ist das Streben der Menschen darauf gerichtet, ihr Zusammenleben vernünftiger einzurichten. Dies ist das Ziel, auf welches alle Thätigkeit und Arbeit des sich abmühenden Geschlechts unwissentlich und wissentlich gerichtet ist. Wenn ein Mensch ziemlich lange gelebt, sich unterrichtet und in der Welt umgesehen hat, so wird es ihm begegnen, daß er manche Zwecke, deren Erreichung ihm notwendig schien, über Bord wirft und überhaupt die allgemeinen Angelegenheiten in ihrer theoretischen Würdigung, wie in ihrer praktischen Verfolgung auf ein erheblich kleineres Maß zurückführt. Mag er nun in dieser Beschränkung so weit gehen als er will: eine große, wahrhaft allgemeine Angelegenheit wird er nicht beseitigen wollen, nämlich diese: daß sowohl die einzelnen Individuen, als die kollektiven Individuen, die Nationen und Völker, endlich einmal es als ihren letzten Zweck ansehen, an ihren guten Eigenschaften gegenseitig Freude zu haben, und sich dieselben gegenseitig zu gute kommen zu lassen. Unter den vielen allgemeinen Ideen und Aufgaben, in deren Dienst die Menschen selbst gegen ihre Überzeugung und ihren Willen gezogen werden, nimmt diese wahrlich nicht die letzte Stelle ein. An der Erbitterung des Kampfes, an 8 Aristoteles, Politik. dem Aufwands von Kraft und Arbeit, den die Menschheit heute daran setzt, um die einem solchen Ziele im Wege liegenden Hindernisse wegzuschaffen, kann man erkennen, daß sie das Ziel im Auge hat, daß sie das Wesen und den Inhalt desselben ahnt oder begreift und daß die Erreichung desselben für sie von dem höchsten Werte ist. Und mit Recht! Denn dies Ziel ist „ein würdiges und glückseliges Leben aller", wie es Aristoteles als den Zweck des besten Staates hinstellt. Und wir haben seine Behauptung nur zu verallgemeinern, wir brauchen sie nur auf alle im Staate lebenden Kulturnationen zu übertragen, um sicher zu sein, daß wir in seinem Sinne und in dem Sinne der Wahrheit handeln. Wie er sich dies würdige und glückselige Leben nun denkt, durch welche Mittel er es Herstellen will (denn er ist ein großer Freund des Möglichen und ein noch größerer des Ausführbare»), das hat er in seinen acht Büchern der Politik, d. h. „der Wissenschaft vom Staate", ausführlich, geistreich, oft großartig entwickelt. Zwar geht diese Entwickelung auf der Grundlage der antiken und insbesondere der griechischen Welt vor sich, und beide sind im Laufe der Zeit vielfach verändert worden. Aber so wie es auf anderen Gebieten des Lebens, wie in Wissenschaft und Kunst, ewige Wahrheiten gibt, die, obschon einer der Veränderung zugänglichen Grundlage entsteigend, dennoch auch bei völlig verändertem Welt- und Lebenszustande fort und fort wirksam sind, so haben die Griechen solche ewige Wahrheiten auch in der Betrachtung des Staatswesens ermittelt. Wir erkennen ja an, daß sie dieselben z. B. in der Architektur und Plastik fanden, und unsere Künstler setzen alle Kraft daran, sich ihrer zu bemächtigen und sie zu verwenden. Wir werden aber dies Verdienst der Griechen auch noch auf anderen Gebieten anzuerkennen haben, und solch ein Gebiet ist das Staatsgebiet. Der Leser der Aristotelischen Politik, der, wie vorausgesetzt werden muß, mit Ehrfurcht an die Lesung dieser acht Bücher geht, wird auf Wahrheiten stoßen, bei welchen ihn das überraschende Gefühl Einleitung. Erstes Kapitel. 9 überkommen wird, daß dort Dinge als Forderungen hingestellt sind, welche nach zweitausend Jahren sich endlich teilweise durchgesetzt haben. Und mit noch größerer Überraschung wird er inne werden, daß unter denselben auch solche sind, deren Rechtmässigkeit er vollkommen zugibt, deren Begründetheit keinen Zweifel verstattet, die in ihm selbst leben und ihn in seinem Handeln bestimmen, deren Verwirklichung aber gleichwohl noch immer nicht erreicht worden ist. Wir sind heute alle „politische Wesen" nach Aristoteles' berühmter Definition des Menschen, wir mögen wollen oder nicht. Und es ist wunderbar, daß jede politisch erregte Zeit sich veranlaßt gefühlt hat, auf das Werk des großen Philosophen zurückzublicken, das der britische Geschichtschreiber Macaulay in seiner „Geschichte Englands" das gehaltvollste und lehrreichste seiner Werke nennt. Fast alle politisch bedeutenden Erschütterungen, wie die drei französischen Revolutionen, welche sich seit 1789 abspielten, haben Übersetzungen oder Auslegungen dieses Werkes hervorgerufen, und die Teilnahme an diesem Werke ist vollkommen berechtigt und erklärlich. Denn der Inhalt desselben leitet im wesentlichen in alle politische Wahrheit. Die Wahrheit muß Teilnahme erregen, und ebenso muß dazu gethan werden, daß diese Teilnahme so weit verbreitet werde, als möglich. Zeder- Mensch, der sich für das Allgemeine interessiert, d. h. jeder gebildete Mensch, muß in den Stand gesetzt werden, sich über dasjenige zu unterrichten, was der größte Denker aus dem gebildetsten Volke des Altertums über den Staat, über das Zusammenleben der Menschen, über diese unsere eigene heutige große Angelegenheit gedacht hat. Die Unkenntnis der Ursprache und der Mangel an antiquarischem Wissen dürfen keine unüberwindlichen Hindernisse dazu sein, die hier gegebene Übersetzung und Erläuterung aber soll diese Hindernisse im wesentlichen beseitigen. Im wesentlichen! Denn ganz und gar und überall ist das auch der besten Verdeutschung und der sorgfältigsten Erläuterung nicht möglich. Eine gewisse Vorbereitung wird immer nötig 10 Aristoteles, Politik. sei». Es kann jemand mit Achtung und mit dem ernstlichen Vorsatz an dies Werk gehen, sich aus demselben in einem Gebiete, das ihn höchlich interessiert, zu unterrichten, und er kann es unbefriedigt aus der Hand legen. Das würde aber geschehen, wenn er mit der ganzen Fülle seines heutigen Denkens oder auch nur mit den Forderungen, welche die heutige Zeit an ihn stellt, unvorbereitet an die Lesung ginge. Wenn z. B. jemand sich aus der Aristotelischen Politik darüber belehren wollte, wie weit der Staat die Freiheit des einzelnen beschränken solle und dürfe, so würde er, wie im Verlauf dieser Einleitung gezeigt werden wird, darüber keine Auskunft erhalten, weil er überhaupt an den antiken Staat diese Frage nicht richten darf. Je weiter er lesen wird, desto unbehaglicher wird ihm zu Mute werden, wenn er durch ernste Kenntnisnahme genötigt sein wird, eine moderne Gedankenreihe nach der andern fahren zu lassen. Wir haben es ja alle erfahren, daß, wenn wir uns in ein fremdes, großes Werk Hineinlesen, unsere Vorurteile und Meinungen sich an der mächtigen aber harten Bestimmtheit der fremden Gedanken zerstoßen oder wie sie sich dann im günstigen Falle mehr oder minder empfindlich bei fortgesetztem Studium desselben von unserm Sinn ablösen. Um nun diesen Ablösungsprozeß, der zugleich vermitteltes Verständnis ist, zu erleichtern und den Leser in den Stand zu setzen, mit der Lektüre dieser Politik einen nicht ganz fremden Boden zu betreten, werden die folgenden Mitteilungen an ihrer Stelle sein. II Der griechische Staat geht nicht über den Begriff der Pollis, d. i. der Stadtgemeinde hinaus. Der Staat ist die Stadt. Man muß daher bei der Betrachtung des griechischen Staatswesens die Vorstellung der modernen Massenstaaten fahren lassen. Einen Staat von der Größe eines heutigen deutschen Einleitung. Erstes Kapitel. 11 Mittelkönigreichs, wie Bayern, Württemberg, hatte Griechenland nicht aufzuweisen. Der größte griechische Staat, der von Athen, der in gewissem Sinne auch der einheitlichste, der zentralisierteste war, ist seinem Areal nach doch nur etwa mit dem Herzogtum Koburg zu vergleichen. In der vorgeschichtlichen Zeit, da Könige an der Spitze der Regierung und Verwaltung standen, waren die Staatsgebiete im allgemeinen größer, als die der geschichtlichen Städtc-Nepubliken. Es ist natürlich, daß wir von dieser vorgeschichtlichen Zeit wenig wissen. Aber diese beiden That- sachen, daß die Griechen überall das Königtum abschafften und dafür kleinere Republiken einrichteten, d. h. die Regierung und Verwaltung ihrer Gemeinwesen in die Hände einer größeren oder kleineren Anzahl von Bürgern legten — und dann die zweite Thatsache, daß diese neuen Republiken ein kleineres Staatsgebiet umfaßten, sind zwei sehr bedeutende Züge. Die Griechen schafften das Königtum ab, weil dieses dem am lebendigsten in ihnen wirkenden Triebe nach Individualisierung, — einem Triebe, dem sie alle ihre geschichtlichen Ehren, wie ihre ganze für die gesamte Menschheit so unendlich segensreiche, wenn auch nur kurze Zeit dauernde Entwickelungsblüte verdanken, — hinderlich war. Zn keinem Lande der Erde liegen die örtlichen Unterschiede so unmittelbar, so hart nebeneinander, als in Griechenland. Und wenn es auch wahr ist, daß in der Gestalt und in der Gesamtphysiognomie des klassischen Griechenlands die erste Veranlassung zu jenem allgemeinen Hellenismus der Form und des Charakters zu finden ist, der anderswo nicht so leicht einheimisch werden dürfte, so ist es auch ebenso wahr, daß die außerordentlich großen und dabei auf einen kleinen Raum beschränkten Unterschiede des Bodens und Himmelsstrichs dahin wirkten, daß die Staaten und Stämme ihr eigenes Leben und ihre energisch bestimmte Sondergestalt gewannen. Sie mußten sich individualisieren und Menschen und Bürger ihres Himmels und ihrer Erde werden, auf welcher sie ihre Gemeinwesen errichteten, so lange und so weit, als der Boden und der Himmel 12 Aristoteles, Politik. die Entwickelung eines und desselben Stammes- und Staatslebens zuließen. Darum schafften sie das Königtum, welches generalisiert und zentralisiert, ab und richteten ihre Gemeinwesen in Städten und einem dazu gehörenden größeren oder kleineren Landgebiete ein. Die Griechen kannten die asiatischen Riesenstädte, wie Babylon, aber sie liebten sie nicht und hielten sie auch nicht für zweckmäßig. Ebenso ging auch die Größe des Landgebiets nicht über wenige Ouadratmeilen hinaus. Die Stadt, ummauert und in vielen Fällen außerdem von einer hochgelegenen Burg beschützt, bildete den Mittelpunkt des Ganzen. Bei der Anlage von Hauptstädten, die in den frühesten Zeiten wegen Unsicherheit der Küsten mehr landeinwärts lagen — und es war dies wohl in der vorgeschichtlichen Königszeit öfter der Fall —, die aber später, als die Küsten sicher wurden, in die vorteilhafte Nähe des Meeres verlegt wurden, verfuhr man nach Rücksichten der Gesundheit, Festigkeit und Wohlgelegenheit. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß man für die erste und hauptsächlichste Rücksicht der Gesundheit die reichen Erfahrungen benutzte, welche der berühmte und vielgereiste Arzt Hippo'krates in seiner auch von Aristoteles benutzten Schrift über Luft, Wasser und Örtlichkeit niederlegte. Hippokrates fand den Gesundheitszustand der griechischen Städte auffallend verschieden, je nachdem die Gründer die Himmelsgegend, die in einem Lande wie Hellas äußerst wichtige Natur der Winde und die Beschaffenheit des Wassers berücksichtigt hatten. Er beschreibt zuerst den allgemeinen Gesundheitszustand der Südstädte, das heißt derjenigen, die sich nach Südost, Süd und Südwcst öffneten, und die den warmer. Winden ausgesetzt seien, sodann den Gesundheitszustand der Städte von entgegengesetzter Lage, der Nordstädte, und gibt endlich denjenigen, welche zwischen Nordost und Südost gelegen, sich nach Östen hin öffneten, den Vorzug. „Diese", sagt er, „werden von der frischen Morgenlust angeweht und haben das gesündeste Wasser, besonders wenn dies aus der Höhe von Erdhügeln herabrinnt und nicht von Felsen, und wenn sich die Einleitung. Erstes Kapitel. 13 E Quellen ebenfalls nach Osten der reinigenden Morgensonne Z entgegen öffnen. Die nach Osten schauenden Städte", fährt ^ der berühmte Arzt fort, „sind gesünder, als die nach Norden i- und Süden schauenden, und ein Sta'dium", meint er, „mache fr in der Anlage einen großen Unterschied. Die Menschen in Z diesen Städten", berichtet er weiter, „haben schöne Gestalten, st blühende Farben und einen helleren Sprachton als die der 1 mitternächtlichen Städte, ihre Gefühle sind lebhafter, ihr Verstand s ist geweckter, und alle Erzeugnisse der Natur gedeihen bei ihnen besser. Die Frauen sind fruchtbar, der Krankheiten sind wenige, und diese wenigen sind leicht zu heilen. Überhaupt ist eine so gelegene Stadt wegen der glücklichen Mischung der Wärme und z Kälte mit dem Frühling zu vergleichen." Es ist schwer zu glauben, daß die Griechen solche auf einer reichen Erfahrung beruhenden Beobachtungen nicht benutzt haben sollten. Sie kamen ziemlich häufig in den Fall, Städte anzulegen. Wir hören noch in später Zeit von Umbau und von Verlegung von Städten, und an dergleichen Verlegungen (Metanasta'sen) knüpften sich sehr wichtige politische Veränderungen. Jedenfalls vermied man es, soweit es möglich war, die Stadt nach Norden zu richten, s Denn das Volk der Griechen, wie es denn überhaupt nicht nach t dieser Himmelsgegend hin geschichtlich wirksam ist und über die ' Ausläufer der Dinarischen Alpen hinaus mit dem zahlreichen st Volk der Zlly'rier in keinen Verkehr tritt, hat den Blick nach > Süden hin, der Sonne entgegengerichtet. 2 Die Stadt mußte ferner so liegen, daß die Ernte vom H Lande und jedes für den Hauptgewerbetrieb derselben erforderst liche Erzeugnis möglichst leicht hineingeschafft werden konnte, 3 überhaupt so, daß auf sie als den gemeinschaftlichen Mittelpunkt H der Landschaft sich alles leicht bezog. Dabei ward natürlich der nur zu oft vorkommende Fall eines Krieges nicht außer acht gelassen. Manche Landgebiete hatten nur wenige und enge Grenzen, und hier genügte es, die Pässe zu besetzen. War aber das Land offen, so gab es in näherer oder weiterer Entfernung 14 Aristoteles, Politik von der Stadt doch immer einige befestigte Punkte, welche dem Feinde das Vorrücken erschwerten. Auch in Friedenszeitcn waren diese Punkte bei Tage und bei Nacht besetzt, und die Wächter waren angewiesen, durch erhobene Signalzeichen bei Tage und durch Feuersignale bei Nacht der Stadtwache auf der Mauer Nachricht zu geben, wenn sie etwas Verdächtiges bemerkten. Überhaupt hatten die fortwährenden Kriege die Bürger in den Städten hinreichend geübt, die Beschaffenheiten ihres Terrains, mochte es hügelig oder eben, offen oder durchschnitten sein, auf das geschickteste zu ihrer Verteidigung zu benutzen. Sie wußten die Zugänge zu versperren, die Flüsse unpassierbar zu machen, Hinderungen an den Landungsplätzen anzubringen, Häsen zu verschließen, die kostbaren Wasserschätze ihrer geliebten und sonst so schön umhegten Quellen ungenießbar zu machen. Sie waren Virtuosen in der Verteidigung, und schon früh, selbst in der berühmten Ma'rathonschlacht, bewährten sie dieses Talent und errangen nur dadurch einen glorreichen Erfolg gegen einen zehnfach überlegenen Feind. Überhaupt nun mußte das Landgebiet so groß sein, daß die Bürger sich noch kennen konnten, damit gegenseitige persönliche Kenntnis das Rechtsprechen in Prozeßsachen erleichtern möchte, und daß es die wesentlichen Bedürfnisse der Bürger befriedigen konnte. Zn der kleinen aber energischen Welt dieser Staatsexistenzen fehlte der heutige Begriff der allgemeinen Vergesellschaftung, der sein lebendiges Dasein durch den großen Welthandel offenbart; es fehlte auch die erst spät gewonnene und noch heute nicht überall ins Leben eingeführte Überzeugung, daß alle wahrhaften Interessen der Völker und Nationen harmonisch sind. Ünd wenn auch die im Altertum gewöhnliche Form des Handels, der Kleinhandel, zuweilen schon größere Dimensionen annimmt, wie in Athen und Korinth und später in Alexa'ndrien, so ist dennoch der oberste Grundsatz der alten Politiker immer der: daß der Staat, was er braucht, zunächst bei sich selbst finden müsse und daß in diesem Verhältnisse seine Ehrenhaftigkeit und Selbständigkeit liege. Ein lebhafter groß- Einleitung. Erstes Kapitel. 15 artiger See- und Handelsverkehr war, nach ihrer Ansicht, der Sittlichkeit nachteilig und der Festigkeit und Dauer der Republik ungünstig. War deshalb ein Landgebiet, wie bei manchen kleinen Jnselrepubliken, zu klein, als daß es das Auskömmliche hätte gewähren können, so ward der Staat bespöttelt; trieb er über das Auskömmliche hinaus nicht bloß Handel für sich, sondern, wie Aristoteles sagt, für andere, d. h. machte er sich zu einem bedeutenden Speditionsort, so verdiente er verachtet zu werden. In dem attischen Staate brachte freilich der Handel die prächtige, üppige, mit Magazinen, Schiffswerften, Warenhallen, Theatern und Tempeln geschmückte Hafenstadt des Pirä'eus hervor. Aber Athen ist auch in vieler Beziehung eine Ausnahmestadt, eine Stadt, die fast allen anderen griechischen Städten weit vorausgeeilt ist, so schnell vorausgeeilt ist, daß in dieser Eile selbst ein Grund ihres baldigen Dahinwelkens gesucht werden muß; und dann war die Piräeusstadt, wie Korinth und Nau'kratis wegen ihrer Unsittlichkeit, und zwar nicht bloß bei den Philosophen und Politikern, auch so übel berüchtigt, daß eine Zeit lang einmal eine schwere Strafe darauf stand, wenn ein athenischer Bürger der Altstadt die Nacht in der Hafenstadt zubrächte. Selbst der freie und tolerante Aristoteles gestattet zwar die Anlegung solcher Hafenstädte, aber zugleich will er auch, daß der gesellige Verkehr der Bewohner von beiden einer gewissen Beschränkung und Überwachung, ganz im Sinne der antiken Staatsidee, unterworfen werde? Dagegen ist den alten Politikern der Ackerbau, und er hauptsächlich, die Grundlage des Staats. Der Ackerbau ist das wesentlich konservative Element für die Verfassung und für die Sitte. Diese Überzeugung hatte sich namentlich in A'ttika des Standes, welcher den Grund und Boden besaß, mit so großer Stärke bemächtigt, daß ohne den Zutritt des demokratischen Elements der Schiffahrt und des Handels Athen ein unberühmter Staat von Grundbesitzern und Junkern geblieben 16 Aristoteles, Politik. wäre. Mit Vorliebe pflegten denn auch die Grundbesitzer, als sie mit dem Element der Demokratie in den großen politischen Kampf gerieten, auf die Segnungen des Ackerbaues hinzuweisen, weil sie darin auf eine in der älteren Zeit allgemein verbreitete Meinung stießen. Von der grundbesitzenden Aristokratie gingen auch unzweifelhaft die Sagen aus, die sich auf den Ackerbau beziehen und die, wie alle Reste attischer Sagen, eben nicht alt sind. Die Stadt Athen hatte mit gutem Grunde in dem Wettstreite zwischen dem Posei'don und der Athe'ne um die Schutzherrschaft die Gaben des Meergottes verschmäht und das Segen gewährende Gewächs der Erde, den Ölbaum, vorgezogen. Das Grundvermögen war daher auch zuerst im Vollbesitz der politischen Rechte; das bewegliche Vermögen fing erst mit dem Reform- vorschlage des Aristi'des an, auch politisch etwas zu gelten. Hernach stieg sein faktischer Einfluß freilich sehr hoch, ohne jedoch den des Grundvermögens jemals ganz zu beseitigen. Den Kern der Stadt bildeten der Markt, das Rathaus und das Theater, welche ziemlich nahe aneinander lagen. Der Markt diente zur Abhaltung der besonders in den demokratischen Staaten häufig und regelmäßig zusammenberufenen Volksversammlungen, wie zur Aufstellung von Chören; er war der Platz für den Handelsverkehr, wie für das öffentliche Leben überhaupt. Größere Städte hatten mehrere Märkte und unter diesen einen besonderen Handelsmarkt, in dessen Nähe auch die zu verzollenden Waren aufgestellt wurden. Die Griechen brachten als Kinder des Südens längere Zeit im Freien zu, als dies den Neueren und überhaupt den Bewohnern der kalten Klimate in der gemäßigten Zone vergönnt ist. In der Nähe dieses mit den Statuen der schützenden Götter und Staatshero'en geschmückten Marktes befanden sich die schattig luftigen Hallen zum Spaziergang, ferner die Geschäftslokale der Behörden und Beamten, die Unterhaltungshäuser (Loschen) für die Männer, das Staatshaus, in welchem die fremden Gesandten logiert und bewirtet und verdienstvolle Bürger aus Staatskosten gespeist wurden, das Prytane'um. Hier brannte Einleitung. Erstes Kapitel. 17 auf dem Staatsherde das heilige Feuer, und der Herd erinnerte, als heiliges Symbo'l* der Familie, an die erste und wichtigste Grundlage der staatlichen Gemeinschaft. Von diesem Feuer nahmen denn auch diejenigen, welche in der Fremde Kolonieen gründeten, einen glimmenden Scheit mit, und unterhielten die Glut so lange, bis der Führer und das Haupt des die Gründung leitenden Geschlechtes (der Archege't) auf dem Herde der neuen Staatsheimat das Feuer anzündete. Außerdem befanden sich in jeder Stadt Übungsplätze für die Zugend und für die Männer, und in einigen Staaten, wo die Sitte es mit sich brachte und die politische Einrichtung das Zusammenspeisen erforderte, die Speiselokale für die Männer, die sogenannten „Syssi'tien". Alle öffentlichen Gebäude waren im Gegensatz zu den Privatwohnungen nicht bloß wie diese nur zweck- und bedürfnisentsprechend, sondern auch stattlich und prächtig gebaut, und diejenige Stelle, wo das staatliche und religiöse Leben sich konzentrierte, da wo dem Staate das Herz schlug, machte sich auch äußerlich als die würdigste und schönste erkennbar. Ihre Pracht und noch mehr die Erhabenheit und reine Schönheit der auf ihr befindlichen Gebäude, Tempel und Kunstwerke zeigten von sich auf den inneren Geist hin, der in dem Gemeinwesen lebte und der in der Freude an sich selbst und in dem Gefühle seiner Kraft auch nach außen hin ein allen sichtbares Zeugnis ablegen und die Fremden zur Bewunderung und Ehrfurcht nötigen sollte. Wenn ein Staat es versäumte, seiner inneren Bedeutung und Kraft durch die schöne Kunst diesen würdigen Ausdruck zu geben, so ward das von denkenden Staatsmännern und Vaterlandsfreunden getadelt. Und ein Versäumnis dieser Art veranlaßte den Thebaner Epamino'ndas, der sein schwungloses Volk zu heben trachtete, zu dem Ausruf: „Bürger, ihr müßt die Thore der Propylä'en von Athen ausheben, wenn ihr vorwärts kommen wollt, und müßt sie auf unsere Kadme'ische Stadtburg hinauftragen!" Zu deu schönsten * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'tles. ssangkilscheidtschr v.gr. II. röm. Kl. : Bd. 23 : Lfr .9.^ Aristoteles IV. 2 18 Aristoteles, Politik. Gebäuden gehörten aber die Tempel der Götter, und unter diesen war wieder der Tempel der schützenden Landesgottheit der schönste. Gewöhnlich stand er auf einem höher gelegenen und, weil er nicht selten auch den Staatsschatz barg, auf einem befestigten oder leicht zu befestigenden Orte. Immer aber war er durch eine Mauerumfriedigung eingehegt, und aus der Mitte dieses heiligen, schon an sich seine hohe Bestimmung kundgebenden Raumes ragte er nicht auf dem gemeinen Boden, sondern auf einem ihn von demselben absondernden, dreifach abgestuften, marmornen Unterbau, mit seinem Adlerdach über die Stadt hinaus. Zn keiner griechischen Stadt hat ein solcher Tempel gefehlt, und wie wohl zur Genüge bekannt, ist der griechische Tempel das schönste, was Menschenhände geschaffen haben. Er ist überall nicht das Versammlungshaus der andächtigen Gemeinde, sondern das Wohnhaus des Gottes, dessen Bild er in seinem Kerne, der Ce'lla, enthält, und dessen heilige Schätze und Weihgeschenke in ihm aufbewahrt werden. Dieser Gott ist ein Gott der Freude und des Lichts, und darum öffnet sich die Vorhalle zu Licht und Luft, und rings herum läuft ein Gang von feierlich und ruhig emporstrebenden Säulen, über welchen sich das Gebälk der Decke und zuletzt das befriedigend schwebende, nach beiden Seiten seine Flügel herabsenkende Dach lagert. Der Altar, auf welchem dem Gotte geopfert wird, steht nicht im Tempel, sondern im Freien; denn der Rauch muß frei zum Himmel emporsteigen, sowie denn auch der Grieche, wenn er betet, den Blick nicht wie der Römer zur Erde, sondern zum Himmel emporrichtet. Der ganze Bau sprach aber vornehmlich dies aus, daß er der Wohnsitz des Gottes sei, und die Rücksichtnahme auf die praktischen Kultusbedürfnisse durfte diesen Haupteindruck nicht schwächen, sowie denn auch alle baulichen Erweiterungen und Veränderungen immer nur in dem Sinne getroffen wurden, ein Wohnhaus des Gottes herzustellen. Wenn daher der Apostel Paulus den Bürgern der mit prächtigen Tempeln geschmückten Stadt Korinth wiederholt erklärte, daß sie selbst der Tempel des lebendigen Gottes zu sein hätten und daß Einleitung. Erstes Kapitel. 19 sein Geist in ihnen zu wohnen habe, so war schon in diesen Worten eine ungeheure Umwälzung ausgesprochen. Zn allen Staaten waren die Tempel von Stein gebaut; denn Griechenland hat einen Überfluß an edlem Baugestein. Und wo es in einem Lande hierin wohlbestellt ist, da wird auch der Geist edler Gediegenheit sichtbar in den Bauwerken leben, und jener Überfluß wird überhaupt edlere Bauwerke Hervorrufen, als in den Ländern, in welchen es an schönem Gestein fehlt. Die bei dem ersten Beschauen so sehr ins Auge fallende Hoheit der durch die russischen Selbstherrscher errichteten großen Petersburger Bauten ist meistens doch nur eine Gips- und Mörtelmajestät und verheißt keine sehr lange Dauer. Die griechischen Steintempel dagegen konnten der Ewigkeit Trotz bieten und haben das auch gethan: kein einziger ist der Zeit, sie sind alle der äußeren Gewalt der Natur oder der Gewalt der Menschenhände erlegen. Zm Gegensatz zu den öffentlichen Gebäuden waren die Privatwohnhäuser der Bürger einfach, die Straßen unregelmäßig und winklig, und wenn auch zur Zeit des Peloponnesischen Krieges in vielen griechischen Städten die Straßen geradlinig und die freien Plätze regelmäßiger angelegt werden, wie dies in der Pirä'eusstadt und in Rho'dos durch den sehr geschickten Baumeister Hippo'damos aus Milell eingeführt ward, so zogen doch die Alten im ganzen eine unregelmäßige Bauart der Straßen und Quartiere aus Gründen der Sicherheit vor, weil solche dem Feinde bei einem Überfall nicht so leicht Gelegenheit bot, durch Besetzung einzelner Zentralpunkte das Ganze zu beherrschen, und weil die unregelmäßige Anlage der Stadtquartiere es demselben überhaupt schwerer machte, sich bei einem der so häufig versuchten nächtlichen Überfälle in der Stadt zurechtzufinden. „Faßt man alles zusammen, so bot eben wegen der auf alles Öffentliche verwendeten Sorgfalt eine griechische Stadt mit ihren Wasserleitungen, Spazierhallen, Gymnasien und Bädern, mit ihren durch die erhabenen Werke der bildenden Kunst geschmückten Plätzen, einen würdigen und schönen Aufenthaltsort für die in ihr lebenden Menschen dar. Und wenn 20 Aristoteles, Politik. man die Fülle der Erfindungen und die großen Fortschritte der Mechanik erwägt, in deren Besitze sich die Menschheit des heutigen Kultur-Europa's befindet, so ist im Hinblick auf die uns heute zu Gebote stehenden Mittel verhältnismäßig bei weitem noch nicht so Bedeutendes in dem Bau unserer Städte geleistet, und die Mehrzahl derselben hat nicht Ursache, mit Stolz auf eine griechische Stadt herabzusehen. Hätten die Griechen z. B. über solchen Wasserüberfluß verfügen können, wie wir ihn haben, so würden sie in der Anlegung von Wasserleitungen und Bädern für das Volk noch viel großartiger verfahren sein, obschon sie es uns auch darin, wenn auch nicht in dem Grade wie die Römer, zu- vorgethan haben. Denn, abgesehen von den großen Städten, fehlen noch bei uns die Wasserleitungen fast überall; die Bäder für das arme Volk sind in einem auch nur annähernd befriedigenden Zustande fast nirgends anzutreffen. Dagegen treffen wir in unseren kleinen Städten, trotz der bei uns überall reichlicher als bei den Griechen vorhandenen Wasserschätze, noch überall die offenen Straßenkanäle, welche, die reine Himmelsluft verpestend, den Sommeraufenthalt in unseren Städten zur Qual und zu einem Herde für Krankheiten machen. Die durch dergleichen Anlagen, wie Wasserleitungen, Kanäle mit fließendem Wasser, etwa wie sie jetzt die Städte Paris und Berlin aufweisen, herbeizuführende Verbesserung des Gesundheitszustandes, die Anlage von Bädern, um von der Ausstattung durch den Schmuck der bildenden Kunst ganz zu schweigen — alles dies wird noch lange bei uns auf sich warten lassen. Der Aufenthalt in den Städten und besonders in unseren alles Leben niederzwingenden und einschnürenden Festungsstädten wird noch lange gefährlich und qualvoll für die Menschen bleiben; denn die ungeheuren Summen, welche der Unterhalt der europäischen Heere kostet, machen vorläufig eine durchgreifende Verbesserung der Gesundheit, Wohnlichkeit und vollends der menschenwürdigen Schönheit unserer Wohnungen unausführbar. Und dazu kommt, daß der in seiner Klause lebende Nordeuropäer, dem öffentlichen im ganzen ab- Einleitung. Erstes Kapitel. 21 gewandt, durch allerlei Mittel und Mittelchen sich in seinen vier Wänden für das zu entschädigen sucht, welches, in großartiger öffentlicher Weise allen gewährt, das Leben aller steigern und veredeln würde. So aber resigniert er oder findet sich für seine Person durch irgend welche Auskunftsmittel ab, wenn er nicht durch die Gewöhnung an diesen im allgemeinen elenden öffentlichen Zustand für eine Verbesserung überhaupt abgestumpft wird. III. Wie sich von selbst versteht, war die Stadt von einer hohen, starken und breiten Mauer umgeben. Die Ummauerung erst macht die Stadt zu dem, was sie ist, zu einem geschützten, seine Selbständigkeit verteidigende» Wohnort der Bürger, zum Sitz einer Staatsregierung. Nicht ummauerte Ortschaften, auch wenn sie ziemlich groß und umfangreich sind, sind keine Städte; und von einer Bevölkerung, welche ohne eine solche Stadt ist, wird gesagt, daß sie in Dörfern zerstreut lebe, wie dies z. B. mit der Bevölkerung der A'rkader der Fall war. Selbst diejenigen kleinen Städte, welche in dem Landgebiete einer größeren gelegen, zu dieser in einem bundesgenossenschaftlichen oder Abhängigkeitsverhältnis standen, wie Hyffiä, Eleu'therä und Oro'pus zu Athen, waren im wohlbegriffenen Interesse des Ganzen nicht ohne Ummauerung, und das Städtchen Tho'rikos in Attika hatte sogar eine Akro'polis. Die Stadtmauer war mit Türmen und Wacht- häusern versehen und außerdem so eingerichtet, daß für den Fall eines eintretenden Bedürfnisses noch mehrere hölzerne Wacht- häuser auf derselben eingerichtet werden konnten. Auf der Mauer war ein vollständiger Nachtdienst für die Tages- und Nachtzeit, ein geordnetes Patrouillenwesen, Ablösungen der Wachen, Austeilung von Parole und Losung (Nebenparole) ebenso eingerichtet, wie in der Stadt. Alles dies natürlich strenger und 22 Aristoteles, Politik. stärker im Kriege, als im Frieden. Aber ganz ausgcsetzt werden durfte der Wachtdienst auch nicht in Friedenszeiten. Einmal nämlich sollten die Bürger nicht aus der Übung kommen, und dann mußte die bestehende Regierung die Parteien in der Stadt selbst und die Andersgesinnten im Zaume halten und darüber wachen, daß sie nicht mit politischen Flüchtlingen draußen Einverständnis unterhielten oder selbst die Mauer besetzten oder endlich durch irgend welche List oder Verrat dem Feinde zur Überrumpelung der Thore oder zur Ersteigung der Mauer behilflich wären. Es sind uns zur Einsicht in diese Verhältnisse Nachrichten aufbewahrt worden, die auf diesen Teil des jetzt ganz entschwundenen und doch so energischen Einzellebens der kleinen griechischen Staaten ein Helles Streiflicht werfen. Man findet sie in der Schrift des wahrscheinlich einem arkadischen Bergkantone angehörigen Äne'as von der Verteidigung der Städte, die etwa zwischen 360 und 340 v. Ehr. abgefaßt, eine Fülle von Vorschlägen zur Sicherung der Städte und sehr wichtige geschichtliche Thatsachen und Notizen enthält. Die ersten sind ebenso wichtig, als die zweiten; denn der Autor erfand sie nicht selbst, sondern hatte sich das, was ihm empfehlungswürdig schien, aus seiner eigenen Praxis und aus der Beobachtung und Erfahrung anderer abgezogen. Dieser Äneas berichtet nun einen Vorfall, welcher seinen Zeitgenossen die aus der Versäumung des Nachtdienstes für den Staat entstehende Gefahr recht vorstellig machen sollte. „Die Jnselrepublik Chi'os hatte mit ihren Feinden Frieden geschlossen. Da überredete eine der Magistratspersonen, welche die Stadt den Feinden und der überwundenen politischen Partei durch Verrat in die Hände spielen wollte, die Behörde, den Hafenbaum, da Friede sei, ans Land zu ziehen, die alten Schiffsgeräte zu verkaufen, die baufälligen Werste, die daranstoßende Spazierhalle und den an diesen stoßenden Turm, in welchem, vermutlich, weil er die Stadt beherrschte, die Behörden tagten, auszubessern. Er that dies in der Absicht, um dadurch die bei dem Ausbau nötig werdenden Leitern denjenigen zu verschaffen, welche zu ge- Einleitung. Erstes Kapitel. 23 eigneter Zeit die Schiffswerfte, die Halle und den Turm überrumpeln sollten. Darauf überredete er seine Kollegen, die Soldaten der Stadtwache abzudanken, weil der Staat im Frieden die großen Unterhaltungskosten sparen könne. Als die Behörden unvorsichtig genug auf diese Vorschläge eingegangen waren, band er an die Zinnen der Stadtmauer Netze zur Hirsch- und Schweinsjagd, als wollte er sie trocknen, und ließ sie nach außen herabhängen. An andere Stellen derselben befestigte er Segel mit den Tauen nach außen. Beides ward aber als Handhabe von den Feinden benutzt, die daran Hinaufstiegen und sich so der Stadt bemächtigten." Man gewinnt durch diesen Zug ein lebendiges Bild von gewissen Lebenszuständen einer griechischen Stadt. Die scheinbar größeren, ja großartigeren Verhältnisse, welche uns die Geschichte von Sparta, Korinth und besonders von Athen erzählt, dürfen uns nicht irre machen. Diese Städte, die wichtigsten und größten in Griechenland, gehen allerdings über den bescheidenen Mittelzustand einer griechischen Stadt hinaus, ja sie nähern sich bereits, wie Korinth und Athen, dem modernen Stadtleben; aber sie. sind die Ausnahmen, und jenes bescheidene Mittelmaß der räumlichen, sowie der sozialpolitischen Verhältnisse bildete, was bei dem Verluste von Einzelnachrichten über die übrigen Staaten zu wenig beachtet wird, die Regel. Hätten wir die Spezialgeschichte der griechischen Städte, wie sie Aristoteles in den Politieen beschrieb, oder die zuerst aus Urkunden geschöpfte Geschichte des E'phorus oder die Werke des Deme'trius Pha- lell-eus, so würden wir eine ganz andere griechische Geschichte haben. — Die Umfangsmauer war geräumig genug, daß im Falle der Not die gesamte bewaffnete Bürgerschaft dieselbe besteigen konnte. Von der inneren Seite führten Mauertreppen hinauf, welche der Befehlshaber der bewaffneten Macht (der Strate'ge) unten am Aufgange besetzen ließ, damit nicht unzuverlässige Personen Hinaufstiegen. Dies war besonders in den Zeiten notwendig, wenn man sich politischer Umtriebe der Andersgesinnten in der Stadt versah und wenn zu befürchten stand. 24 Aristoteles, Politik. daß die Andersgesinnten mit den auf der Mauer aufgestellten Bundesgenossen oder Soldtruppen in Verkehr treten möchten. Auf dem Strategen lastete mithin eine sehr große Verantwortlichkeit, da er nicht nur für die Haltung der bewaffneten Bürger, sondern auch für die der erwähnten Bundesgenossen und Söldner einzustehen hatte. Der Fall, daß eine Stadt Truppen der Bundesgenossen zur Verteidigung kommen ließ, gehörte nicht zu den seltenen; und als die meisten griechischen Staaten zu Oligarchieen zusammengeschrumpft waren, d. h. als die Regierung und die Verwaltung in die Hände einer geringen Bürgerzahl übergegangen war, war natürlich das Halten von Soldtruppen besonders in späterer Zeit die Regel. Zn der guten Zeit wird dagegen immer empfohlen, nur soviel Bundesgenossen in die Stadt zu ziehen und nur soviel Söldner in Dienst zu nehmen, daß die Bürgerschaft beiden an Stärke überlegen sei, weil es nicht selten vorgekommen war, daß im entgegengesetzten Falle die Stadt ihre Selbständigkeit an die genannten Hilfstruppen verloren hatte. Der Stratege mußte daher ein der Regierung ganz ergebener Mann sein, er mußte wie der Befehlshaber der Thorwache (und auch dieser Zug kennzeichnet das Kleinleben dieser Städterepubliken) bei einem Umschwünge der Dinge am meisten zu verlieren haben, und der eine wie der andere mußten entschlossene und umsichtige Männer sein. Denn auch des zweiten Befehlshabers Stellung war äußerst wichtig. Die Verschlagenheit und Kühnheit der Griechen im Überrumpeln von Städten war außerordentlich. Als die Zeit der Massenkämpfe, die Zeit der großen Unternehmungen zur See und zu Lande vorüber, die Kräfte der größten Staaten erschöpft waren und überhaupt eine Ermüdung über die Nation gekommen war, da blühte in später Zeit der kleine Krieg mit seinen Raubzügen, Streifereien, nächtlichen Überrumpelungen der Mauern und Akropollen erst recht auf. Die Nation hatte einen bedeutenden Teil ihrer großen Eigenschaften verloren und dafür die ihr angeborene Anlage zu listigen und verschlagenen Unternehmungen zu einem hohen Grade Einleitung. Ersteö Kapitel. 25 entwickelt. Die Beispiele der nächtlichen Überfälle, überhaupt eines kühnen Räuber- und Kle'phtenmesens wurden zahlreicher, und der große Staatsmann und Feldherr Ara'tus von Sillpon war in dieser im ganzen doch schon herabgekommenen und entarteten Weise der Meister. Daß der Stratege bei dieser großen Verantwortlichkeit seiner Stellung in besonders gefahrvollen Zeiten auch eine über den gewöhnlichen Umfang seiner Befugnisse hinausgehende Gewalt üben konnte, liegt in der Natur der Sache; ja es mußten sich die Bürger, wenn es nicht anders ging, einen förmlichen Belagerungszustand gefallen lassen. Es ist sehr interessant, zu erfahren, daß dies vielen der jetzt lebenden Menschen zugekommene Geschenk der Neuzeit schon im Altertum Bestehen hatte, und es lohnt wohl der Mühe, dasselbe ein wenig näher anzusehen, zumal da hierdurch nebenher wieder ein Helles Streiflicht auf das Leben in einem kleinen griechischen Staate geworfen wird. Damals wie in unseren Tagen entsprang ein solcher Zustand vornehmlich aus den politischen Revolutionen im Innern, und die bestehende Negierung nahm zu demselben ihre Zuflucht, wenn sie des Ausbruchs der Revolution von seiten der Andersgesinnten gewärtig war. Unter solchen Umständen wird nachstehendes Reglement empfohlen. Die freien Personen und die Feldfrüchte werden in die Stadt gebracht. Wer dies unterläßt, dessen Habe und Eigentum ist draußen der ungestraften Plünderung und Wegsührung unterworfen. Alle Feste vor der Stadt hören auf. Zusammenkünfte von Privatpersonen werden weder bei Nacht noch bei Tage geduldet, nur die Behörden versammeln sich im Prytane'um oder im Rathause. Kein Weissager darf auf eigene Hand ohne Beisein der Behörde ein Opfer bringen, d. h. er wird verhindert, Mißliebiges aus den Eingcweiden des Opfertieres zu vermelden und die Religion zum Deckmantel politischer Zwecke zu gebrauchen, um die Menge aufzureizen. Niemand darf ferner einen Briefwechsel mit politischen Flüchtlingen unterhalten, sowie denn auch alle abgehcnden und an- kommenden Briefe von der Behörde untersucht werden sollen. 26 Aristoteles, Politik. Wer mehr als eine Rüstung besitzt, muß sie angeben. Niemand darf Soldaten anwerben oder sich selbst anwerben lassen, niemand eine Waffe ausführen oder als Pfand annehmen. Kein Bürger oder Schutzgenosse darf ohne Erlaubnisschein (Paß) zu Schiffe gehen. Die gemeinschaftlichen Mahle (Syssi'tien) fallen weg, ein jeder ißt zu Hause. Die «»kommenden Fremden müssen ihre Waffen ablegen, und niemand, auch die Gastwirte nicht, sollen einen Fremden ohne Wissen der Behörden aufnehmen, welche genau verzeichnen, bei wem er einkehrt und wie lange er bleibt. Nachts werden die Wirtshäuser und zwar von außen verschlossen. Von denjenigen Personen, welche zu ihrer Bildung oder sonst zu ihrem Vergnügen als Fremde sich in der Stadt aufhalten, wird ein genaues Verzeichnis angefertigt. Dieselben halten sich in ihren Häusern oder haben alle an einem Orte sich während der ganzen Zeit dieses Ausnahmezustandes aufzuhalten. Auf ein gegebenes Zeichen werden in den Packhöfen und Kaufhäusern der Schutzgenossen die Lichter ausgelöscht, und dann darf überhaupt niemand anders als mit einer Laterne über die Straße gehen. Aufwiegelung der Truppe wird sofort mit dem Tode bestraft. — Das sind einzelne Züge, aber sie sind sprechend, und mehr als dies geben sie einen ganz verständlichen Zusammenhang der Thätigkeiten und Kräfte, welche in sicheren und regelmäßigen Zeiten ungestört im Leben des Staats walten durften, die aber in kritischen Augenblicken zum Stillstand gebracht werden mußten. Doch sind wir mit diesen Mitteilungen schon über die äußere Wohnstätte des griechischen Bürgers hinausgegangen. Es sind nur knappe Angaben, nur wenige, aber hoffentlich deutlich gezogene Umrisse; aber wie man aus dem Beschauen der Wohnung eines Menschen als der ausdrucksvollen Umgebung seiner Person einen richtigen Blick in sein inneres Wesen gewinnt, wie ein Einblick in das Arbeitszimmer eines Fürsten und Staatsmannes oft mehr sagt, als eine in vieler Hinsicht zweifelhafte anderweitige Charakteristik, so verkündet auch die griechische Stadt deutlich den griechischen Bürger und ist auch an ihrem Teile eine Einleitung. Erstes Kapitel. 27 nicht zu verachtende Offenbarung ihrer Bewohner, die wir ebenfalls mit wenigen Zügen zeichnen wollen. IV. Wenn man den antiken und insbesondere den griechischen Staat verstehen will, so muß man zweierlei ins Auge fassen, welches beides ihn von den modernen Staaten scharf unterscheidet. Der erste Unterschied ist ein allgemeiner und überaus wichtiger. Der alte Staat ist absolut, der Staat unserer Zeit ist es nicht. Der Staatsangehörige verlangt heute vom Staate nur Rechtsschutz, und damit kehrt er dem absoluten Staate schon den Rücken. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine bestimmte Staatsform, wie wir etwa von absoluter Monarchie im Gegensatz zu der konstitutionellen reden, uns auch wohl die Republik als die freieste Staatsform, verglichen mit jenen, denken; sondern es handelt sich um das Wesen des Staates, gleichviel, in welcher Form er erschien. Der griechische Staat bestimmte den ganzen Menschen. Der Mensch war in der wahrhaft antiken Zeit ganz in den Bürger aufgegangen, das Leben war überhaupt für ihn nur lebenswert, wenn er Mitglied einer bestimmten Staatsgemeinschaft, wenn er Bürger war. War er dies nicht, so konnten ihn keine Tugend, keine Schönheit, kein Reichtum, keine Bildung für diesen unglücklichen, und verlor er gar das Bürgerrecht, für diesen furchtbaren Verlust entschädigen. Der Verlust des Bürgerrechts war eine ganz andere Frage, als der Verlust des Heimatsrechtes bei uns, der allerdings einem Individuum manche Verlegenheiten bereiten oder das Entziehen der Nationalkokarde, welches jemand um einen Teil seiner staatsbürgerlichen Rechte bringen kann. Wer bei uns nicht gerade sehr politisch disponiert ist, was fragt er viel nach dem Bürgerrecht I Er kann sich durch eine seinen Neigungen entsprechende Thätigkeit auf anderen zahlreichen Lebensgebieten schadlos halten. Er kann, wenn er reich 28 Aristoteles, Politik. ist, in den schönsten Städten Europa's leben, er kann überall Vermögen erwerben, er kann sich der Wissenschaft, den schönen Künsten schaffend und genießend hingeben und kann sich zuweilen einer Lebenslage erfreuen, in welcher ihn der Staat mit seinen Anforderungen viel weniger behelligt, als den Bürger. Alles dies war in der charakteristisch-antiken Zeit nicht möglich. Wer nicht Bürger war, der war Fremder, Schutzgenosse, und konnte von Glück sagen, wenn er nicht durch den Mangel oder sonst durch eine andere Ursache dazu gebracht ward, ein Sklave zu werden. Nur in den allerseltensten Fällen öffneten sich für einen ausgezeichneten Mann die Reihen der Bürgerschaft in einer andern Stadt. Und wenn dies eintrat, so geschah es nur, um sich daraus noch fester zu verschließen. Ganz im Sinne seiner Zeit läßt daher So'phokles den auf Le'mnos zurückgelasscnen Helden Philokte'tes klagen, daß er „ohne Freunde, verwaist, ohne Stadt, unter Lebenden ein Toter sei". Aber dies ist es nicht allein, und dies ist nicht alles. Auch der freie Vollbürger des demokratischsten Staates genoß durchaus nicht das, was wir heute persönliche, individuelle Freiheit nennen. Vielmehr war er in seinem ganzen Thun und Treiben dergestalt an den Staat gebunden und durch den Zweck desselben so durchgreifend selbst in seinen Neigungen bestimmt, daß von dem Privatmenschen nur ein geringer Rest übrigblieb. Und auch dieser mußte sich die nicht selten recht strenge Kontrolle des Staates gefallen lassen, der hierin auch seinen größten Angehörigen, ja seinen verdienstvollsten Lenkern, wie dem fürstlichen Pe'rikles, nichts nachsah. Man kann den griechischen Staat, selbst den freisten, in dieser Hinsicht ganz passend mit den religiösen Orden, auch mit dem der Gesellschaft Jesu vergleichen, so sonderbar eine solche Zusammenstellung sich auf den ersten Blick auch ausnehmen mag. Denn hier wie dort ist es ein antiker Zug, daß der einzelne in den Gesamtzweck vollständig und rückhaltlos aufgeht. Dagegen würde einem Liberalen und Demokraten unserer Zeit sehr übel zu Mute werden, wenn er so ohne weiteres in einen griechischen Einleitung. Erstes Kapitel. 29 und gerade in einen demokratischen Staat hineingestellt würde. Er könnte für dieses rücksichtslose Aufgehen seiner Person in den Staatszweck sich durch kein ihm sonst zusagendes Privatleben schadlos halten, es müßte denn sein, daß auch dieses ganz dem Charakter und den Forderungen des Staates entspräche. Im entgegengesetzten Falle würde er sich eine strenge und jedenfalls sehr lästige Beaufsichtigung gefallen lassen müssen. Die alten Politiker und unter diesen auch Aristoteles ^ mache» darauf aufmerksam, wie schon durch die Lebensweise, die manche Privaten führten, Neuerungen im Staate hervorgebracht werden könnten. Aristoteles empfiehlt daher, eine Behörde einzusetzen, welche ein Auge auf diejenigen haben solle, deren Lebensweise den Staats- interessen nachteilig sei, die also z. B. in einem demokratischen Staate sich nicht mit dem Geiste der Demokratie, in einem oli- garchischen sich nicht mit dem der Oligarchie im Einklänge befinde. Nun muß freilich zugegeben werden (und der. Vorschlag des Aristoteles selbst deutet es schon an), daß im Verlaufe der Zeit und schon in der Zeit unseres Philosophen der Staatsabsolutismus viel von seiner Straffheit verloren hatte, daß sich ein genußreiches Privatleben zu bilden anfing, daß die Beschäftigung mit den Wissenschaften und unter diesen mit der philosophischen Spekulation allgemeiner ward, den gelegentlichen Philosophenausweisungen zum Trotze. Aber an ein freies Leben des Individuums, in der heutigen Bedeutung und in dem von uns heute geforderten Umfange, war nicht zu denken. Dazu waren die Staaten zu klein, die Interessen der Bürger zu sehr in einander verflochten und ganz und gar an das Bestehen des Staates geknüpft. Wir, die wir heute in ganz anderen räumlichen und sozialpolitischen Zuständen leben, haben weder von der Kraft dieses Zusammenlebens noch von der zwingenden Gewalt dieser Solidarität eine ausreichende Vorstellung. Bei uns steht z. B. bei einem Kriege nicht gleich alles auf dem Spiele. Leben wir 2. Politik V, 7. 30 Aristoteles, Politik. in einer belagerten Festungsstadt, so kann allerdings wohl eine Bombe durch das Dach schlagen; im übrigen aber wird der Krieg durch die Heere zu Ende gekämpft, während die Thätigkeit in dem System der Bedürfnisse, wenn auch verlangsamt und hier und da aufgehoben, im ganzen doch ihren gewöhnlichen Gang fortgeht, ja zuweilen gerade durch den Krieg gehoben und beschleunigt werden kann. Die zerstampften Erntefelder, die eingeäscherten und verbrannten Häuser bezahlen die Versicherungsgesellschaften, ja es ist eine unbestreitbare Thatsache, daß trotz des erbitterten Bürgerkrieges der Karlisten gegen die Christinos (1833—1840) das nördliche Spanien gerade in dieser Zeit einen lebhaften Aufschwung genommen hat. Das war in den griechischen kleinen Staaten ein Ding der Unmöglichkeit. Ein feindlicher Einfall in das Stadtgebiet zerstörte des Bürgers Kornfelder, Obst- und Weingärten, ohne daß sich ihm eine Aussicht auf Ersatz bot. Die Perserkriege hatten eine große Anzahl vermögender athenischer Grundbesitzer völlig arm gemacht. Sie sanken in die niedrigste Zensusklasse herab und wären von den Ehrenrechten des Staatsbürgertums ausgeschlossen worden, wenn nicht der Staatsmann Aristi'des das Gesetz durchgebracht hätte, daß von nun an die öffentlichen Ämter allen vier Klassen und somit auch den Besitzern von beweglichem Vermögen zugänglich sein sollten. Er that das aus Mitleid mit seinen Standesgenossen. Denn wenn diese außer ihrem Vermögen auch noch den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlitten, so hätte es fast den Anschein gewonnen, als wenn sie für ihre patriotische Hingebung noch hätten bestraft werden sollen. Jedenfalls mußten sie aber alles daransetzen obzusiegen. Wenn der Krieg ausbrach, dann zog der griechische Bürger in Person zu Felde; denn auf dem Spiele stand alsdann nicht mehr und nicht weniger als alles. Ward dagegen Frieden geschlossen, dann eröffnete sich für ihn sofort und unmittelbarer als heute bei uns die Aussicht auf Sicherheit und Behaglichkeit, und dann sangen die Dichter dem versammelten Volke im Theater, wie schön es sei, „wenn der Einleitung. Erstes Kapitel. 31 Speer in der Ecke stehe und die Spinnen ihre Fäden um ihn webten", und „wie viel süßer es sei, sich durch den Ruf des Hahnes, als durch den der Trompete aus dem Schlafe wecken zu lassen". Hat der Staat eine Schlacht gewonnen, so kann sich freilich die Zahl der Sklaven des Bürgers verdoppeln; geht sie aber verloren, so kann er selbst ein Sklave werden. Im ersten Falle gehen Tribute ein, die für jeden einzelnen Bürger bessere Nahrung, feinere Kleidung, Vergnügen in Bädern und Theatern und zwar unmittelbar abwerfen; im andern Falle aber kann er auch ganz zu Grunde gehen. Kurz der griechische Staat war absolut und nahm den ganzen Menschen, er nahm ihn mit Leib, Seele und Geist in Anspruch. Alles dies ist für uns mitgeschehen! Denn wie der einzelne für die Familie und den Staat, so werden Völkerschaften und Nationen für die ganze Menschheit erzogen, und sie ist es, der es zu gute kommen soll, daß das Griechenvolk in diesen harten Dienst des Allgemeinen genommen ward. Nicht minder wichtig ist der zweite Unterschied. So sprechende Kennzeichen nämlich auch die Stadt und das zu ihr gehörige Landgebiet für die Erscheinung des griechischen Staatsbürgers sein mögen, so lag dennoch der griechische Staat weder in dem Gesamtgebiet, das zu ihm gehörte, noch überhaupt in dem Grund und Boden, sondern er lag in den Menschen, in den Bürgern, wenn es auch einer langen Zeit und einer harten geschichtlichen Arbeit bedurfte, ehe es zu einem griechischen „Staatsbürger" kam. Und zwar waren es nicht die einzelnen Individuen, welche den Staat bildeten, sondern es war für jeden Einzelnen das Verhältnis und die Würdigung, welche er in den der alten Zeit und der alten Welt eigentümlichen politischen Genossenschaften einnahm, den sogenannten Geschlechtern, woraus sich sein Anteil am Staate bestimmte. Die alte Zeit scheidet nämlich streng zwischen Altbürgern oder Vollbürgern und Neubürgern. Diejenigen Familienverbände, welche bei der Gründung einer Stadt oder später einer Kolonie sich durch Mut, Klugheit und äußere Mittel besonders thätig bewiesen hatten, bildeten die 32 Aristoteles, Politik. Geschlechter (As'rckss), und die Vereinigung mehrerer Geschlechter bildete die Stämme. In solche Geschlechterstämme zerfallen alle alten Staaten, der der Inder, der Juden, der Perser, der Römer. Es reicht diese eigentümliche Art der Genossenschaft bis in das Mittelalter, ja bis in die Neuzeit hinein. Sie werden ebensowohl bei den Arabern angetroffen, als bei den Clans der Hochschotten, unter welchen fünftausend waffenfähige Campbells den Herzog von Argyle ihren Vetter nannten. Gleichwohl sind die Geschlechter nicht mit einander verwandt, sondern sie sind nur politisch zu einander gehörig. Zn den frühesten Zeiten erscheinen sie streng geschlossen. Niemand kann in sie hineinkommen; nur wer in einem Geschlechts geboren ist, der gehört zu ihm. Die strengste Form der Geschlechter und Stämme ist kastenartig: ihre Mitglieder haben dieselbe Lebensweise, es existierte ein Erbrecht unter ihnen, sie hatten innerhalb des Stammes sich zu verheiraten und besaßen einen gemeinschaftlichen Begräbnisplatz. Sie hatten unter sich Versammlungen, Gerichte, sowie besonders gemeinschaftliche Heiligtümer. Zn der geschichtlichen Zeit erscheinen sie, trotzdem daß sie noch lange Zeit bestehen, schon gebrochen, ihre politische Bedeutung geht in der Entwickelung des griechischen Staates, wie in der Kürze hier gezeigt werden soll, unter, so daß selbst Aristoteles wenig Rücksicht auf sie nahm. Zn der Zeit, da die Griechen sich selbst mit ihren Altertümern beschäftigten, werden uns wohl zahlreiche Schriftsteller namhaft gemacht, die über Wesen und Bedeutung der Geschlechter und Stämme Forschungen angestellt hatten, aber ihre Schriften sind verloren gegangen. Unter diesen Umständen ist es als ein Glück anzusehen, daß in den italienischen und deutschen Städten und an anderen Orten ähnliche Verhältnisse wiederkehrten, welche besonders von dem großen Historiker Niebuhr beobachtet und zur Aufhellung der ältesten griechischen Geschichte verwandt worden sind. Der griechische Staat bestand nun seit uralter Zeit aus einer Anzahl solcher Assoziationen. Die Genossen dieser Geschlechter (xutri'oii, — deutsch heißt ein dazu gehöriges Individuum Einleitung. Erstes Kapitel. 33 „ein Geschlechter" — pa-tri'eins') machten die souveräne Bürgerschaft aus. Daneben aber befand sich ebenfalls seit uralter Zeit, und zwar fast in allen griechischen Staaten, nach der schönen, aber lange nicht hinreichend genutzten Entdeckung Niebuhrs eine Versammlung von eingeborenen Freien mit bürgerlichem Rechte, aber nicht zu den Staatsämtern noch zur Verheiratung mit den Geschlechtern berechtigt. Dies ist die „Landschaft", von den Deutschen „die Gemeinde", von den Griechen „De'mos", von den Römern xlstzs genannt. Die „Gemeinde", ursprünglich teils aus denjenigen zusammengetreten, welche sich bei der Gründung der Stadt oder später der Kolonie nur untergeordnet beteiligt hatten, oder gebildet aus der umwohnenden, von den Städtegründern unterworfenen und infolge geschlossener Verträge in ihren Sitzen belassenen Bevölkerung, hatte ihre eigene Konstitution und gegen den von den souveränen Geschlechterstämmen gebildeten Staat wohl gewisse Verpflichtungen, aber keinen wirklichen Mitgenuß an demselben. Der Staat konnte, so selten das auch vorkam, wohl Fremde in die Bürgerschaft aufnehmen, aber diese Aufgenommenen, die Pfahlbürger (weil sie rvitUin tlrs puls, in der Nähe des Pfahlwerks, an der Mauer wohnten, während die „Geschlechter" in der Stadt und zwar meistens am Markte wohnten) erhielten vom Staate nur Zivilbürgerrecht; denn sie in die Geschlechter und Stämme aufzunehmen, war ebenso unmöglich, als die ein für allemal feste Zahl dieser Räume zu vermehren. Es fällt uns heute schwer, diese Vorstellungen richtig zu fassen. Zn Nordamerika z. B., wo es gar keine einheimische Bevölkerung gibt, ist es mit Ausnahme der Wahl des Präsidenten gleichgültig, wie lange man im Lande ist. Es ist dort, wenn man gethan und gezahlt hat, was zur Gewinnung des Bürgerrechts nötig ist, kein Unterschied zwischen dem Abkömmling von den ältesten Kolo'nen und dem, der eben aus dem Schiffe gestiegen ist. Gleichwohl * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ker a'lleö. s Langmschridtsche B. gr. u. röm. Kl. ; Bd. 23; Lfrg. 9.) Aristoteles IV. 3 34 Aristoteles, Politik. sind diese Begriffe bis in das 15. Jahrhundert hinein in Europa noch lebendig gewesen, und erst die französische Revolution hat die letzten Reste derselben mit ehernem Besen weggefegt, so. daß ihre Erkenntnis Gegenstand der Gelehrsamkeit geworden ist. Es ist einleuchtend, daß es weder in Italien noch in Griechenland zu einem ordentlichen Gemeinwesen gekommen wäre, wenn die „Geschlechter" und die „Gemeinde" in ihrer Abgeschlossenheit neben einander fort und fort geblieben wären. Sie lebten miteinander, verkehrten miteinander, sie berührten sich persönlich tausendfach. Aber da nur die Geschlechter den Staat und seine souveräne Bürgerschaft ausmachten, so blieben sie in Hinsicht auf den letzten Staatszweck sich einander fremd und waren trotz der örtlichen Wohnungsnähe so von einander getrennt, als wenn das Meer zwischen ihnen strömte. Aber gerade der Widerspruch, welcher darin lag, daß die Mitglieder der Gemeinde, obwohl mit schlechterem Recht ausgestattet, dennoch wegen ihrer dem Staate zu leistenden Verpflichtungen Bürger hießen und dabei doch von dem eigentlichen Bürgerrecht, nämlich von der Regierung, ausgeschlossen waren — dieser Widerspruch brachte Leben und Bewegung hervor und erzeugte besonders in den Seestädten schließlich einen aus gleichberechtigten Vollbürgern bestehenden Gesamtstaat, in welchem, wie in der Demokratie, entweder alle Staatsangehörigen, oder, wie in den Oligarchien der Kantone in den Ebenen und Bergen, eine mehr oder minder bedeutende Anzahl Staatsangehöriger Vollbürgerrecht erhielten. Denn um dies hier schon vorweg anzuführen: es gab Oligarchien, welche eine so bedeutende Minderzahl von Vollbürgern hatten und deren Gesetzgebung Regierung und Verwaltung wenigstens periodenweise so volkstümlich war, daß der Unterschied zwischen einer solchen Oligarchie und einer wirklichen Demokratie bei den ungemein reichen Verfassungsunterschieden und Spielarten der griechischen Staaten kaum als ein wesentlicher angesehen werden kann, wenngleich Einleitung. Erstes Kapitel. 35 nicht zu leugnen ist, daß die Oligarchieen von vornherein den Trieb hatten, immer mehr zusammenzuschrumpfen und sich schließlich als „dynasteutisches" Regiment, als das Regiment weniger bevorrechteter Familien, wie Aristo'teles es nennt, und endlich als reines Dynafftenregiment zu gestalten. Der erste Umstand, welcher die Bildung des allgemeinen Staatsbürgers in den griechischen Republiken begünstigte, war die Herrschaft der Tyrannen. Tyrannen sind Weichmacher. Unter ihrem oft wohlthätigen Druck lernten „Geschlechter" und „Gemeinde" sich miteinander vertragen, und die zukünftige Gleichheit bereitete sich in der Stille vor, während der Staat von der Tyra'nnis nach außen hin gesichert, wie der junge Baumstamm durch das schützende Dornengeflecht, sich ruhig zur künftigen Freiheit entwickelte. Ganz anders aber gestaltete sich die Sache, als die Griechen durch die Perserkriege mit dem Orient genauer bekannt geworden waren, als sich ein ungewöhnlicher Wissensdrang der Nation bemächtigt hatte, als eine Menge nützlicher Kenntnisse die Gesellschaft umgestaltet hatte, als Gewerbthätigkeit, Schiffahrt und Handel zu blühen begannen und in den Vermögensverhältnissen große Umwälzungen eingetreten waren. Der Besitz und das Vermögen haben zu allen Zeiten auch politische Macht gegeben; zuerst das Grundvermögen und dann das bewegliche, das Kapitalvermögen, und das ist auch in den griechischen Republiken der Fall gewesen. Das abgeschloffene, nicht selten unruhige Nebeneinanderleben von Geschlechtern und Gemeinde konnte bei solchen Veränderungen der elementaren Lebensbedingungen nicht länger so weiter fortbestehen. Geschlechter und Gemeinde, früher durch den Hammer der Tyrannengewalt unvollkommen zusammengetrieben, begannen miteinander zu verschmelzen, die Geschlechterstämme wichen überall den dem Mechanismus der Regierung zu Grunde liegenden örtlichen Stämmen („Phy'len", wie die ersten genannt), in welchen als in Verwaltungsdistrikten ohne Unterschied Geschlechter und De'mos, Arme und Reiche 3 * 36 Aristoteles, Politik. Platz nahmen. Die Geschlechter mußten ihre politischen Vorrechte aufgeben, während man sie als Kultgenossenschaften noch fernerhin ungekränkt bestehen ließ. So entstand der Gesamtstaat und in chm der mit allen anderen gleichberechtigte Bürger, und die erste Organisation, welche den alten unvollkommenen Geschlechterstaat überall brach, war unzweifelhaft auf den Zensus gegründet, eine timokratische, obschon wir dies, was Griechenland betrifft, nur von einem einzigen, dem attischen Staate, durch bestimmte Nachrichten wissen. — Diese große und heilsame Verschmelzung vollzog sich indessen in einem griechischen Staate, dem spartanischen, niemals, weil die Spartaner, als ein eroberndes Herrschervolk, wie ein Kriegsheer inmitten einer zahlreicheren teils freien, teils unfreien Bevölkerung lebend, in diesem kriegerischen Ausnahmezustände verharrten. Sie entwickelten sich politisch anders als die übrigen Griechen, von welchen diejenigen, bei denen die Verschmelzung zur bürgerlichen Gleichheit mit den meisten Hindernissen zu kämpfen gehabt hatte, sich als Oligarchien an sie anschlossen, während sie selbst die demokratische Staatenbildung fortwährend mit dem größten Mißtrauen betrachteten. Auch in den übrigen Staaten gelang jene Verschmelzung weder in derselben Weise, — denn sie gelang oft erst nach den heftigsten Kämpfen, nach Kämpfen auf Leben und Tod, in welche die Kämpfenden sich hinein begaben, nachdem sie die Vernichtung der Gegner mit den stärksten Eiden beschworen hatten^, — noch erzeugte sie dieselben Staatsverfassungen, noch fiel sie überall in dieselbe Zeit. Selbst im Pelopouuesischen Kriege versteckte sie sich noch unter den sogenannten Prinzipienkampf der Demokratie mit der Oligarchie, und während der Krieg selbst äußerlich als ein Kampf zweier um die Hegemonie streitenden rivalisierenden Staaten mit ihren Bundesgenossenschaften erscheint, wütet der eigentliche innere Kampf am erbittertsten in jeder 3. Siehe über diese Eide Politik, Buch V, 7, Anmerkung 18. Einleitung. Erstes Kapitel. 37 kleinen Stadt, nur daß die kämpfenden Parteien je nach der Lebhaftigkeit und Vollständigkeit der ihnen zu teil gewordenen Entwickelung zum Gleichheits- und Gesamtstaat, bald Oligarchen und Demokraten, bald Reiche und Arme, bald Geschlechter und Gemeinden sind. Wo diese letzteren die ausgleichende Umgestaltung zum Gesamtstaat versäumt hatten, da wurden sie von dem treibenden Geiste dieses Krieges auf das Furchtbarste erfaßt und in schreckliche Bürgerkriege hineingerissen. Dies beweist das Beispiel von Korky'ra. Hier hatten bis zum Jahre 427 v. Ehr. die korinthischen Geschlechter ruhig neben der Gemeinde gelebt, welche aus Chalcide'nsern und hellenisierten illyrischen Libu'r- nern bestand. Da kam der Krieg über sie, die Gegensätze hatten sich nicht gemildert, und in dem ausbrechende zweijährigen Bürgerkampfe wurden die edlen Geschlechter alle erschlagen. V Als aber die Staatenbildung sich überall in Griechenland vollzogen hatte, und die Verfassungen sich zu Demokratieen und Oligarchieen der verschiedensten Art entwickelt hatten, lebte doch in allen Staaten eine größere oder kleinere Anzahl von Staatsangehörigen mit schlechterem Rechte, das sie zum Teil durch förmliche Verträge oder sonst wie vom Staate erhalten konnten.^ Daher konnte noch Aristoteles es zu seiner Zeit als eine schwierige Frage aufstellen: wer in einem Staate Staatsbürger sei und wer nicht. In der^ Beantwortung derselben legt er, so wissenschaftlich streng er auch die übrigen Staatsformcn und selbst ihre Entartungen behandelt, stillschweigend die Demokratie zu Grunde, und wir müssen ihm darin folgen. Denn trotz der 4. S. Politik, III, I und die betreffende Anmerkung. 38 Aristoteles, Politik. zusammengeschrumpften Oligarchieen, der Tyrannen- und Dynastenherrschaften, ist die Demokratie die wesentliche Staatsform der Hellenen, die sie angestrebt, und für deren Verwirklichung sie sich des Königtums entledigt haben und auch bemüht gewesen sind, das Adelswesen von sich abzuthun. In diesem griechischen Staate, komme er nun einer Demokratie mehr oder minder nahe, gibt es einen „Bürger" im weitern und im strengem Sinne. Wer einen selbständigen Gerichtsstand in der Art hatte, daß er Recht geben und Recht nehmen konnte, ohne dabei eines Patrons zu bedürfen, wer das Recht hatte, Grundbesitz zu erwerben, sowie das Recht, eine bürgerlich rechtsgültige Ehe zu schließe», der befand sich in den sozialen und privatrechtlichen Verhältnissen, die ihn noch zu einem Bürger im weiteren Sinne machten und ihn wenigstens von dem Nichtbürger wesentlich unterschieden. Allein im strengsten Sinne war auch ein solcher noch nicht wirklicher Vollbürger. Das Hauptmerkmal eines solchen besteht darin, daß er Anteil hat an der Staatsregierung, daß auch an ihn die Reihe kommt zu herrschen, wenn er auch in der Zwischenzeit sich gefallen lassen muß, beherrscht zu werden. Er läßt sich das aber um so eher gefallen, als die Herrschaft eine politische ist, d. i. eine Herrschaft von Gleichen über Gleiche, während er gegen eine Herrschaft von Ungleichen oder gegen ein immerwährendes Beherrschtwerden eine tiefe sittliche Verachtung hegt, weil ein solches Verhältnis ihm nur als ein despotisches, hauswirtschaftliches, als das Regiment des Hausherrn über den Sklaven oder als Tyrannentum bekannt ist. Abwechselnd herrschen und beherrscht werden ist daher der erste wesentliche Grundzug des Vollbürgers. Aber selbst in der Zwischenzeit, wo er kein obrigkeitliches Amt bekleidet, ist er nicht ganz ohne Regierungsfunktion. Denn in zweiter Hinsicht wird sein Begriff durch nichts so wesentlich bestimmt, als dadurch, daß er Anteil hat an der Beratung und Beschließung öffentlicher Angelegenheiten. Da er in dieser Lage, sowie in der eines Richters, als bloßer Bürger auch ohne amtliche politische Stellung in das Einleitung. Erstes Kapitel. 39 Leben und in die Politik des Staates unmittelbar eingreift, da er, in den besten Zeiten wenigstens, die Waffen führt, da in den Fragen der inneren wie der äußeren Politik die wichtigsten Entscheidungen mit in seine Hände gelegt sind, da er endlich, wo er steht und geht, auch ohne bestimmte obrigkeitliche Gewalt, nach dem treffenden Ausdruck des Aristoteles wenigstens immer „unbestimmte Obrigkeit" genannt werden kann, so ist er mit fürstlichem Charakter bekleidet, und der griechische Staatsbürger ist demnach, um es kurz zusammen zu fassen, eine fürstenähnliche Existenz. Ein solcher Bürgerstaat, ein solcher Staat von fürstenähnlichen Männern und Bürgern bedurfte einer materiellen Grundlage, und diese bildeten die Handarbeiter und ganz besonders die Sklaven. In den nicht demokratischen Staaten räumte man den elfteren in der Regel nicht das Vollbürgerrecht ein, und diese Verweigerung wird von den alten Politikern überhaupt aus mehreren, in der Aristotelischen Politik angeführten, Gründen im allgemeinen gebilligt. Handarbeiter und Handwerker, meinten sie, ständen im Dienste des Publikums und wären wegen der ihre ganze Thätigkeit in Anspruch nehmenden Arbeit zur Verwaltung von Staatsämtern, sowie zu Staatsgeschäften nicht brauchbar. Sie arbeiteten für die gemeinen Bedürfnisse des Lebens und könnten daher die „architektonische Tugend", die Einsicht des Regierenden nicht gewinnen. Da sie aber persönlich frei waren und ihr Wert und ihre Bedeutung besonders in den Gewerbe und Handel treibenden Seestädten Korinth, Athen, Epida'mnus natürlich eine höhere Schätzung erfuhr, so war hier ihre gesellschaftliche Stellung auch überhaupt ehrenvoller, während in den binnenländischcn Ackerstädten das Gegenteil stattfand. Die wichtigste Unterlage bildeten aber die Sklaven. Über sie hat Aristoteles im zweiten Kapitel des ersten Buches das 40 Aristoteles, Politik. Nötige milgeteilt und hat dafür in alter und neuer Zeit als sogenannter Verteidiger der Sklaverei die strengste Beurteilung erfahren. Ein näheres Eingehen auf den Inhalt dieses vortrefflichen Kapitels indessen läßt es als eine große Unvorsichtigkeit erscheinen, in den Chorus dieser auf den Voraussetzungen der modernsten Gedanken basierenden Vorwürfe einzustimmen. Allerdings ist eins zuzugeben: Aristoteles hält den Zustand seiner Welt für einen vollendeten, für einen absoluten, und macht auf dieser Grundlage den Fehler, die Bestimmungen des Sklaven zu verallgemeinern und das Dasein desselben zu einer absoluten Notwendigkeit zu erheben. Das ist ein Irrtum, und die Folgezeit hat darüber, wenngleich noch nicht überall, entschieden. Aber legen wir die Hand aufs Herz und bekennen, daß von solchen Jrrtümern auch unsere größten Denker nicht frei gewesen sind; denn wer hier streng sein wollte, der müßte eine Reihe der geistreichsten und inhaltvollsten Gedankenzusammenhänge bei Kant und bei Hegel geradezu durchstreichen. Abgesehen also hiervon sind gerade die Aristotelischen Bestimmungen über den Sklaven ganz vortrefflich, sind 6ii dloo anzunehmen und verraten eine für jene Zeiten erstaunliche Freisinnigkeit und edle Unparteilichkeit des Urteils, die sich sehr vorteilhaft unterscheidet von der bösartigen Spitzfindigkeit mancher heutigen positivistischen Staatssophisten, die sich ihre zur Unterstützung der Unfreiheit und Inhumanität aufgewandte Kunst vierteljährlich gut bezahlen lassen. Die Aristotelischen Sätze sind im wesentlichen diese. So innig die Familie zum Staate gehört, so ist doch der Charakter der Familiengewalt und der Staatsgewalt verschieden. Aristoteles weist diese Verschiedenheit nach und gewinnt dadurch die richtige Umgrenzung der Politik. Die Familie wird durch die Hauswirtschaft oder Ökono'mik, der Staat durch die Politik zusammengehalten. Die Familie oder, wie die Griechen sagen, „das Haus" ist eine ökonomische Monarchie, worin der Monarch der Hausherr, die Regierten Frau, Kinder und Sklaven, also jenem natürlich ungleich und untergeordnet. Der Staat dagegen zeigt eine Herrschaft über Freie und Gleiche. Einleitung. Erstes Kapitel. 41 Hiermit ist nun auch die Umgrenzung und Stellung des Sklaven gewonnen. Der Sklave gehört zur Familie, deren ökonomisches Moment er mit bildet und die auf ihm ebenso ruht, wie die Familie unserer heutigen gebildeten Klassen auf dem Gesinde, den Dienstboten, ohne welche die Wirtschaft der Herren Ge- mahle, der Frauen Gemahlinnen, der Herren Söhne und Fräulein Töchter nicht einen Monat dauern würde. An dem Worte Sklaven muß man keinen Anstoß nehmen und besonders den Gedanken an Neger- und Pflanzersklaverei ganz fahren lassen, die, wenn auch von christlichen Priestern eifrig verteidigt, etwas weit Inhumaneres und von dem Dienstwesen der griechischen Welt völlig Verschiedenes ist. Zn den griechischen Staaten gab es Staatssklaven und Haussklaven. Die ersteren waren Gendarmen, Polizeisoldaten, Ausrufer, Schreiber, Büttel, Gefangenwärter, Nachrichter u. a.: das heißt Staatssklaven waren alle untergeordnete, nicht obrigkeitliche, bezahlte Beamte, wogegen der mit obrigkeitlicher Befugnis ausgestattete Staatsbeamte nicht bezahlt ward. Mit dem Staatssklaven haben wir hier nichts zu thun, sondern nur mit dem Haussklaven, über welchen wir Aristoteles' vortreffliche Bestimmungen kurz zusammenfassen. Schon der Grundbegriff ist wahrhaft einzig, und man empfindet ein wirkliches Vergnügen an der Wahrnehmung, daß mit demselben allem Sklavenwesen bis auf diese Stunde herab der Nagel auf den Kopf getroffen ist. Der Sklave ist nach Aristoteles ein beseeltes, lebendiges Werkzeug. „Er ist ein von dem Herrn trennbares, aber ihm zugehöriges Besitzstück, das als Werkzeug operiert. Ein jeder ist dies von Natur, wenn er die sklavische Disposition hat, nach welcher er einem andern angehören kann; denn alsdann ist er auch in der Regel eines andern. Es kann Freundschaft und Wohlwollen zwischen ihm und dem Herrn stattfinden. Denn beide, Herr und Sklave, haben das gemeinsam, daß sie Menschen sind und bleiben. Das Dienen und Beherrschtwerden der Sklaven ist in seinem und des gesamten Hauses Interesse. Seine 42 Aristoteles, Politik. Stellung wird auch sonst in der Natur in entsprechend ähnlichen Verhältnissen angetroffen. Ob die Sklaverei unbedingt notwendig oder nicht, ist nicht ganz zweifellos. Eine große Vervollkommnung — und dies ist eine merkwürdige Äußerung — wonach ein unbeseeltes Werkzeug die Dienste eines beseelten zu verrichten im stände wäre, würde ihn überflüssig machen." Dies sind des Philosophen Bestimmungen des Sklaven in gedrängter Kürze, und mich dünkt es nicht wohlgethan, ihn darum einen Verteidiger der Sklaverei zu nennen. Er hatte nichts zu verteidigen. Die Sklaverei war ein allgemein anerkanntes, zu Recht bestehendes Institut der alten Gesellschaft, und wenn auch der erhebliche Unterschied zwischen sonst und jetzt allerdings der ist, daß dies bei uns nicht mehr der Fall ist, so hat sich doch, was die wirkliche Lage der Sache angeht, bei uns noch nicht so gar viel geändert. Nur die bewußte Heuchelei oder Unwissenheit und ein thörichter Optimismus können leugnen, daß unsere Gesellschaft vielfach versklavt ist, daß es Haus-, Staats-, Fabrik- und andere Sklaven gibt, daß in manchen Staaten Tausende noch an die Scholle gebunden sind und daß es den ersten wenig hilft, daß sie das Recht der Freiheit haben. Zwar soll der große Fortschritt nicht verkannt werden, der darin liegt, daß diese Staats-, Haus- oder Fabrikarbeiter persone »rechtlich keine Sklaven mehr sind; es soll auch auf das Entschiedenste anerkannt werden, daß die Sklaverei dieser Klassen vom sittlichen Standpunkte nicht gerechtfertigt werden kann. Aber der Sinn der unbefangenen Wahrnehmung empört sich gegen die Zumutung, nach welcher uns angesonnen wird, anzunehmen, als sei die Sklaverei ihrem Wesen nach aus unserer Gesellschaft verschwunden. Das ist nicht der Fall. Noch immer bedarf die Gesellschaft zu ihrem Bestehen einer Klasse von Menschen, die vorzugsweise auf niedere Arbeit angewiesen, es allein möglich macht, daß andere, solcher Arbeit überhoben, sich mit edleren Dingen beschäftigen können. Noch immer ist unser bezahltes Gesinde die materielle Grundlage der Familien der gebildeten Klasse, wie der gesellschaftlichen Stellung des gebildeten Einleitung. Erstes Kapitel. 43 Mittelstandes überhaupt; und wenn auch der beträchtliche Teil jener männlichen und weiblichen Bevölkerung, der sein Leben in Küchen, Kammern und Hängeböden zubringt, nicht mehr in eigentlicher Sklaverei ist, so lebt er doch in der Regel fern von den Interessen der Familie, wo nicht gar denselben feindlich, und thut die Dienste „beseelter, lebendiger Werkzeuge". Es kann die Stellung dieses Gesindes allerdings durch humane Behandlung gemildert werden; allein das war auch im Altertum der Fall, und je mehr menschlich sanfte Gesittung und Bildung in einem Staate vorhanden war, desto besser war in demselben im allgemeinen die Behandlung der Sklaven. Sie wurden z. B. in Athen besser als in Korinth, und hier besser, als in A'rgos und Theben behandelt. VI. Soviel von dem äußeren Wesen des griechischen Staates im allgemeinen. Sehen wir jetzt zu, worin die edelsten und gebildetsten Staatstheoretiker sein inneres Wesen und seine Idee setzten. Hier können und müssen wir uns vorzugsweise an Aristoteles um so eher halten, als der von ihm aufgestellte Staatsbegriff, der nun durch ihn Eigentum der Menschheit geworden, kein selbstgeschaffenes Ideal, sondern aus der denkenden Gesamtbetrachtung der bestehenden Staaten abgezogen ist. Der Staat ist nach Aristoteles nicht bloß eine Anstalt zur Rechtssicherheit seiner Angehörigen, sondern er ist ein Verein, der die anderen auf die Erlangung eines Gutes gerichteten Vereine alle umfaßt. Er ist der eigentliche Zweck der Natur des Menschen, welcher nur in ihm und durch ihn das ihm gemäße Ziel eines edlen, würdigen und glückseligen Lebens erreichen kann. Dies würdige und glückselige Leben besteht darin, daß der Mensch 44 Aristoteles, Politik. tragend und getragen, fördernd und gefördert in den tausendfachen Beziehungen des geordneten Zusammenlebens eine Fülle von guten und schönen Handlungen seiner Menschennatur abgewinne; „denn alle Glückseligkeit besteht", wie Aristoteles es so schön ausdrückt, „nicht in dem müßigen Genuß, sondern in der That". Eine solche Fülle von schönen und guten Handlungen aus seinem Wesen hervorzubringen, sowohl zu seiner eigenen Förderung, als zu der Förderung anderer, — das ist „Tugend", und zu einer solchen kann dem Menschen nur der Staatsverein verhelfen, der ihm außerdem auch noch die Mittel bietet, zu einer mäßigen Fülle äußerlicher Glücksgüter zu gelangen, damit dieser seiner Tugend die Vollbringung schöner und guter Handlungen ohne übertriebene und sein Wesen und seine Menschenwürde schädigende Anstrengungen und Entbehrungen möglich werde. Die innere Befähigung also, wie die äußeren Bedingungen zur Erreichung seines letzten Lebenszweckes zu gewinnen, ist nur im Staate und außer dem Staate nirgends möglich. Kein Mensch kann anders als im Staate wahrhaft zum Menschen werden; denn ein vernünftiges und sittliches Handeln setzt der bürgerliche Verein ebenso voraus, als derselbe seinerseits dem einzelnen zur Gewinnung dieses ihn von allen anderen Wesen unterscheidenden Charakters behilflich ist. Es geschieht dies schon durch die ineinander greifende Gesamtheit der politischen Institutionen, welche wie gesunde Luft und Nahrung den Leib gesund und schön machen, so den Bürger zu einem guten und gerechten erziehen und bilden und nie aufhören, diese ihre sittlich erziehende Kraft an ihm auszuüben. Daher ist denn auch das Entstehen des Staates, sowie der Eintritt in denselben gar nicht von der Willkür des einzelnen abhängig, ebensowenig als es von der Hand abhängt, ob sie in den übrigen leiblichen Organismus eintreten will oder nicht. Weder die Hand noch der einzelne Mensch sind zu irgend einer Zeit für sich oder um ihrer selbst willen, sondern zu aller Zeit nur für die Verbindung mit allen übrigen Gliedern zum Ganzen und Einleitung. Erstes Kapitel. 45 sonst für nichts geschaffen. Ja, wenn überhaupt die Frage nach der Zeit hier aufgeworfen werden soll, so muß vielmehr behauptet werden: Der Staat ist seinem innersten Wesen nach früher, als die Familie und jeder einzelne von uns. Denn das Ganze muß notwendig früher sein, als der Teil. Mit der Aufhebung des Ganzen nämlich, setzt Aristoteles erläuternd hinzu, würde ja auch Fuß und Hand wegfallen und nur etwa als Nennwort übrigbleiben, wie wenn man von einer steinernen Hand redete. Und eine solche würde etwas Unnatürliches sein. Denn die begriffsmäßige Bezeichnung aller Dinge hängt davon ab, d. h. man ist nur dann sicher, die Dinge begriffsmäßig zu bezeichnen wie man soll, wenn die in ihnen waltenden Eigenschaften noch leben, wenn ihr Vermögen noch wirksam ist. Ist das nicht mehr der Fall, so kann man auch nicht sagen, daß sie noch dieselben seien, sondern sie sind dies nur noch der Benennung nach. Man sieht, es sind vorzugsweise logische Hilfsmittel, deren sich der Philosoph bedient, um die Wahrheit seines großen Satzes eingänglich zu machen. Sollte jemand sich nicht gleich in den Ausspruch finden können, der möge bedenken, daß es sich hier nicht von der sinnlichen Wahrnehmung in der Zeit handelt, in welcher es allerdings so aussieht, als ob die Teile als solche eher erschienen als das Ganze. Seinem Begriffe, das heißt der Vernunft und Wahrheit nach, ist das Ganze eher als der Teil, geht ihm als unerläßliche Bedingung in der Form unserer innerlichen Anschauung vorher, nach welcher der erscheinende Teil schon auf sein Ganzes hinweist und immer mehr zu ihm erwächst. Man trete in die Werkstatt eines Bildhauers und sehe die noch in Marmor schlafende Gestalt, und man wird das Verständnis haben. Dieser letzte Zweck des Menschen, entwickelt der Philosoph weiter, sowie seine eigentliche Natur, nach der er ein staatliches Wesen, ein „politisches Geschöpf" ist, erklärt auch bei ihm den lebhaften Trieb der Geselligkeit. Dieser Trieb ist ihm eingeboren, und er allein würde, auch wenn gar kein äußerlicher Grund, wie das Bedürfnis gegenseitiger Hilfsleistung vorhanden wäre. 46 Aristoteles, Politik. die Menschen schon unwiderstehlich zur Vereinigung mit ihresgleichen und zur Bildung des Staates drängen, eben weil die Teile immer zu einer Verbindung zum Ganzen hinwollen, ohne welches sie nichts sind. Gäbe es Menschen, die an einer solchen Verbindung nicht teilnehmen könnten oder derselben aus Allgenügsamkeit nicht zu bedürfen meinten, so müßte man solche entweder unter oder über die menschliche Natur stellen, sie für Tiere oder für Götter erklären. Dies ist in den allgemeinsten Umrissen Aristoteles' Ansicht vom Staat, und wer sie unbefangen betrachtet, der muß überrascht werden, daß so kleine Erscheinungen, wie die griechischen Staaten waren, so große Gedanken ihres Wesens erzeugen konnten. Daß ein so verstandener Staat absolut sein mußte, wird durch diese allgemeine Ansicht nun wohl noch erklärlicher. Man wird wohl nicht fehlgreifen, wenn man in ihr die Ansicht der gebildeten Griechen überhaupt sieht. Schon daß der große Denker sie so aussprach und hinstellte, wie er es gethan, daß er sie als Grundlage für fernere Entwickelungen an vielen Stellen seines Werkes teils voraussetzt, teils mit weiteren und bedeutenden Zügen ausstattet, dies und noch anderes berechtigt uns zu der Annahme, daß seine Zeit für sie vollkommen vorbereitet war und daß er nur in der ipürdigsten und vollkommensten Form dasjenige aussprach, was mehr oder weniger entwickelt im Bewußtsein seiner Zeit vorhanden war. Für die große Masse des eigentlichen Volkes war freilich der Staat ein segensreiches Geschenk der Götter, und weise Gesetzgeber und Hero'en waren bei der Gründung gesellschaftlicher Ordnungen von den Göttern selbst und unmittelbar unterstützt worden. Aber dergleichen Auffassungen werden zu allen Zeiten als ein Eigentum des weniger gebildeten Teils der Bevölkerungen angetroffen. Was hatten im Altertum die Götter nicht eingerichtet, und was ist es, das in christlichen Staaten nicht auf Gott, den allmächtigen Schöpfer Himmels und der Erden zurückgeführt werden müßte? Aber wir werden Einleitung. Erstes Kapitel. 4? auch hierbei nicht vergessen, uns daran zu erinnern, daß auch solche unwissenschaftliche Fassungen der Sache nur der religiös- theologische Ausdruck für die Vernunft und Notwendigkeit derselben sind. Zweites Kapitel- I. Die Politiken und die Politik. Aristoteles ging an die Abfassung seiner Politik nicht ohne die gründlichsten und umfassendsten Vorstudien dazu gemacht zu haben. Er legte das Ergebnis derselben in einem Werke nieder, das, schon im Altertum hochgeschätzt und vielfältig benutzt, uns noch heute in seinen trümmerhaften Überresten Bewunderung abnötigt. Es war dies sein Politieenwerk, eine Spezialgeschichte von wenigstens hundert und acht und fünfzig griechischen Staaten mit besonderer Rücksicht auf deren Verfassung, und hieran schloß sich als Anhang ein Traktat über die Satzungen und Gebräuche der Barbaren- oder nichtgriechischen Staaten, von ihm in richtiger Scheidung zwischen Gesetz und Satzung „Barbarische Satzungen" genannt, in welchem von dem Staatswesen der Makedo'nier, Thra'ker, Pe'rser, Kar- tha'ger, Tyrrhe'ner, Zbe'rer und anderer nicht griechischer Völker gehandelt ward. Wäre dies große Werk auf uns gekommen, so würden wir eine ganz andere griechische Geschichte haben. Der Verlust desselben gehört zu den empfindlichsten, welche die historische Wissenschaft irgend erfahren hat. Aus diesem Werke ist die uns erhaltene Politik des Aristoteles hervorgegangen; und so sehen wir also auch hier den großen Meister des Wissens — il musstro <1i oolor oüs sa-nno nach Dante's schönem Ausdruck, von dem Einzelnen zum Allgemeinen aussteigen, und auf der wohlgelegten Er- Einleitung. Zweites Kapitel. 49 fahrungsgrundlage das Gebäude der Doktrin aufrichten. Nur aus der Fülle dieses ungeheuren Politieenmaterials ergaben sich ihm, der Gelehrter und Denker zugleich war, die großartigen Gesichtspunkte, die scharfen und geistreichen Unterscheidungen, sowie seine wohlwollende Würdigung des Bestehenden. Aus der geschichtlichen Forschung entnahm er, was die Natur sich vorsetzte, als sie diese mannigfaltigen Erscheinungen des griechischen Staatslebens hervorgebracht hatte. Die üppige Fülle derselben verwirrte ihn nicht, die Gegensätze die sich in diesem Leben her- vorthaten, die einseitige Vortrefflichkeit einzelner Staatsformen leiteten sein Urteil nicht nur nicht irre, sondern gerade im Gegenteil — er gelangte durch das Sichten und Zusammenfassen der Erfahrung zur Auswahl des Besten und zur Aufstellung des Allgemeinen und Bleibenden, und dies ist und wird immer Sache der Wissenschaft sein? Aristoteles* * fand das für alle Zeiten bestimmte Wesen des Staates, den Unterschied zwischen den normalen und abnormen Verfassungen, den Politiken und ihren „Pa- rekba'sen", die Sätze vom Bürger und von der besten Verfassung, die Lehre von dem was die Staaten erhält und von dem was sie dem Verfall aussetzt, selbst die der heutigen Staatswissenschaft so geläufige Lehre von den drei Gewalten, nur durch die vorhin angedeutete Methode, welche die Schulsprache richtig die Synthe'se der Empiri'e nennt. Sie ist noch heute die einzig richtige, vorausgesetzt, daß man für ihre Anwendung den richtigen Zeitpunkt wählt. Aristoteles hatte, als er sein ungeheures Material zu sammeln unternahm, diesen richtigen Zeitpunkt getroffen. In dem griechischen Staatsleben war, wie schon in dem ersten Kapitel dieser Einleitung auseinander gesetzt ward, ein Abschluß eingetreten, den der Philosoph selbst empfand. Wenigstens können I. E'thik X, 9, § iS. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lleS. s-angti'scheidtlkbe B. qrck. u. r-m.Kl. ^Bd. 23; Lsrsl. 10.n Aristoteles IV. 4 50 Aristoteles, Politik. sehr merkwürdige Äußerungen in der Politik nicht wohl anders als in diesein Sinne gedeutet werden. Dahin gehört unter anderem die Äußerung, daß zu seiner Zeit und Gegenwart sich ein genuß- und mußevolles Privatleben gebildet hatte, dessen Reize so bedeutend waren, daß der Philosoph nicht umhin kann, zu untersuchen: ob das Leben in der Staatsthätigkeit und in den Geschäften oder das beschauliche, den Wissenschaften und Künsten huldigende Privatleben den Vorzug verdiene, bei welcher Gelegenheit er sich zwar für das erste entscheidet, aber dabei zu sehr merkwürdigen Gedanken kommt, indem er die Staatsthätigkeit nicht in dem Kriegs- und Gewaltwesen, nicht in einem Übergewicht gegen andere, sondern in einem innerlich tiefen Wirken und Schaffen sieht, das sich auf sich selbst zu beschränken habe, wodurch der Staat sich dem Wesen des Weltganzen und der Gottheit annähere. — Das sind Gedanken, die zutreffender und großartiger als die Elihu Burrits die Idee des ewigen Friedens und der Abschaffung des Krieges schon leise anklingen lassen. Dahin gehört ferner die von ihm sehr lebhaft geschilderte Gleichgültigkeit seiner Zeitgenossen gegen jede Form des Staates. „Das einzige", sagt er einmal, „wozu die Gegenwart noch Lust verspürt, ist die Ausübung der Herrschaft. Kann man aber nicht selbst herrschen, so kümmert man sich um nichts anderes mehr und läßt sich die Herrschaft anderer, vorausgesetzt daß man nicht zu sehr gestört wird, willig gefallen." Der dritte Ausspruch aber ist der merkwürdigste von allen; denn er enthält den Gedanken des Abschlusses fast bis auf das Wort selbst. „Gefunden", sagt er, „ist so ziemlich alles; aber teils ist es nicht übersichtlich zusammengestellt, teils benutzt man es nicht, obgleich man es kennt." (Politik II, 2, 10.) Das war der Zeitpunkt, welcher ein Werk wie die Politieen, selbst umfassend und abschließend, naturgemäß Hervorrufen mußte, zumal da manche politische Einrichtungen zu Alexanders Zeit im Untergange begriffen waren und in dem unruhigen Zeiträume nach seinem Tode sich völlig verloren. Zu der Zeit, da Aristo- Einleitung. Zweites Kapitel. 51 teles sein Werk zusammentrug, nicht lange vor der Abfassung der Nikoma'chischen Ethik, gab es wohl schon Gesetz- und Versassungs- sammlungen x«l noXiTeiüv aber sie waren verglichen mit den Aristotelischen Politiken unbedeutend und in Bezug auf die Gesetzgebung so mangelhaft, daß Aristoteles an derselben unten angeführten Stelle der Ethik sagen konnte, es sei dieser Punkt noch gar nicht erforscht worden. Gerade der Umstand nun, daß die politischen Zustände sich ausgelebt hatten, rief eine erschöpfende Darstellung hervor. Aus den Trümmern, die wir noch besitzen, vermögen wir den erstaunlichen Umfang, den Reichtum des Inhalts in diesem Politieenwerke zu ermessen, dessen schönste Blüte — außer einigen kleinen politischen Schriften, wie die Schrift „Über den Adel" — die Ethik und besonders die Politik sind. Denn wie die Fülle von Geist in der Schrift von den Teilen der Tiere auf der Tiergeschichte, wie die Rhetorik auf dem Studium der Redner und Dichter, so ruht die Politik auf der Grundlage der „Politieen". Der einladende Zeitpunkt war indessen durchaus nicht der einzige Beweggrund für unfern Philosophen, an die Abfassung dieses großen Sammelwerks zu gehen. Die herbe Willkür, mit welcher Pla'ton in der Aufstellung seines Staates verfuhr, die ganz absonderlichen, aller geschichtlichen Entwickelung widersprechenden Vorschläge, die er machte, das ganz Subjektive, zuweilen Fanatische seiner Forderungen, und das alles in einer Sprache, die sein großer Gegner selbst eine prächtige und feierliche nennt, hatten Aristoteles' historischen Sinn auf das Lebhafteste verstimmt. Er, der es am Schlüsse der Ethik ausspricht, die Philosophie der menschlichen Dinge vollenden zu wollen, mußte durch ein Werk wie Platons Staat von dem tiefsten Mißbehagen erfüllt werden, und dies Werk — das ist aus vielen Stellen der Politik deutlich zu erkennen — hat durch den großen 2. Nikomachische Ethik am Schluß und zu § 20 die Bemerkung des Eustra'tius. 4 ' 52 Aristoteles, Politik. Einfluß, den es auf die Zeitgenossen übte, unfern Philosophen zu einer Anwendung seiner Methode im großartigsten Stile und damit zu der gründlichsten und objektivsten Widerlegung getrieben, die sich am vollkommensten immer durch selbständige positive Schöpfungen vollzieht. Und auch da, wo er sich in eine direkte Polemik gegen Platons wunderliche Vorschläge der Weiber-, Kinder- und Gütergemeinschaft und ähnliches der Art einläßt, wie im zweiten Buche der Politik, geschieht es mit einer Mäßigung, welche den aufgestellten Absonderlichkeiten gegenüber zu bewundern ist. Nur gegen Ende desselben Buches, wo er die hauptsächlichsten Verbesserungsvorschläge seiner Vorgänger in der Politik kurz erwähnt, hat er durch ein etwas brüskes und gesucht einfaches Zusammenstellen der Platonischen Neformvorschläge einen treffenden Spott nicht ganz verhehlt. Denn durch die ganz einfache Erwähnung springt bei den genannten Vorschlägen teils ihre Ungereimtheit, teils ihre Unbedeutendheit in die Augen, wie z. B. geschieht, wenn unter den wichtigsten politischen Reformen als eine platonische Erfindung die Srffsi'tien der Weiber, das Gesetz über das Trinkkönigtum der Nüchternen, das Exerzierreglement, wonach mit der rechten und linken Hand exerziert werden soll, als bedeutende Dinge aufgeführt werden. Geister wie Platon und Aristoteles konnten sich nie begegnen. Während der eine, gereizt und verstimmt gegen das bestehende Staatsleben, aus diesem seinen Unmut heraus dem Bestehenden nicht selten den Vernichtungskrieg erklärt, in welchem selbst die schönsten Erscheinungen des hellenischen Geistes, die Wissenschaft und die herrliche Kunst dem abstrakten Schematismus seiner subjektiven Forderungen und dem, was ihm Religion und Staatszweck ist, zum Opfer fallen, während Platon mit dein, was Leben und Geschichte gegründet haben, ungefähr so verfährt, wie unsere heutigen Theoso'phen des christlichen Staats mit den Erscheinungen des modernen Lebens verfahren, schlägt der andere den entgegengesetzten Weg der geschichtlichen Untersuchung ein. Er zeigt, was das jetzt Bestehende war, woraus es hervorgegangen, durch welches Einleitung. Zweites Kapitel. 53 Gesetz oder durch welche Ursachen es sich in verschiedenen Staaten, hier reiner dort unreiner, entwickelte; und unterstützt von einer reichen Kenntnis der verschiedenen Formen und Gestalten desselben Wesens konnte er durch die vorhin erklärte Synthese der Empirie höchst triftige Verbesserungsvorschläge machen, während Platon da, wo er mit praktischen Vorschlägen hervortrat, nicht selten lächerlich ward. Der eine zeigt sich fast immer als abstrakten Idealisten und Revolutionär, während der philosophische Beherrscher der Erfahrung fast niemals die gemeine Heerstraße des routinierten Positivismus betritt, sondern dem Bestehenden nur eine ebenso gerechtfertigte als wohlthuende Würdigung zu teil werden läßt. Gibt es für die Verdeutlichung dieses Unterschiedes ein interessanteres Beispiel, als die Art, wie beide große Philosophen z. B. die Medizin geübt wissen wollen? Platon will den entschieden Kranken und besonders den hinsiechenden Leidenden, sowie den, der wegen seiner kränklichen Leibesbeschaffenheit zu einer großen und anhaltenden Vorsicht aufgefordert wird, ohne weiteres sterben lassen; Aristoteles dagegen dringt darauf, daß auch derjenige, der aufzugeben sei, nach allen Regeln der Arzneiwissenschaft richtig behandelt werde. Die Platonische und die Aristotelische Behandlungsweise des Staates find gerade so verschieden, wie die sozialistische und ökonomistische Behandlungsweise der Gesellschaft verschieden ist. Die Ökonomisten beobachten den Menschen, die Gesetze seiner Organisation, und suchen so die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln, die aus diesen Gesetzen entspringen. Die Sozialisten entnehmen aus der Phantasie und aus dem Verlangen ein Bild der Gesellschaft und stellen dann an den Menschen dieser Gesellschaft die diesem Phantasiebilde gemäßen Forderungen. Die Betrachtung des Aristotelischen Politieenwerkes führte von selbst zu den Mitteilungen über die Verschiedenheit der politischen Methode beider Philosophen. Es ist nun aber wohl der Mühe wert, die wichtigsten Nachrichten über dies große, für immer verloren gegangene Werk zum Nutzen des Lesers der 54 Aristoteles, Politik. Politik zusammenzustellen und von dem Inhalt und der Einrichtung desselben dasjenige anzugeben, was unzweifelhaft wahr oder doch sehr wahrscheinlich ist. Zunächst ist die Anzahl der Staaten, deren Verfassung Aristoteles in diesem Werke beschrieb, von Interesse. Die Angaben schwanken hier erheblich. Dio'genes von Lae'rteb hat die wichtigste in Worten ausgedrückte Zahlangabe von 158 Staaten, und ihm schließt sich der anonyme von Menage herausgegebene Biograph des Aristoteles an. Die von dem sogenannten Ammo'nius oder Philo'ponus verfaßte Lebensbeschreibung gibt 255, eine andere von dem Spanier Nunez herausgegebene 250 an, und nach einer arabischen Nachricht^ hätte das Politieenwerk die Beschreibung von 191 Staaten enthalten. Mit Sicherheit lassen sich diese verschiedenen Angaben nicht vereinigen; aber mehrere Gründe sprechen dafür, daß man sich an die des Diogenes und des Ano'nymus halte. Die anderen Angaben sind indessen nicht ohne Interesse, und ihr Abweichen von einander ist nicht eben schwer zu erklären. Es gab in dem Werke Gesamtpolitieen (-E«l in welchen der Philosoph die Darstellung der Geschichte und Verfassung derjenigen Staaten zusammenfaßte, welche in ihrem Verfassungsleben ohne erhebliche Unterschiede eben darum eine nähere Verbindung eingegangen waren oder ein „xmvöv", ein Oormwuns, hatten, gleichviel ob Staatenbund oder Bundesstaat. Je nachdem nun diese Politiken einmal als Gesamtpolitieen und das andere Mal, da sie wieder einzelne Politiken in sich begriffen, in dieser ihrer Vielheit erwähnt wurden, mußte auch die Gesamtzahl des ganzen Werkes verschieden ausfallen. Denn derjenige, welcher die einzelnen Politiken einer Gesamtpolitie besonders zählte, erhielt eine größere Zahl. Daß aber diese Gesamtpolitieen einzelne Politiken in sich 3. Leben pp. der Philosophen V, 27. ^.novMus LlonaZü (S. 404 Westermann), Ammonius, Leben des Aristoteles, S. 401, ebendaselbst. Unnnssii vits, Lristotslis, S. 14. 4. Uerbslot, Lidliotliegus orientale, S. 971. Einleitung. Zweites Kapitel. 55 begriffen, die entweder Unterabteilungen der ersten waren oder doch von einigen als solche betrachtet werden konnten, ist sicher. In den Bruchstücken des Werkes^ ist außer der Erwähnung einer Gesamtpolitie der Theffsaler auch die der A'rkader aufbewahrt, > und gleichwohl wird eine besondere Politie der Tegeallen angeführt, und in dieser ist gerade von den ursprünglichen Einwohnern Arkadiens im allgemeinen, in jener aber von dem großen Magistrat in Megalo'polis, dem Syne'drium aller Arkader, die Rede. Dies wäre also schon ein Grund, der die Verschiedenheit der Politieenzahl erklärte. Dann aber gab es, und zwar ziemlich früh, auch unechte Politiken. Der hohe Wert, welchen reiche Privatleute sowohl wie Könige, besonders die Ptolemä'er und Alltaler auf den vollständigen Besitz Aristotelischer Bücher legten, reizte zum Unterschieben unechter Bücher, unter welchen sich gleichwohl manche treffliche Politie dieses oder jenes Aristotelischen Schülers befinden konnte? Das ausdrückliche Erwähnen der echten Politiken des Aristoteles aber, wie wir es in einem gewichtigen Zeugnis des Altertums, in der Einleitung des Simpli'cius zu der Kategorieenschrift antreffen, setzt das Vorhandensein unechter Politiken außer Zweifel. Man konnte ferner die in Anlage und Ausführung unzweifelhaft ähnliche Schrift der „barbarischen Satzungen" zu den Politiken zählen, was nach der Art und Weise, wie das Altertum infolge der eigentümlichen Form seiner Bücher oft mit Büchern und Büchertiteln verfährt, durchaus nicht unwahrscheinlich ist, sowie denn überhaupt dem Altertum, ja noch dem Mittelalter unsere philologische Genauigkeit und diplomatische Sorgfalt im Anfuhren von Büchern und Büchertiteln im allgemeinen ebenso fremd war, als in anderer Hinsicht ein Schrift- 8. Am bcsten gesammelt in der Didotschen Ausgabe. 6t. DraZwentg bist. 6rg.ec. 1. II. eil. 6ar. UüIIsr, Daris 1818, S. 101—180, wo man die Belege im einzelnen findet. 6. Bgl. Lristctslig von Ad. Stahr, T. II, S. 69 und 70. David, Oowmsnt. ad 6ate§., S. 28 a, 14, Brandts. 56 Aristoteles, Politik. steller die Werke seiner Vorgänger ganz frei und rücksichtslos benutzte und das oft in einer Weise, welche bei uns als Plagiat gelten müßte. Endlich lag es in der ganzen Anlage des riesigen Sammelwerks, schon durch den Raum, den es einnahm, und durch die Masse und die Menge Teile, die es enthielt, daß es der Trennung und Vereinzelung offen stand. Wer es vorzugsweise im Sinne hatte, die Politik der Athener zu studieren, stand gewiß gern davon ab, die übrigen 157 Politiken zu kaufen. Wer einen Teil lesen wollte und etwa auf Reisen war, der hatte diesen Teil abgesondert. Das Altertum liebte solche Absonderungen seiner Bücher; und wie hätten sie hier nicht stattfinden sollen, da ein Sammelwerk dieser Art die Form des fortlaufenden Zusammenhangs ohnehin ausschloß. Von den Politiken des berühmten Dikäa'rchos sagt Ci'cero in einem Briefe an seinen Freund Allticus^: „Die Politie der Pellenä'er hatte ich in Händen und steckte knietief im Dicäarchus. Es ist ein gewaltiger Mensch, von dem man mehr als vom Proci'lius lernen kann. Die Politie der Korinther und die der Athener wird wohl in Rom geblieben sein." Ein kurz hingeworfenes Wort; aber es erhellt wie ein scharfes Streiflicht dies von dem unseligen so ganz abweichende Lese- und Bücherleben! Im übrigen haben wir es als keinen großen Verlust zu empfinden, daß wir die Gesamtzahl der Politiken nicht mit völliger Bestimmtheit angeben können. Wir wissen aus einer Angabe Cicero's^, daß Aristoteles fast alle griechischen Staaten beschrieb, d. h. daß in diesem Werke die Geschichte und Verfassungsdarstellung aller derjenigen enthalten war, welche auf ein eigenes, selbständiges politisches Leben Anspruch machten. Dies lehrt ein Blick auf die vorhandenen Bruchstücke, unter welchen man Teile der Politieen ganz unbedeutender Städte und Znselchen, wie z. B. Te'nedos, Me'los, Te'nos, OroPos findet, und vielleicht ist auch der aus iSlcuv oder 7. Cicero, Briefe an Atticus. 8. Cicero, Vom höchsten Gut nnd Übel V, 2. Einleitung. Zweites Kapitel. 57 einem ähnlichen Worte verschriebene Ausdruck „158 Verfassungen idiotischer Städte", der in dieser Form ganz unverständlich ist und der sich bei dem anonymen Biographen des Menage findet (noXuel«? tSiw-rixüiv), im Sinne von politisch selbständigen Städten zu verstehen. Übrigens wird das Werk im Altertum von allen denjenigen, die es zitieren, höchst selten mit seinem Gesamtnamen „Politiken des Aristoteles", sondern überwiegend nach den einzelnen Politiken angeführt. „Aristoteles sagt re. in der Politie der Akarnaüien, der Tarenti'ner, der Athener", — so oder ähnlich lautet die Zitierweise. Nur der Geograph Stra'bon, einer der zuverlässigsten und schätzbarsten Schriftsteller des Altertums, der das Politieenwerk viel häufiger und durchgreifender benutzte als er angibt, braucht einmal den Ausdruck^: „Dies beweisen die Politiken des Aristoteles", die er zu dem Zwecke, seine Ansicht über das Le'legervolk zu begründen, durchsucht und daselbst seine Ansicht in fünf Politiken des Werkes bestätigt gefunden hatte. Es ist daher wohl anzunehmen, daß dasjenige, was schon bei weniger umfangreichen Schriften im Altertum vorkommt, nämlich daß der Besitzer nicht alle Teile oder Bücher derselben besitzt und gelegentlich einen Freund bittet, ihm mit diesem oder jenem Buche derselben auszuhelfen, — daß dies bei diesem großen Sammelwerke ebenfalls der Fall war, in dessen vollständigen Besitz nur sehr reiche Privatleute oder öffentliche und fürstliche Bibliotheken gelangten. Su'lla und Cicero besaßen cs gewiß vollständig, und Strabon, der unter Tibe'rius eine Studienreise nach Nom unternahm, konnte in den römischen Bibliotheken dazu gelangen. Ebendaher entnahm es auch wohl außer Jullius Po'llux, dessen achtes Buch nach Hemsterhuys' Annahme aus den Politiken ausgezogen ist, — jener Vale'rius Harpokra'tion, der in seinem Lexikon der zehn Redner das Werk für den Zweck rednerischer und geschichtlicher Ausdrucksweisen benutzte und bei 9. Strabon, Erdbeschreibung VIII, 321. 58 Aristoteles, Politik. dem wir daher eine reiche Anzahl von Bruchstücken besonders aus der, bei weitem am vollständigsten übriggebliebenen „Athener- politie" vorfinden. Auch scheint es, als ob dies Lexikon nicht in eine sehr spate Zeit zu setzen sei, da es keinen Schriftsteller enthält, der nachweislich über Tibe'rius hinausginge. Über die Gesamtzahl der Politiken aber muß uns Cicero's Zeugnis heute völlig genügen, der sich in der angeführten Stelle so ausdrückt: „Wir haben durch Aristoteles Kenntnis gewonnen von den Sitten, Anordnungen und Staatseinrichtungen fast aller Staaten nicht nur der griechischen, sondern auch der nichtgriechischen Welt, und Theophra'stus hat auch noch die Gesetze hinzugefügt." Außer diesem Zeugnis des Cicero gibt es aus dem Altertum kein allgemeines Zeugnis über den Inhalt des Politieemverkes. Wir müssen uns daher lediglich an die übriggebliebenen Bruchstücke halten und nicht außer acht lassen, daß wir auf diesem Wege immer nur eine beschränkte Übersicht des Inhalts gewinnen können, welche indessen trotz ihrer Beschränkung einen in Erstaunen setzenden Reichtum verrät. Es ist keine Übertreibung, wenn Niebuhr^" behauptete, daß „diese Darstellung der Geschichte und Verfassung von mehr als hundert und fünfzig Staaten" die nämlichen Vortrefflichkeiten gehabt, die Aristoteles' naturhistorische Schriften auszeichnen; denn dies gehe aus dem, was daraus erhalten sei, namentlich aus der am besten erhaltenen atheniensischen Politie hervor. „Es läßt sich dies", fügt der große Gelehrte hinzu, „auch nach den Beurteilungen ver chiedener Verfassungen — (der kretischen, der spartanischen und sanderer) ermessen, welche die Politik enthält"; denn diese Urteile werden auf Grund der überall durchscheinenden, in das geringste Detail" herabsteigenden Kenntnis der Institutionen und Bräuche jener 10. Römische Geschichte I, 14. 11. Aristoteles hatte sogar Sammlungen darüber, in welchen Städten das frühe Heiraten gestattet und üblich war, wie aus unserer Politik (VIII, 14, 4) hervorgeht. Einleitung. Zweites Kapitel. 59 Staaten gefällt. „Für den Meister der Gelehrten war das Kriminalrecht in dem oskisch gewordenen Ku'mä, und eine mythische Sage von der Gründung einer Stadt, nicht weniger anziehend, als Spekulationen über die ersten Ursachen und die höchsten Zwecke, als Beobachtungen über das animalische Leben oder die Poesie." Aus einer Zusammenstellung der Fragmente ergibt sich nun, daß der Philosoph in jeder Politie zuerst die geographische Lage und die mythische oder Urgeschichte behandelte. Er berichtete die Sagen, welche über die Gründung der Stadt in Umlauf waren, und sicher gab es seit der Wanderung der Herakli'den keine irgendwo angelegte Stadt, mochte sie auch unbedeutend sein, von der Aristoteles nicht das Volk, das sie gebaut, ermähnt, die öki'sten und Geschlechter, welche die Völker hingeführt, genannt und, wo er es vermochte, auch den Zeitpunkt der Anlage angegeben hätte. Dieser Teil des Werkes führte den Namen Gründungs geschichten (xU-el?) und war kein besonderes Werk, vielmehr ward in jeder einzelnen Politie von der Gründung der Stadt geredet, um so mehr, da die Nachkommen derjenigen, welche sich bei der Anlage derselben vorzugsweise beteiligt hatten, auch vorzugsweise das Vollbürgerrecht der „Geschlechter" genossen. Wenn daher Pluta'rck/^ von Gründungsgeschichten und Politiken des Aristoteles redet, so ist unter den ersten kein besonderes Werk zu verstehen, sondern diese Zitiermeise deutet nur an, daß die Gründungsgeschichte einen erheblichen Teil der Politie ausmachte. Auch die geographische Lage war ein sehr wichtiger Punkt. Es konnte dabei mancherlei in Betracht kommen, z. B. ob der schmale Meersund, der zwei Stadtteile trennte, früher Festland gewesen, ob das später einströmende Meer dann zwei Stadtteile gebildet, die eine verschiedene Lebensweise zu führen genötigt, sich dann zu zwei politisch 12. Plutarch in der Schrift: „Beweis, daß es sich nach Epikur nicht angenehm lebe» lasse" (non posso vivi snavitsr seonnäum Lpienrum, o. X. x. IS37. Didot). 60 Aristoteles, Politik. verschieden fühlenden Elementen der Stadt entwickelt hatten, ähnlich wie in den Vorstädten unserer großen europäischen Kapitalen, in dem römischen Trastevere, in den Lastadieen verschiedener norddeutschen Städte ein ganz anderer Menschenschlag wohnt, als in der Altstadt. Und diese Verschiedenheit bleibt, auch wenn der Sund oder der Fluß lange überbrückt sind. So war in der Politie der Klazomeüner gemeldet, daß wegen der Ärtlichkeit die ein einziges Gemeinwesen bildenden Bewohner von Chy'tron^, dem Orte wo die Altstadt Klazo'menä angelegt war, und die Bewohner der acht dazu gehörigen mit der Altstadt verbundenen Znseln in Streit gerieten und daß in Ko'lophon die Hafenstadt No'tion sich gegen die Oberstadt erhob. Der ultrademokratische Sinn der Bewohner der athenischen Hafenstadt Pirä'eus ist bekannt. Wahrscheinlich im Anschluß hieran (denn über die Anordnung der Materien können wir nur Vermutungen anstelle») berichtete dann der Darsteller weiter die politischen Verhältnisse zu den Nachbarstaaten, erzählte er die Schicksale des Staates und gab in einem Überblick über die Verfassungsveränderungen den geschichtlichen Akt an, der den Staat nach manchen Erschütterungen entweder in die Reihe der oligarchischen oder der demokratischen hatte ein- treten lassen^, wobei er besonders beobachtete, was den Staat erhalten oder was ihn ins Unglück gestürzt hatte. Er schilderte ferner die Staatsverwaltung in allen ihren Zweigen, die Administration, die Finanzen, die Polizei bis auf die Brunnenmeister und Marktmeister herab, beschrieb ausführlich den Charakter und die Befugnisse der einzelnen Magistrate und gab bei dieser Gelegenheit auch die Klagen an, die vor ihr Forum gehörten.^ Hieran schlossen sich die Rechtsverhältnisse und die ganze Juris- 13. Siehe Politik V, 2, 12. 14. Eine kurze Übersicht solcher Erschütterungen gibt z. B. Plutarch über Sikyon. Vgl. Plutarch, Ara'tuS, K. 2. 15. Siche Meier und Schoiuauu, Der attische Prozeß (Halle 1824), S. 171. Einleitung. Zweites Kapitel. 61 diktion. An interessanten Bemerkungen über den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse, überhaupt dessen, was wir allgemeine geistige Bildung nennen, an ähnlichen Angaben über die Institute durch welche diese Bildung erworben ward, an Angaben über die dem Staate vorzugsweise eigenen Bräuche, Sitten und Feste im Privat- und politischen Leben, über den religiösen Kultus, über die den Staat auszeichnenden Erfindungen, sowie an ehrenvoller Erwähnung der im Staatsdienste, in Wissenschaft und Kunst namhaft gewordenen Personen hat es nicht gefehlt. Und wenn wir auf gewisse Andeutungen in den Fragmenten, sowie auf den Umstand, daß Grammatiker und Lexikographen diese Politieen durchsuchten, nicht zu viel Gewicht legen, so behandelte der Geschichtschreiber auch dialektische Eigentümlichkeiten und verweilte mit besonderer Vorliebe bei den einer Ärtlichkeit eigenen Sprichwörtern, die später aus diesem Werke ausgezogen vielleicht mit Unrecht als ein eigenes Werk des Philosophen von Diogenes von Laerte^ angeführt werden. — Dies etwa ist nach genauer Zusammenstellung der vorhandenen Bruchstücke und dessen, was aus ihnen mit unabweislicher Notwendigkeit gefolgert werden muß, der Hauptinhalt einer jeden Politie gewesen. Die Darstellung in diesem Werke ist gewiß eine geordnete und ^ zusammenhängende gewesen und hat nicht den Charakter einer, wenn auch nach einem leitenden Grundprinzip zusammengetragenen, Kollekta'neensammlung gehabt. Ein sehr anmutig geschriebenes Stück von ziemlicher Ausdehnung aus der Nckxier- politie^ liefert nebst mehreren anderen hierzu den Beweis. — Über die spezielle Anordnung der Materien ist aus den übriggebliebenen Bruchstücken nur wenig zu entnehmen. Indessen haben wir doch ein paar Nachrichten, die wegen , des großen Interesses, das man an diesem Werke genommen hat, unsere Aufmerksamkeit verdienen. Dio'genes von Lae'rte sagt nämlich in 16. V, 26 und Menage's Bemerkungen zum Diogenes, S. 197. 17. Bei Athenä'us VIII, S. 348, 62 Aristoteles, Politik. der oben angeführten Stelle, daß in diesem Werke die demokratischen, aristokratischen und tyrannischen Staaten besonders behandelt wurden, und hierin hätten wir demnach den allgemeinen Umriß des geordneten Stoffes. Den Anfang des ganzen Werkes bildete die Beschreibung des uralten A'rkadervolkes, welches lange Zeit ohne den politischen Zentralpunkt einer Stadt in Dörfern zerstreut lebte und nach Namen und Rasse noch manche Züge des aus Griechenland verdrängten und untergegangenen Pelasgervolkes, des Volkes der Altgriechen, bewahrt hatte. Die Gesamtpolitie der Arkader machte also den paffenden Anfang des Ganzen.^ Desgleichen hat der Lexikograph Pho'tius^ die freilich für unfern Zweck nicht sehr ergiebige Nachricht aufbewahrt, daß die Politie der J'thaker die zweiundvierzigste gewesen. Zwar hat die neuere Kritik es versucht, auch diese Fingerzeige wegzudeuten; aber dies Verfahren ist der einfachen Überlieferung gegenüber, die noch einmal sehr nützlich werden kann, falls sich die Nachrichten irgendwie noch vermehren, nicht zu billigen. Nach diesen Bemerkungen über den Inhalt und über die Anordnung des Werkes ist die Frage wohl nicht abzuweisen, wie es dem Aristoteles möglich gewesen, ein so reichliches Material zu sammeln? Unmittelbares Entnehmen an Ort und Stelle, das wird man leicht begreifen, würde weit über die Kräfte eines einzigen Mannes hinausgegangen sein, selbst wenn dieser seine Lebenszeit dazu hätte verdoppeln können. Aristoteles mußte also Hilfsmittel haben. Diese bestanden einmal in einigen Vorarbeiten, welche zu seiner Zeit nach dem Zeugnis jener oben aus der E'thik angeführten Stelle schon vorhanden waren, und in politischen Schriften, die er in der Politik anführt und beurteilt, z. B. des Pha'leas aus Chalke'don, des Te'lekles aus Mile't, des Thi'm- bron aus Sparta, des Lyko'phron, des Hippo'damos, Eu'ry- phons Sohn, aus Milet, welcher letzte, einer der größten Lebe- 18. Harpokra'tion 5. v. 19. Photiuk-, Lexikon 5. v. Einleitung. Zweites Kapitel. 63 männer seiner Zeit, durch eitlen Luxus wie durch Aufführung schöner Bauwerke berühmt, der erste war, der über die beste Staatsverfassung schrieb, ohne daß er jemals praktisch in Staats- geschäften thätig gewesen war. Was demnach vor ihm in dieser Art veröffentlicht worden war, das war also auch immer von praktischen Staatsmännern und wirklichen Gesetzgebern ausgegangen; und so viel oder so wenig es von ihnen oder nach ihnen schriftlich Verfaßtes geben mochte, es war, wie wir aus der Politik sehen, dem Aristoteles bekannt. Dahin gehören die Gesetze des Zaleu'kus für die Epizephy'rischen Lockrer, die des Charo'ndas von Kackana, des Philola'us von Theben, des Drakon, des Picktakus, des chalkidensischen Gesetzgebers An- dro'damas von Rhe'gium. Sockons Gesetze konnte Aristoteles entweder auf dem Archiv der Burg oder auf den prismatischen um eine Axe drehbaren Holztafeln auf dem Markte lesen, wenn wir nicht vielmehr annehmen wollen, daß zu Aristoteles' Zeit die Hauptmomente der Politik und Geschichte schon Eigentum einer schriftlich vorhandenen Litteratur waren. Indessen waren diese Hilfsmittel, die sich übrigens wohl noch vermehren ließen, keineswegs die einzigen, noch die wirksamsten für die Zusammenbringung des Politieenmaterials. Aristoteles hat einen zweimaligen vieljährigen Aufenthalt in Athen genommen. Diese herrliche Stadt aber, „der Schmuck und das Auge Griechenlands, das Hellas in Hellas", war voll von Fremden, die für ihre Ausbildung oder zu ihrem Vergnügen, besonders aber der Geschäfte und des Erwerbes willen hier einen zeitweiligen, oder wenn sie ven zuletzt erwähnten Zweck verfolgten, einen andauernden Aufenthalt nahmen. Selbst die trübsten Zeiten des Peloponnesischen Krieges hatten hieran nichts geändert, und inan kann vielleicht nur das Jahr der „Anarchie" ausnehmen. Das Leben in dieser wundervollen Stadt blieb von einer unverwüstlichen Heiserkeit. Das beweist unter anderen die Aufführung der heitern und anmutigen Komödie der Aristophanischen Frösche in der harten KriegS- not; und die geschäftlichen Vorteile, das Gewinnrciche eines Auf- 64 Aristoteles, Politik. enthalts oder einer Niederlassung in Athen für den Erwerb von Vermögen blieben noch lange Zeit dieselben, so daß die Zahl der förmlich angesiedelten Fremden in guten Zeiten wohl 45000 betrug. Von diesen aus allen Städten Griechenlands, aus Asien, den Inseln des östlichen und westlichen Meeres in Athen versammelten Fremden, von denen die meisten schon dieser Übersiedelung wegen im Besitz von Lebenserfahrung, Kenntnissen und von gewecktem Verstände sein mußten und bei welchen im einzelnen sogar Reichtum und nicht gewöhnliche Bildung nachzuweisen sind, konnte Aristoteles die Verfassungsverhältnisse ihrer Heimat sehr wohl erfahren. Denn im Altertum, d. h. im griechischen Altertum, konnte aus tausend, das Wohl und Wehe jedes einzelnen unmittelbar betreffenden Gründen, niemand sich gestatten, in den Gesetzen und in der Verfassung seines Vaterlandes unwissend zu sein. Einen solchen traurigen Zustand kennt erst die römische Welt, als unter den Imperatoren der Bürger zum Privatmenschen herabsank, und da ist es, wo Ta'citus zu Anfang seiner Histo'rien von ihm, von dieser »iusoitia, rsiprülioas nt alisrms«, von dieser Unkenntnis des Gemeinwesens, das man wie ein fremdes betrachtete, Akt nahm. Und so sind die Mitteilungen dieser Fremden, unter welchen sich mehrere seiner ausgezeichnetsten Schüler befanden^", gewiß eine Hauptquelle für Aristoteles gewesen. Von diesen Männern selbst aber, zum Teil seinen Schülern, die denselben Studiengang einschlugen und späterhin selbst als politische Schriftsteller sich einen Namen gemacht haben, konnte er die schätzbarsten Nachrichten erhalten. Die Namen der bedeutendsten unter ihnen, von denen wir wissen, daß sie mit ihrem berühmten Lehrer in näherem oder entfernterem Verkehr standen, waren Theophra'- stus und Pha'nias aus Estasos auf Le'sbos, Eude'mus und Hiero'nymus aus Rho'dos, Eudemus aus Kp'prus, Ari- sto'xenus aus Tarent, Klea'rchus aus So'li, Herakli'des aus dem politischen Herakle'a, der aus seines Lehrers Werk die 20. Siche Ad. Stahr, ^Ustoteli'a l, 117, 184. Einleitung. Zweites Kapitel. 65 Wundergeschichten auszog, Theode'ktes* aus Phaselis von der kilikischen Grenze, Nereus aus Skepsis, Stra'ton aus La'mpsa- kus, Le'on aus Byza'nz und Dicäa'rchus aus Sizilien. Dann aber muß man sich den Verkehr der griechischen Städte unter einander als einen ziemlich lebhaften vorstellen, so daß auch die entfernten nicht ohne einen Zusammenhang waren, wenngleich wir geneigt sind bei dem Fehlen der heutigen großen Verkehrsanstalten nur gering davon zu denken. Wenn Aristoteles den in Pharsallus vorgekommenen Scherz, wonach man dort eine Stute die „Gerechte" genannt hatte, weil sie wiedergab, was sie empfangen hatte, d. h. weil sie Füllen zur Welt brachte, die den zu ihr gelassenen Hengsten täuschend ähnlich sahen, bei seinen Hörern oder Lesern als ganz bekannt voraussetzen durfte — und aus der Knappheit und Kürze der Anführung müssen wir das annehmen —, so ist das einer von den Zügen, die für unser in diesen Dingen heute ausgebildetes Gefühl bestimmte Zeichen eines lebhaften Zusammenhanges sind. Den Philosophen hatte dieser Volkswitz interessiert, weil er ihm bewies, wie tief jene Vorstellung von der Gerechtigkeit, nach welcher sie vorzugsweise ein Wiedererstatten dessen sein sollte, was man empfangen hatte, in das Bewußtsein des Volkes gedrungen war, das ja zu allen Zeiten selten einen Begriff seinem vollen Inhalte und Umfange nach, sondern gewöhnlich nur ein hervorstechendes Merkmal desselben im Bewußtsein hat. Dazu aber, daß solche Dinge überhaupt nur Vorkommen können, gehört ein Lebenszusammenhang und ein ausgebildeter und ausgedehnter Verkehr; und Pharsalus lag ziemlich entfernt von Athen. Aristoteles erwähnt des Politieenwerkes in der Politik nirgends, obgleich er es an Verweisungen auf seine anderen Schriften nicht fehlen läßt. Dies könnte auffallen, wenn es nicht ein deutliches Zeichen wäre von dem engen Zusammenhänge, der gerade zwischen diesen zwei Werken bestand. Die Politik ist nämlich nicht nur * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, bat den Ton: Deutschland ü'ber a'lles. ^Sanglnscheidrsche«.gr.u.rSm.Kl.: Bd.23; Lfrg. 10.^ Aristoteles lV. 5 66 Aristoteles, Politik. in dem oben besprochenen Sinne aus dem Politieenwerk hervorgegangen, sondern es sind ganze Teile des letzteren in das erste förmlich hineingearbeitet worden, und dies wissen wir aus dein Munde eines unvermerflichen Zeugen. Dieser Zeuge ist Aristoteles selbst. Am Schlüsse seiner E'thik^ gibt er die vornehmsten Teile der an dies Werk sich eng anschließenden Politik an und erklärt kritisieren zu wollen, ivas seine Vorgänger in der politischen Litteratur über das Verfassungswesen brauchbares enthalten. Dann aber will er aus den „zusammengebrachten Politiken" (ix -riöv iroXl-relLv), wie wir sagen würden nach dem Material der Politieensammlung — und der griechische Ausdruck deutet den im Altertum üblichen Titel von Sammelwerken dieser Art, Synagogen ganz bestimmt an —, wissenschaftlich betrachten, was die Staaten erhält und was sie zu Grunde richtet. Er verspricht dasselbe in allen Verfassungen im einzelnen nachzuweisen und anzugeben, aus welchen Ursachen einige sich eines gesunden Verfassungszustandes erfreuen und warum es bei anderen übel damit bestellt sei. Dies aber bildet genau den Inhalt des ganzen fünften und eines Teiles des sechsten Buches der Politik, welche Teile also nach dem klaren Wortlaute jener Stelle der Ethik aus den Politieen unmittelbar hervorgegangen sind; wie denn auch den Kenner der Politieenfragmente bei dem Revolutionsund Tyrannenkapitel desselben Buches das Gefühl überkommt, daß Aristoteles hier Schritt für Schritt dem Material seiner Politieen folgte, die, wie gerade aus der dunklen Kürze der thatsächlichen Angaben und faktischen Einzelnheiten in den übrigen Büchern der Politik gefolgert werden kann, sich wahrscheinlich bereits in den 21. Nikoma'chische E'thik X, 9, 21. Schon Camera'rius und Victo'rius verstanden die Stelle richtig, und ihnen schlossen sich Zell in seinem Kommentar zur Nikomachischen Ethik, S. 478, und der treffliche I. F. Ebert(Diss. 8ionlas, S. 12, Amu. 68) an. Nur Schneider glaubte, gestützt auf die alte, dem Androni'cus von Rhodus beigelegte Paraphrase, sie anders erklären zu müssen. Einleitung. Zweites Kapitel. 67 Händen seiner Zuhörer befanden, als Aristoteles seine Lehrvorträge über Politik im Lpce'um hielt. ll. Komposition und Darstellung der Politik. Die Aristotelische Politik ist ein Werk von schöner Gliederung und trefflicher Komposition, das wie ein erhabener Bau auf großartiger Grundlage ruht, und dessen Spitze weithin sichtbar ist. Nicht bloß aus dem was der Denker ausspricht, sondern auch in der Art, wie die behandelten Gegenstände nebeneinander aufgestellt sind oder sich aufnehmen und aufeinander folgen, liegt ein Schatz von Weisheit; aber erst einer erschöpfenden und vollkommenen Kenntnis seiner gesamten Philosophie wird es be- schieden sein, diesen Schatz ganz zu heben. Die Komposition seiner herrlichen Ethik und seiner Politik beweist, daß Aristoteles, mit welchem die antike Wissenschaft zum Abschluß kommt, auch als der Schöpfer des in der modernen Zeit zu hoher Vollendung gelangten abhandelndcn Stils angesehen werden muß. Dieser Stil, der selbst der verarbeitete und vollendete Abschluß der zu ihm gehörigen Elemente ist, hat dem Altertum gefehlt. Die Elemente dazu sind wohl in der Darstellung der Historiker, in den Dialogen Platons, sowie in denen der Tragödie und Komödie, desgleichen in den herrlichen Reden der attischen Redner vorhanden, und diese Elemente sind zum Teil von hoher Vollkommenheit, gerade wie die in der Tierwelt auseinander liegenden körperlichen Eigenschaften an sich betrachtet in größerer Vollkommenheit angetroffen werden, als in dem zur Harmonie gemilderten menschlichen Organismus. Aber zu dem Abschluß des abhandelnden Stils sind sie nicht verarbeitet worden. Erst Aristoteles ist der Vater dieses Stils, der bei ihm noch mit sehr erheblichen Mängeln behaftet ist; und in gewissem Sinne ist er auch der Schöpfer der Komposition, der Schöpfer von Kunstwerken im Gebiete des Gedankens. 68 Aristoteles, Politik. Zn der Gliederung des Baues der Politik bemerken wir drei deutlich in die Augen fallende Glieder. Sie erscheinen, wie das bei einem architektonischen Kunstwerk sich dem prüfenden Blick immer ergibt, Abschnitt bildend, auf ihre Fortsetzung hinweisend und dadurch ihre eigene und des Ganzen Bedeutung aussprechend. Diese Abschnitte sind erstens ein spekulativer Teil, der das erste, zweite und dritte Buch umfaßt; zweitens ein theoretischpraktischer, bestehend aus dem vierten, fünften und sechsten Buche, und drittens ein konstruktiver Teil, der, durch das siebente und achte Buch gebildet, die beiden ersten Teile umschließt. Diese drei Hauptteile hatte Aristoteles am Schlüsse seiner Ellhik in unserem auf die Ethik folgenden Werke der Politik wissenschaftlich auszuführen versprochen, und er hat sein Versprechen gehalten. Richten wir des leichteren Verständnisses wegen unfern Blick nicht auf die Folge, in welcher diese Teile sich einander aufnehmen, sondern zuerst auf den Anfang und auf das Ende, auf die Grundlage und auf den Schluß des herrlichen Baues. Diese Grundlage, auf deren granitner Dauerbarkeit das ganze Gebäude errichtet ist, ist der Aristotelische Staatsbegriff. Die in die Tiefe der menschlichen Natur weit hineinreichende Wichtigkeit und fast unermeßliche Bedeutung dieses Begriffs, dessen Auseinandersetzung in dem sechsten Abschnitte des ersten Kapitels dieser Einleitung gegeben ist, ist fast allein schon genügend, den zweiten Abschnitt der Politik zu erklären und rechtfertigt den Schluß derselben. Erst dadurch, daß man lernt, ein wie unendlich bedeutendes Wesen ver Staat ist, erhält auch die Frage ihre Bedeutung: Welches ist die beste Verfassung eines Staates? Ihre Behandlung füllt den Schluß des ganzen Werkes, das siebente und achte Buch, aus. Betrachten wir diesen Teil näher. Aristoteles ist kein Empiriker in dem gemeinen Sinne des Wortes. Es ist nicht seine Absicht gewesen, sich für die beste der bestehenden Verfassungen nach reiflicher Erwägung zu entscheiden, sondern er hat im Sinne gehabt, eine ideale Verfassung, die Einleitung. Zweites Kapitel. 69 aber möglich märe, aufzustellen. Diese Verfassung sollte keine identisch-platonische sein, keine unmögliche, mit den Ungereimtheiten der Güter-, Kinder- und Weibergemeinschaft und mit den übrigen allem griechischen Leben widersprechenden Forderungen, sondern, wie gesagt, eine mögliche, in welcher bei jedem Bürger die harmonische Bildung von Gemüt und Verstand oder, wie es die Alten ausdrücken, die Vereinigung der ethischen und der dianoetischen Tugend stattfände. Zn dieser vollkommensten Verfassung fallen der tugendhafte Mann und der tugendhafte Staatsbürger völlig zusammen? Zn ihr wird kein Bürger durch gemeine körperliche Arbeit und Not behindert, sich diejenige Tugend zu erwerben, welche in der „architektonischen", d. i. schaffenden und Verhältnisse bildenden Thätigkeit besteht. In ihr ist jeder Bürger „fähig zu regieren und regiert zu werden", fähig die ethischen Tugenden des Mutes, der Mäßigung und der Gerechtigkeit in Verbindung mit den dianoetischen des Verstandes und der Weisheit auszuüben, wodurch er des edelsten und glückseligsten Lebens, das eigentlich nur in der That und näher in der Vollführung schöner und guter Handlungen besteht, teilhaftig wird. Dies ist Aristoteles' „beste Verfassung" im eigentlichsten Sinne, und alle anderen, auch die bestehenden guten Verfassungen, sind, gegen diese gehalten, aus der Art geschlagene, sind Parekba'sen. Dies Zdeal der besten Verfassung, deren Einrichtung der Philosoph in den beiden letzten Büchern ausführlich angibt, ist der Kraft des Menschen erreichbar und bildet noch heute das Ziel, nach dem die staatlichen Ordnungen streben. Die Bedingungen, die zu dessen Erreichung notwendig sind, sind Natur, Unterweisung und Erziehung, und darum schließt das achte Buch — I. In Sparta z. B. konnte jemand ein trefflicher Bürger sein, aber von menschlicher Trefflichkeit war er gleichwohl weit entfernt. Athen dagegen steht dadurch Höher, daß hier die Vereinigung von menschlicher und bürgerlicher Tugend im allgemeinen in höherem Grade stattfand, als irgendwo in den anderen griechischen Staaten. 70 Aristoteles, Politik. in welchem Aristokratie, Politie und Vollkönigtum, diese besten existierenden Verfassungen nicht erwähnt werden können — mit „der Erziehung" das ganze Werk ab. Dies ist der dritte Teil; er wird durch die beiden ersten vorbereitet, die gewissermaßen zu ihm hinanstreben. Zn dem ersten Teile nämlich, dem eigentlich spekulativen, handelt es sich, nachdem der Staatsbegriff entwickelt, ist, darum, das eigentliche Gebiet der Politik zu finden. Dies geschieht durch scharfe Abgrenzung derselben von anderen verwandten Gebieten. Der Staat ist der ideelle Grund des Familienverhältnisses und der Gemeinden, welchen er in der Priorität seines Begriffes vorausgeht und aus deren noch unfreiem Leben er sich zu dem Dasein der vollkommenen Freiheit, Selbständigkeit und Sittlichkeit entwickelt. Die Politik ist daher zu scheiden von der Hauswirtschaft (Ökono'mik), und die politische Gewalt ist eine wesentlich andere, als die monarchische des Hausherrn in der Familie; sie ist nämlich eine Herrschaft über Freie und Gleiche. Es ist eines der größten Verdienste des Aristoteles, daß er trotz des innigen Zusammenhanges zwischen Staat und Familie, in welcher letzteren er ein Element des ersteren sehr wohl erkennt, die Scheidung des Staats- und Familiengebiets auf das schärfste vollzieht. Durch diese Scheidung gewinnt er für den Staat das in alles Heil führende Prinzip der Freiheit, welches diejenigen nicht finden können, die den Staat nur als erweiterte Familie ansehen. Wie richtig er hierin gedacht, das haben wir Deutsche in diesem Jahrhundert bei der versuchten Wiedereinführung patriarchalischer Einrichtungen in das Staatsleben erfahren. Die Freiheit der Bürger ruht aber auf der Unfreiheit der dienenden zum Staate nicht gehörenden Klasse — denn nicht alles, was zum Bestehen eines andern unentbehrlich ist, ist nach Aristoteles' wiederholt ausgesprochener Erinnerung auch darum schon Element dieses andern — und darum erörtert er ausführlich das rechtliche Verhältnis der Sklaven. Aber ein Element von etwas ist der Sklave allerdings, und dieses Etwas ist das Haus; daher denn aus diesem Einleitung. Zweites Kapitel. 71 Umstande die hierauf folgenden lehrreichen Untersuchungen über die Ökonomik und die Erwerbskunst hervorgehen, welche eine Menge der schönsten, ewig gültigen Bestimmungen — z. B. „Reichtum ist eine Fülle von Werkzeugen" — zieren. Nachdem die Elemente des Staates gefunden und das Gebiet der Politik abgegrenzt ist, erörtert Aristoteles im zweiten Buche, wie keine der bestehenden Verfassungen der von ihm beabsichtigten Aufstellung der besten Verfassung entspricht. Da aber andere vor ihm dies schon gefunden und sich in politischen Schriften um diese beste Verfassung bemüht haben, so gibt er erstlich eine Kritik der zu seiner Zeit für die besten angesehenen Verfassungen von Sparta, Kreta und Kartha'go und läßt sich zweitens auf die von seinen Vorgängern aufgestellten politischen Theorieen ein und beurteilt auch diese. Hierdurch hat er den Übergang zum dritten Buche gewonnen; denn es handelt sich nunmehr um den Staat, wie er erscheint. Die Fülle von Untersuchungen, welche dies Buch enthält, gelten deshalb alle dem Dasein des Staates, werden aber gleichwohl immer in Hinsicht auf die ideale Verfassung des siebenten und achten Buches behandelt. Dahin gehört die Untersuchung über den Bürger und die mit dieser Untersuchung in Verbindung stehende zweite: ob die Tugend des Bürgers verschieden sei von der des Menschen oder nicht; denn hierdurch eröffnet sich die Aussicht auf den idealen Bürger. Es versteht sich von selbst, daß auch aus diesen Untersuchungen die gehaltreichsten Ergebnisse gewonnen werden; doch ist keines unter ihnen so wichtig, als der aus der Menge der bestehenden Verfassungen gefundene Unterschied zwischen Politiken und Parekbasen. Da es nämlich nur drei große Hauptarten von Regierungen geben kann: die Regierung eines einzigen, die Regierung mehrerer und die Regierung aller, so sind die richtigen und guten Formen der Verfassung diese drei: Königtum, Aristokratie und Republik (Politi'e). Diese drei werden von ihm in gewisser Weise wohl auch „beste Politiken" genannt, aber der Unterschied zwischen ihnen und der 72 Aristoteles, Politik. absolut besten (h «ir^s?) wird immer fest gehalten. ^ Wenn diese Verfassungen aus der Art schlagen, so entstehen ihre Parek- basen. Die Parekbase des Königtums ist die Tyra'nnis, die der Aristokratie die Oligarchie, die verschlechterte Politie endlich ist die Demokratie. — Hierauf zählt er die Arten eines Teiles dieser Verfassungen auf. Das beste Königtum ist das Vollkönigtum, in welchem der König wie ein göttlicher Mann allein die ethischen Tugenden im Verein mit den dianoetischen besitzt und mit jener oben erwähnten architektonischen Tugend, welche schöpferisch wirkt und Verhältnisse bildet, allein ausgestattet ist. Zn der Aristokratie gibt es solcher Individuen, in denen die Tugend des Mannes mit der des Bürgers zusammenfällt, schon mehr. Es ist eben die Herrschaft der Besten, nicht etwa, wie der heutige Sprachgebrauch will, die Herrschaft eines besonderen Standes. Wenn nun auch diese Besten nicht alle zu gleicher Zeit regieren, so können sie doch nacheinander regieren, und alsdann können auch die Regierten als Bürger die erwähnten Tugenden üben. Die „Politie" endlich ist eine glückliche Mischung von oligarchischen und demokratischen Formen. Alle drei „richtigen" Verfassungen sind aber keine absolut besten. Das Beste hat sich nicht der Gesamtheit ihrer Teile bemächtigt, sie sind nur teilweise die besten und stehen der absolut besten in der Art nach, wie der Teil dem Ganzen nachsteht. Das Dasein solcher guten Verfassungen kann wohl in einem einzelnen Falle konkrete Wirklichkeit gewinnen, und dann ist es ein großes Glück, solchen Regierungen zu gehorchen; aber die innere Naturnotwendigkeit und die absolute Vollkommenheit gehen ihnen ab. Denn es entbehren in ihnen zuviel Menschen jene Vereinigung edler geistiger Thätigkeit mit der vollkommenen Tugend in einem vollkommenen Leben, welches das Ziel des besten Staates ist. Dies Ziel kann aber nur durch Erziehung und Unterricht erreicht werden. Dies ist am Schlüsse 2. Politik IV, 1. Einleitung. Zweites Kapitel. 73 des dritten Buches ausgesprochen, und so blickt denn auch dieser Teil zu dem Gipfel des Ganzen hinauf. Aber das Leben verlangt sein Recht, und da auf der ganzen Breite desselben nicht immer die besten Verfassungen, sondern die nächstbesten in erster, zweiter und dritter Ordnung und nicht selten auch die entarteten, die Parekbasen, angetroffen werden — die ihrenteils auch wieder nicht alle gleich schlecht sind —, so ist es notwendig, auch diese zu betrachten. Und so werden denn im vierten Buche vorzugsweise Oligarchie und Demokratie und dann auch die Tyrannis behandelt und die drei Staatsgewalten gefunden. Nach des Philosophen gewissenhafter Würdigung des Bestehenden widmet er diesen Staaten der Wirklichkeit seine volle und ernste Beachtung. Er weist nach, welchen Revolutionen sie ausgesetzt sind, und gibt an, was sie erhält, wie er in der Ethik versprochen hat; und sein Revolutions- und besonders das Tyrannenkapitel (V. 9), an welchem letzteren sich Machiavelli in seinem „krinoixs" geschult hat, gehören zu dem Interessantesten, was aus dem Altertum auf uns gekommen ist. Dies bildet den Inhalt des fünften Buches, an welches sich das sechste ganz naturgemäß anschließt. Denn da die bestehenden Staaten der Griechen sich fast alle zu mehr oder minder guten Oligarchien und Demo- kratieen in der Wirklichkeit gestaltet hatten, so beschäftigt er sich in dem sechsten Buche vorzugsweise mit der Organisation der Regierung in diesen Verfassungen. Und erst nachdem er so dem Bestehenden die ausgedehnteste Würdigung hat zu teil werden lassen, in welcher wiederum eine Fülle der geistreichsten Bemerkungen und Anregungen verbreitet ist, erst dann wendet er sich seinem erhabenen Ziele, der „besten Verfassung" in den beiden letzten Büchern des Werkes zu. Dies wären in großen Zügen die Umrisse der Komposition. Sie kann es an Trefflichkeit mit jedem modernen Werke aufnehmen. Dies Verdienst einer künstlerischen Komposition hat man jedoch bis auf die neueste Zeit dem Werke so wenig zuerkennen 74 Aristoteles, Politik. wollen, daß man sogar die Darstellung unzusammenhängend gefunden hat und zu einer Umstellung und Versetzung der einzelnen Bücher vorgegangen ist. Es hat diese Angelegenheit eine solche Wichtigkeit gewonnen, daß eben deswegen, und weil durch die darüber angestellten Untersuchungen nicht unwesentliche Punkte der Aristotelischen Lehre Licht erhalten haben, es in der Ordnung ist, wenn den Lesern über die Sache einige kurze Mitteilungen gemacht werden. Die dieselbe behandelnden Schriften bilden schon eine kleine Litteratur^. Der Punkt des Streites ist in der Kürze dieser. Aristoteles weist in einigen Stellen des vierten Buches zurück auf die vorhergegangene Betrachtung der besten Verfassung und der Aristokratie. Diese Betrachtung, meinte man, ließe sich in den drei vorangegangenen Büchern nicht auffinden, und Schneider, Gisanius und andere schlossen nun aus dem lückenhaften Ausgange des dritten Buches, daß diese Abhandlung über die Aristokratie ausgefallen sei. Der Italiener Scaino und der geistreiche französische Übersetzer der Politik Barthslemy Saint-Hilaire gingen noch einen Schritt weiter. Sie bemerkten, daß im siebenten und achten Buche von der besten Verfassung geredet werde, und wollen deshalb diese Bücher dem vierten voranstellen, und Leonhard Spengel schließt sich in der unten angeführten Schrift ihnen im wesentlichen an. Saint-Hilaire ist in seinem der sran- 3. S. Hermann EonringS Ausgabe der Politik (1656), die Ergebnisse der Schrift des Scaino gibt I. Alb. Fabricius in der Libliotbsoa Arnsca (Hamburg 1705—8) an. Die Ansicht des französischen Gelehrten ist enthalten in dem Xxpsnclios zu seiner Übersetzung: I,g, poli- tiguo ä'Xristots trnänits en trnnyais pur ck. Lnrtbslsinz- 8s.int-IIiIs.ir6 2. Ausg. Paris 1848. Vergl. F. Weltmann im Rheinischen Museum, Jahrgang I., S. 321—354; 8. Spengel in den Abhandlungen der Bayerischen Akademie Bd. V, 1; P. Forchhammer, Über die Ordnung der Bücher der Aristotelischen Politik, Philologus IV, 50—68, und die Abhandlung von Bendixen ebend XIII, S. 2v4—301. Einleitung. Zweites Kapitel. 75 zvsischen Übersetzung beigefügten ^.p^suäios am weitesten gegangen, und wenn es wahr wäre, daß die Aristokratie mit der besten Verfassung der beiden letzten Bücher identisch sein könnte — welchen von Forchhammer aufgedeckten Irrtum auch Spengel teilt —, wenn demnach der Inhalt des dritten mit dem Inhalt des siebenten Buches wirklich iutsllsatusllsiusui: und matö- risllsrasut zusammenhinge, wie St. Hilaire meint, so müßte man seiner mit französischer Schlagfertigkeit, Präzision und Klarheit ausgeführten Darstellung unbedingt folgen. Er stellt demnach aus anscheinend klaren, aber auf Mißverständnis einzelner Stellen und besonders auf mangelhafter Kenntnis der gesamten Aristotelischen Lehre beruhenden Gründen folgende Anordnung der Bücher auf: I. II. III. VII. VIII. IV. VI. V. Das Willkürliche dieser Anordnung wies ein deutscher Gelehrter, F. Woltmann, in der unten erwähnten Abhandlung gründlich nach, meinte aber doch, das sechste Buch dem fünften voranstellen zu müssen. Es ist das Verdienst des deutschen Gelehrten Forchhammer, diesem unerfreulichen und sogar zu Streichungen ganzer Stellen nötigenden Herumarbeiten an den Aristotelischen Büchern ein Ende gemacht zu haben. Das größte Mißverständnis beruhte aber auf der Verwechselung der Aristokratie mit der „besten Verfassung", welche im siebenten und achten Buche als die absolut beste gefaßt wird, obschon Aristoteles zuweilen auch die „richtigen" Verfassungen die besten nennt, und den Ausdruck „beste Verfassung" außerdem, wie Forchhammer scharfsinnig nachgewiesen hat^, in drei anderen Bedeutungen: der relativ besten, d. i. nach dem Verhältnisse der vorhandenen Elemente (des besten, der allgemein besten (^ nöXesiv und der bedingt besten, d. i. unter der Voraussetzung eines gewissen Zieles besten (H iL ünr-Si-ww?, H Setters«, die zur Aufgabe gestellte) gebraucht. Der Schluß des dritten Buches ist 4. Forchhammers Abhandl. in den Verhandlungen der Casseler Philologenversannnlung 1843, S. 83. 76 Aristoteles, Politik. ferner nicht lückenhaft und seine Unversehrtheit aus den zu ergänzenden Worten des vorletzten Satzes leicht zu beweisen. Sodann aber hat Forchhammer auf das Überzeugendste dargethan, daß jene im vierten Buche vorkommenden Erwähnungen des Königtums und der Aristokratie sich auf das siebente und achte Buch gar nicht beziehen können, daß Aristoteles ferner in der Parenthese der Stelle von IV, 2 ausdrücklich selbst die Erklärung beifügt, in welchem Sinne er behaupte, in den früheren auch schon von der Aristokratie gehandelt zu haben, und daß endlich des Königtums und auch der Aristokratie in dem vorangegangenen dritten Buche (im vierzehnten, zehnten, zwölften, im dreizehnten bis achtzehnten Kapitel) oft genug Erwähnung geschieht. Das weitere mag man in der Forchhammerschen Schrift selbst Nachlesen. Wir schließen uns den Ergebnissen derselben mit voller Überzeugung an und wünschten nur, daß in der Übersetzung wie in den Anmerkungen dieselben mehr sichtbar geworden wären. Daß aber so scharfsinnige und gründliche Gelehrte unter Italienern, Franzosen und Deutschen den Gedanken einer notwendigen Umstellung der Bücher der Politik mit solcher Ausdauer festgehalten habe», das erklärt sich, abgesehen von dem Grund« der nicht zureichenden Kenntnis des Ganzen der Aristotelischen Philosophie, aus einer sehr einfachen Ursache: aus der entschiedenen Mangelhaftigkeit des Aristotelischen Stils und der Darstellungsweise des Philosophen. Denn um es einmal dreist auszusprechen — es wäre für einen etwas geübten Stilisten unserer Zeit eine leichte Sache, politische Lehrsätze in einen solchen Zusammenhang zu bringen und in den Beziehungen auf die vorangegangenen Erörterungen so deutlich zu sein, daß Mißverständnis und Irrtum nicht Vorkommen könnten. Daß dergleichen aber bei Aristoteles Vorkommen kann, liegt, wenn auch die Möglichkeit der Verschiebung einzelner Abschnitte bei den merkwürdigen Schicksalen dieses so alten Werkes nicht ganz abgeleugnet werden soll, an der Darstellung in dieser Politik, über welche einige Andeutungen nötig sind. Einleitung. Zweites Kapitel. 77 Die Darstellung der Politik ist ernst und würdig, aber sie hat erhebliche Mängel, unter welchen folgende am meisten in die Augen fallen. Während die Komposition des ganzen Werkes trefflich ist, stellen sich die kleineren Abschnitte, diese kleineren Ganzen in dem großen, nicht immer deutlich heraus. Es fehlt der Erörterung nicht selten an Klarheit und Durchsichtigkeit. Die stilistische Bewegung ist kein ruhiges Fließen, sondern geht ruckweise und in Sprüngen vor sich. Statt ebenmäßig entwickelt und auseinander gebreitet zu sein, ist das Ergebnis mancher Untersuchungen wie in einen Knäuel zusammengeballt, und nicht selten wird in ihnen Widerlegung und Beweisführung durcheinandergeworfen. An anderen Stellen gehört die ganze logische und ergänzende Kraft des Lesers dazu, unter den wichtigen, aber nur hart neben einander gestellten Behauptungen die einen von den anderen abzuleiten, während an anderen die leichtesten Dinge mit mühsamer Ausführlichkeit bewiesen werden. Im Gegensatz dazu wiederholt sich der Darsteller zu oft und erinnert wieder und immer wieder an Dinge, die der Leser erst vor kurzem vernommen hat und noch gar nicht vergessen haben kann. Für Lehrvorträge, an welche man bei dieser und bei anderen Gelegenheiten unwillkürlich erinnert wird, ist das ein humanes und nützliches Verfahren; in dem abhandelnden Stil ist es ein Mangel. Aristoteles scheint übrigens selbst ein Bewußtsein davon gehabt zu haben, daß sein Stil manches vermissen lasse, denn er gesteht der Rede des Pla'ton eine geistreiche Eleganz zu.b Er hat das Gefühl, daß ihm der Schwung seines großen Lehrers abgeht, aber er deutet an, daß er dafür dem Wesen und der Wahrheit der Sache näher stehe als jener. Durch die ganze Darstellung aber zieht sich ein Hauptmangel hindurch, und dieser ist am schwersten zu bezeichnen. Er besteht in einem den ganzen Stil beherrschenden, für den heutigen Leser lästigen Übergewicht des formalen logischen Elements, das sich auch da geltend macht, wo 5. Politik II, 3. 78 Aristoteles, Politik, wir heute gar nicht mehr der Demonstration bedürfen. Bei uns hat eine Bildung von vielen Jahrhunderten eine Fülle von Verstandesbewegungen und die hauptsächlichsten Evolutionen der Logik allgemeines Eigentum werden lassen, so daß der abhandelnde Stil seinen Gegenstand behandelt, formt und dehnt, ohne ihrer zu bedürfen, ohne sich auf sie zu stützen. Vielmehr wird aus der Art und Weise, wie der Stoff sich unter dem Stil des Darstellenden gestaltet, die logische Bewegung sofort miterkannt und bedarf keiner besonderen Erwähnung, welche heute vielmehr den Pedanten und seine Langweiligkeit verrät. Aber bei dem Vater der abhandelnden Prosa sind diese Verstandesbewegungen noch neu; es ist noch nicht lange her, daß sie entdeckt wurden, und da die Dinge nicht gründlich genug bewiesen werden können, so sind jene es, deren Schutz und Schirm sich der Darstellende nicht gern begibt. Daher sind sie denn in Fülle eingewebt, überwuchern den Gegenstand und erzeugen eine Üppigkeit, welche den Übersetzer oft in Verlegenheit setzt. Bei allen diesen Mängeln ist aber Aristoteles' Schreibart doch nicht ohne Reize. Er hat oft sehr geistreiche und energische Bezeichnungsweisen. Zwar ist die durch solche Worte erzeugte Wirkung nicht wie in unserer heutigen darin bis zur Koketterie ausgebildeten Prosa künstlich vorbereitet; aber dafür tritt das Wort oft plötzlich herein, wie ein, Gast, den man nicht eingeladen hat, den aber, wenn er die Thür öffnet, die ganze Gesellschaft mit Händeklatschen empfängt. Sodann steht man beim Lesen der Ursprache unter dem Gefühl, daß dieser Mann in der Sprache und in den Begriffen lebt. Selbst in der Auseinandersetzung der gewöhnlichsten Dinge bemerkt man immer den Logiker, zuweilen auch den Grammatiker? Daher die Schärfe in den Unterschieden, das Fesselnde und Geistreiche in den Folgerungen. Wenn es irgend thunlich, so sucht er bei wichtigen Fragen den fraglichen Gegenständen durch einen logischen Schluß beizukommen. Dieser von ihm gezogene Schluß ist für ihn entscheidend. Hier 6 Politik VII, I; 5. Einleitung. Zweites Kapitel. 79 ist er der Synthese der Empirie oft nicht treu geblieben, ist nicht spekulativ verfahren, sondern ist Theoretiker. Sehr natürlich bei dieser Zugend der Theorie. In der Erörterung geht es oft recht lebendig zu. Es werden Fragen eingestreut wie bei Lessing. Gilt cs, eine unrichtige Ansicht des Gegners zu analysieren, so wird die Unrichtigkeit gelassen aufgedeckt, die Folgerungen werden mit einer für den Gegner scheinbar vorteilhaften Unparteilichkeit gezogen, es wird sogar zu seinen Gunsten noch diese und jene Annahme, dieses oder jenes Zugeständnis gemacht — und plötzlich stehen wir dann doch vor einer Ungereimtheit, vor dem Rande einer sich weit öffnenden Verkehrtheit still. Zn dergleichen verfährt er ordentlich mit Behagen, benutzt auch wohl die doppelte Bedeutung eines Ausdruckes im gemeinen Sprachgebrauch für seinen Beweis, wie das Tipa-r-rxiv in der vorhin unten angeführten Stelle. Im allgemeinen gibt ihm aber immer nur der logische Schritt ein Resultat, den er mit Sicherheit thut. Uns erscheint dies freilich gering. Wir möchten sofort ein Mehreres ins klare gebracht wünschen; wir möchten die von einem geistreichen Scharfsinn, von einer umfassenden Erfahrungskenntnis erhobenen Einwände und Schwierigkeiten schneller erledigt sehen. Die Humanität der alten Lehrweise aber und der maßvolle symmetrische Sinn des Altertums ist gegen jede Eile, gegen jedes stürmische Ausschreiten. Derselbe Bogen, den die Entwickelung beschreibt, als sie die Schwierigkeiten und Einwände auf die Anhöhe der betrachtenden Erwägung heraufzog, ganz derselbe Bogen wird in der Erledigung derselben gleichsam abwärts von dieser Anhöhe wieder beschrieben. Und ist man in die sichere Ebene des Resultats hinabgelangt, so steht man für beide Teile der Darstellung ein in der Regel gleichmäßig verteiltes Material. So hat aber der gute Lehrer zu verfahren! Er hat hier die Sprünge des Esprit auszuschließen. Auch in den häufig wiederkehrenden Resumös und Abschlüssen ist diese Humanität des Altertums, die aber auch an das strenge Formenprinzip der Alten erinnert, sichtbar. 80 Aristoteles, Politik. Im allgemeinen geht ein schlichter Ernst durch die ganze Darstellung, doch nicht in dem Maße, daß nicht zuweilen das leichte Kräuseln eines Lächelns, eines kleinen Scherzes auf dieser ruhigen Fläche sichtbar würde. Dergleichen liegt teils in den eingestreuten sehr treffenden Beispielen, teils oft auch nur in einem „vielleicht", einem „etwa", einem „beim Zeus" (r«x«, l'-nu?, Li«), und dann in der anmutigen Art, wie er zum Beweise von tief begründetem Gedankeninhalt Dichterstellen anführt. Hier verfährt er wie die großen Philosophen der Neuzeit. Der Leser verfolgt mit Teilnahme die schwierige Entwickelung, die nur durch sorgfältige Anwendung der philosophischen Methode zu einem Ergebnis geführt hat, und ist dann angenehm überrascht, wenn er sieht, daß die philosophische Wahrheit in dem einfachen Gemüt des Dichters schon vorhanden war. Der Wissenschaft vom Staate Erstes Buch. Erstes Kapitel. Ta wir sehen, daß jeder Staat eine Art von Verein ist, jeder Verein aber um irgend ein Gut zu erlangen zusammengetreten ist — denn der Zweck, irgend etwas, das ihnen für ein Gut gilt, zu erlangen, bestimmt alle Menschen durchgreifend in all ihrem Thun — so ist offenbar, daß zwar alle Vereine irgend ein Gut erlangen wollen, — aber nach dem höchsten Gute trachtet vorzugsweise der Verein, der der bedeutendste ist und die anderen alle umfaßt. Es ist dies aber der sogenannte Staat oder der Staatsverein. 2. Wenn man nun meint, daß ein Staatsmann, König, Hausherr und Herr im wesentlichen dieselben Begriffe seien, so ist das nicht richtig. Nach einem solchen Urteil nämlich wird der Unterschied nur in die Mehr- und Minderzahl der Beherrschten und nicht in die Form der Herrschaft gesetzt. Man meint, wer über wenige gebiete, sei Herr, wer über mehrere, Hausherr, wer über noch mehrere, Staatsmann oder König, als ob ein großes Haus und ein kleiner Staat in nichts von einander verschieden wären. Und zwischen dem Staatsmann und dem König macht man den Unterschied, den, welcher in persönlicher Machtvollkommenheit an der Spitze stehe, König, den- trangtiischeidtlche B. gr. p. löm. Kl.; Bd. 23 1 LfrZ. to.t Aristoteles lv. 6 82 Aristoteles, Politik. K.1V. ! B,kk jenigen aber, der nach den Grundsätzen der hierher gehörigen Wissenschaft abwechselnd befehle und gehorche, Staatsmann zu nennen. 3. Es ist dies indessen nicht richtig, und der Grund für diese Behauptung wird sich aus der von uns schon angewandten methodischen Betrachtung i des Gegenstandes ergeben. Wie man nämlich auch sonst bei anderen Objekten ein Zusammengesetztes immer bis zum Einfachen hinab zerteilen muß — denn so gewinnt man die kleinsten Teile des Ganzen —, ebenso gewinnt man auch in der Scheidung der Bestandteile eines Staates einen schärferen Blick in das Wesen dieser Teile und in ihren Unterschied, und ist möglicherweise im stände, jeden der ermittelten Begriffe mit Hilfe der Wissenschaft festzustellen. Man schlägt dazu am besten den Weg ein, die Verhältnisse von Hause aus in ihrem Entstehungsprozesse zu betrachten, durch welches Verfahren man wie bei anderen Objekten so auch hier zur vortrefflichsten Einsicht gelangt. 4. Hiernach müssen nun Wesen, die ohne einander nicht bestehen können, sich notwendig paarweise einander zugcsellen, wie Männliches und Weibliches zum Zwecke der Zeugung. Es geschieht dies nicht etwa aus freier Wahl, sondern nach dein auch den anderen Geschöpfen und Gewächsen von Natur inhaftenden Triebe, ein ihnen gleiches Wesen zu hinterlassen. Sodann gesellt sich von Natur ebenso Herrschendes und Beherrschtes zu einander, zum Zwecke der Erhaltung. Dasjenige nämlich, was als intellektuelles Wesen der Voraussicht fähig ist, ist von Natur zum Herrschen und Gebieten, dasjenige aber, was nur mit den Kräften des Leibes die erteilten Befehle auszuführen vermag, ist von Natur zum Gehorchen und zum Stande des Sklaven bestimmt. 5. Deshalb haben Sklave und Herr ein und dasselbe Interesse. Dagegen ist die Bestimmung des Weibes von der des Sklaven von Natur verschieden; denn nirgends verfährt die Natur in ihren Schöpfungen so, wie die Eisenschmiede mit dem de'lphischcn* * Messers 1. D. i. nach der genetischen Methode st Fr. Biese, Die Philosophie des Aristoteles ungen über die Geschichte der Philosophie (Berlin 1833—36) II. 388. Erstes Buch. Erstes und zweites Kapitel. 87 Element des Staates, also entweder ein Tier oder ein Gott. Von Natur nun lebt in allen der Trieb, in einen solchen Verein zu treten, demjenigen aber, der ihn zuerst gründete, verdanken wir die höchsten Güter. Denn ebenso wie der Mensch in seiner vollendeten Entwickelung das edelste Geschöpf ist, ebenso ist er, von Gesetz und Recht getrennt, das schlechteste von allen. Denn das Furchtbarste ist Ungerechtigkeit, men» sie Waffen hat. Die natürlichen Waffen des Menschen, welche der Vernunft und Tugend zu dienen bestimmt sind, sind eben diejenigen, deren er sich gerade recht zum Mißbrauch bedienen kan». " Daher ist er ohne Tugend und Gesittung das ruchloseste und wildeste Geschöpf und in Beziehung auf Geschlechtslust und Gaumenlust das niedrigste. Die Gerechtigkeit aber ist ein Bestandteil des Staates (denn die Rechtspflege ist das Element der Ordnung im Staatsverein); ihre Bestimmung aber ist Ermittelung dessen, was gerecht ist. Zweites Kapitel. Da nun einleuchtend ist, aus welchen Elementen der Staat K.i». Z gebildet ist, so müssen wir notwendig vorher von der Familie reden. Denn jeder Staat besteht aus Familien. Teile einer Familie aber sind die, aus denen wieder die Familie besteht. Da nun die Untersuchung eines jeden Objektes mit dessen kleinste» Bestandteilen zuerst beginnen muß, als erste und einfachste Teile der Familie aber Herr und Sklave und Mann und Frau und Vater und Kinder sich ergeben: so ist das Wesen und die notwendige Beschaffenheit dieser drei Verhältnisse einer Untersuchung zu unterwerfen. 2. Diese Verhältnisse nun sind das herrschaftliche und eheliche (denn ein den Charakter der Verbindung von Mann und II. Man vergleiche über diese vielfach mißverstandene Stelle die Schrift von Jacob Bernays über Aristoteles'Definition der Tragödie, S. 200 bis 201. Die „Waffen" oder Werkzeuge (v7i).«), mit denen die Natur den Menschen ansgerüstet hat, daß er sie zur vernünftigen Einsicht und Tugend anwende, sind die Affekte. 88 Aristoteles, Politik. Frau bezeichnender Ausdruck fehlt der Sprache!) drittens das väterliche; auch hierfür fehlt nämlich eine eigentümliche Benennung. Bleiben wir nun bei diesen angegebenen drei Verhältnissen stehen. Es gibt wohl noch einen Teil, welcher einigen als die Haus- Wirtschaft, anderen als Hauptteil derselben erscheint. Auch wie sich's damit verhält, werden wir zu untersuchen haben: ich meine nämlich die sogenannte Erwerbskunst. Zuerst aber wollen wir vom Herrn und Sklaven reden, einmal um das zu erkennen, was zur Befriedigung der notwendigsten Bedürfnisse gehört, und dann um diesen Gegenstand über die jetzt gäng und gäben Meinungen hinaus womöglich mehr wissenschaftlich zu begründen. 2 3 . Den einen erscheint nämlich die Herrschaft des Herrn über seinen Sklaven als eine Wissenschaft, und Hausverwaltung und Herrschaft, Regierung durch Staatsmann und König als im wesentlichen dasselbe, wie wir das zu Anfang bemerkten. Den anderen erscheint das Herrschen über Sklaven wider die Natur; denn durch Satzung sei der eine Sllav, der andere frei, von Natur aber kein Unterschied, es sei daher auch kein gerechtes Verhältnis, weil es ein gewaltsames sei. K'v- 4 4. Da nun der Besitz ein Teil des Hauswesens und die Besitz- kunst ein Teil der Hauswirtschaft ist (denn ohne das Notwendigste ist leben und wohl leben unmöglich), so dürfen, gerade so wie die Künste mit bestimmtem Werk und Zweck der angemessenen Werkzeuge bedürfen, wenn anders ihr Werk vollendet werden soll, ebenso l. Der Ausdruck, den die Griechen für die Verbindung von Mann und Frau hatten, 7^0;, Hochzeit, Heirat, Beiwohnung, bezeichnet eben nur den Akt, nach welchem diese zwei Individuen zur Gründung einer Familie zusammcntretcn, enthält aber nichts weiter zur Bezeichnung der Natur und des Wesens und der gegenseitigen sittlichen Verhältnisse in einer solchen Verbindung. Für das erste Verhältnis, das zwischen Herrn und Sklaven, hatten die Griechen das Wort Despo'tik, und dies war bezeichnend. Für die beiden anderen Verhältnisse fehlte der griechischen Sprache der analoge und angemessene Ausdruck. Daher bildete Aristoteles die Wörter, die im Griechischen „Ga'mik" und „Tcknopoe'tik" lauten. Dichter und Philosophen haben als vornehmste Offenbarer des Wesens der Welt das erste Anrecht, die Sprache durch solche Wortbildungen zu erweitern. 2 Er will zuerst vom Herrn und Sklaven reden. Die Untersuchung soll einen doppelten Zweck haben, einen praktischen und einen theoretischen. Erstes Buch. Zweites Kapitel. 89 auch dem Hauswirtschaflswescn die ihm augemesscneu Werkzeuge nicht fehle». Nun gibt cs teils unbeseelte, teils beseelte Werkzeuge, wie für de» Steuermann das Steuerruder ein unbeseeltes, der Unter- steuermann ein beseeltes Werkzeug ist. Denn der Handlanger vertritt die Stelle eines Werkzeuges in den Künsten. Gerade so ist nun auch ein Stück, das man besitzt, ein Werkzeug zum Leben, der Besitz eine Fülle von Werkzeugen und der Sklave eine Art von beseeltem Besitzstück und überhaupt jeder Diener ein Werkzeug statt vieler. 5. Freilich wenn ein jedes Werkzeug aufs Geheiß oder gar dasselbe im voraus erratend sein Werk verrichten könnte, wie das die Statuen des Dä'dalus, sagt man, thaten, oder die Dreifüße des Hephäfftus, von denen der Dichter b singt, daß sie „ganz von selbst in die Versammlung der Götter rollten" — wenn so auch die Webe- schiffe selbst webten, und die Zitherschlägel die Zither schlügen, dann freilich brauchten die Baumeister weder Handlanger, noch die Herren Sklaven. Die eigentlich so genannten Werkzeuge sind nun Werkzeuge zum Hervorbringen und Produzieren, das Besitzstück aber ist ein praktisches, zu einem Gebrauche verwendbares Werkzeug. Denn von dem Webeschiff wird mir noch etwas anderes außer seinem Gebrauche, von dem Kleide aber und dem Bette nur der Gebrauch allein. 6. Da nun Produktion und Gebrauchsverwendung spezifisch verschieden sind und beide gleichwohl Werkzeuge bedürfen, so muß auch bei diesen dieselbe Verschiedenheit stattfinden. Lebens aber heißt brauchen und verwenden, nicht produzieren; folglich ist auch der Sklave ein Handlanger in den Dingen, die zu einem Gebrauche verwandt werden. Das Besitzstück steht nun in demselben logischen Verhältnis, wie der Begriff „Teil".^ Denn er ist nicht nur Teil von etwas anderm, sondern auch schlechthin abhängig von diesem andern, und 3. Ven diesen ans Räderrollen stehenden wunderbaren Dreifüßen des Hcphästus erzählt „der Dichter" (so schlechtweg heißt Home'r iimncrj in der J'liaS XVIII, V. 373—376. Einen Teil des hier von Aristoteles als unmöglichen Wunsch ausgcsprocbenen, beginnt jetzt die Dauipfkrast und Elektrizität zu erfüllen. So sind die Märchcnwünsche der Menschheit Andeutungen einstiger Erfüllung! 4. Im Lünne der Subsistenz. 5 Der Sklave ist nach Aristoteles ein beseelter, aber trennbarer Teil dom Herrn. 80 Aristoteles, Politik. Kar. s Beik. ebenso ist es mit dem Besitzstück. Deshalb ist der Herr auch bloß des Sklaven Herr, aber er gehört ihm nicht an; der Sklave aber ist nicht nur des Herrn Sklave, sondern ihm auch überhaupt angehörig. 7. Aus der vorangegangenen Entwickelung nun hat sich Wesen und Bedeutung des Sklaven wohl deutlich herausgestellt. Wer nämlich von Natur nicht sich selbst, sondern einem andern angehört, dabei jedoch ein Mensch ist, der ist von Natur Sklave. Es gehört aber dann ein Mensch einem andern an, wenn er, obschon ein Mensch, ein Besitzstück ist. Ein Besitzstück aber ist ein zu einem Gebrauche verwendbares, ein (von dem, der es verwendet) trennbares Werkzeug. Ob aber die Natur ein derartiges Wesen haben will oder nicht, ob Interesse und Gerechtigkeit bei jemand den Sklavenstand rechtfertigt oder nicht und nicht vielmehr alle Sklaverei etwas Widernatürliches ist, das ist hiernach zu untersuchen. 8. Über diese Fragen wird man indessen sowohl durch wissenschaftliche Untersuchung als durch Erfahrung ohne Mühe aufgeklärt. Das Herrschen und Beherrschtwerden ist nämlich nicht nur notwendig, sondern auch nützlich, und gleich von dem Augenblick ihrer Entstehung an vollzieht sich bei einigen Wesen die Scheidung, die das eine zum Beherrschtwerden, das andere zum Herrschen bestimmt. Die Arten von beiden sind zahlreich, und jedesmal ist diejenige Herrschaft die bessere, wo die ihr Ünterworfenen vollkommnere Wesen sind, wie z. B. die Herrschaft über einen Menschen besser ist, als die Herrschaft über ein Tier. Denn das von vollkommneren Wesen ausgeführte Werk ist auch das vollkommnere; um ein bestimmtes Werk aber handelt es sich für beide da, wo eins herrscht und das andere beherrscht wird. 9. Und in der That in allem, was aus mehreren Teilen bestehend sich zu einem einheitlichen Ganzen gestaltet — bestehe es nun aus zusammenhängenden oder getrennten Teilen — wird ein Herrschendes und ein Beherrschtes angetroffen, und dies ist von der gesamten Natur vorzugsweise bei den beseelten Wesen der Fall, ja es findet sich gewissermaßen auch da, wo eigentlich kein Leben ist, eine Art Herrschaft, wie z. B. in der Harmonie." Indessen liegt eine Untersuchung hierüber unserin Gegenstände wohl zu fern. 6. Die Vereinigung der Töne in der Harmonie erscheint dem Philosophen als eine Herrschaft über dieselbe». Erstes Buch. Zweites Kapitel. SI 10. Das lebende Geschöpf nun besteht zunächst aus Seele und Leib, von denen das eine von Natur das Herrschende, das andere das Beherrschte ist. Es versteht sich dabei, daß, wenn von der Angabe der natürlichen Beschaffenheit die Rede ist, die Dinge in ihrem Normalzustände angesehen werden müssen, und nicht in ihrer Abnormität. Ein an Leib und Seele vollkommen gesunder Mensch muß daher Gegenstand der Betrachtung sein, und bei diesem trifft unsere Behauptung zu, wogegen bei vcrdorbenenoderverkümmerten Menschen der Leib oft über die Seele zu herrschen scheint, weil sie in einein kranken und naturwidrigen Zustande sind. 11. Man kann also, wie gesagt, zunächst in dem lebenden Geschöpf eine despotische und eine politische Herrschaft wahrnehmen; denn die Seele übt über den Leib eine despotische, die Vernunft aber über die Leidenschaft die Herrschaft des Staatsmannes und des Regentenwobei einleuchtet, daß der Gehorsam, den der Leib der Seele, und den der affeltvolle Teil der Vernunft und dem verständigen Teile leistet, naturgemäß und im Interesse beider, geteilte Herrschalt aber oder gar Umkehrung des ganzen Verhältnisses für alle schädlich ist. 12. Es waltet übrigens beim Menschen in dieser Hinsicht dasselbe Verhältnis ob, wie auch sonst bei den Tieren. Die zahmen Tiere sind hinsichtlich ihrer Natur besser als die wilden, und es ist ihnen allen vorteilhaft in den Dienst des Menschen zu treten, weil ihnen so Erhaltung zu teil wird. Ferner hat das männliche Geschlecht eine natürliche Überlegenheit, gegen das schwächere weibliche gehalten: das eine herrscht, das andere dient, ein Verhältnis, das sich notwendig bei dem ganzen menschlichen Geschlechts so vorfindet. 13. Alle Wesen nun, die so weit von einander stehen, wie die Seele vom Leib und der Mensch vom Tier (in dieser Lage aber befinden sich alle, deren Bestimmung der Gebrauch ihrer körperlichen Kräfte und deren beste Leistung eben nur dieser Gebrauch ist) — alle diese sind von Natur Sklaven, und die über sie, wie vorhin angegeben, ausgeübte Herrschaft liegt vorwiegend in ihrem Interesse, ganz wie 7. Vergleiche hierüber die oben erwähnte Abhandlung von B ernap s S. 177. 92 Aristoteles, Politik. bei den oben erwähnten Dingen, b Denn von Natur Sklave ist der, der eines andern sein kann^ — darnm ist er auch eines andern — und der an der Vernunft nur so viel Anteil hat, um ihre Stimme vernehmen zu können, ohne sie zu besitzen. Die übrigen lebenden Geschöpfe vernehmen diese Stimme nicht, sondern sind sinnlichen Trieben unterthan. 14. Auch leisten uns beide fast dieselben Dienste; die Sklaven nämlich ebensowohl wie die zahmen Haustiere verhelfen uns mit ihrem Körper zur Befriedigung der notwendigsten Bedürfnisse. Nun beabsichtigt zwar die Natur, auch die Leiber der Freien und Sklaven verschieden zu bilden, die letzteren kräftig, ihrer Bestimmung für Beschaffung des Notwendigen entsprechend, die ersten hochaufgerichtet und unbrauchbar für derartige Körperarbeiten, aber brauchbar für das staatsbürgerliche Leben mit seinen beiden wichtigen Zweigen, der kriegerischen und friedlichen Thätigkeit. Indessen kommt doch oft auch das Umgekehrte vor, daß die einen nur die Körper, die anderen nur die Seelen freier Menschen haben. 15. Denn das ist jedenfalls einleuchtend, daß, wenn auch nur der rein körperliche Unterschied zwischen ihnen so bedeutend wäre, wie zwischen der Menschengestalt und den Götterstatuen, alle sagen würden, jene zurückstehenden hätten diesen von Rechts wegen zu dienen. Wenn dies nun schon in Hinsicht auf den Körper wahr ist, so ist mit noch viel größerem Rechte diese Scheidung in Hinsicht auf die Seele zu behaupten, obgleich die Schönheit der Seele bedeutend weniger leicht 8. Beim Körper, der von der Seele, beim weiblichen Geschöpfe, das vom männlichen beherrscht wird, bei den Tieren, die von den Menschen beherrscht werden. 9. ES kommt dem Philosophen darauf an, das Dasein und die Erscheinung der Sklaverei auS ihrem Wesen abzuleiten. Die sklavische Disposition, diese Möglichkeit ist die allgemeine Erklärung für die Wirklichkeit der Sache. Das erste bezeichnet Aristoteles in seinen logischen Schriften mit dem Ausdrucke ,,können" und ,,Vermögen". Diesem Ausdruck, der so viel bedeutet als Möglichkeit (nicht eine unbestimmte Möglichkeit) oder Anlage, steht der andere, die Wirklichkeit, von ihm Energie genannt, gegenüber. ES sind dies zwei sehr weit greifende Bestimmungen, die er auch in seine konstruktiven Schriften herübernimmt. Erstes Buch. Zweites Kapitel. 93 zu erkennen ist, als die körperliche Schönheit. — Erwiesen also ist der Satz: Es gibt Menschen, die von Natur frei, und andere, die von Natur Sklaven sind, bei denen Interesse und Gerechtigkeit diesen Sklavenstand rechtfertigt. 16. Daß indessen auch die Verteidiger des Gegenteils in gewisser Hinsicht das Richtige treffen, ist leicht einzusehen. Es kommen nämlich die Ausdrücke Sklave sein und Sklave in doppelter Bedeutung vor. Es ist jemand nämlich auch Sklave nach dem Gesetz und dient als solcher. Näher ist dies Gesetz eine Art Übereinkunft, nach welcher das im Kriege Überwundene Eigentum des Überwinders sein soll. Gegen dies solchergestalt erwachsene Recht aber erheben nun viele Nechtsphilosophen jene Anklage der Gesetzesübertretung*", wie man sie gegen einen Redner erhebt, weil es doch schrecklich sei, wenn dem, der zu überwältigen fähig und der dem Kraftvermögen nach der stärkere sei, das Überwältigte als Sklave und ünterthan anheimfallen solle. Und diese Verschiedenheit der Meinungen findet sich selbst unter den Philosophen. 17 und 18. Der Grund dieses Zwiespaltes und dieser Abweichung der Ansichten liegt darin, daß eine Tüchtigkeit, wenn sie sich mit Mitteln zum Erfolge ausrüsten kann, in gewisser Hinsicht auch vorzugsweise zu überwältigen im stände ist und sich an das siegende Element auch immer ei» Überschuß von Trefflichkeit knüpft, wonach sich also zu ergeben scheint, daß die Gewalt nicht ohne eine Tugend sei, mithin der Streit vielmehr nur den Nechtspunkt betreffe. Denn deshalb eben halten die einen das Gerechte für ein Wohlwollen **, 10. D. h. Sie halten eS im tiefsten Grunde für ein Unrecht. In dieser geistreichen Stilwendung hat Aristoteles ein Verfahren in dem attischen Staatsleben im Sinne, nach welchem ein jeder Athener befugt war, die sogenannte „Klage der Verfassungsverletzung" gegen jeden anzustellen, der eine Maßregel oder einen Vorschlag empfahl, der gegen irgend ein bestehendes Gesetz oder Recht verstieß. Der Gefahr dieser schweren Anklage zu verfallen, waren besonders die Redner ausgesetzt. 11. Ein ganz genaues Verständnis dieser Stelle wird vielleicht nie gefunden werden. Die scharfe philologische Analyse ergibt, daß anstatt des Wortes „Wohlwollen" ursprünglich etwas anderes (wie Regierendes oder Herrschendes) gestanden haben muß. Alle drei Ethiken behandeln ausführlich Kap. s Bckk. 94 Aristoteles, Politik. während die anderen das Wesen desselben gerade darein setzen, daß der Stärkere herrsche, da bei einein entschiedenen Auseinanderhalten dieser beiden Begriffe^ die Ansicht ihrer Gegner^ zur Geltung komme: das an Tugend Bessere müsse nicht kraft seiner Tüchtigkeit regieren und herrschen, ein Satz, der offenbar alles Haltes und aller überzeugenden Kraft entbehre. Schließlich erklären einige, in der Meinung an einer positiven Rechtsbestimmung festzuhalten (denn das Gesetz ist eine positive Rechtsbestimmung), die Sklaverei durch Krieg für gerecht, zugleich aber widersprechen sie sich. Denn die Ursache der Kriege kann möglicherweise eine ungerechte sein, und dann wird doch wohl nimmermehr einer behaupten wollen, daß der, der es nicht verdient Sklave zu sein, Sklave sei. Denn sonst wird die Folge sein, daß Menschen von anerkannt edelster Abkunft für Sklaven und Sklavenabkömmlinge gelten, wenn es sich zufällig trifft, daß sie gefangen und verkauft werden. Dies ist der Grund, weshalb die Hellenen sich selbst nicht, sondern nur die Barbaren Sklaven nennen wollen. Und doch läuft vies ihr Verfahren auf nichts anderes hinaus, als auf die Untersuchung dessen, was von Natur Sklave ist, wovon wir zu Anfang redeten. Denn man muß notwendig eingestehen, daß es Menschen gibt, von oenen einige überall, andere nirgends Sklaven sind. 19. Ebenso verhält es sich auch mit dem Geburtsadel. Sich selbst nämlich halten die Hellenen nicht nur in ihrer Heimat für edel- das Wohlwollen, stellen eS aber nie mit dem Gerechten zusammen. Es kann mit ihm nicht sachlich, aber noch weit weniger in der Weise des Textes formell mit ihm zniammengestellt werden. Nach der ausführlichen Lehre in den Aristotelischen To'pikcn und Ele'nchen müssen bei solchen Zusammenstellungen die Gestaltungen einstimmig sein. Es kann der Wohlwollende mit dem Gerechten, das W mit dem G, Wohlwollen und Gerechtigkeit, aber nimmermehr das Wohlwollende und die Gerechtigkeit oder das Wohlwollen und das Gerechte znsammengestellt werden; eine Lehre, die wahrscheinlich auch der gründlichste der Herausgeber, Schneider, im Sinne gehabt hat, als er an der unschicklichen Verbindung Anstoß nahm. 12. Von Macht und Recht. 13. Im Texte steht der Plural: die Reden deren Inhalt ist. Er war dadurch veranlaßt, daß dein Gedanken, das an „Tugend" Bessere habe nicht zu herrschen, der eine diese, der andere jene Gestaltung gab. Das Formenprinzip herrscht in der Sprache der Griechen mit Energie, ebenso wie in ihrer Plastik. Erstes Buch. Zweites Kapitel. 05 geboren, sondern oller Orte», die Barbaren aber bloß zu Hause, in der Ansicht, daß es ein absolut Edles und Freies und ein nicht absolutes gebe, wie bei Theode'ktcs" He'lena sagt: Von beider Eltern Götterstamm' entsprossene, Wer dürft es wagen, Sklavin zu benennen mich! Mit einer solchen Ausdrucksweise aber bestimmen sie den Unterschied zwischen dem Sklavischen und Freien, sowie zwischen Edelgeborenen und Niedriggeborenen lediglich als Tüchtigkeit und Untüchtigkeit; denn sie meinen, wie von einem Menschen ein Mensch, von einem Tiere aber ein Tier werde, so auch von einein Edlen nur ein Edler. Freilich will dies die Natur in der Negel bewirken, kann es aber nicht immer. 20. Fassen wir alles zusammen, so war nun einerseits jenes Schwanken der Ansichten nicht ganz ohne Grund, und offenbar sind die Menschen nicht durchweg entweder von Natur frei oder Sklaven. Andererseits trat bei einigen Individuen jener Unterschied als ein bestimmendes Merkmal hervor, wonach im Interesse des einen das Dienen, im Interesse des andern das Gebieten liegt; ferner bestimmten Recht und Notwendigkeit, daß der eine regiert werde und der andere regiere, versteht sich in einer seiner Natur angemessenen Weise, mithin auch Herr von Sklaven sei. Eine schlechte Art der Herrschaft aber ist für beide Teile unheilvoll. Denn was dem Teile nützt, nützt auch dem Ganzen, und was dein Leibe zuträglich ist, frommt auch der Seele. Solch ein Teil des Herrn aber ist eben der Sklave, und wie ein beseelter aber doch trennbarer Teil von dem Körper des Herrn zu betrachten. — 21. Deshalb findet auch zwischen Herrn und Sklaven, K->p. ? wofern die Natur sie dazu schuf, Förderung und Wohlwollen gegen- seitig statt, bei denen aber, die es nicht so, sondern durch Gesetz und 14. Theode'ktes war ein Schüler und Freund des Aristoteles, der ihm eine Schrift über die Nheto'rik dediziertc. Die über ihn erhaltenen Nachrichten weisen darauf hin, daß er kein unbedeutender Schriftsteller war. Außer seinen Dichtungen werden auch noch politische und philosophische Werke von ihm erwähnt. Aristoteles zitiert in seiner Poetik und Rhetorik bänfig seine Dichtungen. Siche die Anmerkung znr Poetik Kap. XI, § 1, S. 106 der Übersetzung. 96 Aristoteles, Politik. Gewalt geworden sind, das Gegenteil. Auch ist aus den bisherigen Mitteilungen schon einleuchtend, daß die Gewalt des Herrn im Hause und des Herrschers im Staate nicht ein und dasselbe ist, daß auch die Negierungen selbst nicht alle einander gleich sind, wie einige behaupten, denn die eine gehört sich für von Natur freie Menschen, die andere für Sklaven. Ferner ist die Thätigkeit, die hauswirtschaftlich ordnend waltet, eine monarchische (denn jede Familie wird monarchisch regiert), die Thätigkeit des Staatsmannes aber ist die Herrschaft über Freie und Gleiche. 22. Die Benennung Herr geht also nicht aus ^einer Wissenschaft, sondern aus einem bestimmten Zustande hervor, und ebenso die Benennung Freier und Sklave. Es kann indessen eine Wissenschaft über das Herren- und Sklavenwesen sehr wohl geben, wie z. B. in letzterer Hinsicht ein Lehrer in Syraku's Leute für den Dienst ausbildete. Dort lehrte nämlich jemand für Honorar die Sklaven den gesamten Kreis ihrer Dienstverrichtungen. ^ Za, es kann ein derartiger Unterricht noch mehr Objekte in seinen Bereich ziehen, z. B. die Kochkunst und andere ähnliche Zweige des Dienstes im Hause, deren Leistungen sich untereinander je nach Wertschätzung und Unentbehrlichkeit den Rang streitig machen, wie das Sprichwort sagt: Und Sklav und Sklav und Herr und Herr sind zweierlei?" 23. Alles dies sind Wissenschaften für Sklaven, während die Wissenschaft für den Herrn darin besteht, daß er die Sklaven zu benutzen wisse; denn nicht das Erwerben, sondern das Benutzen der Sklaven kennzeichnet das Wesen des Herrn. Es ist aber mit dieser Wissenschaft nicht so etwas Großes und Würdiges, sondern nur einfach dies: alles was der Sklave zu verrichten verstehen muß, das muß lö. Eine ganz vortreffliche, bisher in unserui bürgerlichen Leben zum Nachteile der dienenden Klasse ebenso wie ihrer Herrschaften allmählich verabsäumte Einrichtung. 16. D. h. eS ist ein großer Unterschied zwischen Sklav und Sklav. Luxussklaven, gelehrte Sklaven, Neger mit glänzend schwarzer Haut, zmn Prunk verwandt, ,,treue" Eunuchen wurden natürlich höher geschätzt und teurer bezahlt, als Sklaven für das bloß Notwendige; ,,de»n wer gibt gern Geld für das Notwendige?" Erstes Buch. Zweites und drittes Kapitel. 97 jener verstehen zu befehlen. Wer daher in der Lage ist, das; er sich damit nicht selbst zu behelligen braucht, überläßt einen: Intendanten^ diese Ehre, er selbst treibt Staatsgeschäfte oder Philosophie. Die Kunst des Erwerbes aber ist von diesen beiden verschieden und ist, sofern sie gerecht und natürlich, mit den Thätigkeiten des Krieges und der Zagd verwandt. Soviel vom Sklaven und Herrn. Drittes Kapitel. Gehen wir jetzt zu einer allgemeinen Betrachtung des gesamten Kap. Besitzes und der Vermögenserwerbung über. Wir verfahren dabei un- s serm oben! angegebenen Plane gemäß, insofern sich die Untersuchung an den Sklaven anschließt, der uns ja auch als ein Teil des Besitzes erschien. Da könnte man nun zunächst die Frage aufwerfen: ist die Kunst, Vermögen zu erwerben, identisch mit der Lehre von der Hauswirtschaft, oder ist sie ein Teil von ihr, oder ist sie eine Hilfskunst? Und wenn sie eine Hilfskunst ist, so fragt man weiter, ob sie zur Hauswirtschaft in dasselbe Verhältnis tritt, wie die Kunst Webe- fchiffe zu fertigen zur Weberei, oder in dasjenige, das zwischen der 17. In diesen Haushaltungen der Griechen, an welche der Haushalt unseres begüterten Mittelstandes nicht ganz heranreicht, kommt der Herr mit den: Sklaven in keine oder spärliche Berührung. Der Intendant, der das ganze System der Bedürfnisse des Herrn studiert hat, befiehlt den Sklaven. Er kommt in der römischen Komödie, welche griechische Stoffe verarbeitete, öfters vor. Der Intendant ist selbst ein Sklave und heißt bald „Aufseher," bald „Schaffner", bald „Hausmeister". Auch Sklavinnen wurden zu diesem Amte gebraucht und die Hausfrau in den bemittelten Ständen somit der Verwaltung des Hauswesens überhoben. Die Intendanten geben von den Vorräten heraus, was nötig ist, und halten das übrige unter Verschluß, führen auch wohl, als Vollmacht gebend, den Siegelring des Herrn. Sie waren wichtige Personen, die mitunter auch wohl den Herrn selbst genieren konnten. So sagt ein Athener in den „Rittern" des Aristo'phanes', daß er es nicht leiden könne, warten zu müssen, bis der Intendant das Frühstück vorzusetzen befehle. 1. Die wissenschaftliche Behandlung dieses Gegenstandes ward zu Anfang des 2. Kapitels verheißen. * Der Laut, hinter dem das Zeichen * steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lleS. lraiigenschkidtlche B. gr. ti. rö»i. Kl.; Bd. 23; Lfrg. 11.^ A rlst ote I e s. IV. 7 98 Aristoteles, Politik. Kupferbereitung2 und der Bildgießers: obwaltet. Denn beide helfen nicht in derselben Weise, indem die eine die Werkzeuge, die andere den Stoff liefert. Unter Stoff verstehe ich die Substanz, aus welcher ein Werk zu stände gebracht wird, wie z. B. für den Weber Wolle, für den Bildgießer Kupfer. 2. Die Hauswirtschaftslehre ist nun offenbar nicht identisch mit der Lehre von der Vermögen erwerbenden Thätigkeit; denn diese hat es mit dein Herbeischaffen von Mitteln, jene mit dem Gebrauche derselben zu thun; und was sonst für eine Kunst außer der Hauswirtschaft sollte sich denn auch mit der Verwendung der einem Hause zu Gebote stehenden Mittel befassen? Aber ist nun die Thätigkeit, die Vermögen erwirbt, ein Teil der andern, oder ist sie eine von ihr durchaus verschiedene Thätigkeit? — Das ist die Frage. Denn wenn derjenige, der sich mit dem Vermögenerwerbe befaßt, darauf zu sehen hat, woher Geld und Besitz einkommen, so muß, da der Besitz wie der Reichtum sich auf viele Objekte erstrecken, zunächst ausgemacht werden, ob z. B. die Landwirtschaft^ ein Teil ist von der Kunst des Vermögenerwerbes, oder ob sie eine davon verschiedene Art ist; und überhaupt ist bei der gesamten Beschaffung der Nahrung und dem Erwerbe diese Frage aufzuwerfen. — 3. Nun gibt es aber freilich viele Arten der Nahrung und deshalb auch vielerlei Lebensweisen sowohl unter Menschen als Tieren — die ja alle ohne Nahrung nicht leben können — und infolgedessen hat die Verschiedenheit in der 2. Eigentlich der Erzbercitung. Der vorherrschende Stoff der Bildgießerei war nur ursprünglich Kupfer. Da nämlich im Altertums weit mehr gegossen, als in Marmor gearbeitet wurde, und die Zahl der Brvnzestatuen nach Pli'nius und Pausaünas die der Marmorbilder bei weitem Abertraf, so war das Bereiten und das Präparieren des Materials eine hochwichtige Kunst. Es kam auf die Mischungen von Kupfer, Zinn, Blei und Zink an, die bald zusammen, bald einzeln, bald in geringerem, bald in größerem Verhältnisse verbunden waren. Hieraus entstanden die Erzarten mit ihren oft sehr fein nüancierten Farbentönen, von denen uns die Alten so Wunderbares zu berichten wissen. 3. Der Ackerbau oder die Landwirtschaft wird hier nicht zufällig in die Betrachtung hineingezogen, sondern liegt nach der Sinnes- und Anschauungsweise der Alten der Existenz des Hauses recht eigentlich zum Grunde. Seine fremdwörtliche Bezeichnung bei uns, Ökonomie, ist dafür ein bedeutungsvolles Zeichen; denn dies Wort bedeutet eigentlich Hausverwaltung. Erstes Buch. Drittes Kapitel. 99 Ernährung auch eine Verschiedenheit in die Lebensweisen der lebendigen Geschöpfe gebracht. So leben von den wilden Tieren einige in Herden, andere vereinzelt, je nachdem es für ihre Ernährung paßt, da einige Fleischfresser sind, andere sich von Früchten nähren, noch andere alles ohne Unterschied verzehren. Und so hat die Natur zur leichteren Gewinnung ihrer Nahrung, sowie der getroffenen Wahldersel- ben gemäß, ihre Lebensweisen gesondert. Nun liebt auch von Natur nicht jedes Geschöpf dieselbe Nahrung, sondern es zieht das eine diese, das andere jene vor, wodurch natürlich eine Verschiedenheit in die Lebensweisen der Fleisch fressenden und Vegetabilien fressenden auch unter einander kommt. 4. Mit den Menschen ist es nicht anders; auch ihre Lebensweisen find überaus verschieden. Die trägsten sind Nomaden, die ihren Unterhalt von den zahmen Tieren ohne Arbeit in Gemächlichkeit entnehmen, und die, sobald es wegen der Weide ihren Herden not thut, den Ort zu wechseln, alsdann mit ihnen zu ziehen genötigt find, und so an ihnen gleichsam ein bewegliches Ackerfeld haben. Andere leben von der Jagd, und zwar in sehr verschiedener Weise, die einen z. B. vom Seeraube, die anderen vom Fischfänge, soviel ihrer an Seen, Sümpfen und Flüssen oder an dazu geeigneten Seelüften wohnen; noch andere von der Jagd der Vögel oder der wilden Tiere. Der größte Teil der Menschen aber lebt von: Ackerbaus und von veredelten Früchten. — 5. Dies sind nun etwa die Lebensweisen derjenigen, die von den unmittelbaren Erzeugnissen der Natur sich ihre Nahrung erarbeiten und nicht durch Tausch und Handelsverkehr sich die Mittel zum Unterhalte verschaffen: Nomadenleben, Ackerbau, Seeraub, Fischfang, Jagd. Auch verbinden einige zum Zwecke eines angenehmen Lebens diese Erwerbszweige und verstehen dem entschieden hervortretenden Mangel, da wo es gerade an der Auskömmlichkeit fehlt, durch Ergänzung abzuhelfen, wie z. B. einige Nomadenleben mit Seeraub, andere Ackerbau mit Jagd verbinden. Und so ist's auch mit den anderen Lebensweisen, welche, je nachdem das Bedürfnis es erheischt, von den Menschen gewählt werden. 6. Hier haben wir nun eine Art von Erwerb, die als ein Geschenk der Natur allen Geschöpfen' verliehen zu sein scheint, nicht nur von dem ersten Augenblicke nach ihrer Entstehung, sondern auch nach 100 Aristoteles/ Politik. erlangter vollkommener Ausbildung. Denn gleich mit dem ersten Augenblicke der Geburt bringen einige Tiere gleich soviel Nahrung mit hervor, als da ausreicht, bis das Erzeugte im stände ist, sich solche selbst zu verschaffen, und das ist der Fall bei allen denen, welche Würmer^ oder Eier gebären. Aber alle Tiere, welche lebendige Junge zur Welt bringen, diese haben für dieselben Nahrung in sich bis zu einem gewissen Zeitpunkte, die sogenannte Milchsubstanz. 7. Man ist hiernach befugt, die für beide Fälle richtige Behauptung aufzustellen, einmal daß für das weitere Leben die Vegetabilien der Tiere wegen, sodann daß die übrigen Tiere der Menschen wegen da sind. Diezahmen dienen ihnen zum Nutzen und zur Nahrung,die wilden gewähren, wenn nicht alle, doch zum größten Teile, Nahrung und sonstige Hilfe zur Beschaffung von Kleidung und für andere aus ihnen zu entnehmende Gerätschaften. Ist es nun wahr, daß die Natur nichts zwecklos noch vergeblich thut, so muß sie dies alles des Menschen wegen geschaffen haben. 8. Darum ist auch die Kriegskunstgewissermaßen eine Kunst, die sich mit dem Erwerbe befaßt; denn es gehört zu ihr die Kunst der Jagd als ein Teil, von der man sowohl gegen die wilden Tiere als gegen diejenigen Menschen Gebrauch zu machen berechtigt ist, welche sich ihrer natürlichen Bestimmung, wonach sie zu dienen haben, nicht unterwerfen wollen; und hieraus entsprang der erste Krieg, den in diesem Falle die Natur selbst für gerecht erklärte. Es ergibt sichalsoeineArtvonErwerbskunstnatur- gemäß als ein Teil der Hauswirtschaftsthätigkeit. 5 Sie muß in dieser Eigenschaft von Hause aus entweder als Grundlage vorhanden sein, oder es muß die hauswirtschaftliche Thätigkeit die zum Leben notwendigen und für die Gemeinschaft des Staates oder Hauses 4. Nach Schneiders Bemerkung läßt Aristoteles die Insekten aus Würmern entstehen, obschon ihm bei einigen die Entstehung aus dem Ei bekannt ist. Auch ist die Eierbildung nicht selten so klein und versteckt, daß man sie schwer erkennt. Dazu kommt, daß bei einigen Insekten der Akt der Brütung inwendig vorgeht und sie sonach lebendige Junge als Würmer hervorzubringen scheinen. 5. Hiermit ist also die zu Anfang des Kapitels aufgeworfene Frage zum Teil beantwortet. Erstes Buch. Drittes Kapitel. 101 nützlichen Besitzgegenstände, deren Einsammlung möglich ist, als diese unerläßliche Grundlage beschaffen. 9. Auch scheint allerdings der wahre Reichtum in diesen Dingen zu bestehen. Denn das zu einem angenehmen Leben genügende Maß dieser Art von Besitz ist nicht unbegrenzt, wie So'lon in seiner Dichtung meint, wenn er sagt: Reichtum hat kein Zieh das sicher den Menschen gesetzt sei — sondern es gibt hier wohl ein solches, so gut wie in den übrigen Tätigkeiten, bei denen nirgends ein Werkzeug an Zahl oder Größe unendlich ist. Der Reichtum aber ist eine Fülle solcher ökonomischen und politischen Werkzeuge. Daß also für den Verwalter des Hauses, sowie für den Staatsmann eine Art von naturgemäßer Erwerbskunst existiert, und warum, ist erwiesen. 10. Aber es gibt noch eine Art von Erwerbskunst, welche man vorzugsweise, und zwar mit Recht, die Kunst Kapitalvermögen zu erwerben heißt. Sie ist es, durch welche die Grenzen von Reichtum und Besitz anscheinend in eine unendliche Ferne gerückt werden, und die wegen ihrer nahen Stellung zu der besprochenen nach einer von vielen geteilten Ansicht für ein und dieselbe gilt mit jener. Sie ist aber weder eins mit der genannten,noch auch sehr fern von ihr. Die eine von ihnen ist von der Natur hervorgebracht, die andere hingegen nicht, sondern vielmehr Produkt einer gewissen Routine und Geschicklichkeit. 11. Wir wollen für ihre Betrachtung von folgendem Standpunkte ausgehen. Die Benutzung eines jeden Besitzgegenstandes ist nämlich eine doppelte. In beiden wird das Ding als solches benutzt, aber nicht in derselben Weise als solches. Der erste Gebrauch ist der direkte, dein Dinge eigentümliche, der andere dagegen nicht und der Natur des Dinges fremd, wie man z. B. einen Schuh zum Anziehen und zum Tauschmittel brauchen kann. Zn beiden Fällen wird der Schuh benutzt. Denn wer an einen andern, welcher der Schuhe bedarf, diese für Geld oder Lebensmittel zum Tausche hingibt, benutzt zwar den Schuh als Schul/, aber nicht in der ihm eigentümlichen 6. Da er ihn läßt, wie er ist. Würde er ihn zerschneiden und das Leder verkaufen, so würde er nicht inehr als Schuh benutzt. 102 Aristoteles, Politik. Weise, weil er nicht des Umtausches wegen gemacht ist. Dasselbe Verhältnis findet bei allen anderen Besitzgegenständen statt, sie können alle umgetauscht werden, ein Verfahren, das in seinem Ursprünge vollkommen naturgemäß ist, da die Menschen bald weniger, bald inehr von den: haben, dessen sie bedürfen. 12. Es ist hieraus auch ersichtlich, daß der Kleinhandel von Natur nichts mit dem Erwerbe von Kapitalvermögen zu thun hat, weil man zuerst nur so weit tauschte, als zur Befriedigung der eigenen notwendigen Bedürfnisse erforderlich war. Zn dem ersten Vereine, d. h. in der Familie, war er offenbar entbehrlich, und er trat erst dann ein, als die Glieder dieses Vereines zahlreicher wurden. Dort nun hatten alle dieselben Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauche; hier hingegen traten nach geschehener Trennung an die Stelle der aufgegebenen wieder viele und neue Gegenstände, und hieraus entsprang zwischen beiden das Bedürfnis der gegenseitigen Mitteilung in der Weise des Umtausches?, wie wir das noch heute bei vielen barbarischen Völkerschaften sehen, welche die Verbrauchsgegenstände selbst und weiter nichts Umtauschen und z. B. Wein geben und dafür Getreide empfangen, und so weiter im übrigen. — 13. Eine solche Weise des Tauschhandels ist nun weder gegen die Natur, noch bildet sie irgend einen Teil der Thätigkeit, die Kapitalvermögen erwirbt; denn sie diente dazu, die Auskömmlichkeit herzustellen, welche die Natur verlangt. Indessen ist aus ihr jene andere nachweislich entstanden. Da nämlich die Aushilfe immer weitläuftiger wurde, indem eingeführt ward, woran man Mangel, und ausgeführt ward, woran man Überfluß hatte, so wurde man notwendig auf den Gebrauch des Geldes geführt, zumal da sich nicht jedes Naturalbedürfnis leicht transportieren läßt. 14. Man kam daher für den Tauschhandel darin mit einander überein, aus dem Gebiete der auch an sich nützlich verwendbaren Dinge etwas zu geben und anzunehmen, das den Vorteil eines leichthand- 7. Da die Familie zu zahlreich wird, so trennt sie sich. Es wird aber vorausgesetzt, daß die getrennten Teile mit einander in Verkehr bleiben, wodurch in ihnen das Verlangen entsteht, ihre Mittel gegenseitig umzutauschen. Erstes Buch. Drittes Kapitel. 103 lichen Gebrauches für das Leben hätte, wie Silber und Eisen und anderes derart mehr, bei dein man zuerst einfach Größe und Gewicht bestimmte und es zuletzt auch mit einem Prägezeichen versah, damit man sich das Abwägen ersparte; denn das Prägezeichen sollte die bestimmte Quantität angeben. — 15. Sobald nun die Notwendigkeit des Tauschhandels das Geld geschaffen hatte, so entstand hieraus eine neue Art von Vermögenserwerb, der Kleinhandel, der zuerst wohl nur ganz einfach, später bei vermehrter Erfahrung schon künstlicher betrieben wurde, mit Rücksicht darauf, woher und wie der Umsatz am meisten Gewinn bringen würde. Dieser Umstand ist es, der den Vermögenserwerb hauptsächlich mit dem Gelde in Verbindung zu bringen scheint. Der Hauptzweck dieser Thätigkeit scheint in dem Vermögen der Spekulation zu bestehen, die ausfindig macht, woraus sich viel Geld machen lasse; denn sie gilt für die Erzeugerin des Reichtums ^ und des Vermögens. — 16. Auch setzt man häufig den Reichtum in die Fülle von barem Gelde, weil die Thätigkeit des Vermögenserwerbes und des Kleinhandels gerade hierauf gerichtet ist. Dann aber heißt es wieder: mit dem Gelde sei es ein eitles Gerede und sein Wert sei überall nur ein konventioneller, ohne natürliche Wertgrundlage, weil, wenn die, welche es gebrauchten, eine Änderung damit vornähmen, es nichts mehr wert und für die Beschaffung eines Bedürfnisgegenstandes nicht inehr verwendbar sei und man nicht selten trotz des Überflusses an barein Gelde doch an dem Notdürftigsten Mangel leiden könne. Und es sei doch widersinnig, das für Reichtum zu halten, in dessen Vollbesitz einer Hungers sterben könne, wie das nach der Sage jenem Mi'das widerfuhr, dem zur Strafe für seiner Wünsche Unersättlichkeit alles, was ihm vorgesetzt wurde, zu Golde ward.^ 17. Deshalb war man bemüht, den Reichtum und die Thätigkeit, die Vermögen schafft, anders zu definieren, und that recht daran. Es ist nämlich jene Thätigkeit von dem Erwerbe des natürlichen Reichtums verschieden. Dieser letztere gehört der Hauswirtschaft an, jene dagegen ist Handel und schafft Geld und zwar nie anders als durch Geldumsatz. Ihr kommt es lediglich auf bares Geld an, bares Geld 8. Diese Midaösage erzählt Ovi'd in seinen Metamorphosen XI, 146 ff. 104 Aristoteles, Politik. ist Anfang und Ende des Umsatzes, und dieser aus einein solchen Geldmachen entspringende Reichtum hat in der That keine Grenze. Denn wie z. B. die Heilkunst das unendliche Ziel, einen absoluten Gesundheitszustand in der Welt herzustellen, als ihr Ideal verfolgt, und wie so eine jede Kunst nach einem unendlichen Ziele als Ideal hinstrebt und in diesem Streben alle Kräfte aufbietet, dagegen was auf dein Wege zu diesem Ziele hin liegt, als ein nicht unendliches, gar wohl erreicht — denn ein bestimmtes endliches Ziel zu erreichen ist der Zweck aller Kunstthätigkeiten — ebenso kommt auch dieses Gelderwerbswesen nie an das Ende seines Zieles; denn das Ziel ist wieder diese Art Reichtum und das Geldmachen. 18. Die Thätigkeit der Hauswirtschaft dagegen hat jene Begrenzung, welche der Thätigkeit des Erwerbens von Kapitalvermögen abgeht, weil ihr Geschäft ein anderes ist, als das genannte. Und in Hinsicht auf die Hauswirtschaft scheint es, daß überhaupt aller Reichtum eine Grenze haben müsse. Aber die Erfahrung lehrt das Gegenteil; denn alle im Geldgeschäfte Thätigen vermehren ihr bares Geld ins Unendliche. Daran ist aber die nahe Verwandtschaft von hauswirtschaftlicher Thätigkeit und von Gelderwerb schuld, indem beide Erwerbsthätigkeiten über dieselben Mittel verfügend in der Praxis in einander hinüberspielen. Beide verfügen über denselben Besitz, aber nicht in gleicher Weise, sondern der Zweck der einen ist ein von dem Gegenstände verschiedener, der Zweck der anderen ist die Vermehrung desselben, einZweck, den einige deshalb für das Endziel der Hauswirtschaft erklären und dabei bleiben, daß man die Geldmasse entweder erhalten oder ins Unendliche vermehren müsse. 19. Ein solches Verhalten entspringt aus dem ängstlichen Eifer, der mehr auf das Leben als auf den wahren Lebensgenuß gerichtet ist. Es steigert sich jenes Begehren auf das Unendliche hinaus, und daher trachtet es auch nach der Unendlichkeit der Mittel, um ihm Genüge zu thun; und selbst diejenigen, welche denwahren Lebensgenuß wollen, streben doch nach dem, was ihnen zu sinnlichen Genüssen ver- hilft; und da auch hierzu die Mittel in dem Erwerbe zu liegen scheinen, so jagen sie durchweg dem Gelderwerbe nach, und hieraus ist die zweite Art jener Thätigkeit des Vermögenserwerbes entstanden. Im Überflüsse besteht nämlich der Sinnengenuß, unddahertrachtetman auch nach Erstes Buch. Drittes Kapitel. 105 den Mitteln zu einen: üppigen Sinnengenusse, und kann man sich dieselben nicht durch den Gelderwerb verschaffen, so versucht man es auf anderem Wege und verwendet wider die Natur jede Fähigkeit dazu. 20. So soll z. B. die Tapferkeit nicht Geld verschaffen, sondern Mut; ebensowenig soll es die Kunst des Feldherrn oder des Arztes, sondern die eine Sieg, die andere Gesundheit. Jene Leute aber ziehen alle Fähigkeiten in den Dienst des Gelderwerbes, weil dies der Zweck sei und auf den Zweck doch alles bezogen werden müsse. Soweit meine Auseinandersetzung über die Vermögenerwerbs- thätigkeit, die nicht notwendig, über ihr Wesen, über die Ursache, aus der sie bei uns geübt wird; soviel ferner von der notwendigen, die, von jener verschieden, in ihrem auf den Unterhalt gerichteten Zwecke naturgemäß zur Hauswirtschaft gehörte, auch nicht wie die erste unbegrenzt war, sondern ein Ziel hatte. 21. Auch das zu Anfang aufgeworfene Bedenken erledigt sich, ob die Thütigkeit des Gelderwerbes in den Wirkungskreis des Haus- Verwalters und Staatsverwalters gehöre, oder ob nicht vielmehr der Unterhalt von vornherein gegeben sein müsse. Hier erwäge man, das; die Staatskunst nicht Menschen schafft, sondern sie von der Natur als zu behandelnden Stoff empfängt: gerade so muß nun auch die Natur, sei es Erde, sei es Meer, oder sonst was, den Unterhalt hergeben, über welchen zu verfügen demnächst Sache des Hausverwalters ist. Auch die Webekunst hat keine Wolle zu schaffen, sondern sie zu verarbeiten, sowie auch sich auf die Güte und Tauglichkeit oder auf die geringe Giite und Untauglichkeit der Sorten zu verstehen. 22. Man könnte freilich noch die Frage aufwerfen, warum die Kunst, die Vermögen erwirbt, ein Teil der Hauswirtschaft sein solle, die Heilkunst aber nicht, da doch die Hausgenossen der Gesundheit ebensosehr als des Lebens oder sonst eines Notwendigen bedürfen. Allerdings haben in gewisser Hinsicht Hausverwalter und Obrigkeit auf die Gesundheit zu sehen, in anderer Hinsicht aber nicht, sondern es tritt da der Arzt ein. Ebenso sieht der Hausverwalter in gewisser Hinsicht auf den Gelderwerb, in anderer aber nicht, sondern überläßt ihn der Hilfskunst. Vor allen Dingen aber, wie zuvor bemerkt ist, muß der notwendige Unterhalt von der Natur gegeben sein, die nach ihrem Gesetze den Wesen, die sie schuf, Unterhalt gewährt, indem ein jedes 106 Aristoteles, Politik. Geschöpf von dem Wesen, dem es seine Entstehung verdankt, die Nahrung als Nachlaß miterhält. Es ist daher das allgemeine Bestreben, sich von den Früchten der Erde und von der Tierwelt Reichtümer zu verschaffen, eine naturgemäße Thätigkeit. 23. Nach unserer obigen Bemerkung hatte nun diese Thätigkeit zwei Zweige: einmal war sie Handel und dann Hauswirtschaft und in dieser letzter» Hinsicht notwendig und in Ehren gehalten. Jene dagegen erfährt eine gerechte Mißbilligung, weil sie rurnatürlich und auf gegenseitige Übervorteilung gegründet ist. Und aus diesem Grunde ist mit vollstem Rechte das Wucherhandwerk verhaßt, weil hier aus dem Gelde selbst der Erwerb gezogen und dasselbe seiner Bestimmring, als Mittel, entfremdet wird. Denn es ward zur Erleichterung des Warenumsatzes erfunden, der Zins aber vermehrt es, woher auch dieser seine Benennung erhalten hat9; denn die Kinder schlagen den Eltern nach, sind selbst das was jene, und der Zins ist Geld vom Gelde und daher auch dieser Erwerbszweig im höchsten Grade unnatürlich. io 9. Für Zins haben die Griechen auch noch heute den Ausdruck to'lcos (rrlxo;), der soviel als das Gebären und das Geborene bedeutet. 10. Dies also die Meinung des Philosophen in diesem Kapitel, welches der unscheinbare Keim ist, aus welchem nach Jahrtausenden die Gesellschaftswissenschaft erwuchs. Wir haben dem Philosophen seine Meinung nicht zu verübeln, wir haben vielmehr mit Teilnahine anzuerkennen, wie tief sein Blick schon in so früher Zeit gewesen ist, und wie bis zum Abschlüsse fertig manche von seinen Bestimmungen gediehen sind. Wenn er den Besitz z. B. für eine Fülle von Werkzeugen erklärt, so steht er auf demselben Standpunkte, wie der berühmte Verfasser der Hurmouiss sconomiguss; und auch Bastiat mußte die „lsZitimits äs l'iutsrst" selbst für unsere Zeit in einem eigenen Kapitel ldem olmp. VII: Oupital) beweisen und dazu seinen ganzen Scharfsinn aufbieten. Die Rcchtmäßigkeit und vernunst- gemäße Notwendigkeit des Zinses ist erst dann klar geworden, als das Kapital selbst seine völlige Ausbildung erlangte. Es ist das aber erst in neuerer Zeit geschehen. Die Geschichte deS Kapitals erzählt die ungeheuren Anstrengungen, die zu machen, die Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, ehe es sich bilden konnte. Der hohe Zinsfuß des Altertums ist, vom universal- geschichtlichen Standpunkte aus, vielleicht ein günstiges Mittel dazu gewesen, von dessen unmittelbarer Wirkung jedoch, im Vereine mit einer grausamen Schuldgesetzgebung, sittliche Naturen sehr widerwärtig berührt wurden, was sie dann veranlaßt, sich über den Zins überhaupt entschieden verwerfend zu äußer». Erstes Buch. Viertes Kapitel. 107 Viertes Kapitel. Nachdem so in den vorangegangenen Bestimmungen dem Theo- Kap- Mischen Genüge gethan ist, wollen wir jetzt auch das Praktische der Sache in Kürze abhandeln. Auf diesem ganzen Gebiete hat freilich die Theorie freies Spiel, während die Praxis an notwendige Bedingungen gebunden ist. Zu den praktischen Teilen der Kunst, die Vermögen erwirbt, gehört zuerst eine Kenntnis der Besitzgegenstände, die ermittelt hat, welche Gegenstände den meisten Gewinn abwerfen, und wie und wo ein solcher erzielt wird. Sie hat z. B. den Viehstand bei Pferden, Rindern, Schafen und so fort bei den übrigen Tieren nach seiner Einträglichkeit zu bestimmen, sie muß nach vorangegangener Vergleichung aller ihrer Vorteile unter einander, den einträglichsten Zweig ausfindig machen und ermitteln, wie und wo mit demselben dieser größte Vorteil zu gewinnen ist. Denn die gute Qualität des Viehes ist nach dem Charakter der Örtlichkeiten eine verschiedene. Hierzu tritt die Kenntnis der Ackerbestellung und zwar sowohl der schlechtweg so genannten, als auch der mit Anpflanzung verbundenen, ferner die Bienenzucht, sowie die Kenntnis der Ertragsfähigkeit der anderen Tiere, Fische oder Geflügel, von denen sich irgend ein Vorteil ziehen läßt. 2. Dies sind die ersten und wichtigsten Seiten des Vermögenerwerbes im eigentlichen Sinne, während beim Tauschgeschäfte die vornehmste der Handel ist. Er zerfällt in die drei Teile: Seehandel, Binnenhandel, Detailhandel durch Feilhaltung, welche sich von einander teils durch größere Sicherheit, teils durch größere Einträglichkeit unterscheiden. — Den zweiten Teil des Vermögenerwerbes bildet der Geldhandel, den dritten das Arbeiten um Tagelohn, das teils bei den niedrigen Thätigkeiten, teils bei den aller Kunst entbehrenden und durch bloße Körperkraft nützlich betriebenen seine Stelle findet. Die dritte Art der Vermögenerwerbsthätigkeit liegt zwischen dieser und der ersten mitten inne; denn sie enthält einen Teil der regelmäßigen Erwerbsthätigkeit und einen andern von der, die auf dem Umsätze beruht; und zu ihr gehört alles, was die Erde hergibt oder was aus 108 Aristoteles, Politik. ihrem Schoße zu Tage gefördert wird und was, ohne eigentlich Frucht zu sein, gleichwohl Nutzen bringt, wie z. B. Holznutzung und der gesamte Bergbau. Dieser letztere umfaßt selbst wieder viele Arten, denn die durch Bergbau zu Tage geförderten Mineralien sind vielfacher Art. 3. Soviel sei über alle diese Erwerbszweige im allgemeinen bemerkt; ein genaueres Eingehen auf das einzelne würde dem praktischen Betriebe zwar förderlich sein, aber es wäre ungehörig, sich hier länger dabei aufzuhalten. Von diesen Betriebsthätigkeiten sind die kunstgemäßesten die, wo der Zufall an: wenigsten Spielraum hat,die niedrigsten die, wo der Körper am stärksten mitgenommen wird, die sklavischsten die, wo der Körper am meisten benutzt wird, die verächtlichsten endlich die, wozu es der geringsten geistigen Tüchtigkeit bedarf. — 4. Es sind über diese Gegenstände auch Schriftwerke verfaßt worden, wie z.B.vom Cha'res aus Pa'ros und vom Apollodo'r aus Le'mnos^ über den eigentlichen Ackerbau und den mit Anpflanzung verbundenen, und ebenso gibt es Schriften von anderen über andere hier einschlagende Zweige, so daß, wer ein Interesse daran hat, sich aus diesen belehren kann. Auch wird er wohl thun, die zerstreuten Erzählungen über die Mittel, wodurch manche im Erwerbsgeschäfte ihr Glück gemacht haben, zu sammeln; denn all dergleichen ist für Verehrer des Kapitaltums nützlich. — 5. Hierher gehört z. B. die Anekdote von dem Verfahren des Th alles aus Mi le't. Es liegt in diesem Verfahren eine die Einträglichkeit berechnende Spekulation, und es wird dem Thales wohl nur seiner bekannten Weisheit wegen zugeschrieben, enthält indessen doch eine Art allgemeiner Regel. Als man ihm nämlich wegen seiner Armut vorwarf, wie unnützlich die Philosophie sei, so soll er, mittels der Astrologie eine ergiebige Olivenernte voraussehend, noch vor Ablauf des Winters, als er gerade einiges Geld hatte, auf alle Ölpressen in Milet und Chi'os Handgeld gegeben haben. Er pachtete sie nun um ein Geringes, da niemand ihn überbot. Als aber der rechte Zeitpunkt eingetreten war, da kam I. Der Lemnier Apollodoros wird auch von Barro in seinem Werke „Über den Landbau" citiert; doch ist so wenig von seinen als von Chares' Schriften etwas vorhanden. Erstes Buch. Viertes und fünftes Kapitel. 109 auf einmal und plötzlich eine starke Nachfrage, infolge deren er sie zu einem Preise, den er beliebig stellte, wieder verpachtete, und so durch Einziehung eines bedeutenden Gewinnes den Beweis führte, daß auch Philosophen, wenn sie wollen, sich mit leichter Mühe bereichern können, nur sei der Reichtum nicht das Ziel ihrer geistigen Bestrebungen. 6. Thales gab nun nach der Sage auf diese Art eine vortreffliche Probe von seinem Wissen; indessen gehört, wie gesagt, ein derartiger Fall überhaupt zur Spekulation, wenn jemand sich das Monopol von etwas zu verschaffen vermag. Daher verschaffen sich auch manche Staaten, wenn sie in Geldverlegenheit sind, Einkünfte auf diesem Wege und eignen sich den Alleinverkauf aller Waren an. 7. Zn Sizilien kaufte einmal ein Mann, bei dem Gelder niedergelegt waren, alles Eisen aus den Eisenhütten auf; und als nun aus den Handelsplätzen die Käufer zu ihm kamen, verkaufte er allein mit einer unbedeutenden Preiserhöhung. Gleichwohl gewann er auf fünfzig Talente hundert. 8. Als dies Diom/sius erfuhr, ließ er ihn zwar sein Vermögen mit hinwegnehmen, verbot ihm aber den ferneren Aufenthalt in Sprakus, da er sich Einkünfte verschafft habe, die sich mit seinen Verhältnissen nicht vertrügen. Die Spekulation des Thales und diese letztere sind ganz dasselbe, beide verschafften sich durch ihre Klugheit den Alleinverkauf. Auch für Staatsmänner ist die Kenntnis dieser Verhältnisse nützlich; denn viele Staaten sind auf die Spekulation und auf derartige Hilfsquellen, ebenso wie die Familie, und in noch höherem Grade als diese, angewiesen, daher denn auch die Thätigkeit mancher Staatsverwalter hierauf ausschließlich gerichtet ist. Fünftes Kapitel. Es ergaben sich uns in dem Wesen und dem Walten der Kap. Familie drei Verhältnisse. Das erste wardas dienstherrliche,von welchem oben geredet worden^, das zweite das väterliche, das I. Vgl. den Anfang von Kap. 2. 110 Aristoteles, Politik. dritte das ehelich e Verhältnis. Und in der Lhat herrscht der Mann über Weib und Kinder, als über freie Wesen, aber nicht in derselben Weise; vielmehr hat seine Gewalt über die erste den Charakter der politisch-bürgerlichen und über die Kinderden Charakter einer königlichen Gewalt. Das Vernunftgemäße beider Gewalten hat die Natur selbst ausgesprochen, die, wenn nicht etwa einmal eine Abweichung vom Normalzustände stattgefunden 2 , das Wesen des Mannes zum Regiments geschickter machte, als das Wesen des Weibes, und die dein Alter und der Reife die Herrschaft über Zugend und Unent- wickeltheit bestimmte. 2. Nun sind die meisten freien Staaten so eingerichtet, daß in ihnen die obrigkeitliche Gewalt zwischen Regierenden und Regierten abwechselt, denn beide haben das Streben nach Gleichheit und vollkommener Unterschiedslosigkeit, die der Begriff des Bürgers verlangt, in sich. Indessen sucht man doch dem thatsächlich eingetretenen Unterschiede für die Dauer seines Bestehens in Repräsentation, Rede und Ehrenbezeigungen einen Ausdruck zu geben,und dies hatte auch Ama'sis mit seiner Erzählung von dem Fußbadebecken im Sinnes Das Verhältnis aber zwischen Mann und Weib zeigt einen solchen Wechsel der Herrschaft nicht, und über die Kinder herrscht das Familienhaupt in der Weise einer königlichen Gewalt. Hier wird dem Vater die Herrschaft durch die Liebe und durch die Reife der Lebensjahre übertragen, und diese Elemente bilden auch die Form der königlichen 2. Man sieht, Aristoteles nimmt überall vorsichtig auf das Erfah- rnngsmäßige der Wirklichkeit historisch Bedacht. 3. Hcrodo't erzählt: Auf König A'pries folgte Amasiö, den die Ägypter wegen seiner niedrigen Abkunft verachteten. Aber Amasis hatte Geist und verschaffte sich Achtung. Er ließ ein goldenes Becken, in welchen: er mit seinen Gästen sich die Füße wusch, einschmelzen, eine Götterstatue daraus machen und dieselbe öffentlich aufstellen. Als nun die Ägypter dein Bilde ihre Verehrung bezeigten, berief er eine Versammlung und sprach: „Seht, dies Bild war einst ein Becken, in das man spie und urinierte, und in dem inan sich die Füße wusch, jetzt aber erweist man seinem Stoffe göttliche Ehre. Ebenso nun ist es mir gegangen, der ich aus einem schlichten Bürger euer König geworden bin. Früher war ich euresgleichen, jetzt aber habe ich Anspruch auf königliche Ehre." Erstes Buch. Fünftes Kapitel. 111 Herrschaft. Deshalb hat auch Homer dem Zeus den schönen Beinamen gegeben: „Vater der Götter und Menschen" und bezeichnet ihn damit als König aller dieser Wesen. Denn ein König muß von der Natur unbestreitbare Vorzüge besitzen, obschon er von demselben Stamme ist wie seine Untergebenen, und in demselben Verhältnis befindet sich das Alter zur Jugend und der Vater zu dem Kinde. 3. Es ist nun offenbar das thätige Streben der Hauswirtschaft mehr auf die Menschen, als auf den leblosen Besitz, und mehr auf die Trefflichkeit der ersteren, als aufdie Fülle des letzteren, die wir Reichtum nennen, und mehr auf die Trefflichkeit der Freien, als auf die der Sklaven gerichtet. Und da stellt sich bei den Sklaven zunächst das Bedenken ein, ob ein Sklave, außer seiner Brauchbarkeit als Werkzeug und Diener, noch andere, edlere Eigenschaften, wie Maß, Tapferkeit und Gerechtigkeit und andere derartige Eigenschaften haben könne, oder ob er außer seiner Brauchbarkeit für persönliche Dienstleistungen weiter keine Tugend besitze. Die Antwort hierauf ist auf beiden Seiten nicht ohne Bedenken. Denn in: Falle der Bejahung entsteht die Frage, wodurch sich der Sklave denn noch von dem Freien unterscheiden wird? Gibt man aber eine verneinende Antwort, so erscheint dieselbe, in Erwägung daß die Sklaven doch Menschen sind und an der Vernunft Anteil haben, widersinnig. — 4. Fast dieselbe Schwierigkeit erhebt sich bei Frau und Kind in der Frage, ob auch diese Tugenden besitzen, und ob die Frau mäßig, tapfer und gerecht sein müsset und ob ein Knabe ebensowohl unbändig als gesittet sei oder nicht. Kurz, es kommt überhaupt darauf an zu untersuchen: haben die, von Natur Herrschenden dieselben oder andere Tugenden, als die, welche von Natur im Stande der Gehorchenden sind? Denn wenn vollendete sittliche Bildung beiden zufallen soll, warum soll dann nur der eine ein für allemal herrschen, der andere aber nicht? Auch läuft doch der Unterschied zwischen beiden nicht auf ein Mehr oder Weniger hinaus; denn zwischen Herrschen und Gehorchen ist 4. D. h. ob die Erwerbung dieser Tugenden Aufgabe (Sei) für sie ist. 112 Aristoteles, Politik. der Unterschied ein qualitativer, nicht ein quantitativer. — 5. Ist aber jene sittliche Vollkommenheit nur von dem einen und nicht auch von dem andern zu erreichen, so wäre das wieder wunderbar. Denn wenn der Herrscher nun nicht mäßig und gerecht sein wird, wie wird er da gut herrschen? und wenn es der Gehorchende nicht ist, wie wieder ein guter Unterthan sein? Denn ist er zügellos 5 und ohne Kraft, so wird er nichts von dem, was ihm obliegt, thun. Hieraus ergibt sich klar, das; zwar beide an der Tugend Teil haben, daß aber ihre Tugend ^ verschieden ist, wie die Träger derselben, die von Natur Herrschenden verschieden sind von den von Natur Gehorchenden. Es leitet uns dies Verhältnis auch unmittelbar zur Betrachtung der Seele: auch in ihr gibt es ein von Natur herrschendes und dienendes Element, beide haben eine nach unserem Erachten verschiedene Tugend, das Vernünftige sowohl wie das Unvernünftige. — 6. Demnach ist klar, daß ganz dasselbe Verhältnis auch bei den anderen Wesen obwaltet, und das überwiegende Vorkommen dieser Zweiteilung von Herrschenden und Gehorchenden erscheint somit durch die Natur gerechtfertigt. Doch ist die Art und Weise, wie der freie Mann über den Sklaven, der Mann über das Weib, der Vater über den Sohn gebietet, verschieden. Zn ihnen allen wohnen die Teile der Seele, aber sie wohnen in ihnen auf verschiedene Weise. Dem Sklaven fehlt die Kraft zur Überlegung durchaus, das Weib hat sie zwar, aber ohne nachhaltige Festigkeit, auch der Knabe besitzt sie, aber unentwickelt. 7. Ähnlich muß es sich nun auch mit den ethischen Tugenden verhalten. Es ist nämlich anzunehmen, daß zwar alle daran Anteil haben müssen, aber nicht alle in derselben Weise, sondern je nach der Aufgabe, die ein jeder zu erfüllen hat. Der Herrscher hat daher die ethische Tugend in ihrer vollendetsten Entwicklung zu besitzen (denn seine Aufgabe ist einfach die des Baumeisters, und die 5. D. h. ohne sittlichen Halt. 6. Die Übertragung setzt den Begriff dessen voraus, was Aristoteles und das Hellenentum unter „Tugend" (ägerß) verstand. Es ist der vollendetste Zustand, dessen irgend ein Ding und Wesen fähig ist. (Vergl. Biese, a.a. O. S. 239.) Daß hier an Ethisches nicht zu denken sei, lehrt das Folgende (8 6 ). Erstes Buch. Fünftes Kapitel. 113 Vernunft ist hier der Baumeister), die anderen Wesen alle nur insoweit, als es ihre Bestimmung mit sich bringt. 8. Hieraus erhellt, daß zwar alle hier genannten Personen eine ethische Tugend besitzen, daß aber weder die Besonnenheit, noch die Tapferkeit, noch die Gerechtigkeit beim Manne und beim Weibe, wie So'krates* * meinte?, dieselben Tugenden sind; sondern in jenem ist Tapferkeit des Herrschers, in dieser Tapferkeit des dienenden Wesens. Und ähnlich ist es mit den übrigen Tugenden beschaffen. Es ergibt sich das auch aus einer mehr ins einzelne gehenden Betrachtung. Denn es täuschen sich diejenigen selbst, die nach einer allgemeinen Bestimmung die Tugend in den schönen Zustand der Seele pder in das Rechtthun oder in etwas Ähnliches setzen; viel besser als das Aufstellen solcher allgemeinen Bestimmungen ist das Verfahren derjenigen, welche, wie Go'rgias, die Tugenden nach einander aufzählen, b Was daher der Dichter9 als des Weibes eigentümliche Tugend pries in den Worten: „Des Weibes Schmuck ist Schweigen", eben darin liegt, daß alle anderen Personen auch ihre eigene Tugend besitzen, während diese Tugend des Weibes bei dem Manne keine Tugend mehr ist. — 9. Ferner bei der Unentwickeltheit des Knaben ist von einer absoluten, selbsteigenen Tugend nicht die Rede, sondern von einer relativen, die sich auf seine weitere Entwickelung bezieht, und auf die Person dessen, der ihn erzieht und leitet. Ebenso ist's mit der Tugend des Sklaven, die auf den Herrn bezogen werden muß. Nach unserer Bestimmung war der Sklave nur brauchbar für das Notwendige: folglich bedarf er offenbar auch nur einer geringen Tugend und auch davon gerade so viel, als hinreicht, daß er nicht aus Liederlichkeit oder Schwäche seine Arbeit vernachlässige. 10. Die Wahrheit der vorhin behaupteten Sätze aber zugegeben, könnte man indessen doch die Frage aufwerfen, ob denn auch 7. Aristoteles tritt hier und anderwärts als Gegner platonischer Ansichten auf. Pla'to behauptet nämlich in seinem Staate, daß auch die Frauen als „Wächter" in den Staat aufzunehmen seien. 8. D. h. einzeln betrachten, individualisieren. Bgl. Plato, Menon, x. 71 o. 9. SoPhokles im A'jax. B. 286. Hcrm. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lleS. (Sa'igenlcheidtschr B. gr. u. röm. Kl.; Bd. 23; Lfrg.11.) Aristoteleß. IV. 8 114 Aristoteles, Politik. die freien Arbeiter Tugend besitzen müssen. Denn es kommt oft vor, daß sie aus Liederlichkeit ihre Arbeiten vernachlässigen. Oder haben wir hier einen ganz verschiedenen Fall? Nun lebt der Sklave in steter Geineinschaft mit seinen: Herrn, der Arbeiter aber steht ihn: ferner, und seine Tugend richtet sich nach seinem Abhiingigkeitsverhältnisse. Denn der niedere Arbeiter ist nur in einen: beschränkteren Sinne ein Sklave zu nennen. Auch ist der Sklave ein Geschöpf der Natur, ein Schuster aber durchaus nicht, noch sonst irgend ein Handwerker. 11. Hieraus erhellt, daß es der Herr ist, welcher in dem Sklaven die für ihn gehörige Tugend weckt, ohne daß er nötig hat, ihn in seinen Verrichtungen systematisch zu unterrichten. Es ist daher ein Irrtum, wenn man den: Sklaven die vernünftige Zurechtweisung entziehen und nur den Befehl angewandt wissen will. Der Sklave bedarf vielmehr der vernünftigen Zurechtweisung mehr als die Kinder. Doch möge es bei diesen Erörterungen sein Bewenden haben. Das Verhältnis aber von Mann und Frau, vom Vater und den Kindern, die Ermittelung der Tugend eines jeden, ihr gegenseitiger Verkehr, das Schöne und Unschöne in diesen Verhältnissen, und die Mittel, die man anwendet, um dem einen nachzutrachten und das andere zu meiden, — dies alles gehört in die Untersuchung über die Staatsverfassungen, woselbst wir werden darauf zkrückkommen müssen. ^ 12. Denn da die gesamte Familie Teil des Staates ist, die genannten Personen aber die Teile der Familie bilden, da ferner die Güte des Teils sich nach der Güte des Ganzen richten muß, so muß die Erziehung der Frauen und Kinder in stetem Hinblick auf die eigentümliche Form des Staates betrieben werden, wenn anders tüchtige Kinder und Frauen ein wichtiges Moment für die Tüchtigkeit des Staates sind. Sie sind das aber ganz notwendig; denn die Frauen bilden die Hälfte der freien Menschen, und die Kinder nehmen einmal teil an der Regierung. 10. Im Texte steht „Künstler", weil die griechische Sprache für Kunst und Handwerk nur ein und denselben bezeichnenden Ausdruck hat. 11. In den uns erhaltenen Schriften kommt Aristoteles nicht auf diesen Gegenstand zurück. Die Bücher, m welchen er ihn ausführte, sind verloren. Erstes Buch. Fünftes Kapitel. 115 Nachdem wir hiermit die wesentlichsten Grundsätze über diese Dinge aufgestellt haben, so wird in Hinsicht auf das, was noch übrig ist, davon an einem andern Orte die Rede sein. Wir wollen daher die gegenwärtigen Untersuchungen, als zu einem Abschlüsse gediehen, fallen lassen und einen neuen Abschnitt anfangen, in welchem wir zunächst die Ansichten derjenigen prüfen wollen, die über die beste Staatsverfassung geschrieben haben. 8 * Zweites Mch. Erstes Kapitel. Da wir willens sind zu untersuchen, welcher von allen Staatsvereinen der beste ist für Menschen, die möglichst nach Wunsch leben können, so müssen wir auch die anderen Staatsverfassungen in Betracht ziehen. Dahin gehören einmal diejenigen, welche in einigen Staaten, die im Rufe wohlgeordneter Gesetzlichkeit stehen, wirklich eingeführt sind, und dann einige andere Verfassungen, die von einigen Männern in Vorschlag gebracht und beifällig ausgenommen worden sind. Bei diesem Verfahren leitet uns die Absicht, sowohl das Richtige und Nützliche in ihnen zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, als auch unfern Versuch, wonach wir etwas Neues aufstellen, vor der Auffassung, die in einem solchen nur eine geistreiche Klügelei sehen möchte, sicherzustellen. Vielmehr war das Ungenügende aller dieser Verfassungen der Grund, der uns bewog, die gegenwärtige Untersuchung aufzunehmen. 2. Hier haben wir zunächst von dem in der Natur der Sache liegenden Ausgangspunkte auszugehen. ^ Entweder nämlich muß unter den Staatsbürgern alles gemein sein, oder nichts; oder es muß nur einiges unter ihnen gemein sein, anderes nicht. Daß gar 1. Nämlich von der Untersuchung über das Wesen der Staatsgemeinschaft und ihrer Grenzen. Zweites Buch. Erstes Kapitel. 117 nichts unter ihnen gemein sein solle, ist offenbar unmöglich; denn der Staat ist eine Art von Gemeinschaft, zu dessen Wesen zunächst die Gemeinschaft des Orts notwendig gehört. Denn die Einheit des Ortes bedingt die Einheit der Stadt, und die Bürger der Stadt sind eben diejenigen, welche gemeinschaftlich ein und dieselbe Stadt bewohnen. Aber es fragt sich, ob es im Interesse eines Staates, der nach einer guten Verfassung strebt, liegen kann, daß unter seinen Bürgern alles gemein sei, was möglicherweise gemein sein kann, oder ob diese Gemeinschaft sich besser nur auf einige Dinge zu erstrecken habe, auf andere dagegen nicht. Möglich nämlich ist selbst die Gemeinschaft der Kinder, der Weiber und des Besitzes für die Bürger unter einander, wie in Plato's „Staate." Denn dort behauptet Sockrates: es müßten Weiber, Kinder und Besitztum gemeinsam sein. 2 Verdient nun hierhin die gegenwärtig bestehende Ordnung der Dinge oder das in Plato's „Staate" aufgestellte Gesetz den Vorzug? 3. Es führt nun aber die durchgängige Gemeinschaft der K-p. Frauen überhaupt viele Übelstände mit sich, und dann scheint auch der Grund, um dessentwillen Sokrates diese Einrichtung für not- ° " wendig erklärt, sich aus seinen Entwickelungen nicht zu ergeben. Auch ist sie, mit dem von ihm für notwendig befundenen Endzwecke des Staates, so wie sie jetzt ausgesprochen ist, durchaus unverträglich, wie dies aber auszugleichen sei, ist nirgends bestimmt. Jener Endzweck nämlich sollte die möglichst weit durchgeführte Einheit des ganzen Staates, als in dessen größtem Interesse liegend, sein: von dieser Annahme geht Sokrates aus. — 4. Und doch ist es augenscheinlich, daß der Staat in dem weitern Fortgange und der fortgesetzten Gestaltung zur Einheit nicht einmal mehr ein Staat bleiben wird. Denn er ist seiner Natur nach eine Vielheit, und geht er weiter zur Einheit fort, so wird aus dem Staate die Familie und aus der Familie das Individuum werden. In der Familie nämlich, wird jeder sagen, sei die Einheit mehr repräsentiert als im Staate, und im Individuum mehr als in der Familie, so daß, selbst die Möglichkeit den Staat so umzugestalten für jemand zugegeben, man von solchem Thun doch Abstand nehmen müßte, denn man würde dadurch den Staat aufheben. 2. Vgl. Plato, Staat, p. 462. e. Biese II, S. 429 ff. 118 Aristoteles, Politik. Es besteht nun aber der Staat auch nicht nur aus mehreren, sondern auch aus verschiedenartigen Individuen; denn aus ganz gleichen Menschen kann nie ein Staat entstehen. Der Staat ist keine Allianz mehrerer Völker für den Kriegs deren Nützlichkeit in der Anzahl besteht, und bei der die Einerleiheit der konföderierten Glieder nichts ausmacht. Denn eine solche Allianz hat ihrer Bestimmung nach Hilft zu leisten, und das schwerste Gewicht wird da die Wagschale am meisten herunterziehen. — 5. Dasselbe Moment bildet auch den Unterschied zwischen einem Staate und einer Völkerschaft, wenn nämlich die gesamte Menge nicht in Dörfern zerstreut lebt, sondern seinen Centralpunkt hatj wie die A'rkader.^ Alles aber, was sich zur Einheit gestalten soll, enthält den spezifischen Unterschied in sich, und tritt daher die Gleichheit nur als Gegenseitigkeit der Leistungen und Abwechselung im Genüsse der Rechte und dann als erhaltendes Moment der Staaten auf, wie früher in der Ethik gesagt worden ist. s Selbst unter Freien und Gleichen muß eine solche Gegenftitig- 3. Die Griechen haben hierfür den Ausdruck Symmachie', d. h. Kampf- oder Eidgenossenschaft. Da ihr Zweck in Angriff und Abwehr besteht, so kommt es nicht darauf an, daß ihre Glieder ungleichartig seien. Sie wirkt wie ein Heer durch numerische Überlegenheit. 4. Die „Völkerschaft" lebt ohne Staatsverband in Städtchen und Dörfern. zerstreut. Die Abwesenheit des einenden Verbandes begünstigt bei ihr Ähnlichkeit und Gleichheit der Individuen, die sofort ei» Ende hat, wenn ein geeinter Staat entsteht, in welchem die Individuen je nach Mitteln und Befähigung zum Staatsleben wieder Unterschiede einlassen. Auch die Arkader eftstierten zuerst als Völkerschaft, nachher traten sie in einen Bundesstaat zusammen und hatten eine gemeinschaftliche Verfassung, die Aristoteles in seinem berühmten, aber verloren gegangenen Werke der „Staatsverfassungen" beschrieben hatte. 5. Unter dem Ausdruck „das Gleiche" verstehen die Griechen, was wir heute Rechtsgleichheit nennen. Sie besteht vorzugsweise darin, daß die Bürger gleichen Anteil an den Regierungsrechten haben. Auch diese Gleichheit ist unvermögend, die für einen Staat notwendige Verschiedenheit seiner Glieder zu verwischen, weil sie nur in der Weise besteht, daß die Regierung von den einen auf die anderen übergeht. Diesen Verhältniswechsel und diese Reciprocität nennt Aristoteles ein erhaltendes Element im Staate, ohne sich die Vorteile zu verhehlen, die es haben würde, wenn die Regierung immer denselben Personen verbliebe. In der Ethik (V, 8) spricht Aristoteles nur von der Wohlthätigkeit des Talions- oder Vergeltungsrechtes im Verkehr, des Lebens, so daß die Stelle nur als eine geistreiche Paralleleherangezogen scheint. Zweites Buch. Erstes Kapitel. 119 teit und Abwechselung stattfinden, weil sie alle mit einem Male nicht regieren können, sondern entweder ein Zahr ums andere, oder nach sonst einer andern Ordnung und Zeitbestimmung. Zn dieser Weise der Abwechselung kommen alle zum Regiments, wie wenn etwa die Schuhmacher und Zimmerleute mit ihrem Berufe wechselten und nicht immerfort dieselben Leute Schuhmacher und Zimmerleute wären. 6. Da dies aber doch besser so ist, wie es heute einmal ist, so wird es auch wohl für den Staatsverein besser sein, wenn die Regierung womöglich immer in denselben Händen bleibt. Wo das aber wegen der von Natur gleichen Berechtigung aller zum Regiments nicht angeht und mithin die Teilnahme aller an demselben, sei sie ein Gut oder ein Übel, nur gerecht ist, da ist es besser, die Einrichtung zu treffen, daß ihrerseits die Gleichberechtigten, wenn sie die Reihe trifft abzutreten, sich den mit der Regierung Betrauten unterordnen. So regieren beide abwechselnd und werden ebenso regiert und werden gleichsam andere. Auch unter den Regierenden selbst bringt die Verschiedenheit der von ihnen abwechselnd bekleideten Ämter wieder Unterschiede hervor. 7. Aus diesen Erörterungen ist nun wohl ersichtlich, das; eine Einheit in dem Sinne, wie einige meinen, nicht in dem natürlichen Wesen des Staates liegt, und daß dasjenige, was für die Staaten als das höchste Gut ausgegeben wird, dieselben aufhebt. Und doch soll das, was ein Gut für etwas ist, gerade dessen Wohlfahrt fördern. Es ist aber auch noch auf einem andern Wege erweislich, daß das Bestreben, eine allzustraffe Einheit in den Staat zu bringen, nicht viel wert ist. Eine Familie nämlich kann alles das, was sie braucht, eher haben, als ein Individuum, und ein Staat eher als eine Familie; ja es wird der Staat dann erst Staat sein, wenn der Verein seiner Mitglieder durch sich und in sich alles zur Existenz Nötige hinreichend hat. Ist nun ein solcher Zustand, indem man alles, was man braucht, durch sich selbst vollständig hat, der vorzüglichere, so ist auch die Einheit im geringeren Grade der Einheit im höheren Grade vorzuziehen. — 8. Aber selbst zugegeben, daß der möglichst §ap. hohe Grad von Einheit das Beste für einen Staat sei, so scheint ein s solches Verhältnis doch nicht angemessen durch den Satz ausgedrückt, wonach alle zugleich etwa sagen: „Dies ist mein", und „Dies ist 120 Aristoteles, Politik. nicht mein", denn darin sieht Sokrates das Zeichen der bis zum höchsten Grade gediehenen Einheit des Staates. Das Wort alle hat nämlich eine doppelte Bedeutung. Faßt man es als jeder einzelne, so möchte sich das, was So'krates will, vielleicht noch eher ergeben; denn jeder einzelne wird von einem bestimmten Knaben sagen: „Dies ist mein Sohn", und von einer bestimmten Frau: „Dies ist mein Weib", ohne sich in den Personen zu irren, und in ebenderselben Weise wird er sein Vermögen und was überhaupt sonst seine Person berührt, als das Seine bezeichnen. 9. Nun aber werden diejenigen, welche die Frauen und Kinder gemeinschaftlich haben, sich nicht in dieser Weise ausdrücken, sondern es werden zwar alle sagen: „Dies gehört uns ", aber nicht jeder einzelne von ihnen wird sagen: „Dies gehört mir." Ebenso werden alle sprechen: „Dies Vermögen gehört uns", aber kein einzelner von ihnen: „Es gehört mir." Es ist also in dem Satze mit dem Subjekte alle offenbar eine zu trügerischen Schlüssen verleitende Zweideutigkeit enthalten. Denn die Begriffe alle und beides und gerade und ungeradeZahl können vermöge ihres doppelten Sinnes kollektiv und distributiv genommen werden und erzeugen daher in der Diale'ktik Trugschlüsse. Es ist daher der Satz, wonach alle dasselbe von etwas sagen, recht schön, enthält aber, das alle in der ersten Bedeutung gefaßt, eine Unmöglichkeit, und faßt inan es in der zweiten, so wird durch ihn die Einmütigkeit im Staate gar nicht gefördert. 10. Außerdem liegt aber in jenem Satze noch ein anderer Übcl- stand. Man verwendet nämlich auf das, was möglichst vielen gehört, gerade die geringste Sorgfalt. Dagegen bekümmert sich der Mensch sehr genau uni das, was ihm gehört, um das Gemeingut schon weniger, oder nur insoweit, als es ihn als einzelnen berührt. Denn abgesehen von anderen Gründen versäumt er es auch deshalb, weil er denkt, ein anderer werde sich schon darum bekümmern; gerade wie bei der Aufwartung durch die Dienerschaft man von vielen Dienern zuweilen schlechter bedient wird, als von wenigen. — 11. Nun bekommt aber jeder Bürger an die tausend Söhne, die aber nicht ihm, dem Individuum als solchem gehören; sondern jeder gehört ebenso jedem, wie es gerade kommt, und die Folge ist nun, daß sie sich alle gleich wenig um sie kümmern werden. Ferner geht so der Satz: „Zeder ist mein" auf Zweites Buch. Erstes Kapitel. 121 jedes Mitglied des Staates, befinde es sich im Glück oder im Unglück, ohne Rücksicht darauf, der wievielte damit gemeint wird. Man sagt z. B.„Dieser ist mein, oder der und der",und bezeichnet so jeden einzelnen der tausend, oder wieviel Bürger die Stadt zählen mag, und zwar beständig zweifelnd. 6 Denn es ist nicht auszumachen, wem ein Kind geboren ward, und ob es nach der Geburt am Leben blieb. 12. Braucht man nun füglicher den Ausdruck mein so von jedem, indem man damit in derselben Art zweitausend oder zehntausend bezeichnet, oder ist die gegenwärtig in den Staaten übliche Anwendung des Ausdrucks mein vorzuziehen? Denn hier nennt der eine eine bestimmte Person seinen Sohn, der andere dieselbe seinen Bruder, der dritte eine solche seinen Vetter oder sonstihm verwandt, entweder nach Blutsverwandtschaft oder der Freundschaft und Verschwägerung gemäß zunächst mit sich oder mit den Seinen, dann aber in anderer Beziehung nennt einer jemand seinen Geschlechts- oder Stammgenossen.? Und es möchte denn doch besser sein, ein wirklicher Vetter, als auf jene Art Sohn zu sein. 8 6. Die ganze Stelle ist durchaus verdorben. Der Sinn in der Übersetzung ist daher nur als eine Vermutung anzusehen. 7. Diese Begriffe sind durch die französische Revolution verwischt und heute Gegenstand der Gelehrsamkeit. Den antiken Staaten und in dein Deutschland des Mittelalters, auch sonst noch, ist die Einteilung in Stamme und Geschlechter durchaus wesentlich. In A'ttikä bestanden seit den ältesten Zeiten her vier Stämme, die vier Ständen entsprachen. Diese zerfielen in Vereine und Genossenschaften, in Athen Phratrie'en genannt, und den Kn'rien in Rom, den Ordnungen in Köln, den Klassen in den lombardischen Städten entsprechend. Die -Phratriecn zerfielen in kleinere Genossenschaften, ursprünglich für politische Zwecke gebildet, nachher nur noch KultnSzwecke allein erfüllend; sie heißen „Geschlechter", und ihre Mitglieder sind nicht blutsverwandt. Auch inDeutschland haben sie lange bestanden, und es hieß das Mitglied eines solchen Geschlechtsverbandes „ein Geschlechter", ein Ausdruck, mit welchem in alten deutschen Wörterbüchern das Wort xatrioins übersetzt wird. Den Stämmen, Phratrieen und Geschlechtern steht die G emeind e streng gegenüber. Die Verbindung von Geschlechtern und Gemeinde heißt in Griechenland Politik, im Italienischen xo'polo, nicht il oommnws, welcher Ausoruck nur die Gemeinde, nicht die Vereinigung mit den Geschlechtern bedeutet. Die griechische Gemeinde heißt eigentlich DesinoS. 8. Ein Zug heiterer Ironie gegen Pla'to, wie er dem ernsten AristockeleS so wohl steht. 122 Aristoteles, Politik. 13. Und doch wird es sicherlich auch in solchem Staate nicht zu vermeiden sein, daß nicht einige ihre Brüder und Kinder, Väter und Mütter erraten sollten; denn die zwischen Kindern und Eltern naturgemäß bestehende Ähnlichkeit wird ihnen gegenseitig dazu die sicheren Beweismittel bieten. Daß sich dies wirklich ereignet, wird in einigen Schriften über Länder- und Völkerkunde bestimmt berichtet. 9 Es heißt darin: bei einigen Völkerschaften Oberlibyens bestehe zwar Frauengemeinschaft, doch wüßte man bei der Geburt die Kinder an der Ähnlichkeit herauszufinden. Auch sind sonst bei den Tieren, z.B. bei Pferden und Rindern, die Weibchen entschieden so geartet, daß die von ihnen zur Welt gebrachten Zungen ihren Erzeugern ähnlich sehen. Eine solche war z. B. die Stute von Pharsa'lus, die man DikaÜa (die Gerechte) hiesig Kap 14 . Ferner sind auch in einer Gemeinschaft solcher Art folgende ^ Übelstände schwer zu vermeiden, als da sind: beschimpfendeMißhand- ' lungen, freiwilliger und unvorsätzlicher Mord, Hader und Schimps- reden, — alles Vergehungen, welche die Ehrfurcht in dem Verhältnisse zu Vater und Mutter, zu nahen wie zu entfernten Verwandten in hohem Grade verletzen. Gleichwohl werden solche Vorfälle häufiger sein, wenn man sich nicht kennt, als wenn man sich kennt. Und ereignen sie sich hier, so können bei Personen, die sich kennen, die landesüblichen Sühnungen" angewendet werden, dort aber nicht. — 15. Es ist auch widersinnig, wenn man die Geineinschaft der Kinder aufstellt, den 9. Es werden von den Geographen und Geschichtschreibern des Altertums ziemlich häufig Beispiele der Frauengemeinschaft angeführt. Dis Völker indessen, bei welchen diese Einrichtung bestand, die Garama'nten im oberen Afrika, die Troglodyllen am Arabischen Meerbusen, die Au'sier am Trllton-See in Afrika, die skythischen Ägathy'rsen u. a. sind alle ohne geschichtliche Bedeutung und standen auf der untersten Stufe der Kultur. 10. Weil sie wiedergab, was sie empfangen hatte. In der Tiergeschichte (VII, 6) erzählt Aristoteles: einige TÜeibchen brächten Junge zur Welt, die ihnen selbst, andere solche, die dein Erzeuger ähnlich seien, wie z. B. die Stute von Pharsalus, die man die Gerechte geheißen. Aristoteles betrachtet die Geschichte als allgemein — und nicht bloß in hippolo'gischen Kreisen bekannt; sie war in Pharsalus so gut bekannt wie in Athen, ein Beweis der lebendigen Verbindung unter den griechischen Städten. 11. Es gab viele Fälle, in welchen jemand, der „unrein" geworden, gereinigt und gesühnt werden mußte. Der am häufigsten vorkommende Zweites Buch. Erstes Kapitel. 123 Liebenden bloß das Beiwohnen zu verbieten, das Liebesverhältnis aber wie die übrigen Vertraulichkeiten, die zwischen Vater und Sohn und zwischen Geschwistern im höchsten Grade unschicklich sind, wie schon das bloße Liebesverhältnis selbst, zu gestatten. Es ist widersinnig, das Äußerste des Liebesumganges lediglich aus dem Grunde abzuschneiden, weil dadurch die Lust allzuheftig werde, dagegen es für gleichgiltig zu erachten, daß die hierbei Beteiligten einander Vater, Sohn oder Geschwister sind. Auch scheint die Frauen- und Kindergemeinschaft mit größerem Nutzen mehr bei den Ackersleuten eingeführt werden zu können, als bei den Aufsehern des Staates. 12 Denn wo Frauen und Kinder gemein sind, da wird sich unter den Individuen weniger freundschaftliche Zuneigung^ entwickeln; solche Unterthanen aber find nötig, wenn sie willigen Gehorsam leisten und nicht revolutionieren sollen. 16 . Überhaupt muß bei dieser Einrichtung notwendig das Gegenteil von dem herauskommen, was ein zweckmäßig eingerichteter gesetzlicher Zustand bewirken soll, und dies auch um des Grundes willen, der dem Sokrates bei dieser Anordnung der Verhältnisse der Kinder und Frauen maßgebend war. Auch wir halten ein liebendes Wohlwollen für eilte der größten Segnungen in den Städten, ein Element, wodurch bürgerliche Umwälzungen am wenigsten aufkommen können, gerade wie Sokrates vorzugsweise auf Einheit im Staate dringt, die nach einer allgemeinen und von ihm geteilten Ansicht eine Wirkung des liebenden Wohlwollens ist, wie wir denn den Ausspruch Fall war der Totschlag. Hier ward der Thäter angesehen als mit einer Blutschuld belastet und befleckt. Er muß das Land verlassen und sich in der Fremde von einem geachteten und angesehenen Manne reinigen und sühnen lassen. Dieser läßt ihn sich die Hände mit Quellwasser waschen, opfert und bestreicht ihn mit dem Blute des Opfertieres. Dann verträgt er sich mit den Verwandten des Erschlagenen und steht so lange unter dem Schutze des „sühnenden Zeus". Das Ritual der Sühnungen war sehr mannigfach. 12. Bei den sogenannten „Wächtern" des Platonischen Staates. 13. Der griechische Ausdruck enthält auch den Begriff der Freundschaft ganz speziell. Auch auf sie findet das. was Aristoteles sagt, seine Anwen- bung. In Plato's „Gastmahl" heißt es. daß die enge Freundschaft zwischen Harmo'dius und Aristogi'ton eine politische Revolution hervorbrachte. 124 Aristoteles, Politik. des Aristo'phanes indem Gespräche über die Liebekennen, daß in gewaltiger Sehnsucht die Liebenden in einander überzugehen und aus zwei Wesen beide eins zu werden wünschen. — 17. Dabei müssen freilich entweder beide oder das eine zu gründe gehen. Im Staate aber muß wegen einer derartigen Gemeinschaft das liebende Wohlwollen wässerig ausfallen, und schwerlich wird ein Vater sprechen: „Mein Sohn" oder ein Sohn: „Mein Vater". Denn wie ein wenig Süßigkeit in viel Wasser gethan die Mischung für den Geschmack nicht bemerkbar macht, ebenso wird auch von dem Gefühle der gegenseitigen Anhänglichkeit, das von solchen Namen ausgeht, nur wenig zu bemerken sein, da in einem solchen Staate am allerwenigsten sich jemand als Vater von Söhnen oder als Sohn eines Vaters oder in der Gegenseitigkeit geschwisterlicher Liebe fühlen kann. Denn zwei Dinge sind es, welche am meisten in dem Menschenherzen Interesse und Wohlwollen erwecken: das Eigentum und die Liebe, wovon keines bei den in einer solchen Verfassung Lebenden stattfinden kann. 18. Aber auch jenes Verfahren, wonach die geborenen Kinder von Ackersleuten und Handwerkern in die Klasse der Wächter und die Kinder von diesen in die Klasse jener versetzt werden, hat in seiner Ausführung eine erhebliche Verwirrung zur Folge. Und da müssen die abgebenden und übertragenden Personen doch wohl wissen, wen sie abgeben, und an wen! Dazu werden sich hier die oben erwähnten Mißverhältnisse in noch verstärkterem Grade einfinden, wie Mißhandlungen, Unzucht, Mord. Denn nun werden nieder die aus der Wächterklassezu den anderen Bürgern hingegebenen die oberen Stände mehr ihre Brüder, Kinder, Väter und Mütter nennen, noch die in die Wächterklasse versetzten die niederen Stände ihre Mitbürger, so daß das Hindernis, welches die Verwandtschaft sonst solchen Verbrechen in !4. In dem herrlichen Platonischen Gastmahle erzählt der Dichter Aristophanes, daß ursprünglich außer Männern und Frauen eS noch An- drogi/nen (Mannfrauen) gegeben habe, Gestalten, die, mit vier Armen und vier Füßen versehen, ihr Geschlecht zu einein Körper vereinten. Sie hatten ein Haupt auf rundem Nacken, bewegten sich schnell, und waren von gewaltiger Kraft, so daß sie sich den Göttern gleich dünkten. Da trennte sie Zeus durch einen Schnitt, und seit der Zeit sucht jedes so getrennte sich mit seiner Hälfte wieder zu vereinigen. Zweites Buch. Erstes und zweites Kapitel. 125 den Weg legt, jetzt wegfällt. Soviel von der Geineinschaft der Frauen und Kinder. Zweites Kapitel. Hieran schließt sich die Untersuchung, wie in einem Staate von der K->p. besten Verfassung der Besitz einzurichten ist, und da fragt es sich: Soll ^ der Besitz gemein sein oder nicht? Man kann diese Frage von dem, ° was die Gesetzgebung über das Verhältnis der Frauen und Kinder anordnet, ganz trennen und für sich betrachten. Läßt man also bei Frauen und Kindern das Verhältnis der Nichtgemeinsamkeit, wie es jetzt überall der Fall ist, bestehen, so wäre zu untersuchen, ob es besser ist, daß Besitzungen und Nutznießungen gemeinsam seien, und wären näher folgende Fälle in Betracht zu ziehen: Sollen die Grundstücke besonderes Eigentum sein, der Ertrag aber als Gemeingut zusammen- gethan und verzehrt werden (wie das einige Völkerstämme thun); oder soll umgekehrt Grund und Boden Gemeingut sein und dessen Bestellung gemeinsam betrieben, der Ertrag aber nach dem individuellen Bedürfnisse verteilt werden—auch diese Art von Gemeinschaft findet sich bei einigen Barbarenvölkern; oder endlich: Soll beides, Grundstücke so gut wie Ertrag, Gemeingut sein?^ 2. Nähme man nun an, daß diejenigen, welche die Felder bestellten, dem Staatsverbande fremd wären, so ließe sich ein anderer und leichter zu ordnender Zustand der Dinge Herstellen. Wenn sie aber für sich selbst arbeiten, dann dürften die Besitzverhältnisse größere Schwierigkeiten machen. Denn da eine vollkommen gleiche Teilung von Arbeit und Genuß unter alle unmöglich ist, so werden von seiten derjenigen, die weniger empfangen und mehr thun, Klagen erhoben werden gegen diejenigen, die zwar viel genießen oder empfangen, aber wenig thun. 3. Überhaupt ist das Zusammenleben, wenn dabei alles, was die Menschen brauchen, gemeinsam sein soll, sehr schwer, und besonders, wenn die Gemeinsamkeit solche Dinge betrifft. Man sieht dies an den Gesellschaften für Reisen in die Fremde, wo fast alle Mitglieder l. Vgl. Biese, Die Philosophie des Aristoteles, T. II, S. 431 ff. 126 Aristoteles, Politik. über ganz gewöhnliche und nichtige Dinge in Streit geraten und sich mit einander erzürnen. Auch haben wir mit denjenigen unserer Diener den meisten Ärger, deren wir für die regelmäßigen häuslichen Dienstleistungen am meisten bedürfen. Diese und andere ähnliche Übelstände entstehen also aus der Gemeinsamkeit des Besitzes. — 4. Dagegen dürfte der jetzt bestehende Zustand, verschönt durch die Sitte und geregelt durch gesunde Gesetze, seine sehr erheblichen Vorzüge haben; denn er wird das Gute von beiden Systemen, nämlich das des Gemeinbesitzes und das des individuellen Eigentums in sich vereinen. In einem gewissen Sinne nämlich hat allerdings der Besitz Gemeingut zu sein, dagegen ist er im ganzen als Eigentum festzuhalten. Jetzt nämlich werden, da jeder für das Seine sorgt, die gegenseitigen Beschwerden wegfallen, und inan wird mehr vor sich bringen, da jeder für seinen eigenen Nutzen arbeitet. Der Mitgenuß aber wird durch eine edle Gesinnung unter den Bürgern nach dem Sprichworte bestimmt werden: „Unter Freunden ist alles gemein." — 5. Es ist aber auch schon jetzt in einigen Staaten ein solches Verfahren im Umrisse vorhanden, zum Beweise, daß es nicht unmöglich ist, und besonders in wohlgeordneten Staaten ist einiges schon ins Leben getreten, anderes sieht seiner Verwirklichung entgegen. Denn indem jeder sein Eigentum hat, gestattet er seinen Freunden in einigen Stücken den Mitgenuß, während er selbst anderes als Gemeingut mitgenießt, wie z. B. in Lakedämon sich einer der Sklaven des andern geradezu wie seiner eigenen bedient, desgleichen der Pferde und Hunde und, wenn das Bedürfnis es erfordert, auch der Mundvorräte auf den Feldern im Lande. Es ist also offenbar besser, den Besitz getrennt zu lassen, dagegen ihn durch den Nießbrauch gemeinsam zu machen. Dazu aber die Bürger heranzubilden, ist recht eigentlich Sache des Gesetzgebers. 6. Endlich ist hier auch das Gefühl jener unaussprechlichen Befriedigung in Anschlag zu bringen, das darin liegt, wenn jemand etwas sein Eigentum nennt. Denn die Liebe, die ein jeder gegen sich selbst hegt, ist kein zufälliges, sondern ein von Natur in ihn gepflanztes Gefühl. Der Egoismus dagegen unterliegt gerechtem Tadel, aber er ist auch nicht dasselbe mit de-r Selbstliebe, sondern er ist eine über das Maß hinaus gesteigerte Selbstliebe. Ebenso wird auch der Zweites Buch. Zweites Kapitel. 127 Habsüchtige getadelt, während doch, genau genommen, ein jeder nach den Gegenständen eines solchen Verlangens trachtet. Auf der andern Seite liegt auch darin ein hoher Genuß, wenn man sich gegen geliebte Personen, Gastfreunde und Genossen gefällig und hilfreich erweisen kann; auch dieser entspringt aus dem Privateigentume. 7. Diese beiden Vorteile fallen nun bei einer überspannten staatlichen Einheitsmacherei weg, und außerdem begeben sich diejenigen, welche den Staat so eingerichtet haben wollen, augenscheinlich der Ausübung von zwei Tugenden, einmal der Zurückhaltung gegen die Frauen (denn sich der Frau eines andern aus gesittigter Mäßigung zu enthalten, ist edel) und dann der Freigebigkeit 2 in der Verfügung über den Besitz. Denn es wird diese Tugend sich weder bei jemand bemerklich machen, noch wird es überhaupt zu einein Akte der Freigebigkeit bei ihm kommen, weil sie eben aus der Fähigkeit beruht, über sein Eigentum verfügen zu können. 8. Freilich hat ein so eingerichteter Staats ein sehr hübsches und menschenfreundliches Ansehen, und wer davon hört, läßt sich ihn gern gefallen und denkt, daß in ihm eine wundervolle Liebe aller gegen alle eintreten werde, zumal wenn dabei die Anschuldigung erhoben wird, daß die gegenwärtig in den: Staatsleben vorkommenden Übelstände aus der Nichtgütergemeinschaft entständen, wie die Prozesse wegen Schuldforderungen, die Klagen wegen falschen Zeugnisses, die Kriechereien gegen die Neichen — Übel, die sämtlich nicht davon herrühren, daß die Gütergemeinschaft fehlt, sondern von sittlicher Verdorbenheit. 9. Auch sehen wir ja, daß Personen, die etwas gemeinsam besitzen und nutzen, weit mehr mit einander in Streit liegen, als die Besitzer von Privateigentum; aber wir halten die Zahl der sich aus der Gütergemeinschaft erhebenden Streitigkeiten für gering, weil diese selbst nicht so häufig ist, und die daraus erwachsenden Prozesse sich in der zahlreichen Menge der Händel um das Mein und Dein bei getrenn- 2. Dem von Aristoteles hier gebrauchten Worte entspricht vielleicht noch mehr das in unserer Sprache heimisch gewordene Fremdwort Liberalität. 3. Der Staat mit platonischer Gütergemeinschaft, der Vater des modernen Kommnnistenstaates. tem Besitze verlieren. Ferner verlangt die Gerechtigkeit, das; bei dem Staate der Gütergemeinschaft auch nicht bloß die Nachteile angegeben werden, denen wir entgehen würden, sondern das; auch die Vorteile erwähnt werden, um die wir gebracht werden. Es scheint aber überhaupt ganz unmöglich, in einein solchen Staate zu leben, und Sokrates' Mißgriff kam offenbar von einer falschen Voraussetzung her. Denn in gewisser Hinsicht muß allerdings wie die Familie so auch der Staat eine Einheit sein, aber nur nicht durchaus; sonst wird er in weiterem Fortgange nach jener Einheit hin nicht mehr Staat sein, und wenn er es noch ist, so wird er, da er nahe daran ist, dem Begriffe eines Staates nicht mehr zu entsprechen, ein schlechterer Staat sein, wie das eintreten würde, wenn man die Symphonie zur Monotonie, oder den Tanz zum Schritte vereinfachen wollte. 10. Vielmehr muß man ihn, da er, wie oben bemerkt ward, eine Vielheit ist, durch Erziehung zur Gemeinsamkeit und Einheit gestalten. Und da ist es ungereimt, das; ein Mann, der ein Erziehungssystem einführen will und sich von demselben die Trefflichkeit des Staates als Wirkung verspricht, ihn durch dergleichen Einrichtungen in die Höhe zu bringen meint und nicht vielmehr durch die Sitten, die Philosophie und die Gesetze, etwa in der Art, wie der Gesetzgeber in Lakedämon und Kreta den Besitz durch die Einrichtung der gemeinschaftlichen Mahlzeiten gemeinsam machte. Auch darf man hierbei nicht versäumen, die Länge der Zeit und die lange Reihe der Jahre zu erwägen, innerhalb welcher diese Einrichtungen doch wohl Gelegenheit gehabt hätten, sich in ihrer Vortrefflichkeit bemerklich zu machen. Denn erfunden ist wohl so ziemlich alles, nur ist es teils nicht übersichtlich zusammengestellt, teils kennt man es, ohne es anzuwenden. 11. Am vollkommensten aber würde man sich von der Wahrheit der hier aufgestellten Ansichten überzeugen, wenn man einen so beschaffenen Staat in der Wirklichkeit errichten sähe. Da würde sich's denn zeigen, daß man ohne Gliederung und Sonderung jener Elemente, teils in Tischgenossenschaften, teils in Geschlechterverbände und Stämme, mit der Errichtung des Staates gar nicht zu stände kommen kann, daß mithin von Sokrates' Verfassungseinrichtung nichts übrig bleiben wird, als daß die Staatsaufseher nicht Ackerbau Zweites Buch. Zweites Kapitel. 129 treiben, was auch jetzt die Lakedämonier bei sich einführen wollen. Aber auch über die Gestaltung des gesamten Staatslebens bei diesem Zustande der Gemeinschaft hat Sollrates* * keine Auskunft gegeben, und sie ist auch schwer zu erteilen, und doch wird gerade die Masse des Staates aus der Masse der übrigen Bürger gebildet, über deren Organisation nichts bestimmt ist, so daß wir nicht erfahren, ob auch bei den Ackersleuten Gütergemeinschaft oder getrenntes Eigentum bestehen soll, und ob sie Frauen und Kinder eigen oder getrennt haben sollen. 12. Denn wenn in derselben Weise allen alles gemeinsam sein soll, worin werden sich diese von jenen, den Staatsaufsehern, unterscheiden? oder welchen Vorteil werden sie davon haben, sich die Oberherrschaft derselben gefallen zu lassen? oder aus welchem Interesse wird ihnen das fernere Verharren in diesem Verhältnisse auch nur wünschenswert scheinen, wenn nicht ein derartiges Auskunftsmittel ergriffen wird, wie es die Kreter in Anwendung gebracht haben, die ihren Sklaven alles übrige einräumten und ihnen nur den Besuch der Gymnasien und den Besitz der Waffen verboten?^ Sollen aber diese Verhältnisse, so wie sie sonst in den Staaten bestehen, auch hier eingerichtet sein, wie wird sich dann die Gemeinschaft des Ganzen ausnehmen? Denn es werden sich notwendig in einem Staate zwei Staaten Herausstellen, die noch dazu mit einander auf gespanntem Fuße stehen, da unser Philosoph die Staatsaufseher zu einer Art von Besatzung macht und die Ackersleute, die Handwerker und die anderen Bewohner die Bürgerschaft bilden läßt. — 13. Beschwerden aber und Prozesse und alle Übel, die er sonst in den Staaten findet, werden auch hier nicht ausbleiben. Freilich sagt Sokrates 5, es werde die Erziehung das Aufstellen von vielen gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich machen, z. B. solcher, die die Stadtpolizei und Marktaufsicht betreffen; aber er vergißt dabei, daß nur seine Staatsaufseher Erziehung erhalten. Ferner läßt er auch den 4. Vergl. Otfried Müller, Dorier II, S. 24; Höck, Kreta III, S. 23 L. 5. Vergl. Plato, Staat V, p. 464 s. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'tleS. sLangenscheidtsche B.gr. u. rüm.Äl. ; Bd. 23 ; Lfrg. 11.n Ar l st o t el es. IV. 9 130 Aristoteles, Politik. Ackersleuten freie Verfügung über ihr Eigentum gegen Entrichtung einer Abgabe, obgleich es auf der Hand liegt, daß diese sich viel schwieriger zeigen und dünkelvoller sein werden, als hier und da Helollen, Pene'sten und Sklaven. 14. Aber auch darüber, ob diese Einrichtungen gleichmäßig eine notwendige Folge aus seinem Systeme sind oder nicht, ist nichts bestimmt, ebensowenig über das, was damit zusammenhängt: welche Verfassung diese Menschenklasse haben, welche Erziehung sie erhalten, nach welchen Gesetzen sie leben soll. Es ist dies aber ebensowenig leicht ausfindig zu machen, als es einen unwesentlichen Unterschied ausmacht, wie diese Leute beschaffen sind, wenn die Gemeinschaft mit den Staatsaufsehern dabei bestehen soll. Und wenn der Gesetzgeber auch hier Frauengemeinschaft neben getrenntem Eigentums einführt, wer wird die Wirtschaft im Hause führen, wie die Männer die ihrige auf den Feldern? Und wird bei den Ackersleuten Frauen- und Gütergemeinschaft eingeführt, dann ist die Schwierigkeit dieselbe. 15. Es ist ferner auch ungereimt, aus einem Vergleiche mit dem Tierleben zu folgern, daß Frauen und Männern dieselben Verrichtungen oblägen, da doch bei den Tieren gar keine Hauswirtschaft besteht. Auch die Anordnung der Obrigkeiten bei Sokrates hat ihre sehr bedenklichen Seiten. Es soll nach ihm die Regierung immer in denselben Händen liegen. 6 Darin liegt aber der Kenn zur Revolution selbst bei Leuten, die gar kein Selbstgefühl besitzen, geschweige denn bei kühngesinnten und kriegerischen Männern. Er kann freilich nicht anders, als denselben Personen immerfort die Regierung lassen; denn „das von der Gottheit stammende Gold" ? ist nicht abwechselnd bald diesen bald jenen in die Seele gelegt, sondern immer denselben. Nach ihm nämlich erhalten gleich bei der Geburt die einen Gold, die anderen Silber zugemischt, Erz und Eisen aber die dereinstigen Handwerker und Ackersleute. 6. Die Philosophen sollen regieren. S. Plato, Staat VI, zu Anfang und VII, p. 520. 7. Wiederholung eines platonischen Ausdruckes in Plato's Staat III, p. 415, wo der Mythus von dieser Art der Menschenbildung mit verschiedenen: Metallzusatze erzählt wird. Zweites Buch. Zweites und drittes Kapitel. 131 16 . Weiter aber sagt er, der Gesetzgeber habe den ganzen Staat glücklich zn machen, mährend er doch seinen Staatsanfsehern Lebensgenuß und Glück entzieht. Unmöglich aber kann der ganze Staat glücklich sein, wenn das Glück nicht den meisten oder allen oder doch einigen seiner Glieder zu teil wird. Denn mit der Glückseligkeit ist's nicht so, wie mit den geraden Zahlen. Eine Summe kann als Ganzes eine gerade Zahl ausmachen, während alle Teile derselben ungerade Zahlen sind, aber bei der Glückseligkeit ist ein solches Verhältnis unmöglich. Aber wahrlich, wenn die Staatsaufseher nicht glücklich sind, wer soll es sonst sein? Doch wohl nicht die Handwerker und die Masse der niederen Arbeiter? — Diese Bedenklichkeiten hat die von Sokrates aufgestellte Staatsverfassung und außerdem andere, die nicht geringer sind. Drittes Kapitel. Fast ähnlichen Inhaltes ist das später von ihm geschriebene Kap. Werk über die Gesetzes es ist deshalb angemessen, auch die dort « aufgestellte Verfassung einer kurzen Untersuchung zu unterwerfen,^"' zumal da Sokrates in seinem Werke vom Staat im ganzen nur weniges bestimmt hat, wie z. B. die erforderliche Einrichtung der Frauen- und Kindergemeinschaft, die Besitzverhältnisse und die innere Ordnung des Staates. Er zerteilt dort nämlich die Masse der Einwohner in zwei Teile, in den Nährstand und in den Wehrstand; ein dritter Teil wird aus diesen zweien genommen und ist der beratende Träger der Macht im Staate. Ob nun die Ackersleute und Handwerker keinen oder wenigen Anteil an der Regierung haben, ob sie ferner Waffen führen und mit zu Felde ziehen sollen oder nicht, darüber hat Sokrates nichts bestimmt; aber die Frauen sollen zu Felde ziehen und dieselbe Erziehung wie die Staatsaufseher genießen. Im übrigen hat er selbst die Unter- 1. Die so lebhaft gegen Plato's Staat eröffnete Pole'mik wird fortgesetzt und ist jetzt speziell gegen das Platonische Werk „Von den Gesetzen" gerichtet. 132 Aristoteles, Politik. suchung über die für die Staatsaufseher erforderliche Erziehung mit Nebendingen ausgefüllt, die nicht zur Sache gehören. 2. Das Werk von den Gesetzen enthält zum größten Teile wirklich Gesetze, wogegen über die Staatsverfassung nur wenig gesagt ist. Und in dem Bestreben, seinen Gedanken hierüber einen allgemeinen Eingang bei den Staaten zu verschaffen, kommt er nach einem kurzen Umwege wieder auf seinen alten Verfassungsplan zurück. Denn die Frauen- und Gütergemeinschaft ausgenommen, gibt er im übrigen beiden Staaten dieselben Einrichtungen: er gibt beiden dieselbe Erziehung, macht das Leben der Bürger frei von der gemeinen der Notdurft dienenden Arbeit und verordnet über die gemeinsamen öffentlichen Mahle^ dasselbe; nur daß er diese hier auch für die Frauen fordert 3 und dort tausend, hier aber fünftausend Mann die Waffen führen läßt.^ 3. Allerdings herrscht in allen Entwickelungen des Sokrates eine prachtvolle Sprache, die Gedanken sind originell und zum Forschen anregend; daß sie aber in allem das Richtige träfen, wäre wohl zu viel verlangt. So darf gleich bei der eben angegebenen Anzahl von Bewaffneten nicht außer acht gelassen werden, daß für eine solche Menge ein Stadtgebiet, wie das von Ba'bylon oder sonst einer ungeheuren Stadt^ erforderlich sein wird, um vermittelst derselben fünftausend Nichtsthuer nebst dem zu ihnen gehörigen zahlreichen Trosse von Frauen und Dienern ernähren zu können. Freilich darf man sich in seinen Voraussetzungen nach Wunsch bewegen, aber das Unmögliche darf man sich doch nicht gestatten. 4. Es heißt ferner: der Gesetzgeber solle bei der Gesetzgebung zwei Punkte ins Auge fassen, das Land und seine Bewohner. Es ist wohl angemessen noch hinzuzusetzen: auch die benachbarten Örtlichkeiten, wenn der Staat eine politische Existenz haben soll. Denn er muß sich im Kriege nicht nur solcher Waffen bedienen, deren 2. D. h. die sogenannten Syssi'tien. 3. S. Plato, Gesetze VI, p. 781. 4. Ebendaselbst V, p. 737 o. 5. Stadt und Staat sind bei Aristoteles und den alten hellenischen Politikern immer identisch gefaßt. S. die Einleitung. Zweites Buch. Drittes Kapitel. 133 Führung ihm den Erfolg im eigenen Lande sichert, sondern auch solcher, die im fremden Gebiete brauchbar sind. Und verwirft man auch diese kriegerische Lebensweise, sowohl für den einzelnen als für den Staat im ganzen, so müssen gleichwohl doch die Bürger den Feinden furchtbar sein, nicht nur wenn diese ins Land einfallen, sondern auch, wenn sie aus demselben abziehen. 5. Auch hinsichtlich des Besitzmaßes ließe sich wohl durch einen genaueren Ausdruck eine bessere Bestimmung gewinnen. Der Besitz soll nach ihm so groß sein, daß man „mäßig davon leben kann"6, was soviel ist, als wenn jemand sagte, daß man gut davon leben kann; denn das ist noch allgemeiner und schließt wenigstens ein armseliges Leben, das bei dem mäßigen Leben möglich ist, aus. Eine bessere Bestimmung hingegen wäre: mäßig und dabei freigebig. Denn wenn jedes für sich allein gewonnen wird, so kann die letztere Eigenschaft sehr wohl mit Schwelgerei, die erste mit Kümmerlichkeit verbunden gedacht werden. Mäßigkeit aber und Freigebigkeit, diese Tugenden, in Hinsicht auf den Gebrauch des Vermögens die beiden einzigen, sind Verhaltungsweisen; denn z. B. sanftmütig oder tapfer kann man sein Vermögen nicht verwenden, wohl aber mäßig und freigebig, so daß sich also diese Tugenden auch recht eigentlich auf die Verwendung des Vermögens beziehen. 6. Ferner ist auch das verkehrt, daß, während er den Besitz gleich macht, hinsichtlich der Menge der Bürger nichts bestimmt und die Kindererzeugung unbeschränkt gelassen wird, in der Meinung, es werde die beliebige Anzahl von Geburten durch die vorkommenden Fälle der Kinderlosigkeit schon ausgeglichen und die Zahl der Bevölkerung auf derselben Höhe erhalten werden, wie das ja auch jetzt in den Staaten der Fall sei.? Es dürfte indessen das Verhältnis in einem Staate, wie er ihn will, und in einem solchen, wie er jetzt besteht, nicht ganz dasselbe sein. Denn jetzt leidet niemand Not, weil die Vermögen unter eine beliebig große Menge verteilt werden. Dort aber, wo sie unteilbar sind, werden die Überzähligen notwendig nichts haben, ihre Anzahl mag so klein oder so groß sein, als sie will. 6. Plato, Gesetze V, x. 737 ä. 7. Plato, Gesetze V, x. 740. 134 Aristoteles, Politik. 7. Viel dringender aber als beim Vermögen möchte sich die Annahme von beschränkenden Bestimmungen bei der Kindererzeugung empfehlen, wonach die Geburten eine bestimmte Zahl nicht überschreiten dürsten. Bei der Festsetzung dieser Zahl aber wäre auf die Eventualitäten der teils bei einigen Geburten eintreffenden Todesfälle, teils der Kinderlosigkeit mancher Ehen Rücksicht zu nehmen. Zieht man aber, wie in den ineisten Staaten geschieht, hier keine Schranke, so wird dadurch notwendig der Keim zur Verarmung der Bürger und mit dieser zu Aufruhr und Verbrechen gelegt. Deshalb war Phei'don von Korinths, der doch einer der ältesten Gesetzgeber ist, der Meinung, es müsse die Zahl der Familien und die Menge der Bürger immer die nämliche bleiben, auch wenn alle von Hause aus an Größe ungleiche Erbgüter hätten; in diesen (Platonischen) „Gesetzen" aber wird das Gegenteil ausgestellt. Davon nun, wie nach unserer Meinung diese Verhältnisse besser einzurichten wären, wird weiter unten die Rede sein. 8. Es fehlt auch in diesen Gesetzen eine genügende Bestimmung, die den Unterschied zwischen Regierenden und Regierten feststellt. Denn es heißt dortV nur, daß „wie zum Aufzuge andere Wolle genommen werde, als zum Einschläge, ebenso das Verhältnis der Regierenden zu den Regierten sein müsse." — Da er ferner die Vermehrung des gesamten Vermögens bis zum Fünffachen verstattet^o, warum soll dies nicht bis zu einem gewissen Maße auch beim Grund und Boden erlaubt sein? Auch die Verteilung der Feuerstellen kann der Hauswirtschaft nicht hinderlich sein; denn er hat jedem zwei abgesonderte Feuerstellen angewiesenn, und doch ist es schwer, zwei Wirtschaften zu führen. 9. Sein ganzes Versaffungsgebäude will nun weder Demokratie noch Oligarchie sein, sondern ein zwischen beiden in der Mitte stehender Staat, schlechthin Freistaat (Politella) genannt, weil er aus Schwerbewaffneten besteht. Will er nun diese Form, als am 8. Von diesem alten korinthischen Gesetzgeber wissen wir weiter nichts Näheres. 9. Plato, Gesetze V, x. 734 o. 10. Ebendas., V, p. 744 e. 11. Ebendas, x. 745 s; VIII, x. 848 u. Aristoteles, Politik VII, 9, § 7. Zweites Buch. Drittes Kapitel. 135 meisten von allen sich den bestehenden Staatsformen annähernd, aufgestellt wissen, so hat er vielleicht recht. Soll sie aber die beste sein nach jener zuerst von ihm aufgestellten Verfassung, dann ist er im Irrtum; denn leicht möchte alsdann die der Lako'nen, oder eine noch aristokratischere größer» Beifall finden. 10. Nach einer ziemlich verbreiteten Ansicht nämlich soll die Verfassung die beste sein, die aus allen Verfassungen Bestandteile enthalte, und deshalb lobt man auch die der Lakedämonier. Zn dieser nämlich finden einige oligarchische, monarchische und demokratische Bestandteile, indem das Königtum die Monarchie, das Amt der Geronten die Oligarchie vorstelle, das Element der Demokratie aber in dein Epho'renamte liege, da die Ephoren aus dem Volke erwählt würden. Andere hingegen betrachten die Ephorie als Tyra'nnis und sehen das demokratische Element in den Tischgenossenschaften und in den übrigen Einrichtungen des täglichen Lebens. 11. Zn diesen „Gesetzen" aber heißt es: es müsse die beste Verfassung aus Demokratie und Tyrannis zusammengesetzt sein^, Formen, die kaum jemand überhaupt für Verfassungen oder höchstens als die schlechtesten von allen ansehen wird. Richtiger ist das Urteil derer, welche mehrere Formen mit einander verbinden wollen. Denn die aus mehreren Elementen zusammengesetzte Verfassung ist auch besser. Und dann hat Plato's Verfassung offenbar gar nichts Monarchisches, sondern nur oligarchische und demokratische Bestandteile und zeigt eine starke Hinneigung zur Oligarchie. Dies erhellt aus der Art und Weise, wie die obrigkeitlichen Beamten angeordnet werden: 12. Plato, Gesetze IV, x. 710 s. Danach stand die jetzige französische Verfassung mit dem undemokratischen allgemeinen Stimmrechte und ihrem Tyrannen an der Spitze ganz auf platonischem Grund und Boden, und es ist herzerfreuend zu sehen, wie der Erzieher Alexanders des Großen über dieses Gemisch der nacli Plato und Louis Bonaparte „besten Verfassung" urteilt. Die einsichtslosen Vergötterer Plato's haben freilich die Sache kurz abgemacht und das ganze platonische Werk der „Gesetze" ein untergeschobenes genannt, cbschon der gewichtigste aller Zeugen, der Zeitgenosse und Schüler Plato's, Aristo'teles selbst cs, wie wir sahen, ausdrücklich als eine platonische Schrift bezeichnet. Das Höchste in dieser Art von Verwegenheit leistet Ast in seinem bekannten Buche „Plato's Leben und Schriften", S. 330. 136 Aristoteles, Politik. denn daß unter den durch Händeaufheben Gewählten das Los entscheidet, ist ein der Demokratie wie der Oligarchie gemeinsamer Modus; der Zwang aber, der auf den Wohlhabenderen lastet, den Volksversammlungen beizuwohnen und die Wahl der Obrigkeiten oder andere Staatsgeschäfte vornehmen zu müssen, während die anderen Bürger davon entbunden sind, ist reine Oligarchie, ebenso wie das Bestreben, die Mehrzahl der Obrigkeiten aus den Wohlhabenden zu nehmen und die wuchtigsten Ämter an Personen aus den höchsten Vermögensklassen zu vergeben. — 12. Auch die Wahl des Rates ist oligarchisch eingerichtet.^ Es sind nämlich alle zur Wahl von neunzig Ratsmitgliedern aus der ersten Vermögensklasse verpflichtet, ebenso zu der Wahl einer gleichen Anzahl aus der zweiten und dritten Klasse. Zu der letzten Wahl sind jedoch nicht alle, sondern nur die Personen aus den drei ersten Klassen verpflichtet; und an der Wahl der Natsmitglieder aus der vierten Klasse hat sich pflichtgemäß nur die erste und zweite Klasse zu beteiligen. Endlich will er aus allen diesen eine gleiche Anzahl aus jeder Klasse ernannt wissen. Da werden denn offenbar die Wähler aus den höchsten Vermögensklassen die Mehrzahl bilden und stärker sein, weil manche Personen aus den niederen Klassen nicht mitwählen werden, da sie nicht dazu verpflichtet sind. 13. Daß nun eine so beschaffene Verfassung nicht aus Demokratie und Monarchie zusammengesetzt sein darf, ergibt sich aus dein Obigen und wird im weiteren Verfolge der Auseinandersetzung, wenn eine derartige Verfassung untersucht werden wird, noch klarer hervortreten. Es hat aber auch bei der Beamtenwahl das Auswahlen aus Erwählten seine Gefahr. Denn wenn dafür einige auch nur in mäßiger Anzahl zum gemeinschaftlichen Wirken zusammentreten wollen, so werden die Wahlen immer nach ihrem Willen ausfallen. — So also ist die Verfassung in jener Schrift von den Gesetzen beschaffen. Viertes Kapitel. Kap. Außerdem sind noch einige andere Entwürfe zu Staatsverfas- sungen, teils von Privatmännern, teils von Philosophen und ° ^ Staatsmännern ausgegangen, welche den bestehenden und das Staats- 13. Vgl. Göttling zur Aristotelischen Politik, S. 321. Zweites Buch. Viertes Kapitel. 137 leben heute bestimmenden Verfassungen sämtlich naher stehen, als die beiden obigen. Denn keiner hat Neuerungen, wie'die Frauen- und Kindergemeinschaft oder die Tischgenossenschaften für Frauen eingeführt, sondern sie ziehen es vor, von den notwendigen Dingen auszugehen. Einigen scheint nun die zweckmäßige Anordnung der Vermögensverhältnisse das Wichtigste zu sein; denn um derentwillen, sagen sie, entständen durchgängig die bürgerlichen Unruhen. Deshalb machte Pha'leas aus ChalkUdon^ zuerst ausdrücklich den Vorschlag, daß die Besitzungen der Bürger gleich sein sollten. — 2 . Nach seiner Meinung hat eine solche Einrichtung, wenn sie gleich bei der Gründung der Staaten getroffen wird, keine Schwierigkeiten; mehr Mühe erfordern sie bei bereits gegründeten; gleichwohl würde alles sehr bald ausgeglichen werden, wenn die Neichen allein ihre Töchter auszustatten, aber kein Heiratsgut zu nehmen, die Armen dagegen keins zu geben, wohl aber zu empfangen hätten. Plato aber glaubte, als er seine Gesetze schrieb, die Vergrößerung des Besitzes bis zu einem gewissen Grade versteckten zu dürfen, doch sollte es keinem Bürger erlaubt sein, mehr als das Fünffache des niedrigsten Besitzes zu erwerben, wie auch schon früher bemerkt ward. 2 — 3. Es sollte nun aber ein Gesetzgeber, der solche gesetzlichen Einrichtungen trifft, auch das wohl beachten, was er heute nicht beachtet, daß er nämlich bei Aufstellung eines Vermögensmaßes auch für die Menge der Kinder ein solches aufzustellen hat. Denn wenn die Zahl der Kinder für das Vermögen zu groß ist, so wird schon die Aufhebung des Gesetzes die notwendige Folge sein, und abgesehen von dieser Aufhebung ist die zahlreiche Verarmung von reichen Leuten ein weiterer Übelstand, weil es fast gar nicht zu verhindern ist, daß solche Leute Unruhestifter werden. — 4 . Daß nun die Gleichheit des Vermögens in der That einen gewissen Einfluß auf die bürgerliche Gesellschaft im Staate ausübe, scheinen auch einige alte 1. Über diesen Vater des Kommunismus im Altertums fehlen uns weitere Nachrichten. Seine Vaterstadt war eine Gründung der Me'garer um die Mitte des siebenten Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung und lag Byzanz gegenüber auf dem asiatischen Ufer. Man sieht aus diesen und ähnlichen Anführungen, welch ein überaus reiches Material für seine Politischen Studien und Schriften Aristoteles zusammengebracht hatte. 2. S. oben S. 126 ff. 138 Aristoteles, -Politik. Gesetzgeber wohl erkannt zu haben, wie z. B. Solon verordnete und auch bei anderen-ein Gesetz besteht, welches verbietet, daß jemand so viel Grundbesitz erwerbe, als er will. Fast eben dahin zielen die Gesetze, welche den Bürgern den Verkauf ihres Eigentums verbieten, wie z. B. bei den Lokrern ein Gesetz den Verkauf untersagt, wenn einer nicht nachweist, daß ihn ein offenbarer Unglücksfall betroffen habe, und ein anderes, welches die alten Ackerlose fort und fort zu erhalten vorschreibt. Und gerade die Aufhebung dieses Gesetzes zu Leu'kas^ war es, die auch hier die Verfassung allzu demokratisch machte. Denn der früher für den Antritt von Ämtern erforderliche Census war nun nicht mehr aufrecht zu erhalten. 5. Es kann nun allerdings zwar Vermögensgleichheit in einem Staate stattfinden, aber der Betrag des Vermögens kann zu groß sein, und dann hat er ein üppiges Leben, oder er kann zu klein sein, und dann hat er ein kümmerliches Leben zur Folge. Hieraus erhellt, daß der Gesetzgeber sich nicht damit zu begnügen hat, die Vermögen gleich zu machen, sondern daß er auch ein Mittelmaß zu erzielen hat. Und hat man ferner ein Durchschnittsmaß des Vermögens für alle angesetzt, so ist auch damit noch nichts gewonnen; denn es thut viel mehr Not, in die Begierden, als in das Vermögen das ausgleichende Maß zu bringen, und das kann nicht anders geschehen, als wenn die sittliche Bildung des Volkes durch die Gesetze eine genügende Höhe erreicht hat. 6. Hierauf möchte Phaleas vielleicht erwidern, daß gerade dies auch seine Meinung sei; denn nach seiner Ansicht soll in diesen beiden Dingen, in Besitz und Erziehung, Gleichheit in den Staaten herrschen. Aber er hätte dann die Erziehung näher bestimmen und sich nicht mit der unersprießlichen Angabe, daß sie eine und dieselbe sein müsse, begnügen sollen. Denn sie kann eine und dieselbe, aber dabei so beschaffen sein, daß ans ihr vorzugsweise das Bestreben entspringt, es anderen in Reichtum oder in Ehre oder in beiden zusammen zu- vorzuthun. 3. Leukas und Leuka'dia, eine Insel an der Westküste von Akarna- nien im Jonischen Meere, die von ihrem weißen Kalkboden den Namen (die Weißschimmernde) führte. Zweites Buch. Viertes Kapitel. 139 7. Ferner treibt nicht bloß die Ungleichheit des Besitzes, sondern auch die ungleichmäßige Verleihung von Ehrenauszeichnungen die Menschen zur Empörung und Revolution, wo freilich in beiden Fällen der Hergang ein ganz entgegengesetzter ist. Der große Haufe nämlich wird unruhig wegen der Ungleichheit des Besitzes, die Gebildeten^ dagegen um der Ehrenauszeichnungcn willen, wenn sie allen gleichmäßig zu teil werden; daher jene Klage: „Gleicher Ehre genießt bei ihm der Tapfre und Feigling", s Es bringt auch nicht bloß der Mangel am Notwendigen die Menschen zum Unrecht thun, — wofür der Gesetzgeber mit seinem Mittel der Vermögensgleichheit Abhilfe zu schaffen meint, so daß niemand mehr wegen Kälte und Hunger auf Diebstahl und Raub ausgehen würde, — sondern auch die Absicht, das Leben zu genießen und nicht von der heftigen Begierde nach den Gütern desselben gequält zu werden. Denn wenn die letztere über das Notwendige hinausgeht, so wird die Befriedigung derselben die Menschen Verbrechen begehen lassen. Za, und auch nicht bloß aus diesem Grunde, sondern sie werden auch das Verlangen haben, das Leben ohne Begleitung schmerzhafter Empfindungen zu genießen. 8. Wie kann nun diesen Dreien geholfen werden? Man verschaffe den ersten einen mäßigen Besitz und Beschäftigung, empfehle den zweiten Mäßigkeit, und wenn die drittel: sich zur wirklichen Steigerung ihres Daseins entschließen könnten, so würden sie sich wohl nirgendwo anders als bei der Philosophie nach Hilfe umsehen; denn die übrigen Mittel bedürfen der Mitwirkung der Menschen. Gerade die größten Verbrechen der Menschen entspringen aus ihren ausschweifenden Gelüsten und nicht aus dem Mangel am Notwendigen, wie z. B. niemand sich zum Tyrannen einsetzt, um sich vor Kälte zu schützen, woher denn auch größere Ehren dem zu teil werden, der einen Tyrannen, als den:, der einen Dieb erschlägt. Somit 4. Eine der zahlreichen Bezeichnungen für die Optimalen und Aristokraten. (Vgl. Kortüm, „Zur Geschichte hellenischer Staatsverfassungen, S. 14 u. 15.) Unter anderen nannten sie sich auch gern die „Gebildeten", die „Feinen und Reichen", die „Wohlgesitteten", die „Guten" u. s. w. Ganz wie noch heute! 8. Homer, Ilias IX, 319 im Munde Achills. 140 Aristoteles, Politik. gewährt die Staatseinrichtung des Phaleas nur gegen die kleinen Ungerechtigkeiten Abhilfe. 9. Überdies will er mit den meisten seiner Anordnungen nur die inneren Verhältnisse der Bürger unter einander zweckmäßig einrichten; es war dies aber auch für die Verhältnisse zu den Nachbarn und zu allen Staaten des Auslandes von nöten. Es «rußte demnach bei der Einrichtung der Verfassung auch auf die Kriegstüchtigkeit Rücksicht genommen werden, worüber jener Gesetzgeber nichts gesagt hat. Ebenso war diese Rücksicht auch bei der Besitzfrage nicht außer acht zu lassen; denn es müssen nicht nur für den Staatsbedarf, sondern auch für die von außen her drohenden Gefahren genügende Mittel vorhanden sein. Daher darf der Besitz nicht eine solche Fülle erreichen, daß er die Begehrlichkeit stärkerer Nachbarn reize und den Besitzern die Kraft zur Abwehr des Angriffs benehme, noch so unbedeutend, daß sie nicht im stände wären, einen Krieg gegen Staaten auszuhalten, die über dieselben oder über ähnliche Mittel als sie selbst verfügen. 10. Über alles dies hat nun Phaleas nichts bestimmt. Doch darf auch das nicht unbeachtet bleiben, wie groß der Besitz sein darf, damit er dem Staate nütze. Hier möchte nun vielleicht das beste Maß dann getroffen sein, wenn der durch die Besitzfülle zum Kriege verlockte Feind von dem Siege dennoch keinen Vorteil hat, sondern nur so viel für ihn dabei herauskommt, als wenn er gegen einen minder begüterten Staat Krieg geführt hätte. So forderte Eubu'lus den Auto- phrada'tes, der Ata'rneus belagern wollte, aus, zu erwägen, in wieviel Zeit er den Platz einehmen, und wie hoch sich in dieser Zeit der Kostenaufwand belaufen würde. Er wollte dann für eine geringere Summe, als der Betrag der Kosten sei, Atarneus sofort räumen. Dieser Vorschlag veranlaßte den Autophradates, sich diese Sache zu überlegen und die Belagerung einzustellen.o 6. Das hier angeführte interessante Faktum ist aus der eigenen Lebensgeschichte und Erfahrung des Aristoteles entnommen, der längere Zeit selbst in der Stadt Atarneus an der äo'lisch-mysischen Küste von Kleinasien gelebt hat. (S. Ad. Stahr, Lwistotsliu, T. I, S. 74ff.) Eubu'lus, von Geburt ein Bithy'ner, war ein sehr reicher und dabei auch philosophisch gebildeter Mann, der in einer Zeit, in welcher die persische Macht durch Aufstände in und außer Kleinasien in Anspruch genommen und geschwächt war, den kühnen Plan faßte, Zweites Buch. Viertes Kapitel. 141 11. Es nützt nun die Vermögensgleichheit unter den Bürgern allerdings etwas dazu, daß sie unter einander Ruhe halten, doch ist der Nutzen, kurz herausgesagt, wirklich sehr unbedeutend. Leute von Talent und Bildung werden nämlich eine solche Gleichheit, als ihrer unwürdig, mit Unwillen ertragen, weshalb sie auch häufig in der Erfahrung als Aufrührer und Empörer erscheinen. Aber auch, abgesehen hiervon, ist auch die Unersättlichkeit der schlechten Natur der Menschen eigentümlich. Zunächst genügt nun wohl der Zwei- obolensatz?, wenn er aber erst herkömmlich geworden ist, wollen sie» immer mehr und steigern zuletzt ihre Forderungen bis ins Unendliche; denn die Natur der Begierde kennt kein Ende, und in ihrer Befriedigung besteht das Leben des großen Haufens. 12. Bei so bewandten Umständen ist ein Prinzip von durchgreifenderem Erfolge nötig, als die Ausgleichung des Vermögens: man suche die edlen Naturen dahin zu bringen, daß sie nichts voraus haben wollen, und die gemeinen in eine solche Lage zu versetzen, daß sie nichts voraus haben können. Und dies geschieht dann, wenn sie an Zahl geringer sind und inan ihnen kein Unrecht thut. Aber auch nicht einmal die Gleichheit des Vermögens selbst hat Phalleas richtig angegeben; denn er macht nur den Grundbesitz gleich. Nun besteht aber der Reichtum doch auch in Sklaven und Herden, in Golde und in dem zahlreichen Geräte des Mobiliareinen Teil der hellenischen Landschaften an der asiatischen Küste von den Persern loszureißen. In der That machte er sich zum Beherrscher der festen Städte und Handelsplätze Atarneus und Assos und ihrer Umgegend. Der hier von Aristoteles erzählte Zug läßt den kalkulierenden Bankier in Eu- bu'lus wieder erkennen. Der Nachfolger desselben war Aristoteles' Freund und Mitschüler bei Plato, Hermi'as von Atarneus <1853) p. 3—6. 7. Aristoteles spielt hier auf Verhältnisse und Einrichtungen an, die seinen Lesern ohne weiteres bekannt und verständlich waren. Diese „Dio- bolie", d. h. die Auszahlung von zwei Obo'len (zu Zeiten auch mehr) an die ärmeren Bürger Athens ans Staatsmitteln zur Zahlung des Eintrittsgeldes in das Theater, war eine demagogische Maßregel des großen Pe'ri- kles 6 ff. 2) Vgl. darüber Duncker a. a. O. 3, S. 377 ff. Die Helote» waren die zu Leibeigenen gemachten Bauern der Rittergüter des spartanischen Adels und der Staatsdomänen. 148 Zweites Buch. jene, so zu sagen, immer ans der Lauer liegen, um sich etwaige Unglücksfälle zu Nutze zu machen. — 3. Bei den Kretern dagegen ist etwas der Art noch nicht vorgckommen, und das rührt wohl daher, daß die Nachbarstädte, wenn sie auch mit einander in Krieg liegen, doch den Empörern in keinem Falle Beistand leisten, weil dies, da sie ebenfalls unterthänige Leute besitzen, ihre eignen Interessen gefährden würde, wogegen die Lakonen mit allen ihren Nachbarn, den Argivcrn, Meffenicrn und Arkadcrn verfeindet waren. Und grade deshalb fielen die hörigen Leute anfänglich auch von den Thcssalern ab, weil diese noch mit ihren Grenznachbarn, den Achäern, Perrhäbern und Magneten zu kämpfen hatten. 4. Aber abgesehen von allem andern entspringt aus der über sie zu führenden Aufsicht die mühevolle Schwierigkeit, wie man sie richtig behandeln soll. Durch zu schlaffe Zucht werden sie übermüthig und erheben für sich gleiche Ansprüche mit den Herren; und hält man sie in zu gedrückter Lage, so erzeugt man bei ihnen Meuterei und Haß, und wo solche Erfahrungen bei dem Helotenverhältniß zum Vorschein kommen, da ist sicherlich die richtige Art sie zu behandeln verfehlt worden. 5. Ein anderer Punkt ist die Beeinträchtigung des Staatszwecks und seiner gesetzlichen Ordnung durch die zu schlaffe Zucht in Betreff der Frauen. Denn wie Mann und Frau die Bestandtheile der Familie bilden, ebenso hat man offenbar auch den Staat einer ähnlichen Zweitheilung unterliegend anzusehen, nach welcher er in die männliche und weibliche Bevölkerung zerfällt. In allen denjenigen Staatsverfaffun- gen also, wo die Verhältnisse der Frauen übel geordnet find, da fehlt eben der Hälfte des Staates, nach einer nothwendigen Betrachtung, die gesetzliche Ordnung überhaupt. Und das hat sich in Sparta ergeben. Denn hier sieht man, wie der Gesetzgeber seinen für den ganzen Staat bestimmten Grundsatz der Mäßigkeit und Ausdauer zwar bei der männlichen Bevölkerung durchsetzte, bei der weiblichen aber hierin nachlässig verfuhr, da die Frauen dort^) ein in jeder Art zügelloses Diese Neppigkeit und Zuchtlosigkeit der Frauen in dem Junkcrstaate Sparra erscheint schon zur Zeit des AlkibiadeS, der davon zu profitiren wußte, ans einer bedeutenden Höhe, und Plato gedenkt der ungezügelten Freiheit, de- Sechstes Kapitel. 149 und üppiges Leben führen. — 6. Es muß daher bei einer derartigen Staatsverfassung unter den Bürgern eine große Schätzung des Reich- thuins nothwendig aufkommen, zumal wenn sie unter Weiberregiment gerathen, wie das bei den meisten streitbaren und kriegerischen Völkerstämmen der Fall ist, mit Ausnahme der Kelten und etwa sonst derjenigen, bei denen die Männcrliebe entschieden Sitte ist. Daher verfuhr der Dichter, der zuerst den Mythus von der Liebesvereinigung des Ares und der Aphrodite dichtete nicht ohne guten Grund, da alle dergleichen Völkerstämme zur Männer- oder Frauenliebe einen großen Hang zeigen. — 7. Eben dies fand nun auch bei den Lakonen statt, und zur Zeit ihrer Hegemonie ward vieles durch die Weiber zu Stande gebracht 4). Und wodurch ist im Grunde Weiberregimcnt von der Herrschaft der Weiber über die Negierenden verschieden, wenn die Folgen doch dieselben sind? Jene unweibliche Keckheit, die im geregelten Lauf des Lebens zu gar nichts, oder höchstens für den Krieg nützlich ist, erwies sich grade hierin bei den Lakonischen Frauen im höchsten Grade schädlich. Es trat das bei dem Einfall der Thebaner zu Tage, wo sie, ebenso wie in den andern Staaten, zu nichts zu gebrauchen waren, dagegen eine größere Verwirrung anrichteten, als der Feind. 8. In den ältesten Zeiten mag freilich diese Erscheinung der Ungebundenheit der Frauen bei den Lakonen ihren guten Grund gehabt haben. Da nämlich ihre Feldzüge die Männer fern von der re» sie i»i Leben genessen, an mehreren Stellen seiner „Gesetze". (In Athen überwachte eine eigene Polizeibehörde, die „Gynaikonvincn" die Zucht der Frauen im KleidcrluxnS und sonstigem Betragen.) Vgl. Herrmann Lcyrb. der Gricch. Alterthümer §. 48. und Plutarch, im Leben des AgiS Kap. 7. 4> Vgl. Plutarch: Agis Kap. 7, 3. und daselbst Schocmann. Biese. 5) Nach der Schlacht von Leuctra fielen PelopidaS und EpaminondaS an der Spitze eines Thebanischen Heeres in den Peloponnes und in das Spartanische Gebiet ein, und die thebanischen Reiter drangen bis in den Hippodrom und den Poseidonstempel an der Südseite von Sparta vor, 369 v. Ehr. (Vgl. Plutarchs AgesilaoS Kap. 31. Xenoph. Hellenika Vl, s, 28.) Plutarch erwähnt ausdrücklich des Jammergeschreis und Spektakels, den die Spartanische» Weiber damals verführten, die vor Angst von Sinnen und nur noch dazu tüchtig waren, durch Borwürfe ihren Männern die Kopfe noch heißer zu machen, als sie eS olme dies schon waren. 150 ZwcitcS Buch. Heimath hielten, so wurden sie derselben durch die langwierigen Kriege mit den Argiveru und dann durch die mit den Arkadern und Mcsse- niern geführten entfremdet. Nachdem Ruhe eingetretcn, waren sie ihrerseits für den Gesetzgeber wegen des Lebens im Felde, das gar manche Tugenden zur Uebung und Entwicklung bringt allerdings gut vorbereitet; aber der Versuch des Lvkurgus, auch die Frauen den Gesetzen zu unterwerfen, soll an ihrem lebhaften Widerstande gescheitert sein, so daß er von seinem Vorhaben abstand^). 9. Sie waren mithin an dem, was sich damals zutrug, schuld, und ebenso ist ihnen auch der gegenwärtig bestehende schlimme Zustand zur Last zu legen. Aber es handelt sich hier nicht darum, zu ermitteln, wer Verzeihung verdiene, und wer nicht, sondern um die richtige oder fehlerhafte Anordnung der Verhältnisse; und diese mangelhafte Einrichtung der Fraucnverhältuisse scheint, wie schon früher bemerkt ward, nicht nur ein häßlicher Fleck schlechthin in der Staatsverfaffung zu sein, sondern auch die Geldgier bedeutend zu fördern. 10. Nächst dem, was hier bemerkt worden ist, unterliegt auch wohl das Mißverhältniß im Besitz?) dem Tadel. Ein Theil der Bürger hat ein sehr großes Vermögen in Besitz bekommen, ein anderer ein ganz geringes, daher denn der Grund und Boden unreiner kleinen Zahl gehört. Aber auch hierüber sind die gesetzlichen Bestimmungen schlecht; denn während der Gesetzgeber den Kauf oder Verkauf von Erbgrundbesttz mit Recht mit einem Makel belegt, ver- stattet er jedem nach Belieben denselben zu verschenken oder zu vermachen, da doch auf diesem wie auf jenem Wege das Ergebniß noth- wendig dasselbe ist. — 11. So besitzen denn auch die Frauen von dem gesammten Grundbesitz beinahe zwei Fünftel, einmal wegen der vermehrten Anzahl von Erbtöchtern, sodann wegen der Sitte große Aussteuern zu geben. Und doch wäre die Bestimmung besser gewesen, wonach entweder gar keine, oder eine geringe, oder eine mäßige zu 6) Plutarch » Lebe» des Lykurg Kap. >4.) zeiht den Aristoteles in dieser Behauptung "des JrrthumS, aber ohne zu erkennen, worauf Aristoteles hier eigentlich zielt. 7) Bei den Spartanern. Man vgl- Hermann a. a. O. §. 47 und Lach- niann'S Spartan. Verfassung p. 171 und x. 300. (Biese.) Sechstes Kapitel. 151 geben war. Jetzt aber kann einmal der Vater die Erbtochter geben wem er will, und stirbt er ohne darüber testamentlich verfügt zu haben, so gicbt sie der, den er als den nächst Erbberechtigten hiuterläßt, wem er will. Während also der Grund und Boden fünfzehnhundert Reiter und dreißigtausend Schwerbewaffnete ernähren kann, konnte das Land nicht einmal tausend aufbriugen. — 12. Die Fehlerhaftigkeit dieser Einrichtungen ist auch durch die Thatsachen selbst klar zu Tage gekommen: der Staat konnte einen einzigen Schlag nicht aushalten, sondern ging aus Mangel an Menschen zu Grunde. Nun soll zwar unter den früheren Königen Verleihung des Bürgerrechts an Fremde vorgekommen seines, so daß damals trotz langwieriger Kriege kein Menschenmangel eingetreten sei, und die Bevölkerung sich einmal auf zehntausend Spartiaten belaufen habe —; aber, mag dies nun wahr sein, oder nicht, es ist jedenfalls besser, wenn der Staat durch die Gleichheit desBefitzes reich bevölkert ist. 13. Dcsgleichenist diesemMit- tel den Staat zu heben auch das Gesetz über die Kindererzcugung hinderlich. Denn der Gesetzgeber, der die Absicht verfolgt, die Zahl der Spartiaten möglichst hoch zu bringen^), sucht die Bürger zu bewegen, daß sie möglichst viel Kinder zeugen, indem nach einem bei ihnen bestehenden Gesetze der Vater von drei Söhnen vom Kriegsdienst, und wer deren vier hat, von allen Leistungen frei sein solle. Und doch springt es in die Augen, daß bei wachsender Bevölkerung und bei solcher Vertheilung des Grundbesitzes nothwendig viele Arme entstehen müssen. 14. Aber auch mit der Ep horte steht es schlecht. Grade diese Magistratur nämlich hat bei ihnen die Gewalt, über die wichtigsten Angelegenheiten zu entscheiden; die Mitglieder werden aber alle aus dem Volk gewählt, und die Folge davon ist, daß oft sehr arme Leute, die wegen ihrer Dürftigkeit käuflich waren, in dies Amt hineinkommen, wie denn diese Käuflichkeit sowohl früher zum öfteren, als auch neulich erst bei den Andriernvorgekommen ist, wo einige, die durch b) Vgl. Hermann a. a. O. §. 25. Lachmann p. 295. ff. 2) Bgl. die Ausleger zn Aelian Var. Nistor. VI, S. Andrvs ist eine der Cykladischen Inseln, mit einer gleichnamigen Stadt. DaS Nähere über die hier angeführte Thatsache wissen wir nicht; aber 152 Zweites Buch. Geld bestochen waren, vorsätzlich nnd mit aller Kraft den ganzen Staat zu Grunde richteten. Und da diese Magistratur gar zu gewaltig und von gleicher Macht mit der Tyrannis war, so waren selbst die Könige genöthigt, sich mit demagogischen Mitteln um ihre Gunst zu bewerben, wodurch sie auch aus diesem Wege die Verfassung mither- unterbrachten, indem aus Aristokratie Demokratie entstand. 15. Freilich hält diese Magistratur die Staatsverfassung zusammen. Denn das Volk verhält sich ruhig, weil es an dem höchsten Staatsamt Theil hat, so daß dies, mag es nun der Gesetzgeber veranstaltet, oder mag es sich durch den Zufall so gefügt baben, dem Allgemeinen förderlich ist. Denn eine Staatsverfassung, die sich erhalten will, muß darauf ausgehen, daß alle Theile des Staats dieselben seien und bleiben. Die Könige nun entsprechen dieser Forderung wegen der Ehre, die sie genießen, die Optimaten wegen der Einrichtung des Raths der Alten, — eine solche Rathsstelle ist nämlich die Belohnung des individuellen Verdienstes, — das Volk endlich wegen der Ephorie, zu welchem Amte alle ohne Unterschied gelangen können. 16. Allerdings mußten nun zwar die Mitglieder der Ephorie aus Allen gewählt werden können, jedoch nicht in der jetzt bestehenden Weise, denn diese ist gar zu kindisch. Dazu liegen auch die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen in den Händen dieser aufs Gcrathewohl aus der Masse genommenen Leute, weshalb es besser wäre, wenn sie nicht nach ihrer Ueberzeugung sondern nach dem Buchstaben des Gesetzes zu entscheiden hätten. Auch die Lebensweise der Ephoren stimmt nicht zu dem Geiste der in dem Staate wohnen soll, denn sie ist sehr zwanglos, während für die klebrigen eine übertriebene Strenge gefordert wird, so daß sie wegen der Unmöglichkeit ein solches Leben zu ertragen das Gesetz umgehen und sich heimlich den sinnlichen Genüssen hingeben. 17. Auch das Institut des Raths der Alten bat seine erheblichen Mängel. Sind seine Mitglieder rechtschaffene Männer, sind sie durch Erziehung zu einer genügenden Höhe moralischer und politischer Tüchtigkeit gelangt, so wird man das Institut ohne viel Bedenken für ein dem Staate nützliches halten, wenn schon die auf Lebcns- die Stadt auf jener Insel ist gemeint, und auf ste bezieht sich der Ausdruck „der ganze Staat", nicht auf den Staat der Lakonen. Sechstes Kapitel. 153 zeit den Mitgliedern erthcilte Gewalt der Entscheidung in den wichtigsten Sachen ihr Bedenkliches hat, denn ebensowohl wie der Körper fällt auch die Einsicht der Altersschwäche anheim. Ist ihre sittliche Bildung aber so beschaffen, daß den Gesetzgeber selbst ein Mißtrauen in Betreff ihrer Tüchtigkeit anwandelt, dann ist die ganze Einrichtung nicht ohne Gefahr für den Staat. — 18. Und so treffen wir denn bei Mitgliedern dieser Behörde Bestechlichkeit an, und nehmen wahr, wie sie viele öffentlichen Angelegenheiten nach Gunst verwalten. Deshalb wäre es besser, wenn sie nicht unverantwortlich wären; gegenwärtig aber sind sie es. Zwar kann man sagen, daß die Ephorenbehörde die Kontrolle über alle Behörden ausübe; aber damit ist wieder der Ephorie eine zu große Machtbefugniß eingeräumt, und die Art und Weise, wie ihr Rechenschaft abgelegt werden muß, ist nach unserm Dafürhalten nicht die richtige. Ferner ist auch die Wahl zu einem Mitglieds dieses Senats wegen der Art und Weise, wie die Entscheidung getroffen wird"), kindisch, so wie es auch eine fehlerhafte Einrichtung ist, daß der, welcher der Mitgliedschaft würdig befunden werden soll, selbst darum anhalte; denn wer eines solchen Amtes würdig ist, der muß dazu bestellt werden, er mag wollen oder nicht. — 19. Jetzt aber sehen wir den Gesetzgeber hier ebenso verfahren , wie auch sonst in den andern Theilen der Verfassung. Er sucht nämlich allen Bürgern Ehrgeiz cinzupslanzen, und rechnet auf die Wirkungen dieser Leidenschaft auch bei den Rathswahlen, weil ohne H) Die Art der Wohl bezeichnet Plato in den „Gesetzen" als einer Loo- sung ähnlich. Genauer Plutarch im Leben des Lykurg Kap. 2L, der den Modus ausführlich also beschreibt: „die Wahl geschah iu folgender Weise. Wenn das Volk versammelt war, so verschloß mau einige dazu gewählte Mäuner in ein benachbartes Haus, wo sie Nichts sahen noch gesehen wurde», und nur das Geschrei des versammelten Volkes vernabmcn, das, wie in andern Fällen auch bei dieser Wahl, seinen Willen durch Geschrei zu erkennen gab. Die Bewerber wurden nicht alle zusammen, sondern jeder einzeln nach dem Loose cingcflihrt, und gingen schweigend durch die Versammlung. Die Eiugcschlossenen hatten Schreibtafeln, auf welche sie bei Jedem den Grad des Geschreis bezeichnetcu, ohne zu wissen, wem es gelte, außer daß er als Erster, Zweiter, Dritter u. s. f. herein geführt worden. Wem das meiste und stärkste Geschrei erscholl, den riefen sie zum NathSherr» aus. Mit einem Kranze auf dem Haupte hielt er dann den Umgang in alle Tempel" u. s. w. 154 Zweites Buch. Ehrgeiz zu besitzen sich wohl niemand nm eine solche Stelle bewerben würde; und doch erweisen sich Ehrgeiz und Habsucht grade als die Triebfedern zu den meisten vorsätzlich begangenen Ungerechtigkeiten. 20. Von dem Königthnm, ob dessen Einrichtung für die Staaten unvortheilhaft oder vortheilhaft sei, soll später gesprochen werden. Jedenfalls aber wäre es besser, wenn jeder der Könige >2) nicht so wie es jetzt geschieht, sondern nach dem Werth gewählt würde, der sich durch sein eignes Leben herausgestellt hat. Auch hat sich der Gesetzgeber offenbar selbst nicht zugetraut, sie zu guten und edlen Männern machen zu können, wenigstens hat er das Mißtrauen, diese Eigenschaften in einem nicht genügenden Grade bei ihnen vorauszusetzen, woraus sich die Einrichtung erklärt, ihnen auf Gesandtschaftsreisen ihre persönlichen Feinde als Kommissarien mitzugeben, sowie die Ansicht, Zwietracht unter den Königen zum guten Bestehen des Staats für nothwendig zu erachten. 2t. Auch hinsichtlich der Tischgenossenschaften'^), der sogenannten Phiditien, sind bei der ersten Einrichtung die richtigen Bestimmungen nicht getroffen. Denn es mußten vielmehr die Beiträge aus dem öffentlichen Schatze, wie in Kreta, geliefert werden. Bei den Lakonen aber sind die Einzelnen zum Beitrag verpflichtet, obgleich einige wegen großer Armuth diesen Aufwand nicht bestreiten können, so daß grade das Gegentheil von dem entsteht, was der Gesetzgeber beabsichtigte. Denn nach seiner Absicht sollte das Institut der Tischgenossenschaften ein demokratisches sein, während es nach dieser Ein- 12) Nämlich: bei den Spartnnern. lieber die Stellung derselben siehe Dunckcr Geschichte des AlterthumS IV, S. 3L7—372. 13) Die „Sp ssiticn". Sic hießen ursprünglich „Andrem", d. i. Män- nernmhle, denn die Fronen speisten zu Hause und die Knaben und Jünglinge bis zm» zwanzigsten Jahre in ihren Abtheilungen, doch durften sie als Zuschauer bei den Männermahlen zugegen sein. Die schwarze Blutsnppe war ein Haupt- bcstandtheil des Mahles der Männer, Wildpret, Geflügel, Waizcnbrvt, Wein und Feigen lieferten die Theilnehmcr. Die einzelnen Tischgenosseuschaftcn (je 15 saßen an einem Tische) waren kameradschaftliche Verbindungen, die der militärischen Abtheilnng zu Grunde lagen, und in die durch Ballotement neue Mitglieder gewählt wurden. Vgl. Paully's Nea leneyclvp. VI, l, S. 1344. und VI, 2, S. 1550 — 51. Sechstes Kapitel. 155 richtung nichts weniger als demokratisch wird, da sehr arme Leute nicht leicht daran Theil nehmen können, die alsdann ihr Bürgerrecht verlieren, weil nach einer altherkömmlichen Bestimmung jeder davon ausgeschlossen wird, der diesen Beitrag nicht aufbringen kann. 22. Das Gesetz in Betreff der Flottenführer ferner haben auch schon andre und zwar mit Recht getadelt, denn es ist eine Quelle des inneren Zwistes. Neben den Königen nämlich, die auf Lebenszeit zu Fcldherrn bestellt sind, besteht die Flottenführung beinahe als ein zweites Königthum ^). Und endlich trifft die ganze Absicht des Gesetzgebers der Tadel, den auch schon Platon in den „Gesetzen"^) dagegen erhob, daß die gesammte gesetzliche Ordnung nur für einen Theil der Tugend, für die zum Siege verhelfende Kriegstüchtigkcit berechnet ist. In Folge dessen hielten sich denn auch die Spartaner, so lange sic Krieg führten; als sie aber die Herrschaft erlangt hatten, gingen sie zu Grunde, weil sie es nicht verstanden in Muße zu leben und keine andere höhere Kunst als die Kriegskunst geübt hatten. — 23. Es steht hiermit ein anderer, nicht minder erheblicher Jrr- thum in Verbindung. Nach ihrer Meinung nämlich fallen die Güter, um welche der Mensch sich müht, ihm mehr du>ch die Tugend als durch die Untüchtigkeit zu, und darin haben sie Recht; daß sie aber diese Güter höher als die Tugend selbst achten, das ist ein Jrrthum. Auch mit dem öffentlichen Schatze steht es schlecht bei den Spartiaten. Denn wenn sie in die Nothwendigkeit gerathen, schwere Kriege zu führen, dann ist nichts in der Staatskasse, und die Beiträge gehen schlecht ein'6). Da nämlich der meiste Grund und Boden in den Händen der Spartiaten ist, so nehmen sie cs mit den Beisteuern unter ") Seitdem die Spartaner Seekriege führten, hatten sie FlottcnbcfehlS- Haber, „Nanarchen", welche von der Volksversammlung oder von den durch diese bevollmächtigten Ephoren ernannt wurden. Wenn es sich, wie wohl einmal vorkam, so traf, daß Flotte und Landheer demselben Führer anvertraut ward, der nicht König war, so war dies allerdings eine dem Königthm» ge, sährliche AnitSmacht. (Vgl. Hermann §. 48.) *5) Platon Gesetze I, p. 625 6. 631 ff. Staat HI, p 416. 6. und an andern Stellen. Vgl. unten Arist. Polit. VII, 2, 5. t6) Siehe Thucydides I, 86. und daselbst die Anmerkungen der Ausleger. 156 Zweites Buch. einander nicht genau, und cs ergab sich das Gegentheil des von dem Gesetzgeber beabsichtigten Nutzens: er machte den Staat arm, und die Einzelnen geldsüchtig. So weit meine Bemerkungen über die Lacedämonische Verfassung, die wohl alles das berühren, woran man am meisten Anstoß nehmen kann. Siebentes Kapitel. Die Kretische Verfassung kommt der vorigen sehr nahe, ist Bett, auch in einigen unerheblichen Stücken nicht schlechter, aber in den meisten weniger ausgebildet. Nach innerer Wahrscheinlichkeit und nach äußeren Berichten ist nämlich die Verfassung der Spartaner größten- theils der Kretischen nachgebildet, und alte Einrichtungen sind gewöhnlich stets weniger organisch entwickelt als neuere. Es heißt nämlich, daß Lykurg, als er nach Niederlegung der Vormundschaft über den König Charilaos sich in die Fremde begeben, damals den größten Theil der Zeit sich in Kreta ausgehalten habe, da er dort stammverwandte Einwohner fand; denn die Lyktier') waren Kolonisten der Lakonen. Es nahmen aber die zur Gründung der Kolonie ausgesandten die bei den damaligen Bewohnern bestehende politische Ordnung an, weshalb auch noch heute die abhängigen Bewohner des platten Landes in derselben Weise darnach leben, da Minos die Ordnung der Gesetze zuerst eingerichtet habe. 2. Es scheint die Insel zur Herrschaft über Griechenland wie geschaffen und trefflich gelegen zu sein; denn sie liegt im Mittelpunkte des ganzen Meeres hingestreckt, in dessen Umkreis die Hellenen fast alle ihren Wohnsitz aufgeschlagen haben Dazu ist sie aus der einen Seite nur wenig vom Peloponnes, aus der andern gegen Asien hin Bewohner der alte» Stadt LyktoS auf Kreta, wo sich die Verfassung am reinsien erhielt. 2) Kreta ist eine der größten Inseln des MittelineerS igegen >90 Quadratmeilen umfassend und 34 Meilen lang) und in ziemlich gleicher Entfernung von den drei Welttheilen, welche dies große Wasserbcin einschließe», jedoch stets zu Europa gerechnet, dessen südlichsten Punkt sic bildet. SicbcnN'S Kapilcl. 157 ebenso nur wenig vom Triopischen Gebiet und von Nhodns entfernt. Deshalb beherrschte Minos auch das Meer, und eroberte oder koloni- sirte die Inseln, bis er letztlich ans der Unternehmung gegen Sicilien dort bei Kamikus seinen Tod fand. 3. Die Kretische Einrichtung ist nun der Lakonischen entsprechend. Für dieses bestellen das Feld die Heloten, für die Kreter die Periöken; auch Tischgcnossenschaften sind bei beiden. Und in alten Zeiten wenigstens nannten die Lakonen diese nicht „Sitzungen" (Phiditia), sondern „Männermahle", wie die Kreter, woher denn auch ersichtlich ist, daß die Einrichtung von dorther stammt. Dazu kommt das ganze Verfassungssystem. Denn die Ephoren haben dieselbe Gewalt, wie in Kreta die sogenannten Kos men, nur daß der Ephoren fünf, der Kosmen zehn sind. Der Rath der Alten, von den Kretern cigends „Rath" genannt, ist bei beiden derselbe. Auch das Königthum bestand, wenigstens in früherer Zeit, dann schafften es die Kreter ab, und die Oberleitung im Kriege haben die Kosmen. — 4. An der Volksversammlung aber haben alle Theil, doch hat sie über nichts zu entscheiden, sondern nur sich über die von dem Rathe der Alten oder von den Kosmen gefaßten Beschlüsse gutachtlich zu äußern. Die Tischgenoffenschaften sind bei den Kretern besser eingerichtet, als bei den Lakonen. In Laccdämon nämlich liefert jeder, Kopf für Kopf, den festgesetzten Beitrag dazu, und vermag er das nicht, so schließt ihn, wie auch schon vorhin erwähnt ist^), das Gesetz vom Bürgerrecht aus. In Kreta ist alles mehr aus gemeinschaftliche Kosten eingerichtet. Denn von dem gesammten Ertrage aus Früchten und Heerden und von den Staatseinnahmen und Tributen, welche die hörigen Leute zu zinsen haben, ist ein Theil für den Kultus und für die Staatsausgaben, der andre für die Tischgenossenschaften bestimmt, so daß alle auf gemeinschaftliche Kosten ernährt werden, Frauen, Kinder und Männer. 5. Um Mäßigkeit im Essen und Trinken, die er für sehr nützlich hält, einzuführen, hat dort der Gesetzgeber mehrere weise Einrichtungen ersonnen, desgleichen andere, welche die Entfernung der Männer von 6- Für die Lakonen. S. das vorige Kapitel §. 21. 158 Zweites Buch. dm Frauen bezwecken, damit diese nicht so viel Kinder gebären. Er gestattete deßhalb den Umgang mit dem männlichen Geschlecht ^), eine Einrichtung, deren Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit zu einer gelegenen Zeit ausführlich untersucht werden soll. Daß nun die Tischgenossenschaften bei den Kretern besser als bei dcn Lakonen eingerichtet sind, leidet gar keinen Zweifel, dagegen ist das Institut der Kos men noch schlechter, als das der Ephoren. Denn alles was die Magistratur der Ephoren Uebles hat, das ist auch hier vorhanden; man nimmt dazu nämlich die ersten besten. Der Nutzen aber, der daraus der dortigen Konstitution erwächst, fällt hier weg. Dort nämlich ist das Volk, weil aus allen gewählt wird, wegen der Betheiligung an der höchsten Magistratur, bei der unveränderten Fortdauer der Verfassung intercssirt. Hier aber (in Kreta) werden die Kosmen nicht aus allen gewählt, sondern aus einigen Geschlechtern °), und die Mitglieder des Raths der Alten (Geronten) aus den gewesenen Kosmen. — 6. Uebri- gens sind an dem Institut dieselben Ausstellungen zu machen, wie an dem in Lakedämon. Denn die Unverantwortlichkeit und Lebensläng- lichkeit ist eine zu hohe amtliche Auszeichnung, und es werden damit die Verdienste der Individuen zu hoch belohnt, und die Bcsugniß derselben, nicht nach geschriebenen Bestimmungen sondern nach eigenem Ermessen zu regieren, ist gefährlich. Wenn nun auch das von der Theilnahme an dieser Stellung ausgeschlossene Volk ruhig bleibt, so spricht das noch nicht für die Zweckmäßigkeit der Einrichtung; denn es fehlt den Kosmcn an der Gelegenheit, wie sie die Ephoren haben, sich durch Geld gewinnen zu lassen, da sie auf einer Insel zu entfernt 5) Vergleiche WachSmnth Hellen. AltcrthumSkunde II, l, S. 42. II, 2, S. 48 —4S. S) Die Zahl der Geschlechter, aus denen sie gewählt werden konnten, hatte sich zu Aristoteles Zeit sehr znsammengezogen. Die Gewalt der KoSmen hatte ein tyrannisches Ansehn bekommen, und die einzelnen große» Familien hatten unmittelbaren Einfluß auf die Staatsleitung, so daß ilire Zwiste Partheiunge» für das Ganze wurden. ES war daher die Verfassung in eine Geschlcchterdy- nastie ausgeartet, wogegen das demokratische Element, bei seiner Schwäche, nicht aufkommen konnte, zumal da eS an geschriebenen Gesehen mangelte. Hiernach ist das anfznfaffc» , was Aristoteles von der Ungereimtheit des Mittels gegen den Fehler in der Verfassung sagt. Vergleiche Müller Dorier 2, S. lZZ. Siebentes Kapitel. 159 wohnen von denen, die sie bestechen könnten. Das Mittel aber, das sie gegen diesen Versassnngsfchler anwcnden, ist ungereimt und erinnert weniger an Staats- als an Dynastenwesen ^). 7. Nicht selten nämlich treten einige von ihren Kollegen oder auch von Privaten zusammen und setzen die Kosmen ab, welche übrigens auch mitten in ihrer Amtszeit ihre Stelle niederlegen dürfen. Alles dies mußte nun eher nach einer gesetzlichen Ordnung als nach Willkühr der Menschen vor sich gehen, denn die ist keine sichere Richtschnur. Das Allerschlimmste aber ist die Suspension des ganzen Kosmats durch mächtige Familien, welche diese zum öftern veranstalten, wenn sie keine Lust haben, sich dem Ausgange eines Rechtsstreits zu fügen. Hieraus ergiebt sich deutlich, daß der dortige Zustand der Dinge wohl nach einer Verfassung aussicht, aber eigentlich keine Verfassung ist, sondern eher eine Geschlechterherrschast. Auch ist es üblich, daß mächtige Familien vermittelst eines aus dem Volke und aus ihrer Parthci gebildeten Anhangs Monarchie einführen, und sich gegen einander in Aufruhr und Kampf befinden. 8. Und was ist dies anders als ein zeitweiliges Aufhören des Staats überhaupt, der so kein Staat mehr ist, sondern ein Zustand der Auflösung des bürgerlichen Vereins? In einem solchen aber läuft derselbe Gefahr, jedem, der ihn angreifen will und kann, zur Beute zu werden; indessen wird er, wie schon gesagt, durch seine Lage geschützt, die hier so viel wirkt wie sonst das Mittel der Frcmdcnausweisung. Daher bleiben auch die Verhältnisse der hörigen Leute aus dem platten Lande bei den Kretern ungestört, während die Heloten oft abfallen. Denn erstlich gehören die Kreter zu keiner auswärtigen Macht, und dann hat sich erst neuerlich der Fremdenkrieg auf die Insel herüber- gezogcn, durch welchen dann die Schwäche der dortigen Gesetze an den Tag gekommen ist. So viel über diese Verfassung. '5 D. h. gegen die Unverantwortlichkcit, Lcbenslänglichkeit »nd die zu hohe Machtbcfugniß des KoSmcnamtS. 8) Herrschaft weniger großer Familien. 8) Diesen Krieg bezieht Hörkh (Kreta III, 08 ) auf die Expedition der Vhvkische» TcmpclräubcrS PholäkoS, der sich zulcht mit seinen Soldnern nach Kreta wandte und in den Dienst der kretischen Stadt KnossvS trat. Die Geschichte dieses militärischen Abenteurers spielte zur Zeit Philipps pon Makedonien, an dessen Hose Aristoteles damals lebte. 160 Zweites Buch. Achtes Kapitel. Kap. Es heißt allgemein, daß auch die Karthager eine gute Verfas- Be», sung') und in vielen Stücken von den andern Völkern etwas voraus haben, und besonders soll ihr Verfassungszustand dem der Lakonen ähnlich sein. Diese drei Verfassungen nämlich stehen sich gewissermaßen einander ebenso nahe, als sie sich von den andern wesentlich unterscheiden, die Kretische, die Lakonische, und drittens dazu die der Karthager. Und allerdings besitzt dies Volk manche trefflichen Einrichtungen. Man kann den Beweis für die gute Organisation ihrer Verfassung in dem Umstande finden, daß das in ihr vorhandene demokratische Element der Volksgemeinde gleichwohl ihren Bau nicht stört, und daß weder irgend ein erheblicher Aufstand sich erhoben hat, noch ein Tyrann. — 2. Aehnlich den gemeinschaftlichen Mahlen (Phiditicn) in der Lakonischen Verfassung find hier erstlich die Tischgenossenschasten gewisser Gesellschaften, sodann entspricht den Ephoren die Magistratur der Hundert und Vier, nur daß, während jene aus allen und jeden genommen werden, die Wahl zu dieser Behörde nicht übel nur aus den edelsten Geschlechtern getroffen wird. Die Könige und der Rath der Alten sind den dortigen analog, doch findet sich in Karthago der Vorzug, daß die Könige weder aus einem und demselben Geschlechts, noch aus jedem beliebigen genommen werden, und daß, wenn ein ausgezeichnetes vorhanden ist, man unter den Gliedern desselben lieber eine Wahl trifft, als daß man die Könige nach dem Alter nimmt. Denn bei der Machtvollkommenheit, womit sie in wichtigen Dingen ausgerüstet sind, richten sie, wenn sie untüchtig sind, großen Schaden an, und haben ihn im Staate der Lakedämonier schon angerichtet. 3. Die drei genannten Staatsverfassungen haben nun alle den größten Theil der Mängel, welche von einer Entartung der Verfassung 0 lieber die Karthagische Verfassung handelt ausführlich Mommfen Ndm. Gesch. I, S. 4S8 ff. (2te Ausg.), und Kluge in der Schrift: Aristoteles lle volitia Lartli.aglniensium (Breslau 1824). Aristoteles und hier und da Polybius sind fast die einzigen Quellen. Achtes Kapitel. 161 herkommend zu tadeln waren, mit einander gemein. Diejenigen Einrichtungen aber, welche auf das Ziel der Aristokratie und des eigentlichen Verfassungsstaates gerichtet sind, neigen sich indessen thcils mehr zur Demokratie, thcils mehr zur Oligarchie hin. So sind, um eine Sache vor das Volk zu bringen oder auch nicht vorzubringen, die Könige mit dem Rath der Alten ermächtigt, wenn alle übereinstimmen. Ist das aber nicht der Fall, so ist der Wille des Volks auch darüber entscheidend. Was jene aber vor das Volk bringen, ist für dasselbe nicht bloß eine zur Kcnntnißnahme ergangene Mittheilung obrigkeitlicher Beschlüsse, sondern das Volk ist befugt zu prüfen und zn entscheiden, und einem jeden, der Lust hat, steht cs frei, die mit- getheilten Vorschläge zu bekämpfen, was in den andern Verfassungen nicht stattfindct. 4. Daß aber die Fünfer-Kollegien (Pentar- chien) bei so ausgedehnter und großer Machtbefugniß sich selbst und den Rath der Hundert, diese wichtigste Behörde wählen, daß sie ferner längere Zeit als die andern Behörden regieren (denn sie sind in einer amtlichen Stellung sowohl nach ihrem Austritt als vor dem Eintritt in ihr Ministerium) — das ist oligarchisch; daß sie unbesoldet und nicht durch das Loos bestellt sind, ist dagegen, so wie manches andere der Art, für aristokratisch anzusehcn, desgleichen die Einrichtung, daß die Processe insgesammt von den vereinigten Verwaltungsbehörden entschieden werden, und nicht von verschiedenen Behörden je nach ihren verschiedenen Geschäftskreisen, wie in Lacedämon^). 5. Aus diesem ihrem aristokratischen Charakter artet aber die Verfassung der Karthager in Oligarchie aus, zufolge einer Ansicht, die bei sehr vielen Beifall findet. Nach ihrer Meinung nämlich find die Magistrate nicht allein nach der Tüchtigkeit des Geschlechts, sondern auch nach dem Neichthum zu wählen; denn der unbemittelte Mann könne unmöglich sein Amt gut verwalten und sich dazu die gehörige Zeit nehmen. Ist nun der Gesichtspunkt des Vermögens bei der Wahl ein oligarchischer, die Rücksicht auf die Tüchtigkeit dagegen ein aristokratischer, so hätten wir in dieser hier eine dritte Einrichtung 2) Sv faßt den Sin» der sehr schwierigen Stelle Müller in den Doriern ll. >15. Aristoteles' Politik. 1t 162 Zweites Buch. anzuerkennen, nach welcher eben bei den Karthagern das öffentliche Wesen geordnet ist. Denn nach diesen beiden Rücksichten wählen sie, und zwar grade die wichtigsten Magistrate, die Könige und die Feldherrn. — 6. Man hat aber eine solche Entartung der Aristokratie als einen Fehler des Gesetzgebers anzuschen. Denn es ist von Hause aus durchaus nothwendig darauf zu sehen, daß die Besten freie Zeit haben und sich nicht in unwürdiger Lage befinden, gleichviel ob sie Beamtete sind oder nicht. Und will man auch die Rücksicht auf Vermögen und Mittel zum Behuf der freien Zeit gelten lassen, so ist es doch ein Uebelstand, daß die höchsten Magistrate, die Königs- und die Feldherrnwürde, käuflich sind. Ein solches Gesetz bringt den Reichthum zu höheren Ehren als die Tüchtigkeit, und erzeugt den Geist der Habsucht in dem ganzen Staate. — 7. Denn nach dem, was der Obrigkeit als werthvoll und ehrenhaft gilt, richtet sich nothwendig hinterher auch das Urtheil der übrigen Bürger. Wo aber die Tugend nicht am höchsten geachtet wird, da kann die Verfassung unmöglich aus die Dauer eine aristokratische sein. Auch muß natürlich bei den Käufer», wenn sie mit großem Kostenaufwand ins Amt gelangen, die Gewohnheit aufkommen, ihren Gewinn herauszuziehen; denn cs ist undenkbar, daß während ein armer, aber rechtschaffener Mann dabei seinen Vortheil suchen wird, ein schlechterer, der noch dazu Kostenaufwand gehabt hat, ihn nicht suchen sollte. Folglich müssen diejenigen regieren, welche am besten zu regieren befähigt sind. Und wenn der Gesetzgeber auch die rechtschaffenen Leute ihrer Mittellosigkeit überließ, so wäre es doch jedenfalls besser gewesen ihnen, wenn sie ein obrigkeitliches Amt bekleiden, eine sorgenfreie Lage zu verschaffen. 8. Auch das scheint ein Uebelstand zu sein, daß ein Mann gleichzeitig mehrere Aemtcr bekleidet, eine bei den Karthagern sehr beliebte Einrichtung: denn ein Werk wird auch nur von Einem, der sich ihm ganz hingiebt, am besten ausgerichtet. Diesen Grundsatz mnß der Gesetzgeber vor Augen haben, und nicht verordnen, daß derselbe Mann Flötenspieler und Schuster sei, wonach also da, wo der Staat nicht klein ist, es der Natur einer Verfassung mehr gemäß und volks- thümlicher ist, wenn mehrere zu den Staatsämtern gelassen werden. Denn da wird, wie gesagt, ein jedes Geschäft mehr im Interesse des Allgemeinen und besser und schneller erledigt, als wenn es immer von Neuntes Kapitel. 163 denselben Personen abgemacht wird. Man sieht das recht beim Kriegs- und Seewesen, in welchen beiden Zweigen das Befehlen und das Gehorchen, so zu sagen, durch das ganze Personal hindurchgeht 3). 9. Den mißlichen Folgen einer solchen oligarchischen Verfassung entgehen die Karthager hanptsaichlich dadurch, daß sie immer von Zeit zu Zeit einen Theil der Volksmasse durch Aussendung in die (unterworfenen) Städte zu Wohlstand kommen lasse»; denn dadurch heilen sie die Ncbelstände und bewirken die Dauer der Verfassung. Aber dies Auskunftsmittel ist ein reiner Zufall, und sie müßten vor inneren Unruhen vielmehr durch den Gesetzgeber gesichert sein, während jetzt, wenn irgend ein Unglück geschieht und die Masse der Unterthanen abfällt, in den Gesetzen kein Mittel zur Herstellung der Ruhe zu finden ist. — So nun find die mit Recht berühmten Verfassungen der Lakedämonicr, der Kreter und der Karthager beschaffen. Neuntes Kapitel. Von den Schriftstellern über Verfassung haben einige sich gar^U- nicht mit Staatsgeschäften befaßt, sondern sind ihr Lebelang Privat-BE. lcute geblieben, und ihre irgendwie bedeutenden Ansichten sind fast sämmtlich erwähnt worden. Andere sind Gesetzgeber gewesen, theils in ihrer Heimath, theils in einigen fremden Staaten, und haben zugleich Staatsämter verwaltet. Von diesen letzteren waren die Einen nur Verfasser von Gesetzen. Die Andern stellten auch eine Verfassung auf, wie Lykurg und Solon, welche Männer beides, sowohl Gesetze wie Verfassungen gegründet haben. Der Verfassung der Lakedämonicr ist nur Erwähnung geschehen. 2. Was aber den Solon angeht, so wird dieser von einigen für 5) Ganz oben und ganz unten wird nur befohlen und nur gehorcht; in der Mitte und zn beiden Seiten derselben hinaus bis an die Enden vereinigt sich in der Mehrzahl der Personen beides, Gehorchen wie Befehlen. 11' 16 L ZmcitkS Buch. einen trefflichen Gesetzgeber gehalten. Denn er habe die zu ausschließliche Oligarchie abgeschafft, das Volk aus seiner Sklaverei befreit und durch eine geschickte Mischung der Elemente die althergebrachte Demokratie wiederhergestellt. Der Rath des Areopag nämlich sei ein oligarchisches, die Wählbarkeit der Magistrate ein aristokratisches, die Einrichtung der Volksgerichtshöfe ein demokratisches Element. Wahrscheinlich aber ließ Solon jene von ihm Vorgefundenen Einrichtungen, den Rath und das Recht die Beamten zu wählen, nur fortbestehen, schuf aber die Demokratie dadurch, daß er Gerichtshöfe einrichtete, die von allen Ständen besetzt wurden. — 3. Deshalb erfährt er auch von einigen Seiten den Tadel, als habe er die eine dieser Gewalten abgeschwächt und die souveräne Gewalt in das durch's Loos zusammentrc- tende Volksgericht verlegt. Denn mit der steigenden Bedeutung dieses Instituts machte man dem Volke wie einem Tyrannen den Hof, und die Verfassung gestaltete sich zu der gegenwärtigen Demokratie. Den Rath des Areopag aber schwächten Ephialtcs') und Periklcs, die Besoldung der Richter ordnete Periklcs an, und in dieser Weise fuhr jeder Demagoge fort die Machtbefugniß des Volks zu erweitern und die Verfassung dem Zustande der heutigen Demokratie entgcgenzufnh- ren. — 4. Eine solche Entwicklung der Verhältnisse scheint aber nicht in Solons Plan gelegen zu haben, sondern hat sich mehr durch ein Zusammentreffen äußerer Umstände gemacht. Die Perserkriege nämlich veranlaßtcn das Volk eine Seemacht zu werden, wodurch eS Muth und Selbstgefühl bekam und des politischen Widerstandes der edlen Patrioten ungeachtet schlechten Demagogen in die Hände gerieth, während Solon eigentlich dem Volk nur die allernothwendigste Macht zu- theilt, sich seine Beamten zu wählen und sie zur Rechenschaft zu ziehen. Denn wenn das Volk auch das nicht einmal könnte, so wäre es so gut wie ein Sklave oder wie ein Feind. Ncbrigcns besetzte Solon die Obrigkeiten sämmtlich aus vornehmen und wohlhabenden Leuten b Athenischer Staatsmann nnd Palitischer Gehnlfc des PcrikleS. Sr ward von seinen Gegnern ermordet. lieber seine Thätigkeit zur Beseitigung des Areopags, der hauptsächlichsten Schranke, welche der Entfesselung der Demokratie im Wege stand, vergl. Diodor H, e. 7 7. und Plutarch im Leben deö Cimon e. 15. Neuntes Kapitel. 165 aus den Vermögensklassen der Pentakosiomedimnen, der Zeugiten und des sogenannten Ri t t e r st a n d e s. Aus der vierten Klasse der Lohnarbeiter konnte Niemand ein Staatsamt bekleiden. 5. Gesetzgeber ferner waren auch Zaleukos für die Epize- phyrischen Lokrer, und Charondas^) der Katanäer für seine Mitbürger und für die andern Chalkidischen Städte in Italien und Sici- lien. Einige versuchen auch den Onomakritos^), als einen Mann, der zuerst in der Gesetzgebung bedeutend geworden, mit hierher zu ziehen. Dieser habe sich, obschon ein Lokrer, in Kreta ausgebildet und sich als Fremder dort aufgehaltcn, um die Scherknnst zu lernen. Sein Freund sei Thales gewesen, des Thales Schüler aber Lykurgus und Zalenkus, Zalenkus Schüler aber Charondas; doch verstoßen diese Angaben gegen die Chronologie. 6. Ein anderer Gesetzgeber ist der Korinther Philolaos für die Thebaner. Dieser Philolaus stammte aus dem Geschlecht der Bak.biadcn und hatte ein Verhältniß der Liebe und Freundschaft mit dem Diokles, dem Sieger in den Olympischen Spielen geknüpft. Als dieser nun aus Abscheu gegen die frevle Liebe seiner Mutter Halkyone die Stadt verließ, zog er nach Theben, wo beide ihr Leben beschlossen. Noch heute zeigt man ihre Grabhügel, die zwar einer von dem andern aus recht gut gesehen werden können, dagegen nach dem Korinthischen Gebiet zu ist das eine sichtbar, das andere nicht. — 7. Zu- 2i Gesetzgeber der Epizephyrischen Lokrer von ungewisser Zeit. Der Beiname dieser Lokrer rührt ovm Kap Zephyrium, heute Burzano an der Spitze SüditalicnS her. Die Bruchstücke oon ZoleukoS Gesetzen hat Heyne aus No. banuS und Diodor hergcstellt. 6k. Ilevnil opusc. geackein. II. Müller Dorier II, 227. 5) Vergleiche oben Politik I, 1. Anmerk. zu §. g. Nicht zu verwechseln mit dem Atheniensischcn Dichter bei Hcrodot VII, ü. 5) Um die dreizehnte Olympiade, 730 v. Chr. Bergs. Müller Orcho- mcnos S. 407, 408. Kortüm zur Geschichte Hellen. Staatsverfassungen S. > 20 . Dieser PhilolauS arbeitete als konservativer Staatsmann dahiu, die Herrschaft der Geschlechter durch Gesetze über die Unveräußerlichkeit des Grundbesitzes zu befestigen. 166 Zweites Buch. folge einer Soge nämlich hatten sie diese Art der Bestattung selbst angeordnet: und zwar habe Diokles aus Haß wegen des erlittenen Kummers so liegen wollen, daß das Land Korinth von seinem Grabhügel aus nicht gesehen werden könnte, Philolaus aber so, daß man es sehen könnte. Aus diesem Grunde also lebten sie bei den Thcbanern, und Philolaus gab ihnen Gesetze, wonach außer andern Verhältnissen auch die Kinderzeuguug und Adoption geordnet wurden, welche Gesetze sie dort „Adoptionsgcsetze" nennen. Diese Gesetzesbestimmungen sind von ihm cigends zu dem Zwecke getroffen worden, damit die Anzahl der Ackerloose unverändert erhalten würde. 8. Charon das hat außer den Klagen wegen falschen Zeugnisses (dessen gerichtliche Verfolgung er zuerst anordnete) nichts Eigen- thümliches, aber in der genauen Fassung der Gesetze zeigt er mehr Gewandtheit, als selbst die heutigen Gesetzgeber. Dem PHaleas ist das Gesetz von der Wiederausgleichung des Besitzes eigenthüm- lich; dem Platon die Weiber-, Kinder- und Gütergemeinschaft und die Tischgenosscnschasten der Frauen, ferner das Gesetz über die Trunkenheit, wonach die Nüchternen bei den Gelagen den Vorsitz haben sollen, dazu die Bestimmung in den kriegerischen Uebungen die Leute rechts und links einzuexerciren, weil es nicht angehe, daß die eine Hand eingeübt sei, die andere nichts. 9. Von Drakon sind Gesetze vorhanden, aber er gab sie für eine schon bestehende Verfassung. Als eigenthümlich ist von seinen Gesetzen nichts zu erwähnen, als die Härte der auf die Verbrechen gesetzten Strafen. Auch Pitiakos ward der Schöpfer von Gesetzen, aber nicht von einer Verfassung. Ihm ist das Gesetz eigenthümlich, wonach die Betrunkenen, wenn sie jemand geschlagen haben, strenger bestraft werden sollen, als die Nüchternen. Denn da Ruchlosigkeiten häufiger von Betrunkenen verübt werden, als von Nüchternen, so wollte er die Rücksicht auf den Zustand der Trunkenheit als Entschuldigungsgrund weniger gelten lassen, als den Nutzen, der 6) So Müller Dor. U. 200. Alle diese Dinge erscheinen in dieser drolligen Zusammenstellnng nur um so mehr als Nichtigkeiten. Neuntes Kapitel. 167 in der Vorbeugung der Excesse liege. Endlich ist noch Androda- mas aus Rhegium als Gesetzgeber für die Chalcidenser in Thracien anzuführen, von dem es Gesetze über Mord und Todtschlag und über die Erbtöchter giebt; doch ist von ihm nichts Eigenthümliches zu erwähnen. Soweit nun die Untersuchungen, die über die theils wirklich bestehenden theils von Einigen in Vorschlag gebrachten Verfassungen anzustellen waren. Drittes Buch Erstes Kapitel. In der Betrachtung über das Wesen und die Beschaffenheit einer einzelnen Staatsverfassung hat man eigentlich von der Untersuchung über den Staat auszngehen und zu sehen, was denn der Staat ist. Denn heute herrscht darüber Zweifel, wenn z. B. die Einen behaupten: der Staat hat die That gethan, die Andern: nicht der Staat, sondern die Oligarchie, oder der Tyrann. Nun bezieht sich aber, wie wir sehen, des Staatsmanns und des Gesetzgebers ganze Thätigkeit auf den Staat, dessen Verfassung eine gewisse Gliederung derer ist, die in ihm wohnen. 2. Da nun der Staat ein Zusammengesetztes ist, wie jedes andere aus vielen Theilen bestehende Ganze, so ist zuvor der Begriff des Bürgers zu suchen, weil der Staat aus einer gewissen Anzahl von Bürgern besteht. Also ist die Frage diese: wen muß man einen Bürger nennen, und wer ist ein Bürger? Denn auch über den Begriff des Bürgers herrscht nichts weniger als Ueber- einstimmung, da nicht alle denselben übereinstimmend so nennen, und mancher in einer Demokratie Bürger ist, der es in einer Oligarchie oft nicht sein würde. 3. Diejenigen nun, die zufällig nur so heißen, z. B. die mit dem Bürgerrecht beschenktenlassen wir bei Seite. Der wirkliche 1) Das Alterthum scheidet streng zwischen Altbürgern und den mit dem Bürgerrecht beschenkten, den Eingebürgerten oder Neuburger». In Erstes Kapitel. 169 Bürger aber ist Bürger nicht dadurch, daß er irgendwo wohnt, denn den Wohnsitz thcilen mit ihm auch Schutzvcrwandte und Sklaven. Auch diejenigen sind noch keine Bürger, welche einen selbstständigen Gerichtsstand in der Art haben, daß sie Recht geben und Recht nehmen könne» 3), — denn das steht auf den Grund abgeschlossener Verträge auch Fremden zu^) — und an vielen Orten genießen die Schutzverwandtcn nicht einmal dieses Rechts im vollen Umfange, sondern müsse» sich einen Patron (als Vermittler zwischen ihnen und dem Staat) zuweisen lassen, wodurch also ihre Theilnahme an einer derartigen Vertragsverbindung etwas beschränkt ist. 4. Vielmehr sind jenc^), gleichwie Kinder, die wegen ihrer Jugend noch nicht in die Bürgerlisten eingetragen sind, und wie die ihrer Bürgerpflichten entbundenen Greise, zwar in gewisser Hinsicht Bürger zu nennen, aber nicht einfach und absolut, sondern die einen mit dem Zusatz „noch unvollkommen", die andern „emcritirte", oder wie man will; denn» darauf kommt nichts an, da das was wir sagen deutlich ihre» besten Zelten sind die Staaten des AlterthnmS sehr sparsam in der Er, thcilung des Bürgerrechts. Das Recht der Nenbürger ist in einigen Stücken geringer, als das der Altbnrgcr. -1 Sch u tz verwan d te (Mctöken) sind in Attika freie, im Lande ansässige Nichtbürger. Sie trieben i» Athen Handel nnd Gewerbe, durften aber kein Grnnd- eigenthnm erwerben, nnd keine rechtsgültigen Ehen mit Bürgerinnen eingchen. Zum Behuf der Kontrolle mußten sie sich als Vermittler zwischen ihnen nnd dem Staat einen Parron wählen, der sie vor Gericht vertrat- Sie waren zur Zahlung eines SchntzgeldeS nnd zu einigen andern öffentlichen Leistungen verpflichtet. a, Im allerstrengsten Sinne sind solche noch nicht Bürger. Doch ist der selbstständige Gerichtsstand, neben dem Recht des Grundbesitzes und der Theilnahme an gewissen Kulten, sowie das Recht Ehen schließen zu köunen, eins jener privarrechtlichen und socialen Verhältnisse, wodurch jemand noch Bürger heißt, nnd sich wenigstens vom Nichtbürger sehr wesentlich unterscheidet. 'ff Oie Athener befolgten nicht nur die weise Politik, ausländische Kaufleute gesetzlich vor Gericht zu begünstigen, sondern sie schloffen auch förmliche Traktate mit andern Staaten, wonach den beiderseitigen Bürgern rechtlicher Schutz in Handel und Wandel zngcsichert ward, und worin die Normen zur Schlichtung vorkommender Rechtsstreite festgesetzt wurden, besonders mit den Bundesgenossen. 5- Die Inhaber eines selbstständigen Gerichtsstandes. 170 Drittes Buch. ist. Wir suchen hier nämlich den Bürger schlechtweg, an dem man keine solche, einer Nachhülse bedürfende Ausstellung zu machen hat; denn sonst würden auch die Bescholteneu^) und die Verbannten hierher gezogen werden können, bei welchen eben dieselben Fragen auszuwersen und zu beantworten sind. Der Begriff des Staatsbürgers im vollen Sinn des Worts aber wird durch nichts so wesentlich bestimmt, als dadurch daß er Antheil hat an der Berathung und Besch ließung öffentlicher Angelegenheiten^) und an der Staatsreg i e r n n g. Hier sind nun einige Staatsämter nach der Zeitdauer bestimmt, so daß manche überhaupt gar nicht zweimal von derselben Person verwaltet werden können, oder doch erst nach Ablauf bestimmter Fristen; bei andern ist die Zeit unbestimmt, wie z. B. bei der Funktion des Richters und bei dem, der in der Volksversammlung mitspricht und mitstimmt. — 5. Diese Art Personen möchte man nun vielleicht nicht Obrigkeiten nennen und ihnen wegen dieser Funktionen allein keinen Antheil an der Regierung zuerkennen wollen; und doch wäre es lächerlich, diesen Charakter Leuten abzusprechen, die zur Entscheidung der wichtigsten Dinge Mitwirken. Doch soll es darauf, da es sich bloß um einen Namen handelt, nicht ankommen. Und da es für den Richter und für den Stimmgeber an einer gemeinschaftlichen Bezeichnung in der Sprache fehlt ^), womit diese beiden Funktionen zu benennen wären, so wollen wir sie denn der Unterscheidung zu Liebe unbestimmte Obrigkeit nennen, und stellen also fest, daß diejenigen Bürger sind, weiche an diesen beiden Funktionen Theil haben. Und hiermit hätten wir nun 6) Sie hießen „Ehrlose"; doch entspricht „beschvlten" besser dem Sinne des Ausdrucks. Dem Bürger, der sich .im öffentlichen Leben Vergehungen zu Schulden kommen ließ, der z. B. gesetzwidrige Anträge stellte, dem Staate eine Schuld nicht pünktlich abbezahlte u. s. f. wurden die staatsbürgerlichen Nechle je nach der Schwere des Vergehens entweder ganz, oder zum Theil, für einstweilen, oder für immer entzogen. Es hieß dies „Ehrlosigkeit", Atimie. Schümann Griech. Alterthümer I, 361. 7) Man muß sich hüten, den Ausdruck im Texte nur auf Necht- sprechen zu beziehen. DaS Wort bedeutet das in der Uebersetzung ausgedrückte. So Schümann Griech. Alterthümer l04. d) Die ihr Vcrhaltniß zu Negierung und Obrigkeit auödrückte. etwa diejenige Definition eines Bürgers, die am meisten auf alle diejenigen paßt, welche man Bürger nennt. — 6. Denn cs ist wohl zu beachten, daß in den Materien, deren zugehörige Subjecte der Art nach verschieden find, so daß das eine von ihnen das vornehmste, das andre das nächstbeste und so fort ist, sich entweder gar kein gemeinschaftliches Merkmal, wodurch die Dinge eben dieser Art Subjecte find, findet, oder dies doch nur spärlich ^). Nun sehen wir aber, daß die Staatsverfassungen der Art nach von einander verschieden find, und daß einige in zweiter, andere in erster Linie stehen; denn die fehlerhaften und entarteten müssen nothwendig den fehlerlosen nachstehen (was ich aber unter den entarteten verstehe, wird später deutlich werden). Daher muß auch der Bürger ein verschiedener sein je nach der einzelnen Verfassung, und ist also der von uns bestimmte Bürger dies vornehmlich in der Verfassung der Demokratie. 7. Auch in den andern Verfassungen kann unsere Bestimmung möglicherweise zutreffen; aber nothwendig ist es nicht. Denn in einigen giebt es gar keine Volksgemeinde, und Volksversammlung ist nicht gebräuchlich, sondern dafür giebt es außerordentliche Versammlungen, und die Rechtshändel entscheiden verschiedene Behörden, wie z. B. in Lakedämon alle aus kontraktlichen Verhältnissen erwachsenden Prozesse zur Jurisdiktion der einzelnen Ephoren je nach ihren Verwaltungszweigen gehören. Zu der der Geronten'") gehören die peinlichen Sachen, und so vielleicht andere zu der einer andern Behörde. Ebenso auch in Karthago; denn gewisse Behörden richten dort alle Rechtssachen. 8. Allerdings aber ist eine Verbesserung in unserer Bestimmung des Bürgers möglich. In den andern Verfassungen nämlich werden nicht die Personen jener unbestimmten Obrigkeit zu Stimmgebern in der Volksversammlung und zu Richtern genommen, sondern man nimmt dazu einen bestimmten Magistrat, aus dem entweder alle Mitglieder zum Berathen und Richten bestellt sind, oder nur einige 9) Oft nicht mehr als die Benennung. Die Logiker pflegen diesen Fall zu verdeutlichen durch das Beispiel vom Hunde, dem Landthiere, vom Hunde, dem Seethiere, und dem Hunde, dem Gestirn am Himmel. *0) Geronten, d. i. „Nath der Alten". 172 Drittes Buch. Kap.2 Deik. bestimmte, und zwar über alle Angelegenheiten oder über einige bestimmte. Hiernach ist ersichtlich, wer hier der Bürger ist. Denn wer in solchen berathenden oder beschließenden Magistrat eintreten darf, denn nenne ich ohne weiteres Bürger eines solchen Staates, und Staat, um es einfach zu sagen, eine Anzahl solcher Bürger, die sich alles zum Leben erforderliche zur Genüge verschaffen kann. 9. Nun bestimmt man aber auch im praktischen Leben den Bürger als solchen, der von beiden Seiten von Bürgern stammt, und nicht bloß von einer Seite, als von Vater- oder von Mutterseite. Andere gehen hierin noch weiter und verlangen z. B. den Nachweis, daß die Großältern zweiten oder dritten Gliedes und noch weiter hinauf Bürger gewesen sind. Bei dieser rein praktischen und oberflächlichen Bestimmung fragen nun einige verlegen, wie denn bei jenen Ahnen des dritten oder vierten Gliedes das Bürgerthum konstatirt werden solle? Freilich gab der Leontiner Gorgias^), der einerseits diese Schwierigkeit wohl sehen mochte, andrerseits sich darüber lustig machte, die Auskunft, „wie das Mörser seien, die von Mörserarbeitern gemacht wären, so seien auch Larissäer die von den Demiurgen gemachten; denn es gebe ja LariffenmacherDie Sache aber ist einfach. Hatten sie nämlich nach der angegebenen Bestimmung An- theil an der Staatsregierung, so waren sie Bürger. Und endlich kann ja unmöglich die Bestimmung, wonach Vater und Mutter Bürger gewesen sein müssen, auf die erste» Bewohner und Gründer einer Stadt Anwendung finden. 10. Eine größere Schwierigkeit aber erhebt sich vielleicht bei denjenigen, welche in Folge einer Staatsumwälzung das Bürgerrecht "i Der aus Platon bekannte berühmte Redner und Sophist. Er lehrte auch in Thessalien, und hatte hier die Aleuaden, das Königsgeschlecht in Thessalien, den Jason von Pherä n. a. zu seinen Zuhörern. Wahrscheinlich hat er sich auch in Larissa selbst anfachalten, das wie PharsaluS, der bekanntere Aufenthaltsort des GorgiaS, in Thessalien liegt. 12z Ein Wortwitz. Larissäer heißen die Einwohner von Larissa, und denselben Namen führte eine besondere Art eigenthümlich konstrnirter Koch- Kessel. die in Larissa erfunden waren. Demiurg bedeutet einen Dorischen Magistrat, und daneben auch einen Arbeiter und Handwerker. Der neueste Uebersetzer, Lindau, zieht passend das Wort „Pariser" hierher, welches die Ein, wohner von Paris und Socken bedeutet. Erste- Kapitel. 173 erhielten, was z. B. Klisthcncs in Athen nach der Vertreibung der Tyrannen veranstaltete, indem er viele Fremde und in das Schutzver- wandtenverhältniß übergegangene Freigelassenein die Stämme ein- schrieb. Aber hier ist nicht der Fragepunkt, wer Bürger ist, sondern ob einer es mit Recht oder mit Unrecht ist, wiewohl man auch dazu noch die Frage aufwcrfen möchte, yb jemand, der mit Unrecht Bürger ist, nun überhaupt nicht Bürger sei, da „unrechtmäßig" und „fälschlich" im Grunde dasselbe bedeuten. Allein wir sehen, daß auch einige unrechtmäßigerweise Magistrate sind, von denen wir gleichwohl sagen, sie regieren, nur nicht rechtmäßigerweise; nun ist aber der Bürger in seiner Bestimmtheit dies durch eine Magistratur, (denn durch seine Theilnahme an einer bestimmten Magistratur, ist er, wie wir oben sagten^), Bürger); daher müssen offenbar auch diese Bürger heißen; die Frage aber, ob mit Recht oder mit Unrecht hängt mit dem vorhin angeregten Zweifel zusammen. Es fragen nämlich manche verlegen, wann etwas als Handlung des Staats anzuschcn sei und wann nicht als Handlung des Staats, wie das z. B. vorkommt, wenn ans Oligarchie oder Tyrannis Demokratie geworden ist. Denn in einem solchen Falle wollen manche weder ihren kontraktlichen Verpflichtungen Nachkommen, weil sie ja nicht an den Staat sondern an den Tyrannen zu zahlen gehabt hätten, noch haben sie Lust anderes der Art abzumachen. Dies Verfahren nimmt also Verfassungen an, deren Prin- cip die Gewalt und nicht das allgemeine Wohl ist. 11. Allein gesetzt, auch eine Demokratie wäre ebenso beschaffen, so hätte man doch gleichwohl die Handlungen in einer solchen Verfassung ebensogut für Handlungen dieses Staats anzusehen, als die von der Oligarchie und Tyrannis ausgehenden. Der eigentliche Fragepunkt in dieser Schwierigkeit scheint so gefaßt werden zu müssen: wann soll man sagen, daß der Staat noch derselbe 15) Nur so ist wohl der Ausdruck Sklave» hier zu nehmen. Dle Freigelassenen wurden anck) noch hernach öfter Sklaven genannt, wie dies Athe- näuS (VI, 267.) bezeugt. Freigelassene aber traten in das Verhältniß der Schnhgenosscu. Die Aufnahme von Sklaven in die Bürgerschaft ist zu Klisthe- ueS Zeit sehr unwahrscheinlich. S. Schümann a. a. O. Z38. i^) Nämlich §. 8 dieses Kapitels. Kap.S Bekk. 174 Drittes Buch. ist, und wann nicht mehr derselbe, sondern ein anderer? Die oberflächlichste Untersuchung bleibt hier bei dem Ort und bei seinen Bewohnern stehen; denn der Ort kann von seinen Bewohnern getrennt werden, und von ihnen können einige hier, andere anderswo ihren Wohnsitz nehmen. Indessen ist diese Schwierigkeit nicht für besonders erheblich zu achten, da durch die mannigfache Bedeutung des Wortes „Stadt" die Schwierigkeit in der Lösung dieser Frage gewissermaßen selbst erleichtert wird. 12. Aehnlich aber ist auch in dem Falle, wenn Menschen einen und denselben Ort bewohnen und gefragt wird, wann man dies für einen Staat ansehcn dürfe. Offenbar kommt es doch hier nicht auf die umschließenden Mauern an; denn es ließe sich auch um den ganzen Peloponnes eine Mauer ziehen. Der Art ist etwa auch Babylon, und jeder Ort, der mehr den Umfang einer Nation hat als einer Stadt; denn jene war, wie berichtet wird, schon drei Tage in der Hand des Feindes, während ein Thcil der Stadt noch nichts davon wußteIndessen über diese Schwierigkeit handeln wir besser bei einer andern Gelegenheit; denn allerdings darf einem Staatsmann in Betreff der Größe einer Stadt, ihrer Einwohnerzahl, und darüber ob sie besser eine Völkerschaft oder mehrere umfaßt^), das nöthige Wissen nicht fehlen^). 13. Hier aber ist die Frage: soll man, wenn dieselben Menschen >5) lieber Babylon vergl. man Duncker Geschichte des Alterth. 1, S. >21 — >22. 284. Die KönigSbnrg dieser Riesenstadt hatte eine anderthalb Meilen lange UmfangSmauer, und der Gesammtnmfang der Stadt betrug neun (nach andern I2> Meilen. Vgl. Herodot I, >87 ff. Auch hier ist darum, weil mehrere Völkerschaften genannt werden, nicht an ein Territorialgebict zu denken, wie in unser» Maffenstaaten, sondern eben nur an eine Stadt. Denn auch diese konnte mehrere Dölkerstämmc in sich fassen und gleichwohl eine» Staat, oder nur eine Stadt bilden. So bestand die Bevölkerung in der Stadt Korkyra aus den herrschenden Korinthischen Geschlechtern, aus kolonistrten Eretriern und hcllenistrten Liburnern. Diese drei Theile waren durch die Verfassung nicht zu einer Einheit verschmolzen. ES hatte sich unter ihnen eine verschiedene Gesittung und Lebensweise entwickelt, die zu einem furchtbaren Vernichtungskriege führte, in welchem die Geschlechter auSgerottct wurden. Diese und andere ähnliche Vorgänge waren dem Aristoteles unzweifelhaft gegenwärtig. Vergleiche Buch VII. Kap. 4 und 5. Zweites Kapitel. 175 denselben Ort bewohnen, auch den Staat für den nämlichen ansehen, so lange das Geschlecht seiner Bewobner dasselbe bleibt, mag auch immer eine Generation sterben und eine andre geboren werde» — sowie wir die Ströme und die Quellen dieselben zu uennen pflegen, trotzdem daß immer eine Wassermasse zufließt und die andre abfließt, — oder sollen wir aus einem derartigen Grunde zwar die Menschen immer für dieselben ansehen, den Staat aber für einen andern? Wir antworten: wenn der Staat ein Verein ist, — und er ist in der That ein Verein der Bürger unter einer Verfassung — so darf, wenn diese der Art nach eine andere und verschieden wird, auch der Staat nicht mehr für denselben gelten, grade wie wir auch den Chor nicht denselben, sondern bald einen komischen, bald einen tragischen nennen, obgleich die Personen oft dieselben sind. — 1-1. Aehnlich nennen wir jede andere Verbindung und Zusammensetzung mit einem andern Namen, wenn die Art der Zusammensetzung sich ändert, wie wir z. B. eine Harmonie, trotzdem daß sie dieselben Töne enthält, bald eine Dorische, bald eine Phrygische nennen. Verhält sich dies nun so, sohatmanof- senbar die Identität eines Staats lediglich nach der Identität der Verfassung zu bemessen. Benennen aber mögen wir ihn immerhin mit einem andern, oder mit demselben Name», gleichviel ob ihn dieselben, oder ganz andere Mensche» bewohnen. Ob aber, wenn ein Verfassungswcchsci cingctrcten, die vorher eingegangenen Verträge gehalten werden müssen, oder nicht, das ist eine andere Frage. Zweites Kapitel. An das hier Abgehandelte schließt sich die Untersuchung an: hatA man die Tugend eines guten Menschen und eines tüchtigen Bürgers für ein und dieselbe anzusehen, oder nicht? Soll dies nun richtig ermittelt werden, so muß zuerst die Tugend des Bürgers in gewissen Grundzügen dargestcllt werden. Wie nun am Bord des Schiffs der Schiffer ein Glied einer Gemeinschaft ist, so auch der Bürger. Da nun die Schiffer nach dem was sie zu leisten verstehen, verschieden sind (denn der eine ist Ruderer, der andere Steuermann, der dritte p u 176 Dritte- Buch. Untersteuermanu, ein vierter hat eine andere Benennung der Art), so ist zwar offenbar der genaueste Begriff jedes Einzelnen der, welcher seine besondere Tüchtigkeit anzeigt, jedoch wird ihnen allen ebenso gut auch eine gemeinsame Bestimmung zukommeu. Diese ist die Sicherung der Fahrt, an der sie alle arbeiten, ein Ziel, auf welches hin das Streben jedes Einzelnen unter ihnen gerichtet ist. — 2. Ebenso nun arbeiten auch die Bürger, obschon sie ungleich sind, an der Sicherung ihres Gemeinwesens, dies aber ist die Verfassung; cs muß daher die Tugend des Bürgers sich nothweudig auf die Verfassung beziehen. Wenn es nun mehrere Arten der Verfassung gicbt, so kann bei dem tüchtigen Bürger unmöglich von ein und derselben schlechthin vollkommenen Tugend die Rede sein, wogegen wir den guten Menschen gerade in Hinsicht auf diese vollkommene Tugend so bestimmen. Es leuchtet daher ein, daß jemand ein guter Bürger sein kann, ohne die Tugend zu besitzen, die den guten Menschen ausmacht. 3. Man kann jedoch auch noch aus einem andern Wege, nämlich in der Untersuchung über die beste Staatsverfassuug, zu demselben Satze kommen. Denn wenn ein Staat unmöglich aus lauter guten Menschen bestehen kann, jeder Einzelne aber gleichwohl die ihm obliegende Bürgerpflicht pünktlich erfüllen muß, und zwar in Folge einer Tugend, so kann, bei der unmöglichen Gleichheit aller Bürger in einem solchen Staate, die Tugend eines guten Bürgers und eines guten Menschen nicht wohl ein und dieselbe sei. Denn die Tugend des gute» Bürgers müssen Alle besitzen, (denn dies wird zum Wesen des besten Staats durchaus erfordert), die des guten Menschen dagegen können unmöglich Alle besitzen, wofern mau nicht annehmen will, daß alle Bürger eines guten Staates nothweudig auch gute Menschen sei» müßten"). — 4. Ein Staat besteht ferner aus ungleichen Bestandtheileu, wie das Thier vor allem ans Leib und Seele, i) Der einfache Bau des etwas verschränkt gestellten Schluffes ist dieser: Obersah: 2n dem besten Staate sind nicht alle Burger menschlich-tugendhaft, ttntersatz: In dem besten Staate sind nicht alle Burger bürgerlich-tugendhaft. Schluß: In dem besten Staate sind also nicht alle bürgerlich-tugendhaften auch menschlich-tugendhaft; und folglich ist ein Unterschied zwischen bürgerlicher und menschlicher Tugend. Zweites Kapitel. 177 die Seele aus Verstand und Willen, die Familie ans Mann und Weib, der Besitz ans Herr und Sklave. Alle diese ungleichartigen Bestandtheile insgesammt und noch andre dazu enthält auch der Staat: es kann daher die Tugend aller seiner Bürger nothwendig nicht eine sein, ebenso wenig wie auch in dem Personal des Chors die Tüchtigkeit der besten Sänger in den vordere» Gliedern dieselbe ist mit der der Statisten in den Hinteren Gliedern ^). Hieraus ergiebt sich also, daß diese Tugend schlechthin nicht etwas einfaches ist. 5. Aber vielleicht wird die Tugend des guten Bürgers und des guten Menschen in einem bestimmten Individuum zusammenfallen? Wir sagen ja doch, daß ein tüchtiger Regent Güte und Einsicht besitze, welche letztere wir von dem Staatsmann nothwendig verlangen. Deshalb nehmen Einige für den Regenten von Hause aus auch eine eigene Erziehung in Anspruch, wie ja auch die in der ritterlichen und in der Kriegskunst gebildeten Königskindcr eine solche zu genießen scheinen, und wie auch Euripides andeutet in dem Verse: Nicht Glanz und Flitter! sondern was der Staat bedarf —6) womit er andeutet, daß es eine besondere Regentenerziehung giebt. — 6. Wenn nun die Tugend eines guten Regenten und eines guten Menschen dieselbe ist, ein Bürger aber auch derjenige ist, welcher regiert wird, so fällt die Tugend des Menschen mit der des Bürgers schlechthin — nicht zusammen, wohl aber mit der eines bestimmten Bürgers; denn der Herrscher und der Bürger schlechthin haben nicht dieselbe Tugend, was vielleicht den Jason zu der Aeußeruug veran- 2) Das Personal des Chors 02 oder l5 Personen) zieht durch den Westeingang des Theaters in der Form eines Rechtecks feierlich ein. Es seht der Chor den feierlichen Marschschritt so lange fort, bis er in der Mitte der Orchestra zu stehen kommt. Hier stellt er sich um den Thymele-Altar, etwas näher der Bühne als dem Theater zu, aus. Die Glieder der „LinkLgestellten" nun, und unter ihnen der dritte von den fünf, der auf der Thymele zu stehe» kam, waren als die den Blicken des Publikums am meisten auSgesehten, die schönsten Männer und die besten Säuger, wogegen die rcchtSgestellten, die von der Bühne aus gesehenen, die am wenigsten geschickten waren. Sie waren Statisten. 3) Aus Euripides' verloren gegangener Tragödie „Aeolus". Aristoteles' Politik. 12 178 Drittes Buch. laßte^): „er müsse hungern, sobald er nicht regiere," womit er sagen wollte, daß er cs nicht verstehe, Privatmann zu sein. 7. Nun aber gilt es gerade für etwas Lobenswerthes, wenn man regieren und gehorchen kan», und des bewährten Bürgers Tugend soll ja eben darin bestehen, daß er gut zu regieren und gut zu gehorchen vermag. Setzen wir nun die Tugend des guten Menschen als Herrschertugend, die des Bürgers als beides, die Tugend des Herrschers und die des Beherrschten, in sich begreifend, so dürsten beide Tugenden nicht gleich lobens- werth sein. Da nun aber einmal beide dafür gelten, und da der 'Negierende und der Beherrschte nicht dasselbe lernen sollen, der Bürger aber beide Tugenden verstehen und üben soll, so werden diese Sätze in dem Folgenden ihr Verständniß finden. 8. Es giebt nämlich eine despotische Herrschaft^). Diese, behaupten wir, bezieht sich auf die nothwendigen Dienstleistungen, deren Verrichtung der Herrschende nicht zu verstehen, sondern die er nur zu benutzen braucht; vielmehr würde jenes ihn wie einen Sklaven erscheinen lassen: — ich meine unter „jenem", wenn er selbst sich auf jene Dicnstverrichtungen verstände und wirklich leistete. Die Sklaven aber zerfallen, nach unserer Erörterung, in mehrere Arten, je nach ihren Dienstverrichtungen. Einen Theil bilden die Handarbeiter, und das sind, wie schon ihr Name andeutet, diejenigen die von ihrer Hände Arbeit leben, zu welchen der gemeine Handwerker überhaupt gehört. Deshalb wurden auch früher die Handwerker nicht zu Obrigkeiten Jason, Tyrann von Phcrä, in Thessalien, der Stadt deS alten Ad- met nnd der Alkeste. Dieser Herrscher war eine sehr tüchtige Erscheinung in der später» griechische» Zeit. Von schöner Gestalt, ausgerüstet mit kriegerischer nnd staatsmännischcr Bildung, unterwarf er die -oligarchische» Dynastien in den einzelnen Städten, brachte das der Dynastie müde Thessalien unter einen Siebter, und ward von den Landschaften zum Tagos (König) von Thessalien erwählt. »m das Jahr L77, vor der Lenktraschlacht, faßte er den Plan, ganz Griechenland unter die Herrschaft von Thessalien zu bringen, nnd hatte überhaupt die kühnsten und weitgreifendsten Pläne. Er erlag durch Meuchelmord. Aristoteles' Anekdote wirft ein Helles Streiflicht auf ihn. Sie erinnert an daö Wort eines großen Staatsmanns »euerer Zeit, des Diktators von Venedig Daniele Manin, der ebenfalls in diesem Sinne von sich zu sagen pflegte: „ich verstehe nichts als Negieren!" 5) Ihr Wesen ist im zweiten Kapitel des ersten Buchs erörtert. Zweites Kapitel- 179 bestellt, bevor nicht die Demokratie sich zu ihrer vollen Höhe entwickelt hatte. — 9. Die Verrichtungen nun der in dieser Weise beherrschten, soll nun weder der gute Mensch, noch der gute Staatsmann, noch der gute Bürger lernen, außer in der zwingenden Lage sich damit einmal selbst einen Dienst zu erweisen, in weichem Fall die Zweitheilung von Herr und Sklave wcgsällt. Aber es gicbt eine Herrschaft, zufolge welcher einer über Seinesgleichen und über Freie herrscht. Diese eben nennen wir die politische Herrschaft, die der Herrschende dadurch daß er beherrscht wird, lernen muß, wie ein Neiteroberster unter einem Rciterobcrsten, und ein Feldherr unter einem Feldherrn gedient haben, und Zug- und Rottenführer gewesen sein muß. Daher sagt man auch, und zwar mit Recht: Niemand könne gut befehlen, der nicht zuvor gehorchen gelernt habe. — 10. Allerdings ist die Tugend beider eine verschiedene; aber der gute Bürger muß theoretisch wie praktisch zu gehorchen und zu regieren verstehen, und des Bürgers Tugend ist eben diese, daß er das Regiment über freie Menschen nach diesen beiden Gesichtspunkten begreift 6). Auch des guten Menschen Tugend begreift natürlich Beides, wenn gleich Gerechtigkeit und Mäßigkeit als Hcrrschcrtugenden von anderer Art sind. Denn die Tugend eines beherrschten, dabei aber freien Mannes fällt offenbar nicht mit der des guten Menschen zusammen, sondern sie tritt, wie z. B. die Gerechtigkeit, in andern Formen ans, je nachdem sie als Tugend des Herrschers oder des Beherrschten erscheint ?), wie ja auch beim Manne und Weibe Mäßigkeit und Muth verschieden sind. Denn der würde noch für einen feigen Mann gelten, der nur in der Weise muthig wäre, wie eine Frau 6) Als Obrigkeit muß er verstehen, was er zu befehlen hat, und da er auch seinerseits gehorchender Burger gewesen ist, sv weiß er nun, wie weit er von dein freien Manne Gehorsam verlangen kann. Hier ist die Stelle, wo die Verworrenheit lind Dunkelheit dieses Abschnitts ihren höchsten Grad erreicht. Entweder fehlen in ihm einzelne Partien, oder sie sind verschoben, oder verdorben, und vielleicht ist alles dreieS der Fall. Man halte fest, daß „der gute Mensch" und der Herrscher zusammenfasten, und daß die Tugend des Burgers in so weit eins ist mit der des guten Menschen, als der Burger Obrigkeit, herrschender Burger ist. Wird er beherrscht, so ist auch seine Tugend (die bei ihm auf eigne Zwecke gerichtete Tüchtigkeit seines Wesens) eine andre. — Der Uebersetzer entschloß sich zuletzt, des AretinuS Handschrift zu folgen. 12 180 Drittes Buch. muthig ist, und diejenige Frau wäre noch vorlaut, die nur so zurückhaltend wäre, wie ein tüchtiger Mann es sein muß. Ist doch selbst die ökonomische Tugend bei Mann und Frau verschieden: der Mann hat zu erwerben, die Frau zu erhalten. 11. Die Einsicht aber ist die Tugend, die dem Regierenden allein zukommt, während die übrigen den Regierten wie den Regierenden gemeinsam sein müssen. Den Regierten kommt diese Tugend der Einsicht nicht zu, sondern dafür richtige Meinung und Ueberzeugung; denn er ist wie der Flötenmacher, der Herrscher aber wie der Flötenspieler, der die Flöte braucht. Ob nun also die Tugend des guten Menschen und des tüchtigen Bürgers dieselbe, oder eine verschiedene, und in wiefern sie dieselbe und wiefern sic verschieden ist, erhellt aus diesen Betrachtungen. Drittes Kapitel. K°p.5 Ucber den Begriff des Bürgers ist nun noch eine Schwierigkeit zu erledigen; nämlich: ist im eigentlichen Sinne der ein Bürger, der zur Theilnahme an den Regierungsrechten befugt ist, oder sollen wir auch die Handwerker für Bürger halten? Müssen wir nun auch diejenigen dafür halten, die nicht an den Regierungsrechten theilhaben, so kann eine darauf bezügliche Tugend unmöglich das für alle nothwen- dige Merkmal für den Begriff des Bürgers abgebcn; denn hier haben wir einen Bürger, der einer solchen Tugend nicht bedarf. Ist aber keiner von dieser Art Leuten Bürger, wozu soll alsdann ein jeder von ihnen gerechnet werden? Denn er ist doch weder Schutzgenoffe noch Fremder. Oder sollen wir sagen, aus diesem Grunde folge wenigstens s. Das Nähere setzt Aristoteles hier ans der Ethik voraus. Die Einsicht ist die „architektonische" (leitende Verhältnisse bildende) Tugend für die Zwecke im Großen und Allgemeinen. Die richtige Meinung bezieht sich nur ans das Einzelne, kann, wie Jllo im Wollenstem, „das Nächste mit dem Nächsten klug verknüpfen". Das erste schafft der Regent, denn die vorschriftsmäßige Anwendung auf das Besondere ist Sache des gesetzgebenden Bürgers, der mit seiner „richtigen Meinung" zunächst den Befehl des Negierenden aufzufassen hat. Drittes Kapitel. 181 noch nichts Absurdes, da ja die Sklaven und die Freigelassene» auch nichts von dem Genannten sind? 2. So viel nämlich ist gewiß, daß man nicht alle diejenigen für Bürger halten darf, ohne die ein Staat nicht sein könnte. Sind ja doch auch die Kinder nicht in derselben Weise Bürger, wie die Männer; sondern die Einen sind cs schlechthin, die Andern sollen es nach der Annahme einmal werden; denn obwohl sie es sind, so sind sie es doch noch nicht vollständig. In allen Zeiten nun ward der Handwerkerstand bei Einigen zum Stand der Sklaven oder der Fremden gerechnet, weshalb sich auch heute noch die meisten Leute der Art in dieser Lage befinden. Ei» Staat von bester Verfassung wird aber den Handwerker nicht zum Bürger machen; ist aber auch ein solcher ein Bürger, nun so müssen wir sagen, die von uns angegebene Tugend des Bürgers passe nicht auf alle, auch nicht aus den bloß Freien, sondern nur auf diejenigen, welche der Arbeit für die nothwen- digen Bedürfnisse enthoben sind. — 3. Wer nun dieser Art Arbeit für Einen verrichtet, ist Sklave, wer für das gesammte Publikum, Handwerker und Tagelöhner. Von diesem Punkte aus genügt eine kurze Betrachtung ihr Verhältniß in's Klare zu bringen, und dadurch wird auch was oben gesagt ward deutlich werden. Da es nämlich mehrere StaatSverfassungcn giebt, so muß es auch mehrere Arten von Bürgern geben, und besonders von gehorchenden') Bürgern. Folglich kann cs wohl geschehen, daß in einem Staate der Handwerker und Tagelöhner zu den Bürgern gezählt werden muß, in andern, wie z. B. in einer Aristokratie (wenn wir eine solche annehmen dürfen, in der die Ehrenämter nach der Tugend und der inner» Würdigkeit vertheilt werden) wird das unmöglich sein; denn kein Mensch, der das Leben eines Handwerkers oder Tagelöhners führt, kann das üben, was zu einer solchen Tugend gehört. Dagegen kann in Oligarchien ein Tagelöhner zwar nicht Bürger sein, — denn die Theilnahme an den Negicrungsrechtcn hängt hier von einem hohen Census ab — aber ein Handwerker kann es, da die meisten Gewerb- trcibenden viel Geld verdienen. In Theben bestand ein Gesetz, daß wer sich nicht zehn Jahre lang jedes Marktgeschäfts enthalten hatte, I) O. h. von bloß gehorchenden, zn den Negicrungsrechtcn nicht befugten. 182 Drittes Buch. kein Staatsamt bekleiden sollte. Dagegen »erstattet in vielen Verfassungen das Gesetz auch dem Fremden den Eintritt in die Bürgerschaft, denn der Sohn eines Nichtbürgcrs und einer Bürgerin ist in einigen^) Demokratien Bürger. -— 8. Ebenso sind auch die Verhältnisse hinsichtlich der außer der rechtsgültigen Ehe geborenen Kinder in vielen Staaten geordnet. Allein während sie aus Mangel an ächten Bürgern solche zu Bürgern machen (denn der Menschenmangel veranlaßt diese gesetzlichen Bestimmungen), schließen sie, sobald die Bevölkerung wieder angewachscn ist, zuerst die von einem Sklaven ^) oder einer Sklavin Erzeugten allmählig wieder aus, sodann die bloß von einer freien Mutter geborenen, und zuletzt wird nur denen, die von beiden Seiten von bürgerlichen ortsangehörigen Eltern stammen ^), der Eintritt in die Bürgerschaft gestattet. 6. Hieraus ergiebt sich also, daß es mehrere Arten von Bürgern giebt, und daß im eigentlichsten Sinuc der ein Bürger heißt, der an den Ehrenämtern Theil hat, wie auch Homer andeutete, wenn er sagt: „— — wie einen ehrlosen Fremdling"^. 2) Für gewöhnlich ist er cS nicht; denn für die Regel spricht auch diese Stelle. Die Kinder solcher Ehe hatten schlechteres Recht, und folgten dem Stande des Vaters. ö) Uneheliche Kinder c^o'Aol) sind die von einem bürgerlichen Vater, aber von einer Mutter stammten, die als Fremde keine rechtsgültige Ehe mit einem Bürger eingehen konnte. Die Kinder ans einer solchen Verbindung waren vom Bürgerrecht in Athen ausgeschlossen. Uneheliche Kinder waren auch diejenigen, die von einem bürgerlichen Vater und einer bürgerlichen Mutter geboren waren, die aber in nicht vollkommener, durch vollzogene» Ehekontrakt ganz rechtsgültiger, Ehe lebten. Die Kinder aus dieser Verbindung waren alle Zeit Bürger, allein ohne Familienerbrccht. Beide Arten konnten jedoch durch Legitimation in die Rechte ehelich geborener eingesetzt werden. 4z ES kam also auch der Fall vor, daß eine Bürgerin sich mit einem Sklaven eingelassen hatte. Der Regel nach wurden in diesem Falle die Kinder wohl Sklaven. 5) „Nur in dringenden Fällen offnen sich im Alterrhum die Reihen der Bürgerschaft, um sich dann nachher wieder um so fester zu verschließen." N i e b u h r. bz Homers JliaS S, 644. — Achill sagt dort, Agamemnon behandele ihn, wie einen ehrlosen »eberstedler vom Auslande. Viertes Kapitel. 183 denn einem non auswärts angesicdelten Schntzgenossen zu vergleichen ist derjenige, der von den Ehrenämtern ausgeschlossen ist. Wo aber dergleichen Verhältnisse in versteckter Unbestimmtheit gelassen sind, da geschieht das, nm die Miteinwohner zu täuschen?). — Ob man nun also die Tugend, znsolge deren Einer ein guter Mensch und ein tüchtiger Bürger ist, für verschieden oder für einerlei anznsehen hat, daraus ergiebt sich aus der vorstehenden Erörterung der Bescheid, daß in dem einen Staate Beide gleich, daß sic in einem andern verschieden sind, und daß auch dort nicht jeder Bürger zugleich ein guter Mensch ist, sondern der Staatsbürger und der, welcher die öffentlichen Angelegenheiten allein oder mit andern entweder leitet, oder zu leiten befugt ist. Viertes Kapitel. An diese Bestimmungen schließt sich unmittelbar die Untersuchung AAsi an, ob man nur eine Staatsverfassung anzunehmen hat, oder mehrere, und wenn mehrere, welches diese und wie viele, und welches ihre Unterschiede sind. Eine Staatsverfassnng ist die Ordnung, nach welcher die Gewalten überhaupt, und ganz besonders die souveraine Gewalt eingerichtet ist. Diese sonveraine Gewalt stellt sich allenthalben als das verfassungsgemäße Regiment eines Staats heraus, und bestimmt wesentlich den Charakter einer Verfassung. So ist z. B. das Volk in den demokratischen Staaten im Besitz der obersten Gewalt, in den Oligarchien dagegen eine beschränkte Anzahl von Personen; wir halten daher hier auch die Verfassung für eine andere. Nach demselben Gesichtspunkt urtheilen wir nun auch über die andern. 2. Als nöthige Grundlage geben wir zuerst den Endzweck an, um dessentwillen ei» Staat zusammentritt, und bestimmen, nach wie ?) Sie werten dann von auswärts eher angelvckt, in einem Staat sich niederznlassen, der ihnen anscheinend Bürgerrecht in Aussicht stellt. Alle diese Verhältnisse sind den, Alterthum geläufig. TargnininS PriScuS kommt »ach Nom, weil er in Erfahrung gebracht hat, daß man hier ohne Weiteres edles Voll- bürgcrthnm erwerben könne (repeniina nobillta-i). 184 Drittes Buch. vielen Arten der Mensch und die menschliche Gesellschaft regiert wird. Und da ist in den ersten Untersuchungen, in welchen die Hauswirth- schaft und das Herrenverhältniß bestimmt wurde, bereits gesagt worden"), daß der Mensch von Natur ein politisches Wesen sei, weshalb ihn ein natürlicher Trieb, auch ohne das Bcdürsniß gegenseitiger Hülfsleistung, nichts desto weniger zu der Gemeinschaft mit seines Gleichen hindrängt. — 3. Allerdings läßt nun aber auch der gemeinsame Nutzen die Menschen zusammentreten, insofern ein glückliches und würdiges Leben im Interesse eines jeden Einzelnen ist. Und dies ist nun ganz vorzüglich der Zweck, sowohl für alle insgesamt, als auch für jeden Einzelnen. Ja es treten die Menschen auch um des bloßen Lebens selbst willen zusammen, — denn in ihm liegt doch wohl auch ein Element zu dem würdigen und glücklichen Leben — und halten am Staatsvcrein fest in Hinsicht auf die bloße äußerliche Existenz, sobald die Lasten desselben für das Leben nur nicht zu drückend sind. Auch lehrt die Erfahrung, daß die meisten Menschen vieles Ungemach ans Liebe zum Leben ertragen, da in demselben für sie eine Art Genuß und eine natürliche Süßigkeit liegt. 4. Aber auch der Unterschied der gewöhnlich ausgeführten Arten der Herrschaft ist leicht aufzustellen, — Unterschiede, aus die wir in den exoterischen Lehrvorträgen zum östern zu sprechen kommen. So bezweckt daS Herrenverhältniß (Despotie), — obgleich genau genommen derjenige, der von Natur Sklave, und derjenige, der von Natur Herr ist, dasselbe Interesse haben — dock nur den Nutzen des Herrn, den des Sklaven aber nur bcdingterweise, indem, wenn der Sklave zu Grunde geht, das Herrenverhältniß nicht bestehen kann. 5. Die S. oben I, Kap. >. §. S. und vergl. Ethik an Nikvmach- VIII, Kap. 14. Enden,. VII, 10. 2) Borträge und Schriften, in welchen Ar. dieselbe Materie gelegentlich besprach, nennt er exotcrische. Sie find denen entgegengesetzt, I» welchen sie den wesentlichen Stoff der Untersuchung anSmachtc. Dann aber sind exote- rische Schriften solche, die nicht einen wesentlichen Theil der Schriften dcS Systems bilden, als GelegenhcitSschriften und Dialoge für ein größeres Publikum. So hierüber L 2-3 ff. 188 Drittes Buch. die Stantsgewalt in die Hände gegeben hätte, — (Oligarchie aber soll nach unserer Bestimmung da sein, wo eine Minderzahl der Souverain ist) so würde man sagen können, unsere Eintheilung der Staats- Verfassungen sei nicht richtig getroffen. 6. Aber wenn man nun auch wirklich immer Neichthum und Minderzahl, und Nrmuth und Mehrzahl verbinden und hienach die Verfassungen benenne», und Oligarchie die Verfassung heißen wollte, in der die reiche Minderzahl die Staatsgewalt hat, und Demokratie die, wo die die Mehrzahl bildenden Armen regieren: so hat das eine andere Schwierigkeit. Denn wofür werden wir die eben erwähnten Formen zu halten haben, nämlick die, in der die reiche Mehrzahl, und die, in der die arme Minderzahl souverain ist, wen» es außer den oben erwähnten keine andere Verfassung mehr giebt? 7. Folglich ergiebt sich wohl ans der Untersuchung deutlich dies, daß die geringere oder größere Zahl derjenigen, die die oberste Gewalt in Händen haben, sowohl in den Oligarchien, als in den Demokratien ein zufälliger Umstand ist, weil überall der Neichen wenige, der Armen viele sind, und daher kommt es auch nicht vor, daß die erwähnten Ursachen neue Versassungsunterschiede entstehen lassen, sondern das, worin Demokratie und Oligarchie von einander unterschieden sind, ist Nrmuth und Reichthum. Und wo der Reichthum, sei es einer Minder- oder einer Mehrzahl die höchste Gewalt in die Hand giebt, da ist nothwendig Oligarchie, und wo die Armen regieren, Demokratie. Aber es ist, wie bemerkt, ein Accidens, daß dort immer wenige, ch Aristoteles braucht ben Ausdruck „Accidens" , deu Ausdruck der strengeren Schulsprachc. In seinem logischen Werke erklärt er dies, alS zufällige Eigenschaft, die ohne wesentliche Alterirung anwesend und abwesend ist vom Subjecte, und von ihm trennbar und unabtrennbar ist. Z. B. Schlafen ist ein trennbares, die schwarze Farbe ein unabtrennbares Accidens beim Naben und bei dem Aethivpicr. Man kann sich aber einen weißen Naben vorstellen, und einen Aethivpicr, der die Farbe verloren, ohne wesentliche Beeinträchtigung des Subjects. Man bestimmt e6 auch so: Accidens ist, was an demselben Dinge sein und nicht sein kann, und (wohin der Fall im Text gehört) was weder Gattung, noch Art, noch Eigenthümlichkeit ist, aber immer an dem Subjecte haftet, wiewohl ohne die Kraft eines Arten bildenden Unterschieds. Diese logischen Bestimmungen sind auch in den konstruktiven Schriften des Philosophen immerfort thätig. Fünftes Kapitel. 189 hier immer viele sind; denn reich sind wenige, an der Freiheit aber bethciiigen sich alle, und aus diesen Gründen machen sie sich gegenseitig die Leitung des Staates streitig. 8. Wir haben nun zunächst auf die über Oligarchie und Demo-AH; kratie gemeinhin aufgestellten Prineipien einzugehen und zuzusehen, wie sich das Gerechte vom oligarchischen und demokratischen Standpunkte betrachtet ausnimmt. Denn in gewisser Hinsicht nähern sich alle diese Formen der Gerechtigkeit, aber sie gehen in dieser Bewegung nur bis zu einem gewissen Punkte vor und fassen das eigentlich Gerechte nicht in seiner Ganzheit. So gilt z. B. die Gleichheit für das Gerechte, und sie ist es auch, aber nicht für Alle, sondern für die Ungleichen. Aber diese Beschränkung, nämlich die Beziehung aus die Beschaffenheit der Personen, lassen die Menschen beider Definition aus und urtheilen falsch; und das rührt daher, weil das Urtheil sie selbst betrifft. Fast alle Menschen aber find schlechte Richter in eigner Sache. — 9. Also während das Gerechte relativ, und ebensowohl nach Beschaffenheit der Gegenstände und Personen verschieden ist, wie das früher in der Ethik entwickelt, ist man zwar über den sachlichen Inhalt^) der Gleichheit einverstanden; aber man streitet darüber, wer gleich sein soll, und das hauptsächlich aus dem so eben angeführten Grunde, weil die Menschen schlechte Richter in eigner Sache sind, und dann auch deshalb, weil das in ihrer Behauptung theilweis liegende Recht sie zu glauben verleitet, sie hätten absolut Recht. Die Einen nämlich meinen, wenn Andre ihnen in einem Stücke z. B. in Reichthum nicht gleich sind, daß sie nun deshalb ihnen in allen Stücken ungleich zu sein hätten; die Andern dagegen beanspruchen wieder, wenn sie jenen in einem Stücke gleich sind, z. B. in der Frei- 5) Das „Gerechte" und daS „Gleiche" sind politische Begriffe. Die Gerechtigkeit ist nach Buch I. Kap. >. dieses Werk ein Bestandtheil des Staats, lieber das „Gleiche" sehe man B. 2, Kap. >. und das in Anmerk. 3. gesagte. 6) Aristoteles sagt in der Nikomachischen Ethik 5, 4 i „Alle stimmen darin überein, die V e r t h e i l u n g e n der Genüsse mußten nach Würdigkeit der Personen stattfinden, das sei das Gerechte; aber worin diese Würdigkeit bestehen soll, darüber ist der Streit. Die Demokraten nennen die Freiheit, die Oligarchen Neichthum oder edle Geburt, die Anhänger der Aristokratie die Tugend." 190 OrirreS Buch. heit, daß fic ihnen in allen Stücken gleich zu sein hätten. — 10. Aber die Hauptsachebeachten sie nicht. Hätten fic nämlich nur um Geschäfte zu machen 2) sich zum Leben im Staatsvereiu zusammcngethan, so wäre cs natürlich, daß ein jeder nur nach Verhältniß seines Vermögens Anthcil am Staate hätte, und das Princip der Oligarchen wäre mithin überwiegend richtig. Denn diese behaupten eben, es sei ungerecht, wenn bei hundert Minen Grundkapital und den daraus erwachsenen Zinsen, derjenige der nur eine Mine eingeschossen, in der Dividende gleich bethciligt würde mit dem, der den ganzen übrigen Betrag eingezahlt hätte. Traten sie aber in einen solchen Verein, nicht bloß um zu leben, sondern vielmehr um glücklich und würdig zu leben (denn sonst würden ja auch Sklaven und andere Geschöpfe einen Staat bilden, was wegen ihres Ausschlusses von würdiger Glückseligkeit und einem Leben nach Selbstbestimmung nicht angeht), ist ferner ein solcher Verein nicht ein bloßes Schutz- und Trutzbündniß, errichtet zur Abwehr gegen irgendwelche Beeinträchtigung, ist er auch nicht zum Behuf des Handels und Tausches und des gegenseitigen Verkehrs geschlossen, sso ergiebt sieb ein ganz anderes Antheils-Verhältniß des Einzelnen zum Staate^*). Im letzten Falle nämlich wären ja auch Tyrrbcner und Karthager, und alle, zwischen denen gegenseitige Verträge für Handel und Verkehr bestehen, als Bürger eines Staates an- zuschen. — 11. Wenigstens bestehen zwischen ihnen Vereinbarungen über Einfuhrartikel und Verträge zur Abwendung gegenseitiger Beeinträchtigung, und schriftliche Bestimmungen über gegenseitigen Beistand zu Schutz und Trutz. Aber es bestehen darum und dazu weder Allen gemeinsame Obrigkeiten, — vielmehr bei beiden eigene — noch sorgen sie gegenseitig um ihre leibliche und geistige Beschaffenheit, oder 7) Dag die Gleichheit oder Ungleichheit der Bürger nicht nach einer zufälligen, sondern nach einer für den Zweck des Staats wesentlichen Eigenschaft beurtheilt werden muß. Es wird dieser Punkt im 7ten Kapitel entwickelt, das sich überhaupt so eng hier an das Stc schließt, ohne irgend eine Erwähnung desselben, daß man an eine Verschiebung der Abschnitte denken muß. b) Im Texte wörtlich: „des EigenlhumS willen." Diese Worte stehen nicht im Text, dessen Sah hier ganz zerrüttet ist. Sie haben aber unzweifelhaft so gelautet, und finden sich in der gegen Ende des Kap. gezogenen Summe wieder. Fünftes Kapitel. 191 dafür, daß keiner von denen, die ein solcher Vertrag bindet, ungerecht sei, oder sich sonst irgendwie sittlich verschlechtere, sondern einzig dafür, daß sie sich einander kein Unrecht thnn. Aber nicht dies, sondern die Sittlichkeit oder Unsittlichkeit der Bürger haben diejenigen im Auge, die einen vollkommen gesetzlichen Zustand schaffen wollen, und diese Thatsache macht es klar, daß ein Staat, der diesen Namen in Wahrheit führt, mit der Sorge für die Tugend vollkommen Ernst machen muß; denn sonst wird aus dem Staatsverein ein Schutz- und Trntzbündniß 9), das sich von andern seiner Art, die mit entfernten Bundesgenossen geschloffen werden, nur durch die Oertlichkeit unterscheidet, und aus dem Gesetz wird eine Vereinbarung, und, wie der Sophist Lykophron sich ausdrückte, „ein Bürge gegenseitiger Gerechtsame"abin ohne Kraft die Bürger gut und gerecht zu machen. 12. Wir haben hier offenbar das wahre Wesen des Staats berührt. Denn wenn man auch die räumlich getrennten Orte auf einen Fleck zusammenbringen wollte, so daß die Städte Megara und Korinth sich mit den Mauern berührten, so wäre das gleichwohl noch nicht eine Stadt. Selbst dann nicht, wenn sic untereinander das Recht Ehen zu schließen") aufgerichtet hätten, obschon dies eins von den Elementen ist, die die Staaten wesentlich verbinden. Ebenso ferner, wenn eine Anzahl Menschen getrennt von einander wohnte, doch nicht so weit auseinander, daß kein Verkehr unter ihnen möglich wäre, wenn sie vielmehr Gesetze hätten, sich in ihrem Verkehr einander kein Unrecht zu thun, z. B. der eine wäre Zimmermann, der andere Ackerbauer, S. Buch r, Kap. I. Anm. zu §. 4, wo die Vorstellung, der Staut sei eine Symmachie, zurnckgewiesen ist. rO) Der Ausdruck gewinnt einen fast komischen Anstrich dadurch, daß dieser Sophist sonst durch das Frostige und Schwülstige in seinem Stil bekannt war. S. die Ausleger zu Aristoteles Rhetorik 3, 2. lieber die Auffassung des Gesetzes vgl. Hegel Rechtsphilosophie §. 2 S 8 . ") Bergl. die Anmerkung zu Buch 3, Kap. l. §. 3. Eherccht giebt einen wesentlichen Thcil des „PfalbnrgcrrechtS" (CivilblirgerrcchtS) ab. Das erste heißt griechisch Epigamie, das zweite Jsopvlitie. Durch Gewährung der Epi- gamie (lat. connublum) verschmolz ja auch der zweite Stand, die Plebs in Rom, mit dein ersten mit zu einem Staate. 192 Drittes Buch. der dritte Schuhster, der vierte etwas anderes der Art '2), sie würden aber weiter durch kein gemeinsames Band als durch das angeführte, wie Allianz- und Handelsvertrag mit einander verbunden, — selbst dann wäre das noch kein Staat. — 13. Und warum denn nicht? Doch wohl nicht darum, weil ihrer Vereinigung die örtliche Nähe fehlte? Denn wenn sie auch in dieser Art der Vereinigung ganz nahe zusammenrückten, jeder dabei aber sein eignes Haus wie einen eignen Staat betrachtete '3), u„d sie sich selbst als Glieder eines Schutzbündnisses, aufgerichtct lediglich gegen die, welche ihnen Unrecht thun wollten, so würde auch dies in den Augen eines gründlichen Betrachters noch für keinen Staat gelten, falls ihr Verkehr bei örtlicher Vereinigung derselbe bliebe, der er bei getrennten Wohnorten war. Hieraus ist also ersichtlich, daß der Staat nicht die Gemeinschaft des Orts, und keine Sichcrheitsanstalt für Gewährung von Rechtsschutz gegen Unrecht im gegenseitigen Verkehr ist. Es müssen diese Dinge freilich auch vorhanden sein, wenn ein Staat bestehen soll; aber das Vorhandensein aller dieser Dinge mit einander macht noch keinen Staat, sondern dazu gehört, daß das vereinende Band eines glücklichen und würdigen Daseins sowohl Familien als Geschlechter zu dem Zwecke eines vollkommenen und selbstgeuügenden Lebens umschlinge. — 14. Freilich wird das den Menschen nicht erreichbar sein, wenn sie nicht einen und denselben Ort bewohnen und unter einander Ehen eingehen. Daher entstanden in den Staaten verwandtschaftliche Verbindungen durch Heirathen, und Kultusvereine(Phratrien) und Opfergenossenschaften sowie Vereine für den Zweck heiterer Geselligkeit. Hierin zeigt sich als wirkendes Element die Freundschaft; denn der überlegte Entschluß zusammen zu leben ist Freundschaft. Mithin ist der Zweck des Staats ein glückliches und würdiges Dasein, jenes aber sind die Mittel zum Zweck. 12) Aus der Anführung dieser Thätigkeiten soll eben folgen, wie sehr ge im Uebrigen eiminder bedürfen würden. Dies darum, weil er von den eigentlich sittlichen Mächten des Staats in seinem Leben nicht berührt wird, und seinen Nachbar nur als seinen Alliir- ten gegen den Feind betrachtet. i^) Vergl. die Anmerk, zu Buch 2 , Kap. I. §. Drittes Buch. Fünftes und sechstes Kapitel. 193 Sta at ist die Vereinigung von Geschlechtern und Ortschaften zu einem vollkommenen und selbstgenügenden Leben, und darunter verstehen wir ein Leben in Glückseligkeit und Schönheit.Gute und schöne Handlungen sind also als der Zweck des Staatsvereins zu setzen, und nicht das Zusammenleben. 15. Folglich haben alle die, welche das meiste zu der bestimmten Vereinigung beitragen, mehr Anteil am Staate, als die, welche zwar an freier und edler Geburt ihnen gleich oder selbst überlegen, an Bürgertugend dagegen ihnen nicht gleich sind; oder auch mehr Anteil als diejenigen, welche an Reichtum vor-, an Tugend aber nachstehen. Daß endlich alle, welche in ihren Ansichten über die Staatsverfassungen von einander abweichen, das Gerechte zum Teil treffen, ergibt sich aus dieser Erklärung. Sechstes Kapitel. Es ist sehr schwer zu bestimmen, wer der Souverä'n* * sein soll. Kap. Hier bleibt in der That nur die Wahl zwischen der Menge, den Rei- ^ chen, den Vornehmen, zwischen Einem, und zwar dem besten unter ° ' allen, und dem Tyrannen. Aber alle diese Fälle scheinen ihr Mißliches zu haben. Wir wollen sehen! Gesetzt, es teilen sich die Armen, weil sie in der Mehrzahl sind, in die Güter der Reichen, so ist das nicht ungerecht; hat es doch, beim Zeus, die Staatsgewalt für gerecht befunden !i Wie soll man nun aber da die äußerste Ungerechtigkeit nennen? Und wieder: nimmt man zum Souverän alle, sie mögen lö. Die grandiose Energie und Zuversicht, die solche Bedingungen für den Staat aufstellt, kann natürlich nicht auf den Einfall kommen, ein solches Leben in das Jenseits zu verlegen. Er war der Mutlosigkeit und Gebrochenheit eines andern Weltzustandes Vorbehalten. 1. Der im Texte gebrauchte Ausdruck erinnert lebhaft an die Form der Volksbeschlüsse, die so anfingen: „Rat und Volk u. s. f." * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lles. li-n,«nich«d,lch, B. g-. u. lim. »lass.; Bd. 23; Lfrg. 13. s A r > stote l es. IV. 13 194 Aristoteles, Politik. sein wer sie wollen 2 , und die Mehrzahl von ihnen teilt sich in die Güter der Minderzahl, so richten sie den Staat offenbar zu gründe. Nun aber ist das sicherlich nicht Tugend^, was einen damit behafteten Gegenstand zu gründe richtet, noch ist die Gerechtigkeit ein Staaten zerstörendes Element. Es kann also auch eine solche Anordnung unmöglich gerecht sein. — 2. Ferner wären dann auch alle Handlungen, welche der Tyrann verübt, notwendig gerecht. Denn in der Gewalt, die er übt, weil er der stärkere ist, verfährt er ebenso, wie die Menge gegen die Reichen. So müßten nun wohl die Minderzahl und die Reichen herrschen? Wenn nun aber auch diese ebenso verfahren, und rauben, und der Menge ihr Eigentum nehmen, ist das gerecht? Dann wäre es ja auch das erste! Folglich liegt die Verkehrtheit und Ungerechtigkeit in allen diesen Verhältnissen auf der Hand. 3. Also sollen die Vornehmen regieren und die höchste Staatsgewalt in Händen haben? Demnach werden notwendig die übrigen insgesamt „Ehrlose" sein; denn sie sind von den Ehren, die die Staatsämter verleihen, ausgeschlossen, von den Ehrenbeweisen, die nach der allgemeinen Meinung mit den Staatsämtern zusammenfallen. Wenn aber immer dieselben regieren, so sind die anderen notwendig davon ausgeschlossene Ehrloses Nun, so wird es wohl besser sein, wenn einer, und zwar der vortrefflichste herrscht? Aber das ist ja noch oligarchischer; denn dann werden derer, die ohne politische Ehren sind, noch mehr! Also möchte man vielleicht meinen, es sei überhaupt verkehrt, wenn nicht das Gesetz, sondern ein Mensch, dessen Seele der Anwandlung der gewöhnlichen Leidenschaften unterliege, der Souverän sei. Aber angenommen, das Gesetz sei es, aber ein oligar- chisches oder demokratisches, was wird das hinsichtlich jener Übelstände 2. Zum Unterschiede von dem ersten Fall, der die Mehrzahl als Arme bestimmte. 3. Ethik I, 11: „Nirgends in menschlichen Dingen ist eine größere Dauerhaftigkeit anzntreffen, als in den Dingen, welche die Tugend schafft und wirkt. Sie scheinen sogar länger Bestand zu haben, als selbst die Wissenschaften." 4. Der griechische Ansdruck läßt die Ungerechtigkeit noch schroffer hervor- trcten. Aristoteles operiert mit dem Ausdruck „Ehrlose" und braucht ihn allgemeiner, während er, als ein bestimmter politischer Begriff immer an eine Strafe erinnert. Bergl. oben die Anmerkung zu III, I, § 2. Drittes Buch. Sechstes Kapitel. 195 für einen Unterschied machen? die vorhin erwähnten Ungerechtigkeiten werden ja dann ebensogut eintreten. 4. Von den übrigen Punkten soll nun ein andermal geredet Kap. werden. Die Ansicht aber, wonach die Staatsgewalt besser durch die^^ Menge gebildet wird, als durch die besten, aber an Zahl geringen, scheint zu einein Abschluß gebracht werden zu können, und neben einem gewissen Bedenken doch vielleicht auch eine Wahrheit zu enthalten. Es ist nämlich möglich, daß die vielen, von denen jeder einzelne kein vorzüglicher Mann ist, wenn sie zusnmmenkommen, besser sind als jene, zwar nicht als einzelne, sondern in der Gesamtheit, ebenso wie Mahle, zu deren Ausrüstung viele beisteuern, besser sein können, als solche, die auf Kosten eines einzigen ausgerüstet werden. Denn wenn eine Menge zusammenkommt, so hat jeder einen Teil von Tugend und Einsicht, und alle werden gleichsam dadurch zu einen: kollektiven Individuum, mit vielen Händen, vielen Füßen, vielen Sinnen, und ebenso hinsichtlich der Gesinnung und Einsicht. Daher fällt auch die Menge ein besseres Urteil selbst über die Werke der Musik und Dichtung; der eine erfaßt in seinem Urteil diese, der andere jene Seite, alle zusammen aber das Ganze. 5. Aber dadurch unterscheiden sich die vorzüglichen Menschen von jedem Individuum der Menge, daß, gerade so wie die Schönen sich von den nicht Schönen, und die Gebilde der Kunst des Malers sich von denen der Natur unterscheiden, hier die verschiedentlich zerstreuten Eigenschaften in Eins vereinigt sind.5 Sind sie getrennt, so ist es freilich wohl möglich, daß hier ein Mensch ein schöneres Auge, ein anderer sonst etwas schöner habe als im Bilde des Malers. Ob nun in jedemVolke und in jederMenge dies Verhältnis der vielen zu den wenigen Vorzüglichen obwalte, ist nicht ausgemacht; vielmehr dürfte es, beim Zeus, wohl ausgemacht sein, daß es bei einigen nicht stattfinden kann. Denn derselbe Satz ließe sich auch auf die Tiere anwenden, und — wie wenig unterscheiden sich manche im ganzen genommen von den Tieren? Aber bei einer gewissen Menge mag das Gesagte immerhin wahr sein. 5. Vgl. Leno phon, Memorabilien III, 10, 2. 13 * 196 Aristoteles, Politik. 6. Auf diesem Wege märe also die vorhin erwähnte Schwierigkeit zu erledigen, und im Anschluß hieran auch die folgende, die in der Frage liegt, über welche Dinge sich die souveräne Gewalt der freien Gesamtmenge der Bürger erstrecken müsse. Dazu gehören aber alle, die sich weder durch Reichtum, noch durch irgend welchen Tugendwert auszeichnen. Solch einen Anteil an den höchsten Staatsämtern zu gestatten, ist bedenklich (denn ihr Mangel an Rechtsgefühl und ihre Unbildung würde sie teils Unrecht, teils Fehler begehen lassen); sie aber davon auszuschließen und, ohne Anteil zu lassen, muß Besorgnis erwecken. Denn sobald es solcher Individuen ohne politische Ehren und ohne Besitz viele in einem Staate gibt, so ist ein solcher notwendig voller Feinde. Es bleibt also nur der Ausweg übrig, sie am Beraten und Richten« teil nehmen zu lassen. — 7. Deshalb legen dann auch Solon und einige andere Gesetzgeber die Wahlen der Beamten und die Rechenschaftsabnahme derselben in ihre Hand, lassen sie aber einzeln kein Staatsamt bekleiden. Denn wenn sie alle zusammen sind, haben sie wohl hinreichenden Verstand, und befördern, mit den Besseren vermischt, das Wohl der Staaten, — gleichwie die nicht den reinen Nahrungstoff enthaltende Speise mit der, die ihn rein enthält, verbunden, ein zuträglicheres Nahrungsmittel ist, als die geringere Masse, die ihn konzentriert enthält; jeder dagegen für sich allein betrachtet, hat nur ein ganz beschränktes Urteil. 8. Es hat aber eine solche Anordnung der Staatsverfassung zunächst diese Schwierigkeit: die Entscheidung nämlich darüber, wer richtig kuriert habe, scheint es, steht nur dem zu, der auch selbst jemand ärztlich behandelt und einen Kranken von der in Rede stehenden Krankheit gesund gemacht hat. Das ist aber der Arzt; und dasselbe gilt auch von den anderen Fertigkeiten und Künsten, und wie der Arzt vor Ärzten, so haben auch die übrigen vor ihresgleichen Rede zu stehen.? Arzt aber ist einmal der Praktiker für einzelne Fälle«, zweitens 6. An der Volksversammlung, und an den Gerichten als Richter. 7. Hiermit hat Aristoteles die Verantwortlichkeit (Rechenschaftslegung) der Staatsbeamten vor dem Volk als Parallele im Sinne. 8. Nach Pla'to (Laches, Kap. 8) gab es Ärzte, die nur Augen-, andere, die nur Ohrenleiden heilten re., sich auf ihre Spezialität beschränkten, und Drittes Buch. Sechstes Kapitel. 197 der, welcher das ganze Gebiet der Heilkunde beherrscht9, und drittens der Kenner, oder der gebildete Dilettant; denn dergleichen Leute gibt es überhaupt in allen Künsten, und wir gestehen diesen allgemein Gebildeten ein Urteil ebensogut zu, als den Sachverständigen. — 9. Demnach sollte man meinen, daß es nun auch ebenso sich mit der Wahl der Magistrate verhalte; denn das richtige Wählen ist auch Sache der Sachverständigen, wie z. B. nur Geometriker den Geometer, die Schiffahrtslündigen den Steuermann richtig wählen können. Allerdings können zwar in wenigen Verrichtungen und Künsten auch manche Leute, die nicht vom Fach sind, ein richtiges Urteil haben, aber wenigstens nicht in einem höheren Grade als die Leute vom Fach. Aus diesem Grunde Hütte man also der Menge die Gewalt, welche die Obrigkeiten wählt und sie zur Rechenschaft zieht, wohl nicht anzuvertrauen. — 10. Indessen sind vielleicht die hier vorgetragenen Bedenken nicht durchgängig stichhaltig, einmal aus dem vorhin angegebenen Grunde, vorausgesetzt, daß man es nicht mit einer allzu verknechteten Menge zu thun hat. Denn einzeln genommen wird zwar ein jeder ein schlechteres Urteil haben als die Sachverständigen, alle zusammen aber vereinigt, ein besseres, oder doch nicht schlechteres. Zweitens ist in einigen Dingen der verfertigende Künstler weder der alleinige noch der beste Richter in allen denjenigen Stücken, worüber ein Urteil auch den nicht Sachverständigen anheimfällt. So hat z. B. ein Haus nicht bloß der zu beurteilen, der es gebaut hat, sondern noch besser wird es der beurteilen, der es braucht^, und das ist der Hauses war dies ausgedehnter der Fall, als bei uns, wo nur der Augenarzt, der Zahnarzt und einigermaßen auch der Wundarzt als Spezialärzte heraustreten. 9. Ihn nennt Aristoteles sehr schön den „Architektoniker", weil er die gesamte Wissenschaft so übersieht, wie der Baumeister die Teile des Gebäudes. Auch die weltumfassenden Vermögen, Tugenden und Wissenschaften, z. B. die Wissenschaft vom Staate, nennt er die architektonischen, die umfassenden, leitenden, Verhältnisse gestaltenden. S. Ethik I, 1. 10. Unsere Kämpfe mit den Schuhmachern und Kleidermachern ermahnen uns noch heute, an diesem von Aristoteles uns zugesprochenen Rechte festzuhalten, nach welchem über den Stiefel und Schuh nicht bloß der zu urteilen berechtigt ist, der ihn macht, sondern auch der, der ihn trägt. — Die Anwendung auf das Politische ist leicht gemacht. 198 Aristoteles, Politik. Herr. Desgleichen wird ein Steuerruder der Steuermann besser beurteilen als der Schiffszimmcrmann, und ein Essen der Gast und nicht der Koch. Diese Schwierigkeit scheint somit wohl hinreichend beseitigt zu sein. Aber es hängt mit ihr noch eine andere zusammen. 11. Es scheint nämlich widersinnig zu sein, wenn den: gemeinen Mann vor den anständigen und gebildeten Leuten die Gewalt in den wichtigeren Angelegenheiten in die Hände gelegt wird; und zu den wichtigsten Angelegenheiten gehört doch die Rechenschaftsabnahme und die Wahl der Staatsbeamten, Befugnisse, die in einigen Verfassungen, wie erwähnt, den Volksgemeinden übertragen sind; denn die Volksversammlung hat über alles derart zu beschließen. Und doch befähigt zur Teilnahme an der Volksversammlung, zu einer Natsstelle und zum Richteramt schon ein geringer Census und ein beliebiges Alter, während zur Verwaltung eines Finanz- und Feldherrnamtes und zur Verwaltung der höchsten Ämter ein hoher Census erfordert wird.— 12. Doch wird sich diese Schwierigkeit wohl in ähnlicher Weise wie oben erledigen lassen, denn es ist ein solcher Zustand vielleicht der richtige. Nicht das einzelne Mitglied nämlich des Gerichts, oder des Rats, oder der Volksversammlung bildet die Obrigkeit, sondern der Gerichtshof, der Rat und die Volksgemeinde, zu welchen dreien jeder einzelne, ein Glied abgebend, so das Ratsmitglied, den Stimmgeber in der Versammlung und den Richter bildet, weshalb denn auch die Menge mit Recht über die wichtigeren Angelegenheiten Gewalt hat; denn Volk, Rat und Gericht besteht aus vielen. Und auch der Census aller dieser zusammen ist höher, als der von einem oder von wenigen, die die großen Staatsämter verwalten, erhobene. Auf diese Weise wäre also die Sache zu entscheiden. 13. Aus jener zuerst erwähnten Einwendung aber geht nichts so einleuchtend hervor,als dies: daß die Gesetze, und zwar weise abgefaßte Gesetze, herrschen müssen, und daß die Regierung, mag sie aus einem oder aus mehreren bestehen, nur über die Dinge entscheiden darf, die das Gesetz genau zu bestimmen darum nicht vermag, weil es nicht leicht ist, durch allgemeine Bestimmungen alle besonderen Fälle zu umfassen. Was das freilich für Gesetze sein müssen, die „weise abgefaßt" sind, das ist nun noch nicht ausgemacht, sondern Drittes Buch. Siebentes Kapitel. 199 es bleibt da noch immer die alte Schwierigkeit. ^ Aber so viel ist einleuchtend, daß sie im engsten Anschluß an die jedesmalige Verfassung gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht sein müssen, denn nach der Form des Staates haben sie sich zu richten. Und daraus folgt wieder mit vollkommener Klarheit, daß sie in den normalen Verfassungen notwendig gerecht, in den entarteten aber nicht gerecht sein werden. Siebentes Kapitel. In jeder Wissenschaft und Kunst ist der Zweck die Erlangung §>ip eines Guten? Es liegt mithin das höchste Gut auch vorzugsweise in der " vornehmsten unter allen, in der Kunst des Staatsmannes 2, und das^°^ Gute im Staate ist die Gerechtigkeit, d. h. das für alle Zuträgliche. Nach einer allgemein verbreiteten Vorstellung denkt man sich das Gerechte nun als eine Art von Gleichheit und stimmt insofern bis auf einen gewissen Punkt mit den ethischen Begriffsbestimmungen in unseren philosophischen Untersuchungen überein. Denn man gibt zu, daß dabei ein Bezug auf Sache und Person stattfinde, und will, daß es für die Gleichen ein Gleiches sein müsse? Wir müssen daher darüber ins klare kommen, worin die Gleichheit und worin die Ungleichheit U. Die zu Anfang des Kapitels aufgeworfene, nachdem das Mißliche in allen Formen der Souveränität gezeigt war. 1. Dieser Satz ist zu Anfang der aristotelischen Ethik tief und großartig entwickelt. 2. Ethik, Buch l zu Anfang: „Gibt es in allem Thun einen Endzweck, den man um seiner selbst willen erreichen will, und um dessentwillen der übrigen Zwecke Erreichung erst Wert hat, und verfolgt mau nicht in einem unfruchtbaren Streben immer nur das eine um des anderen willen (wobei man me zur Ruhe kommt), so ist dieser letzte Endzweck das Gute. Dies im Umriß zu bestimmen ist der Mühe wert, und nachzuweiscn, welcher Wissenschaft oder Kunst es angehört. Es gehört aber der vornehmsten und der vorzugsweise „architektonischen" Wissenschaft des Staatsmannes an. Diese bestimmt, welche Wissenschaften im Staate sein sollen, und welche und wie weit ein jeder sie zu lernen hat. Thätigkeiten, an welche sich die höchsten Ehren knüpfen, sind ihr untergeordnet. 3. Vergl. oben Kap. 5 dieses Buches. 200 Aristoteles, Politik. bei den Personen besteht. Denn dies ist schwierig und gehört in das Gebiet der politischen Philosophie. 2. Hier möchte nun jemand vielleicht den Grundsatz aufstellen, es müßte schon das Voraushaben irgend eines beliebigen Gutes die Berechtigung zu einer ungleichen Verteilung der Staatsämter gewähren, wenn in allen übrigen Stücken kein Unterschied, sondern völlige Gleichheit vorhanden wäre; denn ein solcher persönlicher Wertunterschied bedinge auch für die mit demselben behafteten ein anderes Recht und eine andere Würdigkeit. Aber in der That, wenn das wahr ist, dann wird auch die Farbe^, die Größe oder sonst irgend ein anderer Vorzug den damit zu ihrem Vorteil ausgestatteten Individuen, die Befugnis zum Genuß größerer politischer Rechte verleihen. Hier liegt die Unwahrheit doch wohl auf der Hand! und es ist das auch aus der Betrachtung der anderen Wissenschaften und Talente zu ersehen. Wenn mehrere Flötenspieler gleich gut Flöte blasen, so wird man doch denen unter ihnen, die von edlerer Abstammung sind, darum nicht die besten Flöten geben wollen (denn sie werden deshalb nicht besser spielen 5), sondern es muß derjenige, der in seinen Leistungen die anderen übertrifft, auch hinsichtlich des Instrumentes vor ihnen den Vorzug haben. — 3. Sollte diese Behauptung noch nicht hinlänglich erwiesen scheinen, so wird eine weitere Ausführung sie deutlich machen. Gesetzt, die Leistungen eines Individuums im Flötenspiel wären überwiegend trefflich, es stände aber einem anderen an Adel und Schönheit weit nach, so würde man dennoch, wenn auch jede der genannten Eigenschaften, — nämlich Adel und Schönheit, — für sich schon ein wertvolleres Gut ist als ein treffliches Flötenspiel, und der Vorzug beider vor dem Flötenspiel nach Verhältnis größer ist, als der Vorsprung, den jener als Flötenbläser hat, — gleichwohl diesem letzteren die besseren Flöten geben müssen; wo nicht, so müßte man annehmen, daß der Vorzug, den Reichtum und Adel gewähren, fördernden 4. Aristoteles ist sehr zurück hinter der christlichen Zeit und Bildung, welche es wirklich dahin gebracht hat, auch die Hautfarbe zu einem Grunde politischer Bevorrechtung zu machen! 5. Zu dieser einfachen Wahrheit hat sich der moderne Feudalstaat noch nicht erhoben! Drittes Buch. Siebentes Kapitel. 2 g 1 Einfluß auf die Kunftleistung haben müsse; allein den haben sie durchaus nicht. 4. Ferner wäre ja auch, nach jenem Satzes jedes Gut mit jedem andern vergleichbar. Denn wenn eine bestimmte Körpergröße für irgend etwas höheren Wert verliehe, und gegen Reichtum und Freiheit in die Schranken treten könnte, so müßte ja auch die Körpergröße überhaupt sich mit jenen beiden Eigenschaften messen dürfen. Es wäre also, wenn der Vorzug, den an Körpergröße hat, höher stehen darf, als der Vorzug, den L an Tugend hat, und wenn überhaupt Körpergröße einen größeren Vorzug geben kann, als Tugend, somit alles vergleichbar. Denn wenn eine bestimmte Quantität von einer Sache mehr Wert hat, als eine bestimmte Quantität von einer andern, so muß es eine bestimmte Quantität bei beiden geben, wonach ihr Wert gleich ist.? 5. Solche Vergleichungen sind nun unmöglich, und daher wird auch vernünftigerweise in politischen Verhältnissen nicht auf Grund jeder persönlichen Ungleichheit ein Vorzug bei der Bewerbung um Staatsämter beansprucht. Denn wenn die einen langsam, die andern schnell zu Fuße sind, so liegt darin noch kein Grund, diesen politische Vorzüge vor jenen einzuräumen, sondern die gymnischen Kampfspiele sind das Feld, auf welchem ihrem Vorzüge die gebührende Ehre zu teil wird. Hier hingegen^ dürfen nur solche Vorzüge gegen einander in die Schranken treten, welche, den Elementen des Staatsvereins entsprechend, dessen wesentliche Bedürfnisse befriedigen zu können behaupten. Mit gutem Grunde erheben daher die Edlen, die Freien und die Reichen Anspruch auf den Vorrang der Ehre. Denn Freigeborne einerseits und Steuerzahler andererseits muß es im Staate geben, welcher aus lauter Mittellosen ebensowenig bestehen kann, wie aus lauter Sklaven. 6. Sind aber freie Geburt und Vermögen notwendig, so sind 6. Dem ganz zu Anfänge aufgestellten. 7. Es müßte demnach einen Grad körperlicher Größe geben, der mit einem bestimmten Grade der Tugend gleichen Wert hätte. 8. In dem Anspruch, wegen irgend eines Vorzuges in der Bewerbung nin ein Staatsamt besonders berücksichtigt zu werden. 202 Aristoteles, -Politik. es in der That auch Gerechtigkeit und kriegerische Tugend, ohne welche kein Staat Bestand haben kann; nur ist dabei der Unterschied, daß jene ersten Eigenschaften die unentbehrlichen materiellen Elemente seines Bestehens, diese die sittlichen Elemente zu seiner geordneten Einrichtung bilden. Zur Befriedigung der Be- Bekk.dürfnisse seiner bl.os;en Existenz können nun entweder alle oder einige jener Eigenschaften mit Recht um den Vorrang streiten; dagegen werden für die Verwirklichung eines würdigen und glücklichen Lebens sich mit dem vollkommensten Recht nur geistige und sittliche Bildung den Vorrang streitig machen dürfen, wie auch vorhin schon gesagt worden ist.o 7. Da nun diejenigen, welche allen andern nur in einem Stücke gleich sind io, nicht in allen Stücken mit ihnen zu gleichen Teilen gehen dürfen, und da ebenso diejenigen, welche mit den andern allen verglichen, nur in einem Stücke ungleich sindn, nicht in allen Stücken ungleich bedacht zu werden beanspruchen können, so sind notwendig alle Verfassungen, in welchen das geschieht, Entartungen.^ Nun ist auch schon früher gesagt worden, daß in gewisser Hinsicht alle mit ihren Ansprüchen im Rechte sind, im absoluten Rechte aber nicht alle. So können die Reichen geltend machen, daß sie den meisten Grund und Boden besitzen, der als ein gemeinschaftliches Gut des ganzen Staats anzusehen ist; ferner daß sie in eingegangenen Geschäftsverbindlichkeiten größtenteils zuverlässiger sind. Die Freien und die Edelgebornen, die sich einander nahe stehen, können für sich anführen, daß Leute von edler Abkunft in höheren: Grade Bürger sind, als Niedriggeborene; denn edle Abkunft genießt daheim bei sich immer einer gewissen Ehre. Ferner auch noch aus der Rücksicht, weil die von besseren Eltern stammenden auch in der Regel besser sind; denn Adel ist die sich fortpflanzende Tüchtigkeit eines Geschlechts.^ !>. Am Schluß des fünften Kapitels. 10. Z. B. in der Freiheit. 11. Z. B. reicher oder ärmer als die andern sind. 12. „Parekbasen", Ausschreitungen und Abweichungen von den normalen Politiken. 13. S. K. F. Hermann a. a. O. § 57, Anm. 4. Drittes Buch. Siebentes Kapitel. 203 8. In ähnlicher Weise werden wir auch die Ansprüche der Tugend auf Vorrechte als gerecht ansehen müssen. Denn nach unserer Bestimmung ist die Gerechtigkeit die den gesellschaftlichen Verein wesentlich fördernde Tugend, an welche sich alle übrigen notwendig auschließen. Aber ebenso kann auch die Mehrzahl gegen die Minderzahl einen Vorrechtsanspruch erheben; denn sie ist zusammengenommen gegen die Minderzahl stärker, reicher und besser. Gesetzt nun, es wären alle diese Elemente in einein und demselben Staate vorhanden, ich meine Leute von sittlicher Trefflichkeit und Güte, und Reiche und Edelgeborene und dazu noch die Masse der übrigen Bürger, wird da noch ein Streit darüber stattfinden, wer herrschen soll, oder wird ein solcher nicht stattfinden? 9. Für jede einzelne der oben erwähnten Verfassungsformen ist freilich die Entscheidung darüber, wer herrschen soll, keinem Zweifel unterworfen; denn sie unterscheiden sich ja eben von einander durch die Form des Regiments, das hier in den Reichen, dort in den mit persönlichen Vorzügen ausgestatteten seinen Ausdruck findet, und so fort auch bei den übrigen. Aber wir haben hier den Fall zu untersuchen, wie die Entscheidung ausfallen wird, wenn alle diese Elemente zu gleicher Zeit in einem Staate vorhanden sind. — 10. Gesetzt also, der sittlich Trefflichen wären nur sehr wenige, wie soll da entschieden werden? Soll ihre geringe Anzahl nur aus dem Gesichtspunkt ihrer Bestimmung betrachtet werden, ob ihrer genug sind, um den Staat zu verwalten, oder muß ihre Anzahl so groß sein, daß sie selbst einen Staat bilden können? Und hier gibt es einen Einwaud, der gegen alle, welche vorzugsweise den Genuß der politischen Ehren beanspruchen, erhoben werden kann. Derselbe ist mächtig genug, um sowohl diejenigen zu widerlegen, welche ihr Recht zu herrschen auf den Reichtum, als auch jene, welche es auf den Adel gründen wollen. Denn wenn unter ihnen wieder einer reicher ist, als sie alle, so wird aus demselben Rechtsgrunde offenbar dieser über alle herrschen müssen; und ebenso: ist einer von besonders edler Abstammung, so wird er unter allen, die ihr Recht auf die freie Geburt gründen, wieder vorzugsweise als Herrscher angesehen werden müssen. — 11. Ganz dasselbe dürfte auch in Aristokraticen hinsichtlich der persönlichen Tüchtigkeit zutreffen. Gesetzt, einer sei unter den tüchtigen Männern, die das 204 Aristoteles, Politik. Regiment in Händen haben, der bessere Mann, so wird er aus demselben Rechtsgrunde der bessere Souverän sein müssen. Und wiederum, soll die Menge der Souverän sein, weil sie stärker ist, als die wenigen, so folgt ebenso, daß wenn einer oder mehrere, die indessen doch nur einen Bruchteil der Menge bilden', stärker sind als die andern, diese eher zur Herrschaft berufen sind, als die Menge. 12. Hieraus ergibt sich nun, das; keiner von den Nechts- gründen, kraft deren jede dieser Klassen sich zur Herrschaft berufen und von allen andern Gehorsam verlangen zu können meint, richtig ist. Denn auch selbst gegen diejenigen, welche den Anspruch auf die höchste Gewalt durch persönliche Tüchtigkeit, sowie gegen die, welche ihn durch Reichtum begründen wollen, könnten die Massen einen gerechten Einwand erheben. Denn es kann sehr wohl geschehen, daß auch die Masse einmal besser ist, als die wenigen, und auch reicher, nicht einzeln, sondern zusammengenommen. 13. Wir sind hier auf ein Verhältnis gekommen, von welchem aus wir auch eine andere von einigen untersuchte und als Problem hingestellte Frage lösen können. Man ist nämlich darüber verlegen, wie der Gesetzgeber, der die wichtigsten Gesetze geben will, zu verfahren habe, wenn jener vorhin erwähnte Fall eingetreten ist.i4 Soll er in der Gesetzgebung auf das Interesse der Besseren, oder auf das der Mehrzahl sehen? Hier ist zunächst der Ausdruck „richtig" als gleichmäßig zu fassen. Das Richtige aber in seiner Gleichmäßigkeit bezweckt den Nutzen des gesamten Staates, und den gemeinsamen aller seiner Bürger. Der Bürger also ist im allgemeinen das Individuum, das berechtigt ist zu regieren und zu gehorchen; sein Wesen ist nach der Form des Staates verschieden; nach der besten Staatsverfassung aber ist der ein Bürger, der das 14. Wenn alle die Elemente in einem Staate angetroffen werden, die aus einem teilweise gerechten Grunde die oberste Gewalt beanspruchten. Die Frage, wie bei dem Vorhandensein aller jener Elemente die Gesetzgebung eingerichtet werden solle, ist ähnlich beantwortet, wie jene, wer der Souverän sein müsse. Geistige und sittliche Bildung soll herrschen; und das was den großen Zweck des vollkommenen und selbstgenügenden Lebens in Würdigkeit und Schönheit (vgl. fünftes Kapitel) im Staate gleichmäßig befördert, soll Gesetz sein. Drittes Buch. Siebentes und achtes Kapitel. 205 Vermögen und den Willen hat zu gehorchen und zu regieren zum Zwecke eines Lebens in sittlicher Vollkommenheit. Achtes Kapitel. Gesetzt aber, es gibt im Staate einen Menschen von so überragender Tugend, oder ihrer mehrere, deren Anzahl jedoch einen Staat nicht auszufüllen vermöchte, daß die Tugend und das politische Vermögen aller anderen mit denselben Eigenschaften jener mehreren oder jenes einen überhaupt gar nicht zu vergleichen waren, so sind solche Menschen nicht mehr als ein Teil des Staates anzusehen. Ihnen würde Unrecht geschehen, wenn man ihnen gleiche Rechte wie den übrigen zuerteilte, während sie diesen an Tugend und politischer Größe so ungleich sind; vielmehr wäre ein solcher Mann wie ein Gott unter den Menschen zu betrachten, i 2. Es liegt hierin ein neuer Beweis, daß bei der Gesetzgebung Individuen von gleicher Abkunft und gleichem Talente notwendig vorausgesetzt werden. Für Menschen der obigen Art aber gibt es kein Gesetz; denn sie selbst sind das Gesetz. Za, wer für sie Gesetze geben wollte, würde sich lächerlich machen, und sie würden einem solchen wahrscheinlich so antworten, wie beim Antllsthenes? die Löwen, als 1. „Hier, wie in dem Satze zu Ende des Kapitels, schwebte dem Aristoteles ohne Zweifel sein Alexander vor, der einem Gotte gleich herrschen muß, über den niemand herrschen kann, nicht einmal das Gesetz. Für ihn, sagt der Philosoph, ist kein Gesetz, da er sich selber das Gesetz ist. Man könnte ihn etwa aus dem Staate werfen, aber über ihn regieren nicht, so wenig als über den Jupiter. Es bleibt nichts übrig, als einem solchen gern zu gehorchen." Hegel, Gesch. d. Phil., Bd. 2, S. 401. Zu Aristoteles' Zeit trug eine Persönlichkeit, wie die Alexanders, und der Verfall, ja die Versunkenheit der Demokratieen viel dazu bei, den Gedanken der Massenstaaten und des Königtums aufzubringen, und wir sehen, welche Fortschritte derselbe in der Zeit der Diadochen gemacht hat. Man vergleiche die schöne Stelle bei Plutarch im Leben des Demetrius, Kap. 13. 2. Ein Schüler des Sokrates. — Bei Äsop antworten die Löwen: die Forderung sei angemessen, wenn sie durch Krallen und Zähne, wie sie Löwen besäßen, unterstützt werden könnte. 206 Aristoteles, Politik. in der Tierversammlung die Hasen austraten, und für alle gleichen Anteil forderten. Auf eine solche Unverhältnismäßigkeit gründet sich auch das Institut des Ostraci'smus in den demokratischen Staaten, die, weil sie am ineisten unter allen nach der Gleichheit trachten, deshalb solche Bürger, welche wegen Reichtums oder Popularität oder wegen eines anderen politischen Machtgewichts überwiegendes politisches Vermögen zu haben schienen, durch das Scherbengericht verbannten und auf bestimmte Zeit aus dem Staate verwiesen. — 3. So ließen auch nach der Sage die Argonau'ten den He'rkules um einer ähnlichen Ursache willen zurück. Er habe nämlich nicht mit den anderen die Argo rudern wollen, weil er den Fahrtgenossen bei weitem überlegen war. Deshalb kann man auch so ohne weiteres das Verfahren der Tyrannen und den vom Periallrder dem Thrasybullus erteilten Rat nicht tadeln. Man erzählt nämlich, Peria'nder habe dem um seinen Rat einzuholen abgeschickten Boten gar nichts gesagt, sondern sich begnügt, eine Strecke Kornfeld dadurch gleich zu machen, daß er die hervorragenden Ähren abschlug.^ Der Bote habe freilich den Grund dieses Vorganges nicht verstanden, aber Thrasybullus habe aus dem Berichte desselben die Einsicht gewonnen, daß er die bedeutenden Männer aus dein Wege räumen müsse. — 4. Überhaupt ist diese ganze Maßregel nicht bloß im Interesse der Tyrannen, wird auch nicht von den Tyrannen allein ergriffen, sondern kommt ebenso auch in Oligarchien und Demokratien vor. Denn der Ostracismus übt hier gewissermaßen dieselbe Gewalt, wie das Verfahren, das die Macht der hervorragenden Individuen bricht und sie verbannt. Ganz dasselbe geschieht auch gegen Staaten und Völkerschaften von den Machtinhabern; wie z. B. die Athe'ner ähnlich mit den Sa'miern, Chi'ern und Le'sbiern verfuhren, die sie sofort nach Befestigung ihrer Macht gegen den Sinn der Verträge demütigten. Und der Perserkönig ließ die Meder, die Babylo'nier, und andere Völkerschaften, welche die Erinnerung an die einst besessene Herrschaft mit Selbstgefühl erfüllte, wiederholentlich seine schwere Hand fühlen. — 5. Überhaupt ist die Anwendung der in Rede stehenden Maßregel der Natur aller Staatsformen angemessen, auch der der normalen. Die entarteten haben dabei freilich ein 3. Vergl. Duncker, Geschichte des Altertums, Teil IV, S, 18. Drittes Buch. Achtes Kapitel. 207 Sonderinteresse im Auge, aber auch da, wo das allgemeine Beste der Zweck ist, verfährt man nicht anders, und es mag ein aus dem Gebiete der anderen Künste und Wissenschaften entnommenes Beispiel zur Erläuterung dienen. Es wird nämlich weder der Maler einen Fuß, der das Verhältnis überschreitet, an der dargestellten Figur stehen lassen, wäre er auch noch so schön, noch der Schiffbauer einen Schiffsspiegel oder einen anderen Teil seines Schiffes. Ebensowenig wird auch der Dirigent des Chors eine Stimme, die an Kraft und Schönheit den ganzen Chor übertrifft, im Chore mitsingen lassen. — 6. Hiernach steht also dem nichts im Wege, daß das Verfahren der Monarchen mit dein der Freistaaten sich in Übereinstimmung befinde, vorausgesetzt daß sie zu der Maßregel nur dann greifen, wenn die Behauptung ihrer Macht im Interesse ihres eigenen Staates liegt. Es hat mithin die Idee des Ostracismus als Mittel gegen die anerkannt überragenden Elemente im Staate eine gewisse politische Berechtigung. Besser ist es freilich, wenn der Gesetzgeber die Verfassung von vornherein so einrichtet, daß sie eines solchen Heilmittels nicht bedarf. Trifft sich's aber so, daß er das Steuer des Staates schon in zweiter Hand führt, so mag er immerhin versuchen, mit einem solchen Mittel Verbesserungen herbeizuführen. Zn diesem Sinne aber wird das Institut in den Staaten nicht gehandhabt: man sah nicht eigentlich auf das Beste der Verfassung, sondern bediente sich des Ostracismus als eines politischen Parteimittels. Es leuchtet also ein, daß der Ostracismus in den entarteten Staatsformen, als das Selbstinteresse derselben fördernd, gerecht ist; und ebenso einleuchtend ist vielleicht auch, daß er nicht absolut gerecht ist.4 4. Es war lange Zeit üblich, das Institut des Ostracismus als einen unwiderleglichen Beweis leichtsinniger demokratischer Thorheit anzusehen. Aber in der That existiert es in allen Staatsformen. Der Tyrann räumt seinen Gegner aus dem Wege, die Oligarchie denjenigen, welcher die Oligarchenwirtschaft bedroht. In der Demokratie ist das Verfahren wenigstens öffentlich, die betreffende gefährliche Person entfernt ein Majoritätsbeschluß des Volkes, also auch schonender, zumal da die Entfernung auch eine nur zeitweilige sein kann. Heute schaffen den Ostracismus die Verhältnisse: das Individuum wird Flüchtling, und es hängt in den meisten Fällen von der Flüchtlingspolitik ab, ob die Verbannten ihr Brot der Verbannung in Ruhe esten können, oder nicht. Vergl. Schümann, Griech. Altertümer!, 208 Aristoteles, Politik. 7. Allein in der besten Staatsverfassung besteht die große Schwierigkeit darin, was man thun soll, wenn bei einem Individuum nicht jene Überlegenheit äußerer Vorzüge, in Macht, Reichtum und großen: Anhänge angetroffen wird, wohl aber eine Überlegenheit an geistig-sittlicher Trefflichkeit. Denn einen solchen wird man doch darum nicht vertreiben und entfernen wollen? Ebensowenig aber kann man verlangen, über ihn zu herrschen; denn das wäre fast ebenso, als wenn man in der Teilung der Herrschermacht über den Jupiter herrschen wollte. Es bleibt daher nichts übrig, als, was auch wohl in der Natur der Sache liegt, daß alle einem solchen Manne gern gehorchen, und dadurch zu erkennen geben, daß er wie seinesgleichen ewige^ Könige in den Staaten sind. Neuntes Kapitel. K°p. Nach den vorangegangenen Entwickelungen ist es vielleicht an- " gemessen, nun zur Betrachtung des Königtums überzugehen, in welchem wir eine der normalen Staatsformen sahen. Hier untersuchen wir, ob für eine Stadt oder für ein Land, das gut verwaltet werden will, die königliche Regierung eine gute Form ist, oder nicht; oder aber, ob eine andere Staatsform diesen Zweck besser erfüllt; oder endlich, ob das Königtum für einige Staaten zweckdienlich ist, für andere nicht. Doch hat allen: diesen zunächst die Untersuchung voranzugehen, ob es nur eine Art von Königtum gibt, oder verschiedene Formen desselben. — 2. Nun ist soviel leicht einzusehen, daß es sowohl mehrere Arten umfaßt, als daß die Art und Weise der Herrschaft nicht überall dieselbe ist. So ist das Königtum in der Spartanischen Verfassung eine durchaus auf gesetzlichem Boden ruhende 5. D. h. an und für sich, wie Hegel treffend erklärt. Der Ausdruck „ewig" (-Mio?) läßt am besten den feierlichen Schwung dieses Schlußsatzes erkennen. Man erklärte diesen Ausdruck im Altertums selbst als die Eigenschaft, die da war, ist und sein wird, und verband ihn mit den Ausdrücken „unsterblich" und „göttlich", um das vernünftig Notwendige zu bezeichnen. Der Sinn ist einfach: die Besten werden immer herrschen, man mag es machen, wie man will. Drittes Buch. Neuntes Kapitel. 2ü9 Einrichtung, hat aber doch nicht die höchste Gewalt über alles; sondern der König hat nur, wenn er außer Land zu Felde zieht, den Oberbefehl und die Leitung der Angelegenheiten des Krieges, und außerdem sind ihm noch die Angelegenheiten des Kultus anvertraut. Dies Königtum ist also ungefähr ein mit selbstherrlicher Machtbefugnis ausgestattetes lebenslängliches Feldherrnamt, ohne Macht nämlich über Leben und Tod, außer im dringenden Falle der Feigheit ^ bei kriegerischen Unternehmungen, wo der König, wie in alter Zeit auch geschah, Standrecht übt. Das bezeugt Home'r. * Denn sein Agameünnon läßt sich zwar alle Schmähreden in den Versammlungen geduldig gefallen, war das Heer aber gegen den Feind nusgerückt, dann hatte er Macht selbst über Leben und Tod. Und so läßt der Dichter ihn denn auch sagen: Treffe ich einen entfernt von der Schlacht — so soll er Sicherlich nicht dem Fratze der Hunde und Geier entgehen! Denn ich bin Herr über Leben und Tod. ^ 3. Dies ist also die eine Art des Königtums: ein lebenslängliches Fcldherrnamt. Es ist teils erbliches, teils Wahlkönigtum. Neben diesen: gibt es aber noch eine andere Art Alleinherrschaft in der Weise, wie das Königtum bei einigen barbarischen Völkern besteht. Dies hat überall eine der Tyrannis ähnliche Gewalt, beruht aber gleichwohl auf Gesetz und Herkommen. Denn die Natur gab den Barbaren eine mehr sklavische Sinnesart, als den Helle'nen, und dem Asiaten überhaupt mehr, als dem Europäer, und daher ertragen sie die Herrschaft des Despoten ohne Unbehagen. Aus den: angegebenen Grunde also ist das Königtun: dort eine tyrannische Herrschaft, aber sie ist sicher^, weil sie auf Herkommen und Gesetz beruht. 1. Hier ist durch Lindau's Verbesserung (ev rou ßl« SeiU«; für iv der Text sinnreich und glücklich hergestellt. 2. Siehe HomerS Ilias 2, 391 fg.; wo jedoch die letzten, auch der Form nach den Satz der Philosophen beweisenden Worte fehlen. 3. Schon bei der alten griechischen Tyrannis, diesen: Abglanze des heroischen Königtmnes, den: die Nation viel zu danken hatte, war besonders der Mangel an Sicherheit der schwache Punkt. Noch inehr war dies der Fall Lei der späteren, entarteten Tyrannis nach Alexanders Zeit. * Der Laut, hinter dem das Zeichen' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ker a'lles. sSangmschridtlche B. gr. u. röm. Klaff.; Bd. 23; Lsrg. 13.^1 Aristoteles. IV. 14 210 Aristoteles, Politik. 4. Eben deshalb ist dort auch die Leibwache von der Art, wie sie ein König um sich hat, und etwas ganz anderes als die Trabantenschar eines Tyrannen. Dort sind es die Bürger, welche bewaffnet ihre Könige schützen, hier ist es ein Söldnerhaufen, der den Tyrannen deckt. Denn weil jene gesetzliche Herren über Menschen sind, die sich die Herrschaft gefallen lassen, diese aber über Widerstrebende herrschen, so geschieht es, das; die einen ihre Leibwache von den Bürgern erhalten, die anderen sie gegen die Bürger halten. 5. An diese zwei Arten der Alleinherrschaft schließt sich eine dritte an, die bei den alten Hellenen die der Äsymne'ten^ heißt. Dies ist im allgemeinen eine Tyrannis, die sich das Volk erwählt hat, und die sich von den: barbarischen Königtume nicht durch Ungesetzlichkeit, sondern nur dadurch unterscheidet, daß sie gegen das Herkommen ist. Einige Äsymne'ten blieben zeitlebens in dieser Machtstellung, andere nur auf bestimmte Zeit, oder für die Erledigung gewisser Angelegenheiten. So wählten die Mitylencller einst den PilltakuZb zu ihrem Haupte gegen die Gefahren, die ihnen von der vertriebenen politischen Partei drohten, an deren Spitze Antime'nides und der Dichter Alkä'os standen. — 6. Zn einem seiner Tischlieder bezeugt es Alkä'os selbst, daß Pi'ttakus zum Tyrannen erwählt ward; 4. Eine ionische Benennung, nach Lindau von dem syrischen L.sob- mani'w, d. i. die Fetten, abzuleiten. Ihre Gewalt wird mit der Königswürde und der Tyrannis verglichen. Das wichtigste ist, daß denÄsymne'- ten wohl selten die Gewalt auf Lebenszeit, sondern auf bestimmte Zeit und für bestimmte Angelegenheiten wie die Diktatur iu Rom, unbeschränkt übertragen wird. Auch Beamte führten diesen Titel, wie in Ky'nre und Lews. S. Tittmann, Griechische Staatsverfassungen, S. 77; Panly, Real-Encyklopädie I, 194 ff. 5. Pi'ttakus, Herrscher in Mitylene auf Le'sbos, einer von den sieben Weisen um 600. Alkä'os, der Repräsentant ritterlich-feuriger lyrischer Dichtung, schuf seine Dichtungen als Verbannter in der Fremde, nachdem er im tapferen Kampfe um die oligarchischen Interessen hatte flüchtig werden müssen. Seine Dichtungen wurden im Altcrtume sehr hochgeschätzt. In dem folgenden Tischliede will Niebuhr den Ausdruck -/.«-/.oTr-r-epi? für „unedel, bauernhaft, aus der Landschaft" verstanden wissen. S. Vorträge über alte Gesch. 1, S. 333. Vergl. Duncker, a. a. O. IV, S. 80—84, und über Alkä'os ebendaselbst, S. 78, 130—132. Drittes Buch. Neuntes Kapitel. 211 denn er wirft darin seinen Mitbürgern vor, das; sie „den Vaterlandsverräter Pi'ttakus der friedlichen, schwer heimgesuchtcn Stadt zum Tyrannen gesetzt mit vollem Beifallsjubel". — Diese monarchischen Negierungssormen nun waren und sind wegen ihres tyrannischen Charakters despotische, aber wegen ihres Ursprunges aus freier Wahl königliche Formen. 7. Eine vierte Art der königlichen Alleinherrschaft aber bildet das aus der Zustimmung der Beherrschten hervorgegangene landesübliche und gesetzlich-erbliche Königtum der heroischen Zeit. 6 Weil hier die Herrscher die ersten Wohlthäter der Menge in den Thätigkeiten des Friedens und des Krieges gewesen waren, oder weil sie ein Zusammenleben herstellten oder ein Landgebiet erwarben, so machte man sie dafür freiwillig zu Königen, und ihre Nachkommen zu rechtlichen Erbnehmern ihrer Gewalt. Ihre Macht bestand in dem Oberbefehle im Kriege, sie hatten das Opferrechtst soweit die Opfer nicht priesterlich waren, und demnächst sprachen sie Recht. Zn letzterer Funktion leisteten einige zuvor einen Eid, andere nicht. Der Eid bestand in der Emporstreckung des Scepters. — 9. Diese Könige der Heroenzeit nun verwalteten fortdauernd die Angelegenheiten der Stadt und die einheimischen und auswärtigen Angelegenheiten. Später aber gaben sie selbst manches auf, anderes wurde ihnen von den Völkern entzogen, und so blieben ihnen meist nur die Opferverrichtungen. Wo aber ein noch der Rede wertes Königtum bestand, da hatten sie von den auswärtigen Angelegenheiten nur noch den Oberbefehl im Kriege. 6. DicS ist das Königtum bei Homer. 7. Die Könige brachten die StaatSoPfer, bei der Ernte, bei Abschließung von Verträgen, vor dem Beginne der ersten Schlacht, und sonst. Hier opfern sie nicht als Hausherren in der Familie, sondern für den ganzen Staat. Das priesterliche Opfer ist an ein bestimmtes Heiligtum geknüpft, dem der Priester vorsteht. S. Schömann, a. a. O. 14 212 Aristoteles, Politik. Zehntes Kapitel. Dies sind also die Arten des Königtums, der Zahl nach vier. Erstens das der heroischen Zeit, hervorgegangen aus dem Willen der Beherrschten, und auf gewisse Funktionen beschrankt; denn der König war Oberfeldherr, Richter und verrichtete die Staatsopfer. Zweitens das Königtum der Nichthcllenen, eine in Geschlechtsfolge fortgesetzte, gesetzlich despotische Herrschaft; drittens die sogenannte Äsymnetie', eine aus Wahl hervorgegangene Zchrannis; viertens das spartanische, seinem allgemeinen Wesen nach ein im Geschlechts erbliches, lebenslängliches Feldherrnamt. Hiermit sind nun die Unterschiede dieser vier Formen festgestellt. 2. Eine fünfte Art aber ist das Königtum, in welchem e i n einziger über alles volle Gewalt hat, gerade so wie sonst jedes Volk und jede Stadt über ihr Gemeinwesen. Dies Königtum entspricht der Hauswirtschaft. Wie diese eine Art von Königtum in der Familie zeigt, so ist dies Königtum eine Hauswirtschaft über eine Stadt und über ein Volk, oder mehrere. Wir haben also eigent- rs lich nur zwei Arten des Königtums zu betrachten: dies letztere und ^k.das spartanische. Von den anderen liegen die meisten zwischen diesen; denn ihr Machtgebiet ist kleiner, als das des unbeschränkten Königtums, und größer, als das des spartanischen. Mithin können wir uns eigentlich auch auf die Untersuchung folgender zwei Fragen beschränken: erstens, liegt es im Interesse der Staaten, einen lebenslänglichen Feldherrn, sei es mit Geschlechtserbfolge oder durch Wahl, zu bestellen, oder liegt es nicht in ihrem Interesse? Zweitens, ist es zuträglich, daß ein einziger über alles volle Gewalt hat, oder ist es nicht zuträglich? 3. Die Untersuchung über ein so beschaffenes Feldherrnamt ist eigentlich etwas, das mehr in das Gebiet der Gesetze als der Verfassung gehört; denn es kann möglicherweise in allen Verfassungen Vorkommen, daher lassen wir es zunächst beiseite. Das Königtum dagegen, das für unsere Betrachtung übrig bleibt, ist eine Verfassungs- sorm, mithin haben wir es zu betrachten und die bei ihm sich darbietenden schwierigen Punkte durchzugehen. Wir beginnen aber die Drittes Buch. Zehntes Kapitel. 213 Untersuchung mit der Erörterung der Frage: ist es zuträglicher, von dem besten Menschen beherrscht zu werden, oder von den besten Gesetzen? 4. Hier wird nun von seiten derer, die ein königliches Regiment für zuträglicher halten, geltend gemacht: die Gesetze sprächen nur das Allgemeine aus, gäben aber keine bestimmte Anweisung für die einzelnen Fälle; es sei daher hier, wie in jeder anderen Kunst, thöricht, sich an den toten Buchstaben der Vorschrift sklavisch halten zu wollen. Und wirklich darf selbst inÄgy'pten^ der Arzt, wenn vier Tage verstrichen, von demselben abweichen; geschieht es früher, so that er es auf seine eigene Gefahr. Eine Verfassung also, die sich streng nur an den Buchstaben des Gesetzes bindet, ist offenbar nicht die beste. Allein es müssen doch auch jene allgemeinen Bestimmungen für die Herrschenden selbst wieder vorhanden sein, und da verdient doch das Element, das keine Leidenschaft als Zugabe enthält, den Vorzug vor dem, zu dessen Natur die Leidenschaft gehört. Nun ist aber das Gesetz ohne Leidenschaft, während jede Menschenseele damit notwendig behaftet ist. 5. Aber, wird man vielleicht sagen, dafür wird der Monarch die Einzelfälle besser beraten. Hieraus ergibt sich offenbar als Resultat, daß er Gesetzgeber zu sein hat, und daß es daneben gesetzliche Bestimmungen geben wird, aber nicht mit absolut bindender Kraft da wo sie sich von dem allgemeinen Geiste der Gesetzgebung entfernen, während sie sonst überall bindende Kraft haben müssen. Soll man nun in allen den Fällen, wo das Gesetz sich entweder gar nicht, oder nicht gut ausspricht, die Entscheidung diesem einen, der der beste ist, anheimgeben, oder allen? Und in der That tritt denn auch heutzutage das Volk in Masse zum Sprechen von Urteilen, zu Beratungen und zum Fassen von Beschlüssen zusammen, und seine Entscheidungen gelten insgesamt dem einzelnen Falle. Nimmt man aus dieser Masse den einzelnen heraus, so ist jeder vielleicht weniger wert, als der beste Monarch; aber der Staat, als Inbegriff einer Vielheit, übertrifft ihn dennoch, wie ein aus Beiträgen veranstalteter Schmaus besser ist, als der, zu dem ein einziger die Kosten hergegeben hat. 1. Dein Lande des strengsten Konservatismus in jeder Beziehung. 214 Aristoteles, Politik. Und darum hat auch die Masse über viele Dinge ein besseres Urteil, als einer, er mag sein, wer er wolle. — 6. Ferner ist auch eine große Quantität weniger der Verderbnis ausgesetzt. Und wie ein großes Quantum Wasser, ebenso ist auch die Menge nicht so leicht zu verderben, als wenige. Wird aber jener eine von Zorn oder von einer anderen ähnlichen Leidenschaft überwältigt, so wird sein Urteil notwendig getrübt werden, wogegen es dort doch schwer werden würde, daß alle zugleich sich ereiferten und fehlgrisfen. Wir setzen dabei freilich voraus, daß die Menge aus freien und demgemäß gebildeten Menschen bestehe, die sich nicht von dem Wege des Gesetzes entfernen, außer in dem zwingenden Falle, daß das Gesetz einen offenbaren Mangel enthält. Ist nun auch eine solche Verfassung und Haltung bei einer Menge nicht leicht anzutreffen, so ist dagegen die Annahme von mehreren Individuen, die als Menschen und als Bürger trefflich sind, nicht so unwahrscheinlich; und fragt man nun hier, wer der Verderbnis weniger unterworfen sei, der eine oder jene mehreren sämtlich guten Individuen, so wird doch die Antwort wohl offenbar zum Vorteile der mehreren ausfallen. Aber, wird man einwenden, bei diesen sind Parteispaltungen möglich, bei dem einen nicht. Indes darauf läßt sich wohl entgegnen, daß nach unserer Annahme jene ebenso tüchtigen und verständigen Geistes sein sollen, als dieser eine. 7. Hat man nun die Herrschaft mehrerer, aber insgesamt guter Männer für Aristokratie, die eines einzigen für Königtum anzusehen, so wäre für die Staaten Aristokratie dem Königtums vorzuziehen, mag die Herrschaft der ersten mit einer vollziehenden Gewalt ausgestattet sein oder nicht, vorausgesetzt das; es möglich ist, eine Anzahl solcher gleich tüchtigen Männer dazu zu nehmen. Und vielleicht eben darum, weil das seine Schwierigkeiten hat, ließ man sich früher die Königsherrschnft gefallen; denn eine größere Anzahl an Tugend entschieden ausgezeichneter Männer war, besonders bei der damaligen Kleinheit der Staaten, selten zu finden. Ferner bestellte man zu Königen diejenigen, die sich als Wohlthäter des Volkes erwiesen hatten, eine Wirksamkeit, die vorzugsweise von edlen Menschen geübt wird. — Als es aber dahin kam, daß an geistig-sittlicher .Trefflichkeit sich viele zu ihresgleichen hcrangebildet hatten, so ließen Drittes Buch. Zehntes Kapitel. 215 sich diese eine solche Herrschaft nicht mehr gefallen, sondern verlangten ein Gemeinwesen und stifteten eine Republik. — 8. Da sie aber ausarteten und sich aus den Mitteln des Gemeinwesens bereicherten, so entstanden hieraus natürlich dieOligarchieen, in denen ja der Reichtum die politische Ehrenstellung bestimmt. Von hier aus war die nächste Umwandelung die Herrschaft der Tyrannen, und auf diese folgte Demokratie. Denn indem die Machtinhaber aus schmählicher Habsucht sich auf eine immer kleinere Anzahl zu beschränken trachteten, verstärkten sie die Massen, so daß sich diese endlich erhoben und es zur Errichtung von Demokratien kam. Und da nun die Staaten auch größer geworden sind, so wird sich wohl nicht leicht außer der Demokratie noch weiter eine neue Verfassungsform entwickeln? 9. Wenn inan nun auch für die Staaten Königshcrrschaft als das zuträglichste erachtet, wie soll es mit den Kindern der Könige gehalten werden? Soll die Würde im Geschlechts fortcrben? Allein das ist ja, bei der Verschlechterung der Nachkommen, wie sie schon vorgckommen ist, schädlich. „Aber solchen Kindern wird ja ein König, da er die Macht dazu hat, die Herrschaft nicht übergeben!" Es ist nicht leicht, hieran zu glauben; denn ein solches Verfahren^ fällt sehr- schwer und erfordert ein Maß von Tugend, das weit über die menschliche Natur hinausgeht. — 10. Auch in Hinsicht auf die vollziehende Gewalt entsteht die Frage, ob der zur Regierung bestellte König eine Macht um sich haben soll, durch die er sich den nötigen Gehorsam bei den Widerstrebenden mit Gewalt erzwingt, oder welches sonst die Mittel sein sollten, die seine Regierung möglich machen. Denn selbst seine Eigenschaft als gesetzliches Staatsoberhaupt und ein überall streng gesetzliches und die Willkür ausschließendes Verfahren machen 2. Diese inhaltsschweren Zeilen sind ein Umriß der politischen Geschichte Griechenlands, ein sicheres Fundament der Geschichte dieses Volkes. Auch der Schlußsatz, der gewissermaßen prophetisch ist, hat sich bewahrheitet und wird durch Erscheinungen, wie die deS äto'lischcn und achä'ischen Bundes, nicht widerlegt. Die Demokratie ist der letzte Ring in der Ent- wickelungSkette der griechischen Staatsformen. Auf sie folgen trübe, einen andern Gcsellschafts- und Staatsznstand vorbereitende Formen. 3. Nämlich die eigenen Kinder von der Regierungsnachfolge zum Besten des Staatsganzen auszuschließcn. 216 Aristoteles, Politik. gleichwohl nicht entbehrlich, daß ihm eine Macht zur Verfügung stehe, mit der er die Gesetze zur nachdrücklichen Geltung bringen kann. Indessen bei einem Könige, wie wir ihn hier denken, ist das wohl leicht entschieden. Eine Macht muß er haben, und diese muß so groß sein, i daß sie zwar jedem einzelnen und auch der Verbindung mehrerer überlegen ist, aber doch schwächer ist, als die Gesamtmasse des Volkes, gerade wie die Alten bei der Verleihung von Leibwachen verfuhren, wenn sie einem sogenannten Äsymne'ten oder Tyrannen die Herrschergewalt übertrugen, und wie man auch dem Diony'sios, der eine Leibwache verlangte, auf den Rat eines Bürgers in Syraku's dieselbe eben nur von solcher Stärke bewilligte. Elftes Kapitel. Kap. Unsere Entwickelung ist nun an das Königtum herangetreten, ee in welchem der Herrscher alles nach seinem Willen ausführt. Wir wollen es daher untersuchen. Denn das durch das Gesetz bestellte Königtum bildet, wie schon erwähnt, keine besondere Staatsform. In allen Verfassungen, in der Demokratie so gut wie in der Aristokratie, kann z. B. ein lebenslängliches Feldherrnamt Vorkommen, und auch die innere Staatsverwaltung wird häufig einem anvertraut. Eine derartige Obrigkeit besteht in Epidaünnus, sowie auch in OPus, nur etwas beschränkter. — 2. Ein anderes ist das sogenannte Vollkönig- tun^, in welchem der König in allen Dingen nach seinem Willen regiert. Hier scheint es nun einigen sogar widernatürlich, wenn ein einziger Mensch da über alle Bürger Gewalt hat, wo der Staat aus gleichen besteht. Menschen, die von Natur gleich wären, müßten naturgemäß auch dasselbe Recht haben und dieselben Ansprüche erheben dürfen. Und ebenso, wie es dem Körper schädlich sei, wenn Menschen von ungleicher Leibesbeschaffenheit in Kost und Kleidung gleichgehalten würden, ganz ebenso schädlich sei es, wenn gleiche darin ungleich gehalten würden. Und hieraus folge dasselbe auch in Hinsicht der politischen Ehren. — 3. Deshalb sei es gerecht, wenn 1. Vergl. Hermann, a. a. O. K 54. Drittes Buch. Elftes Kapitel. 217 diese ebensowohl herrschten als gehorchten, und ebenso gerecht sei es, das; dies abwechselnd geschehe. Mit dieser Ordnung sind wir aber schon beim Gesetz angekommen; denn die bestimmte Ordnung ist Gesetz. Also das Gesetz vielmehr ist es, das herrschen soll, und nicht ein einzelner Bürger. Und selbst, wenn die Herrschaft von mehreren im vorwiegenden Interesse wäre, auch dann müßten diese zu Wächtern und Dienern des Gesetzes bestellt werden (, und nicht einer); denn wenn auch die Existenz gewisser Magistrate unerläßlich, so ist es doch nicht gerecht, sagt inan, daß sie einer alle in sich vereinige, wenn alle gleich sind. 4. Auf den Einwurf aber 2 , daß das Gesetz doch nicht alles scheine bestimmen zu können, ist zu entgegnen, daß darüber auch ein Mensch nichts erkennen könne. Indessen hat das Gesetz auch in seiner unbestimmten Allgemeinheit eine hinreichend bildende Kraft, welche die Regierenden dahin führt, alles übrige nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden und auszurichten. Ja, es befähigt selbst dazu, das sich erfahrungsmüßig als besser Erweisende an die Stelle des Bestehenden zu setzen? Wer also verlangt, daß das Gesetz herrsche, der scheint zu verlangen, daß die Gottheit und die Vernunft herrsche; wer aber verlangt, daß der Mensch, der setzt auch noch das Tier hinzu; denn etwas Derartiges ist die Begierde, und in einer hohen politischen Stellung verwirrt die Leidenschaft selbst die besten Männer, wogegen das Gesetz die Vernunft der Sache ist ohne ein weiteres Begehren.— 5. Das aus dem Gebiete der Künste entnommene Beispiel aber, wonach ein Heilverfahren nach dem Buchstaben der Vorschrift schlecht, und das Zurateziehen der kunstverständigen Personen vielmehr vorzuziehen sei, scheint falsch. Denn die Ärzte kommen nicht in den Fall, aus Parteilichkeit ein unvernünftiges Verfahren anzuwenden, sondern sie empfangen ihren Lohn, wenn sie ihre Kranken hergcstcllt haben, während es bei den Staatsmännern sehr gewöhnlich ist, daß 2. Von seiten derer, die die Herrschaft eines einzigen vorziehcn und die absolute Monarchie damit verteidigen. 3. Die größere Trefflichkeit dessen, was die Erfahrung bietet, wird ja eben nur durch die Vergleichung desselben mit dem gesetzlich Bestehenden erkannt. Nur das Gute des Gesetzes verhilft zu dem Besseren der Erfahrung. 218 Aristoteles, Politik. sie nach Abneigung und Gunst handeln. Und wenn man argwöhnen müßte, daß ein Arzt im Interesse des Feindes aus schnöden: Geldgewinne uns verderben wollte, so würde man es in diesem Falle weit vorziehen, sich nach dem Buchstaben der Vorschrift behandeln zu lassen. — 6. Ja, es ziehen in der That die Ärzte, wenn sie selbst krank sind, andere Ärzte zu Rate, und die Turnlehrer, wenn sie sich üben wollen, andere Turnlehrer, in dem Bewußtsein, daß sie nicht im stände sind, das Richtige zu beurteilen, weil sie hier Richter in eigener Sache, und zwar im Zustande der Leidenschaft, sind. Offenbar also sucht der, welcher das Gerechte sucht, ein Vermittelndes, und dies Vermittelnde ist das Gesetz. Dazu kommt, daß wichtiger noch als die geschriebenen Gesetze, und wichtigeren Inhaltes die auf die Sitte begründeten Gesetze sind. Und wenn man sich auf die Entscheidung eines Menschen als Herrscher auch wohl mehr verlassen kann, als auf die der geschriebenen Gesetze, so ist das doch bei den auf der Sitte beruhenden Gesetzen nicht der Fall. 7. Man erwäge ferner auch die große Schwierigkeit, die darin liegt, daß ein einziger vieles beaufsichtige. Er wird also mehrerer von ihm selbst eingesetzter Magistrate bedürfen; und was macht es alsdann für einen Unterschied, ob dies gleich von vornherein geschieht, oder ob es der eine so einrichtet? Dazu kommt, wie schon früher bemerkt, dies: soll der tüchtige Mann wegen seiner überwiegenden Trefflichkeit mit Recht herrschen, so werden doch zwei Tüchtige noch besser sein, als einer; denn das ist der Sinn vonHome'rs Worten^: „Zwei mit einander vereint —" und von Agame'mnons Wunsch 5: „Hätt' ich solcher Berater nur zehn!" — Nun gibt es auch heute noch Magistrate, die, wie der Richter, da eine entscheidende Stimme zu geben befugt sind, wo das Gesetz zu bestimmen unvermögend ist; denn überall sonst, wo das möglich ist, da ist gar kein Bedenken, daß das Gebot und die Entscheidung des Gesetzes nicht die beste sein sollte. — 8. Aber gerade der Umstand, das; 4. Homer, Ilias X, 224. 5. Homer, JliaS 11, 371. Drittes Buch. Elftes Kapitel. 219 einiges durch die Gesetze bestimmbar ist, anderes nicht, der ist es, welcher die Untersuchung und die Frage aufwcrfen heißt, ob die Herrschaft des besten Gesetzes vorzuziehcn ist oder des besten Menschen. Überall da nämlich, wo die Sache noch einer besonderen Beratung unterliegt, da ist sie eben durch keine Gesetzesbestimmung zu entscheiden, und hier erhebt man also nicht dagegen Einspruch, daß dergleichen ein Mensch entscheiden solle, sondern eben nur dagegen, daß einer und nicht viele die Entscheidung treffen, da ein jeder von ihnen, wenn er durch das Gesetz gebildet ist, die Fähigkeit besitzt, eilt gutes Urteil abzugeben. 0. Es wäre indessen doch wohl ungereimt anzunehmen, es sähe jemand besser mit zwei Augen, hörte besser mit zwei Ohren, käme mehr vorwärts mit zwei Händen und Füßen, als viele mit vielen, während doch selbst heutzutage die Monarchen beflissen sind, sich viele Augen, Ohren, Hände und Füße zuzulegcn. Und das thut ein jeder, der die seinem Rcgierungssystem und seiner Person befreundeten an der Regierung teilnehmen läßt. Sind sie dies nicht, so werden sie auch nicht in des Monarchen Sinne handeln; sind sie aber seiner Person und seinein Systeme ergeben, so sind sie ja dadurch seinesgleichen und ähnliche, wie er selbst. Meint er also, das; diese regieren müssen, so meint er damit ebensogut auch, daß Menschen, die einander gleich und ähnlich sind, regieren müssen. Hierin bestehen etwa die gegen das Königtum erhobenen Bedenken. 10. Sie sind vielleicht in gewisser Beziehung statthaft, in an-K-,r. derer nicht. Man erwäge, daß ein Teil der Menschen von Natur für ^ ein sklavisches, ein anderer für ein königliches, noch ein anderer für^^- ein freies Verfassungsregiment disponiert ist, und daß ebenso für alle drei Verhältnisse das Gerechte und das Zuträgliche ein anderes istS; nur das Tyrannenregiment ist nicht naturgemäß, ebensowenig als die anderen entarteten Verfassungsformen, weil sie naturwidrige Bildungen sind. Gleichwohl? rst aus dem vorangegangen Erörterungswegc doch soviel ersichtlich, daß unter Ähnlichen und Gleichen die absolute 8. Wie im ersten Buche bei dein Verhältnisse des Sklaven zu seinem Herrn entwickelt ist. 7. D. h. trotz des naturgemäßen Bestehens jener drei Dispositionen. 220 Aristoteles, Politik. Macht eines einzigen weder gerecht, noch zuträglich ist, mag er in Abwesenheit von Gesetzen selber die Stelle von Gesetzen vertreten, oder mögen Gesetze vorhanden sein; mögen die von ihm Beherrschten ebenso trefflich oder sittlich schlecht sein, als er; mag er endlich sie auch an Tugend tibertreffen. Nur bildet ein Fall eine Ausnahme, und ihn haben wir zu bestimmen, obschon wir seiner auch wohl schon oben gedacht haben. 11. Zunächst aber ist zu bestimmen, was man unter der Disposition der Menschen für ein königliches, aristokratisches und verfassungsstaatliches Regiments zu verstehen hat. Dem Königtums gemäß ist eine Volksmenge, die ihrer Natur nach sich von einer in Herrschertüchtigkeit ausgezeichneten Familie regieren lassen mag; der Aristokratie gemäß eine solche, die von Natur sich eine Herrschaft, wie man sie über Freie übt, von denen gefallen läßt, die ihrer Tugend nach zur politischenHerrschaft s vorzugsweise berufen sind; demVerfassungs- staate (Politie') gemäß ist aber eine Volksmenge, in der naturgemäß eine zahlreiche durch und durchs mit politischer Befähigung ausgestattete Bevölkerung erwächst, die sowohl zu gehorchen als zu regieren versteht nach dem Gesetze, das die Staatsämter nach Verdienst den Armen wie den Reichen zuteilt. 12. Kommt es nun vor, daß ein ganzes Geschlecht oder ein einziger aus der Masse so hervorragt, daß die Trefflichkeit seiner Natur die der anderen alle zusammen übertrifft, dann ist es gerecht, daß dies Geschlecht königlich und mächtig über alle und jener eine König sei.n Denn wie schon früher gesagt worden, entspricht dies nicht nur demjenigen Begriffe des Gerechten, welchen die Begründer aristokratischer, oligarchischer und auch demokratischer Verfassungen aufzustellen pflegen, und die sämtlich ein politisches Vorrecht aus 8. Letzteres oben (III, 5, § 2) Politie genannt. 9. Sie ward im zweiten Kapitel dieses Buches erwähnt. 10. Die von den Herausgebern eingeklammerten Wörter -/.«l Lv sind für den Sinn wesentlich und auch sonst handschriftlich völlig sichergestellt. Eher dürfte aus nolirixov verschrieben sein. 11. Also der Politische Genius bildet die Ausnahme. Dies ist durchgehender Grundgedanke in der aristotelischen Politik. Drittes Buch. Elftes und zwölftes Kapitel. 221 einem Vorzüge, aber nicht aus demselben Vorzüge ableiten, sondern es entspricht auch dem früher^ von uns entwickelten Begriffe des Gerechten. 13. Denn es würde sich doch wohl nicht schicken, einen solchen Mann zu töten oder in die Verbannung zu treiben oder durch das Scherbengericht zu entfernen, und ebensowenig wird man verlangen, daß er sich seinerseits beherrschen lasse. Denn der Teil soll sich nicht über das Ganze erheben; das geschieht aber, wenn dergleichen dein widerfahrt, der eine so außergewöhnliche Überlegenheit besitzt. Es bleibt daher nur übrig, daß man ihm gehorche und in ihm nicht den zeitweiligen, sondern den beständigen Herrscher erkenne. — So viel sei vom Königtum, seinen Unterschieden, und ob es den Staaten zuträglich oder nicht und bei welchen Staaten und auf welche Weise dies der Fall sein kann, hiermit abgehandelt. Zwölftes Kapitel, Unter den drei von uns aufgestellten normalen Verfassungen ^ Kap. muß diejenige die beste sein, welche die von den Besten verwaltetes^ ist. Das ist nun die, in der es sich trifft, daß entweder einer von ° allen zusammen, oder ein ganzes Geschlecht, oder die Menge vorzugsweise tüchtig ist, wo zum Zwecke des würdigsten Lebens die einen sich beherrschen zu lassen und die anderen zu herrschen vermögen. Nun ist in den ersten Untersuchungen gezeigt worden, daß die Tugend des Menschen mit der Tugend des Bürgers in den: besten Staate notwendig zusammenfällt, und daraus ergibt sich klar, daß man auf dieselbe Weise und durch dieselben Mittel, durch die man einen tugendhaften Menschen hervorbringt, auch einen ganzen Staat, mit aristokratischer oder königlicher Regierung Herstellen kann. — 2. Somit werden auch Erziehung und Sitten ziemlich dieselben sein, welche hier einen tugendhaften Mann, und dort einen Staatsbürger 12. Im fünften Kapitel dieses Buches. Vergl. dort die Anmerkung zu § 9. I. Königtum, Aristokratie, Politie. 222 Aristoteles, Politik. und König bilden. 2 Nach diesen Erörterungen haben wir nunmehr von der besten Staatsverfassung zu reden und die Art ihrer Entstehung und Einrichtung anzugeben. Will man nun diesen Gegenstand so untersuchen, wie sich's gehört, so muß.3 2. In diesen Worten liegt eine Hindentung auf den pädagogischen Abschnitt, der das ganze Werk schließt. 3. Der Schluß fehlt. Er enthielt den Gedanken, der zu Anfang des siebenten Buches zu lesen ist, daß der Untersuchung über die beste Verfassung die über das wünschenswerteste Leben vorangehen müsse. Daneben noch anderes, was den Übergang zum vierten Buche vermittelte, wenn anders die Reihenfolge der Bücher richtig ist. Viertes Such Erstes Kapitel. In allen Künsten und Wissenschaften, die sich nicht bloß ans einen Teil ihres Gegenstandes beschränken, sondern denselben erschöpfend behandeln, hat eine jede alles das zu erforschen, was zu ihrem Gegenstände gehört. So hat z. B. die Wissenschaft der Gymnastik anzugeben, welche Leibesübung dem Körper nützt, und wie der Körper zu sein hat, dem sie nützt; ferner welches die beste ist (denn dem durch Natur und Pflege am schönsten ausgestatteten muß gerade die beste gemäß sein), und welche für die meisten durchschnittlich am besten paßt: alles dies sind Fragen, deren Beantwortung der Gymnastik anheimfällt. Ja, selbst wenn jemand kein Verlangen trüge, die für die Künste des Wettkampfes erforderliche Geschicklichkeit und Kenntnis zu erreichen, so ist es nichtsdestoweniger Aufgabe des Turnlehrers und Gymnastikers, auch unter solchen Bedingungen der vorhandenen Anlage die nötige Ausbildung zu verschaffen. 2. Ähnlich sehen wir dies beim Arzte, Schiffbauer, Schneider und in jeder anderen Kunst eintreten. Es muß daher ebenso auch die Sache ein und derselben bestimmten Wissenschaft sein, zu ermitteln. 1. Weder mangelnde Neigung noch mangelnde Anlagen entbinden die Wissenschaft von der Pflicht, auch unter diesen Umständen die zweckmäßigste Weise anzugeben, ebenso wie die Arzneiwissenschaft auch den Kranken gut und richtig behandeln muß, der nicht mehr wiederherzustellen ist, wie Aristoteles selbst in der Rhetorik!, Kap. 1 sagt. 224 Aristoteles, Politik. welches die beste Staatsverfassung ist, und wie beschaffen d i e sein müßte, welche — falls kein äußerliches Hindernis eintritt, — die am meisten wünschenswerte sein dürste. Sie hat ferner anzugeben, welche Verfassung für ein bestimmtes Volk paßt, und welche nicht; denn vielen ist die Erreichung der absolut besten wohl geradezu unmöglich. Der tüchtige Gesetzgeber und der wahre Staatsmann muß daher ebensowohl die absolut vorzüglichste, als die nach den vorliegenden Umständen relativ beste genau kennen, und weiter muß er im stände sein, die Idee einer dritten zu fassen, zu der ihm nach einer gewissen Annahme die Daten gegeben werden. Denn auch bei einer gegebenen Verfassung muß er zu erforschen wissen, wie sie wohl ins Leben treten, und wodurch sie, wenn das geschehen ist, die längste Dauer erhalten kann. Dieser Fall kommt z. B. in Betracht, wenn eine Stadt weder überhaupt die beste Verfassung besitzt, und dabei die zu ihrem Bestehen notwendigen Elemente nicht ausreichend vorhanden sind, noch selbst nur eine so gute, als sie auf der Grundlage der gegebenen Bedingungen möglich wäre, sondern eine schlechtere. 3. Außerdem aber muß er ermitteln können, welche Verfassung für alle verschiedene Staaten einein jeden a in beste n paßt. Denn hier sind die Schriftsteller über Politik, wenn sie auch im übrigen viel Gutes sagen, in der Angabe des praktisch Brauchbaren fehl gegangen. Nicht bloß auf die beste Verfassung nämlich hat man den Blick zu richten, sondern auch auf die mögliche, ingleichen auf eine solche die sich überall leichter einsühren und allgemeiner anwenden läßt. Unsere heutigen Politiker aber suchen entweder die höchste Spitze einer Verfassung 2 , die zu ihrer Vollkommenheit einer großen Masse von äußeren Begünstigungen bedarf, oder sie stellen eine mehr praktische auf, und dann preisen sie, mit Verwerfung der übrigen bestehenden Verfassungen, die lakonische oder sonst eine. — 4. Es ist aber vielmehr die Aufgabe, eine solche politische Ordnung einzuführen, 2. Der Ausdruck: „die höchste Spitze einer Verfassung" gibt daS aristotelische rh-- nicht ganz genau wieder. Es ist „die auf der schwindelnden Höhe der Abstraktion stehende Verfassung" gemeint, mit der, wie Aristoteles mit leisem Spotte sagt, es meist die politisierenden Philosophen feiner Zeit zu thun haben. Viertes Buch. Erstes Kapitel. 225 deren Annahme sich auf dem Grunde der bestehenden Verhältnisse sofort empfiehlt, und für die sich die Teilnahme aller als leicht zu gewinnen herausftellt; denn es ist kein weniger schwieriges Stück Arbeit, eine Verfassung zu verbessern, als eine solche von vorn herab aufzustellen, wie ja auch das Umlernen nicht minder schwierig ist, als das erste Lernen. Es kommt also zu den an den Staatsmann zu machenden Forderungen, wie sie vorhin erhoben wurden, noch die hinzu, das; er den bestehenden Verfassungen aufzuhelfen wisse. Dies aber ist unmöglich, wenn er nicht weiß, wie viele Arten von Verfassung es gibt. Heute aber meinen manche, es gäbe nur eine Demokratie und eine Oligarchie, was durchaus unrichtig ist. 5. Ebenso mm, wie der Politiker mit dem verschiedenen Charakter der Verfassungen und mit der Zahl ihrer Kombinationen bekannt sein muß, so muß auch eine gleiche Einsicht ihn die besten Gesetze erkennen lassen und diejenigen, welche einer jeden Verfassung gemäß sind. Denn nach den Verfassungen müssen sich die Gesetze richten, und richten sich auch insgemein danach, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen. Denn die Verfassung bestimmt in einein Staate die obrigkeitliche Gewalt, die Art ihrer Verteilung, die Souveränität, sowie den Zweck, auf den ein jeder Staatsverein hinausläuft, und den er verwirklichen will? Die Gesetze dagegen sind von den Bestimmungen, welche den Charakter einer Verfassung angeben, wohl zu unterscheiden; sie sind Bestimmungen, nach welchen die Obrigkeiten regieren und die Übertreter derselben im Zaume halten sollen? — 6. Aus diesem Verhältnisse zwischen beiden folgt aber 3. Kurz zusammengefaßt heißt es in Aristo'teles' Rheto'rik I, 8": Es darf aber das Ziel (Zweck) einer Verfassung nicht unbeachtet bleiben; denn man wählt immer das, was zum Ziele führt. So ist denn das Ziel der Demokratie Freiheit, der Oligarchie Reichtum, der Aristokratie was zur Bildung und Gesetzlichkeit gehört, der Tyra'nnis Bewahrung der eigenen Macht. 4. Der Unterschied zwischen Konstitution und dem Komplexe der Gesetze, die das allgemeine Civilrecht bilden, ist wichtig. Er wäre heute allen denen zu empfehlen, welche Gründe haben mögen, ihn nicht gelten zu lassen, und die deshalb nicht oft genug, statt von einer Konstitution, von einem „Verfassungsgcsetze" reden, das ein Gesetz sei, wie jedes andere auch. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber atles. ssaiigenfcheidtsche B. gr. u. röm. Sl.; Bd. 23j Lfrg. 13.^ Aristoteles. IV. 15 226 Aristoteles, Politik. auch, das; man bei der Gesetzgebung die Anzahl und die Unterschiede der Verfassungen innehaben muß, weil dieselben Gesetze unmöglich allen Oligarchieen oder allen Demokratieen förderlich sein können, sobald es nämlich in der That feststeht, daß es mehrere Arten und nicht bloß eine Demokratie oder eine Oligarchie gibt. Zweites Kapitel. Wir unterschieden zu Anfang der Untersuchung von den Ver- 2 fassungen drei normale Verfassungen: Königtum, Aristokratie und republikanische Verfassung, und drei Ausartungen derselben: Tyrannis aus Königtum, Oligarchie aus Aristokratie, Demokratie aus republikanischer Verfassung (Politie). Von Aristokratie und Königtum haben wir bereits gesprochen; denn die beste Verfassung zum Gegenstände der Untersuchung machen heißt so viel, als diese beiden Formen zugleich mitbehandeln, da jede von beiden zu ihren: Bestehen Tugend verlangt, die zugleich mit äußeren Hilfsmitteln ausgestattet ist. Auch über den Unterschied von Aristokratie und Königtum haben wir uns ausgesprochen und angegeben, wann eine Verfassung für Königtun: gehalten werden müsse. So bleibt uns denn nur noch die Entwickelung des Verfassungsstaates im eigentlichsten Sinne, der den allgemeinen Namen Politik führt, allein übrig, und von den anderen Verfassungen die Besprechung der Oligarchie, der Demokratie und der Tyrannis. 2. Es füllt nun auch bei diesen Entartungen leicht in die Augen, welche die schlimmste und welche die nächst schlimmste ist. Der schlimmste Grad der Entartung nämlich muß sich notwendig in der ersten und göttlichsten der guten Verfassungen zeigen, in: Königtum. Das Königtun:, soll es nicht ein leerer Name ohne alle Realität sein, beruht auf der überwiegenden Überlegenheit der königlichen Person? Mithin ist die Tyrannis eine Entartung im höchsten Grade 1. Republik, Freistaat. - 2. Dies ist die Ansicht des Aristoteles und des Altertums über das Königtum. Es macht nicht, wie in den germanischen Staaten, den An- Viertes Buch. Zweites Kapitel. 227 und am weitesten von dem Wesen der Verfassung entfernt. An sie schließt sich zunächst die Oligarchie (denn die Aristokratie ist von dieser Verfassung sehr weit entfernt); die erträglichste unter den entarteten Verfassungen ist noch die Demokratie. 3. Ebenso hat sich darüber auch schon einer meiner Vorgänger^ ausgesprochen, obgleich er dabei einen andern Gesichtspunkt im Auge hatte. Er urteilte nämlich: unter allen guten Verfassungen, einer guten Oligarchie u. s. w., sei die Demokratie die schlechteste und unter allen schlechten die beste. — 4. Dagegen erklären wir diese Verfassungen überhaupt für schlecht; und man kann nicht wohl sagen, eine Oligarchie sei besser, als eine andere, sondern nur sie sei weniger schlecht. Wir lassen indessen diese Kritik für jetzt beiseite, indem wir zunächst unsere Aufgabe darin sehen, zu bestimmen, wie groß bei der Annahme von mehreren Arten von Demokratie und Oligarchie die Zahl der daraus sich herleitenden verschiedenen Verfassungen ist; wir bestimmen zweitens: welche ist die allgemein anwendbarste und beste nach der vollkommensten; und wenn es irgend sonst eine aristokratische und wohl geordnete geben sollte, die indessen für die Mehrzahl der Staaten nichts paßte, so wollen wir auch diese untersuchen. Hierauf ermitteln wir die relative Brauchbarkeit der anderen Verfassungsformen für diesen oder für jenen Staat; denn es ist doch wohl für den einen die Demokratie mehr die notwendige Staatsform als die Oligarchie, und für den anderen umgekehrt. 5. Hieran schließt sich sodann die Frage, wie man es, wenn man sich für diese Verfassungen, z. B. für Demokratie oder Oligarchie, mit ihren bezüglichen Spielarten entschieden hat, mit der praktischen Einführung derselben zu halten habe; und wenn endlich alle diese Fragen in Kürze ihre möglichst gute Erledigung gefunden haben, so muß noch versucht werden nachzuweisen, worin für diese Verfassungen, im allgemeinen so gut als im besonderen, die zerstörenden und die erhaltenden Elemente liegen, und welche Ursachen vorzugsweise die einen oder die anderen Hervorbringen. spruch, als ein in dem Organismus des Staates geforderter Stand aufzutreten, sondern es beruht auf der Persönlichkeit des Regenten. 3. Plato, im „Staatsmann" (p. 303 n). 4. So nach Korais Verbesserung. 228 Aristoteles, Politik. Drittes Kapitel. Kap. Die Ursache der Mehrheit der Verfassungen liegt in der Mehr- 3 heit der einen jeden Staat bildenden Elemente. Zuerst besteht nämlich, ^°"'wie wir sehen, jeder Staat aus Familien, sodann ist von dieser Masse notwendig wieder ein Teil reich, ein anderer arm, ein dritter hält .das Mittel. Von den Reichen und Armen bildet ein Teil das schwer- bewaffnete Fußvolk, der andere hat keine Waffen. Das niedere Volk, sehen wir, zerfällt in Ackerbauer, Handelsleute und Handarbeiter. Unter den Vornehmen bringen Reichtum und Größe des Besitzes ebenfalls Unterschiede hervor, wie z.B. das Halten von Pferden einen solchen kundgibt; denn damit können sich nicht leicht Leute ohne Vermögen befassen. — 2. Daher bestanden in alten Zeiten in allen Staaten, deren Stärke in der Reiterei lag, oligarchische Verfassungen. Dieser Waffe nämlich bediente man sich in den Kriegen gegen die Nachbarn, wie das die Ere'trier, Chalkide'nser und Magne'ten am Mäa'nder^ und viele andere Staaten in Asien thaten. Zu den vom Reichtum hervorgebrachten Unterschieden gesellen sich nun auch noch andere, die durch Abkunft oder durch geistige Tüchtigkeit oder durch die übrigen bei Gelegenheit des aristokratischen Staates erwähnten ^ Elemente erzeugt werden. Denn dort zählten wir die notwendigen Bestandteile jedes Staates auf, weil diese entweder alle oder in geringerer oder größerer Anzahl an den Regierungsrechten Anteil haben. — 3. Hieraus geht nun mit Notwendigkeit das Vorhandensein mehrerer der Art nach von einander verschiedenen Verfassungen hervor, 1. Ein Fluß in Großphry'gien und Ka'ricn, der bei Mile't ins Jka'rische Meer stießt. Er ist berühmt wegen seiner vielen Krümmungen. 2. Im dritten Buch. Denn dort philosophiert Aristoteles über den besten Staat, also auch über die Aristokratie, wie er sie versteht. Es fehlt im drittenBuche nichts, was das Wesen der Aristokratie bestimmt. Besonders zielt dahin der dort gegebene Begriff des Bürgers, wie dieser sich in seiner höchsten Form für den Staat ausspricht. Das vierte Buch nimmt daher seine richtige Stelle in dem ganzen Werke ein. S. Woltmann, im Rheinischen Museum, Erster Jahrgang 1842, S. 345. Viertes Buch. Drittes Kapitel. 229 da ja auch diese Bestandteile der Art nach von einander verschieden sind. — Verfassung ist nämlich die Anordnung der Regierungsgemalten. Zn diese teilen sich alle Teilnehmer entweder nach dem Vermögen oder nach einem Gleichheitsprinzipe, welches gebildet wird aus dem, was die Armen gemeinsam oder was die Neichen gemeinsam haben, oder auch nach dem, was beiden gemein ist? Notwendig gibt es also soviel Verfassungen, als nach Vorzügen und Unterschieden der Staatsbestandteile Anordnungen der Regierungsgewalt möglich sind. 4. Hauptsächlich aber nimmt man zwei an, wie man zwei Hauptwinde, Nord- und Südwind, annimmt und die übrigen als Abweichungen von diesen ansieht. Hier sind das die zwei Verfassungen: Demokratie und Oligarchie; denn die Aristokratie hält man für eine Art Oligarchie, als ihr der Form nach verwandt, und den sogenannten Verfassungsstaat (Politie, Republik) für Demokratie, wie man den Westwind zum Nordwinde und den Ostwind zum Südwinde rechnet. Ebenso verhält sich's auch mit den Harmonieen, wie einige behaupten. Auch hier spricht man von zwei Hauptarten, der do'rischen und der phry'gischen, während die übrigen Kombinationen teils zu der einen, teils zu der anderen Art gerechnet werden. — 5. Vor dieser gang und gäben Einteilung der Staatsverfassungen empfiehlt sich nun die von uns gegebene durch Wahrheit und Zweckmäßigkeit, wonach nur zwei oder eine Verfassung einer schönen Ordnung, die übrigen Entartungen sind, im Gebiete der Harmonieen Entartungen der schön gemischten Harmonie, — im Gebiete der Politik Entartungen der besten Verfassung; und oligarchisch sind sie bei einer konzentrierten und despotischen, demokratisch bei einer schlaffen und unkräftigen Staatsgewalt. 6. Man darf aber nicht, wie einige zu thun pflegen, Demokratie schlechtweg als die Staatsform definieren, wo die Menge der Souverän ist — denn auch in Oligarchieen, wie überall, ist das der größere Teil — und ebensowenig Oligarchie als die Staatsform, wo wenige der Souverän sind. Denn gesetzt, ein Staat bestände in allem aus dreizehnhundert, und tausend von diesen wären reich und 3. Wie z. B. die Freiheit. 230 Aristoteles Politik. gäben den dreihundert Armen aber Freigeborenen keinen Anteil an der Regierung, so dürfte doch niemand behaupten, diese lebten in einer Demokratie. Ebenso, wenn die Minderzahl arm wäre, aber die Obermacht hätte über die die Mehrzahl bildenden Reichen, so würde auch einen solchen Zustand niemand Oligarchie nennen, wenn die übrigen, welche reich sind, von der Ehre der Regierungsrechte ausgeschlossen wären. 7. Es muß also vielmehr heißen: Demokratie ist, wenn die Freien der Souverän sind, — Oligarchie, wenn die Reichen. Der zufällige Umstand freilich, nach welchem es sich in der Regel so trifft, daß der Freien viele, der Reichen wenige sind, berührt nicht die Notwendigkeit der Sache. Denn wenn man, wie nach einigen Nachrichten in Äthio'pien geschehen soll^, die Staatsämter nach der Leibesgröße verliehe oder nach der Schönheit, so würde das auch Oligarchie sein; denn die Zahl der Schönen wie der Großen ist gering. 8. Aber auch mit diesen Bestimmungen ist das Wesen dieser beiden Staatsformen nicht ausreichend bezeichnet. Vielmehr hat man, bei dem Vorhandensein mehrerer Bestandteile in Demokratie wie in Oligarchie, dann keine Demokratie anzunehmen, wenn eine Minderzahl von Freien über eine Mehrzahl von Unfreien, wie das in Apollo'niaö am Ioünschen Meere und in The'ra^ der Fall ist, herrscht. Zn diesen beiden Staaten nämlich waren die Ämter in den Händen der durch edle Abkunft ausgezeichneten Personen und der ersten Gründer der Kolonieen, welche bei weitem die Minderzahl bildeten. Zweitens ist auch da keine Demokratie, wo die Reichen kraft ihrer Mehrzahl herrschen, wie vor alters in Kostophon", wo die Mehrzahl der Bürger 4. Nach Herodo't wird bei dm Äthiopiern der größte und stärkste Mann zum Könige gewählt. S. Herodot, Buch 3, Kap. 20. 5. Kolonie am Adriaüischen Meere, gegründet von zweihundert Korinthern, also mit do'rischer Verfassung. Apollonia behielt die ursprüngliche Kolonieverfassung am längsten bei, d. h. die Regierung blieb in den Händen der edlen Geschlechter und Nachkommen der ersten Kolonisten, die alle große Grundbesitzer waren. 8. Thera gehört zur Cykla'dengruppe. Die Insel hatte dorische Bevölkerung und Verfassung. 7. An der Westküste von Kleinasien, drei Stunden von EPHesus, Viertes Buch. Drittes Kapitel. 231 vor dem Ausbruche des Krieges mit den Lydern große Vermögen erworben hatte, sondern Demokratie ist, wo die die Mehrzahl bildenden Freien und Armen, und Oligarchie, wo die die Minderzahl bildenden Reichen und Edlen der Souverän sind. 9. Hiermit ist nun das Vorhandensein mehrerer Verfassungen, sowie der Grund einer solchen Erscheinung nachgewiesen. Da es aber ihrer mehrere gibt, als ich genannt habe, so will ich angeben, welche und warum, und dabei von dem vorhin erwähnten Ausgangspunkte ausgehen. Feststeht, daß jeder Staat nicht aus einem, sondern aus mehreren Bestandteilen besteht. Wollten wir nun z. B. eine Klassifikation des Tierreiches aufstellen, so würden wir zuerst die für das Dasein eines jeden Tieres unentbehrlichen Organe, wie einige Sinneswerkzeuge, das Organ zur Aufnahme und Verarbeitung der Speise, Mund und Bauch, dazu die einem jeden angehörigen Fortbewegungsorgane ausschciden. — 10. Gesetzt nun, daß dies sämtliche Organe wären, unter ihnen aber Verschiedenheiten vorkämen, z. B. mehrere Gattungen von Mund, Bauch und weiter von Sinnen- und Bewegungswerkzeugen, so würden aus der Zahl ihrer verschiedenen Verbindungen mit Notwendigkeit mehrere Arten von Tieren hervorgehen, — denn es ist unmöglich, daß ein und dasselbe Tier eine mehrfach verschiedene Mund- oder Ohrenform hat. Rechnet man nun alle möglichen Verbindungen dieser Teile zusammen, so hat man die Arten des Tierreiches und zwar so viele, als eben Verbindungen der notwendigen Glieder möglich sind. — 11. Ganz ebenso steht es mit den erwähnten Verfassungen. Denn auch die Staaten werden nicht durch einen, sondern durch mehrere Bestandteile gebildet, wie es bereits oft gesagt worden ist. Einer von diesen produziert die Lebensmittel, das sind die Landbauer; der zweite ist die Handwerkerklasse, Thätig- keiten obliegend, ohne die kein Staat bestehen kann, Thätigkeiten, die teils absolut notwendig sind, teils auch dem Luxus und der Verschönerung des Lebens dienen; der dritte ist der Handelsstand, das heißt die ganze Masse derjenigen, die sich mit Kauf und Verkauf, mit Geburtsort des Dichters Miinne'rmus und des eleaüischen Philosophen Tcno'phanes. Die Stadt hatte eine große Seemacht und treffliche Reiterei. Sie kam nach 716 v. Chr. unter lydische Herrschaft. 232 Aristoteles, Politik. Groß- und Kleinhandel abgeben,' der vierte ist der der Tagelöhner; den fünften bildet der Soldatenstand, dessen Dasein ebenso notwendig ist als das der anderen, wenn man nicht dem ersten besten Angreifer als Knecht verfallen will. Denn es ist doch wohl ein unmöglich Ding, einein Staate, der sich von Natur zur Knechtschaft eignete, die ehrende Benennung „Staat" zukommen zu lassend Der Staat ist sich selbst genügend, der Knecht nicht. 12. Von SostrateZb ist dieser Gegenstand in seinem „Staate" recht artig, aber nicht befriedigend behandelt. Er behauptet dort, ein Staat bestehe aus vier ganz notwendigen Bestandteilen, und nennt als solche den Weber, den Landbauer, den Lederarbeiter und den Baumeister. Geleitet von dem Gefühle, daß diese nicht hinreichen, fügt er den Metallarbeiter, die Hirten für die notwendigen Viehherden und weiter den Groß- und Kleinhändler hinzu und läßt durch diese alle die Lücken seines ersten Staates ausfüllen, als wenn überhaupt der Zweck eines jeden Staates nur die Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse wäre und nicht vielmehr das Schöne, und derselbe der Lederarbeiter und Ackerbauer gleich sehr bedürftig wäre; den die Waffen führenden Teil aber verleiht er seinem Staate nicht eher, als bis dieser durch Ausdehnung seines Gebietes und durch Berührung des Nachbarlandes mit diesem in Krieg gerät. 13. Aber selbst wenn die vier, oder wenn sonst eine beliebige Zahl von Genossen zum Staatsverbande zusammentreten, so muß doch jemand da sein, der jedem sein Recht zuspricht und das Richteramt übt. Wenn nun bei einem beseelten Wesen die Seele als ein edlerer Bestandteil betrachtet werden muß, als der Leib, so hat auch in den Staaten ein derselben entsprechendes Element für etwas Höheres zu gelten, als dasjenige, was nur zur Befriedigung der bloßen Notdurft 8. Zu Aristoteles' Zeit war in den griechischen Staaten bei vielen gebildeten Menschen schon eine große Gleichgiltigkeit gegen Unabhängigkeit und Freiheit des Staates zu finden. Wenn sie selbst nicht herrschen konnten, war ihnen jeder Herr recht. Es war das eine ähnliche wie eine gewisse Partei unserer Tage, der auch die strengste Herrschaft nicht unwillkommen ist, wofern man sie nur Geld genug erwerben läßt, um erforderlichen Falls auf dieselbe einwirken zu können. 9. Plato, Staat, Buch II, x. 370. Viertes Buch. Drittes Kapitel. 233 des Lebens dient; und das ist hier der Teil, der die Waffen führt und der die Gerechtigkeit als Richter versieht, und dazu gehören außerdem die Berater der höchsten Staatsinteressen, deren Wirksamkeit recht eigentlich der Ausdruck des politischen Verstandes ist. Es ist dabei für die Sache gleichgiltig, ob diese Funktionen an einzelne Personen gesondert verteilt oder ob sie in einer und derselben vereinigt sind, wie ja auch Kriegsdienst und Ackerbau oft in denselben Personen vereinigt gefunden werden. — 14. Hat man also diese wie jene als Bestandteile eines Staates anzusehen, so ist ein solcher auch der Kriegerstand mit einleuchtender Notwendigkeit. — Die siebente Klasse ist die, welche mit ihrem Vermögen Staatsleistungen übernimmt^; diese nennen wir die Wohlhabenden. Die achte bilden die höchsten Staatsbeamten und die Männer, welche ihre Zeit und Kräfte unentgeltlich der Verwaltung opfern, da ein Staat ohne Obrigkeiten nicht bestehen kann. Es müssen also Personen da sein, welche obrigkeitliche Ämter zu verwalten inr stände sind und diese Leistung zum Besten des Staates entweder anhaltend oder abwechselnd übernehmen können. Endlich sind noch die soeben näher bestimmten Klassen übrig, welche die allgemeinen Angelegenheiten beraten und zwischen den Parteien über die Rechtsverhältnisse entscheiden. Sollen nun alle diese Elemente im Staate vorhanden und in guter und gehöriger Beschaffenheit vorhanden sein, so ist dazu auch das Dasein von Personen, welche die Tugend wahrer Staatsmänner besitzen, unerläßlich. 15. Nun können zwar, nach einer allgemeinen Ansicht, die übrigen Fähigkeiten in denselben Personen vereint sein; es können z.B. Soldat, Landbauer, Handwerker in einer Person vereint sein, die Berater und Richter desgleichen, wie denn auch alle auf politische Tüchtigkeit Anspruch machen und ineinen, sie könnten die ineisten Ämter verwalten. Nur Reichtum und Armut können nicht in denselben Personen beisammen sein, und deshalb gelten die Reichen und die Armen für Hauptbestandteile eines Staates. Und weil in der Regel die einen die Minder-, die anderen die Mehrzahl bilden, so stellen siesich anscheinend als zwei einander entgegengesetzte politische Elemente 10. Aristoteles hat im folgenden Veranlassung, sie von den Magistraten zu trennen. 234 Aristoteles, -Politik. heraus, weshalb man nach dem Übergewichte der einen oder der anderen die Staatsverfassungen aufstellt, die somit auf zwei Formen, Demokratie und Oligarchie, beschränkt zu sein scheinen. Das; es nun mehrere Staatsverfassungen gibt und warum, ist oben gesagt worden; jetzt wollen wir zeigen, das es auch von Demokratie und Oligarchie mehrere Arten gibt. Viertes Kapitel. Es geht dies eigentlich schon aus unserer obigen Mitteilung hervor, insofern das niedere Volk und die sogenannten Vornehmen i verschiedene Bestandteile enthalten. Dergleichen sind z. B. im Volke die Landbauer, ein zweiter die Handwerker, ein dritter die Handelsklasse, die sich mit Kauf und Verkauf abgibt, ein anderer die Seeleute, sei es daß sie die Kriegsmarine bilden oder Kauffahrer, Rheder oder Fischer sind. (An vielen Orten ist nämlich die eine oder die andere dieser Klassen sehr zahlreich, wie die Fischer in Tare'nt und By- za'nz 2, die Kriegsmatrosen in Athe'n, die Kauffahrteischiffer in Ägi'na und Chi'os, die Transportschiffes in Te'nedos.) Dazu kommen die Handarbeiter für Lohn, die wegen ihrer dürftigen Mittel nicht stille sitzen dürfen, dann diejenigen Freien, deren Eltern nicht beide Bürger waren, und weiter dem ähnliche Spielarten der großen Masse. Die vornehme Klasse scheidet sich in ähnlicher Weise nach Reichtum,.Geburtsadel, Tüchtigkeit und Bildung. 1. Der aristotelische Test-Ausdruck (vi bedeutet wörtlich: „die Bekannten", die welche jeder kennt, und entspricht somit unserem Ausdrucke: „die Angesehenen". 2. Tarent, dvstische Kolonie in Süditalien; Byzanz, das nachmalige Konstautino'pel. Ägina, Insel im Busen von Ägina. Chios, Insel im Ägeüschen Meere. 3. Der Ausdruck des Originales berechtigt auch zu der Annahme, daß Rheder und Lotsen mit gemeint seien. Lotsen waren für die Einfahrt in die Meerenge von Galli'poli (Hellespo'ntj von Te'nedos (Ba't'tscha-Ada'ssi) ans wohl zu gebrauchen. Viertes Buch. Viertes Kapitel. 235 2. Demokratie heißt nun zuerst die vorzugsweise auf Gleichheit begründete Stnatsforin. Die Gleichheit besteht nach dem Grundgesetze dieser Demokratie darin, daß die Armen nicht ausgedehntere Negierungsrechte haben als die Reichen, daß auch keiner von beiden Teilen vorzugsweise der Souverän ist, sondern beide gleichmäßig. Wenn sich nun Freiheit und Gleichheit, wie einige annehmen, vorzugsweise in der Demokratie finden soll, so kann dies hauptsächlich nur dadurch geschehen, daß die politischen Rechte aller Staatsmitglieder völlig gleich sind. Da aber das Volk die Mehrzahl ausmacht und die Beschlüsse der Mehrzahl entscheidend sind, so muß diese Form notwendig Demokratie sein. Hier haben wir also eine Art der Demokratie. 3. Eine andere ist die, in der das Gelangen zu Staatsämtern von einem Census abhängt, der aber niedrig ist. Zeder, der das gehörige Vermögen erwirbt, muß zu denselben gelangen können, und wer sein Vermögen verloren, davon ausgeschlossen sein. Nach einer dritten Art der Demokratie haben alle Bürger, sofern sie unbescholten sind, jene Befähigung; übrigens aber herrscht das Gesetz. Nach einer vierten gelangen alle, wofern sie nur Bürger sind, dazu; im übrigen herrscht das Gesetz. Die fünfte Art gleicht in allen Stücken der vorigen, nur ist in ihr die Masse der Souverän und nicht das Gesetz. 4. Dieser Fall aber tritt dann ein, wenn die jedesmaligen Volksbeschlüsse entscheidend sind und nicht das Gesetz. Hier nun zeigt sich die Wirksamkeit der Demagogen. In Demokratieen, wo das Gesetz entscheidet, kann kein Demagoge aufkommen, sondern die tüchtigsten unter den Bürgern sind die Stimmführers Wo aber das Gesetz nicht der Souverän ist, da treten Demagogen auf. Dann nämlich wird das Volk Monarch, als kollektives Individuum, insofern die vielen die höchste Gewalt haben, nicht als einzelne für sich, sondern zusammen genommen. Welche Art von „Vielherrschaft" übrigens Homer im Sinne gehabt hat, wenn er dieselbe „nicht gut" nennt b, ob 4. Nämlich wie Vorsitzer und Vorstände, deren Wort die jedesmaligen Versammlungen leitet. Lindau. 5. Homer läßt Ody'sseus die berühmten Verse ausrufen: „Nimmer 236 Aristoteles, Politik. diese, oder jene, wo aus einer Menge jeder einzelne für sich Herrschcr- macht übt, ist nicht klar. 5. Ein solches Volk nun sucht in seiner Eigenschaft als Monarch, weil es nicht vom Gesetze beherrscht wird, auch monarchisch zu regieren, und wird despotisch, so das; bei ihm die Schmeichler zu Ehren kommen. Eine solche Volksherrschaft entspricht unter den Monarchieen der Tyrannis. Darum ist auch der Charakter derselbe, und beide unterdrücken despotisch alle besseren; die Volksbeschlüsse sind hier, was dort die Ordonnanzen, und der Demagog ist vollkommen dasselbe, was der Schmeichler, daher beide hier, wie dort, den meisten Einfluß haben, die Schmeichler bei dem Tyrannen, die Demagogen bei einem solchen Volke. — 6. Ja, sie zumeist sind schuld daran, das; die Volksbeschlüsse und nicht die Gesetze entscheiden, dadurch das; sie alles vor das Volk ziehen. Sie werden nämlich dadurch selbst mächtig, das; das Volk unbeschränkte Macht über alles übt, sie aber wieder über dessen Meinung, welche sie durch ihre Beredsamkeit zu lenken wissen. Ferner ermangeln auch diejenigen, welche die Magistrate anklagen, nicht, alles ausschließlich dem Richterspruche des Volkes anheimzustellen. Dieses geht natürlich auf den Vorschlag zu einer außerordentlichen Entscheidung gern ein, und so verlieren alle Magistraturen vollends Halt und Würde. — 7. Mit Recht dürfte man daher dieser Demokratie den Vorwurf machen, sie sei keine Verfassung. Denn wo nicht das Gesetz herrscht, da sei keine Verfassung. Das Gesetz muß in seiner allgemeinen Herrschaft sich über alles erstrecken, während über die Einzelfülle den Obrigkeiten und der Verfassung die Entscheidung zusteht. Soll mithin der Demokratie auch wirklich ein Platz unter den Verfassungen gebühren, so ist doch offenbar ein solcher Zustand, wo alles durch Volksbeschlüsse geschieht, auch nicht einmal Demokratie im eigentlichen Sinne zu nennen, weil kein Dekret etwas Gedeihn bringt Vielherrschaft, nur einer sei Herrscher." Ilias 2, 204. Man sieht aus dieser Stelle, wie Homer bei den Griechen fast ganz die Stelle der Bibel einnimmt. Aussprüche, die dem engsten Zusammenhänge des Gedichtes angehören, müssen sich dazu bequemen, durch Deutung zu Beweisen für die fernliegendstenVerhältuisse verwandtzu werden. Aristoteles jedoch erscheint hier, wie auch sonst, durchaus frei von dem herrschenden Autoritätsglauben. Viertes Buch. Viertes und fünftes Kapitel. 237 allgemeines sein kann.o Hiermit wären nun die Arten von Demokratie unterschieden und festgestellt. Fünftes Kapitel. Das unterscheidende Merkmal einer ersten Art von Oligarchie besteht darin, daß das Gelangen zu obrigkeitlichen Ämtern von einem so hohen Census abhängig ist, daß er die die Mehrzahl ausmachenden Armen von der Regierung ausschließt, die nur denen zugänglich ist, welche das gesetzlich verordnete Vermögen erwerben. In einer zweiten Art berechtigt ebenfalls ein hoher Census zu Staatsnmtern, aber man ergänzt sich, wo der berechtigten Individuen nicht genug vorhanden sind, durch Kooptation. Berücksichtigt man dabei alle^, so ist dies mehr aristokratisch, beschränkt inan sich aus eine bestimmte Zahl, oligarchisch. Eine dritte Form ist die, wo der Sohn dem Vater im Amte folgt. Die vierte Art endlich verbindet die erwähnte Erblichkeit der Ämter mit der an die Stelle des Gesetzes tretenden Herrschaft der Magistrate, und diese Form ist unter den Oligarchien ein Seitcn- stück dessen, was Tyrannis unter den Monarchien, und die zuletzt besprochene Demokratie unter den Demokratien ist. Daher gibt man denn auch einer derartigen Oligarchie die Benennung Dynastenregiment. 2. Dies sind die verschiedenen Arten von Oligarchie und Demokratie. Dabei darf man aber eine sich an vielen Orten darbietende Erscheinung nicht übersehen, daß mancher Staat, ohne eigentlich demokratische Verfassung zu haben, dennoch infolge der herrschenden Sitte und Lebensweise volkstümlich verwaltet wird 2 , und daß ebenso umgekehrt mancher Staat von einer gesetzlich mehr demo- 8. Wie das Gesetz es ist. 1. Und nicht bloß die Begüterten. 2. Gerade so wie heute auch der Selbstherrscher in einigen Ländern der äußeren Form nach mit Hilfe der Truppen unumschränkt zu herrschen scheint, die demokratischen Formen in Sitte und Leben aber nicht brechen kann, vielmehr die „öffentliche Meinung" über sich erkennen muß, mit der es denn freilich im gründe nicht allzuviel auf sich hat, da es der Tyrannei nicht an Mitteln fehlt, öffentliche Meinung zu machen. 238 Aristoteles, Politik. kratischen Verfassung wegen der Lebensweise und Gesittung eine mehr oligarchische Verwaltung zeigt. Dieser Fall tritt besonders nach Staatsumwälzungen ein: man vermeidet da die schroffen Übergänge, die Parteien begnügen sich vielmehr zu Anfang damit, kleine Vorteile einander abzugewinnen, so daß die früheren Gesetze wohl bleiben, dabei aber die Partei das Übergewicht hat, von der die Umwälzung ausgeht. Z. Die aufgestellte Anzahl von Demokratieen und Oligarchieen B-kk. geht nun aus unserer gegebenen Entwickelung klar hervor; denn es müssen notwendig entweder alle jene aufgezählten Bestandteile des Volkes Anteil an den Regierungsrechten haben, oder es haben ihn einige, und die anderen sind ausgeschlossen. Wenn nun die Klasse der ackerbauenden und mäßig begüterten Bevölkerung der Souverän ist, so ist das eine gesetzliche Verfassung; denn die Bevölkerung hat zu leben, wenn sie arbeitet, kann aber nicht müßig gehen, und davon ist die Folge, daß sie, mit dem Gesetze an der Spitze sich begnügend, Volksversammlungen nur in notwendigen Füllen hält. Den übrigen Bürgern fällt der Anteil an den Regierungsrechten mit dem Besitze des durch das Gesetz verordneten Census zu, so daß kein Besitzender ausgeschlossen ist; es würde Oligarchie sein, die so angegebene Befugnis nicht ganz allgemein gelten zu lassen, und zum Müßiggänge kann sie unmöglich jemand einladen, wenn er keine festen Einkünfte hat. Aus diesen Ürsachen also entsteht eine Art Demokratie. 4. Eine zweite Art ergibt sich aus dem damit verbundenen Wahlmodus. Hier steht gesetzlich allen Personen von makellyser Abkunft Anteil an den Negierungsrechten zu, aber faktisch treten in den Genuß derselben nur diejenigen, welche müßig sein können. In einer solchen Demokratie herrschen die Gesetze, denn der Mangel an hinreichenden Einkünften hält vom Politisieren ^ ab. Zn einer dritten sind alle freien Leute gesetzlich Vollbürger, faktisch aber nicht alle, wegen der eben erwähnten Ursachen, daher denn auch hier das Gesetz herrscht. — 5. Die vierte Art der Demokratie ist endlich die, welche sich der Zeit nach zuletzt in den Staaten gebildet hat. Weil nämlich die Staaten sich weit über ihren anfänglichen Zustand hinaus 3. D. h. von dem Betreiben von Staatsgeschäften. Viertes Buch. Fünftes Kapitel. 239 vergrößert und reiche Einkünfte gewonnen haben, so haben alle Anteil an der Staatsregiernng, eben wegen des Übergewichtes, das die Massen erlangt haben. Vermöge der gewonnenen Muße aber befassen sie sich auch wirklich mit Regierung und Verwaltung, wozu nun auch die Unbemittelten wegen der aus Staatsmitteln ihnen zufließenden Besoldungen befähigt sind. Ja, es hat diese Masse alsdann die meiste Muße; denn die Sorge um ihre Angelegenheiten behindert sie nicht, während dieselbe gerade die Reichen behindert, und ihnen öfters die Teilnahme an Volksversammlungen oder Gerichten unmöglich macht. So geht die oberste Gewalt im Staate von den Gesetzen an die Masse des armen Volkes über. — Dies sind also die verschiedenen Arten der Demokratie und dies ihre Ursachen. 6. Wir gehen zur Oligarchie über. Die erste Form derselben findet sich da, wo die Mehrzahl Vermögen, aber ein mäßiges und nicht gar großes besitzt, welches alsdann den Besitzer zur Teilnahme an den Regierungsrechten befähigt. Und gerade wegen der großen Anzahl der auf diese Weise zur politischen Gewalt Berechtigten liegt die höchste Staatsgewalt notwendig nicht in den Händen der Menschen, sondern ruht beiin Gesetze. Je weiter ihre große Anzahl sie von einer monarchischen Einheit entfernt, je weniger ein nur mäßiges Vermögen ihnen die Hingabe an sorglose Muße verstattet, wobei sie jedoch bemittelt genug sind, um des Unterhaltes aus Staatsmitteln nicht zu bedürfen, umsomehr werden sie geneigt sein, die Herrschaft des Gesetzes der Herrschaft ihresgleichen über sie vorzuziehen. 7. Sind hingegen der Begüterten weniger, als in der eben aufgestellten Art, ihr Vermögen aber größer, so entsteht diezweite Form der Oligarchie. Hier nämlich erzeugt der Besitz größerer Machtmittel auch größere Ansprüche; die Reichen wählen daher aus der Zahl der übrigen Bürger die in die Staatsverwaltung eintretenden. Weil ihre Macht aber noch nicht so groß ist, daß sie ohne Gesetz herrschen könnten, so geben sie Gesetze, welche für diesen Zustand passen. — 8. Steigert sich aber intensiv ihre Macht dadurch, daß ihre Anzahl noch geringer, ihr Vermögen noch größer wird, so entsteht die dritte Stufe der Oligarchie, in der sie, freilich »ach einem Gesetze, kraft dessen nach ihrem Tode ihre Söhne ihnen im 240 Aristoteles, Politik. Amte Nachfolgen, im ausschließlichen Besitze der Staatsämter sind. Erreicht aber endlich ihre Macht durch Reichtum und Anhang den höchsten Grad, so nähert sich eine solche Dynastenherrschaft der Monarchie, und die höchste Gewalt geht vom Gesetze auf die Menschen über. Dies ist die vierte Form der Oligarchie, und sie bildet ein Seitenstück zu der letzten Form der Demokratie. Kap. 9. Außer Demokratie und Oligarchie gibt es nun noch zwei ? Staatsformen, deren eine von allen Staatsrechtslehrern und auch ^°^'von uns zu den bekannten vier Verfassungsformen gerechnet wird. Diese vier heißen Monarchie, Oligarchie, Demokratie, und viertens die sogenannte Aristokratie. Eine fünfte aber ist die, welche den allen gemeinsamen Namen führt und schlechtweg Politie (Verfassungsund Freistaat) heißt. Da sie aber nicht häufig vorkommt, so wird sie von denen, welche die Verfassungsformen aufzuzählen versuchen, übersehen, und sie bleiben bei den vieren stehen, wie Plato in seinen Büchern vom Staate. 10. Aristokratie nennt man nun mit vollem Rechte die in den ersten Untersuchungen4 von uns besprochene Verfassung; denn eine Verfassung, mit Männern an der Spitze, die in Hinsicht auf sittlichen Wert die absolut besten sind, und nicht bloß gute Männer im Sinne irgend einer beschränkenden Voraussetzung heißen, verdient allein den Namen Aristokratie zu führen. Zn ihr allein fällt schlechthin der gute Mensch mit dem guten Bürger zusammen, während in den anderen der Begriff des guten Bürgers relativ ist und von der jedesmaligen Verfassung bestimmt wird. Allerdings aber gibt es noch einige Formen, welche von den oligarchisch verwalteten, wie von dem sogenannten Verfassungsstaate verschieden, auch Aristokratieen heißen; und das sind diejenigen, in welchen man die Magistrate nicht allein nach dem Neich- tume, sondern auch nach der sittlichen Tüchtigkeit wählt. — 11. Diese Staatsform ist von Oligarchie und Verfassungsstaat verschieden, und heißt aristokratisch. Denn auch da, wo die Ausbildung des Geistes und Herzens nicht Gegenstand der gemeinsamen Sorge des Staates ist, gibt es gleichwohl Männer von anerkannter Achtung und Tugend. Wo also in einer Verfassung Reichtum, sittlicher Wert und 4. S. oben Buch III, Kap. 2, Anmerkung zu § 10. Viertes Buch. Sechstes Kapitel. 241 Volksstimme zu Negierungselemeuteu genommen werden, wie in Kartha'go", da ist diese aristokratisch. Auch da ist sie es, wo, wie in Lakedä'mon auf die beiden letzteren Elemente allein, auf den sittlichen Wert und auf den Geist des Volkes Rücksicht genommen wird und Demokratie und Tugend eine Mischung entgehen. So hat also die Aristokratie neben ihrer ersten und vollkommensten Form noch diese zwei erwähnten Formen; und eine dritte bilden alle diejenigen Verfassungen, welche von dem vorzugsweise sogenannten Verfassungsstaate mehr und mehr zur Oligarchie Hinneigen. Sechstes Kapitel. Es ist uns nun noch übrig, von dem sogenannten republikanischen ^ ^ Verfassungsstaate oder von der Politik und von der Tyra'nnis zu reden. Dem ersteren habe ich hier seine Stelle angewiesen, obschon diese Form ebensowenig für eine Ausartung gilt als die eben besprochenen Aristokratieen, weil im Sinne der Wahrheit eigentlich alle Verfassungen Abweichungen von der besten sind. Dann aber zählt man sie unter jenen Aristokratieen mit auf, und von beiden gibt es Entartungen, wie wir das zu Anfang gesagt haben. Der Tyrannis aber wird mit Recht darin zuletzt gedacht, weil sie von allen am wenigsten dem Wesen einer Verfassung entspricht, wir aber es gerade hier mit Verfassung zu thun haben. So viel von dem Grunde dieser Anordnung; wenden wir uns jetzt zum republikanischen Verfassungsstaate, zu der Politie. 5. Das griechische Altertum rühmt die Verfassung von Karthago, wie denn die Karthager in Hinsicht der Künste, der Bildung und des gesellschaftlichen Lebens im ganzen den Griechen nicht nachstanden. In dem Eutscheidungskriege zwischen Karthago und Rom standen die Sympathicen der griechischen Welt auf karthagischer Seite. Wie tief griechische Bildung in Karthago eingedrungcn war, beweist das Verbot der griechische» Litteratur in Karthago, das aber nicht lange bestand. Auch Poly'bius, durchdrungen von dem Werte der römischen Verfassung, stellt doch die karthagische dieser völlig gleich. I. S. Buch III, Kap. 5. * Tel Laut, hinter tem das Zeichen ' steht, Haiden Ton: Deu'tschland ü'ber a'lles. 80 ^ä,isenschttdischeB.gr.t,.rvm.Kl.;Bd.23;Lfrsf.14.^ Aristoteles IV. ^6 242 Aristoteles, Politik. 2. Nach den über Oligarchie und Demokratie aufgestellten Bestimmungen erscheint das Wesen einer solchen Verfassung schon viel klarer. Sie ist, um es einfach zu sagen, eine Mischung von Oligarchie und Demokratie, nur daß man gewöhnlich die zur Demokratie hinneigenden Republiken, die zur Oligarchie lieber Aristokratieen nennt, weil mit größerem Reichtum auch eher Bildung und Adel verbunden zu sein pflegt, und weil der Reichtum, um dessen Erlangung so viel Ungerechtigkeit begangen wird, wegen seines festen Besitzes hier zu dergleichen nicht mehr zu verleiten scheint, daher man denn auch Leute dieser Art „Ehrenmänner" und „Angesehene" nennt. 3. Da nun die Aristokratie das Streben zeigt, den besten Bürgern im Staate das Übergewicht zu geben, so behauptet man auch wohl von den Oligarchieen, daß sie aus überwiegend edlen und tugendhaften Männern bestehen. Nun scheint es durchaus unmöglich, sich einen aristokratisch regierten Staat nicht zugleich als gesetzlich wohlgeordnet vorzustellen (wohl aber einen von schlechten Menschen regierten), und ebenso unmöglich scheint es, sich einen gesetzlich nicht wohlgeordneten Staat als aristokratisch zu denken. Diese Wohlgesetzlichkeit besteht aber nicht bloß in der Güte und Trefflichkeit der verfaßten Gesetze, sondern es gehört dazu auch der Gehorsam gegen dieselben. Daher ist die Wohlgesetzlichkeit doppelt zu fassen, einmal als Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze und dann als die Vortrefflichkeit dieser Gesetze selbst, die für die Staatsangehörigen bindende Krafthaben; denn man kann auch schlechten Gesetzen gehorsam sein. — Hier nun sind wieder zwei Fälle möglich: entweder die „guten" Gesetze sind die möglichst besten, die die Umstände gestatten, oder sie sind die unbedingt besten. 4. Für die Aristokratie gilt als charakteristisches Merkmal, daß die Tugend Bedingung ist, Staatsämter zu erlangen. Denn der Charakter der Aristokratie ist Tugend, der der Oligarchie Reichtum, der der Demokratie freie Geburt. Die Mehrheit der Stimmen beim Beschlüssefassen liegt allen zum Grunde; denn was in Oligarchie, Aristokratie und in Demokratien die Mehrheit derer, die die Regierung führen, beschlossen hat, das hat gesetzliche Kraft. In den meisten Staaten nun liegt schon die Form des Verfassungsstaates (Politie) verborgen, weil man in ihnen lediglich nur auf die Vereinigung von Viertes Buch. Siebentes Kapitel. 243 Reichen und Armen, von Reichtum und Freiheit sieht. sDer sittliche Wert kommt nicht in Betracht;s denn säst überall gelten die Wohlhabenden zugleich für die gebildetere und sittlich höhere Klasse. 5. Da nun drei Elemente es sind, die sich die Gleichheit der Regierungsrechte streitig machen, freie Geburt, Reichtum, Tugend (denn ein vierter, der Adel ist in jener beiden Gefolge, weil Adel langererbter Reichtum und Tugend 2 ist), so muß inan offenbar die Mischung jener beiden Elemente, der Neichen und der Armen, Politik nennen, den Staat dagegen, in welchem alle drei eine Mischung eingchen, eher als jeden andern, Aristokratie heißen, mit Ausnahme jener wahren ersten Demokratie. ^ Wir haben also dargethan, daß es noch andere Staatsformen gibt, als Monarchie, Demokratie und Oligarchie. Wir haben ihr Wesen, die Unterschiede der Aristokratieen unter einander, sowie den Unterschied der Verfassungsstaaten von der Aristokratie zu zeigen und auch deutlich zu machen versucht, daß sie nicht eben weit auseinander liegen. Siebentes Kapitel. Auf die vorstehende Entwickelung wollen wir nun die Unter- s suchung folgen lassen, wie außer und neben Demokratie und Oligarchie die sogenannte Politik entstehe und wie sie einzurichten sei. Dabei werden zugleich die die Demokratie und Oligarchie trennenden Unterschiede zum Vorschein kommen. Mit der Zersetzung dieser beiden Formen hat man nämlich anzufangen, worauf man alsdann aus jeder von beiden gleichsam einen neuen Beitrag zu der neuen Zusammensetzung entnehmen muß. 2. Es ist eine dreifache Weise der Zusammenschmclzung und Vereinigung von Demokratie und Oligarchie möglich. Man wirft nämlich die legislativen Bestimmungen beider Verfassungen über einen 2. In eine,» Geschlecht. So lautete Aristoteles' Definition in der Scbrist,,Vom Adel". 3. S. oben Buch III, Kap. 5. 16 * 244 Aristoteles, Politik. Gegenstand, z. B. über die Rechtspflege, zusammen. Wenn in den Oligarchieen die Reichen, welche sich dem Richteramt entziehen, Geldstrafe zahlen müssen, während die dabei fungierenden Armen nicht Entschädigungsgelder ^ erhalten, wenn dagegen in den Demokratien zwar den Armen diese Gelder gezahlt werden, den Reichen aber keine Strafe auferlegt wird, so nehme man das gemeinschaftliche Mittel aus beiden 2 , und man hat eine republikanische, weil aus beiden Verfassungen gemischte, Institution. Dies wäre eine Art der Verschmelzung. 3. Eine zweite Art würde darin bestehen, daß man zwischen den gesetzlichen Verordnungen beider einen Mittelweg träfe. Z. B. wenn in der Demokratie zur Teilnahme an den Volksversammlungen entweder gar kein Census oder doch nur ein höchst geringer berechtigt, dort aber ein hoher, so nimmt man in Ermangelung eines Mittels das beiden gemein wäre, keinen dieser beiden Sätze, sondern einen mittleren Vermögenssatz zwischen beiden. In einer dritten Art entnimmt man, bei zwei gesetzlichen Bestimmungen, einen Teil aus dem oligarchischen, den andern aus dem demokratischen Gesetze. Ich meine so. Es gilt z. B. für demokratisch, daß die Staatsämter durchs Los, für oligarchisch, daß sie durch Wahl besetzt werden, und wieder für demokratisch, daß dabei nicht der Census, für oligarchisch, daß der Census berücksichtigt wird. Folglich entnimmt man im Sinne eines aristokratischen und republikanischen Institutes das eine aus dieser, das andere aus jener Form: aus der Oligarchie die Besetzung der Staatsämter durch Wahl, aus der Demokratie den hierbei verordnten Ausschluß des Census. So verbindet man beides. 4. Die Probe einer gut getroffenen Mischung von Demokratie und Oligarchie würde nun diese sein, wenn es möglich wäre, einen und denselben Staat ebenso gut Demokratie, wie Oligarchie zu nennen. Gerade die gute Mischung wird hier bei allen ein Schwanken in der Benennung Hervorbringen, wie das denn bei dem Mittelweg überhaupt zutrifft, in welchem, wie in der Verfassung der Lakedämonier 1. Dies ist der Grundbegriff dessen, was die Alten „Besoldungen" heiße». 2. Nämlich Strafgelder der Reichen und Entschädigung der Armen. Viertes Buch. Siebentes Kapitel. 245 geschieht, jedes der beiden Extreme zur Erscheinung kommt. — 5. So gilt die genannte Verfassung bei vielen für eine Demokratie, weil sie viele demokratische Einrichtungen hat, wie z. B. gleich die Kinder- crziehung. Es werden nämlich dort die Kinder der Neichen ganz so erzogen, wie die Kinder der Armen, und die Bildung, welche den ersteren zu teil wird, können die Kinder der Armen auch erlangen. Dasselbe findet in der nächstfolgenden Altersstufe und nach dem Eintritt in die Mannesjahre statt, und nichts zeichnet da den Reichen vor dem Armen aus. Ebenso ist die Kost für alle dieselbe in den gemeinschaftlichen Mahlzeiten^, und des Reichen Kleidung^ ist derart, daß sie sich jeder Arme auch verschaffen kann. Demokratisch ist ferner die Einrichtung, daß das Volk die eine der höchsten Magistraturen durch seine Wahl besetzt und daß Leute aus der Gemeinde zu der andern selbst wählbar sind. Das Volk wählt nämlich den Rat der Alten (Gero'nten), während das Evho'renamt Leute aus dem Volke selbst bekleiden können. Nach der Ansicht anderer gilt dagegen diese Verfassung für eine Oligarchie, wegen ihrer zahlreichen oligarchischen Bestandteile, als da sind: die Bestellung zu allen Ämtern durch Wahl, der hierbei gebotene gänzliche Ausschluß des Loses, die nur in wenigen Händen liegende Befugnis, Todesstrafe und Verbannung zu verhängen, und andere Elemente der Art. 6. Der durch eine gelungene Mischung erwachsene Verfassungsstaat muß nun ganz so aussehen wie Oligarchie und wie Demokratie, und nicht nur wie eine dieser beiden Formen. Er muß sich ferner 3. Ms einst König A'gis, vom Kriege gegen Athen zurückgekehrt, begehrte, daß man ihm seine Portion von der Gemeindemahlzeit ins Haus schicken möchte, weil er dort mit seiner Frau zu speisen wünschte, ward ihm dies nicht gewährt. Plutarch im Leben des Lykurg 12. Der Beitrag zu den Mahlen betrug monatlich für jeden Speisegast einen Scheffel Gerstengraupen, acht Kannen Wein, eine ziemliche Menge Käse (als vorzugsweise nährend), dritthalb Pfund Feigen und 'eine Kleinigkeit an Gelds Wer diesen Beitrag nicht aufbrachte, ward aus der Zahl der Vollbürger gestrichen. S. oben II, 6, 21. 4. Sie war ein mantelförmiaer Überwurf von grobem Tuch und knappem Maß. Dazu ein Unterkleid aus grobem Wollenzeug, wie ein Männerhemd geformt, bis ans Knie reichend, ohne Ärmel. Die Fußbekleidung ist eine einfache Ledersohle für Männer, mit Befestigungöriemeu. Jeder Mann trug einen tüchtigen Stock. ! !»' s> 's n ^ s 246 K,1P. 10 B-ke. Aristoteles, Politik. durch die Kraft seines eigenen Wesens aufrecht erhalten, nicht aber durch Unterstützung vom Auslande her, etwa dadurch, daß der größere Teil seiner Nachbarn sich für sein Bestehen interessierte (denn ein solches Interesse könnte auch dem Bestehen einer schlechten Verfassung gelten 5), sondern dadurch, daß er, die Wünsche aller seiner Angehörigen vollkommen befriedigend, den Wunsch nach einer Veränderung der Staatsform bei ihnen nicht aufkommen läßt. — Soviel über die Art und Weise, wie man einen Verfassungsstaat und wie man die sogenannten Aristokratieen einzurichten hat. Achtes Kapitel. So hätten wir denn nur von der Tyrannis noch zu sprechen, nicht als ob darüber viel zu sagen wäre, sondern damit auch sie ihre Stelle in der Untersuchung erhalte, da wir ja auch sie teilweise als eine Verfassung ansehen. Über das Königtum haben wir in den früheren Vorträgen gehandelt ^ und daselbst das vorzugsweise so genannte Königtum erörtert, sowie den Nutzen oder Schaden desselben für die Staaten und wen und woher man den König zu wählen und wie man das Königtum einzurichten habe, dort auseinandergesetzt. 2. Zn dem Verlaufe dieser unserer Erörterungen über das Königtum stellen wir zwei Arten von Tyrannenherrschaft auf, die wegen der ihnen gemeinschaftlichen gesetzlichen Grundlage beide eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Königtum haben. Denn wie bei manchen Barbaren unumschränkte Monarchen gewählt werden, so wurden vor Zeiten auch beiden alten Hellenen dergleichen Alleinherrscher gewählt, welche Äsymne'ten^ hießen. Die Herrschaft derselben war, trotz einiger zwischen ihnen vorkommenden Unterschiede, wegen ihrer gesetzlichen Grundlage, auf der ihnen ein freiwilliger Gehorsam ö. Die „Kongreßstaaten" des modernen Europa liefern die Belege für diese Behauptung des alten Philosophen. 1. Im dritten Buch, Kap. 9. 2. Siehe Buch III, Kap. 9. Viertes Buch. Neuntes Kapitel. 247 geleistet ward, dem Königtum verwandt, wahrend sie, despotisch und willkürlich ihre Macht übend, ein tyrannisches Element enthielten. Die dritte Form der Tyrannenherrschaft gilt für eine solche im eigentlichsten Sinne und ist ein Seitenstück zum Vollkönigtum. ^ Diese Tyrannis ist notwendig eine Alleinherrschaft, die ohne Verantwortlichkeit über die Gleichen und Besseren insgesamt regiert, und zwar zum eigenen Vorteil des Machthabers und nicht zu dem der Unterthanen. Darum ist sie auch eine aufgezwungene; denn freiwillig erträgt solche Herrschaft kein freier Mann. Soviel von der Tyrannis, von der Zahl ihrer Formen und den Ursachen derselben. Neuntes Kapitel. Welches ist nun aber die beste Verfassung und welches das beste Leben für die Mehrzahl der Staaten und die Mehrzahl der Menschen? B.kk. Die Entscheidung ist hier nicht dadurch zu treffen, daß man dabei den Maßstab einer Tugend anlegt, von der der gemeine Mann keinen Begriff hat, oder den einer Bildung, die Naturanlagen und Mittel erfordert, wie sie das Glück gewährt, oder den Maßstab einer Verfassung, die das Ideal unserer Wünsche ist, sondern dadurch, daß man ein Leben im Auge behält, wie es die Mehrzahl der Menschen führen kann, und eine Verfassung, deren Anwendbarkeit für die meisten Staaten im Bereiche des Möglichen liegt. 2. Die sogenannten Aristokratieen, von denen wir kurz zuvor - sprachen, sind nämlich für die meisten Staaten teils weniger anwendbar, teils grenzen sie nahe an den sogenannten Verfassungsstaat, daher über beide Formen wie über eine zu sprechen ist und die Grundsätze, nach welchen sie alle beurteilt werden müssen, auf den nämlichen Elementen beruhen. Ist nun in der Ethik das glückselige Leben richtig bestimmt als das in der Ausübung der Tugend unbehinderte und die Tugend als ein Mittelmaß zwischen zwei Extremen, so muh auch das Leben innerhalb eines solchen Mittelmaßes das beste sein und zwar eines Mittelmaßes, das für jedes Individuum zu 3. Siehe Buch HI, Kap. II. 248 Aristoteles, Politik. erreichen ist. — 3. Ganz dieselben Bestimmungen entscheiden nun aber auch über den Wert und die Untauglichkeit eines Staates oder einer Verfassung; denn die Verfassung ist gewissermaßen das Leben des Staates. Zn allen Staaten findet man drei Klassen von Bürgern: sehr reiche, sehr arme, und drittens mäßig begüterte zwischen beiden in der Mitte. Ist nun die Mitte zwischen zwei Extremen nach einer allgemeinen Meinung das beste Verhältnis, so ist offenbar auch von den Glücksverhältnissen ein die Mitte haltender Besitz das allerbeste; denn ein solcherVermögensstand gehorcht am leichtesten der vernünftigen Einsicht. — 4. Dagegen hält es schwer, daß der übermäßig Schöne, Starke, Edle, Reiche und auf der entgegengesetzten Seite der übermäßig Bettelhafte, Schwache und Niedrige der Vernunft Gehör leihe. Die ersteren verfallen in Übermut und werden eher Verbrecher im großen, die anderen werden Bösewichter und schlimme Schelme im kleinen. Alle Verbrechen aber entstehen entweder aus Übermut oder aus Bosheit. Dazu kommt, daß sich bei diesen beiden Klassen von Menschen auch eine überaus geringe Neigung zur Erfüllung ihrer Staatspflichten in Amt und Rat findet; und das ist beides den Staaten schädlich. — 5. Außerdem haben die in der Überfülle der Glücksgüter, der Kraft, des Reichtums, der Verbindungen und anderer Vorteile derart Lebenden weder Lust noch Sinn, sich der Obrigkeit unterzuordnen und bringen eine solche Gesinnung schon in den Kinderjahren aus dein elterlichen Hause mit: denn verzärtelt, wie sie sind, können sie sich auch selbst in der Schule nicht an Gehorsam gewöhnen. * Dagegen sind die überaus Dürftigen wieder allzu unterwürfig, woraus sich denn ergibt, daß die einen, unfähig zum Gebieten, nur eine knechtische Unterwürfigkeit zeigen; die anderen sich gar keiner Negierung zu fügen verstehen oder nur wie Despoten zu herrschen wissen. — 6. Das gibt nun keinen Staat von freien Männern, sondern von Sklaven und Herren, von denen die einen mit Neid, die anderen mit Verachtung auf ihre Mitbürger sehen, und solche Gefühle sind sehr weit entfernt von Freundschaft und staatlicher I. Quelle des echten, erblichen, übermütigen Junkertums, das allerdings nur „Despot zu sein" versteht. Viertes Buch. Neuntes Kapitel. 24S Vergesellschaftung, die mit zum Wesen der Freundschaft gehört; denn mit seinem Feinde mag man ja nicht einmal die Landstraße teilen. Gerade ein Staat aber bedarf so viel als möglich der Gleichheit und Ähnlichkeit seiner Angehörigen, und diese Bedingung erfüllt am ineisten der Mittelstand. Daher ist notwendig derjenige Staat in der besten Verfassung, der aus solchen Elementen besteht, in denen wir seine naturgemäße Grundlage erblicken. 7. Auch ist in allen Staaten die Existenz dieser Bürgerklasse am meisten gesichert. Sie begehren weder, wie die Armen, fremden Gutes, noch begehren andere des ihrigen, wie die Armen nach dem Vermögen der Reichen lüstern sind; und indem sie niemand angreifen und von niemand angegriffen werden, verleben sie ihre Tage ohne Gefahr. Daher hatte Phokyllidcs^ recht mit seinem Wunsche: Ich lobe mir de» Mittelstand, Zu ihm möcht' ich im Staat gehören. 8. Offenbar ist also auch die bürgerliche Gesellschaft die beste, welche der Mittelstand bildet, und es können solche Staaten am ersten eine gute Verwaltung genießen, in denen eben der Mittelstand zahlreich und stärker, womöglich, als beide, oder doch stärker als eine der beiden anderen Klassen ist. Denn alsdann gibt er durch seinen Beitritt den Ausschlag und verhindert das Entstehen der Übermacht auf einer oder der andern Seite. Es ist daher das größte Glück, wenn die Bürger eines Staates ein die Mitte haltendes, aber ausreichendes Vermögen besitzen. Wo hingegen die einen in der Fülle des Überflusses, die anderen im äußersten Mangel leben, da entsteht entweder eine zügellose Demokratie oder eine ungemäßigte Oligarchie und Tyrannenherrschaft, weil das Maß auf beiden Seiten fehlte. Die Tyrannis aber entsteht ebensogut aus der zügellosesten Demokratie, als aus der Oligarchie; wo es aber einen Mittelstand und mit ihm 2. Phokylides gehört zu den ältesten griechischen Dichtern von Sitten- und Sinngedichten, sogenannten Gno'men; daher ihr Name: gnomische Dichter. Die Form dieser Gnomen war die elegische. Der genannte Dichter selbst war ans Mile't und lebte um die Mitte des sechsten vorchristlichen Jahrhunderts. Über ihn s. Duncker, Geschichte des Altertums IV, S. 97. 2S0 Aristoteles, -Politik. eine gegenseitige Annäherung der Bürger gibt, weit weniger. Die Ursache davon werden wir später angeben, wenn wir auf die Revolutionen zu sprechen kommen. 9. Ein Staat aus solchen Mittelexistenzen bietet außerdem den einleuchtenden Vorteil, daß er allein dem Aufruhr nicht unterworfen ist. Wo der Mittelstand nämlich zahlreich vertreten ist, da finden Aufstände und politische Parteiungen am wenigsten statt. Auch sind die großen Städte, als Sitz eines zahlreichen Mittelstandes, aus diesem Grunde inneren Unruhen weniger ausgesetzt, als die kleinen. Zn diesen tritt die Gesamtheit der Angehörigen leicht in zwei Parteien auseinander, so daß bei dem Ausfallen des Mittelstandes sich fast nur Arme und Reiche gegenüberstehen. Ebenderselbe Mittelstand macht auch die Demokratien! sicherer und dauerhafter als die Oligarchien, weil er in den Demokratien zahlreicher ist und mehr Anteil an den Staatsämtern hat, als in den Oligarchien. Fällt der Mittelstand weg, so bekommen die Armen durch ihre Masse das Übergewicht; es reißt dann eine schlechte Wirtschaft ein, die einen schnellen Untergang nach sich zieht. 10. Man darf es wohl für bezeichnend halten, daß auch die besten Gesetzgeber aus dem bürgerlichen Mittelstände waren. Sollon gehörte demselben an (seine Dichtung verrät es ^), desgleichen Lyku'rg (denn er war nicht König) und Charo'ndas und so fast die anderen alle. Hieraus erhellt auch, warum die meisten Staaten entweder Temokratieen oder Oligarchieen sind. Denn weil in ihnen der Mittelstand nicht selten unbedeutend ist, so gerät die Staatsgewalt, mögen die großen Vermögen oder das Volk die Oberhand gewinnen, immer in die selbstischen Hände einer die Mitte nicht haltenden Partei, und es entsteht daher entweder Demokratie oder Oligarchie. — 11. Dazu kommt, daß infolge der inneren Stürme und Kämpfe zwischen Volk und Reichen die Partei, welche das Glück hat, ihre Gegner zu überwältigen, nun auch nicht eine neue, auf Gemein- 3. Nicht einzelne Stellen derselben, der ganze Charakter verriet den Mittelstand des Dichters. Die Dichtung ward im Altertum bereits tiefer gefaßt, als im Mittelalter und geraume Zeit in der Neuzeit. War doch lange im romanischen Mittelalter die Dichtung nur droäeris savants. Viertes Buch. Neuntes Kapitel. 251 schaftlichkeit und Gleichheit der Rechte beruhende Verfassung aufrichtet, sondern ihr Übergewicht im Staate als Siegespreis an sich nimmt und deshalb hier Demokratie, dort Oligarchie macht. Ebenso richteten auch die Staaten, welche die Hegemonie in Griechenland behaupteten, beides mit Rücksicht auf ihre eigene Verfassung, entweder Demokratieen oder Oligarchien in den Staaten ein, wobei sie nicht das Beste der Staaten, sondern ihr eigenes im Auge hatten. — 12. Aus diesen Ursachen erklärt es sich, warum eine Mittelverfassung entweder gar nicht oder selten und in sehr wenigen Staaten zu stände kommt. Hat sich doch von den früheren Staatsoberhäuptern nur ein einziger Mann^ dazu entschlossen, in seinem Vaterlande eine solche Verfassung wieder einzuführen. Ja, es ist bei den Bürgern in den Staaten bereits Sitte geworden, die Gleichheit gar nicht mehr zu wollen, sondern entweder selbst nach der Herrschaft zu streben oder, im Falle des Unterliegens, sich geduldig zu unterwerfen. — Welches also die beste Verfassung und warum sie es sei, erhellt aus diesen Mitteilungen. 13. Welche Verfassung aber von den übrigen (wir zeigten oben, daß es mehrere Demokratieen und Oligarchien gebe) den ersten Rang einnimmt und welche den zweiten und so fort den folgenden, ist eine Frage nach der relativen Güte oder Mangelhaftigkeit derselben, und diese Frage ist jetzt, nach Ermittelung der vollkommensten, nicht schwer zu beantworten. Mit Notwendigkeit nämlich ist diejenige die beste, welche dieser am nächsten kommt, und diejenige die schlechtere, die sich mehr von der rechten Mittelverfassung entfernt; ausgenommen den Fall, daß man die Frage bloß nach den Umständen beurteilen wollte. Das „nach den Umständen" will ich auf die nicht selten 4. Athen und Sparta. 5. Püttakus aus Mityle'ne, einer" der sieben Weisen. Durch bürgerliche Unruhen ward die Stadt mehreren Tyrannen unterthan. Pittakus war selbst unter den Machthabern; aber es gelang ihm, die anderen Machthaber zu stürzen, und er war so edel, alsdann der Stadt ihre Selbständigkeit zurückzngeben. Siehe Stra'bon XUI, 617, und Duncker, Geschichte des Altertums IV. S. 81—84. 252 Aristoteles, Politik. Kap. 12 Bett. eintretenden Fälle bezogen wissen, in welchen anstatt einer an sich besseren Verfassung diesem oder jenem Staate gleichwohl eine weniger gute nützlicher ist. Zehntes Kapitel. In engein Zusammenhänge schließt sich an die im vorigen besprochenen Fragen jetzt diese an: welches und wie beschaffen eine Verfassung sein muß, um für einen hestimmten Staat zu passen? Hierbei ist zunächst der für alle gültige allgemeine Satz festzuhalten: Es muß in einem Staate die Zahl der Verfassungsfreundlichen, die den Bestand der Verfassung wollen, stärker sein als die Zahl der Verfassungsfeindlichen, die ihn nicht wollen. Nun kommen bei jedem Staate die Kategorieen der Dualität und Quantität in Betracht: die Qualität als Freiheit, Reichtum, Bildung, edle Geburt; die Quantität als das Überwiegen der Menge. — 2. Es kann nun die Qualität in einem der zu einem Staate gehörigen Bestandteile befindlich sein und die Quantität in einem andern: es kann z. B. die Zahl der geringen Leute größer sein als die der Edlen, die der Armen größer als die der Reichen, jedoch nicht in der Höhe, daß ihre numerische Überlegenheit ihren qualitativen Unterschied ausgleichen könnte. Es sind daher diese beiden Verhältnisse gegeneinander abzuwägen und miteinander zu verbinden. Wo nun die Masse der Armen nach dem eben angegebenen Verhältnisse das Übergewicht hat, da entsteht naturgemäß Demokratie, und zwar in allen ihren Arten, je nach dem Überwiegen dieser oder jener durch ihre Lebensweise bestimmten Volksklasse. Überwiegt z. B. eine Masse der Bevölkerung, die Ackerbau treibt, so gibt das die erste Art der Demokratie; überwiegt dagegen eine Masse von Handarbeitern und Tagelöhnern, so ist die Anlage zum Entstehen der schlechtesten vorhanden. Ebenso wttrdendie Miltelartender Demokratie entstehen, je nach der Lebensweise der zwischen diesen in der Mitte liegenden Volksklassen. I. Siehe den Anfang des Buches. Viertes Buch. Zehntes Kapitel. 253 3. Wo aber die Klasse der Reichen und Angesehenen an Dualität ein größeres Übergewicht hat, als sie an Quantität zurücksteht, da bildet sich naturgemäß Oligarchie, und zwar ebenso jede Art von Oligarchie 2 , je nach der größeren oder geringeren Zahl der Oligarchen. Immer aber muß der Gesetzgeber die Mittelvermögen in seine Verfassung hineinnehmen: macht er die Gesetze oligarchisch, so muß er sie im Auge haben, macht er sie demokratisch, so muß er diese dafür zu gewinnen suchen. 4. Wo aber die Masse des Mittelstandes über beide Extreme oder auch nur über das eine von beiden das Übergewicht hat, da kann die Verfassung sehr wohl von Dauer sein. Denn das ist gar nicht zu befürchten, daß sich die Reichen mit den Armen gegen ihn zusammenthun sollten, weil keiner von beiden Ständen jemals Lust haben wird, der Sklave des andern zu sein; und gesetzt, sie strebten nach einer Verfassung, welche die Interessen aller noch allgemeiner verträte, so würden sie doch keine bessere finden, als die Herrschaft des Mittelstandes. In eine abwechselnde Herrschaft aber werden sie wegen ihres gegenwärtigen Mißtrauens nicht leicht willigen, während ein Schiedsrichter das größte Vertrauen genießt, und dieser Schiedsrichter ist der Mittelstand. Man kann daher wohl behaupten, daß die Dauerhaftigkeit einer Verfassung von der Trefflichkeit der Mischung der Staatselemente abhängt. 5. Viele Gesetzgeber, darunter auch solche, welche aristokratische Verfassungen zu errichten beabsichtigen, versehen es nicht nur darin, daß sie den Reichen zu viel einräumen, sondern auch darin, daß sie das Volk übervorteilen. Denn notwendig muß mit der Zeit einmal aus dem Scheinguten ein wirkliches Übel hervor- gehenb; und in der That führen Selbstsucht und Habsucht der Neichen den Staat schneller ins Verderben, als die gleichen Eigenschaften beim Volke. 6. Der scheinbar günstigen Anordnungen, mit denen man bei Verfassungen das Volk berückt, sind fünf: sie betreffen die Volks- 2. Hier und vorhin bei der Demokratie bezieht sich Aristoteles auf die von ihm früher angegebenen Unterarten beider Staatssvrmen. 3. Nicht beachtet von dem „xaz-s Isssal" und seinem Schöpfer; daher der unabwendbare Sturz der Napoleonischen Dynastie. Äav. 13 Bekk. 254 Aristoteles, Politik. Versammlung, die Magistraturen, die Gerichte, die Bewaffnung und die Leibesübung. Was die Volksversammlung betrifft, so wird verordnet, daß alle die Befugnis haben an derselben teilzunehmen; nur sollen die Reichen Strafe zahlen, wenn sie nicht erscheinen, und zwar trifft sie die Strafe allein, oder sie sind gehalten, ein viel höheres Strafgeld zu zahlen als die anderen. In betreff der Magistraturen liegt die Illusion in der Einrichtung, nach welcher diejenigen, welche den gehörigen Vermögenssatz haben, die Staatsämter nicht ablehnen dürfen wohl aber die Armen, hinsichtlich der Gerichte in der Einrichtung, daß für die Reichen Strafe darauf steht, wenn sie sich dem Richteramte entziehen, die Armen dagegen straflos sind oder, wie es in Charo'ndas' Gesetzen bestimmt ist, nur eine geringe, jene hingegen eine erhebliche Strafe erlegen. 7. An manchen Orten hat jeder, der seinen Namen in eine Liste einschreiben läßt, das Recht an Volksversammlung und Gerichten teilzunehmen. Wenn er aber nach so geschehener Einschreibung weder in der Volksversammlung noch im Gerichte erscheint, so hat er schwere Strafen zu gewärtigen. Die Absicht geht hier dahin, durch die Strafe von der Anmeldung abzuschrecken, durch die Nichtanmeldung mithin von der Teilnahme an Volksversammlung und Gericht auszuschließen.5 Zn betreff der Waffenführung und Leibes- ^übung verfolgt die Gesetzgebung dasselbe Ziel: die Armen sollen nicht gehalten sein, Waffen zu besitzen, für die Neichen aber steht Strafe darauf, wenn sie keine besitzen. Desgleichen trifft bei Vernachlässigung der Leibesübung die einen keine Strafe, während die Neichen dafür bestraft werden, wobei die Absicht ist, diese durch die Strafe zur Gymnastik anzuhalten, jene durch die Straflosigkeit davon abzuhalten. Dies sind nun die oligarchischen Kunstgriffe in der Gesetzgebung. 4. D. h. es soll ihnen nicht erlaubt sein, eidlich zu erklären, daß sie an der Übernahme eines Amtes durch Krankheit oder sonstige Umstände verhindert sind. 5. Alle diese Einrichtungen zielen dahin, die Armen zu veranlassen, sich der Teilnahme an der Regierung, Verwaltung unv an den Gerichten von selbst zu entziehen. Viertes Buch. Zehntes Kapitel. 255 8. Die Dcmokratieeu nun haben auch Scitenstücke zu diesen Kunstgriffen aufzuweisen. Hier bekommen nämlich die Armen für ihre Teilnahme an Volksversammlungen und Gerichtssitzungen Entschädigungsgelder"; die Reichen haben, wenn sie wegblciben, keine Strafe zu gewärtigen. Wer hier die richtige Mischung treffen will, hat beide Einrichtungen zu vereinen, und demnach Entschädigungsgelder für die einen und Strafe für die anderen zu verordnen; denn nur so wird eine allgemeine Teilnahme ermöglicht, während auf jene Art die Gewalt im Staate der einen Partei ausschließlich überwiesen wird. Allerdings sollen nun die Staatsgewalt nur diejenigen bilden, welche die Waffen führen''; indessen läßt sich, wenn die Zahl solcher Vollbürger nach einem Ce'nsus feftgestellt werden soll, die Höhe desselben nicht so absolut bestimmen, sondern man muß hier erwägen, wie hoch sich der äußerste Satz beläuft, bei dem noch die Zahl derer, welche teil am Vollbürgertum haben, größer ist, als die Zahl derer, die davon ausgeschlossen werden, und diesen muß man ansetzen." Die ganz Armen nämlich" halten, auch wenn sie an den Staats- ehren keinen Anteil haben, gern Ruhe, wenn man sie nur nicht übermütig behandelt oder ihnen ihr Eigentum schmälert. 9. Allein cs ist nicht so leicht, eine solche Billigkeit gegen die Armen einzuhalten. Denn nicht immer sind die, welche am Ruder sind, Leute von menschenfreundlicher Richtung. Und so ist es denn ganz gewöhnlich, daß beim Ausbruch eines Krieges der arme Mann verdrossen zu Felde zieht, wenn ihm trotz seiner Armut kein Unterhalt gereicht wird; erhält er ihn aber, so geht er gern in den Krieg. Zn 6. Die Einrichtung der Entschädigungsgelder, des Soldes, wie die Alten sich ansdrücken, beruht darauf, daß der arine Mann wegen der Volksversammlungen und der Gerichte seine Geschäfte und seinen Erwerb versäumt. Für diesen unverschuldeten Verlust sollte ihn das „Volksversamm- lungsgeld" und das „Gerichtsgeld" entschädigen. 7. Der Waffendienst als Schwerbewaffneter ist ein Hauptkennzeichen des hellenischen Vollbürgers. 8. Also einen nicht hohen, sondern einen solchen, der eine „breite Grundlage" deö Vollbürgertums ermöglicht. Daher heißt dieser Ccnsus im Original „der sich am weitesten erstreckende". 9. Die noch unter diesem Census stehen. 256 Aristoteles, Politik. einigen Staaten sind auch nicht bloß diejenigen Vollbürger, welche den Dienst als Schwerbewaffnete" thun, sondern auch diejenigen, welche einen solchen Dienst gethan haben. So war es bei den Maliern", während zu Obrigkeiten bei ihnen die im aktiven Kriegsdienste stehenden bestellt wurden. Za, es bildete sich bei den Hellenen nach Abschaffung des Königtums der erste Stand aus Kriegern, und zwar waren es anfänglich solche, die zu Noß dienten — denn Kraft und Übermacht verlieh im Kriege die Reiterei, während bei dein damaligen Mangel an Taktik das schwere Fußvolk zu nichts nütze war; die hierauf bezüglichen Kenntnisse und taktischen Regeln aber hatten die Alten nicht, und daher lag ihre Hauptstärke in der Reiterei. Als aber mit dem Wachstume der Staaten auch das schwerbewaffnete Fußvolk mehr Bedeutung gewann, da stieg auch die Zahl der Vollbürger, und daher erklärt es sich, warum die Alten das, was wir jetzt Republiken nennen, Demokratieen nannten. — 10. Daß aber die alten Staaten Oligarchieen und Königsstaaten waren, ist ganz natürlich. Die Bevölkerung war gering, ein zahlreicher Mittelstand also nicht vorhanden, und so ließ sie sich, unbedeutend als Volksmasse, und wenig geschätzt in ihrer militärischen Organisation, die Beherrschung von ihren Oberen ruhig gefallen. — So viel über die Ursache, warum es mehrere Verfassungen gibt, warum mehr derselben vorhanden sind, als es Namen von ihnen gibt (denn es gibt nicht bloß eine einzige Demokratie u. s. f.); so viel ferner über die Unterschiede, und warum sie eintreten, sowie über die im ganzen genommen beste Verfassung, wonach wir schließlich auch noch bestimmten, welche Verfassungen sonst mit Rücksicht auf diejenigen, die unter ihnen leben sollten, für die brauchbarsten zu halten waren. 10. Die Bewaffnung derselben besteht in Schild, Helm, Brustpanzer Beinschienen, Schwert und Lanze. 11. Am Ö'ta und im Flußthal des Hellada (Sperchi'nsl: Müller, Dorier I, 43. Viertes Buch. Elftes Kapitel. 257 Elftes Kapitel. Die Besprechung der jetzt folgenden Materien erfordert eine Kap. nochmalige allgemeine und ins einzelne gehende Erörterung einer Be», jeden Verfassung, nachdem dafür zuvor der passende Ausgangspunkt gewonnen morden ist. Drei Stücke sind es nämlich in allen Verfassungen, die ein weiser Gesetzgeber zur Förderung einer jeden wohl in Erwägung zu ziehen hat, weil von ihrer Wohlgeordnetheit das Wohl des Staates abhängt und weil der Unterschied in diesen drei Stücken zugleich den Unterschied der Verfassungen selbst bestimmt. Diese drei Stücke sind erstens der über die öffentlichen Angelegenheiten beratende Teil, der zweite das Obrigkeitswesen, wobei die Beschaffenheit der Ämter, ihre Machtbefugnis und die Art ihrer Wahl in Betracht kommt; der dritte ist'die richterliche Gewalt. ^ Die höchste Staatsgewalt aber liegt in den Händen desjenigen Teiles, welcher über Krieg und Frieden, über Schließung und Aufhebung eines Bündnisses, über Gesetze, über Todesstrafe, Verbannung, Vermögenseinziehung und über Rechenschaftsablegung ^ beratschlagt. 2. Die Entscheidung über alle diese Dinge kann nun entweder allen Bürgern anvertraut sein oder nur einigen (wie z. B. einer oder mehreren Magistraturen oder einigen dieses, anderen jenes); oder es kann die Entscheidung einiger Angelegenheiten in die Hand aller gelegt sein und die Entscheidung anderer in die einer Minderzahl. Entscheiden alle über alles, so ist das demokratisch; denn nach einer Gleichheit dieser Art strebt die Demokratie. 3. Ist die Entscheidung über die öffentlichen Angelegenheiten allen Bürgern anvertraut, so kann das in mehreren Formen geschehen. 1. Gemeint sind die sogenannten drei Gewalten, wie sie sich in den moderne» Staaten als die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt Herausstellen. 2. Dem also gewisse Mächte im Staate verantwortlich sind. lSiingenscheidtsche B. grch. II. rüli'.Kl. ; Bd. 23; Lsr^. Aristoteles I V. 17 258 Aristoteles, Politik. Einmal sektionsweise und nicht von der Masse in voller Versammlung, eine Form, wie sie der Milesier Te'lekles" in seiner Verfassung empfiehlt; — und so treten denn auch in den anderen Verfassungen die sämtlichen Magistrate zu einem beratenden Kollegium zusammen; allein in die Magistraturen gelangen alle Bürger nach einander aus den Stämmen und aus den allerkleinsten Abteilungen, bis die Reihe an jeden durchweg gekommen ist. — Zur vollen Versammlung aber treten in dieser ersten Form alle nur dann zusammen, wenn Gesetze zu geben oder Veränderungen in der Verfassung vorzunehmen oder die Edikte der Magistrate zu vernehmen sind. 4. Nach einer zweiten Form liegt die Entscheidung in der Hand der in voller Versammlung erschienenen Masse. Diese tritt aber nur dann zusammen, wenn Magistrate zu wählen, Gesetze zu geben, über Krieg und Frieden zu entscheiden und Nechenschafts- abnahmen^ zu halten sind. Über alle übrigen Gegenstände bestimmen die dazu besonders verordneten und entweder durch Wahl oder durchs Los aus der Gesamtheit der Bürger bestellten Behörden. Nach einer dritten Form treten wieder alle Bürger zu voller Versammlung zusammen, wählen in derselben ihre Magistrate, lassen sich Rechnung und Rechenschaft ablegen, beraten sich über Krieg und Allianzen, während das übrige die Magistrate besorgen, nur daß diese, so weit es möglich, durch Wahl bestellt sein müssen, was besonders in den Stellen notwendig ist, die Geschäftskenntnisse erfordern. — 5. Die vierte Form besteht darin, daß alle Bürger in der Volksversammlung vereint über alles beraten, die Magistrate aber über nichts zu entscheiden haben, sondern nur vorher ein Gutachten abgeben. Dies ist die Art und Weise, wie heute in der äußersten 3. Ein politischer Schriftsteller und von Aristo'teles benutzt. Die Litteratur der geistig beweglichen Kolonieen in Kleinasten durchlief alle ihre Kreise schneller als die des Mutterlandes. 4. Fast alle hellenischen Beamten waren nach Ablauf ihrer Amtszeit rechenschaftspflichtig, besonders diejenigen, welche öffentliche Gelder in Händen hatten Abgebende Beamte durften vor abgelegter Rechenschaft nicht aus dem Lande gehen, es durfte ihnen keine Belohnung vom Staate znerkannt und kein anderes Amt übertragen werden. Ja, sie durften vor der Ablegung nicht einmal etwas von ihrem eigenen Vermögen veräußern. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Loin Den'tschland u'ber a'lieS. Viertes Buch. Elftes Kapitel. 259 Demokratie verfahren wird, welche nach unserer Meinung der dynastischen Oligarchie und der tyrannischen Monarchie ähnlich ist. Dies sind nun alles demokratische Formen. 6. Ist die Entscheidung über alle Angelegenheiten nur einigen anvertraut, so ist das Oligarchie. Auch von ihr gibt es mehrere Formen. Geht die Wahl dieser Personen nach einem mäßigen Census vor sich, der eben wegen seiner geringen Höhe den Eintritt einer größeren Anzahl von Individuen in diese Stellung gestattet, erlaubt sich die Regierung keine Übertretung der gesetzlichen Vorschriften, hält sie sich vielmehr an das Gesetz, und gibt sodann die Erwerbung des Census ein Anrecht zur Teilnahme an der Staatsverwaltung, so ist das zwar Oligarchie, aber sie hat den Charakter eines Verfassungsstaates, weil sie das Maß beobachtet. Wenn dagegen nicht alle Bürger an der Beratung teilhaben, sondern nur - Auserwählte, übrigens aber ihre Herrschaft in den Schranken des Gesetzes bleibt, so ist die Negierungsform in der Weise wie zuvor oligarchisch. Kommt hierzu nun dies, daß die Inhaber der Staatsgewalt sich durch Wahl aus sich selbst ergänzen und der Sohn in die Stelle des Vaters einrückt und die Regierung über dem Gesetze steht, so ist eine solche Verfassung recht eigentlich Oligarchie. 7. WenndagegendieEntscheidungübergewisseAngelegenheiten einer bestimmten Anzahl gewisser Personen anheimfällt, wenn z. B., während über Krieg und Frieden und über Rechenschaftsabnahme alle zu entscheiden haben, das übrige in die Hand von Magistraten, seien sie durch Wahl oder durchs Los bestellt, gegeben ist, so ist diese Verfassung Aristokratie. Wenn ferner über einige Angelegenheiten erwählte, über andere erlöste Magistrate beraten, — und erlöst können sie sein entweder aus allen ohne Unterschied oder aus solchen, die vorher dazu in Vorschlag gebracht sind — oder wenn erwählte und erlöste gemeinschaftlich beraten, so gibt das eine Verfassung, die zum Teil aus Republik und Aristokratie gemischt, zum Teil reine Republik ist. Dies sind also die Formen des beratenden Teiles nach den verschiedenen Verfassungen; und nach ihnen richtet sich jede Verfassung gemäß dem angegebenen Unterschiede ein. 8. Es würde aber der Demokratie und zwar der Form derselben, die heute vorzugsweise dafür gilt (ich meine die, in welcher das 17 * 260 Aristoteles, Politik. Volk selbst über dem Gesetze steht) sehr zuträglich sein, wenn sie, uni ihren Beratungen mehr Halt zu geben, eine Einrichtung der Oligarchie einführte, wie diese sie bei ihren Gerichten hat. Hier werden nämlich diejenigen, die man zu Richtern haben will^, durch angesctzte Strafen vermocht, sich dieser Funktion nicht zu entziehen, während in den Demokratieen den Armen dafür Entschädigungsgelder gezahlt werden. Eine gemeinschaftliche Beratung aber, in der das Volk auf die Gebildeten und diese auf die Masse Hörens würde dadurch mehr gewinnen. Vorteilhaft wäre es auch, die Beratenden aus allen Klassen des Staates ohne Unterschied entweder zu wählen oder zu erlösen. Vorteilhaft endlich wäre cs, wenn bei einem entschiedenen Übergewicht der gemeinen Volksmasse über die Männer von politischer Fähigkeit nicht allen Entschädigungsgelder gezahlt würden, sondern nur einer der Gebildeten entsprechenden Anzahl, oder wenn die Überzahl durchs Los ausgeschieden würde. 9. In den Oligarchieen dagegen wird es sehr ersprießlich sein, entweder aus dem Volke einige auszuwählen oder eine Behörde nach Art der in einigen Staaten unter dem Namen von Gesetzeswächtern und Vorberatungskommissionen bestehenden Kollegien einzuführen und dann in der Gesamtberatung nur das zu erledigen, worüber von diesen ein Vorbeschluß zu stände gekommen ist. So wird dem Volke sein Anteil an der Beratung, ohne daß es die Macht hat, etwas an den Grundbestimmungen der Verfassung zu ändern. ? Das Volk macht dann entweder den Vorbeschluß zu dein seinen, oder es beschließt jedenfalls nichts, was den eingebrachten Vorschlägen entgegen ist; man kann aber auch dem Volke die Mitberatung freigeben, die Entscheidung aber den Magistraten allein überlassen. 10. Auch muß man gerade das Gegenteil von dem Verfahren befolgen, was jetzt in den Republiken üblich ist: das Volk muß nämlich 8. Die man vorzugsweise dazu für befähigt hält. 6. Dies ist keine Tautologie. Aristoteles deutet hiermit an. daß alsdann dem Volke die Einsicht der Gebildeten zu gute kommen würde, während diese den die Massen oft richtig leitenden Instinkt vernehmen konnten. 7. Diese Gefahr war bei den großen Volksversammlungen dann oft zu befürchten, wenn die Sache nicht von einer Kommission zuvor beraten ward. Viertes Buch. Zwölftes Kapitel. 261 zwar das Recht haben verwerfen zu können, aber nicht das Recht bestimmen zu können, sondern im ersten Falle muß die Sache wieder an die Behörden zurückgehen. In den Republiken aber verfährt man gerade umgekehrt. Eine kleine Anzahl hat hier das Recht zu verwerfen, nicht aber das Recht die Sache endgültig festzusetzen, sondern diese wird immer wieder vor die Menge gebracht. So viel über den beratenden Teil, den eigentlichen Träger der Staatsgewalt. Zwölftes Kapitel. Hieran schließt sich zunächst die Untersuchung über die obrigkeit- Kap. lichen Ämter. Auch dieser Teil der Verfassung gibt zw manchen ^ekk. Fragen Anlaß, als da sind die Zahl der Ämter, ihr Geschäftskreis, eine wie lange Amtsdauer für jede Magistratur anzusctzen; — denn hier wählt man die Magistrate auf sechs Monate, dort auf noch kürzere Zeit, hier auf ein Jahr, dort auf noch längere Zeit. Es fragt sich weiter: sollen die Ämter lebenslänglich oder nur auf lange Zeit vergeben werden, oder soll keines von beiden statthaben, dagegen dieselben Personen mehrmals dazu erwählt werden können, oder soll endlich dieselbe Person nicht zweimal ein Amt bekleiden dürfen, sondern nur einmal? 2. Zn der eigentlichen Bestellung der Obrigkeiten kommt dann weiter zur Frage, wer gewühlt werden, wer wählen und wie bei der Wahl verfahren werden soll. Zur Erledigung aller dieser Punkte sind alle dabei möglichen Modifikationen durchzugehen und dann für jeden Staat die ihm gemäße herauszusuchen. Die erste Schwierigkeit bietet schon die Bestimmung des Begriffes Magistratur und die Frage, was man eigentlich so zu nennen habe. Denn unter den mancherlei Vorständen, deren ein Staatsverein bedarf, verdienen nicht alle, weder die durch Wahl noch die durchs Los ernannten, zu Magistraten oder Obrigkeiten gerechnet zu werden, wie z. B. gleich die Priester, bei welchen die sie von einer staatlichen Obrigkeit trennende Verschieden- 262 Aristoteles, Politik. heit sogleich klar ist, ferner die Chore'gen^, die Herolde und die Gesandten, die ja auch gewählt werden. 3. Nun haben einige öffentliche Verrichtungen eine politische Bedeutung und machen ihre Autorität in einem bestimmten Kreise entweder über alle Bürger geltend, wie z. B. der Feldherr über jeden einzelnen im Heere, oder über einen Teil, wie die Aufseher über die Lebensweise und Zucht der Frauen 2 und Kinder. Andere sind ökonomischer Art, wie z. B. die an vielen Orten durch Wahl bestellten Marktmeister b, noch andere bestehen lediglich in gewissen Dienstverrichtungen, wofür man, wenn man die Mittel dazu hat, sich einen Sklaven hält. Unter Magistraturen im eigentlichsten Sinne hat man daher ganz allgemein solche Ämter zu verstehen, deren Inhaber mit der Befugnis ausgestattet sind, über gewisse Gegenstände zu beraten, zu entscheiden und Befehle ausgehen zu lassen; ganz besonders aber dies letzte, weil der Befehl ein wesentliches Kennzeichen der Obrigkeit ist. Freilich kommen diese genauen Begriffsbestimmungen in der Wirklichkeit nicht eben in Betracht — denn der Zweifel in Hinsicht der Benennung hat wohl noch nie Veranlassung zum Streite gegeben — allein sie haben doch ihr eigenes Interesse für das Denken. 4. Dagegen dürfte in höherem Grade die Frage: welche und wie viele Magistraturen ein Staat zu seinem Bestehen bedarf und welche, ohne gerade unentbehrlich zu sein, gleichwohl zu einem gut 1. Choregen lChorsührer) hießen diejenigen, welche die zur Ausrüstung des Chores in der Tragödie erforderlichen Kosten zu tragen hatten. Es gehörte diese Leistung zu den „Litnrgiccn", d. h. zu den persönlichen Verpflichtungen der Reichen, die unter auderm auch die Ausstattung und Verherrlichung des religiösen Kultus zu besorgen hatten. Auch für die Tänze hat der Chorege den Chor zu stellen. 2. Sie heißen Gynäkono'men. Sie wachten darüber, daß die Frauen sich keinen Ausschweifungen Hingaben und den Luxus nicht zu hoch trieben. Sie sahen z. B. darauf, daß bei Gastereien der Aufwand und die Zahl der Gäste die gesetzliche Bestimmung nicht übertrat. Ihre Wirksamkeit ist in Athen besonders in der späteren Zeit der Aufwandsgesetze unter Deme'trius' Regierung sichtbar. 3. Diese als „AgoranoMieu", „Astyno'men", Kornmesser ange- stellten Beamten überwachten Maß und Gewicht und untersuchten die auf den Markt gebrachten Lebensmittel. I Viertes Buch. Zwölftes Kapitel. 263 organisierten Staate gehören, mit Recht bei jedem Staate und besonders auch bei den kleinen Staaten wichtig sei». In den großen Staaten nämlich kann und muß die Einrichtung getroffen werden, daß jede Obrigkeit auch nur für einen streng umschriebenen Geschäftszweig bestellt wird. Die große Zahl der Bürger gestattet es, daß viele in die obrigkeitlichen Ämter eintreten können, so daß denn ein und dasselbe Amt entweder erst nach langer Zeit wieder oder überhaupt nur einmal an dieselbe Person kommt. 4 Auch wird ein jeder Zweig besser verwaltet, wenn der mit der Verwaltung Beauftragte nur eins zu besorgen hat und nicht durch vielerlei anderes zerstreut wird. 5. Zn kleinen Staaten dagegen sieht man sich genötigt, viele Ämter auf eine geringe Anzahl von Personen zu häufen, da es bei der geringen Anzahl von Bürgern nicht wohl angeht, daß viele in obrigkeitlichen Ämtern sind. Denn wo soll man Nachfolger für sie hernehmen? Die kleinen Staaten bedürfen nun zuweilen derselben Obrigkeits- und Gesetzesanordnungen wie die großen, nur daß dort das Amt oft wieder in dieselben Hände kommen muß, während dieser Fall hier nur nach geraumer Zeit einmal vorkommt. Es steht daher nichts im Wege, dieselbe Person mit der Verwaltung mehrerer Geschäftszweige zugleich zu beauftragen, die sich denn auch einander keinen Eintrag thun werden. Die geringe Bürgerzahl nötigt ohnehin dazu, die Obrigkeiten kompendiarisch jenen Geräten gemäß einzurichten, die zugleich als Leuchter und Bratspieß dienen. ^ 6. Sind wir also nur erst im stände zu bestimmen, wie viele Obrigkeiten jeder Staat notwendig haben muß, und wie viele zwar nicht notwendig aber doch nötig sind, so wird auf Grund dieser Einsicht sich ohne Schwierigkeit angeben lassen, welche Ämter man passend in eins zusammenziehen kann. Auch darf man füglich die Frage nicht übergehen, was für Behörden der Eigentümlichkeit des Ortes gemäß vieles verwalten dürfen und was für Angelegenheiten 4. In diesen Worten ist in Kürze der Beweis für die Möglichkeit und Notwendigkeit jener Einrichtung im demokratischen Sinne enthalten. 8. Siehe die Anmerkung zu Buch I, Kap. 1,85. Das hier erwähnte Gerät ward besonders von den Soldaten gebraucht. -1 264 Aristoteles, Politik. überall nur ein Magistrat darf verwalten können, z. B. ob für gute Ordnung auf dem Markte der Marktmeister, für einen andern Ort aber ein anderer da sein muß oder überall derselbe. Ferner fragt sich: Sollen die Ämter geschieden werden nach den zu ihrer Aufsicht gehörenden Gegenständen oder in derselben Hinsicht nach den Menschen? Ich meine: Soll ein Beamter dasein für gute Zucht im allgemeinen oder für Kinder und Weiber verschiedene? 7. Berücksichtigt man die Verschiedenheit der Verfassungen, so fragt es sich wieder, ob in einer jeden auch das Wesen der Obrigkeit verschieden ist oder nicht, d. h. ob in einer Demokratie, Oligarchie, Aristokratie und Monarchie dieselben Obrigkeiten im Besitze der höchsten Staatsgewalt sind oder nicht. (Es kommt hierbei nicht darauf an, daß sie mit gleichen Personen oder aus ähnlichen Klassen besetzt werden, sondern das kann in dem einen Staate so, in dem andern anders geschehen, wie ja auch z. B. die Aristokratieen die Gebildeten, die Oligarchicen die Reichen, die Demokratieen die Freien in die Ämter nehmen.) Aber das ist die Frage, ob nicht aus der Verschiedenheit der Verfassungen einige Obrigkeiten selbst als verschiedene hervorgehen. Denn in der Wirklichkeit trifft cs sich, daß dieselben Obrigkeiten hier nicht verschieden, dort aber verschieden sind, da es für diesen Staat ersprießlich sein kann, derselben Stellung eine große Bedeutung beizulegen, während jener es für angemessen hält, sie mit einer nur unbedeutenden Macht zu versehen. 8. So viel ist gewiß: man stößt auf einige Magistraturen, die nur an ein bestimmtes politisches System gebunden sind. Eine solche ist z. B. die der vorberatcnden Behörden, ein der Demokratie fremdes Institut, die dafür den Rat hat. Denn eine Behörde der Art ist unerläßlich notwendig, und es liegt ihr ob, die Sachen, ehe sie vor das Volk kommen, vorher zu beraten, damit das Volk nicht so viel Zeit verliere. Ist die Zahl dieser Vorberater gering, so ist das Institut oligarchisch. Nun liegt aber diese ihre geringe Anzahl eben im Wesen des Institutes selbst; folglich muß es an Oligarchie gebunden sein. Wo aber beide Institute vorhanden sind, da kontrollieren die Vvrberater gewissermaßen den Volksrat und üben diese Funktion als ein oligarchisches Institut aus einem demokratischen Institute gegenüber. 9. Die Macht dieses Volksratcs wird auch selbst in solchen Viertes Buch. Zwölftes Kapitel. 265 Demokratien gebrochen, wo das Volk selbst in seinen großen Versammlungen über alle Angelegenheiten verhandelt. Es pflegt dies dann zu geschehen, wenn entweder ein gewisser Wohlstand sich über die ganze Bevölkerung verbreitet hat oder wenn die in der Volksversammlung zusammentreienden Bürger Entschädigungsgelder erhalten. Dann braucht das Volk nämlich nicht sehr zu arbeiten, versammelt sich häufig und nimmt die Entscheidung über alles selbst in die Hand. — Aufseher über die Zucht der Knaben und Weiber und andere mit einer ähnlichen Aufsicht beauftragte Magistrate entsprechen der Aristokratie und nicht der Demokratie. Denn wie könnte man hier den Weibern der Armen das Ausgchen verbieten? Auch oligar- chisch sind solche Institute nicht; denn die Weiber der Oligarchen leben in Üppigkeit. Doch mögen hier diese Andeutungen genügen. 10. Ich gehe jetzt dazu über, die Anstellung der Obrigkeiten ausführlich zu behandeln. Die Unterschiede in der Art und Weise die Beamten anzustellen beruhen auf drei Gesichtspunkten, aus deren Zusammenstellung sich sämtliche Wahlmodi ergeben. Diese drei Punkte sind erstens: welches sind die Anstellenden? Zweitens: wer sind die, aus welchen angestellt wird? Drittens: welches ist der Modus? Zeder dieser drei Punkte enthält drei verschiedene Fälle. Entweder ernennen alle Bürger die Obrigkeiten oder nur einige — und zwar entweder aus allen Bürgern oder nur aus einer bestimmten Anzahl, die dafür durch ihren Censns oder durch ihre Abstammung oder durch persönlichen Wert oder sonst durch eine derartige Auszeichnung bevorrechtet ist. So ward in Me'gara z. B. aus der Zahl derer eine Ernennung getroffen, die mit aus der Verbannung zurückgekehrt waren und gegen die Demokratie mitgefochtcn hatten. — Die zwei verschiedenen Fälle des dritten Punktes bilden die Ernennung durch Wahl und durchs Los. — II. Aus der Kombination der beiden ersten der für jeden der drei Gesichtspunkte aufgestellten Fälle geht der dritte Fall hervor. Zch meine: für den ersten Gesichtspunkt ergibt sich als dritter Fall der, daß einen Teil der Obrigkeiten einige, den andern alle ernennen. Für den zweiten Gesichtspunkt gewinnen wir als dritten Fall den: für einige Obrigkeiten sind alle wählbar, für andere nur einige Bürger. Für den dritten Gesichtspunkt 266 Aristoteles, Politik. haben wir als dritte» Fall in derselben Weise den, nach welchem der Anstellungsmodus in einigen Ämtern die Wahl, in anderen das Los ist. Aus jedem Falle der drei Gesichtspunkte ergeben sich nun wieder vier neue Fälle. Entweder nämlich ernennen alle aus allen durch Wahl oder zweitens alle aus allen durchs Los und, wenn aus allen, entweder je nach der Einteilung des Volkes in Stämme, Volksgemeinden und Geschlechtervcrbände, bis die Reihe durch alle Bürger hindurchgegangen ist, oder jederzeit aus der Gesamtmasse ohne Rücksicht auf diese Einteilung"; oder aber es werden einige Obrigkeiten auf diese, andere auf jene Weise ernannt. Wieder, wenn nur einige die Wähler sind, so ist der erste Fall: Einige ernennen aus allen durch Wahl, der zweite: Einige ernennen aus allen durchs Los, der dritte: Einige ernennen aus einigen durch Wahl, der vierte: Einige ernennen aus einigen durchs Los, oder aber sie ernennen die einen auf diese, die anderen auf jene Art, d. h. aus allen einige durch Wahl, andere durchs Los. Somit ergeben sich also zwölf Fälle, mit Ausschluß derjenigen, die durch Vereinigung der verschiedenen Ernennungsweisen? hervorgingen. l 2. Von diesen Anstellungsmeisen sind nur zwei demokratisch, die Besetzung aller Obrigkeiten aus allen durch Wahl, durchs Los oder durch beides zugleich. Wenn aber nicht alle Bürger auf einmal die Besetzung vornehmen, wohl aber entweder aus allen oder aus einigen, durch Los oder Wahl oder durch beides zugleich, oder ferner, wo man gewisse Obrigkeiten aus allen und andere nur aus einer bestimmten Bürgerklasse auf beide Weise (d. h. die einen durchs 6. Die dritte Modifikation: „Alle Bürger ernennen ans gewissen dafür bevorrechteten Klassen durch Wahl" und die vierte: „Alle Bürger ernennen aus denselben Klassen die Beamten durchs Los" — hat Aristoteles nicht aufaeführt. Der Text zeigt entweder eine Lücke, oder der Verfasser überließ dem Leser die leichte Vervollständigung. 7. Hier ist der griechische Text durchaus fehlerhaft. Er sagt: „mit Ausschluß der beiden Kombinationen". Der Kombinationen aber waren drei, nicht zwei; denn dreimal waren der erste und der zweite Fall eines jeden..Gesichtspunktes zu kombinieren, um den dritten Fall zu gewinnen. Die Übersetzung hat einen andern Weg versucht. Viertes Buch. Zwölftes Kapitel. 267 Los, die anderen durch Wahl) bestellt, da ist das ein republikanischer Modus. Wenn ferner bestimmte Personen allein gewisse Ämter durch Wahl und andere durchs Los besetzen oder durch Wahl und Los zugleich, so ist das ein oligarchischer Modus, und zwar ist der kombinierte dies in noch höherem Grades 13. Das Verfahren, nach welchen: alleBürger für einigeÄmtcr, dagegen nur einige Bürger für gewisse bestimmte Ämter wählbar sind oder wo einige Stellen durch Wahl, andere durchs Los besetzt werden, ist der aristokratisch-republikanischen Verfassung eigentümlich. Dagegen ist das einer Minorität allein überwiesene Recht zu wählen und gewählt zu werden oligarchisch, mag dabei das Los angewandt werden oder nicht, oder mag auch beides zusammen, Wahl und Los, dabei in Anwendung kommen. Wenn aber eine Minorität von Wählern aus allen insgesamt ernennt, so ist das nicht oligarchisch. Sind aber alle Bürger Wähler, die ihre Obrigkeiten aus einigen durch Wahl bestellen, so ist das aristokratisch. Dies ist also die Zahl der Kombinationen bei der Bestellung der Obrigkeiten, und so scheiden sie sich je nach den Verfassungen. Welche nun für eine jede passen und welches der richtige Ernennungsmodus sowie der Machtkreis einer Obrigkeit und welches ihr Begriff ist, wird nun wohl klar sein. Unter „Machtkrcis" verstehe ich z. B. die Amtsgewalt, kraft der eine Behörde über die Einkünfte verfügen und welche eine andere zur Aufrcchthaltung der öffentlichen Sicherheit anwenden kann. Der Gegenstand der Amtsgewalt ist verschieden; ein anderer beim Oberfeldherr», ein anderer bei der Behörde über Markt- und Handelswesen." 8. Die Oligarchen suchen zuerst die ihrem System befreundeten Personen durch Wahl auS. Sind diese einmal zusammen, so genügt ihre oligar- chische Gesinuuug vollkommen dazu, sie für völlig einander gleich zu achten. Auf die sonstigen Unterschiede, z. B. die Tüchtigkeit, kommt es bei „Ge- sinnungstüchtigen" nicht an. Man schreitet dann zur Auslosung für bie Stelle. ll. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die hier aufgezähltcn Arten der Ämterbesetzung bei der reichen Mannigfaltigkeit der griechischen Verfassungen wirklich bestanden. Aristoteles beschrieb in feinem verloren gegangenen Werke der „Politieen" die Verfassungen von 158, nach anderen Zeugnissen die von 250 Städten. Diese Politieen waren die empirische Grundlage, 2,68 Aristoteles,.Politik. Dreizehntes Kapitel. Kap. 16 Bett. Wir haben nun noch von dem dritten Stücke^ oder von der richterlichen Gewalt zu handeln und werden ihre verschiedenen auf welcher er die Entwickelungen in unserni vorliegenden Weck ausführte und aus welchem er für einzelne Behauptungen so trefflich erläuternde Belege entnahm. Aus den Politiken war ganz gewiß der Umstand entnommen, welchen der Philosoph von den Me'garern anfnhrt, daß nur die ans der Verbannung zurückgekehrten Gegner der Demokratie wählbar gewesen. Statt nun aber die verschiedenen Arte» der Ämterbcsetznng nacheinander aufzuzählen, mochte es dem Philosophen würdiger und der Methode im gegenwärtigen Werke angemessener erscheinen, sie auseinander abzuleiten. Daher hat diese schwierige, durch gedrängte Kürze des Ausdruckes und durch Unrichtigkeiten im Texte vielfach verwirrte Abhandlung mehr den Charakter einer arithmetischen Berechnung, als den einer politischen Betrachtung. Zur Erläuterung diene das folgende Schema: I. Die drei Gesichtspunkte mit ihren drei Lallen. L. Die Wähler: n. Alle. b. Einige. c. Teils alle, teils einige je nach den Ämtern. Die Wählbaren: a. I. Alle, b I. Einige, c 1. wie e. von 0. Der WahlmoduS: (Wahl, Ernennung, Bestellung.) Wahl, b. Los. o. Teils Wahl, teils Los je nach den Ämtern. II. Die 12 Lalle aus den dreimal 4 Lallen von L. Die 4 aus o. 9. Alle und einige ernennen (je nach den Ämtern) aus allen durch Wahl. 10. Alle und einige rc. durchs Los. I I. Alle und einige ernennen (je nach den Ämtern) aus einigen durch Wahl. 12. Alle und einige rc. durchs Los. Außerdem: Kombiniertes Verfahren. In ähnlicher Weise sind die viermal 3 Fälle auS L und die gleichen 6 auszusühre». l. Siehe oben den Anfang des elften Kapitels. Die 4 aus a. 1. Alle ernennen aus allen durch Wahl. 2. Alle rc. durchs Los. 8. Alle ernennen aus einigen durch Wahl. 4. Alle rc. durchs Los. Außerdem: Kombiniertes Verfahre». Die 4 aus b. 5. Einige ernennen ans allen durch Wahl. 6. Einige rc. durchs Los. 7. Einige ernennen aus einigen durch Wahl. 8. Einige rc. durchs Los. Außerdem: Kombiniertes Verfahren. Viertes Buch. Dreizehntes Kapitel. 269 Gestaltungen auf demselben Wege ermitteln. Die Verschiedenheit der Gerichte beruht auf drei Punkten: Wer sollen die Richter sein? Worüber? Und: Wie sollen sie gewählt werden? Der erste Punkt enthält die Frage, ob sie aus allen oder aus einigen bestellt werden; der zweite fordert auf zu untersuchen, wie viele Arten von Gerichtshöfen es geben soll; der dritte will die Art und Weise entschieden wissen, wie das Nichterpersonal zu bestellen ist, ob durch Wahl oder durchs Los. Wir behandeln den zweiten Punkt, wie viele Arten von Gerichtshöfen es gibt, zuerst. Da finden wir denn ihrer acht vor: den ersten für die Nechenschaftsablegung der Staatsbeamten, den zweiten für Schäden, die das Gemeinwohl durch jemand erlitten, den dritten für Attentate gegen die Verfassung, den vierten für Händel zwischen Magistraten und Privaten über willkürlich auferlegte Strafen, den fünften für Civilprozesse über Kontrakte und Verträge von einer gewissen Bedeutung, sowie außer diesen die übrigen Gerichtshöfe für Mord und Totschlag und über die Rechtshändel der Fremden. 2. Die verschiedenen Arten der Blutgcrichte, mögen nun die Richter dieselben Personen sein oder nicht, sind folgende: über vorsätzlichen und über unvorsätzlichen Totschlag, über die Fälle, wo der Angeklagte zwar eingesteht, aber gezweifelt werden kann 2 , ob seine That gesetzlich straflos und erlaubt war, viertens für alle Mordanklagen gegen Verbannte, wenn bei ihrer Rückkehr neue Anschuldigungen gegen sie erhoben werden, von welcher Art zu Athen der Gerichtshof in Phreullto sein soll.^ Indessen kommen dergleichen Fälle auch in 2. Diese Fälle wurden in Athen. daS Aristoteles bei dieser Aufzählung im Auge hat. vor dem Gerichtshöfe im Delphimiuni. einem Heiligtums des Apollo im südöstlichen Teile der Stadt, verhandelt. 3. In Phreatto im Pirä'eus. in der Nähe deS kleinen EetreidehafcnS Ze'a. wurden die Fälle verhandelt; wenn jemand, der wegen unvorsätzlichen Totschlags daS Land hatte meiden müssen, vor dem gesetzlichen Termine seiner Rückkehr eines andern und zwar absichtlichen Mordes angeklagt ward. Die Lage des Lokals erklärt sich daraus, daß ein solcher den Boden des Vaterlandes nicht betreten durste. Das Gesetz verordnet? daher, er solle auf einein Schiffe so nahe an die Gerichtsstätte heranfahren, daß er hören und gehört werden konnte. S. Schöinann, a. a. O. 270 Aristoteles, Politik. großen Staaten selten vor. Der Gerichtshof für Nechtshändel der Fremden ist ein doppelter; der eine entscheidet über Rechtshändel der Fremden unter sich, der andere über die zwischen Fremden und Einheimischen. Endlich besteht neben allen diesen noch ein Bagatellgericht zur Erledigung von Sachen im Betrage einer Drachme oder fünf Drachmen oder nicht viel darüber; denn auch diese müssen ordnungsmäßig abgeurtsilt werden, wenngleich dazu kein zahlreiches Nichter- kollegium notwendig ist. Z. Wir lassen indessen die Blutgerichte und Fremdengerichte auf sich beruhen und sprechen von den Gerichten über Staats- und öffentliche Sachen^, deren schlechte Einrichtung leicht innere Unruhen und Umsturz der Verfassungen verursacht. Richter sind hier nur notwendigerweise entweder alle für alle jene von uns angegebenen Sachen, und sie werden alle entweder durch Wahl oder durchs Los ernannt; — oder alle für alle so, das; ein Teil von ihnen durch Wahl, der andere durchs Los bestellt wird; oder endlich, es richten über einige Sachen teils durchs Los teils durch Wahl bestellte Richter. Das sind also vier Arten; und ebenso viele ergeben sich, wenn nicht alle die Wahlfähigkeit zum Richteramt haben. Denn dann werden wiederum die Richter für alle Sachen aus einigen entweder durch Wahl oder aus einigen für alle Sachen durchs Los ernannt oder für einige Sachen durch Wahl, für andere durchs Los, oder es richten in einigen Gerichtshöfen über dieselben Sachen erlöste und gewählte Mitglieder zusammen. — 4. Hiermit sind nun die Arten der Besetzung der Gerichte unserer Aufzählung gemäß angegeben und mit ihnen das kombinierte Verfahren. Ich meine so: einige Gerichtshöfe können aus allen, andere aus einigen besetzt werden, andere aus beiden Arten von Richtern zugleich, so daß z. B. in demselben Gerichtshof ein Teil der Richter aus allen gezogen ist, der andere aus einigen und zwar entweder durchs Los oder durch Wahl oder durch beides. 4. Die vor die Blutgerichte gebrachten Klagen gehören eigentlich nicht zu den öffentlichen Sachcü. Zu einer solchen gehört nach attischem Recht dies, datz jeder unbescholtene Bürger als Kläger auftreten kann, während oor jenen Gerichten nur die Verletzten selbst oder die Anverwandten des Getöteten klagen konnten. Schömann, a. a. O. Viertes Buch. Dreizehntes Kapitel. 271 Auf so viele Arten ist es also möglich, die Gerichtshöfe zu besetzen. Von diesen sind die ersten demokratisch, d. h. alle die, wo die Richter aus allen und für alle Sachen genommen werden; die zweiten oligarchisch, d. h. alle die, wo die Richter für alle Sachen aus einigen bestellt werden; die letzten sind aristokratisch-republikanisch, d. h. alle diejenigen, wo für einige Sachen die Richter aus allen Bürgern, für andere nur aus einer Minderzahl erwählt werden. Fünftes Luch. Erstes Kapitel. Diejenigen Gegenstände, welchewirzu untersuchen beabsichtigten, sind nun fast sämtlich besprochen. Es scheint daher angemessen, hieran die Untersuchung über die Ursachen der Revolutionen anzuschließen, wobei die Anzahl und Natur dieser Ursachen, die nach dem Charakter der Verfassung sich verschieden gestaltenden Umwälzungen, das Verhältnis der neuen Verfassungszustände zu den früheren, aus welchen sie in der Regel hervorgegangen, die Erhaltungsmittel der Verfassungen für alle überhaupt und für jede einzelne im besonder», Gegenstände unserer Betrachtung sein werden. 2. Hier hat man sich zunächst an den schon früher ausgesprochenen Satz zu erinnern, daß bei der Einrichtung vieler Verfassungen die Schöpfer derselben zwar alle darin einig waren, den Gedanken der Gerechtigkeit und verhältnismäßigen Gleichheit für alle Staatsangehörigen zu Grunde zu legen, daß sie aber in der Ansführung desselben fehlgingen. So entstand Demokratie aus der Meinung, es berechtige die Gleichheit in irgend einem beliebigen Stücke zur Gleichheit schlechthin (wie z. B. einige aus dem Umstande, daß alle von gleich freier Geburt sind, die absolute Gleichheit aller untereinander beanspruchen). So entstand Oligarchie aus der Meinung, als folge aus der in einem Stücke bei einigen thatsächlich existierenden Ungleichheit, daß diese nun in allen Stücken den anderen nicht gleich zu Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 273 sein hätten, wie denn die Ungleichheit des Vermögens hier die Meinung von dem Gelten einer absoluten Ungleichheit hervorbrachte. 3. Demgemäß verlangen nun die einen, auf ihre Gleichheit fußend, einen gleichen Anteil an alle» Regierungsrechten; die anderen gehen von ihrer Ungleichheit aus und wollen etwas voraushaben, denn wer mehr sei, müsse auch mehr haben. Zn gewisser Beziehung haben nun alle aus solchen Auffassungen hervorgegangenen Staatsformen sich dem Gedanken der Gerechtigkeit genähert, aber dadurch, daß sie ihre Weise für absolut nahmen, haben sie sich wieder von ihm entfernt. Und wenn nun die einen oder die anderen nicht den Anteil am Staate erhalten, der ihnen nach ihrer Meinung gebührt, so sehen sie hierin einen Grund zur Empörung. Wäre dieser Grund triftig, so würden diejenigen am meisten zur Empörung berechtigt sein, die eine solche gerade am wenigsten anstiften, nämlich die an Vorzügen des Geistes Ausgezeichneten; denn sie allein möchten vernünftigerweise eine absolute Ungleichheit mit allen anderen in Anspruch nehmen können. Daneben wollen freilich einige wegen des Vorzuges einer edlen Abkunft gerade in Hinsicht auf diese Ungleichheit nicht in eine allgemeine Gleichheit mit den anderen treten; denn für edel gelten diejenigen, welche Tugend und Reichtum der Ahnen bei sich anfweisen können. 4. Hiermit sind nun in der Kürze die Anfänge und Quellen angegeben, aus welchen die bürgerlichen Unruhen entstehen, und es gehen daher auch die Umwälzungen auf zwiefache Art vor sich. Zn dem einen Falle ist die Umwälzung gegen die Verfassung gerichtet, um an die Stelle der bestehenden eine andere zu setzen, z. B. Oligarchie an die Stelle der Demokratie oder umgekehrt oder Republik und Aristokratie an die Stelle der Oligarchie und Demokratie oder umgekehrt. Zn dem andern Falle gilt die Empörung nicht der bestehenden Verfassung, sondern die unzufriedene Partei will dieselbe beibehalten, will aber selbst ans Ruder kommen, ein Fall, der z. B. bei Oligarchieen und Monarchieen vorkommt. 5. Ferner bezweckt eine Revolution das Wesen einer Verfassung zu stärken oder zu schwächen, sie beabsichtigt z. B. eine oligarchische tscingeiilLeidtlchiB.gr.u.tdm.Kk. ; Bd. 23; Lfrg. 14.t Aristoteles IV. 18 27 4 Aristoteles, Politik. Verfassung noch oligarchischer oder weniger oligarchisch und eine Demokratie noch demokratischer oder weniger demokratisch zu machen, und so will sie auf gleiche Weise die übrigen Staatsformen in ihrem Prinzips stärken, oder abschwächen. Manchmal ist es ihr auch nur um die Abänderung eines Teiles der Verfassung zu thun, z. B. eine bestimmte Magistratur einzusetzen oder abzuschaffen, wie nach einigen Historikern zu Lakedä'mon* Lysallider* das Königtum und der König Pausa'nias das Ephorall abzuschaffen versuchte. ^ Auch in Epida'm- nos erlitt die Verfassung eine solche teilweise Veränderung, indem man an der Stelle der Stammhäupter (Phplallchen) einen demokratischen Rat einsetzte. Aber in das große Volksgericht (Heliä'a), dessen Mitglieder die Vollbürger sind, sind die Magistrate als Mitglieder einzutreten noch besonders verpflichtet, sobald ein neuer Magistrat 1. Dieser Lysander, der in der griechischen Geschichte eine so bedeutende Rolle spielt, war zuletzt der Besieger Athens, bestens Mauern er unter Flvtenschall am Tage der Schlacht bei Sa'lamis (400 n. Chr.) nie- derreißcn ließ. Lysander war einer der am härtesten gearteten Staatsmänner des Altertums, — „ein gewaltiger Revolutionsmann, der, die Bestrebungen zahlloser oligarchischer Klubbisten in sich vereinigend, durch die strenge Konsequenz seiner Grundsätze und die Schlauheit in der Ausführung Griechenlands Schicksale eine geraume Zeit beherrschte; bis Agesila'us, den er unvorsichtigerweise selbst auf den Thron gehoben, an die Stelle seiner usurpierten wieder die legitime Macht Heraklidischer Fürsten setzte: was denn besonders in Lysander den Plan, die königliche Verfassung umzustürzcu, erzeugt hatte." Müller, Dorier II, 409. Als Lysander den Agesilaus nach Asien begleitete, wußte dieser ihn dadurch zu ruinieren, daß er ihm eine ganz untergeordnete Stellung, die eines Intendanten des Hauptquartiers, gab, wobei er sich gegen seine Freunde über Lysander so äußerte: „Ich will doch sehen, ob ihm nun noch jemand den Hof machen wirb." 2. Pausa'nias nimmt gegen Sparta und Griechenland dieselbe Stelle ein, wie Wallenstein zu Kaiser und Reich. Er wollte um den Preis der Tyra'nnis Griechenland an die Perser verraten und trat mit ihnen in Unterhandlungen. Nach der Entdeckung des Verrats flüchtete er in ein Asyl, in den Tempel der Athene zu Sparta. Das Thor ward vermauert und er starb im Tempel den Hungertod, oder vielmehr das heuchlerisch- kasuistische Volk beobachtete ihn, bis er am Verscheiden war, und zog ihn daun sterbend heraus, damit er im Freien und nicht im Tempel stürbe (477 v. Chr.). Was er versuchte, durch Vernichtung des Ephorats daö Königtum absolut zu machen, führte später Kleo'menes III. durch. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' sieht, hat de» Ton: Deutschland isibct a'lleS. Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 275 gewählt werden soll, b Oligorchisch ferner ist mich die Existenz eines einzigen Archolliten, der in dieser so umgestnltelen Verfassung immer 3. llber den Sinn dieser äußerst dunkeln Stelle haben sich die bedeutendsten Ausleger und Altertumsforscher nicht einigen können. Aristoteles hatte den Vorgang in seinem berühmten Werke der Staatsvcrfassnnge» in der Politie der Epidallnnier ausführlich erörtert und begnügt sich im Hinblick auf das dort Erzählte hiet mit einer so kargen Andeutung, daß cS unmöglich ist, über den Sinn unserer Stelle zu einer überzeugenden Gewißheit zu kommen. Epidamnns, an der illyrsichen Küste von den Römern erst Dyrrha'chinm, später aber mit dem griechischen Namen genannt, war, von Korinthern und Korkyräern gegründet, ein oligarchischer Staat. Kurz vor dem Peloponncsischen Kriege entstand hier der Kampf der demokratischen, im Laufe der Zeit erstarkten Gemeinde, gegen die edlen Geschlechter. Denn die Stadt war ein Messeplatz für alle Völker des Adriatischen Meeres, die Verfassung daher hier allmählich immer demokratischer geworden, bis sie sich schließlich nach dem Vorbilde Athens gestaltete, das in den Gewässern des Ionischen Meeres über Sparta die Oberhand behielt. Die Oligarchen unterlagen hier so gut als in Korkr/ra, welches Staates Schicksale Epidamnns wohl immer geteilt hat. An die Stelle eines engeren Ratskollegiums der Geschlechter trat nun ein demokratischer Rat, der immer Bulle (ssoNchs heißt. Wo also der die Verwaltung leitende Rat diesen Namen führt, da ist von einem Staate mit überwiegend demokratischer Verfassungsform die Rede. Vergl. oben Buch VI, Kap. 1. Aristoteles erwähnt also mit dem Zuge, daß man anstatt der Phylarchen eine Bnle eingesetzt, die teilweise Umwandlung der Verfassung von Epidamnns in Demokratie und will im folgenden noch das angeben, was sich in der Verfassung asü ein Rest der Oligarchie erhalten hat. Nun ist es nicht möglich zu erkennen, was in Epidamnns die Heliä'a gewesen. Die Bnle dafür zu nehmen ist durchaus unthunlich; denn die Worte des Textes (ei; 5t rff-- sprechen es aus, daß von einem andern Staatskörper geredet werden soll. Aristoteles, der in Bezeichnungen dieser Art so genau ist, daß er cs ausdrücklich erwähnt, daß die Kreter ihren Rat der Alten (Gern sia) mit der uneigentlichen Bezeichnung Bnle benannt habe» (s. Buch II, Kap. 7), würde auf die leichteste Weise dies durch den Ausdruck haben andeuten können: „und in diesen Heliäa genannten Rat" u. s. f. Sodann aber ist schwer zu glauben, daß im Altertum jemals ein Rat oder Volks- ausschuß sollte Heli'äa genannt worden sein, weil sich an dieses Wort immer der Begriff einer größeren Versammlung oder, wie in Athen, des Lokals für eine größere Versammlung knüpft. Man könnte eS nun für die Volksversammlung nehmen, die in den dorischen Staaten den Namen Hali'a führt. Aber dann würde Aristoteles den dorischen Ausdruck mit dem bei ihm üblichen Zusatz der „sogenannten" selbst gebraucht haben, und außerdem spricht der Ausdruck „eintreten" (st«8l^i-Z dagegen, welcher vom Amtsantritt und überhaupt da gebraucht wird, wo eö sich von einem Eintritt in die Staats- 276 Aristoteles Politik. blieb. Überall aber — ich wiederhole es — ist Ungleichheit Ursache bürgerlicher Unruhen da, wo die unter der Ungleichheit Leidenden nicht verhältnismäßig entschädigt werden. So ist ein lebenslängliches Königtum, wenn es unter Gleichen besteht, eine Ungleichheit. Hier haben alle überhaupt das Streben, die Gleichheit herzustellen, und deshalb empören sie sich. 6. Es gibt eine zwiefache Gleichheit, nach der Zahl und nach dem Werte. Die erste findet da statt, wo eins an Menge oder Größe dasselbe und gleich ist mit einem andern; die zweite ist die proportionale. Z. B. numerisch ist der Unterschied zwischen drei und zwei und gewalt handelt. Bergl. Buch IV, Kap. 5. Es bleibt daher die Vermutung offen, daß das sich demokratisch, also nach atheniensischemMusterumgcstaltende Epidamnus lein großes Volksgericht wie in Athen Heliäa nannte, baß diese Heliäa in gewissen Fällen die Funktionen der Volksversammlung (was bei einem kleinen Staate ohnehin denkbar ist), besonders sobald dann irgend ein strittiger Gegenstand vorkam, ansübte, wie den» Volksversammlung und Heliäa auch sonst in ganz naher Verwandtschaft stehen. (Vergl. Titt- mann. Darstellung der griechischen Staatsvcrfassungcn S. 216.) Folglich ist das Sachverhältnis vermutlich dies. Wenn ein neuer Magistrat gewählt werden sollte, so waren die Vollbürger, falls aus irgend einem Grunde die Wahl strittig war, berechtigt, in bas große Volksgericht als Mitglieder einzutretcn, in welchem die Sache zur Entscheidung kommen mußte; die Magistrate aber waren zu dem Eintritt nicht nur berechtigt, sondern auch verpilichtct, und zwar bei Strafe verpflichtet. Und bei diesem oligarchischen Verfahren erinnere sich der Leser an das, was unser Politiker über die Kunstgriffe der Oligarchie gesagt hat, durch die eine volkstümliche Verfassung illusorisch gemacht wird, wenn z. B. das Staatsgrundgesetz vcr- ordnete, daß alle Bürger an der Volksversammlung teilnehmen und ein Richteramt bekleiden können, die Reichen aber an der ersteren teilnehmen müssen und das letztere nicht ablehncn dürfen, und anderes der Art. (Vergl. das 10. Kapitel dieses Buches.) Wir führen noch Otfried Müllers Auffassung der sehr schwierigen Stelle an, nicht,weil sie dem Wortsinne sich mehr anbequcmte, als die im Texte stehende Übersetzung, sondern weil es möglich ist, daß dieser gründliche Kenner des dorisch-hellenischen Stamm- und Staatslebens ans dieser seiner Kenntnis heraus das Richtige getroffen hat. Siehe Dorier II, 156, woselbst er folgende Auslegung gibt: „In einer zweiten Epoche der (Epidamnischen) Verfassung trat an die Stelle der Phylarchen eine demokratisch gewählte dagegen blieben als Reste der früheren Verfassung, daß alle Magistrate, die aus'den älteren Bürgern (dem eigentlichen rrv-.tr-v^«) gewählt waren, in der Volksversammlung zugegen sein mußten, wenn ein Magistrat es forderte, und dann daß es nur einen Archon gab." Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 277 zwei und eins gleich, proportional dagegen ist cs der zwischen vier und zwei und zwischen zwei und eins; denn zwei ist derselbe Teil von vier, wie eins von zwei, da beides Hälften sind. Trotz ihrer Übereinstimmung nun, daß die Gerechtigkeit als Gleichheit im allgemeinen stattzufinden habe, gehen die Ansichten der Menschen in betreff der Gleichheit nach dem Werte auseinander, wie früher bemerkt worden. Die einen verlangen, wenn sie den anderen in einem Stücke gleich sind, eine durchgängige Gleichheit mit den anderen in allen Stücken; die anderen, wenn sie ungleich^ in einein Betracht sind, halten sich in jeder Hinsicht zu größeren Ansprüchen berechtigt. ° 7. Daher findet man auch in der Wirklichkeit vorzugsweise nur zwei Verfassungen, Demokratie und Oligarchie; denn edle Abkunft und Tugend o findet sich nur bei wenigen, während die Ele- 4. Das heißt in Wirklichkeit überlegen. Man erinnere sich der Entwickelung im fünften Kapitel des dritten Buches. Sehr häufig wird zu dem Ausdrucke Ungleichheit, dem strengeren in der politischen Terminologie, der Ausdruck Bevorzugung oder Überlegenheit (i-nepoxß) als Erklärung hinzugefügt. b. Das Gleiche ist in der politischen Terminologie der Hellenen der Ausdruck, welcher den gleichen Anspruch der Bürger an den Negierungsrechten bezeichnet.. Er ist bestimmter als die stzalrte der Franzosen Aus „Gleichen und Ähnlichen" bestand die Bürgerschaft der athenicnsischen Demokratie, aus Ähnlichen sHomö'en) die dorische Bürgerschaft Spartas. Der Unterschied zwischen numerischer Gleichheit und der Gleichheit nach dem Werte (Verdienste) war für die Politik sehr wichtig und ist es noch. Aristoteles führt die letztere auf die proportionale zurück und wäre noch deutlicher gewesen, wenn er durch Sachen und nicht durch Zahlen erklärt hätte. Solon gab den Bürgern Athens die Gleichheit, aber die proportionale, indem der Anteil der Bürger an de» Regierungsrechten nach dem Vermöge» abgcstuft war, so daß kein Bürger der vierten Klasse behaupten konnte, sein Anteil sei kleiner, als der eines Bürgers der ersten. Das Streben der sich immer mehr und mehr demokratisierende» Bürger ging nun dahin, aus der proportionalen Gleichheit eine numerische zu machen, und mit diesem Satze ist eigentlich die Entstehung, die Entwickelung und die Entartung der Demokratie in einer allgemeinen Formel ausgcdrückt. Solon war übrigens von der Reinheit dieses Verhältnisses in seiner Volks- cinteilung so befriedigt, Laß er sich in einem uns erhaltenen Gedichte so darüber aussprach: Ich erteilte dem Volke an Macht so viel, als genug war, Nicht der Ehre zu viel gab ich, zu wenig ihm nicht. 6. Hiermit sind die Elemente zur Aristokratie im alten Sinne, zum 278 Aristoteles Politik. mente di eser bcidcnVerfassungenderMehrzahl angehören. Nirgends finden sich der Edelgeborenen und dabei vorzüglichen Bürger hundert in einer Stadt; Reiche und Arme dagegen gibt es überall in Menge. Es ist daher ein großer Fehler, die eine oder die andere Art der Gleichheit überall absolut durchführen zu wollen, und die Beweise dafür liefert die Geschichte. Keine auf solchen Grundlagen errichtete Verfassung ist von Bestand, weil es natürlich unmöglich ist, daß ein zu Anfang und im Prinzip begangener Fehler im weiteren Fortgange ein anderes Ende hat, als ein unglückliches. Daher muß man in einigen Stücken die Verhältnisse nach der numerischen, in anderen nach der Gleichheit, wie sie aus dem Verdienste hervorgeht, ordnen. 8. Sicherer indessen und gegen Revolutionen geschützter, als die Oligarchie, ist die Demokratie. Im Schoße der Oligarchieen ruhen von Hause aus die Keime einer zwiefachen Revolution, der einen, welche die Oligarchen gegen einander, der zweiten, die sie gegen das Volk machen, während in den Demokratieen das Volk sich nur gegen die oligarchische Partei erhebt. Gegen sich selbst steht das Volk nicht auf; es fehlt an dem dazu treibenden Elemente, wenigstens sind derartige bürgerliche Unruhen ganz unbedeutend. Dazu kommt, daß die Verfassung desjenigen Staates, in welchem der Mittelstand das Übergewicht hat, bekanntlich die dauerhafteste unter allen diesen Verfassungen, der Demokratie näher steht als der Oligarchie. Staate der Edelsten und Besten angedeutet. Nicht vollendet in ihrem Wesen und von nur kurzer Dauer hat diese Staatsform gleichwohl daS Wesen der Hellenen gefestigt und ihre sittlichen Begriffe vertieft. Die Erinnerung an ihr Verdienst erhielt sich mehr oder weniger bei allen späteren Politikern des Altertums. Die Darstellung der griechischen Aristokratie gehört zu den schönsten Partieen von Dnnckers Geschichte des Altertums. Man verzl. Band UI, S. 582 ff. Fünftes Buch. Zweites Kapitel. 279 Zweites Kapitel. Da wir ermitteln wollen, woher die Aufstande undRcvolutionen in den Verfassungen entstehen, so sind die Anfänge und Ursachen derselben zuerst im allgemeinen zu betrachten. Ihrer sind, um es in Kürze zu sagen, etwa drei an der Zahl, und wir wollen sie einzeln, in einem allgemeinen Umrisse zunächst zeichnen. Wir müssen demnach unter den Ursachen der Revolutionen die sittlichen Zustände und die Zwecke und drittens die Veranlassungen ins Auge fassen, welche die bürgerlichen Unruhen und innerlichen Zwiste zum Ausbruch bringen. Unter den Ursachen nun, welche die Bürger zu einer Umwälzung überhaupt geneigt machen, nimmt jene, die wir bereits besprochen, die erste Stelle ein. Getrieben, die Gleichheit durchzusetzen, empören sich die einen, wenn sie sich zurückgesetzt glauben, während sie sich doch den Bevorzugten gleich achten; nach Ungleichheit und Bevorzugung trachtend, erheben sich die anderen, wenn sie bei ihrer vermeintlichen Überlegenheit dennoch nicht größere Rechte haben als die anderen, sondern nur gleiche oder gar geringere. — 2. Diese Ansprüche können bei beiden in gewissen Fällen gerecht, in anderen dagegen ungerecht sein. Denn es finden Empörungen statt, wenn diejenigen, welche zurückgesetzt sind, die Gleichheit durchsetzen, und ebenso wenn diejenigen, welche den anderen gleich sind, größere Rechte erlangen wollen, und diese Angaben mögen zur Bezeichnung der Zustände, die sie zur Empörung treiben, genügen. Die Dinge aber, um die es sich bei Revolutionen handelt, sind Vorteil und Ehre oder das Vermeiden ihrer Gegenteile; denn das Bestreben, den Verlust der bürgerlichen Ehre (Atimi'e)i, oder eine Strafe von sich oder von seinen Freunden abzuwenden, bringt die Parteien in den Staaten ebenfalls zur Revolution. 3- Jetzt zu den Einzelursachen und Veranlassungen der Bewegungen, aus denen die bezeichnet« Neigung der Bürger zum Aufstand I. Wenn der Bürger mit der „Atimie" belegt ward, so waren alle seine Vorteile, Rechte und Freiheiten, die er eben als Bürger genoß, für ihn verloren. 280 Aristoteles, Politik. entsteht und die das Verlangen nach den eben genannten Dingen in ihnen Hervorrufen. Es sind ihrer, wenn man will, sieben an der Zahl, voch kann es deren auch noch mehr geben. Zwei derselben sind mit den zuvor genannten identisch, erscheinen aber hier als Faktoren mit anderer Wirkung als vorhin. Es kann nämlich Vorkommen, daß Vorteil und Ehre die Gemüter gegen einander aufreizen; aber der Zweck der Aufständischen geht dann nicht dahin, sich selbst in den Besitz derselben zn setzen, wie vorhin gesagt ward, sondern die Erbitterung entsteht dadurch, daß man andere bald verdienter- bald unverdienterweise an beiden bevorzugt sieht. Die übrigen Veranlassungen sind frevelhafter Übermut, Furcht, Machtübergewicht, Sorglosigkeit 2 , unverhältnismäßiges Emporwachscn gewisser Elemente des Staates. Dazu kommen noch in anderer Weise Amtserschleichung durch Wahlumtriebe, Nachlässigkeit bei Besetzung der Ämter, Geringschätzung kleiner Momente, Gesinnungs- und Bildungsunterschiede. 4. Welche Wirkung nun von diesen Vernlassungen frevelhafter Übermut und Streben nach Vorteil ausüben und wiefern sie politische ünruhen erregen, darüber bedarf es wohl keiner Erklärung. Sind die Männer, denen die obrigkeitliche Gewalt anvertraut ist, übermütig und habsüchtig, so empört sich das Volk sowohl gegen ihre Personen, als auch gegen die Verfassung, welche ihnen die Gewalt zu solchen Ausschreitungen verleiht, mögen sie nun an dem Vermögen der Privaten oder an dem Gemeingut ihrer Habsucht frönen. Ebenso klar ist auch der Einfluß der Ehre auf die Gemüter und wie dieselbe Ursache zum Aufstande wird. Denn es empören sich die Bürger, wenn sie sich selbst von den Staats- 2. Die sich darin zeigt, daß gewisse anscheinend unbedeutende Elemente im Staate nicht in ihrer Bedeutung gewürdigt werden, z. B. der Umstand, daß eine Ackerstadt Fabrikstadt wird oder daß eines angesehenen Bürgers Haus ans einer Stelle steht, die militärisch eine die Stadt beherrschende Position werden kann. Wie diese Veranlassung und die bald darauf erwähnte. sehr ähnliche, die Geringschätzung kleiner Momente, zum völligen politischen Untergange einer Stadt führen konnte, ist von dem Griechen Ane'as in einer sehr lehrreichen Schrift (Übersetzung von Rüstow und Köchlh) „Von der Verteidigung der Städte" bei mehreren Gelegenheiten entwickelt worden. Fünftes Buch. Zweites Kapitel. 281 ehrenämtern ausgeschlossen und andere in demselben sich vorgezogcn sehen. Und Ungerechtigkeit entsteht hierin immer da, wo jene Bevorzugung oder Zurücksetzung gegen Würde und Verdienst geschieht, wogegen Gerechtigkeit nur da geübt wird, wo man hierin nach dem Verdienst verführt. Ebenso ist Übergewicht an Macht eine Quelle bürgerlicher Unruhen, wenn ein Individuum oder mehrere eine größere Macht an sich reißen, als sich mit dein Staate und der Macht, die die Staatsgewalt gibt, verträgt; denn daraus pflegt Monarchie oder Dynnsten- herrschaftb zu entstehen. Man pflegt daher dergleichen Personen an einigen Orten, wie in A'rgos und Athen, durch das Scherbengericht (Ostraci'smus) zu beseitigen, obschon es besser wäre, wenn man von Hause aus darauf sähe, einer solchen Machtstellung den Weg zu verlegen, als sie gewähren zu lassen und hinterher erst ein solches Heilmittel anzuwenden.4 5. Furcht wird dann Ursache zur Revolution, wenn Staatsverbrecher fürchten der Strafe anheimzufallen und deshalb sich empören, ingleichen wenn diejenigen, welche sich einer ungerechten Behandlung versehen, solchem Beginnen zuvorkommen wollen, wie in Nho'dus die Vornehmen gegen das Volk zusammentraten, um sich den Entscheidungen der fortwährend gegen sie erhobenen Prozesse zu entziehen. ^ 3. Wenn die Gewalt der edlen Geschlechter in oligarchischen Staaten zuletzt nur bei einigen Familien oder bei einer einzigen bleibt, so entsteht Dynastenherrschaft nach der Terminologie der Griechen. Diese ist daher eine Parekba'se (Entartung) der Oligarchie. 4. Man vergleiche das 8. Kapitel des 3. Buches und die Bemerkung über den Ostraciemns. 3. 11m die 92. Olympiade kam in Rhodus die Macht wieder an die Oligarchen, die besonders dadurch gegen das Volk zusammcnzutreteu genötigt wurden, weil die Demagogen, während sie die Massen mit Lohn jeder Art köderten, den Ausrüstern der Staatsgaleeren die gebührenden Summe» nicht verabfolgt hatten und sie zugleich durch fortwährende Prozesse quälten. So sind nach Müller (Dorier II, 149) die hier und gleich weiter von Aristoteles gegebenen Nachrichten zusammenzufassen, obgleich das eine Mal die Furcht, das andere Mal Verachtung als Motiv zur Revolution angegeben wird. Es könne» aber zu einer und derselben Revolution mehrere Motive zusammen gewirkt haben. 282 Aristoteles, Politik. 6. Auch Verachtung bewirkt Ausstände und revolutionäre Erhebungen, wenn, wie cs z. B. in den Oligarchieen der Fall ist, die von der Staatsverwaltung Ausgeschlossenen die Mehrzahl bilden und sich nun ihrer Überlegenheit bewußt werden; ferner, wenn in den Demokratien die Reichen aus Veranlassung der herrschenden Unordnung und Anarchie die Verfassung umstoßen. So ward auch in Theben nach der Schlacht bei OnoPhyta° die Demokratie wegen der schlechten öffentlichen Verwaltung gestürzt, ebenso unterlag in Megara das Volk wegen der dort herrschenden Unordnung und Anarchie. ? Dasselbe trat in Syrakus^ vor Ke'lons Tyra'nnis ein und auf 6. Am 62. Tage nach ihrer Niederlage bei Ta'nagra <456 v. Chr.) unternahmen die Athener wieder ihren Angriffszug gegen Böotien und siegten unter Myrwnides gegen das gesamte thebanisch-böotische Heer. Der Zweck der Unternehmung war, die böotischen Städte der oligarchischen Vorvrtschaft Thebens zu entziehen, die ersteren demokratisch einzurichten und der letzteren die Demokratie aufzuzwingen, zu welchem Plane die hier wie in allen Städten vorhandene dcmokratrsche Partei benutzt wurde. Die Athener dachten nicht daran mit den so gewonnenen Städten Sympolitie zu errichten; die Demokraten trieben es arg, und so ging die Demokratie und mit ihr der Besitz dieser Städte für Athen verloren. 7. In Me'gara folgte auf die Oligarchie die Tyrannis des Thea'- genes, die, als durch Mithilfe des Volkes gegründet, schon den Einfluß der Volksgewalt zeigt. Nach seinem Sturze erfreuten sich die Megarenser eine Zeitlang einer guten Verfassung, bis etwa zur Zeit der Perserkriege die Demokratie überhandnahm. Noch später ward es durch die immer mehr um sich greifende Demagogie so arg, daß das Volk von den geliehenen Kapitalien keine Zinsen mehr zahlte, sogar die bezahlten wieder zurückforderte, die Tempel und die Häuser der Reichen plünderte und viele Edle verbannte, um ihr Vermögen zu konfiszieren. Als es dem Adel gelang zurückzu,kehren, wurde eine harte Oligarchie eingerichtet, in der die öffentlichen Ämter eine Zeitlang nur aus solchen besetzt wurden, welche gegen das Volk mitgefochten hatten. Vergl. Müller, Dorier II, 167. 8. In Syraku's, der korinthischen Kolonie auf Sizilien, herrschten zuerst die edlen Geschlechter, die Eigentümer von Grund und Boden. Gegen diese erhob sich das Volk, das sich mit den Fronknechteu der Edlen verbunden hatte, und richtete Demokratie ein um 493 v. Chr. Aber dis Demokratie war so ungeordnet, daß sich das Volk dem Ge'lon in die Hände gab (485 v. Chr.), der die adligen Grundbesitzer zurückführte, aber sich selbst zum Alleinherrscher machte. Müller, a. a. O. 158. In Rhodus erfolgte nach Wiederherstellung der Oligarchie die Zusammenführung eines großen Teiles der edlen Geschlechter aus den Städten Lündus, Jallysus und Kami'rus in eine Stadt Rhodns, wodurch die Oligarchie neu befestigt Fünftes Buch. Zweites Kapitel. 283 Nhodus vor der Verlegung und dem Zusammenhang der drei Städte in eine. 7. Auch das unverhällnismäßige Empormachsen einzelner Teile führt zu Staatsummülzungen. Es ist damit, wie mit dein menschlichen Leibe. Wie dieser aus Gliedern besteht, die nach ihrem Verhältnisse wachsen müssen, damit das Ganze in Symmetrie bleibe, während derselbe im entgegengesetzten Falle untergeht (wenn z. B. der Fuß vier Ellen, der übrige Körper dagegen nur zwei Spannen lang wäre), oder wohl gar in die Gestalt eines andern Tieres übergehen würde, wenn er nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ o so unverhältnismäßig wüchse: so besteht auch der Staat aus Teilen, deren einige oft unvermerkt so anwachsen, wie die Menge der Armen in den Demokratieen und Republiken. 8. Zuweilen führen zufällige Umstände ein solches Ergebnis herbei. So ging in Tarent, als ein großer Teil des Adels im Kampfe gegen die Ja'zygeiM besiegt und gefallen war, die Republik kurz nach den Perserkriegen in Demokratie über; und in Argos sah man sich nach der Vernichtung der Blüte der Bürgerschaft in dem Haine He'b- dome^ genötigt, eine Anzahl umwohnender Unterthanen (Perioden) werden sollte, um 420 v. Chr. S. Müller rc. S. 149, der dem Worte des Textes wohl die richtigste Auslegung gibt (-Iv-tarMs int p.(«v 'UoSov). 9. Qualitativ, d. h. durch Zunahme der eigentlich konstitutiven Teile, wodurch das Ganze, wie auch wir uns ausdrücken, ans der Art schlägt. 10. Das Volk auf dem Südende der Halbinsel heißt bei den Römern A'puler und war das den Tarentincrn benachbarte alteinheimische Volk. Die Schlacht Mt in das Jahr 473 v. Chr., sechs Jahre nach der bei Platää. Der Übergang von der ohnehin gemäßigten oligarchischen Verfassung zur Demokratie ward ohne heftige Bewegung durch einige Institute eingeleitet, in denen sich die Aristokratie den Forderungen des Volkes nachgiebig zeigte. Sie gewährte demselben die freie Benutzung des Gemeindelandes, es wurden ferner alle obrigkeitlichen Ämter zweimal besetzt, einmal durch Wahl und dann durchs Los, damit der gemeine Mann auch dazu gelangen könnte. In dieser Periode blühte Tarent unter der Leitung eines Archp'tas und erst später riß Üppigkeit wie Pöbelregiment ein. Siehe Müller, a. a. O. 175. ' 11. Im Jahre 520 v. Chr. wurden die Argi'ver in einer mörderischen Schlacht am Haine A'rgos von den Lakedämonier» (die dadurch die Gebieter im Peloponnes wurden) unter König Klco'mcnes I. geschlagen. Das ganze 284 . Anstotelcö, Politik. in die Bürgerschaft aufzunchmen. Auch in Athen ward der Adel nach den unglücklichen Landkriegen an Zahl schwächer, weil er um die Zeit des Peloponnesische» Krieges sich die regelmäßige Aushebung nach den Listen gefallen lassen mußte. ^ Auch die Demokratieen sind von solchen Umwandlungen nicht frei, wenn schon sie hier seltener Vorkommen. Denn wenn die Zahl der Neichen sich vergrößert oder die Vermögen sehr anwachsen, so gehen die Demokratieen in Oligar- chieen oder Dynastenregiment ^ über. 9. Es treten aber Verfassungsveründernngen auch ohne gewaltsame Umwälzungen ein, einmal durch Wahlumtriebe, wie in Herä'a", wo man statt der Wahl das Los einführte, weil die Wahl fortwährend zu Gunsten der Jntriguanten ausfiel, sodann durch Nachlässigkeit, Geschlecht des dorischen Adels blieb auf dem Platze. Sechstausend hatten sich in den heiligen Hai» geflüchtet und suchten von dort ans zu kapitulieren. Kleomenes sagte den Männern das Leben zu, ließ sie einzeln aus dem Walde heraustreten und hinterlistig nacheinander niederhauen. Als die noch übrigen den Verrat merkten und den schützenden Wald nicht verließen, ließ ihn Kleomenes von allen Seiten anzündcn, so daß alle darin ihren Tod fanden. Darauf rückte der König vor die wehrlose Stadt. Diese aber ward durch die heldenmütige Dichterin Telcsi'lla mit Hilfe der Frauen, Kinder und Greise so gut verteidigt, daß der König einen ferneren Angriff für wenig Ehre bringend hielt und abzog. Nach dieser Schlacht führten eine Zeitiang die Leibeigenen das Neaiment in der von Freien entblößten Stadt, bis die inzwischen herangewachsene adlige Zugend sie wieder vertrieb und darauf zu ihrer Ergänzung und Vermehrung die Periöken oder Ornea'tcn näher an die Stadt heranzoq, ihnen sdie ohnehin persönlich frei waren) Bürgerrecht gab und ihre Städte cingehcn ließ. Ob die He'bdome ein Hain, eine Stadt oder der siebente Tag des argivischen Monats Hcrmai'os gewesen, ist nicht zu ermitteln. S. Müller, Dorier 1, 173 und II, 56. Pluta'rch in den „Lakonischen Sentenzen" spricht von einem siebentägigen Waffenstillstände, den Kleomenes den Argivern bewilligt habe. In der Nacht des dritten Tages habe er die Argiver überfallen und sie uiedergemacht, da der Waffenstillstand bloß von Tagen und nicht von Nächten zu verstehen sei. 12. Diese Listen, Kataloge genannt, sind für das Fußvolk erwähnt bei Thuky'dides VI, 31. Für die Expedition nach Sizilien wurden zum Fußvolke nur diejenigen Leute genommen, die in den Listen als ausgesuchte bezeichnet waren. 13. Dann also herrschen nur die großen Vermögen. 14. Stadt zwischen dem engen Gebirgslande Arkadiens und der offenen Landschaft der clischen Küste, im Alphei'osthale gelegen. S. Curtins, Peloponneses I, 363. Fünftes Buch. Zweites Kapitel. 285 wenn man erklärte Feinde der Verfassung zu den höchsten Staatsämtern gelangen läßt, wie in O'rcos^ die Oligarchie abgeschafft wurde, als Herakleodoll'us Mitglied des Archontenkollegiums geworden war, welcher die Oligarchie in Republik und Demokratie umwandelte. Eine andere Ursache liegt in den Kleinigkeiten, die nichts ausmachen sollen. Ich verstehe darunter nur die umnerklichen Unterschiede, aus deren Vernachlässigung, ohne daß man sich's versieht, eine große Veränderung des Ver^assungslebens entsteht, eben weil inan den unbedeutenden Unterschied übersieht. Das geschah in Ainbra'kia^, wo der Census für die Magistrate gering war; zuletzt schaffte man ihn ganz ab in der Meinung, daß zwischen einein geringen Census und gar keinem Census auch nur ein geringer oder gar kein Unterschied sei. 10. Auch die Stammesverschiedenheit der Einwohner bringt Umwälzungen hervor, so lange sie nicht vollständig verschmolzen sind. Denn so wie ein Staat nicht durch den Zusammentritt einer beliebigen Masse entsteht, ebenso bedarf er auch zu seinem Werden einer bestimmten Zeit. Daher hat fast überall die Aufnahme von Fremden in die Bürgerschaft, mochte sie während der Gründung des Staates oder nach derselben geschehen, innere Unruhen veranlaßt. Als z. B. Trözenier und Achäer gemeinschaftlich Sy'bnris gegründet hatten, wurden nachher die Achäer stärker und vertrieben die Trözenier. Deshalb lastete eine Blutschuld auf Sybaris. Auch in Thu'rii^ wurden die Alt- sybarillen von ihren Miteinwohuern vertrieben, weil sie als ursprüngliche Besitzer des Landes übermäßige Ansprüche erhoben. — 11. Zn Byzaüiz^ wurden die späteren Ansiedler nach Entdeckung eines Anschlages gegen die Altbürger von diesen nach einer Schlacht aus der Stadt gejagt; die Bürger von Anti'ssa^" mußten die von ihnen aufgenommenen Verbannten von Chi'os mit gewaffneter Hand wieder 15. Kolonie der Athener in Enbö'a, früher Histiä'a geheißen. 16. Stadt am Meerbusen desselben Namens, von Korinth gegründet. Die Verfassung der Ambrakio'ten war in dem Politieenwerk ausführlich beschrieben. S. Ste'phanuS von Byza'nz unter 17. Über Sybaris in Unteritalien siehe Diodo'r von Sizilien XII, 9 ff. 18. Müller, Dorier II, 169. 19. Strabo, I, S. 55. Antissa war erst eine Insel und später durcb ein Erdbeben ein Teil der Insel Le'sboS. 286 Aristoteles, Politik. vertreiben und die Bürger von Zallikle^, welche die Samier bei sich ausgenommen hatten, wurden von diesen selbst verjagt. Apollo'nia am Po'ntus Euxi'nus sah insolge der Aufnahme späterer Ansiedler eine Revolution bei sich ausbrechen; die Syrakusaner hatten nach dem Sturze ihres Tyrannenregiments die Fremden und Söldnertruppen zu Bürgern gemacht, darauf brach die Revolution aus und es kam zum Kampf. 21 Die Bürger von AmphiPolis 22, welche chalcidensische Kolonisten aufgenommen, wurden von diesen zum größten Teile vertrieben. In den Oligarchieen nun ist es das Nolk, das zur Revolution aufsteht, weil es sich durch Ungleichheit im Genüsse politischer Rechte für verletzt hält, während es doch gleich sei, wie schon oben gesagt ward; in den Demokratiec» dagegen geht die Revolution von den Vornehmen aus, weil sie trotz ihrer Überlegenheit nur gleiche Rechte mit den anderen haben sollen. 12 . Zuweilen sind rein örtlicheVerhältnissedieUrsachenbürger- licher Unruhen, wenn z. B. die natürliche Beschaffenheit der Gegend die Einheit zu einer Stadt nicht recht aufkommen läßt.22 So erhoben sich in Klazo'menä^ die auf Chr/trum gegen die Inselbewohner, und ebenso haderte in Kollophon die Oberstadt mit den Bewohnern der Hafenstadt Nollium. ^ Auch Athen ist nicht ohne 20. Der frühere Name von Messi'na. Vergl. Herodo't VI, 28. Apollonia ist eine Kolonie der Io'ner. 21. Müller w.^II, 158; »m 162 v. Chr. 22. Stadt am Strymonijchen Meerbusen, die vor diesem Ereignisse vligarchische Verfassung hatte. 23. Dies ist auch heute noch ein beachtenswerter Punkt. Die Traste- veriner sind von anderer Art als die Römer. Fließt ein Fluß durch die Stadt, so wird hüben und drüben oft eine ganz verschiedene politische Haltung und Gesinnung angetroffen. Es ist daü z. B. der Fall in den „Lastadieen" einiger norddeutschen Städte. Die Gesittung und politische Haltung einiger durch die Örtlichkeit mitbcstimmten Vorstädte der großen europäischen Kapitalen gehört ebenfalls hierher, z. B. ULubonr§ 8t. Xntoius in Paris. Der reiche Bewohner des vornehmen Westens von Berlin ist in seinem sozial-politischen Denken und Fühlen der entschiedenste Gegner des demokratischen, von Arbeitern bevölkerten Ostens. 24. Der alte Bauplatz der Stadt, Chytrum, lag auf dem Festlands, die Stadt Klazomenä ward darauf auf einer Insel angelegt. Zn der Stadt gehörten überhaupt acht kleine, zum Ackerbau geeignete Inseln, und diese sind's, welche sich gegen einen Teil der Altstadt erheben; Strabo XIV, 645. 25. Notium war die Unterstadt von Kolophon, am Ägäischen Meere. Fünftes Buch. Drittes Kapitel. 287 eine solche politische Verschiedenheit seiner Einwohner, denn die Bewohner des Pirclleus sind viel demokratischer als die der Stadt. Denn ähnlich wie im Kriege ein Übergang auch über die kleinsten Gräben die geschlossenen Kolonnen 'auseinanderreißt, so scheint überhaupt die Hervorbringnng einer Spaltung im Wesen jedes Unterschiedes zu liegen. Die tiefste Spaltung aber wird wohl unter allen von Tugend und Laster und demnächst von Reichtum und Armut hewirkt, dazu kommen dann die anderen mehr oder minder wichtigen Ursachen, zu welchen denn auch die soeben erwähnte gehört. Drittes Kapitel. Es entstehen also die Revolutionen nicht um Kleinigkeiten, wohl -^4 aber aus Kleinigkeiten, die Gegenstände des Kampfes aber sind immer ° wichtig. Ganz besondere Bedeutung aber erhalten selbst kleine Zwistigkeiten zwischen hochgestellten Personen, wofür ein Beispiel sein mag, was sich in alten Zeiten in Syrakus zutrug. Hier führte der Zwiespalt in einer Liebesangelegenheit zwischen zwei jungen Leuten, welche obrigkeitliche Ämter hatten, zu einer Veränderung der Verfassung. Denn als der eine außer Landes gereist war, zog der andere dessen Geliebten an sich, wofür jener erzürnt wieder das Weib des andern verführte. Es gelang ihnen, die regierenden Familien in diesen Streit hineinzuziehen, und so verursachten sie einen allgemeinen Zwiespalt? 2. Man hat daher gerade die Anfänge von dergleichen Streitigkeiten sorgfältig zu beachten und thut gut, den Zwist der Herrschenden und Mächtigen zu versöhnen. Denn im Anfang liegt der Fehler, und der Anfang heißt nach dem Sprichwort „die Hälfte des Ganzen", daher ein auch nur kleiner Fehler in ihm zu den Fehlern in den anderen Teilen in demselben Verhältnisse steht? Überhaupt 1. Einen ausführlicheren Bericht findet inan bei Plutarch in der Schrift: Anweisungen zur Regierung eines Staates. 2. Sinn: Wenn im Anfänge auch unrein kleiner Fehler gemacht wird, 288 Aristoteles, Politik. bekommt die Streitigkeiten der Mächtigen auch immer der ganze Staat mit zu genießen, wie das in Hestiä'a^ geschah nach den Perserkriegen, als sich zwei Brüder um die Teilung ihres Vatererbes entzweiten. Der Ärmere behauptete, sein Bruder habe das Vermögen und den vom Vater gefundenen Schatz nicht richtig angegeben und brachte deshalb die Demokraten, der andere aber, da er ein großes Vermögen besaß, die Neichen auf seine Seite. 3. Auch in Delphi ward ein aus einer Heiratsangelegenheit entspringender Zwist Ursache aller nachher erfolgenden bürgerlichen Unruhen. Der Bräutigam nämlich, dem auf seinem Gange zur Braut ein unheilkündendes Zeichen geworden war, kehrte um und führte sie nicht heim. Da steckten die über diesen Schimpf erbitterten Verwandten einige Tempelkleinodien, während er opferte, in seine Opferkörbe und töteten ihn darauf als einen Tempelräuber.4 In Mityle'ne ward so ist das Ganze dadurch schon halb verfehlt, weil eben der Anfang die Hälfte des Ganzen ist. 3. Auf Eubö'a. S. Diodor XV, 349. 4. Auch diese Erzählung liefert einen Beitrag zu dem Stande der Gesittung in Delphi, worüber im ersten Kapitel des ersten Buches dieses Werkes in der Anmerkung berichtet worden. Plntarch erzählt in der angeführten Schrift die Geschichte ausführlich und, wie mir nicht zweifelhaft ist, aus Aristoteles' Politieen. Bei dem Verlöbnis, erzählt Plutarch, sprang der Becher von selbst auseinander. Dies sah der Bräutigam Orgila'uS für eine böse Vorbedeutung an und ging mit seinem Vater nach Hause. Der Brautvater Kra'tes steckte dafür aus Rache etwas von dem Tcmpelschatze in den Korb des Orgilaus, in welchem der Weihrauch und die Opferknchen lagen, und ermordete dann Vater und Sohn als Tempelräuber, nachdem das Volk nach einer späteren Nachricht bei H eliodo'r (Äthiopische Geschichten IV, 19) noch in derselben Nacht durch Trompetenschall zu einer außerordentlichen Versammlung berufen worden war. Als hinterher der Verrat des Krateo bekannt geworden, erhoben sich die Unruhen. Als ein merkwürdiges Beispiel von der Ähnlichkeit des italienischen Städtelebens im Mittelalter mit den politischen Zuständen des Altertums mag die Geschichte erzählt werden, in welcher Machiavelli im zweiten Buche der Starre §io- rentine (Florentiuischen Geschichte) den ersten Grund der politischen Spaltung in Florenz erkennt. Eine Witwe ans der edlen Familie der Donati hatte ihre schöne Tochter dem Chef der Familie Bnondelmonte bestimmt. Da sie es unterlassen hatte, sich zur rechten Zeit gegen den jungen Ritter über ihre Absichten zu erklären, so verlobte sich dieser mit einem Mädchen aus dem vornehmen Hause der Amide!. Da wußte jene es so einzurichten, daß sie eines Tages ihm ihre Tochter in ihrer vollen Schönheit Drittes Kapitel. 289 ein um Erbtöchter ausgebrochener Streit die Ursache großen Unglücks und des Kriegs mit den Athenern, in welchem Packes die Stadt eroberte. Es hatte nämlich einer von den Neichen des Landes, Timopha- nes, zwei Töchter hinterlassen, und da nun Doxander in seiner Bewerbung um dieselben für seine Söhne abschläglich beschieden ward, so fing er an Revolution zu machen und reizte die Athener auf, deren Interessen er als Proxenos (Konsul) dort vertrat ^). 4. So entstand in Phocis um eine Erbtochter politischer zeigte, und ihre lang gehegte Absicht dem jungen Mann erklärte, der von dem Adel, der Schönheit, der Mitgift hingerissen, das eingegangene Verlöbnis; auf- hvb und die Donati heirathete. Gleich darauf ward Buondclmonte von Mitgliedern der Amidei und Uberti erschlagen. Der ganze Adel ward nun-in den Streit der Buondelinonti und Uberti hineingezogen. Die Stadt theilte sich in zwei Hälften, und es entspann sich ein blutiger Bürgerkrieg, den erst Kaiser Friedrich H. dadurch beendigte, daß er auf die Seite der Uberti trat, worauf eS diesen gelang die starken Häuser und Thüren der Buondelmonti zu brechen und sie aus der Stadt zu vertreiben. Die wichtigen politischen Folgen faßt Macchiavelli in die Worte zusammen: s eorrl In nostra cittü aneora, come tutts Italic piü tempo ern rlivlsr», !n 6ueI6 v Ollibelliu! rst rlivise. 6) Vgl. ThuciidideS HI, 2. Er erzählt das Historische. Ein später An- tholvgist Agathias hat die Namen der Erbtöchter in einem Epigramm aufbe- wahrt, LamaxiS und HellaniS, und giebt an, daß der Athenische Feldherr sie selbst hinweggefübrt habe. Er tödtete ihre Gemahle, und ward nachher von den Mädchen selbst erschlagen. Ein vereinzelter Zug, der unö ahnen läßt, welche Leidenschaften in diesem Peloponnesischen Kriege ihr Wesen getrieben. .Thucydides unsterbliches Werk ist doch nur eine Darstellung vom militärisch- politischen Standpunkt, und das Material, wonach dieser für die Geschichte der Menschheit wichtigste Krieg seine umfassende Darstellung für uns gewinnen könnte, ist zu zersplittert, wenn sich auch Jemand fände, der kühn genug wäre, eine Beschreibung desselben nach dem Werk des Atheners zu wagen — Athen ernannte an gewissen Orten des Auslandes Konsuln „Proxcnen" genannt, die das Interesse des Staats daselbst zn wahren hatten. Diese haben Aehnlichkcit mit unfern HandelS-Konsuln. Sie genossen Staategastfrcundschaft in Athen, das ihnen alle Privilegien gab, welche ein Ausländer in Athen, ohne Bürger zu sein besitzen konnte. S. Herrmann StaatSalterthümer S. 249. Böckh StaatShauShaltung der Athener I, LS. 6) Der heilige Krieg, der Philipp die Macht gab, Griechenland zu lähmen, brach aus 355 v. Ehr. Die hier vom Aristoteles gegebene Notiz über die Ursache deS Krieges ist von den Darstellern der griechischen Geschichte noch nicht benutzt. Vielleicht wird durch sie die Dunkelheit aufgehcllt, die über den Aristoteles' Politik. 19 290 Fünftes Buch. Partheikampf zwischen Mnaseas, dem Vater Mnesons, und Euthykra- tes dem Vater des OnomarchuS, und dieser Kampf war der Anfang des heiligen Krieges für die Phoccnser. Auch in EpidamnuS führten Heirathshäudel den Umsturz der Verfassung herbei. Dort hatte Jemand seine Tochter an eine» Jüngling verlobt. Als ihm nun dessen Vater, der Mitglied der Negierung geworden, einmal eine Buße auferlegte, so verband sich der dadurch gekränkte Mann mit den vom Vollbürgerthum ausgeschlossenen Staatsangehörigen zum Sturze der Verfassung. 5. Umänderungen der Verfassung in Oligarchie, Demokratie und Republik kommen auch davon her, daß irgend Etwas im Staate, sei es eine Behörde oder sonst ein Glied des Staats, au Achtung und Macht wächst. So schien z. B. der um die Zeit der Perserkricge in Achtung stehende Rath des Areopag der Regierung größere Stärke zu verleihen, wogegen der gemeine Mann, der den Scedienst versah, als er Urheber des Siegs bei Salamis und dadurch der Hegemonie Athens geworden war, durch die Macht zur Sec die Demokratie verstärkte. Auch in Argos hatten die Vornehmen durch den bei Mantinea?) über die Lacedämonier erfochtenen Sieg an Machtbedcutung gewonnen, und im Vertrauen darauf unternahmen sie es die Demokratie auszu- hebcn. 6. So veränderte zu Syrakus das Volk, als es durch seinen Arm den Krieg mit den Atheniensern siegreich beendigt hatte, die Republik in Demokratie, und in Chalcis 0) machte sich das Volk, nachdem cs mit Hülfe der Vornehmen den Tyrannen Phoxus aus dem Wege geschafft hatte, zum Herrn der Staatsgewalt, und in Ambracia gewöhnlich angegebenen Ursachen dieses Krieges liegt. Der Krieg soll daher entstanden sein, daß die Phvcenser eine Strecke heiligen TempellandcS unter den Pflug genommen hatten, während dieselbe eigentlich hätte wüst liegen sollen. Vgl. Nicbuhr Vorträge über alte Geschichte 5, 3LS. Im Jahr 418 v. Ehr. wie oon einem Siege hier die Nedc sein kann, erhellt aus ThncydideS V, KL, und Diodor XII, SZ4. b) Im Jahr 4ir v. Chr. Denn die Flotte hatte den Sieg entschiede», der gemeine Mann oerlangte nun mit Selbstgefühl eben das in Syrakus, was er zu Athen nach dem Sieg bei Salamis verlangte. 2) Ans Euböa. Drittes Kapitel. 291 verjagte es ebenso wieder den Tyrannen Periandcr mitsamt denen, welche sich gegen ihn verschworen hatten, und riß die Staatsgewalt an sich'"). 7. Man darf sich überhaupt die Wahrheit nicht verhehlen, daß diejenigen, welche in einem Staat die Ursache eines Machtzuwachses geworden sind, mögen es nun Privat- oder obrigkeitliche Personen, Stämme, oder ein beliebiger anderer Theil oder Masse des Volks sein, auch die sind, welche Unruhen erregen. Denn entweder fangen diejenigen, welche jenen die ehrenvolle Stellung beneiden, den Aufstand an, oder es wollen sich jene, gestützt auf ihr Ucberaewicht, hinfort nicht mehr mit gleichen Rechten begnügen. Verfassungskämpse entstehen ferner auch dann, wenn die anerkannt gegnerischen Partheien im Staate, z. B. die Reichen und das Volk, sich das Gleichgewicht halten, und der Mittelstand unbedeutend oder so gut wie gar nicht vertreten ist. Hat nämlich die eine oder die andre dieser Partheicn ein ganz offen zu Tage tretendes entschiedenes Uebergewicht, so wird die andere nicht Lust haben, einen Kampf zu wagen. Und hierin liegt auch der Grund, daß die Edelsten und Besten in der Regel keine Nevolutionsmänner sind; denn ihrer sind immer nur wenige gegen Viele"). Dies wären im Allgemeinen für alle Staatsverfassungen die Ursachen und Veranlassungen zu Revolutionen und Umwälzungen. 8. Als Mittel zu diesen Umwälzungen dient bald Gewalt, bald List; Gewalt, indem man entweder gleich von vorn herein oder hinterher Zwang anwendct. Auch die List ist eine doppelte. Entweder nämlich weiß die umwälzende Parthei das Volk durch lügnerische Versprechungen dahin zu bringen, daß es in Uebcreinstimmung mit w) Aus dem Umstande, daß die Ncvvlntion in Ambracien der in ChalciS gleich gesetzt wird, geht hervor, daß das Volk die Bornehmen hier ebenfalls vertrieb, nachdem es sich vorher im Bunde mit denselben des Tyrannen entledigt hatte. Göttling erklärt demnach xerr« mit Recht für „mit Hülfe". Für den Kenner des politischen Lebens der Griechen folgt es schon aus dem Umstande, daß das Bolk Demokratie einrichtet, was nur nach einem Kampfe mit den Oligarchen geschehen konnte. ") Der Philosoph meint also, wenn sie sich in der Majorität und Neber- lcgcnhcit befänden, so würden ste sich erheben. Die „Edlen" unserer Tage schei, neu diese Maxime advptirt zu haben. 10 292 Fünftes Buch. ihr die Verfassung ändert, hernach aber behauptet sie sich gegen den Willen desselben »nt Gewalt im Besitz der Macht— so betrog man z. B. zur Zeit der Vierhundert das Volk mit der Vorspiegelung, der Perserkönig werde Subsivie» zum Kriege gegen die Lacedämonier hergeben, hinterher aber, als die Luge an den Tag gekommen, suchte man sich mit Gemalt im Besitz der Macht zu halten —; oder aber die umwälzende Parthei setzt ihre Zwecke gleich ansangs durch Ueber- redung durch, und behauptet ihre Herrschaft auch nachher durch Anwendung desselben Mittels, so daß sich die Andern gutwillig fugen Im Allgemeinen sind also dies für sämmtliche StaatSvcrfassungen die Ursachen der Staatsumwälzungen. Viertes Kapitel. °Dc>? Wir betrachten nun den Charakter der Revolutionen in ihrer ° ' Erscheinung, wie sich derselbe je nach den einzelnen Berfassungsformen gestaltet, und beginne» mit den Demokraticen. Hier entstehen die Umwälzungen am gewöhnlichsten durch die Wühlereien der Demagogen, welche die vermögenden Leute theils einzeln in hinterlistige Prozesse verwickeln, und sie dadurch nöthigcnzusammcnzutreteu, (denn gemeinsame Furcht bringt selbst die erbittertsten Feinde zusammen) theils ihnen allen insgesamt die Volksmasse ans den Hals Hetzen. Beide Vorgänge können durch zahlreiche Beispiele belegt werden. >2) Die Beispiele dieser Art ließen sich jetzt wohl in recht erheblicher Anzahl anführen. Die hier gemeinte bekannte Begebenheit fällt in'ü Jahr 4l>. De» Rath der Vierhundert nennt Niebnhr sehr schön „den Traum der Alten". Er hatte bis auf KlistlieneS Zeit ans 400 bestanden. Man sehnte sich zu jener Zeit nach einer Reaktion in Athen, und glaubte mit den 4»0 die alte goldene Zeit wieder z» haben. So lange wie eS geht. Unter Uebcrredung verstehe man diese selbst und ihre Entartung in Svplnstik. Wenn das politische Leben in seinen That- sachen den UeberreduugSkünsten des Anfangs immer weniger entpricht, so tritt eine rabulistische Sophistik alt ihre Stelle. In Frankreich ward von 1880 bis 1848 immer fort behauptet, die Ehartc sei eine Wahrheit geworden. In einem andern Lande giebt cS einen Stahl und Konsorten. Viertes Kapitel. 293 2. Als in Kos') schlechte Demagogen ihr Wesen trieben, ward die Demokratie gestürzt, denn die Vornehmen traten zusammen; und in Modus geschah dasselbe. Hier brachten die Demagogen eine Vcr- theilnng der öffentlichen Gelder in Gang, während sie die Auszahlung der schuldigen Summen an die Ausrüster der Staatsgaleercn verhinderten. Nun wurden diese Leute wegen der von ihren Gläubigern gegen sie anhängig gemachten Proteste gezwungen zusammenzntreten und die Demokratie abzuschaffen. So ward auch in Heraklea^) gleich nach der Gründung der Kolonie durch die Schuld der Demagogen die Demokratie gestürzt, die von ihnen fortwährend gequälten Vornehmen gingen in die Verbannung, sammelten sich hier, kehrten zurück und hoben die Demokratie auf. 3. Einen ähnlichen Untergang der Demokratie finden wir in Megara. Hier vertrieben die Demagogen, nach Vermögenskonfiskationen lüstern, viele Vornehme, bis der Verbannten so viele wurden, daß sie znrückkchrten, in ordentlicher Schlacht das Volk besiegten und Oligarchie einrichtcten 4). Dasselbe Schicksal erfuhr die Demokratie in Kyme b), die Tbrasymachus umstürzte, und so wird man bei näherer Betrachtung finden, daß in fast allen andern Staaten die Umwälzungen der Verfassungen in dieser Weise vor sich gingen. Entweder nämlich kränken die Demagogen, um sich'beim Volk beliebt zu machen, die Vornehmen, indem sie ihr Vermögen durch Konfiskation, oder ihre Einkünfte durch Abgaben für Staatsleistungen erschöpfen, und trei- Insel lm Jkarischen Meer, von Dorern kolonisirt, daß Vaterland des berühmten Arztes HippokrateS. Sine Nebersicht über den Wechsel der Verfassung giebt Müller. Dorier II, 148. 2, Sic heißen Trierarchen, weil sie die Trieren, die Staatsgaleeren auS- znrüsten hoben. Diese Ausrüstung gehörte in Athen zu den regelniüßige» StaatSleistnngen. Der Trierarch, meist ein vermögender Monn, rüstete dort doS Schiff onf eigene Kosten ouS und hielt eS in gutem Stand. Der Staat gab nur das leere Schiff und de» Sold lür die Mannschaft. 5- Heraklea, eine Kolonie von Megara, lag am Pontns. S. Müller a. ». O. I>, >7l. Die hier erwähnte Revolution brach waürscheinlich im Jahr Zl>4 v, Shr. aus. Die reiche Stadt lag am Saum der Persischen Herrschaft, und hielt, wie manche anbere Kvlonieen, die umwohnenden Barbaren die Mariandyner in Unterthänigkeit. V-rgl. Kap. 2. 294 Fünftes Buch. ben sie so zum Aufstand, oder sie verklagen sie beim Volk, um die Besitzungen der Reichen einziehen zu können. 4. In der alten Zeit dagegen, als der Demagog noch zugleich Feldherr war, pflegte die Demokratie in Tyrannis überzugehen, und so sind denn auch die alten Tyrannen meist aus Demagogen hervorgegangen. Der Grund davon, daß das damals geschah, jetzt aber nicht mehr, liegt darin, daß die Demagogen von damals aus den Reihen der Feldherrn hervorgingen , — denn in der Beredsamkeit waren sie eben noch nicht stark, jetzt aber demagogiren zwar, bei den großen Fortschritten der Redekunst, wohl die Redner, aber da sie vom Kriegshandwerk nichts verstehen, so wagen sie nicht die Usurpation, und wenn ein Fall der Art auch irgendwo vorgekommcn ist, so hat ein solches Regiment doch keine Dauer gehabt. — 5. Das häufigere Vorkommen von Tyrannenherrschasten in früherer Zeit kam auch davon her, daß man zuweilen große Machtbefngniß in einer Magistratur konzentrirte. So ging in Milet aus der Prytanenwürde?) Tyrannis hervor, weil der Prytane die entscheidende Gewalt in den meisten und wichtigsten Angelegenheiten besaß. Ein anderer Grund derselben Erscheinung liegt in dem noch nicht großen Umfange der damaligen Städte. Das Volk lebte aus seinen ländlichen Grundstücken und betrieb eifrig seine Arbeit, und so konnten die Volksvorsteher bei krie- 6) Kolonie in Aeolis, auf Kleinasiens Westküste. 6) Cromwell und Napoleon dienen für die neuere Zeit als Beweis für die Wichtigkeit militärischer Talente, wenn diese zu politischer Bedeutung hinzukommen. ?) PrytaniS ist ein in vielen Griechischen Staaten nach Abschaffung deS KönigthumS vorkommender Titel des Staatsoberhauptes, und gleichbedeutend mit Fürst, Oberster, Erster. Der Machtunnang der PrytaniS ist in verschiedenen Staaten verschieden, doch ist im Ganzen seine Stellung immer bedeu« tend. Der König Hier» selbst wird von Pindar mit dem Titel PrytaniS an- geredet. Wenn die Verfassungen demokratischer werden, führt ein Kollegium den Namen Prytanen, der sich in den Ionischen Städten bis in die Nömischen Zeiten eryielt. Ueberall, wo die Prytanen Magistrate waren, hatten sie die sacralen Funktionen des früheren KönigthumS zu besorgen, wenn man dafür nicht einen besondern Beamten mit dem KönigStitel, wie in Delphi, bestehen ließ. S. Schömann a. a. O. 144. Bei Homer findet sich (Iliade V, 678)^ der Name PrytaniS als Eigenname. Viertes Kapitel. 295 gerischen Talenten in.der Stadt sich leicht zu Tyrannen aufwerfen ^). Alle aber, welche dies thaten, hatten sich dazu das Vertrauen des Volks erworben, und das Mittel dies Vertrauen zu gewinnen bestand darin, daß inan sich für einen Feind der Neichen erklärte. So ward Pisistratns Tyrann von Athen, indem er einen Aufstand gegen die Bewohner der Getreidecbenen (Pediäer) erregte 9). Theageues ward es in Megara dadurch, daß er die Heerden der Reichen schlachten ließ, die er am Flußufer weidend gefunden hatte, und Dionysius ward wegen seiner Anklage des Dahhnäus"") und der Neichen der Herrschaft würdig befunden, da man ihm wegen seiner Feindschaft gegen die Neichen als einem ächten Volksfreuude Vertrauen schenkte. 6. Auch Umwandlungen der alten mäßigen Demokratie in die extreme der neusten Zeiten kommen vor. Denn wo die Staatsämter durch Wahl besetzt werden, ohne daß dabei auf den Ceusus Rücksicht genommen wird, und wo das Volk selbst wählt, da bringen es durch demagogische Umtriebe die nach Aemteru Begierigen dahin, daß sie das Volk selbst über die Gesetze stellen. Ein Mittel diesem Uebelstaude ganz oder doch theilweise vorzubeugen, ist hier, daß man die Beamten 8) Auch Kylon von Athen (Sir v. Ehr.) ward in seinem Plane, sich zum Tyrannen von Arhen zn machen, durch den Umstand unterstützt, daß die adligen Grundbesitzer auf ihren Gütern auf dem Lande lebten. KylonS Schwiegervater war der in diesem Kapitel erwähnte Tyrann Theageues von Megara. 0- Ihm gelang was Kylon vergebens erstrebt hatte. Vgl. Dnneker Gefch. d. AlterihumS IV, S. 302—304. Mit den Pediäern sind die adligen grund- besitzenden Geschlechter gemeint, gegen welche PisistratuS die armen Fröhner und demokratischen Bergbewohner sich erheben ließ. Vgl. Herodvt I, SS. Plu- tarch im Leben Solons Kap. IZ. i") Ein Feldherr der Syraknser, den DivnysioS stürzte und auS dem Wege räumte. Vgl. Diodor IZ, SS, der, wahrscheinlich aus den Politik» des Aristoteles oder aus PhilistnS den Vorgang ausführlich erzählt, wie Dionysius aus einem niedrig geborenen Schreiber und Sohne eines Eseltreibers Tyrann der mächtigsten und schönsten Hellenischen Stadt ward, und seine Herrschaft achtunddreißig Jahre bis an sein Lebensende behauptete. Er ist eine der interessantesten und wunderbarsten Gestalten in der griechischen Geschichte, großer Freund der Philosophie, Litteratur und Poesie, und selbst leidenschaftlicher Poet, wie er denn zahlreiche Tragödien dichtete, wobei er sich durch die Schreibtafel des AeschyloS begeisterte, die er sich zu verschaffen gewußt hatte. 296 Fünfte« Buch. ztap.L Bett. vom Volk so Wähle» läßt, daß dabet nach Stämmen und nicht von der Masse nach Köpfen gestimmt wird. Dies sind nnn ohngcfähr die Ursachen aller Verfaffungsnmwandlungen in den Demokraticen. . Fünftes Kapitel. Die Oligarchien werden aus folgenden zwei am meisten augenfälligen Ursachen umgewandclt: einmal durch die von den Oligarchen gegen die Menge ausgenbte Bedrückung; denn in diesem Falle genügt der erste beste Volksvorsteher sie zu stürzen, zumal dann, wenn dieser Führer selbst der Oligarchie angehört, wie Lygdamis zu Naxus, der später auch Herrscher der Naxier ward *). ^ NaxoS ist die bedeutendste unter den Cykladeninseln. Der Tyrann Lygdamis ward von den Spartanern um 511) oder 540 gestürzt. Es ist uns übrigens die Stelle aus dem großen Pvlitienwerk des Aristoteles bei einem spa, teren Schriftsteller, einem belesenen Kurivsitätensammler Athenäus (8, 348) aus der Politik der Naxier erhalten worden, in welcher erzählt wird, wie Lygdamis zur Tyrannis gelangte. Man lernt aus ihr, wie knapp und kurz hier die Bezugnahme ist, und welches reiche Material in dem Pvlitienwerk zusammengetragen war. Die Erzählung ist diese: die Naxischen Neichen wohnten theils in der Stadt, thcilS zerstreut auf dem Lande. Unter den letzteren war ein gewisser Telestagvras besonders beliebt beim Volk, weit er sich edel und freigebig gegen jedermann erwies. DaS Volk ehrte ihn deshalb, und er erhielt in fast täglichen Geschenken zahlreiche Beweise des ihn ehrenden Volks. Wenn nnn die Landlcute, die die Lebensmittel in die Stadt brachten, auf knickernde Käufer stießen, so war eS fast zu einer stehenden Nedensart geworden, daß die Verkäufer sagten, lieber wollten sie dem Telestagvras die Waare schenken, als sich dieselbe so schlecht bezahlen lassen. Dieselbe Nede erhielten zwei junge Edle bei dem Kauf eines großen Fisches vom Fischer zu Horen, und beschlossen nun in übermüthigem Zorne den Telastagoras seine Popularität entgelten zu lassen. Sie gingen auf seinen Landsitz, vergriffen sich an ihm, der sie freundlich attf- nahm, und entehrten seine beiden bereits verlobten Töchter. Das empörte Volk griff zu den Waffen, die Empörung richtete sich gegen den ubermuthigen Adel überhaupt; und da der Feldherr des Staats. Lygdamis, mit der Revolution ging, so ward das Regiment der Oligarchen gestürzt, und der Feldherr schwang sich zum Tyrannen auf, wobei ihm PisistratuS behülflich war, nach Hero- dot I, 64. Fünftes Kapitel. 297 2. Es gehen ober auch noch ans andern Ursachen die Anfänge zu Revolutionen hervor, die verschiedene Erscheinungen bieten. Der Umsturz geht da bei den Reichen selbst ans, nämlich von denen, die nicht in der Negierung sind, wenn die Anzahl der Inhaber der Staatsgewalt gar zu klein ist, wie das in Massilia^), in Jstrus^), in Heraklea und in andern Staaten der Fall war. Hier wühlten die von den Staatsämtcrn Ausgeschlossenen so lange, bis sie und zwar die älteren Brüder zuerst, sodann auch die jüngeren ihrerseits Nutheil erhielten. In einigen Staaten nämlich darf der Vater nicht zugleich mit dem Sohn, in andern der ältere Bruder nickt mit dem jüngern ein Staatsamt bekleiden. Dadurch näherte sich nun in Massilien die Oligarchie mehr einer Republik, in Jstrus ging sie dagegen schließlich in Demokratie über, und in Hcraklea gelaugte die Negierung aus den Händen Weniger in die von sechshundert Männern. 3. Auch in Knidus^) ward die Oligarchie gestürzt, indem die Vornehmen sich gegen einander selbst erhoben, weil nur so Wenige an der Mackt Nntheil hatten, und weil, wie schon gesagt ist, nickt der Sohn mit dem Vater zugleich, und von mehreren Brüdern nur der älteste regieren durfte. Während sie sich nun so bekämpften, trat das Volk dazu, und ging, da cs aus den Reihen der Vornehmen selbst einen Führer erhielt, als Sieger aus dem Aufstande hervor; denn Uneinigkeit macht immer schwach. — 4. Ebenso stürzte auch zu Erythrä^) vor Alters unter dem oligarchischen Regiment der a- Aristoteles beschrieb die Verfassung der Malsslienfer ausführlich in seine» Politiken. Die ebenfalls ausführlichen Mittheiluugen des Geographen Strabo l, 172. b) Jonische Kolonie ln Kleinasteu. „Basiliden" war der Name der oligarchischen GeschlcchtSgenvsscn nach der Aufhebung des KLnigthumS. Vcrgl. AtheuäuS VI. 25S mit Strabo XIV. 6ZZ. 298 Fünftes Buch. Basiliken, obgleich sie sich die gute Führung desselben sehr angelegen sein ließen, das Volk dennoch die Verfassung, weil es unwillig war, sich von so Wenigen beherrscht zu sehen. 5. Es wird aber die Oligarchie auch durch die Oligarchen selbst gestürzt, wenn diese aus gegenseitiger Eifersucht Demagogen werden. Hier ist die Demagogie eine doppelte. Einmal nämlich bleibt ihr Spielraum im Kreise der Oligarchen selbst; denn so gering auch deren Zahl sein mag, so findet sich doch immer ein Demagog darunter, wie z. B. unter den Dreißig zu Athen Charikles ?) und sein Anhang durch demagogische Künste Alles bei ibnen durchsetzte, und ebenso Phryni- chus und Genossen unter den Vierhundert; oder es machen die Mitglieder der Oligarchie die Demagogen beim gemeinen Volk, wie z. B. zu Larissa die sogenannten Bürgerwächter, weil sie vom Volk erwählt wurden, die Demagogen des großen Hausens machten. Und überall wo in Oligarchieen nicht auch zugleich das Wahlrecht der politischen Körperschaft zusteht, aus welcher die Negierenden genommen werden, sondern wo die Wahl von den Schwerbewaffneten oder vom Volk geschieht, da tritt Dasselbe ein, selbst wenn die Besetzung der Aemter an einen hohen Ecnsus gebunden, oder Privilegium gewisser politischer Genossenschaften (Hetärien) ist, wie das in Abydns 2) der Fall war. Dieselbe Gefahr droht der Oligarchie, wenn die Gerichte nicht zugleich von der regierenden Klasse besetzt werden. Denn die Wichtigkeit richterlicher Entscheidungen führt zur Demagogie und zum Umsturz der Verfassung, wie in dem Pontischen Heraklea der Fall war. — 6. Ein anderer Fall tritt dann ein, wenn einige Oligarchen die Staatsgewalt in den Händen von noch Wenigeren konzentriren wollen. Dann nämlich werden diejenigen, welche die alte Gleichheit zu erhalten trachten, genöthigt sein, das Volk zur Hülfe zu rufen. Auch die Verschwendung des Privatvermögens durch ein üppiges Leben seitens der Oligarchen kann zur Revolution führen'"). Die Ver- 7) Vergleiche Xenophon Gr. Gesch. II, 3. und Memorab. I, r. — lieber PhrynichuS s. Thncyd. VIII, 67 und 80. 2) In Thessalien. Kolonie am Hellespont, von Milet gegründet. I*) Man erwäge Mirnbenu'S Stellung zur französischen Revolution. Fünftes Kapitel. 299 schwendcr suchen dann Neuerungen anzustiften, und versuchen entweder selbst sich als Tyrannen einznsetzen, oder einem Andern dazu zu verhelfen, wie Hipparinus'') in Syrakus dein Dionysius. So führte in Ainphipolis ein Mensch mit Namen Kleotimus Chalcidensische Kolonisten in die Stadt, und brachte sie nachher zum Ausstand gegen die Reichen. Auch jener Aeginete, welcher die bekannte Unterhandlung mit Chares'2) führte, versuchte aus derselben Ursache in Aegina die Verfassung umzustürzen. — 7. Die ruinirten Oligarchen sind demnach theils politische Wühler, theils Räuber des öffentlichen Vermögens, und dann erhebt sich der Aufruhr entweder in ihren eigenen Reihen, oder es kommt zum Kampf gegen die Räuber von Seiten der Bürger, die sich widersetzen, von welcher Art die Revolution in dem Politischen Apollonia ein Beispiel ist. Ist aber eine Oligarchie einig in sich, so geht sie von sich selbst nicht so leicht zu Grunde. Das beweist die Verfassung von Pharsalus'^), wo eine kleine Anzahl Oligarchen eine starke Bevölkerung regiert, weil die Regierenden unter einander gut zusammenhalien. 8. Gestürzt wird ferner eine Oligarchie auch dann, wenn sich in ihrer Mitte eine zweite Oligarchie bildet. Das geschieht aber da, wo bei einer geringen Anzahl der gesammten regierenden Körperschaft, nicht einmal diese Wenigen alle in die höchsten Staatsämter kommen, wie dies einmal in Elis '^) der Fall war. Hier lag die Regierung ohnehin in den Händen von Wenigen, und von diesen gelangten nur sehr Wenige in den Rath der Alte», da derselbe nur aus neunzig Mitgliedern bestand, welche ihre Stellen auf Lebenszeit hatten, und da ferner die Wabl sich auf wenige Familien beschränkte, ähnlich der Wahl der Geronten in Lacedämon. Diodor XVI, 435. Plutarch im Leben des Dion 3, Hippariuu» war Schwiegervater des Dionys. 42) Feldherr der Athener. Die Thatsache ist nicht weiter bekannt. 4^1 Und in späteren Zeiten die Oligarchie der Venetianer, welche ein Jahrtausend lang bestand, und selbst in ihrer Verrottung doch zuletzt nur durch Gemalt von Außen, durch Bonaparte'S Einbruch, zu Gruude ging. — lieber PharsaluS Lenoph. Gr. Gesch. Vl, i. 44) Hauptstadt der Westlandschaft des Peloponnes EliS. S. Müller II, SS und Thucyd. V, 47. 300 Fünftes Buch. 9. Ein Umsturz der Oligarchie ist sowohl im Kriege als im Frieden möglich. Im Kriege ist die Regierung aus Mißtraue» gegen das Volk genöthigt Miethst, uppen anzunehmen, und da wird derjenige, dem sie den Oberbefehl in die Hände giebt, oft Tyrann, wie in Korinth Timophanes >5); nehmen die Oligarchen aber mehrere zu Anführern, so verschaffen sich diese eine Dynastenherrschaft "6). Manchmal aber geben sie auch wohl aus Furcht vor solchen Folgen dem Volke Antheil an der Negierung, weil sie seine Hülfe durchaus nicht entbehren können. Im Frieden dagegen begeben sie sich aus gegenseitigem Mißtrauen in den Schutz von Miethstruppcn und eines vermittelnden Archonten, der sich zuweilen zum Herrn über beide Parthcien macht, wie das i» Larissa unter der Herrffdaft der Alcuaden mit Si- mus und seinem Anhang, und in Abydus unter der Herrschaft der politischen Klubs eintrat, von denen einer der des Jphiades war. 10. Eine andere Ursache der Revolution in Oligarchiccn besteht darin, daß sich die Inhaber der Macht einander verdränge», und sich in Heirathshändelu und Processen gegenseitig übcrvortheilcn. Beispiele für den Fall der Hcirathshändel sind früher angeführt worden, und so stürzte auch Diagoras die Oligarchie der Ritter^) in Erctria, weil er in einer solchen Angelegenheit gekränkt woiden war. Wegen einer Gerichtsentscheidung aber kam cs zu dem bekannten Aufstande in Herakles und in Theben, weil in Herakles Eurytion und in Theben Archias zwar mit Recht wegen Ehebruchs bestraft wurden, die Strafe aber mit gehässiger Partheileidenschaft vollzogen ward. Die r5) Bruder Timoleons, der ihn hinrichten ließ. Müller II, 162. Plut. Leben Timoleons 4, und DivnS 53. >6- An dieser Stelle tritt der Begriff des Dynastenregiments besonders klar hervor. ES ist in der politischen Terminologie des Aristoteles dasjenige, daS von mehreren Familien geübt wird, d. h. von noch wenigeren, als in der Oligarchie. So heißt kurz vorher die Wahl der Gcronten in EliS und Lace, dämon eine D v n aste u ti sch e, an welchem Ausdruck der gründliche Schneider mit Unrecht Anstoß nahm. Nitter hießen zu Erctria auf der Insel Euboa die Oligarchen. Sie hatten Gestüte, als reiche Grund- und Weidelandbesitzer. Ueberhaupt war das Regiment auf Euboa oligarchisch. Vgl. Kortüm: Gesch. der Hellen. StaatS- verfassungen S. 1UZ. Sechstes Kapitel. 301 Feinde der Verurtheilten nämlich trieben ihren Partheihaß so weit, daß sie sie auf offenem Markte an den Schandpfahl binde» ließen. 11. Viele Oligarchiecn sind auch wegen eines allzu despotischen Regiments der Oligarchen von Mißvergnügten aus der Vollbürgerschaft selbst gestürzt worden, wie die zu Knidus und Ehios Ost bringt auch ein bloßer Zufall die Revolution in der eigentlichen Republik und in den Oligarchiecn hervor, in welchen die Bekleidung einer Naths- odcr Nichterstelle oder eines andern Amtes an einen gewissen Lensus geknüpft ist. Ost nun war der Census zuerst den damaligen Zeitumständen gemäß richtig angesetzt, so daß nach ihm in der Oligarchie Wenige, in der Republik der Mittelstand Antheil an der Negierung erhielt. Dann aber traf es sich, daß in Folge eines langen Friedens, oder sonst durch gute Zeiten der Wohlstand so zunahm, daß dieselben Besitzungen im Werth viel höher stiegen, und die Folge war dann, daß alle Bürger in den Besitz des gesetzmäßigen Vermögens und mit diesem zum Antheil an der Regierung gelangten, eine Umwandlung, die sich bald allmählig, langsam und geräuschlos, bald aber auch schneller vollzieht. 12 . Dies sind also die Ursachen der Revolutionen und Umwälzungen in de» Oligarchiecn, wobei im Allgemeinen noch zu bemerken ist, daß Demokratie«! und Oligarchiecn zuweilen nicht in die entgegengesetzten, sondern in gleichartige Versassungsformen übergehen, also z. B: aus gesetzlich geordneten Demokratie«! und Oligarchiecn despotisch willkührliche werden und umgekehrt. Sechstes Kapitel. In den Aristokratie«! dagegen entstehen Revolutionen einesKap.7 Thcils dadurch, daß nur Wenige im Besitz der Ehrenämter sind, was als ein Beweggrund zu Revolutionen in Oligarchiecn schon angeführt ist. Denn die Aristokratie ist in gewissem Betracht auch als eine Oligarchie anzusehen, da in beiden Verfassungssormen nur Wenige regie- !?.->) Bal. Kprtnm a. a. O. S. 104 und l>3. 302 Fünftes Buch. reu, wenn schon aus einem verschiedenen Principe; indessen ist dieser eine Umstand gewichtig genug gewesen, die allgemeine Meinung zu verbreiten, als sei die Aristokratie eine Oligarchie. Es kommt dies mit Nothwendigkeit besonders in dem Falle vor, wenn die Menge aus Leute» von Selbstgefühl besteht, die sich an Tugend jenen Wenigen gleich stellen. Dies thaten in Laccdämon die sogenannten Parlhenier, im Vertrauen auf ihre Abstammung von dem Stande der Homöen (d. i. der Gleichen, der Spartiatischcn Vollbürger), die man, weil man sie über Anschlägen gegen die Verfassung ertappte, aus dem Lande schickte und die Kolonie Tarent gründen ließ* *). 2. Ein fernerer Grund zur Revolution liegt darin, wenn bedeutende und an Tüchtigkeit Andern in nichts nachstehende Männer von Leuten, die in höheren Staatsämtern stehen, in ihrer Ehre gekränkt werden, wie z. B. Lysander von den Königen. Oder wenn ein tapferer Mann sich von den Ehrenämtern ausgeschlossen fleht, wie Ki- nadon'), der zur Zeit des Agesilaus eine Verschwörung gegen die Spartiaten anstiftete. Sie entsteht ferner aus der zu großen Armuth der Einen und dem zu großen Reichthum der Andern, ein Mißvcrhält- niß das besonders in Kricgszeitcn entsteht, und namentlich zu Lacedä- mon zur Zeit des Mcssenischen Krieges eintrat, wie aus dem Gedicht des Tyrtäus, das „Eunomia" heißt, hervorgeht 2). Durch diesen »> lieber die Parthenier siehe Duncker Geschichte des AltcrthumS III, S. 4 >S. *) Die Verschwörung des Kinadon wird ausführlich erzählt von Lenophon, Griech. Geschichte III, 3. Kinadon war ei» edler Jüngling, aber gehörte nicht zu den Homöcn, zu den Spartiaten im strengen Sinne des Wortes. Sein Beispiel zeigt die Gefahr, die der Spartanische Staat dadurch lief, daß er bei dem überhand nehmenden Bestreben sich zu oligarchisirc», nicht der Bürgerschaft von Zeit zu Zeit durch Aufnahme der bessern Elemente aus den Pcriökcn stärkte. Als Agis und Kleomenes III. dies nachher versuchten, war cs zu spät, Der Staat war moralisch verkommen, physisch entartet. Als die Ephoren den Kinadon fragten, warum er die Verschwörung angestiftet, gab er die Antwort: weil ich Keinem in Laccdämon nachsteheu wollte. 2) Die an der Grenze von Messenien und Lakonien liegenden Aecker waren mehrmals von den Messenicrn geplündert worden. Daher erließen die Lacedämonier, um nicht für die in Eira cdie Messcnier) zu säen, das Gesetz, daß so lange der Krieg dauere, der ganze Grcnzstrich unbestellt bleiben sollte, Sechstes Kapitel. 303 Krieg waren nämlich Einige in Noth gekommen und verlangten nun eine neue Vertheilnng der Aecker. — Die Revolution entsteht ferner, wenn ein Einzelner sehr mächtig ist, und es noch weit mehr werden kann, so daß er sich zum Alleinherrscher aufzuwersen vermag; in solcher Stellung erscheint in Lacedämon Pausanias, der Feldherr im Perserkriege, und in Karthago Hanno 3. Die Hauptursache der Auflösung der republikanischen Verfassungen wie der Aristokratien ist die Verletzung des Gerechtigkeits- princips in der Verfassung selbst. Die Wurzel des Uebels liegt nämlich darin, daß in der Republik das demokratische und das oligarchische Element, in der Aristokratie diese beiden und die Tugend, besonders aber die zwei ersten nicht wohl gemischt sind ^). Diese zwei, d. h. das demokratische und das oligarchische Element, trachten sowohl die Republiken als auch die Mehrzahl der sogenannten Aristokratien in sich zu vereinigen; — 4. und gerade die Art, in der die Mischung vollzogen ward, giebt den Punkt ab, in welchem sich die sogenannten Republiken von den Aristokratien unterscheiden, ebenso wie von dem Mischungsverhältniß die längere oder kürzere Dauer der Aristokratien selbst abhängt. Neigen sie sich mehr zur Oligarchie hin, so nennt man sie eben Aristokratieen, neigen sie dagegen zur Massenregierung, so heißen sie Republiken (Politien). Und dcßwegenhaben die letzteren mehr Festigkeit, als jene, weil die Majorität die Macht hat, und das Volk den Zustand der Gleichheit liebt ^), während da wo die Versas- Die hierdurch brvdloS gewordene» Besitzer mochten in ihren Entschädigungsansprüchen zu weit gehen, und darüber brach eine Rcoolnkion ans, die der Sänger TyrtäuS beschwichtigte. Vgl. Pausanias IV, 18. Das Gedicht „Eunomia" ist verloren, bis auf wenige Ncberbleibsel. 6) lieber Hanno'S Verschwörung berichtet ausführlich Justin. 21, 4. Für den Fall, den Aristoteles hier im Auge hat, ist bei Justin besonders die Bemerkung wichtig, Hanno'S Mittel wären bedeutender gewesen, als die des Staats. Seine Umtriebe fallen in die Mitte des vierten Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung, und endeten mit seiner Hinrichtung. "b Wenn nämlich in der Mischung zu wenig auf den persönlichen Werth der Bürger geachtet ist. 6) Die dem Tenophon bcigelegte merkwürdige Schrift „von dem Staat der Athener" kann als eine Ausführung dieses Satzes angesehen werden. 304 Fünftes Buch. sung das politische Machtübergewicht in die großen Vermögen legt, die Besitzer derselben in Uebermuth und Ehrgeiz verfallen. ö. Nach welcher von beiden Richtungen überhaupt nun auch eine Verfassung hinneigt, diese Richtung bestimmt ihre schlicßliche Umwandlung, indem jede Parthei ihr Machtgebiet erweitert: d. h. die Republik wird Demokratie, und die Aristokratie wird Oligarchie. Oder die Umwandlung geschieht in der entgegengesetzten Richtung, d. h. die Aristokratie geht in Demokratie über, indem die beeinträchtigten Armen den Staat in die entgegengesetzte Form hinüberziehcn, die Republiken aber in Oligarchie. Denn fest allein steht nur diejenige Verfassung, welche Gleichheit der Rechte nach Ver- hältniß der W ürdigkcit gewährt, und in welcher Jeder hat was ihm gebührt. 6. Das was hier gesagt ist traf in Thnrii ein. Hier führte der für die Staatsämter zu hoch angesetzte Census zu einer Herabsetzung desselben und zur Vervielfachung der Magistratenkollegien. Und weil nun zweitens die Optimaten den ganzen Grundbesitz widergesetzlich an sich gebracht hatten (welches eigennützige Verfahren die allzu oligar- chische Form der Verfassung ermöglichte), so ruhte das Volk, das in dem Kriege seine Kraft gestärkt und die Soldtruppen der Regierung besiegt hatte, nicht eher, bis diejenigen, welche mehr Land besaßen (als das Gesetz erlaubte) es Herausgaben*). 7. Weil ferner alle aristokratischen Verfassungen in Oligarchieen übergegangcn sind, so begünstigt dies ganz besonders bei den Optimaten das Strebe» nach Bereicherung, wie denn auch in Lacedämon jetzt die Vermöge» immer mehr in wenige Hände kommen, und gerade die Optimaten thun können, was sie wollen, und ihre Töchter verhci- rathen können, mit wem sie wollen 0). Deshalb ging auch der Staat lieber die Schicksale der Verfassung von Thnrii in Unleritalien vcrgl. Kortüm a. a. O. S. I5l —152 und Schneider ZN nuferer Stelle. 0) In Sparta befand sich der ganze Grundbesitz um die Stadt vor AgiS in den Händen von hundert Männern. Die Bcrheirathung der Töchter und namentlich der Erbtöchter war in den Zeiten, da die Spartanische V.rfassnng noch nicht zu einer Oligarchie im schlimmsten Sinne zufammengeschrnmpfr war, fast eine SraatSaktion. Es ward bei diesen Verheirathungcn streng darauf gehalten, daß der Besitz Einzelner sich nicht übermäßig erweiterte. Fünftes Buch. Sechstes Kapitel. 305 der Staat der Lokrer zu Grunde, weil man dem Dionchsius* gestattete, sich mit einer Bürgerin desselben zu verheiraten P was in einer Demokratie oder in einer gut gemischten Aristokratie wohl nicht geschehen sein würde. Am meisten aber sind die Aristokratien der unmerklichen Umwandlung durch allmähliche Auflösung unterworfen; und ich erinnere hierbei an die schon oben^ über alle Verfassungen gemachte Bemerkung, daß eben auch die Kleinigkeiten Ursachen der Staatsveränderungen sind. Denn sobald man erst irgend einen Teil der Verfassung auflockern läßt, so versucht die Bewegungspartei mit leichterer Mühe auch an einem andern etivas wichtigeren zu rütteln, bis sie die ganze Ordnung wankend gemacht hat. 8. Auch dies trat in der Verfassung von Thu'rii ein. Hier bestand ein Gesetz, daß ein Feldherr erst nach fünf Jahren wieder erwählt werden dürfe. Da versuchten einige durch kriegerischeVerdienste ausgezeichnete und bei der Masse der Soldtruppen beliebte junge Männer, die Inhaber der Regierungsgewalt verachtend und auf leichte Durchführung ihres Planes bauend, zuerst dies Gesetz aufzuheben und es durchzusetzen, daß dieselben Personen das Feldherrnamt für immer bekleiden könnten, wobei sie voraussahen, daß das Volk sie gern dazu erwählen würde. Die sogenannten Spmbullen^, oder die zur Aufrechthaltung der Gesetze angeordnete Behörde, erhoben sich zwar anfänglich zum Widerstande, ließen sich dann aber zum Nachgeben bewegen in dem Wahne, daß jene, mit der Abschaffung dieses Gesetzes zufriedengestellt, die Verfassung im übrigen unangefochten lassen würden. Als sie aber den weiter erfolgenden Aull Vergl. Diodo'r von Sizilien XIV, 677; Stra'bo VI, 397 ; Athenä'us XII, 541. 10. Buch V, Kap. 3 zu Ende. 11. In anderen Staaten Nomophpllakes d. h. Gesetzeswächter, genannt. — Der Vorfall fand wahrscheinlich nach der Niederlage der Athener in Sizilien statt, in deren Folge die attisch Gesinnten und mit ihnen der Redner Ly'sias ans Thurii vertrieben wurden. Nach einigen Angaben bei Strabo VI, 405, Polyä'nns II, womit Pluta'rch, Pc'rikles zu vergleichen, läßt sich schließen, daß der Hanptnrheber der Revolution der Spartaner Klca'ndridaS war, der mit seinen Genossen und mit Hilfe der Soldtruvpen die Verfassung in Lhnrii nmstürzte. *Der Laut, hinter dein das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland n'ber a'lles. 9l lsoneenschkidrschkV.er.u.iö»i.Ai.;Bd. 23. Lfrg. 15.) Aristoteles' Politik. 20 306 Aristoteles, Politik. griffen auf andere Einrichtungen entgegentreten wollten, richteten sie nichts mehr aus, sondern die ganze Form der Verfassung ward zum Dynastenregiment derer, welche die Neuerungen angefangen hatten. 9. Alle Verfassungen aber gehen teils aus inneren, teils aus äußeren Ursachen zu Grunde, sobald ein Staat von entgegengesetzter Verfassung sich entweder in ihrer unmittelbaren Nähe befindet oder, wenn auch fern gelegen, doch einen mächtigen Einfluß ausübt. ^ Dies war der Fall bei den Athenern und Lakedämoniern. Die Athener hoben überall die Oligarchieen, die Lakedämonier die Demokratieen auf. Hiermit sind nun wohl die Ursachen der Revolutionen und Verfassungsunruhen ziemlich erschöpfend angegeben. Siebentes Kapitel. K-n-.s Hieran schließt sich die Erörterung über die Maßregeln, durch welche die Verfassungen im allgemeinen und im besondern jede einzelne erhalten wird. Zuerst kann man nun selbst aus den Ursachen des Umsturzes der Verfassungen auch die Mittel zu ihrer Erhaltung abnehmen. Denn der Gegensatz ruft immer den Gegensatz hervor, und Untergang und Erhaltung sind solche Gegensätze. 2. Zunächst muß in wohl gemischten Verfassungen jede Abweichung vom Gesetz vermieden und besonders über jede kleine Übertretung gewacht werden. Denn die Übertretung untergräbt ganz unvermerkt den Staat, gerade wie die kleinen sich oft wiederholenden Ausgaben die Vermögen aufzehren? Den Übergang aber bemerkt 12. Wie einflußreich die nachbarlichen Beziehungen für Politik, Verwaltung und Haushalt sich äußern können und wie sehr sie gewürdigt werden, trat zum Beispiel in den Vereinigten Staaten vor dem Ausbruche des Sezessionskrieges in der Frage hervor, ob KansaS ein Sklavenstaat werden soll oder nicht. I. Hegel sagt bei Gelegenheit der bekannten Trugschlüsse in den Problemen: Macht ein Korn einen Haufen, oder macht ein Haar weniger einen Kahlkopf? „Wir trennen Qualität und Quantität immer von einander. Das Viele ist ein quantitativer Unterschied; aber dieser gleichgültige Unterschied der Menge und Größe schlägt hier endlich um in einen qualitativen Unterschied. Diese Bestimmung ist von der größten Wichtigkeit, Fünftes Buch- Siebentes Kapitel. 307 man nicht, weil die Veränderungen nicht in Masse geschehen; und der Verstand wird dadurch berückt und stellt sich in der Weise jenes Trugschlusses vor, wenn jeder einzelne klein sei, so seien es auch alle einzelnen zusammen. Freilich ist das in gewisser Hinsicht richtig, in anderer aber nicht; denn das Ganze und die Gesamtheit ist nicht klein, sondern besteht aus Kleinem. Man hat daher gegen einen Anfang dieser Art überall auf der Hut zu sein. Zweitens muß man den Kunstgriffen nicht trauen, deren man sich zur Berückung des Volkes bedient; denn ihre wahre Bedeutung ist durch Thatsachen der Erfahrung ermittelt. Über diese Verfassungskunstgriffe ist aber oben schon das nötige mitgeteilt worden? 3. Man kann ferner auch die Erfahrung machen, daß nicht nur manche Aristokratieen, sondern auchOligarchieen sich lange halten, nicht darum weil die Verfassungen dauerhaft sind, sondern darum, weil die Inhaber der Staatsgewalt sowohl die von den Regierungsrechten Ausgeschlossenen gut behandeln, als auch die Klasse der Vollbürger: jene, indem sie dieselben nicht kranken und diejenigen, welche Talent zur Regierung verraten, in die Bürgerschaft hinübernehmen, den Ehrgeizigen unter ihnen nicht in ihrer Ehre, der Menge nicht in ihrem materiellen Interesse zu nahe treten, unter sich selbst aber und mit der regierenden Klasse auf dem Fuße demokratischer Gleichheit verkehren. Denn die Gleichheit, welche die Demokraten für die Menge haben wollen, ist unter den Gleichen in einen: aristokratischen Staate nicht nur gerecht, sondern bringt auch Nutzen? 4. Daher erweisen sich, wenn die regierende Klasse zahlreich ist, manche demokratische Einrichtungen als nützlich, wie z. B. die halbjährige Dauer der Staatsämter, damit alle „Homöen" an die die jedoch Misere»: Bewußtsein nicht immer umnittclbar vorliegt. Z. B. Ein Groschen, ein Thaler, sagt man, macht nichts ans; mit alle»: dem Nichts-AuSmachcn wird der Beutel leer — macht was ans — ein sehr qualitativer Unterschied." S. Hegel, Geschichte der Philosophie Bd. Il, S. 140. 2. Vergl. Buch IV, Kap. 10. 3. Mit den: Ausdrucke „die Gleichen" (Homöen) hat Aristoteles die regierenden Klassen in den dorischen Staaten in: Sinne. — Übrigens beruhte die lange Dauer der oligarchischen Verfassung in Venedig ans ähnlicher Politik. 20 * 308 Aristoteles, Politik. Reihe kommen. Den» die Homöen bilde» auch wieder eine Art Volkskörperschaft, in der sogar die Demagogen nicht fehlen, wie früher gesagt ist? Diese kurze Dauer der Staatsämter läßt auch die Oligarchieen wie die Aristokratieen nicht so leicht in ein Dynastenregiment hineingeraten; denn einer, der nur kurze Zeit im Amte ist, kann nicht so leicht üble Absichten ausführen, wie der, welcher die Macht auf lange Zeit besitzt. Gerade die zu lange Dauer der Staatsämter aber ist der Grund der Entstehung von Tyrannenherrschaften in Oligarchieen und Demokratieen. Denn in beiden trachten nach der Tyrannis entweder die mächtigsten — und das sind hier die Demagogen, dort die Häupter mächtiger Familien — oder die Inhaber der höchsten Staatsämter, wenn sie lange im Amte sind. 5. Zur Erhaltung der Verfassung trägt aber nicht allein die Entfernung von den zerstörenden Elementen bei, sondern es thut das zuweilen auch die drohende Nähe derselben. Diese erzeugt Furcht, welche auf die sorgfältige Erhaltung der bestehenden Zustände nun um so mehr bedacht ist. Es müssen daher diejenigen, welchen die Verfassung am Herzen liegt, dergleichen Besorgnisse aufregen, damit die Bürger auf ihrer Hut sind und die Bewachung der Verfassung, wie eine nächtliche Sicherheitswache5, nie einstellen; ja, sie müssen die entfernten Besorgnisse als nahe schildern. Ferner muß den Rivalitäten und Zwistigkeiten der Vornehmen teils durch gesetzliche Mittel vorgebeugt werden, teils muß auf die bei diesen Zwistigkeiten nicht Beteiligten gesehen werden, ehe auch sie hineingeraten, — eine Sorgfalt, die sich dadurch rechtfertigt, daß gerade das Übel in seinen: Anfänge zu erkennen nicht Sache des ersten besten ist, sondern dazu ein erfahrener Staatsmann gehört. 6. Gegen die Verfassungsveränderung, die in Oligarchieen und Republiken dadurch eintreten kann, daß die Censusklassen immer 4. CharikleS unter den Dreißig, Phrynichus unter den Vierhundert in Athen. o. Wie sorgfältig und nach welchen: feinersonnenen Kontrollinechanis- inus der Wachtdienst zur Nacht in den griechischen Städten versehen ward, lehrt Ä n e'a s in seiner Schrift von der Verteidigung der Städte Kap. 21. — Vgl. die Einleitung. Fünftes Buch. Siebentes Kapitel. 309 dieselben bleiben, während der Geldreichtum im Staate wächst °, erweist es sich als ein gutes Mittel, die Masse des gesamten Steuerkapitals mit der der früheren Zeit zu vergleichen, und man kann dies in den Staaten, wo die Bürger jährlich geschätzt werden, alle Jahre thun, in den größeren alle drei oder alle fünf Jahre. Und ergibt es sich dann, daß das Stcuerkapital vielfach größer oder vielfach kleiner ist, als das der früheren Zeit, da die Censusbesttmmungen der Verfassung aufgestellt wurden, so muß es Gesetz sein, daß auch die Sätze der Censusklassen höher oder niedriger angesetzt werden: höher, wenn der Reichtum des Landes gestiegen ist, wobei man als Maßstab für die Erhöhung das Vielfache nimmt, um das sich das Steuerkapital vermehrt hat, — nachgelassen und niedriger angesetzt, wenn es geringer geworden ist. — 7. Unterläßt man dies Verfahren, so kann einmal die Republik in Oligarchie und ein andermal die Oligarchie in Dpnastenregiment Umschlägen, oder es kann iin andern Falle die Republik in Demokratie, die Oligarchie in Republik oder Demokratie übergehen. Als eine gemeinsame Maßregel für Demokratie und Oligarchie wie für jede Verfassung ist ferner dies festzuhalten, daß man die Macht keines Bürgers über das Verhältnis hinaus wachsen lassen darf. Man muß den Bürgern vielmehr Ämter zu geben versuchen, die mit kleinen Befugnissen und langer Amtsdauer ausgestattet sind, als sogleich große; denn das verdirbt die Menschen, und „Glück zu ertragen ist nicht jedermann geschickt!" Will man dies aber nicht, so verleihe man sie wenigstens nicht auf einmal, und entziehe sie auch nicht wieder auf einmal, sondern thue beides nach und nach. Auch muß man versuchen, durch gesetzliche Bestimmungen die Zustände so zu gestalten, daß dieselben niemand ein erhebliches Machtübergewicht, sei es an Freunden oder an Vermögen, gestatten; hat man aber dies einmal nicht verhindern können, so muß man dergleichen Leute durch Entfernung ins Ausland beseitigen. 6. Wenn also die Vermögenssumme, die zu Ämtern befähigt, immer dieselbe bleibt,, aber wegen des wachsenden Geldreichtums doch mehrere den Zutritt zu Ämtern erlangen können, als früher. Dieser Fall ist schon im 5. Kapitel angedeutct und auf die Gefahr für Oligarchie,:» und Republiken in Demokratie umzuschlagen aufmerksam gemacht worden. 310 Aristoteles, Politik. 8. Da aber auch schon durch die Lebensweise, wie sie einige Privaten führen, Neuerungen im Staate angestiftet werden können, so ist eine Obrigkeit einzusetzen, welche ein Auge auf diejenigen hat, deren Lebensweise den Staatsintcressen nachteilig ist, in einein demokratischen Staate also sich nicht mit dem Geist der Demokratie, in einem oligarchischen sich nicht mit dem der Oligarchie in Einklang befindet. Und das geht so durch alle Verfassungen durch? Aus denselben Ursachen muß man auch den teilweisen Aufschwung einiger Elemente im Staate überwachen und den aus einem steigenden Wohlstände derselben etwa entstehenden Gefahren durch das Mittel begegnen, daß man den Klassen des Staates, die sich entgegenstehen, die Geschäfte und die Ämter anvertraut. Ich verstehe unter solchen sich entgegenstehenden Klassen die Vornehmen und die Menge, die Armen und die Reichen. Ein anderes Mittel besteht in dem Versuch entweder die Masten der Armen und Neichen zu vermischen oder den Mittelstand zu heben; denn dies löst die aus der Ungleichheit hervorkommenden Keime der Revolutionen auf? 7. ES ist dies nicht bloß ein in Vorschlag gebrachtes Theore'm, sondern eine Praxis, die wirklich bestand und deren Verallgemeinnng von Aristoteles empfohlen wird. Das antike Staatöprinzip bestimmte den ganzen Menschen, und ein Ultraliberaler unserer Zeit hat in der Regel keine Ahnung davon, wie entsetzlich er in seinem Privatleben selbst in dem demokratischsten Staate dcS Altertums sich geniert fühlen würde. In der alten Zeit der griechischen Staaten machte sich die Kontrolle ganz von selbst. Wenn Aristoteles aber die Einsetzung einer eigenen Obrigkeit empfiehlt, so kommt das daher, weil zu seiner Zeit die Menschen ihre Interessen schon mehr auS dem Staatsleben hcrauszogen und daö Privatleben — besonders durch die Philosophen und den Einfluß der Dichter nach dem Vorgänge des Euri'pides — sich zu bilden begann. Schon vor Aristoteles' Zeit begann etwas dem Kosmopolitismus Ähnliches sich in Griechenland zu regen. Dichtete doch schon Euripides: „Der ganze Lustkreis ist des Adlers weite Bahn, Und Wacker» ist die ganze Welt ihr Vaterland." Desgleichen rief derselbe in der Tragödie „Phri'xus" seinen Zeitgenossen zu: „Die Menschen, nicht die nackten Mauern, nenn' ich Stadt," was denn von dein neueren llki bene, idi pnlrin! nicht allzu weit entfernt ist. 8. Das Emporkommcn des Mittelstandes ließ ja auch in allen europäischen Staaten diese in eine neue Phase der Entwickelung eintretcn, wie die Beispiele Englands, Frankreichs und Deutschlands zeigen. Heute Fünftes Buch. Siebentes Kapitel. 311 9. Eine Hauptsache aber in jeder Verfassung ist, daß durch die Gesetze, wie durch die gesamte innere Verwaltung eine Ordnung der Dinge hervorgestellt ist, in welcher es den Inhabern der Staatsämter unmöglich wird, sich dadurch zu bereichern. Vorzüglich hat man hierüber in Oligarchicen zu wachen. Denn die Menge grämt sich gar nicht so sehr darum, daß ihr der Weg zur Staatsgewalt versperrt ist, ja sie hat es recht gern, wenn man sie ruhig ihren Geschäften nachgchen läßt; nur muß sie nicht glauben, daß sich die Machthaber an dem gemeinen Gut vergreifen. Zst dies aber der Fall, dann wird die Kränkung, als Ausschluß von Ehre und Gewinn, auch doppelt empfunden. — 10. Diese Einrichtung einer ehrlichen Verwaltung ist auch das einzige Mittel, die Vereinigung von Demokratie und Aristokratie in einem Staate zu ermöglichen; denn es wird dadurch eben möglich, daß beide, die Vornehmen so gut als die Menge, das haben, was sie wollen. Die Befugnis nämlich, daß alle Anteil an der Regierung haben, gehört zum Wesen der Demokratie, die faktische Besetzung der Staatsämter durch die Vornehmen zu dem der Aristokratie. Die Vereinigung beider Elemente tritt dann ein, sobald die Besetzung der Staatsämter nicht mit Gewinn verbunden ist. Die Armen werden keine Lust haben dergleichen zu verwalten, da dabei nichts zu gewinnen ist, sondern lieber ihren eigenen Geschäften nach- gehcn; die Reichen dagegen werden es können, weil sie bei ihrem Vermögen eines Gewinstes vom Gemeingut nicht bedürfen; und hiervon wird die Folge die sein, daß die Armen wohlhabend werden, weil sie bei ihren Geschäften bleiben, und daß die Vornehmen es nicht nötig haben, sich von Leuten aus dem niedrigen Volke beherrschen zu lassen. 11. Um nun zu verhüten, daß die Staatsgelder entwendet werden, muß die Übergabe derselben in Gegenwart aller Bürger geschehen und müssen Rechnungsabschriften bei den Geschlechter- vcrbänden, den Aushebungs- und Verwaltungsdistrikten ^ niedergelegt geht die Politik des europäischen Staatensystems entschieden einer weiteren Vereinfachung dadurch entgegen, daß auch in der Osthälfte Europa's, in Rußland, die Schranken niebergeworfen werden, welche in diesem weiten Reiche bisher der Bildung eines Tiers-ötat entgegenstanden. 9. In Athen waren die zehn Verwaltungsdistrikte (Phy'len) auch der 312 Aristoteles, Politik. werden, ferner muß das Gesetz für diejenigen, welche sich den Ruhm uneigennütziger Amtsführung erworben haben, Ehrenauszeichnungen anordnen. Zn den Demokratieen sind die Reichen zu schonen, und es muß weder ihr Besitz noch der Ertrag desselben einer Teilung unterworfen werden, ein Verfahren, das wirklich in einigen Verfassungen unmerklich einreißt. Besser ist es vielmehr, selbst ihrer Bereitwilligkeit zur Übernahme kostspieliger und dabei nutzloser Staatsleistungen wie der Stellung von Chören zu musischen Festen, Fackelaufzügen" und dergleichen mehr, keine Folge zu geben. Aushebung und Einteilung des Heeres zu Grunde gelegt. Der Distriktsvorsteher (Phyla'rch) hatte die Namen aller Dienstpflichtigen in seine Rolle einzutragen. Über die Rcchenschaftöablegung der Staatsgelder vergleiche Böckh, Staatshaushaltung der Athener, Buch II. 10. Der Staat zu Athen forderte von seinen Bürgern öffentliche Leistungen, durch die ihm, wenn ihm dadurch auch keine Einnahme erwuchs, doch eine Ausgabe erspart ward. Dies sind die „Liturgieen". Die kostspieligste Liturgie war die „Choregi'e", d. h. die Stellung eines ChorS zu musischen Ago'nen an Festen, die mit Aufführung von scenischcn Darstellungen, Tragödien, Sa'tyrdramen, Komödien, Dithyramben ober mit tonkünstlerischen Leistungen von Cither- und Flötenspielern oder mit Tänzen gefeiert wurden. Diese Chöre waren sehr kostspielig, besonders die für die Tragödie. Die Tänzer, Sänger, Wettläufcr mußten sehr gut bezahlt werden, und außerdem kosteten Einübung, Beköstigung, Schmuck und Kleidung große Summen. Vergl. Böckh, a. a. O. Buch III, Kap.2I. 11. Der Fackellauf zu Fuß war eine gewöhnliche Feierlichkeit in Athen. Zn Pferde ward er zu Sockrates' Zeit in Athen znm ersten Male gehalten. Die Kunst bestand darin, daß man am schnellsten lies oder ritt und die Fackel nicht verlöschen ließ. Die Kämpfer trugen dazu nicht Pechfackeln, wie bei uns, die leicht verlöschen, sondern kerzenähnliche Wachsfackeln, aufgesteckt auf einem mit einem Schilde versehenen Lichtträger, bei denen das Erlöschen nicht so leicht war. Da der Wettkampf bei Nacht abgehalten ward, so war dazu wohl die Erleuchtung des Kampfplatzes notwendig. Die ganze Feier war zur Ehre der Götter des wohlthätigen Feuers eingesetzt, des Hephä'stos, des Prome'theus, der Athe'ne (die als Göttin der Künste zugleich Feuergöttin ist), der A'rtemis als Mondgöttin und des Feuergottes Pan. Böckh, a. a. O. Buch III, Kap. 23. Der praktische Philosoph nennt diese kostspieligen Festlichkeiten nutzlos und hat von dem Standpunkte des Politikers und Staatsökonomen seiner Zeit wohl nicht unrecht. Im ganzen lag aber doch auch in diesen Agonen eine heitere Darstellung schönen Menschenwesens, geknüpft an die beseligenden Gaben der Gottheit, wogegen die öde, verschwenderische und Fünftes Buch. Siebentes Kapitel. 313 12. Zn einer Oligarchie dagegen muß man besonders für die Armen bedacht sein, die mit einem Einkommen verbundenen Ämter ihnen zuteilen und eine von einem Neichen ihnen zugefügte Kränkung strenger ahnden, als eine, die ihnen von Angehörigen ihres eigenen Standes widerfährt. Das Familiengut muß nicht beliebig durch Schenkung, sondern nach der natürlichen Geschlechtserbfolge vermacht werden, sowie auch nie mehr als ein Erbgut auf den nämlichen Erben fallen darf. Hierdurch erzielt man eine größere Vermögensgleichheit und bewirkt, daß mehr Arme in Wohlstand versetzt werden. 13. Eine für Demokratie wie für Oligarchie gleich nützliche Maßregel besteht ferner darin, diejenigen Bürger, welche weniger Anteil an den Regicrungsrechten haben, in allen übrigen Dingen^ entweder gleichmäßig oder vorzugsweise zu berücksichtigen. Es findet dies in der Demokratie seine Anwendung auf die Neichen, in der Oligarchie auf die Armen.^ Dagegen sind diejenigen Ämter, welche geistig-leere Pracht unserer feuerwerkenden Pyrotechnik nicht eben vorteilhaft erscheint. 12. Z. B. bei Erteilung von weniger wichtigeren Ämtern, Ehrenbezeigungen, Gratulationsgesandtschaften und anderer Dinge, die jedes Staatstum in Fülle aufzuweisen hat. Sie befriedigen die Eitelkeit der einzelnen, werden Gegenstand des Strebens und sind den Machthabern nicht nur nicht gefährlich, sondern auch nützlich. 13. Es ist hier nicht von Rechtsznständen, sondern von faktischen Zuständen die Rede. ES sollten in der Demokratie die Armen äs fürs eigentlich nicht herrschen, wie in Buch VI, Kap. I ausdrücklich hervorgehoben wird, aber sie herrschten äs kaoto. Ebenso sollten in der Oligarchie staatsrechtlich nicht die Reichen regieren, aber sie regierten thatsachlich. lind vollends war zur Zeit des Aristoteles die Oligarchie zu einer solchen Nnrcchtmäßigkeit zusammengeschrumpft, wie sich andererseits die Demokratie zu einer solchen Ungeheuerlichkeit, als ein Regiment der Armen ist, ausgedehnt hatte. Nun aber gilt es für den Staatsphilosophcn, die Mittel zu finden, welche diese für eine einfache Auffassung allerdings abnormen Zustände der Verfassungen erhalten; und in diesem Falle macht der antike Verstand dieselben mit nüchterner Strenge ausfindig. Schon vor Aristoteles waren die Verfassungen in ihrer Entartung Gegenstand solcher einfachen Betrachtungen, und ein Xe'nop hon oder wer sonst der Verfasser sein mag, nimmt in der merkwürdigen Schrift über den Staat der Athener die Demokratie Athens zu seiner Zeit für Demokratie schlechtweg. Er verachtet und verurteilt sie, aber er erkennt au, daß die Art und Weise ihrer Einrichtung trefflich geeignet sei, sie vor Veränderung, auch vor der, 314 Aristoteles, Politik. Klip, s B-tt. der eigentliche Ausdruck der Staatsgewalt und des Verfassungs- zustandes sind, den Vollbürgern entweder allein oder doch vorzugsweise anzuvertrauen. 14. Drei Eigenschaften sind es, deren Besitz für diejenigen, welche die höchsten Staatsämter bekleiden sollen, unerläßlich ist: zuerst die Liebe zu der bestehenden Verfassung, sodann die größte Fähigkeit für die Geschäfte ihres Amtes, drittens Tugend und Gerechtigkeit in der bestimmten Weise, die einer jeden Verfassung angemessen ist." Denn eben daraus, daß die Gerechtigkeit nicht in allen Staatsverfassungen dieselbe ist, ergeben sich mit Notwendigkeit auch die Unterschiede derselben. Nun entsteht die Schwierigkeit, wenn es sich so trifft, daß diese drei Eigenschaften nicht in einer Person vereinigt sind, wie man alsdann die Auswahl treffen soll. Man setze z. B. den Fall, es sei jemand ein guter Feldherr, dabei aber ein schlechter Mensch und kein Freund der Verfassung, sein Mitbewerber aber bloß ein rechtschaffener und von Liebe zur Verfassung erfüllter Mann, wie soll man alsdann die Wahl treffen? 15. Hier hat man, wie inir scheint, auf zwei Dinge zu sehen: welche Eigenschaft in höherem und welche in geringerem Grade Eigentum aller Menschen insgesamt ist. Demnach ist bei der Wahl die in seinem Sinne eine Verbesserung wäre, zu schützen. Hat man sich mit dieser Fassung der Sache vertraut gemacht, so wird man leicht inne werden, woran sich Machiavelli in seinem Buche „Vom Fürsten" geschult hat. Diese tüchtige Energie, welche die Sachlage so acceptiert, auch wenn sie ihren inneren Gehalt verwerfen muß, dabei aber das logisch Notwendige thut, damit sich dieselbe durchsetze, ging unter den heutigen Völkern lange Zeit besonders den Deutschen ab, wogegen sie den Franzosen, Italienern und Engländern niemals fehlte. Gottlob ist eS nun auch in Deutschland hierin anders geworden. 14. Denn die Tugend des Bürgers ist keine absolute, sie hat sich vielmehr nach dem Charakter der Verfassung zu richten, welcher der Bürger angehört. Vor allem ist es dies Theore'm, welches den tiefsten Blick in das antike Staatstum gewährt, in welchem selbst auch die sittliche Natur des Menschen einem Partikularismus unterliegt. Geschichtlich tritt diesen, Staatstum zuerst der KoSmopolitismus gegenüber, der auch noch heute von den Anhängern des Staatütums als die ärgste Staatsketzerei angesehen wird. Und doch hat er keinen Inhalt, sondern er bringt nur Gleichgültigkeit gegen den bestimmten Staat sowie den individuellen Egoismus Fünftes Buch. Siebentes Kapitel. 315 eines Feldherrn mehr auf seine Kenntnis als auf seinen sittlichen Wert zu achten; denn Feldherrntalent ist seltener als Rechtlichkeit. Bei der Aufsicht über dis Gesetze und den Staatsschatz dagegen ist die Sache umgekehrt; denn zu einer solchen Stellung ist eine größere Tugend erforderlich, als man bei der großen Menge der Menschen antrifft, während das dafür erforderliche Wissen von allen erworben werden kann. Nun könnte man noch fragen: wenn Fähigkeit zum Amte und Liebe zur Verfassung vorhanden sind, wozu bedarf cs dann noch der Tugend? Werden nicht diese beiden Eigenschaften alles für den Staat Ersprießliche schon allein bewirken? Es scheint nicht. Denn cs könnte wohl sein, daß den mit diesen beiden Eigenschaften ausgerüsteten Personen die Selbstbeherrschung fehlte; und wie sie alsdann selbst ihre eigenen Interessen trotz aller Sachkenntnis und Selbstliebe nicht zu fördern verstehen, ebenso könnte es manchen unter ihnen dann auch in der Verwaltung des Gemeinwesens ergehen. 16 . Ganz allgemein gefaßt aber, gehört alles das, was durch die Gesetze als eine der Verfassung nützliche Bestimmung ausgesprochen ist, zugleich auch zu den Momenten, die eine Verfassung erhalten. Dahin gehört auch der oft erwähnteHauptsatz, nach welchem inan darauf zu achten hat, daß die Masse der Staatsangehörigen, welche die Verfassung will, stärker sei als die, welche sie nicht will.Neben diesem allen aber darf ein Punkt nicht unbeachtet in die Höhe. Sodann aber kommt der große Satz des Christentums- „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst". Dieser ist inhaltsvoll und jenem antiken Staate positiv verderblich. Io. Dieser Grundsatz hatte bei den Griechen eine so allgemeine Gültigkeit, daß seine Befolgung selbst in , den allerspeziellsten Sachlagen anempfohlcn wird. Der öfter genannte Äne'as (zwischen 360 und 356 v. Chr. lebend) sagt: „Wenn der Stadt Gefahr droht, der Feind in der Nähe ist, so muß zum Behuf der Gliederung der Mannschaft eine Auswahl der Verständigsten und Kriegserfahrensten getroffen werden. Diese müssen zur Disposition deS Befehlshabers stehen, sie sind zu Ausfällen, Patrouillen, Reserven zu verwenden. Sie müssen gut gesinnt und mit der bestehenden Ordnung der Dinge zufrieden sein, um die Umtriebe der Unzufriedenen und Andersgesinnten im Zaum zu halten. Die Führung sei in den Händen eines umsichtigen und energischen Mannes, der besonders bei einem Umschwünge der Dinge am meisten zu verlieren hat." Aneaö Ta'cticus, Von der Verteidigung 316 Aristoteles, Politik. bleiben, der heute der Aufmerksamkeit der ausgearteten Verfassungen entgeht, die Jnnehaltung eines Mittelmaßes in der Einrichtung der Staatsverhältnisse. Viele für demokratisch geltende Einrichtungen lösen die Demokratieen auf, und viele dergleichen oligarchische die Oligarchie. Und wenn nun Staatsmänner in einer solchen Abweichung vom Maße die einzige Tugend sehen und so das Prinzip der Verfassung auf die Spitze treiben, so bedenken sie dabei nicht, daß cs damit ist, wie mit einer Nase, die, wenn sic gleich von der schönsten Geradlinigkeit zur Habichts- oder zur Stumpfnase abweicht, doch immer noch schön und dem Auge wohlgefällig sein kann. Wollte nun aber ein Künstler mit dieser Abweichung bis zur Übertreibung fortfahren, so würde zunächst das Maßverhältnis des Gliedes verloren gehen, und dann würde es zuletzt dahin kommen, daß dasselbe gar nicht mehr als eine Nase erschiene, wegen des Übermaßes in dem einen und wegen des Mangels in dem andern der Gegensätze.^ Und ebenso verhält es sich auch mit den anderen Gliedern. 18 . Ebendasselbe tritt bei allen Verfassungen überhaupt ein?' Eine Demokratie und Oligarchie kann immer noch leidlich beschaffen sein, wenn sie auch von der besten Ordnung abgewichen ist. Wird aber mit dieser Abweichung in beiden Formen weiter fortgefahren, so wird zuerst die Verfassung verschlechtert, und zuletzt bleibt sie gar keine Verfassung mehr. Es darf daher dem Gesetzgeber und dem Staatsmann nicht entgehen, zu wissen, welche demokratische Einrichtungen die Demokratie erhalten und welche sie zerstören und welche oligarchische Einrichtungen die Oligarchie fördern und welche der Städte, Kap. I. — Die politischen Differenzen wirkten in den kleinen Staatsorganismen der Griechen ungleich drastischer. Es stand dabei gleich alles auf dein Spiele. 16. Der abnorme konvexe Bogen der Habichtsnase erscheint als ein unförmliches HinauSgchen über, und der abnorme Konkavbogen der Stumpfnase als ein unförmliches Zurückbleiben unter der geraden Linie Das erste nennt der Philosoph Übermaß, das zweite Mangel, der den beiden Gegensätzen, d. i. den beiden Nasenformen, anhaftet. Die fast gerade Nasenlinie dagegen ist die Mitte, und eS ist ein bekannter, in der E'thik entwickelter Satz des Aristo'teles, daß das Vortreffliche in der Mitte der Extreme liege. 17. Und nicht bloß bei der überhaupt besten. Fünftes Buch. Siebentes Kapitel. 317 sie untergraben. Keine von beiden Verfassungen kann existieren oder Dauer haben, wenn sie nicht die beiden Elemente, eine Körperschaft der Reichen und eine Volksinasse enthält; sondern sobald Gleichheit des Vermögens eintritt, so wird notwendig aus ihnen eine andere Verfassung, und hieraus folgt überhaupt, daß ein so verderbliches Bestreben, übertriebene Gesetze aufzustellen, die Verfassungen selbst zu Grunde richtet. 19. Die erwähnte» Fehler werden nun sowohl in den Demo- kratieen als in den Oligarchieen gemacht. Zn den Demokratieen, wo das souveräne Volk die Gesetze macht, begehen sie die Demagogen, indem sie durch den gegen die Neichen unterhaltenen Kampf den Staat immer in zwei Teile spalten. Gerade im Gegenteil aber müßten sie sich den Anschein geben, als sprächen sie für die Neichen, und dasselbe müßten in den Oligarchieen die Oligarchen für das Volk thun und ihrem Oligarcheneide vielmehr eine der heutigen entgegengesetzte Form geben. Denn heute lautet der Eid in einigen Staaten so: — „und ich will dem Volke feindlich gesinnt sein und ihm durch mei nen Rat n ach Kräften schaden".^ Anstatt dessen 18. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß diese Eide wirklich geschworen worden sind. Die Demokratie war in ihrer Entartung bis zum Kriege gegen die Reichen vorgegangen, die es bei ihren Mitteln nnd ihrer Bildung als eine schimpfliche und unerträgliche Last empfanden, sich von der Masse beherrschen zu lassen. Wir erinnern uns, daß in Me'gara, als die Oligarchen zurückkehrten, nach dem Wortlaute des Gesetzes niemand ein obrigkeitliches Amt bekleiden sollte, der nicht gegen das Volk gekämpft hatte. So war denn in den Republiken Griechenlands aus der staatlichen Entwickelung der Klassenhaß der Armen und Reichen hervorgegangen und hatte sich in den Staatsformen selbst einen Ausdruck gegeben. In Rom finden wir dieselbe Erscheinung, wenngleich mit einigen Modifikationen. Die Monarchie beseitigt aldann den freien Staat und erstickt den Klassenhaß, der fortan, nachdem ihm die Möglichkeit entzogen, sich einen staatlichen Ausdruck zu geben, in dem Proletariat als ein Ausdruck der Gesellschaft anftritt und sich gegen diese, nicht gegen eine bestimmte Staatsform wendet. Das Proletariat ist ein durchaus unantikes Element und war streng genommen auch in denjenigen griechischen Staaten nicht zu finden, welche znm größten Teil aus Armen bestanden, weil sie, auch wenn sie nur allein aus Armen bestanden hätten, immer als Gemeinwesen organisiert waren, in welchem das Vergnügen, das anskömmliche Leben nnd das Regiment der Armut den Inhalt der allgemeinen Angelegenheiten 318 Aristoteles, Politik. sollte man lieber die entgegengesetzte Fassung und Nolle annehmen und schwören: „Ich will dem Volke niemals Unrecht thun." 20. Das wichtigste aller konservativen Verfassungselemente, die besprochen sind, ist aber die heute überall vernachlässigte Erziehung der Zugend im Sinne und Geiste der Verfassung. Die heilsamsten Gesetze, hervorgegangen aus der einmütigsten Billigung allerStaatsangehörigen, nützen gar nichts, wenn die Bürger nicht im Geiste der Verfassung an dieselben gewöhnt und gebildet wurden, und zwar in demokratischer Weise, wenn die Gesetze demokratisch, in oligarchischer wenn sie oligarchisch sind?" Ohne Erziehung fällt der einzelne, aber ebensowohl auch der Staat der Zügellosigkeit anheim. — 21. Die nächsten Äußerungen einer solchen Erziehung im Geist der Verfassung bestehen aber nicht darin, daß man so handelt, wie es die Oligarchen oder die Freunde der Demokratie gerne sehen, sondern darin, daß man zu demjenigen fähig ist, wodurch man sich auf der einen Seite als Oligarch, auf der andern als Bürger in einer Demokratie behaupten kann. Heute aber werden in den Oligarchieen die Söhne der Regierenden in weichlicher Üppigkeit erzogen, während die der Armen durch Leibesübung und Arbeit abgehärtete Menschen werden; und daraus folgt, daß sie Kraft und Lust haben Neuerungen anzufangen. 22. Dagegen hat in den demokratischen Staaten, die als vorzugsweise demokratisch gelten, ein Verfahren Platz gegriffen, das dem Staatsinteresse schnurstracks zuwiderläuft. Die Ursache desselben ist die falsche Fassung des Begriffs der Freiheit. Zwei Momente nämlich sollen das Wesen der Demokratie bestimmen, Herrschaft der Mehrzahl und Freiheit. Nun werden Gerechtigkeit und Gleichheit zusammengemorfen, die letztere wird darin gesetzt, daß dasjenige, was bildeten. Das Proletariat dagegen beginnt mit dem ersten modernen Staat, mit dein monarchischen Rom. — Die Masken und Rollen, welche der Philosoph hier als Ablenknngs- und Beschwichtigungsinittel den Machthabern in den alten Deinokraticcn und Oligarchieen anempfiehlt, sind von denen der modernen Staaten in gebührendem Umfang der Aufmerksamkeit gewürdigt worden, wen» auch nicht ausschließlich in Form der Eide. 1!>. Und wir mögen hinzusetzen: „in monarchischer, wenn der Staat monarchisch ist". Fünftes Buch. Achtes Kapitel. 319 die Menge will, für jeden bindend sei; Freiheit und Gleichheit aber soll darin bestehen, daß jeder thun kann, was er will; und so lebt denn in solchen Demokrntieen jeder wie er will oder „nach seines Herzens Gelüst", wie Euri'pides sagt.-" Aber dies ist verkehrt. Man soll ein der Verfassung gemäßes Leben nicht für Sklaverei halten, sondern als Mittel, das den Staat erhält. Dies wäre im allgemeinen von den Ursachen der Veränderungen und des Verfalls der Verfassungen^ und den Mitteln ihrer Erhaltung und Dauer zu sagen. Achtes Kapitel. Es ist nun noch übrig zu untersuchen, was die Monarchie verderben und was sie erhalten kann. Im ganzen genommen haben ^ die Schicksale des Königtums und der Tyra'nnis Ähnlichkeit mit dem, was in betreff der Freistaaten gesagt worden ist. Das Königtum nähert sich der Aristokratie, die Tyra'nnis geht aus einer Vereinigung der extremsten Oligarchie und Demokratie hervor und ist deshalb auch, als die aus zwei Übeln zusammengesetzte und die Entartungen und Fehler beider Verfassungen enthaltende Staatsform, für die Unterthanen die schlimmste. 2. Schon die Entstehung beider Arten von Monarchie führt auf entschiedene Gegensätze. Das Königtum ward in der Absicht gegründet, die rechtlichen Leute ^ gegen das Volk zu schützen; und aus der Mitte der ersten wird der König eingesetzt wegen seiner Überlegenheit an Tugend oder an Thaten, zu welchen ihn die Tugend befähigte, oder weil er den Vorzug hatte, aus einem solchen Geschlechte 20. Es ist hier kein bestimmtes Citat gegeben (obschon sich Euri- pidcs, Iphigenie in Au'lis V. 1017 vergleichen läßt), sondern der Philosoph erinnert zur Erheiterung der Hörer an eine von jenen: Dichter häufig gebrauchte Ausdrucksweisc. Euripides repräsentierte ans lange Zeit das Maß der allgemeinen Bildung bei den Griechen, wie er denn auch am weitesten gekannt war. 21. Unter den Ursachen der Verfassungsumwälzungen fehlt bei unserem Autor der Ruin der Finanzen, dies wichtige Motiv für Revolutionen der neueren Staaten. Der Grund liegt darin, daß zur Zeit der griechischen Geschichte das Kreditsystem noch nicht entwickelt war. I. Im politischen Sinne zu fassen: Iss lionustss Zsns, die vermögenden, begüterten Leute. Vgl. unten § 6 dieses Kapitels. Aristoteles, Politik. 3 20 abzustammen. Der Tyrann wird aus dein Volke und der Masse gegen die Vornehmen eingesetzt, um das Volk vor ungerechter Behandlung von ihrer Seite zu schützen. Dies erhellt aus der Geschichte. Die meisten Tyrannen sind, um cs kurz zu sagen, aus Demagogen hervorgegangen, die durch Verleumdung der Vornehmen das Vertrauen des Volkes gewannen. Auf diese Art bildeten sich einige Tyrannenherrschaften, als die Staaten schon mächtig geworden waren, während andere Tyrannen älterer Zeit aus Königen hervorgingen, welche die vaterländischen Satzungen übertretend nach einer mehr despotischen Macht strebten; noch andere sind aus den zu den höchsten Obrigkeiten Gewählten entstanden, da in allen Zeiten die Volksgemeinden ihre politischen und priesterlichen Beamten^ auf lange Zeit wühlten. Endlich gingen noch Tyrannen aus Oligarchieen hervor, in welchen man einen mit großer Machtvollkommenheit zu den höchsten Ämtern erwählte. — 4. In allen diesen Fällen war nun der letzte Schritt leicht gethan und hing nur von ihrem Willen ab, da sie vorher schon teils eine königliche Herrschaft, teils eine hohe Ehrenstellung inne hatten. So erhoben sich Phi'don^ in A'rgos und andere aus königlicher Herrschaft zur Tyrannis; dagegen die ionischen Tyrannen und Pha'laris hatten vorher eine hohe Ehrenstellung gehabt: Panä'- tius zu Leonti'ni, Ky'pselus in Korinths, Pisistratus in Athen, sowie 2. Die im Texte stehenden Ausdrücke „Deiniurgieen" und „Theorieen" sind die ältesten griechischen Ausdrücke für das, was wir weltliche und geistliche Behörden nennen. Die Ausdrücke haben eine altehrwürdige choctische Färbung und gehen hauptsächlich auf dorische Staaten, die berühmtesten in der Geschichte von Alt-He'llas. Die Theo'ren waren stehende Magistrate, Kollegien, welche an Orakelstädten, wie Py'tho, und Feststädten, wie Oly'mpia, die Staatsopfer in der Festzeit brachten oder die Orakel einholten. Solche Kollegien gab es in Ägi'na, Mantine'a, Messe'nien, Tröze'ne, Tha'sos. Sic speisten zusammen. DiePy'thier der Spartaner gehören ebenfalls hierher. Diese hatten die Orakel des delphischen Gottes, der immer die Oberaufsicht über die spartanische Verfassung führen sollte, treu den Königen des Landes zu überbringen. Auch i» Athen gab eS in den älteren Zeiten ein Kollegium, welches außer häuslichen Sühnungen die Auslegung der Orakelsprüche in seiner Hand hatte; aber es ging ein, und an die Stelle dieser „Pythochre'sten" traten periodische Festgesandtschaften (Theorieen). 3. S. Otfried Müller, Dorier I, 155; II, 163. 4. Kypselus in Korinth um 658 v. Chr. Fünftes Buch. Achtes Kapitel. 321 Diony'sius* * in Syraku's und andere mehr wurden in derselben Weise Tyrannen aus Demagogen. 5. Wie ich nun oben gesagt, stellt sich das Königtum neben die Aristokratie. Denn es ist ein Regiment der Würdigkeit, mag nun diese auf dem persönlichen Werte des Herrschers oder dem seines Geschlechtes oder auf Wohlthaten, die er erwiesen, oder auf diesen Dingen und der Macht dazu beruhen. Denn alle diejenigen, welche diese Würde erlangten, hatten entweder ihren Städten oder Stämmen Wohlthaten erzeigt oder besaßen dazu die Macht; so hatten die einen im Kriege ihr Vaterland vor Sklaverei gerettet, wie Ko'drus, die anderen es aus derselben befreit, wie Cy'rus, noch andere eine Stadt gegründet oder ein Landgebiet gewonnen, wie die Könige der Lake- dämo'nier, Makedo'nier und Molosser. 6. Seiner Bestimmung nach soll der König ein Wächter sein darüber, daß den Besitzern von Vermögen keine Ungerechtigkeit widerfahre, das Volk aber nicht übermütig behandelt werde. Die Tyrannenherrschaft dagegen verfolgt, wie oft gesagt ist, gar keinen gemeinnützigen Zweck, ausgenommen die Fälle, wo der eigene Vorteil es erfordert. Der Lebenszweck des Tyrannen ist der sinnliche Genuß, der des Königs der sittliche Adel^, daher trachtet auch der Tyrann vorzugsweise nach Geld, derKönig vielmehr nach Ehre. Die Leibwache des Königs sind Bürger, die des Tyrannen sind fremde Söldner? 7. Daß aber die Tyra'nnis die Übel der Demokratie und der Oligarchie vereint in sich enthält, ist leicht zu begreifen. Wie in der letzteren so ist auch in ihr der Hauptzweck auf den Reichtum gerichtet; denn ganz notwendig kann nur durch ihn das stehende Heer und das üppige Leben unterhalten werden; ferner haben beide das Mißtrauen gegen die Volksmasse mit einander gemein, deren Entwaffnung darum auch eine gewöhnliche Maßregel ist. Beide ferner, Oligarchie wie Tyrannis, drücken das niedere Volk, weisen es aus der Stadt und lassen es zerstreut sich an verschiedenen Orten ansiedeln? Von 5. Im Texte heißt es „das Schöne" (rä xaUIv), d. i. das sittlich Gute. 6. Wie schon oben bemerkt. S. Buch III, Kap. 9, § 4. 7. Alle diese Maßregeln traf Pisistratus in Athen, vornehmlich die * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ten: Deutschland u'ber a'lleS. S 1 lrang«,isch«idtlcheB.grch.n.rL,n.Kl.;Pd.23;Lfr§.15.) Aristoteles' Politik. 21 322 Aristoteles, Politik. der Demokratie hat dieTyraunenherrschaft den fortwährenden Kriegszustand gegen die Vornehmen, die öffentlich oder heimlich betriebene Vernichtung und Verbannung derselben, weil sie in ihnen ihre Nebenbuhler und das Hindernis für ihr Regiment sieht. Und in der That gehen von dieser Klasse auch die Umtriebe (gegen die Tyrannen) aus, da sie einesteils selbst herrschen, andernteils wenigstens nicht geknechtet sein will. Aus diesem Verhältnis entsprang daher auch der dem Thrasybu'lus vom Peria'nder erteilte Rat, die hervorragenden Ähren abzuschlagen, womit er andeuten wollte, daß man immer die hervorragenden Bürger aus dem Wege räumen müsset 8. Wie nun schon angedcutet worden o, so wiederholen sich die Ursachen der Revolutionen in den freien Verfassungen auch in "den Monarchieen. Erlittenes Unrecht, Furcht und Verachtung sind die Triebfedern, welche viele Unterthanen zum Aufstande gegen die Monarchieen bringen. Am meisten empört sie das Unrecht einer gewaltsam-schimpflichen Behandlung, zuweilen auch die Beraubung ihres Eigentums. Auch die Zwecke der Revolutionen sind beim Tyrannen- und Königtum dieselben wie dort. Es gilt, sich in den Besitz des großen Reichtums und der Ehre der Monarchen zu setzen; und das sind Dinge, nach welchen alle trachten. — 9. Die Angriffe selbst aber sind teils gegen Leib und Leben, teils gegen die Herrschaft der Regierenden gerichtet. War Beschimpfung die Ursache, so wenden sich die Angriffe gegen die Person des Monarchen. Eine gewaltsamschimpfliche Behandlung kann sich in mancherlei Weise äußern, und eine jede wird dann Ursache zur Rache; und wenn die mit diesem Gefühl erfüllten sich erheben, so wollen sie meistens nur Rache nehmen, nicht selbst Machthaber werden. Den Angriff gegen die Pisistrati'den Entwaffnung des niederen Volkes und seine Ausweisung aus der Stadt, sowie seine Ansiedelung hier und dort zerstreut auf dem platten Lande. Die berüchtigtste Oligarchie der Dreißig in Athen verfuhr ebenso, aber mit noch viel grausamerer Strenge. Sie entwaffnete fast das ganze Volk und jagte eS in Masse aus der Ätadt. Sie entwarf einen Katalog derjenigen, die in derselben bleiben sollten, und vertrieb und tötete die anderen, „um die Stadt von schlechten Menschen zu reinigen". 8. Vgl. oben Buch III, Kap. 8, § 3. 9. S. oben Buch V, Kap. 2 ff. Fünftes Buch. Achtes Kapitel. 323 veranlaßte die Beschimpfung der Schwester des Harmo'dius, welche auch eine Drohung gegen den Bruder selbst enthielt. Harmodius wollte die Schwester, Aristogillon den Harmodius rächen. Gegen Peristnder, den Tyrannen von Ambrallia, ward eine Verschwörung angestiftet, weil er im trunkenen Mute seinen Liebling gefragt hatte, ob er schon von ihm schwanger sei. — 10. So fiel Phili'ppus durch Pausstnias, weil er ihn von Alltalus und seinem Anhänge hatte ungestraft beschimpfen lassen; so Aim/ntas der Kleine durch Delldas, weil er sich des Genusses seiner Zugend gerühmt hatte. Einen gleichen Grund hatte die Verschwörung des bekannten Eunu'chen gegen Evst- goras von Ci/prus, den jener umbrachte, weil er sich durch die Entführung seiner Frau von dessen Sohne beschimpft fühlte?" I I. Manche Verschwörungen sind ferner durch den Frevel sinnlicher am Leibe verübter Unzucht von seiten der Monarchen gegen sie veranlaßt worden; dahin gehört z. B. die Verschwörung des Kra- tä'us gegen Archela'us. Schon immer war ihm der Umgang mit dem Könige widerwärtig gewesen, so daß endlich ein geringer Vorwand seinen Entschluß zur Reife brachte. Archelaus hatte ihm eine seiner Töchter versprochen und ward wortbrüchig, indem er beide an andere verheiratend und gedrängt durch den Krieg mit Sillras und Arrha- ba'nus, die ältere dem Könige von Elime'a, die jüngere seinem Sohne Ann/ntas vermählte, wodurch er die Mißhelligkeiten zwischen jenem und seinem mit der Kleo'patra erzeugten Sohne zu beseitigen glaubte; aber die Hauptursache der Feindschaft war doch der Unwille über den unnatürlichen Umgang. — 12. Dieser Verschwörung hatte sich aus demselben Grunde der Larissäer Helleno'krates angeschlossen. 10. Philipps Ermordung fällt in das Jahr 336. Dies ist das jüngste Ereignis in der Aristotelischen Politik. Vgl. über das einzelne des Ereignisses D io doll XVI, 481 und Machiavelli in den viseorsi über Li'vins II, 28. Über Nillokles den Eunuchen s. Diod or XVI, 363. Evagoraö von Cypern fiel durch Meuchelmord 374 v. Ehr. Über die makedonischen Verhältnisse war Aristolleles gewiß sehr gut unterrichtet. Wenn uns sein Wissen darüber erhalten wäre, so würde dem tragischen Untergänge dieser Köuigsfamilie auch der Dichter nicht gefehlt haben; denn in dieser Geschichte lag der Stoff zu den gewaltigsten Tragödien. Vergleiche den Artikel „Olyllnpias" von Adolf Stahr in der Ency- klopädie von Ersch und Gruber. 21 324 Aristoteles, Politik, Auch seine Zugend hatte der König genossen, ihm aber dabei das Versprechen, ihn aus dem Exil in seine Heimat zurückzuführen, nicht gehalten. Und so glaubte jener, der König habe nicht aus Liebeslust, sondern zu seiner Schmach mit ihm Umgang gepflogen. Pa'rrhon und Herakli'des ", beide aus A'nnos, töteten den Ko'tys, um ihren Vater zu rächen; und Adamas fiel vom Kotys ab wegen der Beschimpfung, daß ihn jener als Knabe hatte entmannen lassen. 13. Viele verschworen sich auch aus Zorn über erlittene körperliche Mißhandlung durch Schlags und töteten ihre Dränger oder versuchten im Gefühl ihrer Schmach Hand an sie zu legen. Und das thaten selbst hohe Gewaltige und Personen aus königlichen Geschlechtern, wie z. B. Me'gakles sich mit seinen Freunden gegen die Penthali'den *2 in Mityle'ne, welche in der Stadt umher zu gehen und die Begegnenden mit Knütteln zu schlagen pflegten, verschwor und sie tötete. Und später brachte Sme'rdis den Pe'nthilus um, weil er von ihm geschlagen und von seiner Frau aus dem Hause herausgeschleift worden war. Das Haupt der Verschwörung gegen Archela'us aber war Deka'mnichus, der zuerst die Teilnehmer auf- reizte; und der Grund seiner Erbitterung war kein anderer, als daß ihn der König dem Dichter Euri'pides, um ihn auspeitschen zu lassen, übergeben hatte, weil dieser wegen einer Äußerung, daß er einen übelriechenden Atem habe, einen Groll gegen ihn hegte." — 14. Und so sind um solcher Ursachen willen noch viele andere Herrscher teils dem Schwerte, teils den Verschwörungen erlegen. Aber auch die Furcht bewirkte dergleichen. Sie ist als ein Motiv für Umwälzungen in freien Staaten schon angeführt" und wirkt ebenso in Monarchieen. 11. S. Dio'genes von Lae'rte III, 46; Plutarch, Gegen Kolo'teS (Kleine Schriften, Bd. X, S. 629); Über das Eigenlob (Bd.VIU, S, 146). — ÄnoS lag in Thrakien. 12. Wahrscheinlich sind hiermit die Penthiliden, übermütige Nachkommen des Penthilus gemeint, der eine Kolonie nach Le'Sboö überführte. Noch zu Pi'ttakuS Zeiten lebten Penthiliden in Mitplene; die Tochter deS einen von ihnen heiratete PittakuS. S. Diogenes von Laerte I, 81. 13. Nach Stobä'us, Sermo'ne XXXIX, entgcgnete Euripideö: „ES mag wohl sein, daß mein Atem übel riecht; denn in meinem Munde verweset sehr vieles, was ich nicht sagen kann." 14. Im zweiten Kapitel dieses BucheS. Fünftes Buch. Achtes Kapitel. 325 Ein Beispiel liefert Artnza'nes, der eine Verschwörung gegen Le'rxes anstiftete, weil er seinen Zorn wegen des Dari'us fürchtete, den er ohne bestimmten Befehl des Terxes hatte hängen lassen. Artazanes hatte nämlich zuerst gehofft, der König werde die Thal gut heißen, weil er sich, da die Sache bei Tafel besprochen worden war, des Hergangs der Sache nicht mehr erinnern würdet Andere Herrscher erlagen der Verachtung, wie Sardanapa'l, den jemand gesehen hatte, wie er unter seinen Weibern saß und spann — wenn anders die Sage wahr ist?" Ist das indessen in diesem Falle auch Erdichtung, so möchte es doch in einem andern allerdings zutreffen; denn gegen den zweiten Diony'sius empörte sich Di'on, weil er ihn verachtete und weil er seine Mitbürger dies Gefühl teilen und den Tyrannen selbst beständig betrunken sah.^ 15. Dergleichen verderbliche Anschläge werden ausVerachtung auch von den Freunden des Herrschers selbst unternommen. Das Vertrauen, das er ihnen schenkt, nährt diese Verachtung und läßt sie hoffen, daß ihre Anschläge unentdeckt bleiben. Auch bei denjenigen, welche die Überzeugung haben, die Herrschaft selbst behaupten zu können, ist gewissermaßen Verachtung als das Motiv zur Empörung anzusehen. Denn im Gefühl ihrer Macht und wegen dieses Gefühls die Gefahr verachtend, schreiten sie ohne weiteres zur Ausführung der Thal. Zn diesem Falle befinden sich z. B. die Heeresanführer ihren Monarchen gegenüber. Cyrus stürzte den Asty'ages, dessen Privatleben und Macht er verachtete: die Macht, weil das Kriegsheer in Schlaffheit, ihn selbst, weil er in Schlemmerei versunken war. Der Thraker Seüthes^ stürzte den Ama'dokus, dessen Feldherr er war. 15. 465 v. Chr. Siche Kte'sias, Persische Geschichte 29 bei Pho'tiuö; Diodo'r XI, 53; Justi'n III, 1. Übrigens ist Artaxc'rpcs gemeint, der häufig auch L'erxes genannt wird. 16. So hat also schon Aristoteles an der herkömmlichen Tradition, nach welcher Sardanapa'l durchaus der Inbegriff aller Feigheit und Wollust sein sollte, gezweifelt. Die kritische Behandlung der Sardanapa'lssage bildet einen schönen Abschnitt in Dnnckcrs Geschichte des Altertums. Vergl. Band I, 494. 17. Dions Unternehmung fällt in das Jahr 357 v. Chr. 18. S.Xe'nophon, Ana'basis VII, 2 und Hellenische Geschichte IV, 8. 326 Aristoteles, Politik. Bei manchen dieser Empörer wirke» mehrere dieser bewegenden Ursachen, z. B. Verachtung und Habsucht, zusammen, wie bei der Empörung des Mithrida'tes^ gegen den Ariobarza'nes. Motive dieser Art erweisen sich ganz besonders wirksam bei Männern von kühnem Sinn, die eine hohe militärische Stellung bei ihrem Monarchen einnehmen; denn Tapferkeit, welche Macht besitzt, gibt Unternehmungsgeist; — und da der Besitz beider ihnen einen leichten Erfolg verspricht, so schreiten sie zur That. 16. Ganz verschiedener Natur von den im vorigen aufgestellten Fällen sind diejenigen, wo Ehrgeiz die Triebfeder zur Empörung ist, und hat es damit noch eine eigene Bewandtnis. Denn nicht alle unter denen, die der Ehrgeiz zur Empörung gegen die Tyrannen treibt, lassen sich leiten von den in einigen wirkenden Motiven der Neichtümer und Ehren, in deren Besitze sie den Herrscher erblicken; sondern im Gegenteil zu solchen, welche durch die erwähnte Ursache getrieben das Wagstiick unternehmen, greifen sie den Herrscher an, gerade so wie sie jede andere außerordentliche That in Angriff nehmen würden, die ihnen einen Namen und Ruhm in der Welt verspricht, nicht um der Alleinherrschaft sondern um der Ehre willen. — 17. Allerdings ist die Zahl derer, die sich aus diesem Grunde an die That machen, sehr klein. Denn cs wird dabei vorausgesetzt, daß ein solcher sein Leben völlig in die Schanze schlagen muß, wenn ihm die Ausführung der That mißlingt?" Solche Leute müssen eine Festigkeit des Entschlusses haben wie Dion, und die haben nicht viele. Denn als dieser mit nur einer Handvoll Menschen gegen Dionysius zu Felde zog, erklärte er, daß, der Erfolg möge sich gestalten wie er wolle, es ihm eine Genugthuung sei, die That unternommen zu haben, und daß demnach, wenn ihm bestimmt sein sollte, gleich nach Betretung des feindlichen Bodens zu fallen, dies ein schöner Tod für ihn sein würde. 18. Die Tyrannenherrschaft wird einerseits wie jede andere 19. Über Mithridates vgl. Xe'nophon, Kyropädi'e VIII, 8. 29. Schon Aristoteles sah also sehr richtig die Ursache, weshalb so viele Attentate gegen Tyrannen mißlingen. Denn nur wer sein Leben vollkommen verloren gibt, wird Herr über das Lebe» eines andern. Fünftes Buch. Achtes Kapitel. 327 Verfassung von außen her gestürzt, wenn sie mit einem Staate von entgegengesetzter Verfassung, der zugleich mächtiger ist, in Berührung kommt. Denn der Wille dazu ist eben wegen der Entgegengesetztheit des Staatsprinzipes schon vorauszusetzen, und der Wille gestaltet sich, wenn die Macht dazu kommt, bei allen zur That. Beispiele von Verfassungen, die auf entgegengesetztem Prinzips beruhen, sind Demokratie und Tyraünis, die sich einander zuwider sind, wie nach Hesi'odus „ein Töpfer dem andern"-^, weil freilich die extreme Demokratie auch eine Art Tyrannis ist, und Königtum und Aristokratie wegen des Gegensatzes ihrer Verfassung. Daher haben die Lakedämonier die meisten Tyrannen gestürzt, so wie die Syrakuser in den Tagen ihrer freien Verfassung. — 19. Andererseits kommt für die Tyrannis das Verderben von innen heraus, wenn die Machthaber- unter sich in Zwiespalt geraten. So ward die Herrschaft der Familie Gellons'2 gestürzt und neuerdings die des DionyPus, die erstere dadurch, daß Thrasybullus, Hllerons Bruder, den Sohn des Gelon bestrickte und ihn anreizte, sich in Ausschweifungen zu stürzen, damit er selbst herrschen möchte. Als hiergegen nun die Angehörigen zusammentraten, um, wenn auch mit Aufopferung des Thrasybulus, die Auflösung der Tyrannis zu verhindern, so nahmen einige ihrer mitaufgestandenen Genossen die Gelegenheit wahr und vertrieben sie alle samt und sonders. Den Dionysius aber vertrieb an der Spitze einer bewaffneten Schar und mit Hilfe des Volkes sein eigener Schwager Dio», der darauf selbst ums Leben kam. 20. Von jenen zwei den Sturz der Tyrannis gemeinhin herbeiführenden Ursachen ist die eine, der Haß, freilich der notwendige Begleiter der Tyrannen, indessen bringt doch auch die Verachtung, welche sie einflößen, häufig ihren Sturz hervor. Dafür spricht folgendes. Diejenigen, welche die Herrschaft sich erwarben, haben dieselbe auch meist bis an ihr Ende behauptet, wogegen ihre Erbnehmer dieselbe in der Regel sofort verlieren, weil sie sich durch ihr ausschweifendes Leben verächtlich machen und so ihren Widersachern viele Handhaben und Gelegenheiten darbieten sie zu verderben. 21. Hesio'd, Werke und Tage, B. 15. Vgl. Aristoteles, Rhetorik II, Kap. 4. 22. Er regierte um 484 v. Chr. 328 Aristoteles, Politik. 21. Als eine Art von Haß hat man auch den Zorn anzusehen, da er gewissermaßen zu denselben Thaten treibt. Za, er ist oft noch unternehmender, als der Haß, und entwickelt, da Leidenschaft sich auf keine Überlegung einläßt, in seinem Angriff eine größere Energie. Seinen Aufwallungen verfallen die Menschen am meisten wegen erlittener Beschimpfung; und dies veranlaßte den Sturz der Herrschaft der Pisistratiden und vieler anderen. Der Haß dagegen reflektiert mehr, bei ihm wird die Überlegung durch das Gefühl des Schmerzes, das den Zorn begleitet, nicht leicht gestört, weil er ohne ein solches Schmerzgefühl istZb Wir ziehe» demnach die Summe und behaupten: Alles was wir als Ursachen für den Sturz der strengsten und äußersten Oligarchie und der auf die Spitze getriebenen Demokratie aufgeführt haben, dies alles ist auch als Ursache für den Untergang von Tyrannenherrschaften anzunehmen; denn die genannten Verfassungen sind ja eben auch Tyrannieen mit vielen Tyrannen. 22. Das Königtum erliegt am wenigsten den von außen her an dasselbe kommenden Ursachen, hält sich daher lange Zeit; dagegen erwächst ihm das Verderben meistenteils von innen heraus. Sein Untergang erfolgt in zwei Fällen: einmal, wenn die Mitglieder der königlichen Familie selbst untereinander in Zwist geraten, und dann durch eine mehr despotische Tendenz der Regierung, die sich dadurch kundgibt, daß der König seine Machtbefugnis in Widerspruch mit dem Gesetz erweitern will. In unseren Tagen werden keine König- tümer mehr gebildet, sondern was derart etwa entsteht, sind vielmehr Monarchieen und Tyrannieen. Denn das Königtum ist einerseits eine von den Beherrschten freiwillig angenommene, andererseits eine mit größeren Machtbefugnissen^ ausgestattete Herrschaft. Jetzt aber gibt es sehr viele Gleiche, und keinen, der sich vor den übrigen dergestalt auszeichnete, daß er auf eine so hohe Stellung im Staate Anspruch erheben könnte. Hierin liegt der Gnind, warum die Menschen sich eine solche Herrschaft aus freien Stücken nicht mehr gefallen 23. Für die Einfachheit des antiken Bewußtseins allerdings; nicht so für uns. 24. Größeren als man, meint der Philosoph, heute bei der politischen Entwickelung der Menschen seiner Zeit den Regierenden einräumt. Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 329 lassen. Erhebt sich aber jemand durch List oder Gewalt zur Herrschaft, so wird das eben als Tyrannenherrschaft angesehen. 23. In dem erblichen Königtum sind zu den erwähnten Ursachen des Untergangs noch die zwei hinzuzufügen, daß erstlich auf diesem Wege viele verächtliche Subjekte auf den Thron gelangen, und zweitens daß solche mit frevlem Übermute regieren, ohne doch als Könige die Machtmittel eines Tyrannen zu ihrer Verfügung zu haben. In solchen Fällen war ihr Sturz leicht. Denn von dem Augenblicke an, da ihn sein Volk nicht mehr will, gibt es keinen König mehr^; der Tyrann dagegen behauptet sich, auch wenn ihn sein Volk nicht will. Diese und ähnliche Ürsachen also sind es, welche den Untergang der Monarchien herbeiführen. Neuntes Kapitel. Erhalten werden monarchische Staaten im allgemeinen natürlich durch das Gegenteil jener Ursachen und das Königtum im besonder» dadurch, daß man seine Machtvollkommenheit ermäßigt? Je weniger weit nämlich diese reicht, desto dauernder muß überhaupt die Herrschaft derselben sein. Die Herrscher selbst werden dann auch weniger despotisch, leben auf gleichem Fuße mit den Beherrschten und sind ihrem Neide weniger ausgesetzt. Aus diesem Grunde hielt sich auch bei den Molossern 2 das Königtum so 25. Wunderbar genug ist cs in nnserm Jahrhundert gerade-derjenige Gewaltherrscher, dessen Herrschaft dem antiken Begriffe des Tyrannentums, wie ihn Aristoteles faßt, am genauesten entspricht, welcher diesen in seiner nackten Einfachheit so großartig hingestellten Satz für die europäische Menschheit zur Wahrheit machen muß. Denn was waren die Volksabstimmungen in den früheren italischen Monarchieen und die Plebiszite unter Napoleon III. anders als die Bewahrheitung des Aristotelischen Satzes: „Von dem Augenblicke an, wo ihn sein Volk nicht mehr will, ist der König nicht mehr König." 1. Vergl. das Wort des spanische» Staatsmannes Antonio Percz gegen König Philipp II, in Humboldts Briefen an Varnhagen S. 180—182. 2. Die Könige der Molosser schwuren alljährlich bei einem feierlichen Staatsopfer, daß sie den Gesetzen gemäß regieren wollten, und forderten 330 Aristoteles, Politik, lange und bei den Lakedämoniern dadurch, daß von Anfang an die Herrschaft in zwei Teile geteilt worden war, wozu dann auch noch die Ermäßigungen kamen, durch welche Theopo'mpus die Regierungsmacht teils durch Gründung anderer Institutionen, sowie auch dadurch beschränkte, daß er die Ephorengewalt den Königen zur Seite setzte. Denn gerade durch diese Beschränkung der Königsmacht verlängerte er ihre Dauer und machte sie deshalb gewissermaßen stärker und nicht schwächer. Dieser Gedanke lag auch in der Antwort, welche er einst seiner Frau gegeben haben soll, als diese ihn fragte, ob er sich denn nicht schäme, seinen Söhnen die Königsherrschaft geringer zu übergeben, als er sie von seinem Vater überkommen habe? „Mit Nichten", habe er erwidert, „denn ich übergebe sie ihnen dauerh after." 2. Tyrannenherrschaften halten sich auf zwei durchaus entgegengesetzte Weisen. Die eine derselben ist die hergebrachte, nach welcher die meisten Tyrannen eben regieren. Einen großen Teil der hierher gehörenden Verhaltungsregeln führt man auf den Korinthier Peria'n- der zurück; vieles andere derart kann man auch aus der persischen Regierungsart entnehmen. Es bestehen nun die auch schon früher erwähnten Mittel, die Tyrannis, soweit das überhaupt möglich ist, zu halten, darin, daß man die Hervorragenden bricht, die Männer von Mut und Selbstgefühl aus dem Wege räumt, daß man keine Tischgenossenschaften, keine politischen Klubs, keine öffentliche Erziehung, überhaupt nichts derart duldet, sondern überhaupt auf alles dasjenige scharf achtet, woraus zwei Dinge zu entstehen pflegen, Selbstgefühl und gegenseitiges Vertrauen, daß man ferner die Bildung von geselligen Vereinen oder sonstige Zusammenkünfte zu Gespräch und Unterhaltung verhindert, kurz alles aufbietet, um die Bürger in möglichster Unbekanntschaft mit einander zu erhalten; denn die Bekanntschaft erhöht das gegenseitige Vertrauen. ^ die Molosser dann auf, das Königtum in den verfassungsmäßigen Rechten zu belassen. Plutarch, Py'rrhus 5. 3. Man denke an das Verbot von Gelehrtenversammluugen und ähnlichen in den italienischen Tyrannenstaaten unseres Jahrhunderts und vgl. Kortüm a. a. O. S. 24. Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 331 3. Dazu gehört ferner, daß die Vornehmen, welche sich in der Stadt aufhalten, immer sichtbar sind und häufig im Vorzimmer des Tyrannen gesehen werden. Auf diese Art wird ihr Thun und Treiben am wenigsten unbeobachtet bleiben, und ihr Geist wird durch den fortwährenden Dienst allmählich herunterkommen. ^ Es ließen sich hieran noch andere Maßregeln ähnlicher Art nach der Manier der Perser und Barbaren anschließen, die alle auf dasselbe hinauslaufen. Ferner muß der Tyrann Veranstaltungen treffen, daß ihn: nichts entgeht, was die Unterthanen sprechen oder thun; er muß vielmehr Spione Hallen, wie in Syraku's die sogenannten „Zuträgerinnen" ^ waren und die „Horcher", welche Hi'eron ausschickte, wenn irgendwo eine Gesellschaft oder ein Verein stattfand. Durch die Furcht vor solchen Subjekten wird einerseits der freie Gedankenaustausch gedämpft, und wenn dennoch ein freies Wort füllt, so kommt es um so sicherer zur Kunde des Tyrannen. 4. Ferner muß er seine Unterthanen gegen einander verhetzen und verfeinden, Freunde gegen Freunde, das Volk gegen die Vornehmen, die Reichen unter sich; er muß einer andern Tyrannenmaßregel zufolge die Unterthanen arm machen, damit er einerseits seine Leibwache unterhalten kann und andererseits jene vor der Sorge um das tägliche Brot keine Zeit zu gefährlichen Anschlägen haben. Zu Belegen können hierfür die Pyramiden Ägyptens, die heiligen Denkmäler der Kypseliden, die Erbauung des olympischen Tempels durch die Pisistratiden und die Werke des Poly'krates in Sa'mos dienen. Denn alle diese Bauten bewirken dasselbe, Beschäftigung und Verarmung der Unterthanen." — 5. Hieran schließt sich im 4. Die Politik Ludwigs XIV. gegen den hohen Adel Frankreichs ist hier schon von Aristoteles vorgezeichnet. 5. Hiermit fängt also im Altertum die diplomatische Laufbahn der Frauen an. Es leuchtet ein, daß sie zu dein genannten Geschäft brauchbar sein mochten. Wo es deren in unseren Tagen gibt, da ist ihr Geschäft im wesentlichen dasselbe. — Über die Lesart des Textes s. Ad. Stahr in den kritischen Anmerkungen zu der griechisch-deutschen Ausgabe der Politik S. 150 und 151. i>. Wollte heute der Geschichtschreiber des Altertums über diese Bauten in gleichem Sinne urteilen, so würde man ihn einen „flachen Liberalen" heißen. Und doch urteilt ein Aristoteles so, der nichts 332 Aristoteles, Politik. Steuersystem die Einrichtung einer Vermögenssteuer, ivie sie in Syrakus stattfand, wo in fünf Jahren unter Dionysius' Regierung der Fall einirat, das; das gesamte Vermögen verabgabt worden war. Auch Kriege muß der Tyrann anstiften, damit die Unter- thanen zu thun und immerfort einen Anführer nötig haben. Und während im Königtum sich der Herrscher durch seine Freunde erhält, hat der Tyrann dagegen diesen am meisten zu mißtrauen, weil er sehr wohl weiß, daß zwar alle ihn zu stürzen den Willen, diese aber am meisten die Macht dazu haben. 6. Zustände des Lebens, wie sie die extreme Demokratie aufweist, kehren in der Tyrannis alle wieder. Dahin gehört Weiberregiment in den Familien, durch welches die Geheimnisse der Männer verraten werden sollen, und schlaffe Zucht der Sklaven aus demselben Grunde. Sklaven und Weiber verschwören sich nicht gegen die Tyrannen, ja sie müssen vielmehr, wenn sie so gute Tage haben, den Tyrannieen und Dcmokratieen, diesen Verfassungen, wo das Volk der weniger als flach war, und urteilt so mit der ruhigsten Gelassenheit. Will die Darstellung der griechischen Geschichte nicht in geistreichen, aber un- crwiesenen Konstruktionen zu Schaden kommen, so muß Aristoteles' Politik, mehr als es bis jetzt geschehen, zu Grunde gelegt werden. Unter Napoleon III. wurden in Paris die Anweisungen des Aristoteles in Bauunternehmungen und Finanzmaßrcgcln ebenso befolgt, wie die weiterhin folgenden über die Notwendigkeit steter Kriegführung. Über die Denkmäler der Kypseliden vergl. Otfr. Müller, Dorier I, 166. Den olympischen Tempel erwähnt Bitru'v und beschreibt Pausa'nias in den A'itica. Von diesem prachtvollen Tempel, den Pisi'stratus anfing und Kaiser Hadria'n vollendete, stehen noch heute 16 prächtige Säulen von pentelischem Marmor, korinthischer Drdnung, etwa zwei Meter im Durchmesser haltend und über 18,5 Meter hoch. Sie stehen am südöstlichen Ende der Stadt in der Nähe des Jli'ssus. Das ganze Werk hatte ungeheure Dimensionen. Die Ce'lla war von einem Peristy'l umgeben, das 10 Säulen in der Fronte und 20 auf den Seiten hatte. Das Peristyl war auf den Seiten doppelt, an der vorder» und hintern Seite vierfach; es bestand also zusammen aus 120 Säulen. Die ganze Länge des Gebäudes betrug etwa 110 Meter, die Breite etwa 53 Meter. Es war der größeste und prächtigste Tempel, den die Alten errichtet, und blieb der enormen Kosten wegen auch in den blühendsten Zeiten der Republik unvollendet. Die Vollendung fand, nachdem mancher Herrscher sich daran versucht, erst 650 Jahre nach Pisistratus' Grundsteinlegung durch Hadria'n statt. Mehr bei Leake, Topographie Athens, übersetzt von Rienäcker S. 415, und Ad. Stahr, Torso II, 375 ff. Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 333 Monarch sei» will, wohlgeneigt sein. Weiter gehört hierher das hohe Ansehen, in welchem der Schmeichler in beiden Staatsformen steht. Zn der Demokratie treffen wir hier den Demagogen (diesen Schmeichler des Volkes), bei den Tyrannen jene unterthänigen Gesellschafter; denn sich von dem andern Erniedrigungen gefallen zu lassen, ist das Geschäft der Schmeichelei. Und gerade deshalb liebt das Tyrannentum das Schlechte am Menschen, weil es an der Schmeichelei seine Freude hat. Dazu gibt sich aber kein Mensch von freier Denkungsart her, sondern der brave Mann kann nur Freund sein, aber er schmeichelt nicht. Die Schlechten aber sind dem Tyrannen wieder Werkzeuge zur Ausführung des Schlechten, denn „ein Keil treibt den andern", wie das Sprichwort sagt? 7. Der Tyrann hat keine Freude an einem würdevollen und freimütigen Charakter. Diese Eigenschaften beansprucht der Tyrann nur für sich allein. Tritt ihm nun jemand mit einer würdevollen und freimütigen Haltung gegenüber, so schmälert er ihm seine Überlegenheit und das Herrscheransehen 7. Die herrliche Darstellung geht systematisch und gleichsam schrittweise vor sich. Wir wissen nun auch, welchen Platz im politischen System wir den Kamarillen anzuweiscn haben. Es werden sich überhaupt für daS, waü jetzt folgt, die Vergleichungen der alten mit den modernen Zuständen in überraschende Fülle aufdrängcn. ES ist angemessen, daß der aufmerksame Leser diese Parallelen selbst ziehe, nicht sie sich ziehen lasse. Daö eine aber mag noch gesagt werden, wie man mit Entsetzen wahrnimmt, wie genau die abgefeimte Herrschsucht überhaupt daS Altertum studiert hat. — Der ganze Abschnitt des Aristoteles enthält einen Schatz von Erfahrung. Er hätte denselben nicht so darlegen können, wie er eS gethan, wenn er nicht an den Politiken eine riesige Vorarbeit gehabt hätte; daß aber daS Politieenwerk, sowie daS damit verbundene der „Satzungen der Barbarenstaaten" über die Tyrannis reicheres Material erhielt, kann man auS vielen Stellen der Politik selbst ersehen. Für unser Werk benutzte Aristoteles die „Satzungen" gleichfalls, wie man aus den Stellen abnehmcn kann, in welchen über orientalische Herrscher und Staaten gesprochen wird. Hier und da steht man noch, daß er ganze Stellen aus seinen Vorarbeiten in die Politik hinübernahm. Das Sprichwort „Ein Keil treibt den andern" fand noch der Erklärer des Home'r Eusta'th iuS in den Politicen (siehe Zur J'liaS, S. 126); und cS war also daS unersetzliche Werk zu seiner Zeit(lI60 n. Ehr.) noch vorhanden. jIM. Während der erneuten Drucklegung dieser Übersetzung ist die Politie der Ath encr am einem ägyptischen Papyrus im Britischen Musenm aufgefnnden worden.) 334 Aristoteles, Politik. seiner Tyrannenwürde, und der Tyrann haßt ihn als den Zerstörer seiner Herrschaft. Desgleichen zieht er zu seiner Tafel und zu dem Kreise seiner täglichen Gesellschaft lieber Fremde als Einheimische; denn diese betrachtet er wie seine Feinde, während jene keinen Grund haben ihm entgegen zu treten. Dies und noch anderes derart sind die Mittel des Tyrannen, mit ihnen erhält er sein Regiment; aber alle sind tief unsittlich. 8. Es läßt sich nun alles, was bisher über diesen Gegenstand mitgeteilt ist, in Kürze unter drei Gesichtspunkte bringen. Drei Dinge nämlich strebt die Tyrannis zu bewirken, erstens: kleinmütige Gesinnung der Unterthanen (denn ein Kleinmütiger wagt keine Empörung), zweitens: gegenseitiges Mißtrauen; denn so lange als es nicht Menschen gibt, die sich einander trauen, ist die Tyrannei sicher. Daher sind denn auch die Tyrannen gegen jeden rechtschaffenen Mann als einen Feind der Regierung auf dem Kriegsfuße, nicht bloß darum, weil sich solche nicht despotisch beherrschen lassen wollen, sondern auch darum, weil sie unter sich und gegen andere auf Treu und Glauben halten und ebensowenig einander als überhaupt jemand verraten. Drittens: Ohnmacht der Mittel; denn kein Mensch unternimmt etwas, zu dessen Ausführung er sich ohnmächtig fühlt, also auch nicht den Sturz einer Tyrannis, wenn ihm die Macht dazu fehlt? 9. Auf diese drei Punkte nun lassen sich die Absichten des Tyrannen zurückführcn, und wird der angestellte Versuch, das gesamte Thun desselben nach gewissen Hauptideeen zu gruppieren, immer die Zwecke ermitteln, deren erster gegenseitiges Mißtrauen, der zweite Ohnmacht, der dritte endlich Kleinmut bewirken soll. 10. Dies ist also die eine Art, wie sich die Tyrannen halten. Nach einer andern schlägt der Tyrann einen dem obigen gewissermaßen ganz entgegengesetzten Weg ein. Man erlangt von diesem eine Vorstellung, wenn man sich erinnert, durch welche Ursachen das Königtum zu Grunde ging. Wie hier nämlich ein Grund seines Verderbens darin bestand, daß der König seine Herrschaft zu einer 8. Diesen kleinen Abschnitt hat Montesquieu zu einem ganzen Kapitel verarbeitet. Sein Hauptsatz ist: Die Furcht ist das Prinzip der despotischen Regierung. S. Lsprit äss lois III, 9. Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 335 mehr tyrannischen machen wollte, ebenso wird der Tyrann die scinige erhalten, wenn er sie dem Königtum annähcrt. Nur ums; er hierbei eins, die Macht, fest in Händen halten, damit er nicht nur mit, sondern auch gegen den Willen seiner Unterthanen die Herrschaft behaupten kann; denn läßt er die Macht fahren, so gibt er auch sein Tyrannenregiment aus den Händen? 11. Vorausgesetzt also, daß diese Macht seine Grundlage bleibt, mag er alles übrige wie ein wirklicher König ausführen oder als geschickter Darsteller der Königsrolle auszuführen scheinen. So hat er sich zunächst den Anschein zu geben, als gehe er gewissenhaft mit dem Staatsvermögen um, und wird demnach vermeiden es in solchen Geschenken zu verschwenden, welche die Massen erbittern, wenn sie sehen, wie das, was man ihrem sauren Arbeitsschweiß und ihrem kümmerlichen Leben weggenommen hat, an Mätressen, Fremde und Künstler verschwenderisch verschenkt wird. Sodann wird er wohl thun, Rechnung über Ausgabe und Einnahme zu legen, wie das wirklich schon manche Tyrannen gethan haben; denn bei einer solchen Verwaltung wird er mehr als ein Haushalter erscheinen, denn als ein Tyrann. Und dabei hat er gar nicht zu fürchten, daß er in Geldverlegenheit kommen werde, so lange er unumschränkter Herr über das Vermögen des Staates ist?" 12. Za, in den Füllen, wo sich die Tyrannen von ihrem eigenen Gebiet außer Landes begeben, ist eine solche finanzielle Stellung für sie weit vorteilhafter, als wenn sie eigene angehäufte Schätze zurücklassen, weil dann die mit der Behütung ihrer Interessen inzwischen beauftragten Personen weit weniger in den Fall kommen, sich zu empören. Diese Wächter sind aber für die sich außer Landes begebenden Tyrannen weit gefährlicher, als die Bürger; denn diese begleiten sie^, während jene Zurückbleiben. Weiter muß er die 9. In diesem und den folgenden Paragraphen haben wir das getreueste Porträt des modernen Tyrannentums. 10. Durch die leichte Veränderung von xöpiv; Lv -ch; no/.en>; in /dsuo; int,-/ ich; iroXem; wird die Schwierigkeit des Ausdruckes gehoben, und im folgenden erst verständlich, was mit den Worten — „ist dies für sie sogar nützlicher" — gemeint ist. 11. Die angesehensten nämlich. Man vergesse nicht, daß cS sich um 336 Aristoteles, Politik. Einkommensteuer» und die Kosten für den Dienst des Allgemeinen lediglich im Interesse des Staatshaushaltes oder für den möglichen Fall gegen kriegerische Umstände dadurch gerüstet zu sein einzufordern scheinen und sich überhaupt als Hüter und Verivalter von Staats-, nicht von Privatvermögen zeigen. 13. In seiner äußeren Erscheinung zeige sich ferner der Tyrann nicht abstoßend, sondern voll Würde und überhaupt so, daß diejenigen, welche in seine Nähe kommen, nicht Furcht, sondern vielmehr Ehrfurcht empfinden. Es ist das freilich für ihn, der der Verachtung so sehr ausgesetzt ist, nicht leicht zu erreichen; aber ebendeshalb muß er, wenn er auch sonst jedes tüchtige Streben verabsäumt, doch ein tüchtiger Staatsmann sein wollen und in dieser Hinsicht seinen Unterthanen eine hohe Meinung von seinem Wert einflößen. Ferner muß weder er selbst, noch irgend jemand aus seiner Umgebung sich freventliche Verletzung der Unterthanen, gleichviel ob gegen Jünglinge oder Mädchen, zu schulden kommen lassen und zu einem ähnlichen Betragen gegen die anderen auch seine eigenen Frauen an- halten; denn auch durch den Übermut ihrer Weiber ist schon mancher Tyrannen Herrschaft zu Grunde gegangen. 14. Hinsichtlich der sinnlichen Genüsse thue der Tyrann das Gegenteil von dem, was heutzutage manche seinesgleichen thun. Sie überlassen sich nämlich denselben nicht nur vom frühen Morgen an, ja viele Tage lang hintereinander, sondern sie tragen dies Genußleben auch recht absichtlich zur Schau, um als herrlich und in Freuden lebend bewundert zu werden. Aber gerade in diesen Dingen thäten sie am besten, maßzuhalten oder doch wenigstens den Schein desselben dadurch zu beobachten, daß sie ihre Ausschweifungen den Augen der Welt entziehen. Denn zu Empörung und Verachtung reizt nicht der Nüchterne, sondern der Trunkene, nicht der Wachsame, sondern der Verschlafene. — 15. Mit einem Wort: er muß von allen oben erwähnten Stücken das Gegenteil thun. So baue er die Stadt aus und verschönere sie, als wäre er ihr Verwalter und nicht ihr Tyrann. die Tyrannis einer Stadt handelt, nicht um einen großen Staat im modernen Sinne eines Länderkonipleres, Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 337 Dann aber muß er sich beständig den Schein geben, als nähme er es mit der Religion ungemein ernst. ^ Denn von solchen besorgen einerseits die Unterthanen weniger eine ungesetzliche Behandlung, wenn sie den Wandel des Herrschers für gottesfürchtig und fromm zu erkennen glauben, und andererseits unternehmen sie nicht leicht etwas gegen ihn, da er ja die Götter zum Beistand habe. Dabei darf er 13. Wem ist bei der Lesung dieses Abschnittes nicht die Ähnlichkeit desselben mit Machiavelli's „Principe" ausgefallen! Schlosser hat in seiner Übersetzung die wichtigsten Parallelstellen aus dem Buche des großen Floren. tinerS zu den Stellen des Aristo'teleS" ausgezogen. Der Gewinn, der auf diesem Wege erlangt wird, ist nicht so groß, als derjenige, den man erhält, wenn man nach diesem Tyrannenkapitel den Principe in einem Zuge durchlieft. Machiavelli's Werk ist die große Ausführung dieser Aristotelischen Skizze, an der er sich für seinen Gegenstand geschult hat. Die ganze Darstellung ist nicht antikisierend, sondern durch und durch antik, was Schlosser verleitete, dem Italiener den Vorwurf der „Indiskretion" zu machen. Nach Macaulay's Essay aber wissen wir nunmehr, wie wir mit diesem Buche daran sind. Vergl. als Machtmittel der Regierungen die äiscorsi I, cap. 11, 12 u. fgde. Zm „krincixe" heißt es osp. 18: „Da es zwei Kampfmittel gibt, das durch Unterhandlungen und das der Gewalt, von denen das erste dem Menschen, das zweite der Bestie eigentümlich ist, so muß der Fürst, da das erste Mittel nicht immer ausreicht, eine Doppelnatur haben. Das wußten schon die Alten, welche den Achi'll von dem Centauren Chi'ron erziehen lassen. Aber diese Doppelnatur muß der Fürst verstecken. Er muß die guten menschlichen Eigen, schäften haben oder, noch besser, zu haben scheinen solle OKnuuo veäs gusl olle tu pari, poolli seutouo guel olle tu sei), er muß besonders ganz Frömmigkeit, ganz Religion (tutto pietä, tutto relixious) scheinen. Wenn auch einige ihn durchschauen, so schweigen sie doch still; denn die Staatsmajestät schützt den Fürsten, der dann vermöge dieses Schutzes, wenn es sein Vorteil erheischt, die gegenteiligen Seiten herauskehren kann. Das Gros der Unterthanen wird ihn, weil er bei vielen Gelegenheiten, da eS ihm nichts verschlug, Gottesfurcht zeigte, immer für einen „ehrenwerten Mann" halten, auch da, wo er gegen Treue und Glauben und gegen die Religion handelte (iu merrü ssrauuo sempre Aiuäicati onorsvoli e äs. eiareuuo loästi; peroke il voIZo us vs. sempre preso — oou Io sveuto äslla ooss.). Im übrigen soll der Fürst (s. die äisoorsi a. a. O.) Kultus und Kirchentum ganz besonders pflegen. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü^ber a'lleS. srangknschtldtsch.«. gr. u. rbm. »l.Bd. 23; Lfrg. 16.) Aristoteles' Politik. 2 2 338 Aristoteles, Politik. aber nicht lächerlich abergläubisch erscheinen. — Personen, die sich in irgend einer Sache auszeichnen, muß er so ehren, daß sie nicht hoffen können, von ihren Mitbürgern bei freier Verfassung jemals größere Ehre zu erlangen. Und diese Ehrenauszeichnungen verleihe er selbst und lasse die Strafen dagegen durch andere obrigke itliche Personen und durch Gerichte vollstrecken. 16. Jede monarchische Regierung schützt sich, wenn sie folgende allgemeine Regel befolgt: keinen einzelnen groß zu machen, sondern wenn überhaupt, lieber mehrere, weil sich dann diese mehreren untereinander beobachten werden. Kann aber der Herrscher nicht umhin, einen einzelnen groß zu machen, so sei es wenigstens kein kühner Charakter; denn ein solcher ist zu jeder gewaltsamen Unternehmung am allerehesten fähig. Scheint es nötig, einem die ihm verliehene Macht zu entziehen, so thue er es nach und nach und gehe nicht sogleich damit vor, ihm alle Gewalt auf einmal wegzunehmen. 17. Der Tyrann muß sich ferner aller beschimpfenden Gewalt- thätigkeit enthalten und besonders zwei Arten derselben auszuüben vermeiden: körperliche Mißhandlung und Mißbrauch jugendlicher Schönheit. Vorzüglich aber hat er hier bei ehrliebenden Personen Vorsicht nötig, weil tugendhafte und auf ihre Ehre etwas haltende Männer eine Ehrenkränkung ebenso schmerzlich empfinden, als die Geldliebenden eine Schmälerung ihres Vermögens. Daher enthalte sich der Herrscher dieser Dinge entweder ganz oder er gebe sich den Schein, daß, wenn er züchtigt, er dies in väterlicher Absicht und nicht aus Geringschätzung thue. Zn seinen Liebesverhältnissen zur Zugend scheine er nur der Liebesleidenschaft Raum zu geben und verfahre nicht als Gebieter und suche überhaupt alles, was als Ehrenkränkung angesehen werden kann, durch Verleihung größerer Ehren aufzuwiegen. 18. Unter denen, die dem Tyrannen ans Leben wollen, sind diejenigen am furchtbarsten und erheischen ganz besondere Überwachung, welche sich aus ihrem Leben gar nichts machen, wenn nur der Tyrann das seine lassen muß. Er muß daher am meisten vor solchen auf der Hut sein, welche entweder sich selbst oder die ihnen am Herzen Liegenden für schimpflich beleidigt achten. Denn wer Fünftes Buch. Neuntes Kapitel. 339 sich aus Leidenschaft empört, der schont sich selbst nicht, wie das auch Herakli'tus mit den Worten ausdrückt: „Der Kampf gegen die Leidenschaft ist schwer, denn sie setzt das Leben ein." 19. Weil die Staaten aus zwei Klassen von Menschen bestehen, aus den Armen und den Reichen, so thut er zwar überhaupt wohl daran, beide in der Ansicht zu erhalten, als sei ihre Wohlfahrt unzertrennlich mit seiner Herrschaft verknüpft; indessen hat er doch den stärkeren Teil von beiden vorzugsweise in sein Herrschaftsinteresse zu ziehen. Denn wenn seine Regierung diese Stütze gewonnen hat, so braucht der Tyrann nicht Befreiung der Sklaven oder Entwaffnung der Bürger zu dekretieren, da der Beitritt des einen von beiden Teilen zu seiner Macht hinreicht, ihm den Sieg gegen die Aufständischen zu verschaffen. 20. Es würde überflüssig sein, alle diese Verhältnisse einzeln zu entwickeln. Der Zweck aller dieser Maßregeln liegt klar vor Augen und läuft darauf hinaus, daß der Tyrann in den Augen seiner Unterthanen nicht als ein solcher, sondern als Haushalter und König, nicht als ein Verzehrer, sondern als ein Verwalter ihres Habes und Gutes erscheine, daß er im Leben das Maß, nicht das Übermaß sich zur Richtschnur nehme, daß er ferner die Vornehmen durch die Künste eines freundlichen Umganges, die Menge durch die eines Demagogen an sich ziehe. Denn davon ist die notwendige Folge, daß seine Herrschaft nicht nur schöner und beneidenswerter ist, sofern er über bessere und nicht niedergedrückte Menschen herrscht, und sein Leben nicht immerfort der Furcht und dem Hasse ausgesetzt verstreicht, sondern daß diese seine Herrschaft auch dauerhafter ist, Und endlich daß er hinsichtlich seiner Sinnesart entweder wirklich zur Tugend Hinneige oder doch halbgut und nicht lasterhaft, sondern nur halblasterhaft sei." 14. Machiavelli ist entschieden dafür, daß der principe ganz böse sei- Vergl. den Schluß des genannten Werkes in oax. 18. Die äiscorsi enthalten ein ganzes Kapitel (I, 27) über die Elendigkeit jener Halbheit, die den, der sie zeige, nur verächtlich mache. Und es ist wahr, daß man eine ganze und in sich vollendet zum Abschluß gebrachte Tyrannennatur eher 22 * 340 Aristoteles, Politik. Kap. 21. Trotz aller dieser Maßregeln ist von allen Staütszuständen keiner von geringerer Dauer als Oligarchie' und Tyra'nnis. Die ° 'Tyrannis, welche noch am längsten währte, war die des Ortha'goras und der Orthagoriden zu Si'kyon und diese dauerte hundert Jahre. Das kam daher, weil die Herrscher mit ihren Unterthanen mild umgingen und sich in vielen Stücken dem Gesetz unterwarfen, weil ferner Kli'sthenes, der sich Kriegsruhm erwarb, nicht der Mann war, dem die Verachtung sich so leicht hätte nahen können, und weil sie endlich das Volk vielfach durch ein sorgfältiges Wahrnehmen seiner Interessen zu gewinnen verstanden. Soll doch Klisthenes den Kampfrichter, welcher ihm den Sieg absprach, mit einem Kranze beschenkt haben, ja nach einigen^ trägt die auf dem Markte befindliche Bildsäule in sitzender Stellung die Gesichtszüge dieses unparteiischen Richters. So erzählt man auch vom Pisi'stratus, daß er einer Vorladung vor den Areopa'g Folge leistete. ^ 22. Die zweite ist die Herrschaft der Kypseli'den über Korinth, die auch dreiundsiebzig Jahre und sechs Monate dauerte. Ky'p- selus nämlich regierte dreißig Jahre, Peria'nder vierundvierzig, Psamme'tichus, des Go'rdias Sohn, drei Jahre. Auch hier bestand die Herrschaft aus denselben Ursachen so lange. Denn Kypselus that freundlich mit dem Volke und führte seine ganze Regierung ohne Leibwache, während Periander zwar wirklich Tyrann, aber dabei kriegerisch war. 23. Die dritte ist die der Pisistratiden zu Athen; sie war indessen nicht ohne Unterbrechung. Denn Pisistratus war während seiner Tyrannis zweimal zur Flucht genötigt, so daß von dreiund- ertragen kann, als eine elende, feigherzige, zuweilen von guten Anfällen launenhaftfgestörte Halbheit derselben. Vergl. Macht avelli, viscorsi II, 23. 15. Duncker, Geschichte des Altertums IV, 35—53. 16. Also auch hierüber hat unser Autor Spezialnachrichten gehabt und dieselben wohl dem Politie'enwerk einverleibt, was für eine ungefähre Bestimmung des Umfangs dieses Werkes wieder ein Zug mehr und deshalb von Interesse ist. 17. Und von Napoleon UI., daß er als Kaiser den Offizier belobte, der ihn, als er noch Prätendent war, bei seiner Boulogner Expedition festgenommen hatte. Fünftes Buch. Zehntes Kapitel. 341 dreißig Jahren nur siebzehn auf seine Regiemng kommen. Seine Söhne regierten achtzehn Jahre, so daß in allem fünfunddreißig Jahre herauskommen. Von den übrigen ist etwa noch die Tyrannis Hi'ero's und Ge'lo's über Syraku's zu nennen. Doch auch diese währte nicht viele Jahre, sondern alles in allem achtzehn. Gelo nämlich regierte sieben Jahre und starb im achten, Hiero zehn, und Thra- sybu'lus ward im elften Monat vertrieben. Die Mehrzahl der Tyrannenherrschaften ist überhaupt durchgängig von nur kurzer Dauer gewesen. Und hiermit wäre denn nun wohl ziemlich alles erschöpft, was sich über die Ursachen des Unterganges und über die Mittel zur Erhaltung der freien und der monarchischen Staatsverfassungen sagen läßt. Zehntes Kapitel. Auch Sollrates berührt in dem (Plato'nischen) „Staat" die Veränderungen der Verfassungen, was er aber darüber sagt, ist durchaus nicht befriedigend. So wird von ihm die Ursache, um derentwillen die beste und erste Staatsverfassung der Veränderung unterliege, in ihrer Spezialität nicht angegeben. Denn er sagt bloß, nichts sei bleibend, sondern es verändere sich innerhalb einer gewissen Periode, das Grundprinzip dieser Veränderungen aber seien Verhältnisse von Zahlen, „deren vierdrittiges Grundverhältnis mit einer Fünfzahl multipliziert zwei harmonische Verhältnisse gäbe, das heißt wenn die Zahl der Figur zum Kubus erhoben werde" wobei ihn die Ansicht I. Aristoteles bezieht sich hier auf die berühmte Stelle aus Pla'tonS Staat von der sogenannten „Platonischen Zahl" im Buch VIII, S. 346, eine Stelle, die so große Schwierigkeiten enthält, daß der Ausdruck »Platonische Zahl" sprichwörtlich geworden ist für die Bezeichnung eines unlösbaren Rätsels. An Erklärungsversuchen hat es freilich nicht gefehlt, und man muß zugeben, daß an diese Stelle mühseliger Scharfsinn und glänzende Gelehrsamkeit verwendet und verschwendet worden sind; und unwillkürlich wird man dabei an Hegels Ausspruch erinnert, daß man da am 342 Aristoteles, Politik. leitet, daß die Natur zu gewissen Zeiten ganz schlechte und aller Erziehung trotzende Menschen hervorbringe, worin er vielleicht nicht so gelehrtesten sein könne, wo man am wenigsten wisse. Auch Schleiermachers uneigennützige, strenge, mit äußerster Vorsicht zu Werke gehende Untersuchung schließt in den Anmerkungen zu seiner Übersetzung (Platons Werke von Schleiermacher dritten Teiles erster Band, S. 586—596, wo die Akten über die ganze Sache eingesehcn werden können) mit dem Geständnis der Unlösbarkeit derselben ab. Glücklicherweise ist das, was wir hier wahrscheinlich nicht mehr wissen können, nicht von großem Interesse. Denn niemals ist eine für daS Geschlecht der Menschen tief eingreifende Wahrheit verloren gegangen, wenn sie einmal klar ausgesprochen war. Die Energie einer solchen ist so groß, ihre Wirkungen sind so unmittelbar, so notwendig, von so undurchdringlicher, unzerstörbarer Kontinuität, daß von einein Verlorengehen, veranlaßt durch irgend eine Äußerlichkeit, nicht die Rede sein kann. Ist der Ausspruch der Wahrheit aber dunkel bis zur Unverständlichkeit, so ist das ein sicheres Zeichen, daß wir es nur mit einem Versuch, mit einem in der Tiefe arbeitenden Hervorwollen, das bei großen Wahrheiten von dem Ohr des Geistes manches Mal freilich wie ferner unterirdischer Donner gehört wird, daß wir es, im günstigsten Falle, dabei nur mit dem Johanneischen „Vorläufer" zu thun, die Messiasgabe der vollen Wahrheit also noch zu erwarten haben. Was wir aber von der Platonischen Stelle, zu der die Wörter der Aristotelischen Politik eine wenig erklärende Erklärung abgeben, noch verstehen können, ist nicht ohne Interesse. Wir wollen demnach dem Leser in der Kürze mitteilen, um welche Sache es sich handelt, was wir von derselben aufgeben müssen, und was wir von ihr noch entnehmen können, womit dann dasjenige, was zur Aufhellung des Aristotelischen Textes geschehen kann, sich im wesentlichen erledigt. Nachdem Platon den besten Staat und den Bürger des besten Staates entwickelt hat, stellt er sich die Aufgabe, die von der Natur des besten Staates, der eigentlichen Aristokratie, immer mehr und mehr abweichenden Verfassungsformen zu beschreiben. Es ergibt sich, daß auf die erste und beste, die Aristokratie, nun folgen: Timokratie, Oligarchie, Demokratie und zuletzt Tyrannis. Und wie er zuerst bei der Untersuchung über das Wesen der Gerechtigkeit es aufgegeben hat, sic im Individuum zu suchen, vielmehr sie im Staate betrachten will, „weil die größere Schrift lesbarer sei", so schlägt er jetzt den umgekehrten Weg ein und ermittelt das Individuum, welches der einer jeden Staatsform gemäßeste Ausdruck ist, das Individuum, in welchem eine jede dieser Staatsformen persönlich wird. Für die Aristokratie war nun der gute und gerechte Mann gefunden worden, und ebenso ergibt sich für die Timokratie, die schon eine Entartung Fünftes Buch. Zehntes Kapitel. 343 ganz Unrecht hat, denn es kann solche Naturen geben, die durch Erziehung zu bilden und zu tüchtigen Männern zu machen ein Ding der ist, der Ehrgeizige, für die Oligarchie, in der der Reichtum regiert, der Habsüchtige, für die Demokratie der Mann der maß- und regellosen Begierde, über dessen Leben keine Ordnung und Notwendigkeit schaltet, für die Tyrannis endlich der Tyrann. Die so gefundenen Individuen sind aber nicht die ersten besten, sondern die jedesmal Regierenden: denn es muß eben so viel Arten von Menschen geben als Arten von Verfassungen, und die steigende Entartung der Herrscherindividuen zieht offenbar die immer mehr zunehmende Entartung der Verfassung nach sich. „Die Verfassungen", sagt Sokrates, „entstehen nicht von der Eiche oder vom Felsen, sondern aus den Sitten derer, die im Staate den Ausschlag geben. Wie sich nun der Ehrgeizige allmählich zum Habsüchtigen umformen könne und dieser in den Mann der maß- und regellosen Begierde u. s. f., ist nicht schwer nachzuweisen. Aber das bietet eine Schwierigkeit, wie die Veränderung in die beste und erste Verfassung eindringen soll. Ist der „herrschende Teil in sich einig, bleibt er, wie klein er auch sei, ohne Zwietracht" (bleibt das sittlich-substantielle Wesen des den Ausschlag gebenden herrschenden Teils in seiner vollkommenen Integrität), wie soll aus Aristokratie dann Timo- kratie werden? Bei dieser Untersuchung verläßt nun Platon den Weg der Anführung von Spezialgründen, die ihm das vorliegende Objekt nicht bietet, und sucht die Frage so zu beantworten, daß er sagt, alles menschlich Erzeugte, wie alles, was in der Erde wachse, also alles animalische und vegetabilische Leben, sei nach einem allgemeinen großen Gesetze dem Wechsel unterthan, und zwar so, daß eine bestimmte Periode die Gedeihlichkeit umfasse, während nach derselben die etwas kürzere Periode des Mißwachses und der Entartung eintrete. Weiden nun in dieser letzteren, die den Mißwachs beherrscht, den „Wächtern des Staates" „Bräute zugesellt aus Unkenntnis zur Unzeit, so wird das Kinder geben, die weder wohlgeartet sind noch wohlbeglückt. Zwar wird man von diesen zuerst noch die besten an die Spitze stellen; aber bald werden sie, nachdem sie in die Würden ihrer Väter eingetreten, da sie selbst unwürdiger sind, die schöne Ordnung vernachlässigen und die Jugend unmusischer und ungymnastischer machen. Und bald werden aus ihnen Herrscher hervorgehen, die nicht mehr die Eigenschaften von Staatswächtern haben." Mit anderen Worten: Platon wagt den Versuch, das Menschengeschlecht mit seinen geistigen und sittlichen Anlagen, der Veränderung und Entartung derselben, sowie ihrer dann endlich rviedereintretenden Erneuerung, unter das Gesetz einer physischen Periodik zu stellen. Die Länge dieser 344 Aristoteles, Politik. Unmöglichkeit ist. Aber warum sollte denn dies nur die Umwandlung der von ihm angegebenen besten Staatsverfassung und nicht Perioden ist je nach der Lebenslänge der Wesen verschieden, die Zwischenräume zwischen den ts'rmini tatallss sind bald länger bald kürzer, z. B. bei Eichen und Elefanten länger als bei den Menschen. Aber alles kreatür- liche Leben ist nach Platon einem solchen Umlaufe verfallen, jedes Einzelne und das Weltganze, das sich, wenn es Gott auf seiner Bahn losläßt, sofort nach der entgegengesetzten Seite dreht. Mit dem Eintreten und Ablassen der göttlichen Leitung werden nun die Perioden der Gedeihlichkeit und der Entartung, mit ihrem allmählichen Steigen und Sinken hervorgebracht, bis nach dem Ablaufe der den Mißwachs beherrschenden Periode Erfrischung und Erneuerung der Kreatur wieder eintritt. Dies ist im allgemeinen der Sinn der Platonischen Stelle, und dies Allgemeine ist die Hauptsache, die von Aristoteles auch wohl verstanden ward; denn das geht besonders daraus hervor, daß seine erklärenden Worte: „wobei ihn (den Platon) die Ansicht leitet, daß die Natur zu gewissen Zeiten ganz schlechte und aller Erziehung trotzende Menschen hervorbringe" -c. dieser Hauptsache allein gelten. Allein Aristoteles verstand auch das, was wir in der Platonischen Stelle nicht mehr verstehen. Und hiermit steht es so: Weil Platon mit der Aufstellung jenes großen Gesetzes das Gefühl hat, einen Versuch zu wagen, so läßt er die Muse selbst reden, und ihre Rede ist feierlich, fast mystisch-prophetisch, aber ebendeshalb, sowie wegen unserer mangelhaften Kenntnis des mathematischen Sprachgebrauchs der Alten für uns unverständlich. Er sucht nämlich das Gesetz der physischen Periodik im Anschluß an die Pythagoreische Zahlenphilosophie in einen Zahlenausdruck, ja geradezu in eine algebraische Formel zu bringen, und diese verstehen wir nicht mehr, während Aristoteles sie verstand. Daß Platon durch die Pythagoreische Philosophie auf den Gedanken kam, das Gesetz so zu formulieren, ist wohl nicht zweifelhaft; denn den Pythagoreern war die Zahl nicht nur das Wesen aller Dinge, sondern es war auch die Organisation des Universums überhaupt in seinen Bestimmungen ein harmonisches System (der Ausdruck Harmonie steht auch in der Platonischen Stelle) von Zahlen und deren Verhältnissen. (Vgl. Aristoteles, Metaphysik I, 5.) Jene algebraische Formel nun ist bekannt unter dem Namen der Platonischen Zahl, die nach der Untersuchung von I. F. Fries (Platons Zahl. Eine Vermutung. Heidelberg, 1823) 5040 sein soll, eine geometrische Zahl, die durch dreimalige Multiplikation so gewonnen wird, daß aus vier einfachen Faktoren Quadratzahlen entstehen: (5040 — 3.3X4.4 X 5.7). Gewonnen würden diese Faktoren aus dem Verhältnis der Seiten eines rechtwinkeligen Dreiecks und zweien diesen Seiten eigenen harmonischen Verhältnissen. Fünftes Buch. Zehntes Kapitel. 345 ebenso gut auch die Ursache der Umwandlung aller übrigen Staatsformen, wie überhaupt aller Dinge sein? 2. Ferner müssen sich innerhalb des Zeitraums, den er als die Ursache aller Veränderungen setzt, alle Dinge zusammen miteinander umwandeln, sei es, daß sie zugleich miteinander entstanden oder nicht; so daß z. B. wenn etwas den Tag vor dem Eintritt der den Wendepunkt bezeichnenden Periode entstand, dies zugleich mit Das Verhältnis der Seiten in einem solchen Dreieck sei 3, 4, 5, dessen Kathetenguadrate 3? — 9; 4? — 16 gleich dem Hypotenuscnquadrate 5? — 25 sei: 9-1-16 — 25. Das andere harmonische Verhältnis walte ob zwischen den Seiten des Kubus zu seinen Diagonalen, und sei das erstere 5.7 u. s. f. Wir lassen diese Ausführung ganz dahingestellt sein, zumal da sie für daS Wesentliche der Sache ohne Interesse ist, und schließen mit folgenden Bemerkungen: 1. Aristoteles verstand die ganze Platonische Stelle, und in seinem Citat werden wir durch nichts daran erinnert, daß er sie nicht verstand. 2. Er hält den Hauptgedanken, der den Platon bei der Aufstellung geleitet habe, für richtig. 3. Er beurteilt ihn etwas pedantisch und verrät besonders dadurch seine lebhafte Abneigung gegen die Denkart seines großen Zeitgenossen, daß er gerade die dunkelste Stelle aus der poetisch-feierlichen Rede der Muse mit einer übelwollenden Gelassenheit so brüsk in den klaren prosaischen Zusammenhang seiner eigenen Gedanken, wie zum absichtlichen Kontrast hineinstellt, weil dadurch, wie er gewiß weiß, bei seinen Zuhörern oder Lesern das Gefühl des Unmuts oder der Lächerlichkeit erzeugt wird und sie gewiß bei sich denken werden, wie doch Platons Lösungen so ganz unpraktisch seien. Man kann hierbei kaum umhin, an gewisse Praktiken neuererKathedergrößen zu denken. In ähnlicher Weise verfährt Aristoteles mit Platon auch am Schluß des zweiten Buchs der Politik. Hier gibt er ein kurzes Resümee von den Einrichtungen, die jedem der erwähnten politischen Schriftsteller eigentümlich seien, und was er da aus Platons beiden erhabenen Werken, diesen schönsten Denkmälern aus dem Paradiese des Geistes, in skurriler Kürze und spöttischer Trockenheit anführt, nämlich Gemeinschaft der Weiber, Kinder und Güter, die Tischgenossenschaften der Frauen, das Tischpräsidium der Nüchternen über die Trunkenen, das Exerzitium auf links und rechts zum Behuf der gleichmäßigen Einübung beider Hände, — ist offenbar nur angeführt, um Lachen zu erregen. Aber wie oft haben sich große Zeitgenossen mißverstanden! — Biese (Philosophie des Aristoteles II, S. 522) citiert eine Schrift von Rettig: Vs numero klatouis ckisxutatio. (Inä. Isct.) Bern, 1835. 346 Aristoteles, Politik. allem Übrigen in die Veränderung hineingezogen wird. ^ Warum soll ferner diese (beste Verfassung) gerade in die lakonische übergehen? Es gehen ja die Verfassungen durchgängig häufiger in die ihnen entgegengesetzten über, als in die ihnen zunächst liegenden, und dasselbe gilt von allen Veränderungen überhaupt. Die lakonische, sagt er, geht über in Oligarchie, diese in Demokratie, die Demokratie aber in Tyrannenherrschaft. Aber sie verwandeln sich auch oft ganz umgekehrt, z. B. aus Demokratie wird Oligarchie, noch eher als Monarchie. 3. Und von der Tyrannenherrschaft ferner hören wir nicht, ob sie eine Umwandlung erleidet oder nicht; und wenn sie sich verändert, so erfahren wir nicht, aus welcher Ursache und in welche Verfassung sie umgewandelt wird. Das kommt aber daher, daß ihm die Angabe der Ursache wohl selbst nicht leicht gewesen sein würde; denn der Fall entzieht sich jeder Bestimmbarkeit. Nach seiner Ansicht muß die Tyrannis in die beste und erste Verfassung übergehen, denn erst so würde der zusammenhängende Kreislauf der Entwickelungsphasen zu Ende gebracht werden. Nun geht aber die Tyrannis auch in Tyrannis über, wie aus der des Myllon zuSillyon die des Kli'sthenes entstand, bald in Oligarchie, wie in Challkis die des Antilleon, bald in Demokratie, wie die Gello's in Syrqkus, bald in Aristokratie, wie die des Charila'us in Lakedä'mon und ebenso in Kartha'go. ^ 2. Platons Meinung geht nicht dahin, daß bei dem Eintritt der großen Periode die Entartung oder Veränderung alle Dinge, also auch die eben erst entstandenen sofort ergreife, sondern er bezeichnet, in etwas mystischer Weise freilich, nur ein Kennzeichen, aus dem man abnehmen könne, wann der in allen Dingen liegende Keim des Verderbens sich zu entwickeln anfange. „Auch der gleich folgende Einwand (siehe Schleiermacher a. a. O.) daß die Staaten häufig in einer ganz andern Ordnung als der hier angegebenen ihre Form wechseln, ist sehr pedantisch für die großartige Rede der Muse, die es leicht würde zugegeben haben, daß, wenn einmal der Verfall im Gange, auch solche Reaktionen Vorkommen können." Plato hatte gar nicht die Absicht, seine Aufeinanderfolge der Verfafsungsveränderungen als die einzige und notwendige Ordnung hinzustellen. 3. Wahrscheinlich ist hier Chalke'don zu setzen, das mit Karche'don (Karthago) oft verwechselt ist. Denn was Karthago anlangt, so wider- Fünftes Buch. Zehntes Kapitel. 347 4. Ferner kann eine Oligarchie in Tyrannis übergehen, wie in Sizilien fast bei allen älteren Tyrannenherrschaften der Fall war, so in Leonti'ni bei der Tyrannis des Panä'tius, in Ge'la bei der des Klea'nder, in Rhe'gium bei der des Ana'xilas, und so fort in vielen anderen Städten. Wenn er ferner meint, der Übergang in die Oligarchie rühre daher, daß die Obrigkeiten Geldleute würden und Wucher trieben, so ist diese Ansicht unstatthaft, da zu dieser Veränderung die Meinung der überwiegend reichen Leute, als sei es ungerecht, daß die Besitzenden mit den nichts Besitzenden gleichen Anteil an den Rcgierungsrechten haben sollen, weit mehr die Veranlassung abgibt. Za, in manchen Oligarchieen sind Geldgeschäfte gar nicht einmal erlaubt, sondern durch das Gesetz verboten, während in dem demokratischen Karthago diese Geschäfte gemacht werden, ohne daß bis auf diesen Augenblick die Verfassung sich verändert hätte. 5. Ebenso unstatthaft ist auch seine Behauptung: ein oli- garchischer Staat bestehe eigentlich aus zwei Staaten, dem der Reichen und dem der Armen. Warum soll das vorzugsweise in einer solchen Verfassung der Fall sein und nicht auch ebenso gut in der lakonischen und in jeder andern, in der nicht alle Staatsangehörigen gleich viel Vermögen besitzen oder gleich tüchtige Männer sind? Und doch geht, auch ohne daß ein einziger ärmer geworden ist als früher, gleichwohl die Oligarchie in Demokratie über, sobald die Armen die Mehrzahl bilden, und die Demokratie in Oligarchie, sobald die begüterte Klasse die Übermacht über das Volk gewinnt und die einen ihre Interessen vernachlässigen, während die anderen sie eifrig wahrnehmen. Und während doch der Ursachen, durch welche Verfassungsumwälzungen herbeigeführt werden, so zahlreiche sind, macht er nur eine einzige namhaft, nämlich die, daß die Begüterten durch üppiges Leben und fortwährendes Schuldenmachen verarmten, gerade als ob von Hause aus alle oder doch die meisten reich wären. — 6. Dies ist aber ganz falsch, und die Sache ist vielmehr diese: gehören diejenigen. spräche sich Aristoteles selbst. Vergl. oben II. Kap. 8. Selbst in diesem Kapitel wird Karthago ein demokratischer Staat genannt. 348 Aristoteles, Politik. welche ihr Vermögen verloren haben, der regierenden Klasse an, dann versuchen sie Neuerungen; sind es aber andere, so entsteht daraus nichts Bedeutendes. Auch ist es nirgends wahr, daß bei solchen Revolutionen die Staatsformen eher in Demokratie als in jede andere Form übergehen. Der Ausschluß von den Ehrenämtern, ungerechte oder schimpfliche Behandlung ferner sind allein schon genügende Ursachen, sie zur Revolution und zum Umstürze der bestehenden Verfassung zu vermögen, wenn sie auch nicht infolge der ihnen gestatteten Freiheit des Thuns und Lassens ihr Vermögen verschwendet haben, oder, wie er selbst sagt, wegen übermäßiger Freiheit. Überhaupt redet So'krates, während es doch mehrere Arten von Oligarchie und Demokratie gibt, von den Verfassungsveränderungen so, als wenn es von jeder von beiden nur eine Art gäbe. Sechstes Luch? Erstes Kapitel. Wir haben im vorigen von den verschiedenen Formen der beratenden und entscheidenden Staatsgewalt, der Einrichtung derStaats- verwaltungsämter und zwar von beiden mit Rücksicht auf ihre Anzahl und Art, und von den Gerichtshöfen geredet. Wir haben erörtert, welche von diesen Instituten der einen oder der andern Verfassung gemäß sind, und haben sodann den Ursprung und die Ursachen des Verderbens und der Erhaltung der Staatsverfassungen angeführt. Da es aber mehrere Arten der Demokratie und ebenso der anderen Verfassungen gibt, so erscheint es nicht unangemessen, auf etwanige Rückstände in jenen hier nachträglich einen Blick zu werfen, sodann die einer jeden eigentümliche und ersprießliche Einrichtungsart zu bestimmen. Zn Hinsicht auf die besprochenen Gegenstände selbst wäre ferner zu betrachten, welche Verbindungen alle diese Gestaltungen eingehen, indem eine Kombination derselben ein Hinübergreifen der einen Verfassung in eine andere zur Folge hat, so daß dadurch Aristo- kratieen eine mehr oligarchische und Republiken eine mehr demokratische Form annehmen. I. Der Verfasser entwickelt, wie die verschiedenen Arten von Demokratieen und Oligarchieen einzurichten sind. 350 Aristoteles, Politik. 2. Unter den Kombinationen, die betrachtet werden müssen, die aber jetzt noch nicht betrachtet worden sind, verstehe ich dies: es sei z. B. die beratende Gewalt und die Wahl der Magistrate auf oligar- chische Art geordnet und daneben beständen aristokratisch eingerichtete Gerichtshöfe; oder: es seien diese und die beratende Behörde oligar- chisch, dabei aber die Magistratenwahl aristokratisch oder welche andere Gestaltung man sonst setzen will, in der nicht alle Elemente dem Wesen des Staates selbst eigentümlich sind. 3. Im vorigen ist angegeben, welche Staaten sich für Demokratie eignen, welche Bevölkerung Oligarchie erträgt und welche von den anderen Staatsformen ihren Bürgern zuträglich, und wie diese dabei beschaffen sein müssen, wenn sie dies sein sollen. Indessen reicht es nicht hin, daß man weiß, welche von diesen Verfassungen für die Staaten die beste ist, sondern man muß auch wissen, wie man sowohl diese als die andere einzurichten hat; und dies wollen wir daher in der Kürze betrachten. Wir machen dabei mit der Demokratie den Anfang, weil wir dadurch zugleich über die ihr entgegengesetzte Verfassung ins klare kommen, welche einige mit dem Namen der Oligarchie benennen. 4. Bei dieser Untersuchung haben wir alle volkstümlichen Einrichtungen und alles dasjenige, was nach allgemeiner Meinung im Gefolge von Demokratieen anzutreffen ist, zusammenzufassen; denn aus der Verbindung dieser Elemente entspringen die Arten der Demokratie, ebenso wie aus ihr erst klar wird, daß es mehr als eine Form derselben gibt, sowie daß diese Formen voneinander abweichen. Diese Vielheit der Formen der Demokratie hat nämlich zwei Ursachen, erstens die schon früher angeführte, daß das, was in der Demokratie Volk heißt, ein verschiedenes ist, insofern die Bevölkerung sich dem Ackerbau oder dem Handwerk oder der Taglöhnerei zuwendet. Kommt nun in einer Demokratie zu der ersten Art der Bevölkerung die zweite und zu der zweiten die dritte hinzu, so entscheidet das nicht bloß über ihre größere oder geringere Güte, sondern läßt sie überhaupt nicht so, wie sie war. 5. Die zweite Ursache ist die, wovon wir jetzt sprechen. Nämlich die mit der Demokratie zusammengehenden und zum Wesen dieser Verfassung gehörig erachteten Einrichtungen machen je nach ihrer Sechstes Buch. Erstes Kapitel 351 Zusammensetzung die Demokratien zu anderen, je nachdem wenige oder mehrere oder alle diese Elemente in einer solchen vereinigt sind. Nun ist es nützlich, eine jede dieser Gestaltungen zu kennen, damit der Gesetzgeber wisse, wie er bei der Einrichtung der Verfassung, die er Herstellen will, und sodann, wie er bei der Abstellung ihrer Mängel zu verfahren habe. Die Gründer von Verfassungen bemühen sich nun, alle Teile der Verfassung dem allgemeinen Prinzips derselben gemäß vollständig zu organisieren; aber gerade dies Verfahren ist ein irriges, wie in den Untersuchungen über das Verderben und die Erhaltung der Verfassungen früher gesagt worden ist? Erörtern wir jetzt die Grundlagen der verschiedenen Verfassungsgestaltungen, ihren Charakter und den Zweck, den sie erreichen wollen. 6. Das Prinzip der demokratischen Verfassung ist nun die Kap- Freiheit, und es ist eine ganz gewöhnliche Behauptung, daß nurB-re. die Bürger einer solchen Verfassung die Freiheit wirklich genössen und nach ihr eine jede Demokratie strebe. Eine Bestimmung der 2. Das waren eben jene Übertreibungen, die sich die Staatsmänner zu schulden kommen lassen, wenn sie darauf ausgehen, auch die geringsten Dinge so anzuordnen, daß die Anordnung dem Hauptprinzipe des Ganzen entspreche, während es gerade umgekehrt zur Erhaltung der Staaten beitrug, wenn in diesen Dingen nicht peinlich streng verfahren wurde, wenn in der Demokratie z. B. den Reichen unwesentliche Ebrenverhältnisse, z. B. Gratulationsgesandtschaften u. s. f., überwiegend zufielen. Diese Lehre ist auch heute noch zu erwägen. So wird z. B. das monarchische Regiment durch Uniformen zu einem prägnanten Ausdruck gebracht — wird gestärkt. Wie das Kleid, wenn es sich seinem Begriffe, die analoge Umgebung des Menschen zu sein, nur einigermaßen annähert oder sich wenigstens nicht allzuweit von demselben entfernt, immer „den Mann macht", so macht der Dienstrock des Beamten auch den Dienstmann. Aber wenn z. B- mehr Beamtete uniformiert werden, als notig, wenn die Pfleger der friedfertigsten Beschäftigungen im System der bürgerlichen Gesellschaft um des abstrakten Prinzips willen mit der Waffe an der Seite oder auch nur im Uniformrock erscheinen, so ist das Übertreibung, die wegen ihrer Nutzlosigkeit, wegen ihres übertriebenen Eifers, das Prinzip an unberechtigter Stelle augenfällig zu machen, Erbitterung und Verachtung erzeugt und das monarchische Prinzip schwächt. Aristoteles aber hält diesen Punkt für so wichtig, daß er dreimal darauf zu sprechen kommt. Vergl. unten Kap. 3 dieses Buchs, tz 1. 3Ü2 Aristoteles, Politik. Freiheit istnun der Wechsel von Gehorchen und Herrschen, und gerade darin besteht nach demokratischer Fassung das Recht, daß Gleichheit stattfinde nach der Zahl und nicht nach dem Werte. Wird der Begriff des Rechts so gefaßt, so muß notwendig die Menge der Souverän sein; was die Mehrheit beschließt, muß letztlich auch als Gesetz und dies als Recht gelten: ein Ergebnis, das dem allgemeinen Prinzips von der Gleichheit der Bürger entspricht. Hieraus erklärt sich der Umstand, daß in den Demokratien die Armen mächtiger sind als die Reichen, denn sie sind die Mehrzahl, und eben was diese will, das hat entscheidende Macht. 7. Das wäre also das eine charakteristische Kennzeichen der von allen Demokraten als Staatsdefinition aufgestellten Freiheit. Das zweite ist: leben zu können, wie man will; denn dies, sagt man, sei der Freiheit eigentümlich, wenn anders das Gegenteil seine Richtigkeit habe, nach welchem ein Sklave so lebt, wie er nicht will. Hier haben wir nun die zweite Bestimmung der demokratischen Freiheit. Aus dieser entwickelte sich das Bestreben, gar nicht und am liebsten von niemand beherrscht zu werden, wenn dies aber nicht angehe, sich das Wechselverhältnis von Gehorchen und Herrschen gefallen zu lassen, worin diese zweite Bestimmung der Freiheit mit jener ersten, welche die Gleichheit zum Inhalte hatte, zusammentrifft. 8. Nach diesen Grundgedanken und nach diesem Prinzips ergeben sich folgende als demokratische Institutionen: Alle Magistrate werden aus allen gewählt. Alle herrschen über jeden und jeder wieder abwechselnd über alle. Die Staatsämter werden durchs Los besetzt, entweder alle oder doch diejenigen, bei denen es keiner besonderen Kenntnis und Geschicklichkeit bedarf. Die Staatsämter sind ohne allen Census zugänglich oder wenigstens unter einem ganz niedrigen. Niemand darf zweimal dasselbe Amt bekleiden oder selten; oder es darf das nur bei wenigen Ämtern mit Ausnahme der Kriegsämter Vorkommen. Die Amtszeit muß von kurzer Dauer sein, entweder in allen Ämtern oder bei allen denjenigen, wo es angeht. Sechstes Buch. Erstes Kapitel. 353 Richter sind alle und alle dazu wahlfähig. Ihre Kompetenz erstreckt sich über alle oder über die meisten, die wichtigsten und entscheidendsten Verhältnisse, z. B. über Rechenschaftsablegungen, mögen die Fälle Staats- oder Privatkontrakte betreffen. Die Volksversammlung ist der eigentliche Souverän entweder in allen Angelegenheiten (eine einzelne Behörde darf dies in keiner oder nur in den allerwenigsten sein) oder doch in den wichtigsten. 9. Von allen Behörden ist am meisten im Sinne der Demokratie der Volksrat 3; vorausgesetzt, daß nicht allen Bürgern (für ihre Teilnahme an den Volksversammlungen) freigebig Sold gezahlt wird. Denn wo dies geschieht, da entzieht das Volk gar bald auch dieser Behörde ihre Macht, indem es wegen des reichlichen Soldes (für den Besuch der Volksversammlungen) die Entscheidungen über alle Dinge an sich reißt, wie das in der vorangehenden Untersuchung früher gesagt worden ist? Eine zweite charakteristisch-demokratische Einrichtung ist die der Besoldungen? Diese müssen womöglich alle erhalten, Volksversammlungen, Gerichtshöfe, Magistrate, wo das nicht angeht, doch wenigstens die wichtigsten Magistrate und Gerichtshöfe, der Volksrat und die regelmäßigen Volksversammlungen^, aber von den Magistraten etwa die, welche zusammen speisen müssen. Wenn ferner 3. Dis Bu'le* (ßouXß). Man vergleiche Buch V, Kap. I, Anmerkung zu 8 5. 4. Vergl. Buch IV, Kap. 4. 5. Vergl. über sie Buch IV, Kap. 7, Anmerkung zu Z 2. Ihr wesentlicher Charakter ist dort wie hier der von Entschädigungsgeldern für die Thätigkeiten des Volkes in den Volksversammlungen, Gerichten, Ämtern. Vergl. noch IV, 10, Amu. zu tz 8. 6. In Athen wurden wenigstens vierzig regelmäßigeVolksversammlungen (xügl«i ix«X7)2i«l) jährlich gehalten. Das Entschädigungsgeld betrug zur Zeit der gesteigerten Demokratie 3 Oboien für den Mann. Rechnet man für jede Versammlung sechstausend Empfänger, so macht das eine jährliche Staatsausgabe von zwanzig Talenten oder 94310 Reichsmark, und ebensoviel betrug das Gelb für den Volksrat. S. Scbömann a. a. O. T. I, S. 440. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lleS. lrangrnscheidtschr V. gr. n. röm. «l.; Bd. 23 ; Lfrg. 16.) Aristoteles' Politik. 2 3 354 Aristoteles, Politik. die Oligarchie bestimmt wird durch edle Geburt, Reichtum und Bildung, so scheint das demokratische Wesen von allem diesem das Gegenteil zu sein, gemeine Geburt, Armut und Roheit. Was die Staatsämter anbetrifft, so darf in der Demokratie kein einziges lebenslänglich sein; hat sich aber ein solches noch aus einer früheren Verfassungsperiode erhalten, so muß die Gewalt desselben geschwächt und darf es nicht durch Wahl, sondern durchs Los besetzt werden. 10. Dies wären also die allen Demokratieen gemeinsamen Einrichtungen. Aus dem Prinzipe des Rechts, wie es vom demokratischen Standpunkte aus feststeht, das heißt aus der Gleichheit der Rechte für alle nach dem numerischen Verhältnis erwächst nun auch die Demokratie und die demokratische Gemeinde, die am meisten als solche gelten. Dieser Gleichheit der Rechte zufolge sollen die Armen nicht mehr Gewalt haben als die Reichen und soll kein Teil allein die Souveränität haben, sondern dieselbe in dem Besitz aller nach dem numerischen Verhältnis sein. Denn so, meinen die Demokraten, besitze der Staat Gleichheit und Freiheit. Kap. 11. Die nächste Frage ist nun: Wie wird man diese Gleichheit erreichen? Soll man z. B., wenn fünfhundert so viel Steuerkapital ° besitzen als tausendbeide auf die Art gleichstellen, daß diese tausend so viel politische Macht haben, als die fünfhundert? Oder soll man die Gleichheit nach diesem Modus so nicht feststellen, sondern zwar wohl Abteilungen nach dem Steuerkapitale machen, dann aber aus der Klasse jener fünfhundert und aus der von tausend eine gleiche Anzahl herausnehmen, um beiden die höchste Gewalt bei den Staatsverhandlungen und den Gerichten zu übertragen? Es fragt sich also, ob diese Verfassung die gerechteste nach dem demokratischen Rechtsbegriff ist oder vielmehr die, in der die große Masse die Gewalt hat. Denn die Demokraten behaupten doch, gerecht sei, was die Mehrzahl, die Oligarchen dagegen, was das größere Vermögen beschließe, das nach ihnen immer die Entscheidung geben soll. 7. Der Philosoph teilt die Bürger mit diesem Beispiel in zwei Teile, den der Bemittelten und den der Unbemittelten, doch so, daß trotz ihres Vermögensunterschiedes die Summen ihrer Steuerkapitale gleich sind. Nichts anders, scheint mir, bedeuten die fünfhundert den tausend gegenüber. Sechstes Buch. Erstes Kapitel. 355 12. In beiden Weisen aber ist Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Das oligarchische Prinzip führt zur Zchrannenherrschaft (denn sobald auch nur einer mehr Vermögen besitzt, als die übrigen Reichen zusammen, so ist er nach dem oligarchischen Nechtsbegriffe zur Alleinherrschaft berechtigt); das demokratisch-numerische Mehrheitsprinzip dagegen führt mit einer ähnlichen Berechtigung^ zur Aneignung des Vermögens der sich in der Minderzahl befindenden Reichen, wie das früher gesagt worden ist. 13. Welche Bestimmung der Gleichheit aber sich beide Parteien gefallen lassen würden, wird daraus ersehen, wie beide den Begriff der Gerechtigkeit fassen. Beide sagen: Was die Mehrzahl der Bürger beschließt, das muß Gesetz sein. Wir nehmen diesen Grundsatz an, aber nicht in seiner ganzen Ausdehnung. Der Staat besteht einmal aus zwei Teilen, Neichen und Armen; mag demnach, was beide zusammen oder die Mehrzahl von beiden will, Gesetz, und wenn die Meinung«' entgegengesetzt sind, die Meinung der Mehrzahl, auf deren Seite zugleich das größere Steuerkapital ist, Gesetz sein. Z. B. der Reichen find zehn, der Armen zwanzig. Die eine Meinung vertreten sechs Reiche, die andere fünfzehn Arme. Den Armen haben sich vier Reicht den Reichen fünf Arme angeschlossen. Auf welcher von beiden Seiten nun nach geschehener Zusammenrechnung das größere Steuerkapital sich befindet, deren Meinung wird Gesetz. 14. Sollte dasselbe aber auf beiden Seiten gleich sein, dann ist die in diesem Falle eintretende Schwierigkeit nicht ungewöhnlicher, als wenn heute in den Voten einer Volksversammlung oder eines Gerichtshofes sich Stimmengleichheit findet: es entscheidet dann entweder das Los, oder man trifft ein anderes derartiges Auskunftsmittel. Allein ob es gleich schon schwer genug ist, in betreff dessen, was gleich und gerecht sei, die Wahrheit zu finden, so ist dies 8. Zm Texte fehlt oöx äZixp-wu-n; es darf aber nach der ganzen Logik des Satzes und nach dem, was Buch III, Kap. 6, tz 1 gesagt ist, hier nicht fehlen, zumal da sich Aristoteles auf diese Stelle beruft. Dort hieß eS: „Wenn sich die Armen, weil sie in der Mehrzahl sind (und diese bestimmt, was Gesetz ist), in die Güter der Reichen teilen, so ist das nicht ungerecht, hat es doch, beim Zeus, die Staatsgewalt für gut befunden." 23 * 356 Aristoteles, Politik. dennoch leichter zu erreichen, als diejenigen, welche die Gewalt, um ihren Vorteil durchzusetzen, in Händen haben, zu bewegen, der Wahrheit Gehör zu geben. Denn immer verlangen nach Gleichheit und Gerechtigkeit die Schwächeren, die Starken machen sich gar nichts daraus? Zweites Kapitel. Von den vier Demokratien, welche es gibt, ist, wie wir in den früheren Untersuchungen gesagt Habens diejenige die beste, welche in unserer Aufstellung der verschiedenen Arten derselben die erste war, auch ist sie von allen die älteste. Ich nenne sie die erste in dem Sinne, wie man auch unter den verschiedenen Arten der Bevölkerung, die eine Gemeinde bildet, eine die erste nennen kann. Eine solche ist die ackerbautreibende; daher denn auch überall eine Demokratie zu gründen möglich ist, wo die Menge von Ackerbau oder Viehzucht lebt. Ein solches Volk hat, weil es kein großes Vermögen besitzt, keine Zeit zu häufigen Volksversammlungen. In seiner Sorge sich das Notwendige zu erarbeiten, ist es eifrig hinter seinem Tagewerke her, kümmert sich nicht gern um fremde Angelegenheiten und hat größere Lust an seiner Arbeit, als an Staatsangelegenheiten und Regierung, wofern nicht die Staatsämter etwa großen Gewinn bringen, nach welchem die große Masse der Menschen mehr trachtet, als nach Ehre. Aus diesem Grunde ließen sie sich die alten Tyrannenherrschaften ebenso gefallen, wie sie heute die Oligarchieen ertragen, wenn man sie nur ungestört ihrem Geschäft nachgehen und ihr Eigentum ungeschmälert läßt; denn unter diesen Bedingungen wird ein Teil von ihnen bald reich, und der andere arbeitet sich aus dem Mangel heraus. 9. Vortrefflich wird das Bewußtsein durch die Verse Goethe's gekennzeichnet: „Gewalt und Geld, Geld und Gewalt, daran kann ich mich freuen; Gerecht- und Ungerechtigkeit, das sind nur Lumpereien!" 1. Vergl. oben Buch IV, Kap. 4 und 7. Sechstes Buch. Zweites Kapitel. 357 2. Dazu kommt, daß, falls sie einigen politischen Ehrgeiz haben, dieser durch das Recht, ihre Obrigkeiten zu wählen und zur Rechenschaft zu ziehen, vollkommen befriedigt wird, zumal da die Menge in einigen Staaten, — selbst wenn nicht alle Anteil an der Wahl d§r Obrigkeiten haben, sondern nur einige abwechselnd von allen Bürgern durch Wahl bestellt werden, wie in Mantine'a, und nur das Recht der Beratung allen gemeinsam ist, — sich hierbei vollkommen beruhigt. Und doch hat man auch dies für eine Form der Demokratie anzusehen, wie sie denn in Mantinea einst wirklich bestand. ^ 3. Für diese oben bezeichnte Demokratie ist es nur eine einerseits ebenso nützliche als andererseits durch Gewohnheit übliche Einrichtung, daß das ganze Volk das Recht hat, sich seine Obrigkeiten zu wählen, über ihre Amtsführung sich Rechenschaft ablegen zu lassen und in den Gerichten zu sitzen. Dagegen müssen die höchsten Staatsämter nur durch Wahl besetzt werden und zwar nach der Höhe des steuerbaren Vermögens, entweder so, daß die höheren Ämter den mehr Vermögenden zufallen oder daß ohne Rücksicht auf das Vermögen durchweg nur auf die Fähigkeit gesehen wird, die jedes Amt fordert. Ein Staat, der so verwaltet wird, muß notwendig gut verwaltet werden — denn die Ämter werden immer in den Händen der Besten sein, weil das Volk die Gebildeten ohne allen Neid gegen sie zu seinen Obrigkeiten haben will — die Gebildeten und Vornehmen aber werden mit einer Ordnung der Dinge zufrieden sein, infolge deren sie nicht von Leuten, die schlechter sind als sie, beherrscht werden. Auch werden sie ihre Ämter gerecht verwalten, weil andere befugt sind, sie zur Rechenschaft zu ziehen. 2. Aus diesen Angaben folgt: Zn Mantinea bestand in älterer Zeit Demokratie. An der Beratschlagung über bürgerliche Angelegenheiten hatte jeder Bürger Anteil; aber die Wahl der Beamten geschah nur von einer Anzahl Bürger, doch so, daß wechselnd alle die Reihe traf, ihr Wahlrecht auszuüben. — Agesila'os zerstörte den Sitz der Centralregierung, Mantinea, im Jahre 387, zerstreute die Einwohner in Dörfer und hieß sie leben, wie in den ältesten Zeiten, wodurch die Verfassung aristokratisch ward. Die weiteren Schicksale Mantinea's in dem von Epamino'ndas nach der Schlacht bei Leu'ktra errichteten arkadischen Bundesstaate sind bekannt. 358 Aristoteles, Politik. 4. Diese Abhängigkeit von anderen und dies Verhältnis, nach welchem man nicht in allen Stücken thun darf, was einem beliebt, ist sehr heilsam; denn die Freiheit zu thun, was man will, ist nicht geeignet, das in jedem Menschen befindliche Böse in Schranken zu halten. Und somit erwächst denn aus jener Einrichtung der für die Staaten heilsamste Zustand der Dinge, daß die Tüchtigsten regieren, ohne sich Ungerechtigkeiten zu erlauben, während das Volk in nichts geschmälert wird. — Daß dies also die beste Demokratie sei, ist einleuchtend, so wie auch, warum sie es ist, nämlich darum, weil das Volk in ihr gerade diese Beschaffenheit hat. 5. Auf diesen nützlichen Zweck, eine solche ackerbautreibende Bevölkerung zu schaffen, haben in alten Zeiten manche Gesetze in vielen Staaten sämtlich hingearbeitet: man verbot entweder überhaupt den Besitz von Land über ein gewisses Maß hinaus oder beschränkte ihn auf eine gewisse Entfernung von der mit Mauern umgebenen Altstadt und Burg. Auch bestand vor alters in vielen Staaten ein Gesetz, welches den Verkauf der Stammgrundstücke verbot. Ebendahin zielt auch das dem O'xplus ^ zugeschriebene Gesetz, wonach ein Teil jeden Familiengrundstückes schuldenfrei zu bleiben hatte. 6. Auch heute noch ließen sich viele Mißbräuche dadurch heben, wenn man das Gesetz der Aphytäer zu Hilfe nähme, welches für den von uns angegebenen Zweck ebenfalls heilsam ist. Diese besitzen nämlich bei großer Bürgerzahl nur wenig Land und treiben dennoch alle Ackerbau; denn sie werden nicht nach ihren gesamten Besitzungen geschätzt, sondern durchschnittlich nach so kleinen Portionen, daß die Möglichkeit gegeben ist, daß auch die Armen an Schatzung politisch das Übergewicht habend 7. Nächst der aus einer ackerbautreibenden Bevölkerung bestehenden Gemeinde ist die beste da vorhanden, wo die Leute als Hirten 3. S. Otfried Müller, Dorier I, 6t. 4. Aphy'tis, Stadt auf der thrakischen Halbinsel Pallete. Wenn also hier der Bürger gesetzlich 100 Ar Landes besaß, so betrug sein Census ebensoviel als der des Inhabers von 200 Ar. Wenn also der Reiche durch weitere Feldmarken immerhin auch größere Vorteile genoß, so stand er doch staatsrechtlich nicht über dem Armen, sondern war ihm in dem für Staatsämter befähigten Census nur gleich. Sechstes Buch. Zweites Kapitel. 359 von der Viehzucht leben. Diese Lebensweise hat viel Ähnlichkeit mit dem Ackerbau, und für den Kriegsdienst sind eben diese Leute durch ihre Lebensgewohnheiten vorzüglich geübt: ihre Leibesbeschaffenheit ist passend dazu und im stände, jeder Witterung Trotz zu bieten. Die anderen Arten von Volksmassen, aus denen die übrigen Demokraten bestehen, sind fast alle miteinander viel schlechter, als die genannten. Denn ihre Lebensweise ist schlecht, und keine der Beschäftigungen, welche die Masse der niederen Handwerker, Krämer oder Tagelöhner treibt, erfordert oder weckt sittliche Kraft. Dazu kommt, daß sozusagen diese Menschenklasse überall, weil sie sich beständig auf dem Markte und in der Stadt umhertreibt, gleich mit Volksversammlungen bei der Hand ist, während die Ackerbautreibenden, weil sie auf dem Lande zerstreut sind, so nicht zusammenkommen, noch in gleichen, Grade solcher Versammlungen bedürfen. 8. Wo nun überdies die Lage des Landes eine solche ist, daß das bebaute Land weit ab von der Stadt liegt, da kann man ebenso leicht eine gute Demokratie, als selbst Republik schaffen. Hier nämlich ist das Volk gezwungen, sich auf den Ländereien selbst anzusiedeln; man muß also, selbst wenn ein zahlreicher Stadtpöbel vorhanden ist, in Demokratien keine Volksversammlungen ohne Zuziehung der auf dem Lande wohnenden Volksmenge abhalten. Nach diesen Auseinandersetzungen über die Art und Weise, wie man die beste und erste Demokratie einzurichten hat, ergibt sich die Art der Einrichtung bei den anderen von selbst. Man ist nämlich genötigt, in der Folge immer mehr vom besten Wege abzuweichen und der immer schlechteren Masse Raum zu geben. 9. Was nun aber die letzte Art der Demokratie betrifft, so kann diese, weil alle an der Regierung Anteil haben, weder jeder beliebige Staat ertragen, noch wird es ihr leicht, sich auf die Dauer zu halten, wenn sie nicht durch gute Gesetze und gute Sitten unterstützt wird. Von den Ursachen aber, welche das Verderben sowohl dieser als der übrigen Staatsverfassungen herbeiführen, ist oben ziemlich ausführlich die Rede gewesen. ^ Um diese Demokratie herzustellen, pflegen die Häupter der Volkspartei das Volk dadurch zu stärken, daß sie mög- 5. Vgl. Buch V, Kcip. 7. 360 Aristoteles, Politik. lichst viele in die Bürgerschaft aufnehmen und zwar nicht bloß die ehelich geborenen, sondern auch die unehelichen Kinder und die, welche nur von einer Seite, nämlich entweder nur von Vater- oder von Mutterseite bürgerlicher Abkunft sind. ° Denn alle diese Elemente sind für eine solche Demokratie mehr geeignet. 10. So pflegen nun also die Demagogen zu verfahren. Man darf es indessen mit der Aufnahme nicht weiter treiben, als bis das Übergewicht der Masse über die Vornehmen und den Mittelstand erreicht ist. Weiter darf man alsdann nicht gehen. Wird das Maß überschritten, so steigert es die Unordnung im Staate und treibt die Vornehmen, welche die Last einer solchen Demokratie ohnehin schon schwer ertragen, zur Erbitterung und wird, wie in Kyrestre? der Fall war, die Ursache zur Revolution. Denn ein kleines Übel wird wohl übersehen, wird es aber groß, so fällt es um so mehr in die Augen. — 11. Ferner sind für eine solche Demokratie auch derartige Veranstaltungen nützlich, wie sie 6. In den alten Zeiten hatte in Athen nur Anspruch auf das Bürgerrecht, wer von Vater- und von Mutterseite bürgerlicher Abkunft war. Die Verleihung des Bürgerrechts an Fremde war nicht unmöglich, geschah aber selten. Später öffneten sich die Reihen der Bürgerschaft aus politischen Gründen etwas leichter, aber immer noch schwerer, als es unseren heutigen Vorstellungen gemäß ist, und ward das Bürgerrecht anSchutzvcrwandte(Mctv'ken), teils freigeborenen teils freigelassenen, zuweilen, wie als verdiente Belohnung, selbst an Sklaven sz. B. nach der Schlacht bei den Arginu'scn) gegeben. Stammte jemand von einem bürgerlichen Vater und war seine Mutter eine Ausländerin aus einem Staate, der kein Heiratsrecht mit Mitgliedern des Staates besaß, den, ihr Gatte angehörte, so war in Athen die Praxis zu verschiedenen Zeiten verschieden. Nach einem von Pe'rikles 460 erneuerten Gesetze So'lons waren solche Kinder von nichtbürgerlichcn Müttern vom Bürgerrechtausgeschlossen Zu anderen Zeiten waren sie es nicht, wie eben die wiederholten Ausschlußgesetze, mit ihren, teils strengeren teils milderen Verfahren, beweisen. Unehelich geborene Kinder konnten durch Legitimation die Rechte ehelich geborener erwerben, wozu aber, wenn sie eine nichtbürgerliche Mutter hatten, die Genehmigung des Volkes erforderlich war. Kinder von einer bürgerlichen Mutter und einem nichtbürgerlichen Vater oder gar Sklaven wurden wohl niemals Bürger. Mehr bei Schümann a. a. O. 1, 3S9 flg. 7. Kyrene in Afrika, i» der 26. Olympiade von einer Kolonie aus The'ra gegründet. Die Verfassung von Kyrene war von Aristoteles in seinem Sechstes Buch. Zweites Kapitel. 36t Kli'sthenes ^ zur Stärkung der Demokratie in Athen anwandte und die Gründer der Demokratie in Kyrene. Es gilt nämlich einerseits, andere Phylen und Phratrieen und zwar in größerer Zahl einzusetzen, und andererseits, die Privatkultvereine und Feste auf wenige und allgemeine zu beschränken und überhaupt alles aufzubieten, um alle Stände möglichst untereinander zu vermischen und die früheren alten Genossenschaften aufzulösen. 12. Endlich sind auch die früher besprochenen tyrannischen Institute insgesamt für diese Art der Demokratie geeignet, so z. B. die freiere Stellung der Sklaven, — welche bis auf einen gewissen Grad nützlich sein dürfte, sowie der Frauen und Kinder, und die Nachsicht, die jedem stillschweigend gestattet, zu leben, wie er will. Denn durch dies alles wird eine solche Verfassung mächtig unterstützt, weil dem großen Haufen ein unordentliches Leben viel lieber ist, als ein der Zucht unterworfenes. o Politieenwerke beschrieben, und wir haben noch einige Fragmente aus dieser Politik, in welchen von dem kyrenischen Zeus, von den in Kyrene geschlagenen Goldmünzen, von der kostbaren SUlphiumpflanze und von der Gründung der Stadt durch Ba'ttus geredet wird. 8. Klisthencs besiegte nach dem Sturze der Pisistrati'den die sich wieder erhebende Adelspartei in Athen und traf dann seine Einrichtungen, der Demokratie den Sieg zu sichern. Er schaffte die vier alten Geschlechterstämme, die bisher die Grundlage der Verwaltung gewesen, ab und richtete dafür zehn neue Verwaltungsbezirke ein, die ebenfalls Phplen hießen. Diese zehn waren einerseits groß genug, um die Anzahl der von ihm in die Bürgerschaft Neuaufgcnommcnen fassen zu können, andererseits ward dadurch ein neuer Organismus der Verwaltung geschaffen, welcher den Einfluß des Adels, den dieser in den vier alten Distrikten geübt hatte, brach. Die Bevölkerung ward untereinander gemischt und so ein Teil derselben den altgewohnten Gefühlen der Anhänglichkeit und Unterordnung unter die edlen Geschlechter, in deren Nähe sie lebten, entzogen. Dies letztere hat Aristoteles mit dem Ausdruck „Zusammenleben" (auvpffei«) im Sinne. Im übrigen ist es wohl zu erwägen, daß man nach dieser Stelle doch schwer umhin kann, anzunehmen, daß Klisthenes außer den Phplen auch neue Geschlechterverbände für die vielen neuaufgcnommenen Bürger eingerichtet habe. 9. Aristoteles hat hier immer die empirische Wirklichkeit mit im Auge. Man muß sich also hüten, solche Urteile, wie das hier ausgesprochene, absolut zu nehmen. 362 Aristoteles, Politik. Drittes Kapitel. K->p. Für den Gesetzgeber wie für diejenigen, welche eine derartige Be» Verfassung schaffen wollen, besteht die größte und einzige Schwierig- ° 'keit nicht darin, sie einzurichten, sondern mehr darin, ihr Bestand zu verschaffen. Einen oder zwei bis drei Tage freilich kann sich jede Verfassung halten, sie mag eingerichtet sein, wie sie will. Man versuche deshalb, aus den obigen Untersuchungen über die erhaltenden und zerstörenden Elemente der Verfassungen die zur Erhaltung dienlichen Maßregeln ins Leben treten zu lassen, vermeide die verderblichen Elemente und führe Gesetze, geschriebene oder ungeschriebene, von der Art ein, daß sie hauptsächlich die konservativen Elemente des Staates umfassen, und glaube ja nicht, es sei das im Interesse der Demokratie oder Oligarchie, was dem Staat ein so recht demokratisches oder oligarchisches äußeres Gepräge verleiht sondern er sehe vielmehr darauf, was ihm die längste Dauer sichert. 2. Die heutigen Demagogen veranlassen, um sich die Gunst des Volkes zu erwerben, viele Vermögenskonfiskationen durch die Gerichte. Diejenigen, welchen die Erhaltung der Verfassung am Herzen liegt, müssen daher diesem Unwesen dadurch steuern, daß sie gesetzlich bestimmen, daß das Vermögen der Verurteilten oder das an den Staatsschatz zu zahlende Strafgeld durchaus nicht unter das Volk verteilt, sondern für religiöse Zwecke bestimmt werde. So werden sich einerseits die Menschen in acht nehmen, Verbrechen zu begehen (denn ihre Strafe wird dieselbe bleiben), und andererseits wird das gemeine Volk I. Es bezieht sich diese Bemerkung wieder auf die Übertreibungen der fanatischen Staatökunst, die nach abstraktem Schema das ganze Leben des Staates so konstruieren will, daß auch die kleinsten Existenzen dem abstrakten Prinzips gemäß gestaltet werden. ES ist das dritte Mal, daß Aristoteles diese Warnung erteilt. Vgl. oben Kap. 1, Z ö und die Anmerkung. Sechstes Buch. Drittes Kapitel. 363 weniger geneigt sein, die seinem Gericht Unterworfenen zu verurteilen, da es nichts dabei gewinnen wird. Auch muß man die Zahl der Staatsprozesse so viel als möglich zu verringern suchen dadurch, daß man durch Ansetzung schwerer Strafen von Erhebung unbegründeter Anklagen abschreckt. Denn gewöhnlich sind es nicht Leute aus dem Volke, sondern Vornehme, gegen welche solche Anklagen erhoben werde»; es ist aber durchaus notwendig, daß womöglich alle Bürger der Verfassung ihres Staates zugethan sind, wenigstens muß man verhüten, daß diejenigen, welche die höchste Macht in Händen haben,, wie Feinde angesehen werden. 3. Da die extremen Demokratieen eine starke Bevölkerung haben, so können die Volksversammlungen ohne Entschädigungsgelder für die, welche in denselben erscheinen, nicht gut abgehalten werden. Da, wo der Staat nun keine hinreichenden Einkünfte hat, ist das für die Wohlhabenden ein äußerst lästiger Umstand^, weil die erforderlichen Mittel nötigenfalls durch eine Steuerumlage auf das Vermöge», durch Konfiskationen, durch die Erkenntnisse schlechter Gerichte aufgebracht werden müssen; und das hat schon manche Demokratieen umgestürzt. Hat also ein Staat nicht hinreichende Einkünfte, so halte man wenige Volksversammlungen ab und setze Gerichtshöfe mit zahlreichem Personal, aber nur für wenige Tage ein. Dies bringt einmal den Vorteil, daß die Neichen den Aufwand nicht zu fürchten haben, wenn schon nicht sie, sondern nur die Armen Entschädigungsgelder für ihre Anwesenheit als Beisitzer erhalten, zweitens aber auch den, daß die Rechtspflege selbst eine viel bessere sein wird. Denn viele Tage lang ihre eigenen Geschäfte zu versäumen, sind die Wohlhabenden nicht gern geneigt, wohl aber thun sie es auf eine kurze Zeit ganz gern. 4. Wo aber genügende Staatseinkünfte vorhanden sind, da hüte sich der Staat wohl, es so zu machen, wie die heutigen Demagogen, die die Überschüsse in den Staatskassen verteilen. Nun bekommt das Volk heute das Geld und ist morgen wieder in derselben bedürftigen Lage; denn diese Art von Unterstützung der Armen erinnert an 2. Denn sie sind es, welche die Entschädiguiigegelder für die Annen unter sich aufbrinzen wüsten. , 364 Aristoteles, Politik. das bekannte „durchlöcherte Faß".b Allerdings muß der wahre Volksfreund darauf sehen, daß die Masse nicht gar zu arm sei, denn darin liegt die Ursache, daß die Demokratie herunterkommt. Er hat demnach die Mittel ausfindig zu machen, welche einen dauernden Wohlstand Hervorrufen. Und da dies auch in: Interesse der Reichen ist, so lasse man die Überschüsse der Einkünfte zu einer erklecklichen Summe anwachsen und verteile dann alles auf einmal unter die Armen, und womöglich erst dann, wenn die auf jeden fallende Summe zur Erwerbung eines kleinen Grundstücks oder, wenn dies nicht angeht, doch zur Anlegung eines Handels oder einer Pachtwirtschaft hinreicht. Und können nicht alle auf einmal bedacht werden, so muß man die Verteilung nach Distrikten oder sonst einer Abteilung umgehen lassen. Dabei mögen denn das für die Abhaltung der Volksversammlungen nötige Entschädigungsgeld die Reichen zusammenbringen, wofür man sie von den nutzlosen und überflüssigen Staatsleistungen ^ zu befreien hat. 5. Durch ein staatskluges Verfahren ähnlicher Art haben sich die Karthager das gemeine Volk zum Freunde gemacht. Sie schicken immer einige Leute aus demselben in die umliegenden Städte ihres Gebiets und machen sie dadurch wohlhabend. ^ Es ist auch von seiten der Vornehmen ebenso menschenfreundlich als klug gehandelt, wenn jeder eine bestimmte Anzahl von Armen mit den ersten notwendigen Erfordernissen, ein Geschäft anzufangen, versieht. Auch der Tarenti'nerO Beispiel wäre wohl der Nachahmung wert. Diese lassen 3. Der Danar'den. Schon bei den alten Griechen sprichwörtlich. 4. Von den kostspieligen und schon früher von unserem Philosophen als unnütze Verschwendung bczeichnctcn „Liturgieen" s. Buch V, Kap. 7, Anmerkung zu Z ll. 8. Die Karthager betrachteten sich als Eigentümer des Bodens der lbbyschen Städte und die Ureinwohner nur als Nutznießer. Für die in die umliegenden Städte geschickten Bürger waren also die Bereicherungsmittel hier in Fülle zur Hand. Auch Hanülkar Ba'rkas dachte neben der Gründung eines karthagischen Reiches in Spanien daran, hier seiner Familie ein bleibendes Besitztum zu schaffen. Vgl. oben Buch II. Kap. 8. 6. Die Verfassung der Tarentiner war von Aristoteles in den Politiken beschrieben; wir haben ebenfalls noch einige Überbleibsel dieser Politie. Was , hier in der Politik nur kurz ermähnt ist stand ausführlicher in dem Politiken- Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 365 nämlich den Armen den Nießbrauch ihrer Besitzungen mit zu gute kommen und erwerben sich so die Zuneigung der Masse. Ferner richteten sie zwiefache Ämter ein, bestellten die eine Hälfte durch Wahl, die andere durchs Los, letzteres um auch dem gemeinen Manne den Zutritt zu denselben zu gestatten, ersteres für das Interesse einer guten Staatsverwaltung überhaupt. Dies Verfahren läßt sich selbst bei einem und demselben Amte anwenden, wenn man die Einteilung trifft, die einen durchs Los, die anderen durch Wahl dazu zu nehmen. So viel von der Einrichtung der Demokratien. Viertes Kapitel. Hieraus ergibt sich nun auch ziemlich deutlich, wie man die Kap. Oligarchien einzurichten hat. Man nehme nämlich zur Einrichtung ^ einer jeden Oligarchie solche Bestandteile, welche sich zu der ihr ent-^^ gegenstehenden Demokratie in analogem Verhältnis befinden. Die vorzugsweise wohl gemischte Oligarchie sei auch hier der Ordnung nach die erste, eine Verfassung, die der sogenannten Republik sehr nahe kommt. Man führe hier einen zwiefachen Census ein, einen niederen und einen höheren: der niedrigere gebe die Befähigung zu den geringeren nötigen Staatsämtern, der höhere das Anrecht zur Teilnahme an den wichtigeren. Zeder, der den gesetzlichen Census besitzt, hat die Rechte eines Vollbürgers zu genießen, und aus der Gemeinde wird immer eine so große Menge vermittelst des Census zum Vollbürgertum zugelassen, daß sie den davon Ausgeschlossenen werke. Es ist mir mehr als wahrscheinlich, daß dies Aristotelische Werk in den Händen seiner Schüler war, die aus demselben eine Art Vorbereitung für diese politischen Lehrvorträge gewannen, weil sonst Aristoteles in bezug auf vieles Faktische unmöglich hätte von so gedrängter und dunkler Kürze sein können, als er es eben ist. Von selbst aber konnten die Hörer Verhältnisse oft der minutiösesten und kompliziertesten Art unmöglich wissen, weil Aristoteles etwas nicht würde so mühsam zusammengetragen haben, wenn die Kenntnis davon allgemein gewesen wäre. 366 Aristoteles, Politik. überlegen ist. Doch sind diese Teilnehmer an den Regierungsrechten immer aus den besseren Elementen der Volksgemeinde zu nehmen. 2. Auf ähnliche Weise richte man die nächstfolgende Oligarchie ein und lasse dabei eine gelinde Steigerung obwalten. Diejenige Oligarchie aber, die ein Seitenstück zu der extremsten Demokratie abgibt, bedarf, als der vollkommenste Ausdruck des Dynasten- und Tyrannenregiments unter den Oligarchien, in dem Maße als sie die schlechteste ist, auch der sorgfältigsten Verwahrungsmittel. Denn sowie gesunde Leibeskonstitutionen und tüchtig gebaute und wohl bemannte Schiffe manchen Stoß ertragen können, ohne dadurch zu gründe zu gehen, während kränkliche Körper und baufällige, mit schlechter Mannschaft versehene Schiffe selbst die kleinsten Unfälle nicht auszuhalten vermögen, so müssen auch die schlechten Verfassungen am sorgfältigsten behütet werden. 3. In den Demokratien war im allgemeinen in der starken Bevölkerung ein konservierendes Element gegeben. Das Recht nach der Zahl ist hier der Gegensatz zu dem Rechte nach Verdienst. Gilt es daher, die Oligarchie zu erhalten, so kann das im Gegensätze zur Demokratie nur durch die gute Ordnung ihrer Bestandteile geschehen. Kap. Die Masse einer Bevölkerung zerfällt in der Regel in vier Klassen: Ackersleute, Handwerker, Krämer und Tagelöhner; desgleichen gibt es vier zum Kriege brauchbare Waffengattungen: Reiterei, schweres Fußvolk, leichtes Fußvolk und Seesoldaten. Wo sich nun die Örtlichkeit zum Reiten eignet, da ist ein sehr günstiger Boden zur Gründung einer dauerhaften Oligarchie; denn einmal erblicken die Einwohner in einer solchen Truppe das Mittel zu ihrer eigenen Sicherheit, und andererseits ist das Unterhalten von Pferden eben nur Leuten von großem Vermögen möglich. Hingegen wo schweres Fußvolk sich entwickeln kann, da ist der Ort für die nächstfolgende Oligarchie, und der Dienst als Schwerbewaffneter ist ebenfalls mehr Sache des Bemittelten, als des Unbemittelten. Leichtbewaffnetes Fußvolk aber und Schiffsvolk sind durchaus demokratische Waffengattungen. — 4. Wo heutzutage die letztere Masse zahlreich ist, da ziehen bei einem Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 367 ausbrechenden Bürgerkriege die Oligarchen im Kampfe oft den kürzeren. Sie müssen daher gegen dieses Übel kriegserfahrene Feldherren anwenden, welche mit der Truppe der Reiter und Schwerbewaffneten immer eine angemessene Zahl leichten Fußvolks verbindend Diese leichte Truppe ist es nämlich, welche im Bürgerkriege dem Volke gegen die Reichen die Übermacht gibt, weil sie, in ihrem Dienste geübt, den Kampf mit der Reiterei und dem schweren Fußvolk aufnimmt. 2 — 5. Aus dem gemeinen Volk also eine solche Truppe aufstellen, heißt (für die Oligarchen) sie gegen sich selbst aufstellen. Sie müssen daher mit Benutzung der Altersunterschiede, wonach ein Teil ihrer Jugend zu den älteren, ein anderer zu den jüngeren Leuten gehört, ihre eigenen Söhne, so lange sie jung sind, in den unbeschwerlichen Handgriffendes leichten Fußexerzitiums unterweisen, und diese müssen dann, sobald sie aus dem Knabenalter getreten sind, diesen Dienst im Felde als tüchtige Kämpfer selbst versehen. Die Teilnahme an der Regierung gewähre die Oligarchie der Masse entweder nach der Bedingung, daß der dazu Berechtigte den legalen Census besitzen muß, wie oben gesagt ward, oder man 1. Etwa in der Art, wie dies C ä's ar von den Germanen erzählt; vgl. Gallischer Krieg I, 48. Es waren, heißt es dort, sechstausend Reiter und eben so viele besonders behende und tapfere Fußsoldaten, von denen jeder Reiter seinen Mann aus der ganzen Masse zu seiner besonderen Unterstützung gewählt hatte. Diese Fußsoldaten begleiteten ihre Reiter ins Gefecht. Auf sie zogen sich die Reiter zurück; kam es zu einem harten Kampfe, so scharten sie sich zusammen; sie eilten herbei, wenn einer schwer verwundet vom Pferde stürzte; sie waren so gut zu Fuß und so wohl eingeübt, daß bei einem weiteren Vorgehen oder schnelleren Rückzuge sie sich an den Mähnen der Pferde und mit den Reitern gleichen Schritt hielten. Vgl. Xeüiopho n, Hellenische Geschichte VII, 5, 23. 2. Besonders wenn, wie zahlreiche Beispiele beweisen, der Kampf in der Stadt selbst gekämpft wird. Dagegen haben im Mittelalter die bewaffneten Gemeinen zu Fuß den Rittern und berittenen Edlen lange unterlegen, bis sie endlich die Oberhand erhielten. Wie wichtig übrigens die Gliederung der Mannschaft bei der Belagerung einer Stadt war und wie die Verteidigung selbst die politische Gesinnung der Bewaffneten zu berücksichtigen hatte, geht aus mehreren Abschnitten der Schrift des Äne'as Ta'ktikus über die Verteidigung der Städte klar hervor. Vgl. Äneas 2, 3, 5 und 10. 368 Aristoteles, Politik. bewillige sie, wie in Thebens denjenigen, welche sich eine bestimmte Zeit lang von jedem niederen Gewerbe fern gehalten haben, oder wie in Massiven einem Ausschüsse, der aus einer Auswahl der Würdigsten aus den bevorrechteten Regierungsklassen und den außerhalb dieser Klassen stehenden Individuen hervorgegangen ist. 6. Ferner müssen mit den wichtigsten Staatsämtern, die in den Händen der politisch bevorrechteten Klasse bleiben sollen, Leistungen für die Allgemeinheit^ verbunden sein, damit der gemeine Mann froh ist, nichts damit zu thun zu haben, und die Inhaber der Ämter nicht beneidet werden, da sie ja ihre Regierungsgewalt teuer genug bezahlen. Ebenso wird es gut passen, wenn sie bei ihrem Amtsantritte prächtige Opfer veranstalten und irgend eine gemeinnützige Anlage machen, damit der gemeine Mann, wenn er an den Opferschmäusen teilnimmt und seine Vaterstadt durch Denkmäler zu Ehren der Gottheiten und durch Bauten verschönert sieht, das Fortbestehen der Verfassung von Herzen gern wünsche. Auch für die Vornehmen wird es ein Vorteil sein, bleibende Denkmäler ihres Aufwandes hinterlassen zu können. ^ Aber darauf sind die Oligarchen der heutigen 3. Vergl. über Theben oben III, 3, über Massilien V, 5 und die Anmerk. 4. Die mehrerwähnten kostspieligen „Liturgieen". 5. Aristoteles ist noch antik genug, um mit diesem Zuge jenes schönsten Ausdruckes des Ehrgeizes bei den Alten zu gedenken, nach welchem es fast eine göttergleiche Ehre war, seinen Namen als den des Gründers eines öffentlichen Kunstwerks auf demselben eingegraben zu sehen. Diese Inschriften auf öffentlichen Kunstdenkmälern, Weihgeschenken der verschiedensten Art werden von den Berichterstattern immer erwähnt; es wird die Ehre hervorgehoben, die auf den eingegrabenen Namen haftet, oder sie werden auch lebhaft kritisiert, wenn sie von seiten des Gründers oder der Gründer das Selbstgefühl der Allgemeinheit verletzen. Es können Klagen, oft gegen Leib und Leben darüber erhoben werden, sowie über die bildlichen Darstellungen, die Reliefs u. s. w. an den Werken selbst. Als das Volk zu Athen die Kosten der Werke des Perikles ungeheuer fand und murrte, ward es wie durch einen Zauberschlag durch die Erklärung des klugen Staatsmannes beschwichtigt, er wolle die Kosten allein tragen, aber dann auf die Werke auch seinen Namen setzen, worauf Las Volk ihn unter stürmischem Zuruf ermächtigte, die Geldmittel aus dem Staatsschätze zu nehmen und die nötigen Steuern zu erheben. Der mächtige Eroberer Alexander wußte die Lakedämonier, die ihm nicht HeereSfolge geleistet, nicht Sechstes Buch, Fünftes Kapitel. 369 Zeit nicht bedacht, sondern auf das Gegenteil; denn sie trachten ebensosehr nach Einkünften als nach Ehren, daher man solche Oligarchien ganz wohl kleine Demokratieen nennen kann. Soviel von der Einrichtung der Demokratieen und Oligarchien. Fünftes Kapitel. Der sachliche Zusammenhang mit dem, was wir besprochen 6"»- haben, veranlaßt uns zu einer gründlichen Untersuchung der obrig- seitlichen Ämter, deren Zahl, Beschaffenheit und Wirkungskreis jetzt zu bestimmen ist, ein Gegenstand, von welchem schon früher die Rede war.i Denn erstlich kann ohne die notwendigen Magistraturen kein Staat bestehen, und ebensowenig kann er gut bestehen ohne Behörden, welche für gute Ordnung und Regel sorgen. Dazu kommt, daß in kleineren Staaten der Ämter weniger, in den großen ihrer mehr sein müssen, wie das schon früher gesagt ist^; auch darf es nicht unbemerkt bleiben, welche Ämter man zusammenziehen und welche man gesondert lassen muß. 2. Obenan unter den notwendigen Ämtern steht die Überwachung der Marktbedürfnisse. Hierzu muß eine.Behörde zur Stelle sein, welche den Handel und Wandel und die äußere Ordnung beaufsichtigt. Denn es bedarf wohl jede Stadt, zur gegenseitigen empfindlicher zu strafen, als dadurch, daß er auf die Tripo'den* aus der persischen Beute, die in De'lphi's Heiligtum aufgestellt werden sollten, die Inschrift anbringen ließ, diese Beutestücke seien den Barbaren von den Helle'nen, mit Ausnahme der Lakedämo'nier, abgenommen worden. — Ein letzter Rest dieser sehr schönen Sitte, daß die Vermögenden und Reichen nur Ehre darin sehen, einen Teil ihres Geldes auf den Schmuck ihrer Vaterstadt und ihres Vaterlandes Lurch Denkmäler zu verwenden, deren Inschriften zugleich ihren Namen tragen, hat sich noch in Italien erhalten, während bei uns davon kaum die Rede ist. Vgl. Adolf Stahr, Herbstmonate in Oberitalien S. 87—91 und S. 129. 1. Vergl. oben Buch IV, Kap. 12. 8. Buch IV, Kap. 12, tz 5. ' Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland «'her alle«. leai,g»nsch»idtsch, B. sr. u. röni.ttl.; Bd. 23; Lfrg. 16.1 Aristoteles' Politik. 24 370 Aristoteles, Politik. Befriedigung der unentbehrlichsten Bedürfnisse, des Handels in Kauf und Verkauf. In dieser freien Bewegung liegt das erste Mittel zur Gewinnung jener selbständigen Existenz um derentwillen sich die Menschen zu einer bürgerlichen Gesellschaft vereinigen. 3. Zusammenhängend und verwandt mit dieser Behörde ist eine zweite, welche die Aufsicht über die öffentlichen und Privatgebäude der Stadt führt, für Regelmäßigkeit und Ordnung sorgt, verfallende Gebäude und Straßen in gutem Stand erhält und herstellt, die gegenseitigen Eigentumsgrenzen unverrückt erhält, damit keine Streitigkeiten darüber entstehen, und die endlich beaufsichtigt, was noch sonst in den Bereich einer solchen Aufsicht gehört. Zn den meisten griechischen Staaten heißt dieseBehörde dasStadtbauamt(Astynomie') und sie besteht aus mehreren Abteilungen, für welche man auch in den volkreicheren Städten je einzelne Beamte einsetzt, als da sind Aufseher über die Stadtmauern, Brunnenmeister und Hafeninspektoren. 4. Eine andere ebenfalls notwendige Behörde ist der genannten ähnlich. Zu ihrem Wirkungskreise gehören dieselben Gegenstände; aber der Ort ihrer Thätigkeit ist das Land und die Umgebungen der Stadt. Diese Beamten heißen bald Feldaufseher, bald Forstaufseher. Zu diesen drei Behörden kommt eine vierte, an welche die öffentlichen Einkünfte gezahlt und aus deren Händen sie unter die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung verteilt werden. Diese nennt man Einnehmer und Schatzmeister. Weiter gibt es eine Behörde, bei welcher die Privatkontrakte und die Erkenntnisse der Gerichtshöfe schriftlich niedergelegt werden müssen. Bei ihr sind auch die Klagen schriftlich einzureichen, und sie hat die ersten Schritte zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zu thun.4 An manchen Orten hat man auch zu diesen Geschäften mehrere Behörden, jedoch steht immer eine von ihnen an der Spitze. Die Namen dieser Beamten sind Hieromnemo'nen, Epista'ten, Mnemo'nen oder ähnliche. ^ 3. Zur „Autarkie'" (d. h. Selbstgenügsamkeit), wie Aristoteles sagt. 4. Die Klage ward auf einer Tafel dann bei dem Amtslokale öffentlich ausgehängt, damit jeder, der etwa bei der Sache interessiert sein mochte, Kunde davon erhielte. S. Schümann a. a. O. I, 487. 5. Zu vergleichen mit unseren Registratur- und Archivraten, Kanzleiräten, Registratoren; zu diesem Dienste gaben sich bei den Griechen nur die Sechstes Buch. Fünftes Kapitel. 371 5. Hieran schließt sich eine Behörde, deren Amt ebenso notwendig als überaus beschwerlich ist, welche es mit der Vollstreckung der den Verurteilten zuerkannten Strafen, mit Eintreibung der auferlegten Strafgelder" und mit der Bewachung der Verhafteten zu thun hat. Beschwerlich ist dies Amt wegen der dasselbe begleitenden Verhaßtheit, so daß an Orten, wo nicht ein großes Einkommen damit verbunden ist, man es entweder gar nicht übernehmen mag oder, wenn man es thut, doch nicht eben geneigt ist, in der Amtsführung nach Bürger der ärmeren Klassen her. weil sie vom Staat für die Dienste, welche sie den höheren Beamten leisteten, bezahlt wurden. Es werden „Hiero- mnemonen". als Abgeordnete einzelner Städte und als ständige Beamte an dem Amphiktyo'nenbuude in Delphi, neben den eigentlichen Repräsentanten der Bundessouveränität, den mit entscheidender Stimme betrauten Pyla- go'ren erwähnt. Sie hatten, wie aus einigen Dekreten in Böckh's großer Inschriftensammlung erhellt, das Interesse einzelner Städte am Bunde zu wahren, die Beschlüsse des Bundes zu exekutieren und die Beratungen vor» zubereiten, wobei auch hier ein Verhältnis vorausgesetzt werden muß. nach welchem sie das Material der Beratung schriftlich zu ordnen hatten. In Athen ist ein Epi'states der Präsident der als Ausschuß tagenden Sektion des Rates. Er führte die Schlüssel zum Schatz und zu dem Archive auf der Burg. Beide Angaben werfen jedoch nur wenig Licht auf das. was Aristoteles hier ganz im allgemeinen von diesen Beamten sagt. Überhaupt kann man, wenn ein Beamter nach seiner Amtsbcnennung in irgend einem Staate genannt wird, daraus nicht mit Sicherheit schließen, daß derselbe Name in einem andern Staate einen Beamten desselben Wirkungskreises bezeichne. Hieromnemonen oder, wie sie öfter genannt werden. Hieromna- monen und Mnamonen sind, wie der feierliche, etwas altväterliche Name andeutet, wohl besonders als Beamte dorischer Staaten anzusehen, denen nach Aristoteles' allgemeiner Bemerkung das Urkundenwesen anvertraut ist. Ihr Amtsname erinnert an den Zug der jugendlichen Menschheit, wonach die Schrift überhaupt für etwas Heiliges und Göttliches gilt, wie sie denn auch in Ägypten wirklich göttlicher Verehrung genoß, weil die schriftliche Kunde nicht irre und der Vergänglichkeit nicht ausgesetzt sei. 6. Zm Texte ist noch angedeutet, daß die Namen der Staatsschuldner an den Thüren des Schatzhauses auf der Burg ausgehängt waren, so daß jeder Bürger davon Notiz nehmen konnte. Entging daher ein Schuldner auch der Strafe der Behörde, so konnte jeder andere Bürger gegen ihn klagbar werden. Auch konnte ein solcher Schuldner, bevor er nicht gezahlt hatte, kein Amt bekleiden. 24 372 Aristoteles, Politik. der Strenge der Gesetze zu verfahren. Notwendig aber ist dasselbe^ weil es sonst unnütz wäre, Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, wenn die Entscheidungen nicht vollzogen würden. Ist also ohne Gericht und Richter eine bürgerliche Gesellschaft unmöglich, so ist sie es auch, wenn die Urteile nicht vollstreckt werden. 6. Zweckmäßiger ist es daher, daß diese Behörde nicht eine sei, sondern für die verschiedenen Gerichtshöfe je eine besonderes auch die den Verurteilten auferlegten Geldstrafen sollten nicht immer dieselben Leute eintreiben. Ferner mögen manche Exekutionen von der Behörde vollzogen werden, die mit der gerichtlichen Verurteilung nichts zu thun hatte, und bei neuen Fällen lieber neue Magistrate dazu beauftragt werden, bei herkömmlichen aber möge die von der einen Behörde ausgesprochene Verurteilung von einer andern vollzogen werden, also z. B. die Sprüche der Marktpolizei vom Stadtbauamt und die des letzteren von anderen Beamten. Denn je geringere Verhaßtheit die Vollstrecker trifft, desto besser wird die Vollstreckung der Urteile von statten gehen. Wenn aber dieselben, welche verurteilt haben, auch das Urteil vollstrecken, so führt das eine doppelte Verhaßtheit mit sich, und wenn gar ein und dieselben Personen alle Strafurteile vollziehen, so sind diese die Feinde aller Welt. 7. Vielerorten besteht eine Behörde, welche die Gefangenen bewacht, getrennt von derjenigen, welche das Urteil vollstreckt, und eine solche besteht z. B. in Athen in dem Kollegium der sogenannten Eismänner.^ Die Trennung dieser beiden Behörden ist ein Vorzug, und es ist geraten, Mittel ausfindig zu machen, durch welche die Gefängnisbehörde von dem auf ihr lastenden Hasse befreit wird. Denn notwendig ist sie in ebenso hohem Grade, wie die erstere. Nun ist es eine ganz gewöhnliche Thatsache, daß anständige Leute sich dem ersten Amte möglichst entziehen, schlechten Subjekten aber hier die Amtsgewalt in die Hände zu geben ist unsicher, weil diese selbst der Bewachung mehr bedürfen, als sie andere zu bewachen im stände sind. Es müßte daher für diesen Zweck keine ein für allemal verordnte Behörde 7. Jedes Gericht soll seine eigene Exekutionsbehörde haben, damit nicht der ganze Haß auf dieselben Leute fällt. 8. Vergleiche S ch ömann a. a. O. I, 416. Sechstes Buch. Fünftes Kapitel.. 373 bestehen, noch müßten dieselben Personen dieselben Geschäfte fortwährend besorgen, sondern man nehme von den jungen Leuten diejenigen dazu, die im Corps organisiert den Nachtdienst im Lande thun, oder die Leute aus der Stadtbesatzungstruppe o, wo dergleichen existiert; und in der Aufsicht müssen die Behörden miteinänder abwechseln. 8. Diese Magistraturen sind als die notwendigsten zuerst zu bestellen. Nach ihnen schreite man zur Anordnung der anderen, die zwar nicht minder notwendig als die ersten sind, aber im Range höher stehen, weil zu ihnen Sachkenntnis und Vertrauen in hohem Maße erfordert werden. Dahin gehören diejenigen, welche es mit der Be- schützung der Stadt zu thun haben, und überhaupt alle Kriegsämter. Denn in Friedens- so gut wie in Kriegszeiten müssen Personen dasein, welche für die Bewachung der Thore und Mauern sorgen, Musterung halten und die Bürger in Heeresabteilungen verteilen. 9. Zn den freien Staaten von mehr demokratischem Charakter übernahmen die jungen Bürgersöhne, wenn sie den Bürgereid abgelegt hatten, den Nachtdienst des Landes, in A'ttika Peripolendienst genannt. Peri- Policen oder Wachthäuser waren über das ganze Land verbreitet und bildeten die Stationen für die Patrouillen. Strenge Oligarchiecn hingegen hielten sich Mietstruppen, weil die Waffen in de» Händen der von der Regierung ausgeschlossenen Staatsangehörigen den Oligarchen gefährlich schienen. 10. Man lese, was über die Gliederung der Mannschaft einer Bnrger- wehr, über die Führung und Verwaltung dabei in einer griechischen IStadt von dem Griechen Äne'as beigebracht ist. DaS erste Kapitel seines BucheS von der Städteverteidigung ist hierüber ebenso interessant als lehrreich. Vergl. noch Kap. 3 über denselben Gegenstand, sowie über Thor- und Tagewachen Kap. 5 und 6, nebst 22 und 28. Bei der größeren Räumlichkeit und Weite unseres Staatslebens halten wir alle diese Dinge für mehr oder weniger subaltern; in dem griechischen Städteleben dagegen ist eine solche Behörde wesentlich politischer Natur. An der Spitze der Stadtwache konnte nur ein Mann stehen, der umsichtig und energisch war und der bei einem Umschwünge der Dinge am meisten zu verlieren hatte. Überrumpelung oder Verrat einer Stadtburg gehört daher in der griechischen Geschichte zu den Ereignissen von scharf einschneidender politischer Wichtigkeit, wie der Vorfall auf der thebanischen Kadme'a, die Besetzungen von Pana'ktum und Phr/Ie durch die makedonischen Könige, wie die Schicksale von Akrokorllnth und Messe'ne zeigen. Der lebendige Anteil, mit welchem diese Dinge von den Allen erzählt werden, (ich erinnere nur an die Über- 374 Aristoteles, Politik. 9. An manchem Orte sind nun freilich für alles dieses mehrere Behörden, am andern weniger, wie denn in den kleinen Staaten eine Behörde für dies alles ausreicht. Diese Beamten heißen Strategen und Polema'rchen. Hält der Staat Reiterei, leichte Truppen, Bogenschützen oder eine Marine, so haben manchmal alle diese Waffengattungen ihre besonderen Befehlshaber, welche Nauallchen, Hip- pallchen, Taxia'rchen heißen, wie hinwieder die ihnen untergebenen, Triera'rchen, Locha'gen, Phpla'rchen, und so fort. Zm ganzen gehört dies alles zusammen unter die eine Kategorie der Aufsicht über das Kriegswesen. Soviel von dieser Behörde. 10. Weil nun einige Behörden, und man könnte fast sagen beinahe alle, viel vom Staatsgut unter ihren Händen haben, so muß notwendig eine andere da sein, welche Rechnung abnimmt und die Verwendung untersucht, selbst aber mit nichts weiter zu thun hat. Diese Beamten führen bald den Namen Euthr/nen, bald Logisten, oder man nennt sie auch Exeta'sten oder Synego'ren. ^ Über allen diesen Behörden besteht aber eine von der allerhöchsten politischen Bedeutung, weil in ihren Händen der Ausgang der Dinge gleichwie der Vortrag ruht. Diese Behörde tritt vor der Volksversammlung zur Sitzung zusammen, in Staaten wo das Volk der Souverän ist, und eine solche die souveräne Gewalt zusammenrufende Behörde darf in keinem Staate fehlen. Sie führt an einigen Orten den Namen Probullen, weil sie die Vorberatung anstellt und den Vorbeschluß faßt, in Demokratieen heißt sie vielmehr Volks rat. Dies sind ungefähr die sämtlichen politischen Behörden. rumpelung von Sillyon und der Burg von Korinth, die Pluta'rch im Leben des Arallus so schön erzählt,) ist dem Leser erst dann völlig verständlich, wenn er erwägt, daß eS sich dabei nicht bloß um einen militärischen Handstreich handelt.oder um die Kraft und List, wie sie auch wohl heute von einer Schmugglerschar geübt wird, sondern um eine That, in der überall politische Verhältnisse energisch-lebendig sind, vorzugsweise dadurch, daß der Chef der ausführenden Truppe nicht ein bloßes Werkzeug, sondem eine Person von obrigkeitlichem Charakter ist. II. Auch „Nomophyllakcs", d. h. Gcsetzeswächter, wie in Corcy'ra. Nach Böckhs Jnschriftensammlung II, 1845. Bei Scho mann a. a. O. I, 147. Sechstes Buch. Fünftes Kapitel. 375 11. Ein anderer Verwaltungszweig betrifft den Gottesdienst. Hierher gehören die Priester und Aufseher über die Heiligtümer, welche für die Erhaltung der bestehenden und die Wiederherstellung der verfallenden Gebäude und für andere zum Kultus verordnete Dinge sorgen. An manchen Orten sind diese Geschäfte in einem Amte vereint, wie z. B. in den kleinen Städten; an manchen bestehen viele und voneinander getrennte Kultusämter, als da sind Opferdiener, Tempelaufseher, Tempelschatzmeister. Hierauf folgt eine besondere Behörde, welche die sämtlichen Staatsopfer vollzieht, welche das Gesetz nicht den Priestern zuteilt, sondern die vielmehr wegen ihrer allgemeinen und nationalen Bedeutung in hoher Ehre stehen.^ Diese Magistrate heißen bald Archo'nten, bald Könige, bald Pryta'nen. 12. Die notwendigen Ämter also beziehen sich, um das Gesagte kurz zusammenzufassen, auf folgende Gegenstände: auf das Kultus- und Kriegswesen, auf Einkünfte und Ausgaben, auf Markt-, Stadt-, Hafen- und Feldpolizei, ferner auf Gerichtshöfe, Eintragung der Kontrakte und Schuldverschreibungen, Vollziehung der Urteile, öffentlichen Gewahrsam, Rechnungskontrolle, Rechenschaftsabnahme der Beamten; und den Beschluß machen die Ämter, welche die Beratschlagung über die öffentlichen Angelegenheiten leiten. 13. Staaten aber, welche Ruhe und Wohlstand in höherem Grade genießen und dazu aus Ordnung und Sittlichkeit besondere Sorgfalt wenden, bestellen vorzugsweise Behörden für Weiberzucht, Aufrechthaltung der Gesetze, Kinderzucht, Beaufsichtigung der Gymnasien, ferner für Aufsicht über die Mimischen und Dionysischen Festspiele und andere öffentliche Schauspiele der Art. Einige dieser Behörden verraten nun offenbar keinen demokratischen Charakter, wie 12. Sie werden im Prytane'um, dem gemeinschaftlüben. in höchster Ehre stehenden Herde der Gesamtheit, der Staatsgottheit, als der Urheberin des Volkes, der Vertreterin seines sittlichen Wesens dargebracht. Zn Sparta von den Königen, in Athen von dem zweiten A'rchon, welcher König hieß. Auf diesem Herde brannte das heilige Feuer, von welchem die Gründer von Kolonieen den glimmenden Brand in die neue Heimat zum Zeichen der Verbindung mit dem Mutterlands hinübernahmen. Im Texte heißt es wörtlich: „Opfer, welche von dem gemeinsamen Staatsherde ihre Ehre haben." 376 Aristoteles, Politik. die zur Beaufsichtigung der Weiber und Kinderzucht angeordnete; denn der arme Mann ist gezwungen, Frau und Kinder als Diener zu gebrauchen, weil er keine Sklaven halten kann. ^ Von den drei Behörden aber", „ach welchen sich in manchen Staaten die Wahl der obersten Magistraturen richtet, den Gesetzeswächtern, den Vorberatern (Probu'len) und dem Volksrate sind die Gesetzeswächter ein aristokratisches, die Probulen ein oligarchisches und der Volksrat ein demokratisches Institut. Soviel im allgemeinen von den sämtlichen Staatsbehörden. 13. Diese Stelle ist deshalb wichtig, weil aus ihr hervorgcht, daß die Behörde zur Beaufsichtigung der Frauen (wie eine solche Deme'triuS von Phale'ron in Athen einsctzte), die Gynäkono'men, nicht immer eine Behörde zur Steuerung des Luxus und der Verschwendung gewesen ist. Sie hatte also von Oberaufsichts wegen dahin zu sehen, daß die Frauen in Feld- und Fabrikarbeit nicht überbürdet wurden, und desgleichen die Kinder. Es mochte mancher arme Bürger Frau und Kinder in den Fabriken arbeiten lasten, wenn er keine Sklaven dahin schicken konnte, und mochte auf diese Art etwas erwerben. Um hier dem Mißbrauche vorzubcugcn, erwähnt Aristoteles Gpnäkonomie' und Pädonomie als eingesetzte Behörden. 14. Die Präposition ist im Texte gesichert. Aristoteles hat mit diesen Worten einen sehr wichtigen politischen Grundsatz leider nur angedeutet. Denn wir wissen nicht, inwiefern der Charakter dieser drei Behörden für die Wahl der höchsten Beamten maßgebend gewesen ist. Eben diese Schwierigkeit veranlagte die Ausleger, die Präposition zu streichen, wodurch wenig gewonnen wird, und eine wertvolle Andeutung, die vielleicht noch vollkommen verstanden werden kann, verloren geht. Vielleicht ist der Sinn der Andeutung dieser: die Thätigkeit der Gcsctzeswächter, der Probulen und des Volksrates ist mehr kontrollierend und vorbereitend als entscheidend. Je mehr aber die Thätigkeit derselben sich einer entscheidenden nähert, um so größer ist der Kreis der Exekution bei den vornehmsten Magistraten, denen sie die von ihnen endgiltig angeordneten Dinge zur Vollziehung überweisen. Lietmttes Luch. Erstes Kapitel. Wenn die Frage nach der besten Staatsverfassung mit der ihr gebührenden Sorgfalt behandelt werden soll, so hat ihr zuerst die Bestimmung voranzugehen, welches das wünschenswerteste Leben sei. Denn so lange dies letztere noch unausgemacht ist, so lange wird auch die Frage noch der besten Staatsverfassung notwendig ungelöst bleiben. Ein höchst glückliches Leben ist die naturgemäße Folge der glücklichsten Versassungszustände, als Ergebnis der in dieser liegenden Norteile, falls nicht Umstände eintreten, die außer aller Berechnung liegen. Man hat sich also zuerst darüber zu einigen, welches im allgemeinen für alle das wünschenswerteste Leben sei, sodann darüber, ob dieses Leben für die zum Staate vereinigte Gesamtheit der Menschen und für den Einzelnen ein und dasselbe sei oder ein verschiedenes. 2. Da wir nun glauben, daß über das glücklichste Leben in unseren anderen nicht in den vorliegenden Gegenstand einschlagenden Untersuchungen * mit genügender Ausführlichkeit gehandelt wird, so können wir von dem, was dort aufgestellt ist, auch hier Gebrauch machen. Und in der That dürfte wohl schon nach der dort getroffenen I. Im Texte: „in den exoterischen Vorträgen" (X6x-»r). 378 Aristoteles, Politik. Einteilung allein niemand bezweifeln, daß die drei Arten von Gütern, welche es gibt, äußere, körperliche und geistige, der Glückselige alle zusammen in sich vereinigen müsse. Denn kein Mensch würde wohl denjenigen glückselig nennen, der kein Teilchen Mannesmut, Mäßigung, Gerechtigkeit und Einsicht besäße, der sich vielmehr vor den vorbeisummenden Fliegen fürchtete, der sich bei aufsteigender Freß- und Sauflust keiner Sache, und wäre sie auch die widerwärtigste, enthalten könnte, der um einen Vierling seine liebsten Freunde verriete und ebenso am Verstände so schwach und groben Täuschungen unterworfen wäre, wie ein Kind oder ein Wahnwitziger. 3. Allein während über diese Dinge, sobald sie ausgesprochen werden, alle einer Meinung sind, so weichen sie doch darin voneinander ab, wieviel von diesen Dingen zur Glückseligkeit erforderlich sei, und welchem Gute der höhere Wert zukomme. An Tugend meint ein jeder ein hinlänglich großes Teil zu besitzen, wenn er auch noch so wenig hat, dagegen ist er bemüht, seine Überlegenheit an Reichtum und Vermögen, an Macht und Ruhm und dergleichen mehr ins Unendliche zu vermehren. Dieser Klasse von Menschen wollen wir indessen bemerken, daß sie sich hierüber mit leichter Mühe schon durch die Thatsachen vergewissern und mit ihren sichtlichen Augen davon überzeugen können, daß die Tugenden nicht durch die äußeren Güter, sondern die letzteren durch die ersteren erworben und erhalten werden, und daß die Glückseligkeit des Lebens, setze sie der Mensch nun in den Genuß oder in die Tugend oder in beides zugleich, weit mehr solchen zu teil wird, welche sich durch Bildung des Geistes und Herzens auszeichnen, während sie mit äußeren Gütern nur mäßig ausgestattet sind, als. solchen, welche von diesen letzteren zwar mehr als nützlich besitzen, an jenen aber Mangel leiden. 4. Aber auch die theoretische Betrachtung der Sache führt mit Leichtigkeit zu derselben Wahrheit. Die äußeren Güter haben eine Grenze, wie jedes andere Werkzeug, und es liegt in der Natur einer jeden nützlichen Sache, daß ein Übermaß derselben ihrem Besitzer entweder schaden muß oder ihm wenigstens keinen Nutzen gewährt. Dagegen liegt es in der Art aller geistigen Güter, daß, je mehr sie gesteigert werden, sie um so nützlicher sind — wenn es hier überhaupt zulässig ist, diese Güter des Geistes, die im Grunde nur schön und Siebentes Buch. Erstes Kapitel. 379 herrlich sind, auch noch nützlich zu nennen. Überhaupt ist klar, daß, wenn wir zwei Dinge in ihrer vollkommensten Verfassung miteinander vergleichen wollen, um dadurch die Überlegenheit des einen gegen das andere zu erkennen, das Urteil sich unmittelbar nach dem Werte der verglichenen Dinge an sich richten wird, denen wir jene Eigenschaften selbst beilegten. Mithin, wenn die Seele sowohl an sich als für uns etwas Höheres ist als äußerer Besitz und als der Körper, so muß auch zwischen der vollkommensten Verfassung eines jeden dieser Dinge dasselbe Verhältnis stattfinden. Ferner sind alle solche äußeren Güter dem Naturgesetze zufolge nur im Interesse der Seele wünschenswert, und nur in dieser Hinsicht sollen vernünftige Menschen danach trachten, nicht umgekehrt. 5. Daß nun also einem jeden von der Glückseligkeit nur so viel zufällt, als ihm Tugend und Einsicht und ein diesen beiden Eigenschaften gemäßes Handeln zukommt, das sei für uns völlig ausgemacht, und wir wollen für diese Wahrheit zum Zeugen die Gottheit nehmen, welche gewiß glücklich und glückselig ist, aber dies durch kein äußeres Gut, sondern rein durch sich selbst und durch die Beschaffenheit ihres Wesens. Und hierin liegt der Grund des notwendigen Unterschiedes zwischen Glück und Glückseligkeit. Die Güter, welche außerhalb der Seele liegen, fallen uns nämlich durch Ungefähr und Zufall zu, aber gerecht und sich selbst beherrschend ist niemand vom Zufall oder durch Zufall. Hieran schließt sich der auf denselben Gründen beruhende Satz: daß auch der vollkommenste Staat derjenige ist, welcher glückselig ist und dem es wohl ergeht. Gut gehen aber kann es durchaus niemand, der nicht das Gute thut. Ein gutes (schönes) Werk verrichtet aber weder ein Mensch noch ein Staat ohne Tugend und Einsicht, zumal da Mut, Gerechtigkeit und Einsicht beim Staate ganz dieselbe Form und Bedeutung haben, wie bei jedem Einzelnen, welchem der Besitz dieser Tugenden das Prädikat eines gerechten, einsichtsvollen und sich beherrschenden Menschen gibt. 6. So viel sei als Vorwort zu unserer Untersuchung vorausgeschickt. Denn diese Sätze ganz unerwähnt zu lassen, ging ebensowenig an, als sie nach allen Seiten hin ausführlich zu behandeln, weil das in einen andern Vortrag gehört. Hier stehe uns nur so viel fest: Das besteLeben sowohl für das Individuum im befandern, 380 Aristoteles, Politik alsfürdieStaa ten im allgemeinen ist dasjenige, in welchem die Tugend auch mit äußeren Gütern so Weit ausgestattet ist, daß dadurch eine thätige Teilnahme an schönen und guten Handlungen möglich wird? Einwendungen hiergegen zu beleuchten, müssen wir bei der gegenwärtigen Untersuchung unterlassen und uns auf eine andere Gelegenheit Vorbehalten, wenn jemand von dem Gesagten noch nicht überzeugt sein sollte. Zweites Kapitel. 1. Ist die Glückseligkeit jedes einzelnen Menschen und die eines Staates ein und dieselbe oder nicht? Diese Frage wäre nun zu untersuchen. Auch hier ist die Antwort klar; denn von allen Seiten dürfte man sich positiv dafür erklären, daß sie dieselbe sei. Wer das Glücklichleben des einzelnen in den Reichtum setzt, der wird auch den ganzen Staat, wenn er reich ist, glücklich preisen; wem der Machtbesitz eines Tyrannen als das höchste gilt, wird auch den Staat den glückseligsten heißen, der über die meisten Unterthanen herrscht; wer endlich den Einzelnen wegen seiner Tugend gelten läßt, der wird auch einen Staat für um so glückseliger achten, je mehr Tüchtigkeit in demselben ist. 2. Aber hier tauchen eben zwei Fragen auf, die zu untersuchen sind. Die erste ist: Verdient das Leben als Bürger und Mitglied des Staatsverbandes oder das Leben als Fremder, das Leben des vom Staatsbande umschlungenen Einzelnen den Vorzug? Zweitens fragt sich: Welche Verfassung und Staatsordnung, möge nun die Teilnahme an ihr allen erwünscht sein oder mit Ausschluß einiger doch den meisten, ist die beste? Nur dies letztere gehört eigentlich in den Be- 2. Vergleiche unten Kap. 12, Z 2. Man denke an das Goethesche Wort: Nachdem einer ringt, Also ihm gelingt, Wenn Manneskraft und Hab' Ihm Gott zum Willen gab. Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 381 reich der politischen Forschung und Betrachtung, nicht aber dasjenige, was der Einzelne für sich für erwünscht halten mag. Und da wir es hier mit der ersten Frage zu thun haben, so bleibe jene ein Nebenpunkt und diese ein Hauptpunkt unserer gegenwärtigen Untersuchung. 3. Daß nun notwendig die beste Verfassung die sein muß, deren Einrichtung zufolge jeder Mensch sich wohl befindet und glücklich lebt, leuchtet ein; streitig dagegen ist selbst unter denen, welche darin übereinstimmen, daß ein Leben mit Tugend das wünschenswerteste sei, ob das politische und praktisch Ihätige Leben den Vorzug verdiene oder vielmehr das von allem Äußerlichen abgezogene, gleichsam innerlich beschauliche, welches einige für das allein philosophische halten. * In 'diese beiden Lebensrichtungen teilen sich, wie es scheint, die am eifrigsten nach Tugend strebenden Menschen der Vor- und der Jetztzeit, ich meine, in das politische und das philosophische Leben. 4. Es ist nun aber von nicht geringer Wichtigkeit, auf welcher Seite hier die Wahrheit ist. Denn notwendig wird der richtige Sinn sich dem für besser erkannten Ziele gemäß machen, der einzelne Mensch ebensowohl als der Staat in seiner Gesamtheit. Nun sagen emige, seine Umgebung zu beherrschen, sei, wenn es despotisch geschehe, die höchste Ungerechtigkeit; geschehe es im Geiste einer freien bürgerlichen Ordnung, so sei es zwar nicht ungerecht, hindere aber den Herrscher an seiner eigenen glücklichen Ruhe. In schroffen Gegensatz hierzu tritt die Meinung anderer: das praktisch thätige und politische Leben sei allein das eines Mannes würdige, weil in jeder Tugend und Tüchtigkeit sich der größere Spielraum der Thätigkeit nicht dem Privatmanne, sondern demjenigen eröffne, der in der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten mrd in Staatsgeschäften thätig sei. 5. Neben diese Meinungen tritt die Ansicht derjenigen, welche eine despotische und tyrannische Weise des Staatslebens für die allein glückselige erklären; und allerdings ist in manchen Staaten Zweck und Bedeutung der Gesetze ganz darauf gerichtet, die Nachbarn unter Herrenregiment zu bringen. Hiermit hängt auch die Wahrnehmung I. Anspielung auf Pla'ton und die Platoniker. Vergleiche Aristoteles, Nikoma'chische E'thik VI, Kap. 7, und Biese, Philosophie des Aristoteles II, 274. 382 Aristoteles, Politik. zusammen, daß, wenn man unter dem planlosen Nebeneinander der meisten gesetzlichen Einrichtungen, wie man es in den meisten Staaten antrifft, einmal auf eine Anordnung stößt, welche die Richtung der Gesetze auf einen Zweck verrät, dieser Zweck dann immer die Unterjochung der Nachbarn ist. So bezieht sich in Lakedäünon und Kre'ta die Erziehung und der größte Teil der Gesetze auf den Krieg; ebenso steht bei allen fremden Nationen, welche stark genug sind, andere zu unterwerfen, die Kriegsfähigkeit in hohem Ansehen, wie bei den Skythen, Perswn, Thrakern und Kelten. 6. Za in einigen Staaten feuern bestimmte Gesetze zur Erwerbung dieser kriegerischen Tugend an, wie in Karthckgo, wo man die Auszeichnung erhält, so viel Ringe zu tragen, als man Feldzüge mit-, gemacht hat; und nach einem alten Gesetze in Makedonien mußte, wer noch keinen Feind erlegt hatte, die Halfter um den Leib gegürtet tragen. Bei den Skythen durfte bei einem gewissen Feste, wer noch keinen Feind erlegt hatte, den umkreisenden Becher nicht trinken. Bei dem kriegerischen Volke der Zbe'rer ferner pflanzt man um das Grab des gefallenen Kriegers so viel Spitzsäulen, als er Feinde getötet hat. Und so ist noch bei anderen vieles dergleichen teils in Gesetzen, teils in Gebräuchen erhalten. 7. Und doch erscheint es bei näherer Betrachtung wohl sehr ungereimt, wenn darin die Hauptaufgabe des Staatsmannes bestehen sollte, daß er auszumitteln verstände, wie man die Nachbarn, sei es mit oder wider ihren Willen, in Zwingherrschaft halten könnte. Denn wie kann das zum Wesen des Staatsmannes oder des Gesetzgebers gehören, was ja selbst nicht einmal gesetzmäßig ist? Gesetzmäßig aber ist es gewiß nicht, auf eine nicht gerechte oder g^ geradezu auf ungerechte Weise zu herrschen; die Oberhand gewinnen kann man freilich, auch ohne das Recht auf seiner Seite zu haben. 8. Aber auch (von der Politik abgesehen,) bieten die anderen Wissenschaften nichts dem Ähnliches dar. Weder der Arzt noch der Steuermann stellen sich zur Aufgabe, ihre Patienten oder Passagiere zu überreden oder zu zwingen. Aber es scheint, die meisten Menschen halten die Kunst der unumschränkten Herrschaft für die Politik und schämen sich nicht, dasjenige, was ein jeder, wenn es ihn betrifft, weder für gerecht noch für nützlich hält, gegen andere auszuüben. Bei Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 383 ihnen selbst soll gerechte Herrschaft walten, betrifft es aber andere, so wird nach dem Rechte nicht viel gefragt. 2' 9. sDie Ungereimtheit dieses Zweckes der rücksichtslosen Unterdrückung springt in die Augen, wenn man erwägt, daß die Natur hier selbst das Richtige gezeigt hallst Sie selbst nämlich scheidet Herren- und Sklavennaturen. Ist diese Scheidung nun naturgemäß, so darf man auch nicht alle Menschen despotisch beherrschen wollen, sondern nur die dazu bestimmten, wie man auch zum Behuf eines Schmauses oder Opfers nicht auf Menschen Jagd machen soll, sondern auf das hierfür zur Jagd Geschaffene, und das ist hier jedes wilde und dabei eßbare Tier. Es kann im Gegenteile selbst ein ganz isolierter Staat glückselig sein, falls er nämlich gut eingerichtet istZ Vorausgesetzt wird dabei freilich die Möglichkeit, daß es einen solchen isolierten, mit guten Gesetzen ausgestatteten Staat irgendwo geben könne. Ein solcher wird alsdann in der Anordnung seiner Verfassung weder auf Krieg noch auf Obergewalt gerichtet sein, danach unserer Annahme dazu gar kein Grund vorhanden ist. 10. Man kann daher alle jene für die Kriegsbereitschaft mit Fürsorge getroffenen Anstalten für gut und nützlich halten, darf aber doch nicht den höchsten Endzweck des Staates in ihnen sehen, sondern hat sie nur als das Mittel für jenen zu betrachten. Der gute Gesetzgeber aber wird es sich zur Aufgabe stellen, dahin zu sehen, wie der Staat und die ihn bildende Art Menschen und jeder andere Verein eines guten Lebens und der für sie möglichen Glückseligkeit teilhaftig werden. Freilich wird er in der Anordnung gesetzlicher Bestimmungen manchmal verschieden verfahren müssen. Es hat die Kunst der Gesetzgebung auch das ins Auge zu fassen, wie die Nachbarstaaten, wenn solche vorhanden, je nach ihrer verschiedenen Beschaffen- 2. In dieser Auffassung exzellieren vornehmlich die praktischen Politiker Frankreichs. 3. Der Ausdruck des Textes leidet an dieser Stelle, wie Schneider bemerkte, an einer gewissen Anakoluthie'. Es sind einige Worte ausgefallen; aber es leidet keinen Zweifel, daß es etwa diejenigen waren, welche die Übersetzung gibt. 4. Z. B. die heutige republikanische Schweiz. Aristoteles, Politik. 38 k heit zu behandeln und wie Recht und Pflichten gegen sie wahrzunehmen sind. Doch dieser Punkt wird später^ die angemessene Berücksichtigung finden, wenn untersucht wird, auf welches Ziel die beste Verfassung gerichtet sein müsse. Drittes Kapitel. Eingehend auf die Ansicht derjenigen, welche darin miteinander einig waren, das tugendhafte Leben für das vorzüglichste zu halten, aber darin auseinander gingen, welches in der Anwendung die Zwecke eines solchen Lebens seien, wollen wir nun beiden Antwort geben. Man erinnert sich, daß die einen alle Thätigkeit in Staatsämtern verwarfen i, in der Meinung, das Leben eines freien Mannes sei von dem eines Staatsmannes verschieden und von allen das vorzüglichste, während die anderen dies von dem letzteren aussagen; denn unmöglich könne, wer nichts thue, in seinem Thun glücklich sein, da glückliche Wirksamkeit dasselbe sei als Glückseligkeit. Beide treffen in gewisser Beziehung das Nichtige, in anderer aber nicht. Es ist wahr, daß das Leben eines freien Mannes besser ist, als das eines despotischen Herrschers; denn daß man einen Sklaven wie einen Sklaven gebraucht, darin liegt nichts Großes, ebenso wie der Befehl in bezug auf das Notwendige? nichts Schönes enthält. 2. Unrichtig aber ist es, zu glauben, ein jedes Regiment sei Despotie. Der Unterschied zwischen einer Herrschaft über freie Menschen und einer solchen über Sklaven ist nichflgeringer, als der zwischen dem von Natur freien und dem von Natur sklavischen Wesen selbst, — Verhältnisse, welche in den früheren Untersuchungen genügend bestimmt worden sind. Dagegen ist es gleichfalls unrichtig, das unthätige Leben über das thätige zu stellen; denn die Glückseligkeit besteht 5. Vgl. unten Kap. 13 dieses Buchs. 1. S. oben Kap. 2, Z 3. 2. Unter den. Notwendigen ist das ökonomisch Notwendige, sind die Bedürfnisse in Haus und Wirtschaft gemeint. Siebentes Buch. Drittes Kapitel. 385 im Handeln, wozu kommt, daß die Thaten gerechter und weiser Menschen eine Fülle des Guten und Schönen als ihr Ziel enthalten? 3. Nach diesen Bestimmungen aber könnte man nun vielleicht meinen, Herr über alle zu sein sei das beste, weil man in dieser Stellung auch Herr zu den meisten und schönsten Handlungen werde, so daß also jemand, der die Herrschaft zu führen vermöge, diese nicht seinem Nachbar zu überlassen, sondern sie ihm eher vorwegzunehmen habe, wobei weder der Vater auf die Kinder, noch diese auf jenen, noch irgend ein Freund gegen den Freund die mindeste Rücksicht und Bezugnahme walten lassen dürfe. Denn das Beste muß ja jeder vor allen Dingen erstreben, dieses Beste aber ist eben eine schöne Wirksamkeit. 4. Wer so meint, hätte vielleicht recht, wenn es in der Natur der Dinge läge, daß dem Nenschen durch Raub und Gewaltthat der höchste Preis des Lebens zufallen könnte? Aber das ist unmöglich; und in dieser Voraussetzung liegt der Irrtum. Um große und edle Thaten zu thun, muß man eine geistige und sittliche Überlegenheit über seinesgleichen haben, und ist diese nicht so bedeutend wie die des Mannes über das Weib, des Vaters über die Kinder, des Herrn über 3. Das heißt: die Einzelhandlungen des gerechten Menschen sind außer auf das Erreichen der besonderen Zwecke auch noch darauf gerichtet, das Gute und Schöne überhaupt zu verwirklichen. Die Kraft, ein solches Ziel zu erreichen, liegt in ihrer eigenen Natur, ohne daß es dazu immer des Willens und der Absicht des Handelnden bedarf. Goethe: „Ein geistreich aufgeschlossnes Wort Wirkt für die Ewigkeit!" 4. Die erhabene Welttragödie des Shakespeare'schen „Macbeth" ist eine Ausführung dieses Satzes. Auch verfällt der Held dieser Tragödie des Verbrechens keineswegs in den von Aristo'teles* bezeichnet«: Irrtum. Als sich die Versucherinnen ihm genaht haben, als ihn in den noch guten Stunden die Lust zur Gewaltthat überkommt, glaubt er den Ausweg in dem gefunden zu haben, was er wie tröstend zu sich selbst spricht: „Wenn mich der Zufall zum König haben will, nun, so mag mich auch der Zufall krönen." Es ist sehr bezeichnend für das erweiterte moderne Bewußtsein, daß der große Dichter seinen Helden nicht aus einem solchen, von Aristo'teles als Irrtum bezeichneten Motive heraus wirken läßt. Es ist in der ganzen Tragödie keine Spur davon zu entdecken, obschon ein König wie Duncan wohl dazu verleiten konnte. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland Lieber a'lleS. 91 sLaiigrnschridlsche B. gr. u. röm.Al.; Bd. 23 ;Lsrg. 17.^ Aristoteles' Politik. 2 5 386 Aristoteles, Politik. die Sklaven, so sind dergleichen Thaten unmöglich. Wer daher gleich zu Anfang den Weg des Guten verließ, der kann durch all sein späteres Thun das Unheil aus der früheren Übertretung nicht wieder gut machen? Er entzog seinesgleichen den ihnen so gut als ihm gebührenden Anteil an schönen und gerechten Handlungen und zerstörte das die Gleichheit und Parität ausmachende Verhältnis der Gegenseitigkeit, er trat zu seinesgleichen in das Verhältnis der Ungleichheit und stellte sich Wesen, die ihm ähnlich sind, als ein Unähnliches wider die Natur gegenüber; nichts aber, was wider die Natur ist, ist schön? Aber freilich wenn ein Mann auftritt, der an Tugend und Thatkraft den Besten überlegen ist, dann ist es etwas Schönes, einem solchen sich unterzuordnen, und recht, ihm zu gehorchen. Nur muß 5. Nach diesem Satze und seiner Ausführung wäre über die cid- und wortbrüchigen Usurpatoren und Staatsretter in der Geschichte auch dann, wenn es ihnen gelungen, durch wohlthätige Anwendung der unrechtmäßig und verbrecherisch an sich gerissenen Gewalt den Ursprung derselben bei vielen vergessen zu machen, der Stab gebrochen. Doch wird das Urteil hier wesentlich verschieden ausfallen, je nachdem die Denkweise einer Zeit mehr republikanisch oder mehr monarchisch ist. Der gleich folgende Satz und ähnliche in anderen Stellen dieses Werkes verraten den geräuschlosen Eintritt des Gedankens der Monarchie in die Geschichte, wenngleich der Monarch nach griechischer Auffassung vorerst noch immer ein persönlich ausgezeichneter Mensch sein muß. 8. Im Original stehen hier die Sätze in abstrakter Allgemeinheit nebeneinander. und wollte man sie, was sehr leicht ist. wörtlich wiedergeben, so würden sie unverständlich sein. Dies freilich nicht an sich, wohl aber als Beweismittel des Satzes, um welchen es dem Philosophen zu thun ist, daß derjenige, der, um Gelegenheit zu den meisten edlen Thaten zu haben, sich rücksichtslos der Herrschaft über andere bemächtigt, eben wegen dieses räuberischen und gewaltsamen Thuns der Natur der, Sache uach nie zu seinem Ziele gelangen könne. Die von uns gegebene Übersetzung trifft den wahren Sinn des Aristotelischen Gedankens besser, als eine Übersetzung von Wort zu Wort. Hier, wie an vielen Stellen, muß bei Aristoteles die Übersetzung mit auslegen helfen, und es muß sogar das, was die abstrakt allgemeinen Sätze im Wege anregender Ausführung erweitert in sich enthalten, in den Text genommen werden. Der Mangel „methodischer Darstellung". ein Vorwurf, der den Alten überhaupt und dem Aristoteles insbesondere gemacht wird, setzte scharf denkende Leser und Hörer voraus und ist, da er uns den richtigen Gedanken mit Mühe finden läßt, für uns eine Quelle bedeutender Anregung. Man muß den Mut haben, in solchen Fällen, wie der vorliegende, die originale Form ganz fallen zu lassen. Siebentes Buch. Drittes Kapitel. 387 ein solcher Mann nicht bloß Tugend besitzen, sondern auch diejenige Macht, infolge deren er nach außen hin wirksam sein kann. 5. Allein wenn dies richtig und die Glückseligkeit erfolgreiche Thätigkeit ist, dann ist im allgemeinen für jeden Staat und für den einzelnen das beste Leben das thätige. Aber es ist nicht notwendig, daß das thätige Leben bloß darein gesetzt werde, andere zu bestimmen, wie einige meinen, auch sind keineswegs bloß diejenigen Gedanken praktisch, die auf die Erzielung äußerlicher aus dem Handeln hervorgehender Erfolge gerichtet werden, sondern in weit höherem Grade sind es diejenigen Forschungen und Betrachtungen, welche ihren Zweck in sich selbst tragen und um ihrer selbst willen angestellt werden? Denn auch hier ist erfolgreiche Thätigkeit Zweck, somit auch That überhaupt, und der herrschende Sprachgebrauch, der auch bei den nach außen gehenden Handlungen die That recht eigentlich dem geistigen Urheber beilegt, ist in seinem Rechte. 6. Ebensowenig dürfen aber auch solche Staaten, die sich zu isolieren und ein dieser Abgeschlossenheit angemessenes Leben zu führen vorgezogen haben, für unthätige gelten. Denn auch in ihnen kann diese innere Thätigkeit sich aller Teile bemächtigen, bei dem Reichtums der gegenseitigen Beziehungen und Verbindungen, welche die Teile eines Staates miteinander eingehen, ähnlich wie auch bei jedem einzelnen Menschen dasselbe der Fall ist? Auch stünde es sonst schlimm um die Gottheit und um das Weltganze, die doch außer ihrer eigenen, in ihnen ruhenden keine nach außen gehenden Thätigkeiten haben. Daß also das beste Leben sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die Staaten und die Menschen im Verein ein und dasselbe sein müsse, ist einleuchtend. 7. Die Erhabenheit und einfache Größe dieses Gedankens erhebt sich hoch über das Bewußtsein der modernen „Praktiker", denen das Erreichen deS EinzelerfolgeS alles, die Beschäftigung mit dem Allgemeinen unpraktisch, d. h. nichts, ist. Der größte Denker des Realen ist dagegen anderer Meinung und zeigt in diesem seinem Denken die Tiefe und Frische eines wahrhaft stärkenden Idealismus. 8. Wir haben hier denselben Gedanken, dessen schönste Form zu finden erst dem Dichter Vorbehalten war in dem wundervollen: ..Wie alles sich zum Ganzen webt. Eins in dem andern wirkt und lebt!" 25 388 Aristoteles Politik. Viertes Kapitel. Nachdem wir dies als Einleitung vorausgeschickt und über die anderen Verfassungen oben gehandelt haben, beginnen wir die Untersuchung der übrigen Fragen zuerst damit, daß wir erklären, welche Erfordernisse für einen Staat, dessen Zustand nach Wunsch sein soll, vorausgesetzt werden müssen. Denn unmöglich kann die beste Verfassung verwirklicht werden ohne angemessene äußere Ausstattung. Wir sind daher befugt, als Wünschende eine Menge von Voraussetzungen zu machen, doch darf sich darunter nichts Unmögliches befinden. Solche Voraussetzungen sind z. B. eine gewisse Menge Bürger und ein Landgebiet von gewissem Umfange. 2. Diese sind das Material, und wie dies den Werkleuten überhaupt, z. B. dem Weber, dem Schiffbauer in angemessener Beschaffenheit für seine Arbeit vorliegen muß, — und je besser die Qualität desselben ist, um so vollkommener muß das Erzeugnis ihrer Kunstfertigkeit geraten — so darf auch dem Staatsmann und dem Gesetzgeber das notwendige Material in seiner angemessenen Qualität nicht fehlen. Zur stofflichen Ausstattung eines Staates gehört aber die Menschenmasse, und es fragt sich: wie groß soll ihre Zahl sein, und welche Eigenschaften sollen ihnen von Natur zukommen, und ebenso in betreff des Landgebietes, wie groß und wie beschaffen soll es sein? 3. Die meisten glauben nun, der glückselige Staat müsse groß sein. Ist diese Meinung richtig, so verrät sie die Unkenntnis darüber, welcher Staat für groß und welcher für klein zu halten ist. Man setzt da in seinem Urteil den großen in die numerisch große Zahl seiner Bewohner, während man nicht auf die Zahl, sondern auf die innere Kraft derselben sehen sollte. Denn auch der Staat hat eine Aufgabe zu erledigen, und man hat daher denjenigen für den größten zu halten, welcher diese Aufgabe am vollkommensten zu lösen vermögend ist, gerade so wie wir Hippo'krates den Arzt und nicht den Menschen größer nennen werden als ein Individuum, das sich durch seine Körperlänge auszeichnet. Siebentes Buch. Viertes Kapitel. 389 4. Allein selbst zugegeben, daß das numerische Verhältnis das Urteil hier zu bestimmen habe, so kann doch keineswegs die zufällige Menge zur Richtschnur desselben dienen — denn es könnten ja Staaten eine große Anzahl Sklaven, Schutzgenossen und Fremder zu enthalten vielleicht gezwungen sein; sondern nur die Menge derjenigen, welche einen Teil des Staates bilden und aus welchen er als aus seinen wesentlichen Gliedern besteht. Die überwiegende Anzahl dieser ist das Merkmal eines großen Staates, während der Staat, welcher eine große Anzahl Lohnarbeiter, aber wenige Schwer- bewaffnete zu stellen vermag, unmöglich ein großer sein kann; denn ein großer Staat und ein volkreicher sind nicht eins und dasselbe. 5. Aber auch das erweisen die Thatsachen der Erfahrung klar, daß es schwer, vielleicht unmöglich ist, daß ein zu volkreicher Staat sich eines guten gesetzlichen Zustandes erfreue. Wenigstens sehen wir, daß kein Staat, der im Rufe eines trefflichen Verfassungslebens steht, das ziellose Anwachsen seiner Volksmasse gestattet hat. Selbst der Ausdruck Wohlgesetzlichkeit führt als ein zuverlässiger Führer zu derselben Wahrheit. Denn das Gesetz ist eine gewisse Ordnung, und Wohlgesetzlichkeit ist notwendig Wohlgeordnetheit, eine übermäßig große Anzahl aber erlaubt keine Ordnung. Nur die Kraft der Gottheit allein, welche ja auch dieses All zusammenhält, tritt ordnend und bildend in ungcmessener Ausdehnung auf, in welcher das Schöne sich in Menge und Größe alltäglich offenbart. ^ Daher muß auch ein Staat, dem neben der Bestimmung der Größe auch noch die angegebene zukommt, in diesem Falle der schönste sein. 6. Aber es gibt in der That auch für die Staaten ein gewisses Maß der Größe, so gut wie für alle anderen Dinge, für Tiere, Pflanzen, Werkzeuge. Keins von diesen wird bei übermäßiger Kleinheit oder bei übermäßiger Größe die Fähigkeit besitzen, seiner Bestimmung zu entsprechen, sondern es wird seine Natur in dem einen Falle gänzlich einbüßen und in dem andern schlecht bestellt sein. Ein spannenlanges Fahrzeug z. B. wird gar kein Fahrzeug mehr sein, ebensowenig eins, was zwei Sta'dien s370irrj lang wäre, mährend dagegen ein anderes I. In diesem Sinne scheint der hier verdorbene Text wieder hergestellt werden zu müssen. 390 Aristoteles, Politik. Größenverhältnis ein Fahrzeug entweder durch seine Kleinheit oder durch seine übermäßige Größe zu einer guten Fahrt untauglich machen wird. 7. Ähnlich ist es mit dem Staate. Besteht er aus zu wenigen Bewohnern, so ist er nicht selbständig, und das soll er doch sein; besteht er aus zu vielen, so besitzt er diese Selbständigkeit in Bezug auf das Notwendige wohl als Völkerschaft, aber nicht als Staat; denn von einer Verfassung würde da wohl nicht gut die Rede sein können. Wer sollte eine so ungeheure Masse als Feldherr befehligen? Wer Ausrufer sein, ohne eine Stimme wie Ste'ntor zu haben? Ein wirklicher Staat bildet sich daher erst von dem Augenblicke an, da die Anzahl der Einwohner diejenige Größe erreicht, in welcher sie, ohne weiteren Zuwachses zu bedürfen, selbständig wird, um ein glückliches Leben im bürgerlichen Vereine zu führen. Es kann auch einen Staat geben, der diesen an Anzahl der Bewohner übertreffend als größerer Staat besteht; aber dieses Steigen geht, wie gesagt, nicht ins Grenzenlose fort, sondern hat seine Schranke, und wo diese zu setzen sei, wird durch die Betrachtung der Aufgaben eines Staates ohne Schwierigkeit erkannt. In ihm ist die Thätigkeit zwischen Herrschenden und Beherrschten geteilt, und den ersten fällt dabei das Anordnen und Entscheiden zu. Zu der Entscheidung der Rechtsverhältnisse aber, sowie zu einer nach Würdigkeit anzuordnenden Verteilung der Staatsämter ist eine gegenseitige Kenntnis der Bürger untereinander unerläßlich; denn wo das nicht der Fall ist, da muß es um die Verwaltung und um das Recht schlecht bestellt sein, da in beiden Zweigen ein unvorsichtig willkürliches Verfahren, wie es bei einer allzu großen Volksmenge offen zu Tage liegt, das Recht verletzt. 8. Hier wird es auch Fremden und Schutzgenossen leichter, sich in die Bürgerschaft einzudrängen, weil bei der übermäßigen Volksmasse eine Einschwärzung keine Schwierigkeit hat. Wir ziehen also den Schluß und behaupten: Die beste Begrenzung eines Staates enthält eine Bevölkerung, welche bei möglichster Größe für den Zweck der Selbständigkeit zugleich leicht übersehbar ist. Soviel von der Bestimmung der Größe eines Staates. Siebentes Buch. Fünftes Kapitel. 391 Fünftes Kapitel. Ähnlich verhält es sich nun auch mit dem Landgebiete. Was die allgemeine Beschaffenheit desselben anlangt, so wird ein jeder dasjenige für gut finden, welches dem Staate die vollkommenste Selbständigkeit in der Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährt. Zn dieser Eigenschaft muß es alles produzieren; denn die Selbständigkeit ist eben dies, daß alles vorhanden sei und nichts fehle. Näher muß die Fruchtbarkeit und Ausdehnung des Gebietes seinen Bewohnern das Leben einer freien, durch Mäßigkeit geregelten Muße gewähren können. Ob nun diese Bestimmung richtig getroffen ist, wird eine später des genaueren anzustellende Untersuchung lehren, in deren Verlauf über den Besitz überhaupt, sowie über den Vermögensreichtum gehandelt und dabei ermittelt werden wird, wie und auf welche Weise sich derselbe zum Gebrauch selbst zu verhalten habe* — eine Untersuchung, die reich an strittigen Punkten ist, weil die Menschen ihr Leben nach der einen oder der andern Seite ins Extrem hineinziehen, und entweder in Knickerei oder Verschwendung verfallen. 2. Die Gestalt des Landgebietes ist nicht schwer anzugeben. Man hat hier in einigen Stücken auch auf den Rat sachverständiger Strategen zu achten, wonach es den Feinden den Einfall schwer, den Bewohnern den Ausgang leicht machen müsse? Ferner darf die schon bei der Bewohneranzahl erforderte Eigenschaft der Übersichtlichkeit auch dem Landgebiete nicht fehlen, und Übersichtlichkeit heißt hier so viel als leichte Verteidigungsfähigkeit. Will man überhaupt die Stadt so legen, wie man es nur immer wünschen kann, so muß sie nach der See und nach dem Lande hin gleich wohl gelegen sein, wohl 1. Aristoteles verweist hier auf die Schrift Ökono'mikus, d. h. auf seine Hauswirtschaftslehre, von der wir ein Bruchstück besitzen. DaS erste Buch ist unzweifelhaft, wenn nicht von ihm, doch aus seinem Werke auS- gezogen. 2. Man denken B. an Napoleons 111. GrenzregnlierungSpolitik gegen Piemont und ihre Motive. 392 Aristoteles, Politik. gelegen nach der einen bereits angegebenen Bestimmung, daß sie, um überallhin Hilfe schicken zu können, der Centralpunkt sei, auf den sich alle mit ihm in Verbindung stehende Örtlichkeiten beziehen. Eine andere Bestimmung betrifft die Zufuhr der Feldfrüchte, ferner den Transport des Holzbedarfs, oder welcher Artikel sonst für den Arbeitsbetrieb in einer Stadt erforderlich ist — alles dies muß leicht zur Stelle geschafft werden können. Z. Ob für gesetzlich wohlgeordnete Städte die Verbindung mit der See nützlich oder schädlich sei, darüber wird häufig Zweifel erhoben. Nach einigen Stimmen ist die fortwährende Anwesenheit von Fremden, die unter anderen Gesetzen erzogen sind, der gesetzlichen Ordnung nicht zuträglich, ebensowenig als die große Menschenmenge, denn eine solche entstehe aus dem Seeverkehr einer Masse ins Ausland reisender und vom Auslande herbeiströmender Kaufleute, sei jedoch einer guten staatlichen Ordnung entgegen. 4. Sieht man von dem Eintreten dieser Übelstände ab, so möchte allerdings die Verbindung einer Stadt und ihres Gebietes mit der See sowohl für die Sicherheit als für ihre reichliche Versorgung mit den Lebensbedürfnissen unzweifelhafte Vorzüge darbieten. Denn wenn dem angreifenden Feinde mit Erfolg begegnet werden soll, so muß denjenigen, welchen geholfen werden soll, die Hilfe auf beiden Wegen, zu Lande und zur See, leicht geleistet werden können; und wenn es darauf ankommt, die Gegner selbst zu schädigen, so wird, wenn dies auf beiden Wegen zugleich nicht möglich, doch auf dem einen oder dem andern derjenige Staat dies eher thun können, dem beide Wege offen stehen. Ebenso gehört es zu den Notwendigkeiten, daß ein Staat sich die bei ihm nicht vorhandenen Produkte durch Einfuhr verschaffe und daß er sich seines Überflusses durch Ausfuhr entledige; für sich nämlich und nicht für die anderen soll der Staat handeltreibend sein. 5. Wo man dagegen allen einen Markt bei sich eröffnet, da thut man es, um die Staatseinkünfte zu steigern; wenn aber ein Staat auf solchen Gewinn nicht ausgehen soll, so darf er einen solchen Stapelplatz auch nicht besitzen. Ünd so sehen wir denn auch heute in der Wirklichkeit, daß viele Landgebiete und Städte Ankerplätze und Häfen von einer für die Stadt so eigentümlich günstigen Lage besitzen, daß Siebentes Buch. Fünftes Kapitel. 393 sie weder eins mit der Stadt, noch auch allzuweit von ihr entfernt sind, sondern durch Mauern und dergleichen andere Befestigungswerke begrenzt werden. Es liegt zu Tage, daß jeder aus einer solchen Verbindung etwa entstehende Vorteil auch der Stadt zu gute kommen wird, sowie daß ein etwaiger Nachteil durch Gesetze leicht abgewendet werden kann, welche angeben und bestimmen, welchen Bürgern ein gegenseitiger Verkehr zu gestatten sei und welchen nicht? 6. Was die Seemacht betrifft, so ist der Besitz einer solchen bis zu einer gewissen Höhe offenbar im höchsten Grade nützlich. Ein Staat muß nicht nur für sich selbst, sondern auch für manche seiner Nachbarn furchtgebietend und helfend auftreten können, zu Lande wie zur See. Wie weit aber die Stärke und Größe einer solchen Seemacht zu gehen habe, muß nach dem Leben des betreffenden Staates bemessen werden. Soll derselbe die Führung übernehmen und lebhaft in die Politik eingreifen, so ist eine diesem Wirkungskreise angemessene Höhe der Seemacht für ihn eine Notwendigkeit. 7. Dagegen ist jene Volksmenge, wie sie aus dem Schifferpöbel erwächst, für die Staaten nicht notwendig, und dürfen diese Leute keinen Teil der Bürgerschaft ausmachen. Ich rede nicht von den Seesoldaten, welche ohnehin als freie Leute auch zum Landheere zu Fuß gehören und im Seedienst Oberbefehl und Leitung haben, sondern von den Matrosen, welche dem Staate, wenn er eine Menge von Hörigen und den ackerbestellenden Leuten besitzt, dann aus diesen auch in Fülle zu Gebote stehen. So sehen wir dies heute auch in einigen Städten, z. B. in der der Herakleo'ten^ wirklich bestehen. 3. Aristoteles hat hier den Pirä'eus im Sinne, welcher von der mit ihm durch Mauern verbundenen Stadt anderthalb Stunden entfernt war. Dieser Hafenort hatte aber auch seine eigenen Festungswerke und Mauern und war die eigentliche Hafen- und Schifferstadt Die Piräeusstadt ward mit der Zeit immer regelmäßiger gebaut, hatte schöne Straßen, war aber der Sitz des pöbelhaften Schifferlebens, so daß den Bürgern aus der Stadt das Bleiben im Piräeus über Nacht eine Zeitlang bei Todesstrafe verboten war. Die Hafenstadt hatte eine Warenhalle, Kornmagazine, ein Zeughaus, Theater, Tempel, Säulenhallen und Bäder. Die kolossalen Befestigungen lassen sich in den Umfangsmauern noch jetzt Nachweisen. 4. Es ist die Stadt Hcrakle'a am Po'ntns gemeint, deren Aristoteles schon oben (Buch V, Kap. 5, § 5) Erwähnung gethan hat. Näheres über 394 Aristoteles, Politik, Kap. 7 B-kk. Sie bemannt viele Galeeren, obschon ihre Stadt im Vergleich zu anderen von nur mäßiger Größe ist. Soweit diese Bestimmungen über Landgebiet, Häfen, Lage der Städte und ihre Beziehungen zum Meer, sowie über Seemacht. Sechstes Kapitel. Die Frage über die numerische Grenze einer politischen Körperschaft ist oben erledigt worden; wir wollen daher jetzt angeben, welches der natürliche Charakter der Mitglieder derselben sein muß. Man wird sich davon schon so ziemlich eine Vorstellung machen können, wenn man einen Blick auf die berühmten Städte der Hellenen, sowie auf die verschiedenen Völkerschaften wirft, welche sich in den Besitz der gesamten bewohnten Erde teilen. Die Völkerschaften nämlich, welche in den kalten Gegenden und namentlich in denen Europa's wohnen, sind zwar voll Mut, sind aber mit Verstand und Kunstvermögen in geringerem Grade versehen. Sie behaupten sich daher wohl länger in ihrer Freiheit, sind aber zur Bildung eines staatlichen Vereins untüchtig und ihre Nachbarn zu beherrschen unfähig. Die Völker Asiens dagegen sind wohl intelligent und besitzen künstlerische Anlagen, aber es fehlt ihnen an Mut; daher leben sie in Unterwürfigkeit und Sklaverei. Das Geschlecht der Hellenen aber, wie es hinsichtlich seiner Wohnsitze die Mitte hält, vereint auch die Naturanlagen beider, ist mutvoll und intelligent, und deshalb behauptet es sich ebensowohl in seiner Freiheit, als seine staatlichen Einrichtungen die besten sind; und es würde alle Nationen beherrschen können, wenn es in einen Staat vereinigt wäre? 2. Vergleicht man nun die hellenischen Stämme miteinander, so tritt auch hier wieder derselbe Unterschied hervor. Manche haben ihre Vcrfassungszustände findet man bei Kortüm a. c>, O, S. 144—146. Vergl, Stra'bon XU, 3, §6, 1. Ein Stoßseufzer des alten hellenischen Politikers, den der deutsche Leser vollkommen in seiner Bedeutung zu empfinden noch vor wenigen Jahrzehnten in der Lage war. Siebentes Buch. Sechstes Kapitel. 395 eine nur einseitige Naturnnlage, während andere jene beiden Vermögen in schöner Vereinigung besitzen. Intelligenz und Mut müssen daher als Naturanlagen offenbar diejenigen besitzen, welche der Gesetzgeber ohne Schwierigkeit zur Tugend hinleiten soll. Wenn daher einige Philosophen 2 von den „Wächtern" verlangen, daß sie liebreich gegen Bekannte, wild gegen Unbekannte zu sein hätten, so ist es eben der Mut 3, der dieser Anforderung genügt; denn er erzeugt die Liebe und ist die Seelenkraft, durch welche wir lieben. 3. Wie richtig dies ist, sieht man an der Erscheinung, daß ein Herz, das sich vernachlässigt glaubt, sich stärker gegen Vertraute und Freunde empört, als gegen Unbekannte; und Archillochus^ spricht daher in seiner Anschuldigung gegen seine Freunde ganz angemessen zu seinem Mute: Und haben nicht die eignen Freunde dich getrübt? Aus eben dieser Seelenkraft wird dem Menschen auch das zu teil, was ihn zum Herrscher und zum Freien macht. Denn der 2. Bezieht sich auf Pla'tons Staat, 2, 243, nur ist der Ausdruck nicht wörtlich angeführt. Platon spricht von freundlicher Milde der „Wächter" gegen Bekannte und verlangt, daß sie sich gegen Unbekannte „schwierig" benehmen. Hier ist der Ausdruck wild eine Steigerung von schwierig, welches Aristoteles aber bald darauf an die Stelle des ersten setzt, so baß von einer wortverdrehenden, unlauter» Polemik unseres Philosophen gegen Platon nicht die Rede sein kann. Noch weniger falscher Auffassung! Von solchem Vorwurfe sagt der große Hegel sehr richtig (Geschichte der PhilosophieI, 189): „Wenn der gelehrt sein wollende Scharfsinn gegen Aristoteles spricht und . behauptet, daß derselbe den Platon nicht richtig aufgefaßt habe, so ist zu entgegnen, daß, da er mit Platon selbst umgegangen ist, bei seinem tiefen und gründlichen Geiste ihn vielleicht niemand besser kennt." 3. Wir würden sagen: das Herz. Die Übertragung kann nicht umhin zwischen Mut und Herz zu wechseln; denn Smras bedeutet beides und enthält beides, da in der Bezeichnung der seelischen Elemente bei den Griechen andere Mischungsverhältnisse obwalten als bei uns. Wäre im Neuhochdeutschen der Mut noch dasselbe, was dieses Wort in der mittelhochdeutschen Dichtung ist, so hätte man nicht nötig zu wechseln. 4. Hymnensänger von der Insel Pa'ros um die Mitte des achten vorchristlichen Jahrhunderts, Dichter der Leidenschaft, ihrer Leiden und ihrer Kämpfe gegen andere. Vergl. über ihn Duncker, Geschichte des Altertums Bd. 3, S. 475-480. 396 Aristoteles, Politik. Mut will herrschen und mag sich nicht unterwerfen. Jene Forderung aber, wonach verlangt wird, „gegen Unbekannte ein schwieriges Benehmen einzuhalten", ist nicht schön; denn so soll man sich zu niemand stellen. Auch sind großherzige Menschen von Natur nicht hart, ausgenommen gegen diejenigen, von welchen sie Unrecht erfahren; und in diesem Falle sind sie es, wie vorher bemerkt ist, in noch höherem Grade gegen ihre Freunde. 4. Ein solches Benehmen ist auch ganz vernunftgemäß; denn da sind es gerade diejenigen, von denen sie sich der Gutthaten versehen zu dürfen glauben, die sie schädigen und außerdem auch noch den Verlust jener erleiden lassen. Daher heißt es: „Besonders schlimm ist Bruderzwist!" und: „Die einst unmäßig liebten sich, nun ohne Maß sich hassen."- Dies etwa sind über die Anzahl und den natürlichen Charakter der Staatsangehörigen, sowie über die Größe und Beschaffenheit des Landgebietes die allgemeinen Bestimmungen. Denn in rein theoretischen Angaben darf man nicht dieselbe ins einzelne gehende Genauigkeit verlangen, die in der Beobachtung von thatsächlichen Verhältnissen, die in die Sinne fallen, an ihrem Orte ist. 5. Beide Verse sind aus verloren gegangenen Stücken des Euri'pides. Siebentes Buch. Siebentes Kapitel. 397 Siebentes Kapitel.' Ebenso wie in den zusammengesetzten Bildungen der Natur überhaupt nicht alle diejenigen für wesentliche Bestandteile der ganzen B-» Zusammensetzung gelten können, ohne die das Ganze nicht bestehen würdet ebenso darf man auch als Bestandteile eines Staates nicht alles dasjenige ansetzen, was die Staaten notwendig haben müssen. Es darf das überhaupt bei keinem Verein geschehen, der sich zu einem einheitlichen Ganzen der Gattung nach gestalten soll? Ein Etwas freilich muß da sein, was für die Vereinsmitglieder gemeinsam und eines und dasselbe ist, mögen sie nun daran zu gleichen oder zu ungleichen Teilen beteiligt sein, wie z. B. die Nahrung oder eine gewisse Masse Grundbesitz oder etwas anderes derart. 2. Zst aber von zwei Dingen das eine Mittel, das andere 1. Dies Kapitel enthält die philosophische Bestimmung deS griechischen Bürgers im engsten Sinne. In dem besten Staat ist nur der Vollbürger, der die Waffen führt, und derjenige, der das Allgemeine beraten hilft, organischer Teil des Staates. Alle übrigen Existenzen sind der Tugend, durch welche der Staatszweck des glücklichsten Lebens verwirklicht wird, nicht in dem genügenden Maße fähig. Sie sind allerdings dem Staate not- wendig bis zur Unentbehrlichkeit, genießen auch einiges mit den ersten gemeinschaftlich; allein sie sind nur Mittel und können nicht darauf Anspruch machen organische Glieder der Staatsbildung zu sein. Denn nicht alles, was notwendig in einem Ganzen zu dem Bestehen desselben vorhanden sein muß, ist darum auch organischer Teil dieses Ganzen. 2. Nicht alles, was ein Ganzes bilden hilft, ist Grundbestandteil des Ganzen, wie notwendig, ja wie unentbehrlich es auch für die Zusammensetzung und Erhaltung desselben sein mag. Nichts ist dem Menschen so notwendig als die Nahrung. Er kann ohne sie nicht bestehen; aber sie ist kein wesentlicher Bestandteil des Menschen. Korais. 3. Ein solcher Verein ist z. B. das Gastmahl, von den Alten Symposion, d. h. „das Trinken im Verein" genannt. Wesentliche Bestandteile sind hier die Sympo'ten, die Gäste. Sie sind durch die Gattung das einheitliche Ganze, das aus dem Verein hervvrgegangen. Auch hier gibt's manche dem Verein notwendige Existenzen, Aufwärter, Speisen, Getränke rc., die aber nicht beanspruchen können, deshalb zu den Sympoten zu gehören. 398 Aristoteles, Politik. Zweck, so besteht zwischen ihnen weiter nichts Gemeinsames, als daß das eine wirkt und das andere empfängt. Dies ist z. B. das Verhältnis eines Werkzeuges zu dem Werke, das geschaffen wird, und zu dem Werkmeister, der es schafft. Zwischen dem Hause und dem Baumeister besteht nichts, was für sie ein Gemeinsames werden könnte, sondern des Baumeisters Kunst ist das Mittel für den Zweck; und der Zweck ist das Haus. Ebenso braucht der Staat Besitzt, aber der Besitz ist durchaus kein Teil des Staates, ebensowenig wie die beseelten Teile, die in Menge in ihm angetroffen werden? Der Staat aber ist ein Verein von Gleichen zu dem Zwecke des möglichst besten Lebens. 3. Da nun die Glückseligkeit das höchste Gut ist, diese aber in der vollendeten Thätigkeit und Anwendung der Tugend besteht, und da ferner nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge einige Menschen zur Tugend befähigt, andere dies nur wenig oder gar nicht sind, so liegt hierin die Ursache, weshalb der Staat Arten und Unterschiede zu sich einließ und mehrere Verfassungen hervorgingen. Denn der eigentümliche Weg, den ein jedes Volk einschlug, um der Glückseligkeit und Tugend nachzujagen, führte zu verschiedenen Gestaltungen in Leben und Verfassung. Werfen wir also einen Blick auf die Zahl der einem Staate unentbehrlichen Elemente; in ihnen werden wir das, was wir seine Bestandteile nennen, finden müssen? 4. Wir ermitteln demgemäß die Anzahl der Verrichtungen, wie sie im bürgerlichen Leben Vorkommen, denn daraus wird die Sache klar werden. Das erste Erfordernis ist Nahrung; das zweite sind die Künste (denn zum Leben gehört eine Fülle von Werkzeugen); das dritte sind die Waffen (denn ihrer bedürfen die Mitglieder des 4. Man erinnere sich, daß der Besitz von Aristoteles als eine „Fülle von Werkzeugen" gefaßt wird. Der Übergang mit „ebenso" ist deshalb kein zufälliger und lockerer, sondern ein strenger. ö. Die Sklaven, wie aus der Entwickelung im ersten Buche erhellt. Der Text sagt, daß der Besitz auch viele beseelte Teile enthalte, aber dies wird nur darum bemerkt, weil auch diese nun nicht Anspruch haben, für Staatsteile zu gelten. Der Sklave war „ein lebendiges, beseeltes Besttzstück". 6. Die „unentbehrlichen Elemente" sind nicht diese Bestandteile; aber diese werden in jenen angetroffen. Siebentes Buch. Achtes Kapitel. 399 Vereins ebensowohl zur Aufrechthnltung der Autorität gegen den Ungehorsam im Innern, als zur Abwehr ungerechter Angriffe von außen); ferner ein gewisser Vorrat von Geldmitteln zur Bestreitung der inneren und der Kriegsbedürfnisse; ein fünftes und sehr wesentliches die Besorgung des Gottesdienstes, des sogenannten Kultus; das sechste und allernotwendigste ist das Verhandeln über die allgemeinen Staatsinteressen und die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. 5. Dieses sind die Verrichtungen, deren im wesentlichen jeder Staat bedarf. Er ist ja keine zufällige Masse, sondern eine Menschenmenge, die den bestimmten Zweck zu einem sich selbst genügenden Leben, wie wir es ausdrücken, verfolgt. Fehlt eines von diesen Stücken, so ist es eine einfache Unmöglichkeit, daß ein so beschaffener Verein sich selbst genüge. Ein Staat braucht mithin zu seinem Bestehen notwendig alle diese Funktionen, also eine Masse von Ackerbauern, die ihn mit Nahrung versorgen, ferner Künstler, eine Streitmacht, reiche Bürger, Priester, Berater und Richter der Interessen und Rechte seiner Angehörigen. Achtes Kapitel. Nach dieser Bestimmung der staatlichen Funktionen bleibt noch K-n>. übrig zu betrachten: sollen alle Bürger sich an der Ausübung der- ^ekk. selben zu beteiligen haben (denn es ist möglich, daß dieselben Menschen alle Ackerbauer, Künstler, Beratende und Richter sein können), oder soll jede der genannten Funktionen besonderen Leuten zur Ausübung überwiesen werden, oder sind einige derselben von einer eigenen Klasse von Bürgern, andere dagegen von der Gesamtheit notwendig auszuüben? Dies letzte aber kommt nicht in jeder Verfassung vor; denn, wie wir gesagt haben, es ist möglich, daß alle an allem teilhaben, und ebenso möglich, daß nicht alle an allem teilhaben, und ebenso möglich, daß nicht alle an allem eine solche Beteiligung üben, sondern die einen an diesem, die anderen an jenem. Gerade das bringt die verschiedenen Formen der Verfassungen hervor, daß hierin eine verschiedene Praxis befolgt wird, infolge deren z.B. in der Demokratie 400 Aristoteles, Politik. alle an allem teilhaben, während in den Oligarchieen das Entgegengesetzte stattfindct. 2. Wir aber befinden uns eben in der Untersuchung über die beste Staatsverfassung. Wir erinnern uns, daß das diejenige war, welche dem Staate die höchste Glückseligkeit sicherte. Die Glückseligkeit aber war, wie oben gesagt ist, ohne Tugend unmöglich. Solche Bestimmungen setzen das Leben der Bürger in ein Helles Licht und verbieten in dem bestkonstituierten Staate, welcher rechtschaffene Männer besitzt, die dies absolut und nicht bloß nach einem gegebenen Staatssystem sind, alle gemeine Arbeit und krämerhafte Thätigkeit im Leben des Bürgers. Denn ein solches Leben ist ohne Adel und der Tugend im stillen entgegen. Auch der Ackerbauer taugt zum Staatsbürger im wahren Sinne des Wortes nichts, da ein solcher zur Entwickelung der Geistestugend, sowie zu seiner politischen Thätigkeit der Muße bedarf. 3. Somit bleiben als wesentliche und weitaus wichtigste Bestandteile des Staates die bewaffnete Macht, der die allgemeinen Interessen beratende und der die Rechtsangelegenheiten entscheidende Körper. Auch hier ist die Frage, ob man auch diese Verrichtungen voneinander zu sondern oder sie beide denselben Händen anzuvertrauen habe, nicht schwer zu entscheiden. Zn gewisser Hinsicht nämlich findet offenbar das letzte, in anderer das erste seine Stelle. Denn insofern jede der beiden Funktionen eine verschiedene Altersstufe erfordert und zu der einen Verstand, zu der andern Kraft gehört, sind sie verschiedenen zu überweisen; insofern aber Menschen mit dem Vermögen Gewalt und Widerstand auszuüben sich unmöglich zu fortwährender Unterwürfigkeit bequemen werden, —- insofern sind sie denselben zu überweisen. Denn die Bürger, welche die Waffen führen, haben mit dieser auch das Bestehen und Nichtbestehen der Verfassung in ihren Händen. 4. Es bleibt daher nichts übrig, als diese Funktionen des Staates den nämlichen Männern zu übergeben, aber nicht zu gleicher Zeit, sondern, wie naturgemäß die Kraft der Jugend, die Einsicht dem Alter beschieden ist, so ist auch eine demgemäße Verteilung der Ämter unter die Männer beider Altersepochen nützlich und billig; denn bei dieser Teilung erhält jeder das, was ihm gebührt. Siebentes Buch. Achtes Kapitel. 301 5. Auch der Grundbesitz muß in den Händen dieser beiden Klassen sein; denn die Bürger müssen im Wohlstände leben, und Bürger sind diese. Wer gemeine Arbeit treibt, der gehört nicht zur Bürgerschaft, sowie überhaupt keine Menschenklasse, deren Berufsarbeit nicht darin besteht, die geistige Tüchtigkeit auszubilden. Auch dies ist nur eine Folge aus unserer Annahme, nach welcher der Zustand der Glückseligkeit mit der Tüchtigkeit des Geistes in notwendiger Verbindung stand. Kein Staat aber darf glückselig heißen mit Rücksicht bloß auf einen Teil desselben, sondern mit Rücksicht auf alles, was in einem solchen Staate Bürger ist. Kommt für ihn nun noch die Notwendigkeit hinzu, daß die Bestellung des Ackers von Sklaven, Barbaren oder Fronbauern betrieben wirk?, so liegt es am Tage, warum auch unter diesen Umständen jene beiden Klassen im Besitze der liegenden Gründe sein müssen? 6. Die Stellung endlich der letzten der drei aufgezählten Klassen, der Priester, ist im Staate klar. Zum Priester wird man weder einen Landbauer noch einen Handwerker bestellen; denn es geziemt sich, daß es die Bürger sind, von denen die Götter ihre Verehrung empfangen? Da nun die Bürgerschaft in zwei Teile zerfällt, den die Waffen führenden und den Beratenden, und da es sich geziemt, daß man einerseits den Göttern die gebührende Verehrung erweise und daß diejenigen, welche im Dienste des Staates sich mit der Zeit müde gearbeitet haben, sich ausruhen können, so mag man diesen die Besorgung des Gottesdienstes übertragen. 1. Von Sklaven z. B. in Sparta, von Barbaren in Hcrakle'a", dessen Ländereien die barbarischen Mariandr/nen bestellten; von Fronbauern (Perioden) in Kre'ta. 2. Im übrigen (vergl. Buch 6) hält der Philosoph die Ackersleute in Ehren. Die Bevölkerung dieser Art nannte er „die beste in den Staaten, wie sie bestehen". 3. Man halte fest, daß es sich um Staatsopfer handelt, die in den antiken Staaten in den Händen der Staatsbürger liegen müssen. In Rom mußten in dem großen Kampfe um das Vollbürgertnm die Plebejer deshalb auch darauf dringen, daß ihnen auch das letzte Vorrecht der Patrizier, die Priesterämter, ein geräumt wurden; erst mit dem Durchgehen deS Ogulnischen Gesetzes (300 v. Ehr.) hatten die Plebejer das ganze Vollbürgertum errungen. S. Mommsen, Römische Geschichte, T. I, S.271fg. * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Den'tschland n'ber a'stes. 91 lsangenscheidtschrB.gr. tt.röm.Kl.;Bd. 23: Arg. 17.) Aristoteles' Politik. 26 402 Aristoteles, Politik. Hiermit sind nun die für das Bestehen eines Staates unentbehrlichen, sowie seine wesentlichen Bestandteile angegeben. Landbauer, Künstler, Handarbeiter aller Art müssen in den Staaten vorhanden sein; aber organische Bestandteile derselben sind der die Waffen führende und der beratende Körper. Und jeder dieser beiden ist gesondert, teils für immer, teils wechselnd. Neuntes Kapitel. Azp Es ist keine Entdeckung der Staatsphilosophen von heute 10 oder von gestern, daß der Staat in Klassen geschieden und der die Waffen führende Teil von dem das Land bestellenden getrennt sein muß. Zn Ägypteni besteht diese Einrichtung bis auf den heutigen Tag, ebenso in Kreta; in Ägypten ward sie, wie es heißt, durch Seso'stris^, in Kreta von Mi'nos durch einen Akt der Gesetzgebung so begründet. 2. Alt scheint ferner auch die Einrichtung der Tischgenossenschaften, die in Kreta um die Zeit von Minos' Regierung entstand und in Italien noch auf weit ältere Zeiten zurückzuführen ist. Die Geschichtskundigen 3 der dortigen Landesbewohner erwähnen einen alten König von Öno'trien J'talus, nach welchem die Bewohner ihren Namen Önotrer mit dem der J'taler vertauscht hätten, und dieser Küstenstrich von Europa, soweit er sich zwischen dem Skylletischen und 1. Dem nach der Meinung der Alten ältesten Staate. ,2. Diese Stelle ist bei Duncker, wo er von der Kasteneinrichtung der Ägypter handelt (Geschichte des Altertums I, 49 f.), nicht in Betracht gezogen. Sie dient vielleicht dazu, die abweichenden Berichte Herodots und Dwdo'rs über die Kasten zu vereinigen. Wenn Aristoteles von seiner Zeit redend von Ägypten sagt, baß der den Acker bebauende und der die Waffen führende Teil der Bevölkerung getrennt seien, so müssen wir ihm das glauben. 3. Aristoteles schöpfte seine Nachrichten hier wohl aus Anti'ochus von Syraku's, der um Ol. 90 lebte und eine Geschichte von Italien und Sizilien schrieb. Über Aristoteles' Benutzung des Antiochus vgl. Niebnhr, Römische Geschichte I. 27; 40; 41; 131. Siebentes Buch. Neuntes Kapitel. 403 Lametischen Meerbusen erstreckt^, den Namen Italien erhalten habe. Die beiden Busen sind nur eine halbe Tagereise voneinander entfernt. 3. Dieser Ztalus also, erzählen sie, habe die Önotrer^ aus Nomaden zu Ackerbauern gemacht, einen gesetzlichen Zustand bei ihnen überhaupt gegründet und die Tischgenossenschaften zuerst eingerichtet. Selbst heute noch bestehen deshalb bei einigen seiner Nachkommen die Tischgesellschaften und einige seiner Gesetze. Es bewohnten aber den Sirich gegen das Tyrrhenische Meer hin die O'piker, welche wie früher so auch jetzt noch den Beinamen Au'soner haben, die gegen das Japygische und Jonische aber die Cho'ner, die sogenannte Sy'rte. Auch die Choner waren von önotrischer Abstammung. 4. Von daher also ist die Einrichtung der Tischgenossenschaften ursprünglich ausgegangen, die Absonderung der politischen Körperschaft aber in Klassen kommt aus Ägypten. sSie ist hier von älterem Datum als in Kretas denn die Regierung des Sesostris reicht weit über die des Minos in der Zeitrechnung hinauf. Überhaupt hat man dafür zu halten, daß auch die übrigen Institutionen im Laufe der Jahrhunderte oftmals oder besser unzählige Male erfunden worden sind. Das Bedürfnis selbst gibt die Mittel an die Hand, durch welche man zu den notwendigsten Einrichtungen kommt, und sind diese erst zur Stelle, so entwickeln sie sich naturgemäß weiter zur Verschönerung und Behaglichkeit des Lebens. Auch den Entwickelungsgang der bürgerlichen Einrichtungen hat man sich in derselben Weise zu denken. 5. Den Beweis dafür, daß sie alle von hohem Alter sind, liefert unsere Kenntnis der ägyptischen Dinge. Die Ägypter gelten für das älteste Volk und haben nie ohne Gesetze und politische Ordnung gelebt. Hinreichender Grund für uns, das Gute bei unseren Vorgängern zu benutzen und, wo sie etwas übersehen haben, Er- 4. Den heutigen Busen von Squillace und Santa Eufemia. F. Vergl. Niebuhr, Römische Geschichte I, 27 f., der die älteste Geschichte aller italischen Urvölker kritisch behandelt hat. 6. Das Eingeklammerte ist notwendiger Zusatz der Übersetzung, um das folgende „denn" zu motivieren. 404 Aristoteles, Politik. gänzungsversuche zu machen. Der Hauptinhalt der bisherigen Erörterung ist also der, daß der Grund und Boden denen gehören muß, welche die Waffen führen und Vollbürger sind. Zugleich ist der Grund angegeben, weshalb diejenigen, welche den Acker bestellen, eine gesonderte Klasse bilden, und außerdem ward die Größe und die Beschaffenheit des Landgebietes bestimmt. 6. Hiernächst werden einige Worte über die Verteilung desselben und über den Charakter der das Feld bestellenden Bevölkerung an ihrer Stelle sein. Wir erklärten uns bereits dagegen, daß der Grund und Boden Gemeingut sei, wie einige vorgeschlagen haben, vielmehr sollte er in der Weise einer freundnachbarlichen mit Wohlwollen geübten Benutzung Gemeingut werden, auch sollte kein Bürger an dem, was zu seinem Unterhalte gehört, Mangel leiden. Die Tischgenossenschaften gelten nun allgemein für eine dem Wesen gut eingerichteter Staaten zweckmäßig entsprechende Einrichtung, und wir werden uns später darüber erklären, weshalb diese Ansicht auch die unsrige ist. An ihnen müssen alle Bürger teilnehmen; aber es ist für die Unbemittelten keine leichte Sache, zu derselben aus eigenen Mitteln die festgesetzte Portion beizusteuern und daneben die Bedürfnisse für den übrigen Haushalt zu bestreiten. 7. Kommt hierzu nein noch die Notwendigkeit der Aufbringung der Kosten des Kultus durch den ganzen Staat, so sieht man wohl, daß der Grund und Boden in zwei Teile geteilt werden muß, von denen der eine gemeinschaftliches, der andere Eigentum der Privaten zu sein hat. Zeder von diesen Teilen muß wieder in zwei Teile zerfallen, in einen für die Bestreitung der Kultusbedürfnisse und in einen andern für die Aufbringung der Kosten des gemeinschaftlichen Tisches, während das Land der Privaten in Grenzländereien und in Grundstücken in der Nähe der Stadt bestehen muß. Hat somit jedes Individuum einen Teil seines Landbesitzes an der Grenze und den andern in der Nähe der Stadt, so wird gerade durch eine solche Verteilung ein gemeinsames solidarisches Interesse hervorgebracht. 8. Einmal nämlich ist diese Verteilung eine gleiche und gerechte, und sodann befördert sie die Einigkeit der Gesinnung bei Kriegen gegen die Nachbarstaaten. Jede andere Einrichtung erzeugt bei den einen Gleichgültigkeit gegen die Feindseligkeiten der Grenznachbarn, Siebentes Buch. Zehntes Kapitel. 405 und bei den anderen ein überwiegendes, nicht anständiges Interesse sür den gefährdeten Besitz? Daher besteht in manchen Staaten ein Gesetz, nach welchem die Grenzbewohner nicht zur Beratung der Kriege gegen die Grenznachbarn zugezogen werden, weil ihr einseitiges Interesse sie zur ersprießlichen Teilnahme an einer solchen Beratung ungeeignet mache. Auf diese Weise also muß, aus den angeführten Ursachen, der Landbesitz eingeteilt sein. 9. Zur Bestellung der Ackerfelder nimmt man, wenn man überhaupt die Wahl hat, am besten Sklaven. Doch müssen diese nicht alle von einem Volksstamm, auch nicht Menschen von Mut und Selbstgefühl sein; dann sind sie sowohl brauchbar zur Arbeit, als auch Empörungen von ihnen nicht zu besorgen. Das nächste beste sind Fronbauern aus dem Auslande von ähnlicher Beschaffenheit wie die ersten. Von diesen müssen die auf Privatgrundstücken lebenden Privatsklaven, die auf dem Gemeindelande Staatssklaven sein. Wie man aber die Sklaven zu brauchen habe und weshalb es besser sei, daß allen Sklaven als Lohn ihres Wohlverhaltens die Aussicht auf die Freiheit eröffnet sei, werden wir später sagen? Zehntes Kapitel. Daß eine Stadt zugleich mit dem Festlande und init der See Kap. und ebenso mit ihrem gesamten Gebiete in möglichst guter Verbindung stehen müsse, ist oben gesagt worden? Will man ihr aber an und 7. Die Spartiaten hatten etwas Ähnliches im Sinne, wenn sie denjenigen ihrer Periöken, die sic am meisten ehrten, die Grenzlandschaft Skiri'tis (zwischen dem oberen Europas und dem Ö'nusthale) zum Wohnsitz anwiesen. Sie sollten das Land gegen die A'rkader verteidigen und die Pässe nach Arkadien und Airgos bewachen. Dafür hatten sie die Ehre im Heere mitzuziehen, dessen linken Flügel sie bildeten. S. O. Müller, Dorier II, 242 ff. 8. Dies ist entwickelt in den Öcono'micis I, 5. Aristoteles ist kein blinder Verfechter der Sklaverei. Eine bestimmte Dienstzeit und Aussicht auf endliche Freiheit soll dem Sklaven Lust zur Arbeit geben. Es soll das Menschliche in ihm geachtet werden. I. S. Kap. 5, 8 2 ff. dieses Buches. 406 Aristoteles, Politik. für sich die beste Lage wünschen, so kommen dabei vier Punkte in Betracht. Der erste und notwendigste betrifft die Gesundheit. Und da sind die auf östlichen Bergabhängen liegenden und den Strömungen der von Sonnenaufgang wehenden Winde ausgesetzten die gesünderen, demnächst die an Südabhängen gebauten; denn sie genießen einen milderen Winter? 2. Zn anderer Beziehung muß die Lage der Stadt für die Thätigkeit der Bürger im Innern und für die kriegerische Thätigkeit gut gewählt sein. Zm Falle des Krieges muß sie den Bürgern leichten Auszug gewähren, dagegen muß dem Feinde der Zugang und die Einschließung schwer fallen. Brunnen und fließendes Wasser müssen in genügender Menge in der Stadt selbst vorhanden sein. Fehlt es hieran, so gelangt man dazu durch Anlegung einer guten Zahl von großen Zisternen zur Aufnahme des Regenwassers, so daß im Fall der abgeschnittenen Verbindung mit der Umgegend die Bürger nie Wassermangel leiden. 2. DicS Kapitel zeigt Spuren, daß Aristoteles in der kurzen Skizze der elementaren Bedingungen zu der guten Lage einer Stadt die Schrift des berühmten Arztes Hippo'krates, eines Zeitgenossen des Pe'rikles, „Über die Lust, das Wasser und die örtliche Lage" svö asrs, aguis, loois) kannte. Hippokrates hat den Gegenstand vom ärztlichen' Standpunkte aus geistvoll und ausführlich behandelt. Er handelt zuerst von den Städten, die den warmen Winden auSgesetzt lägen, d. i. von allen denen, welche ihre offene Seite, sozusagen ihr Gesicht, gegen Südost, Süd und Südwest gerichtet hatten, beschreibt die Beschaffenheit ihres Wassers und ihren Gesundheitszustand. Dann geht er zum Gegenteil über, zu den Städten, die den kalten Winden ausgesetzt seien, zu den gegen Nordwest, Nord und Nordost gelegenen, und verfährt hier ebenso. Einen dritten Abschnitt widmet er den zwischen Nordost und Südost und den zwischen Nordwest und Südwest gelegenen und hat es auch hier vorzüglich mit dein Wasser und dem Gesundheitszustände zu thun. Auf das erste kommt er wiederholt zurück. Das Wasser, das aus der Höhe von Erdhügeln herabkommt und nicht von Felsen, ist das beste, besonders wenn sich die Quellen nach Osten hin öffnen, der Morgensonne entgegen, oder noch besser nach Nordosten. Die gesundeste Lage haben nach Hippokrates die nach Osten hin gerichteten Städte, und ein Stadium sll,l85 I-ms mache in der Anlage, sagt er, einen großen Unterschied. Die Autorität eines solchen Mannes ist bei der Anlage von Städten gewiß berücksichtigt worden. Aristoteles erwähnte seiner schon oben sVII, 4, § 3) als des „großen" ArzteS xar sxeellsnes. Über die Örtlichkeit baulicher Anlagen vergleiche Xe'nophon, Memorabi'lien III, 8, ß 9. Siebentes Buch. Zehntes Kapitel. 407 3. Nach der nötigen Sorge für die Gesundheit der Bewohner, welche wesentlich von der diesem Zweck entsprechenden Lage der Örtlichkeit abhängt, ist der Gebrauch guten und gesunden Wassers ein zweiter Punkt, der eigens eine ernste Aufmerksamkeit verdient. Denn die Dinge, die wir in größter Menge und regelmäßig für unsere Körper brauchen, üben auch den größten Einfluß auf unsere Gesundheit, und von der Art eben ist die Wirkung des Wassers und der Luft. Daher muß in Städten, die bedachtsam verfahren, wenn nicht alles fließende Wasser gleich gut oder nicht in Fülle vorhanden ist, das Trinkwasser geschieden werden von dem zu anderweitigem Gebrauche bestimmten? 4. Was die befestigten Plätze anlangt, so ist die Einerleiheit ihrer Anlage bei allen Staatsformen nicht in gleichem Interesse. Eine Hochstadt ^ z. B. paßt für einen oligarchische» und monarchischen Staat, die Demokratie zieht eine gleichmäßigeBefestigung des Ganzen vor, für die Aristokratie paßt keines von beiden, sondern eher mehrere feste Plätze. Zn der Anlage von Privathäusern gilt es für geschmackvoller und in betreff des Verkehrs überhaupt für zweckmäßiger, durch gute Passagen und Durchschnitte eine lebhafte Verbindung der Straßen herzustellen, nach Art der neueren und der Hippodamischen^ Bauart. Für die Sicherheit in Kriegsfällen wird dagegen die entgegengesetzte empfohlen, in der in alter Zeit die Städte gebaut waren. Sie bewirkt, daß fremde Truppen sich schwer herausfinden und der Feind bei einem Überfalle sich in demHäuserwirrwarr nicht zurecht finden kann? 3. Auch in dieser Beziehung stehen wir Modernen noch hinter den Alten fast als Barbaren zurück. 4. Akro'polis; „hochgelegene" Stadtburg, wie sie Athen u. a. hellenische Städte besaßen. 5. Hippo'damos aus Mile't ward im zweiten Buch als der Baumeister erwähnt, der den Pirä'eus regelmäßig angelegt habe. Der Markt hieß dem Meister zu Ehren dort der Hippvdamische. 6. Ein Beispiel hiervon erzählt Thuky'dides II, 3. Vor dem Anfänge des Peloponnesischen Krieges überfielen die Thebaner in der Nacht die Stadt Platää und besetzten den Markt. Da durchbrachen die Platäer die Zwischenwände ihrer Häuser und verbarrikadierten die Straßenausgange. Zn der Morgendämmerung kam es zum Straßcnkampf; die Thebaner nahmen wohl einige Barrikaden, mußten aber dennoch auf Flucht denken 408 Aristoteles, Politik. 5. Man muß daher in der Bauart der Städte beide Systeme miteinander verbinden. Und das geht auch sehr wohl an, wenn man die Sache so einrichtet, wie die Landleute mit der Aufstellung der Weinpfähle verfahren, die sie in sogenannten Kreuzreihen aufstellen? Auch muß nicht die ganze Stadt regelmäßig durchschnitten sein, sondern nur die einzelnen Quartiere und Regionen; denn so wird sie Sicherheit mit Schönheit verbinden. Was die Stadtmauern anbetrifft, so ist die Meinung derjenigen, welche behaupten, eine Stadt, die auf Tapferkeit Anspruch mache, müsse dergleichen nicht haben, doch ein zu altvaterisches Vorurteil, zumal wenn man sieht, daß solche Großsprechereien ^ durch die Wirklichkeit widerlegt worden sind. — 6. Hat man es freilich mit einem ungefähr gleich starken und an Zahl nur wenig überlegenen Feinde zu thun, so ist der Versuch, sich gegen einen solchen durch die Festigkeit der Mauern zu schützen, eben nichts Ehrenvolles. Allein da der Fall vorkommt und durchaus möglich ist, daß eine unverhältnismäßige Überzahl der Angreifer der Tapferkeit weniger, ja jeder menschlichen Tapferkeit spottet, so muß man, wenn man überhaupt sich retten und vor schimpflicher und schmachvoller Behandlung bewahren will, die höchstmögliche Festigkeit der Mauern für ein durchaus vernünftiges militärisches Mittel ansehen; und das gilt zumal für unsere Tage, wo in der Erfindung der Wurfgeschosse und Belagerungsmaschinen so große Fortschritte gemacht worden sind. 7. Das Verlangen, keine Mauern um die Städte aufzuführen, wäre nämlich ebenso sinnlos, als wenn man ein für feindliche Ein- und wurden, da sie sich in den Straßen nicht zurecht finden konnten, größtenteils erschlagen. Die Passagen hießen Durchgänge (SioSoi)- 7. D. h. in folgender Ordnung, bei den Römern Quüncunx genannt- 8. Die hier mit diesem Tadel belegten Spartaner hatten im Kriege mit Epamino'ndas die Abwesenheit von Mauern ebenso bitter zu empfinden gehabt, als es andererseits bekannt war, Laß sie auf Isthmen und in der Befestigung von Zugängen und Pässen mit der Aufführung von Mauern gleich bei der Hand waren. Die Stadt Sparta ummauerten sie nicht, weil die Natnr selbst hohe Berge als Mauern um ihre Stadt getürmt hatte. Siebentes Buch. Elftes Kapitel. 409 fälle recht offenes Landgebiet wählen und die schützenden Höhen ringsherum abtragen wollte. Ebenso müßte man alsdann auch die Privatwohnungen nicht mit Hofmauern umgeben, weil diese die Bewohner feige machen könnte». Außerdem beachte man wohl, daß eine mit Mauern umgebene Stadt es ja ganz in ihrer Gewalt hat, ob sie von diesem Schutzmittel Gebrauch machen will oder nicht, dagegen eine offene Stadt eine solche Wahl nicht hat. —-8. Liegt aber die Sache so, so ist mit der bloßen Ummauerung noch nicht alles gethan. Man muß vielmehr auch dafür sorgen, daß die Mauer eine Zierde der Stadt sei und daß sie andererseits Sicherheit gegen alle Arten feindlicher Angriffe und namentlich Sicherheit gegen die in dieser Beziehung gemachten neuen Erfindungen gewähre. Denn sowie der Angriffskrieg unablässig in der Auffindung von Mitteln zum Erfolg bemüht ist, so müssen auch außer den schon vorhandenen Verteidigungsmitteln noch manche aufgefunden und dazu ersonnen werden? Auch greift man überhaupt nicht gern Leute an, welche sich in guten Verteidigungszustand gesetzt haben. Da die Bürger für den gemeinschaftlichen Tisch in Sektionen Ka». verteilt sein und andererseits die Befestigungsmauern an passenden Stellen mit Wachthäusern und Türmen versehen sein müssen, so ruft das von selbst die Einrichtung hervor, zu einigen dieser Speiselokale gerade diese Wachthäuser anzuwenden. Dies wäre demnach die Art, wie sich diese Dinge einrichten ließen. Elftes Kapitel. Die für den Kultus bestimmten Gebäude und die Hauptspeiselokale ^ der Behörden liegen am schicklichsten auf einem und demselben passenden Platze. Abgesondert mögen hiervon nur diejenigen Heiligtümer liegen, bei welchen das Gesetz oder sonst irgend ein Orakelgebot 9. Dieser Rat des Aristoteles ist in der Zeit Demc'trius des Städle- bclagerers befolgt worden, am besten von den Nhodiern. 1. Im Texte die „obersten Syssi'tien" genannt. 410 Aristoteles, Politik. eine solcheAbsonderung verlangt. Der Platz selbst müßte so beschaffen sein, daß sein Anblick die Bestimmung seiner erhabenen Würde genügend verriete und er vor den benachbarten Teilen der Stadt größere Festigkeit voraus hätte. 2. Etwas niedriger lege man daneben schicklich einen solchen Marktplatz an, wie ihn die Thcssaler unter dem Namen freier Mark tpl atz haben? Dieser muß von aller Handelsware rein sein; und weder Handwerker noch Bauern oder sonst Leute dieser Art müssen ihn ohne Aufforderung der Magistrate betreten. Es würde zur Anmut dieses Ortes beitragen, wenn hierher auch die gymnastischen Übungen der Erwachsenen verlegt würden; denn die Absonderung dieser Anstalten nach den verschiedenen Lebensaltern ist ebenso schicklich, als die Einrichtung, nach welcher auf dem Übungsplätze der Jugend einige Magistratspersonen anwesend sind, wogegen der der Männer in der Nähe der Magistratur zu liegen hat. Sich so unmittelbar unter dem Auge der Obrigkeit zu wissen, flößt wahre Schamhaftigkeit und diejenige Furcht ein, welche freien Menschen wohl ansteht. Der Handelsmarkt dagegen muß einen Platz für sich und entfernt von dem ersten haben, der so liegt, daß alle Warensendungen, kommen sie von der See oder vom Binnenlande, leicht dahin zusammengebracht werden können. 3. Da nächst den Obrigkeiten den zweiten besondern Stand die Priester bilden, müssen auch deren Speiselokale in der Nähe der heiligen Gebäude eingerichtet werden. Die Amtsgebäude für die Behörden, welchen die Verhandlungen über Kauf- und Kontraktsachen, die Annahme der Klagen, die Vorladung der Beklagten und andere dergleichen Geschäfte obliegen, die Lokale der Markt- und der sogenannten Stadtpolizei b müssen nahe am Markte und an einem 2. In der Kyropädie (I, 2, 3) erwähnt Xe'nophon eines freien Marktes der Perser, auf welchem der Königspalast und die Regierungsgebäude lagen und von welchem aller Marktlärm und alle Ware ferngehalten wurde. Hierfür war der Handelsmarkt bestimmt, wogegen auf dem ersten vier abgesonderte Quartiere für die Knaben, die Jünglinge, die Erwachsenen und dienstunfähigen Alten bestanden. 3. Der griechische Ausdruck „Astynomi'e" hatte in der Zeit der entwickelten Prosa etwas Alt-Feierliches und Dichterisches, was zu dem Geschäft dieser Art Leute nicht sonderlich paßte. Gleichwohl erhielt sich der Siebentes Buch. Zwölftes Kapitel. 411 öffentlichen und belebten Platze liegen. Ein solcher Ort ist der Markt der Bedürfnisse. Denn jenen oberen Versammlungsplatz wollten wir von allem geräuschvollen Treiben frei wissen, dieser dagegen soll den notwendigen Geschäften gewidmet sein. 4. Die gedachte Anordnung hat sich nun auch in dem Landgebiete zu wiederholen. Auch hier müssen die Obrigkeiten, mit ihren verschiedenen Namen von Waldaufsehern, Feldaufsehern, Wachthäuser und dabei Speiselokale behufs der Aufsicht haben; und die teils den Göttern, teils den Hero'en geweihten Heiligtümer müssen hier und dort auf dem Lande verteilt sein. Es ist unnötig, sich bei diesen Dingen dadurch lange aufzuhalten, daß man in ein ausführliches Detail eingeht. Man kann das alles sich recht gut ausdenken, aber nicht ebenso leicht ausführen. Beim Denken läßt man seinen Wünschen freien Lauf; Ausführung und Erfolg aber hängen vom Zufall ab. Wir stehen daher von einer weiteren Ausführung dieser Dinge für jetzt ab. Zwölftes Kapitel. Wir wenden uns zur Staatsverfassung selbst und müssen an- Kn», geben, welches und wie beschaffen die Glieder eines Staates sein E müssen, wenn dieser glückselig sein und wohl verwaltet werden will. Man erwäge hier, daß das „Glück" überall auf zwei Bedingungen beruht, einmal darauf, daß das Ziel und der Zweck der Handlungen richtig bestimmt sei, und dann, daß man diejenigen Handlungen, welche zum Zwecke führen, finde. Es ist sehr möglich, daß beide Bedingungen miteinander in Übereinstimmung, und möglich, daß sie miteinander in Widerspruch stehen. Manchmal ist das Ziel ganz gut gesteckt, aber man vergreift sich in den Mitteln, um es zu erreichen; und ein andermal greift man in den zum Ziele führenden Mitteln ganz und gar nicht fehl, aber man hat sich ein falsches Ziel gesteckt. Zuweilen sind Zweck und Mittel gleich falsch, wie es denn z. B. in der Ausdruck „Astyno'm", auch wenn der Beamte mit der Aufsicht etwa über die Straßenreinigung u. dgl. betraut war. 412 Aristoteles, Politik. Medizin vorkommt, daß der Arzt von dem Normalzustände, zu dem er den Kranken wiederherstellen will, zuweilen eine unrichtige Vorstellung hat, während er sich ein andermal bei richtig vorliegendem Ziele in den dazu führenden Mitteln vergreift? Man muß daher in den Künsten und Wissenschaften dieser beiden mächtig sein: des Zweckes und der zweckmäßigsten Mittel. 2. Es ist ausgemacht, daß alle Menschen ein gutes Leben in Glückseligkeit führen wollen. Aber nur einigen ist es vergönnt, zu diesem Zwecke zu kommen, während andere, durch zufällige Umstände oder durch die Natur verhindert, nicht dazu gelangen. Denn zu einem glücklichen Leben gehört unter anderem auch eine gewisse unterstützende Ausstattung in äußeren Dingen 2 , für besser geartete Naturen freilich in geringerem, für die weniger edlen in höherem Maße; und manche, denen alle äußeren Mittel zu Gebote stehen, suchen von vornherein das Glück auf einem falschen Wege. Da nun unsere Untersuchungen der Staatsverfassung gelten, einer Verfassung, nach welcher der Staat am besten verwaltet wird, und dies wieder in der Art, daß ihn diese Verwaltung der möglichst hohen Glückseligkeit entgegenführt, so ist es klar, daß wir eine Begriffsbestimmung der Glückseligkeit hierbei nicht entbehren können. 3. Schon in der E'thikZ, wenn anders die dortigen Untersuchungen einigen Wert haben, bestimmten wir die Glückseligkeit als 1. Wir haben gesehen, daß Aristoteles in seinen Gleichnissen und auch sonst in der Politik mit Vorliebe auf Ärzte und Arzneiwissenschaft Bezug nimmt. (Mau vergl. Politik III, 6, H 8; III, 11, Z 6; VII, 2, 8.) DaS kam daher, weil er, der Sohn eines königlichen Leibarztes, selbst die ärztliche Praxis eine Zeitlang betrieben hatte, woraus ihm später seine Feinde und die müßigen Anckdotenkrämer der späteren griechischen Litteratnr einen Vorwurf der „Quacksalberei" gemacht haben. Vergl. Ad. Stahr, Aristo- teli'a T. I, S. 38—40; Apule'jns, Apologie S. 510 und 511; Ouden- dorp (S. 44—46 Bip.), und neuerdings die Anmerkung von Bernays in seiner Schrift über Aristoteles' Poe'tik S. 183 ff. 2. Vergl. oben Kap. I, H 6 und dort die Anmerkung. 3. Nikomachische Ethik1,13, S. 1101 Bekker. Vgl. Große Ethik 1,5. Der bescheidene Zusatz „wenn anders die derartigen Untersuchungen einigen Wert haben", ist nicht ohne eine leise Ironie, in welcher ich eine Andeutung davon finde, daß die „Ethik" von gewissen Gegnern und Zeitgenossen des Philosophen scharf kritisiert und wenig Gutes daran gelassen worden war. Siebentes Buch. Zwölftes Kapitel. 413 eine vollkommene Wirksamkeit und 'Ausübung der Tugend, und zwar nicht abhängig von gewissen Umständen, sondern absolut. Unter den Umständen verstehe ich den Zwang, unter dem Absoluten die ausschließliche Beziehung der Thätigkeit auf das Edle und Schöne, und erkläre mich in einem Beispiele deutlicher. In der Sphäre des Rechts gehen die gerechten Strafen und Züchtigungen wohl von der Tugend aus, aber als Handlungen der Notwendigkeit enthalten sie das Edle und Gute doch nur in der Weise des Zwanges in sich; — denn es wäre bei weitem vorzuziehen, wenn dergleichen Thätigkeiten überhaupt nicht nötig und für den einzelnen Menschen, wie für den Staat, entbehrlich wären. Dagegen sind die auf Ehre und Wohlfahrt bezogenen Handlungen absolut vortreffliche. Denn die ersten sind nur eine Wegschaffung eines Übels, wogegen die zweiten die wirklichen Güter des Lebens bereiten und Hervorbringen. — 4. Zwai? vermag der tugendhafte Mann seine geistige Tüchtigkeit auch in Armut, Krankheit und sonstigem Mißgeschick wohl zu bewähren, allein das ist nicht Glückseligkeit, da diese vielmehr in einer entgegengesetzten Lage zu suchen ist? Denn auch dies ist in den ethischen Untersuchungen bestimmt worden, daß der Tugendhafte ein solcher ist, dem wegen seiner Tugend das Gute das absolut Gute ist, woraus denn wieder folgte, daß die mannigfache Anwendung dieser Güter o tugendhaft und schön im absoluten Sinne war. Da meinen denn die Menschen, die Ursachen der Glückseligkeit seien die äußeren Güter, 4. Der Fortgang hat zum Zweck, zu zeigen, daß zur Glückseligkeit jene oben ausgesprochene vollkommene Wirksamkeit und Ausübung nötig sei und daß eine durch Äußerlichkeiten gestörte nicht ausreiche. ö. Die Tugend allein hat nicht die Macht, glücklich zu machen. Wem die äußeren Umstände ungünstig sind, der ist eben in der Energie und Thätigkeit der Tugend behindert, muß, wenn er arm ist, um Lohn dienen, gerät, wenn er krank wird, in Abhängigkeit u. s. f. Auch der größte Künstler kommt nicht zu seiner Kunst Glückseligkeit, wenn er ein schlechtes Instrument hat. li. Die Ausbreitung und Verwirklichung einer solchen Tugend zu wirklichen Zuständen des Glückes, des Wohlergehens, der guten Erfolge aller Art, die bei dem minder tief blickenden sich so ausnehmen, als wären sie nur äußerlich an den Glückseligen herangebracht und wären nur Folgen äußerer Glücksgüter. 414 Aristoteles, Politik. gerade so, als wenn man das reine, schöne Zitherspiel mehr auf Rechnung der Lyra als der Kunstfertigkeit des Spieles setzen wollte. 5. Nach dem hier Entwickelten muß also der Gesetzgeber gewisse Dinge vorfinden, andere muß er sich schaffen. Alle diejenigen Elemente nun, worüber das Glück verfügt (und daß es darüber verfügt, ist ausgemacht), gehören in den Bereich der Wünsche und Voraussetzungen , die wir uns zum Bestehen des Staates zu machen schon gestatten müssen. Aber darüber, daß der Staat tugendhaft sei, verfügt nicht mehr das Glück, sondern das ist das Werk der Einsicht und des Willens. Der tugendhafte Staat tritt als solcher in die Erscheinung dadurch, daß seine Bürger, diese Glieder seines Vereins, tugendhaft sind; nach unserer Ansicht aber war jeder Bürger ein Glied desselben, und somit fragt es sich: Wie wird ein Mann tugendhaft ? Denn gesetzt den Fall, daß die Gesamtheit tugendhaft wäre, aber nicht jeder Bürger einzeln genommen, so würde doch dies letztere vorzuziehen sein, denn aus der Tugend der einzelnen folgt auch die der Gesamtheit. 6. Gut und tugendhaft werden nun aber die Menschen durch drei Dinge; diese drei Dinge sind: Natur, Gewöhnung, Vernunft. Zuerst muß man als Mensch geboren werden und keiner andern Gattung von Geschöpfen angehören; hieran schließt sich als weitere Bedingung der Besitz gewisser leiblicher und seelischer Eigenschaften. Auch reicht in einigen Stücken die bloße natürliche Mitgift nicht aus, insofern als einige solcher Eigenschaften durch Gewöhnung einer Veränderung unterliegen. Es gibt manche natürliche Anlagen, die eines Umschlagens nach zwei Seiten fähig, sich zum Schlechteren und zum Besseren hin entwickeln können. — 7. Während nun die übrigen Tiere meist nach ihrer Naturbestimmtheit leben, einige aber in wenigen Stücken auch nach der Gewohnheit, so wird dagegen das Leben des Menschen außerdem auch noch durch die Vernunft bestimmt; denn er allein hat Vernunft. Es bedarf daher sein Leben einer Harmonie dieser drei Gesetze, die sein Leben leiten. Denn der Mensch thut vieles gegen seine Gewöhnungen und gegen die Natur auf Antrieb der Vernunft, wenn er sich überzeugt hat, daß es so besser sei. Wie nun die von der Natur gegebenen Anlagen der Menschen beschaffen sein müssen, damit sie sich für den Gesetzgeber als leicht zu be- Siebentes Buch. Dreizehntes Kapitel. 415 handelnder Stoff darbieten, das haben wir oben bestimmt.'' Das übrige ist jetzt Werk der Erziehung, kraft welcher der Mensch teils durch Gewöhnung, teils durch Unterricht das Erforderliche lernt. Dreizehntes Kapitel. Da jede politische Gemeinschaft aus Herrschenden und Be- Kap. herrschten besteht, so haben wir jetzt zu sehen, ob die Herrschenden und Be«. Beherrschten abwechseln oder lebenslänglich dieselben sein sollen. Denn je nachdem man dieses oder jenes annimmt, wird auch die Erziehung offenbar anders ausfallen. Wenn nun einige Menschen vor den anderen so bedeutend hervorragten, wie nach dein allgemeinen Glauben die Hero'en durch eine weit überwiegende Größe zuerst des Leibes und dann der Seele die Menschen übertreffen, so das; diese Überlegenheit der Herrschenden den Beherrschten selbst unzweifelhaft und augenscheinlich wäre, dann wäre kein Zweifel, daß man dem Verhältnisse den Vorzug geben müßte, wonach die einen ein für allemal herrschten, die anderen aber ihnen ebenso untergeben zu sein hätten? 2. Da aber dies nicht leicht anzunehmen und die Sache so nicht liegt, wie sie Sky'lax^ von den Königen der Inder erzählt, die ihre Unterthanen so weit überragen sollen, so leuchtet aus vielen Gründen die Notwendigkeit ein, allen in gleicher Weise das Recht des abwechselnden Herrschens und Beherrschtwerdens als ein gemeinsames Recht einzuräumen. Denn hierin eben besteht die wesentliche Rechtsgleichheit für die Gleichen, und schwerlich kann eine Verfassung Bestand haben, die gegen dieses Recht aufgerichtet ist. Denn da werden im ganzen Staatsgebiet alle diejenigen, welche Neuerungen wollen, als natürliche Verbündete auf seiten der Beherrschten stehen, während es ein Ding der Unmöglichkeit ist, daß diejenigen, die am Ruder sitzen, den anderen allen auch numerisch überlegen sind. 7. Zm sechsten Kapitel dieses Buches. 1. Diesen Gedanken hat Aristoteles schon im ersten Buche ausqesprochen. Vergl. I, 2, § 15. 2. Griechischer Geograph und Seefahrer um die Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr. Der Bericht wird von dem kritischen Forscher mit leiser Ironie erwähnt. 416 Aristoteles, Politik. 3. Unzweifelhaft müssen die Herrschenden vor den Beherrschten einige Vorzüge haben. In welchen Einrichtungen diese ins Leben treten und in welcher Weise die Beteiligung an der Staatsgewalt stattsindet, dies anzuordnen ist Sache des Gesetzgebers. Es war davon schon früher die Rede? Die Natur hat nämlich selbst die Entscheidung getroffen. Sie verlieh dem Wesen einer und derselben Gattung zwei Lebensepochen, das der Jugend und das des Alters, und ordnete für die Jugend das Beherrschtwerden, für das Alter das Herrschen als schicklich an. Niemand nimmt ein Ärgernis daran, wenn er sich nun, wie es sein Alter mit sich bringt, beherrscht sieht, zumal da er die Aussicht hat, nach dem Eintritt in das dazu gehörige Alter auch seinerseits denselben Ehrenvorzug zu erlangen. — 4. Es liegt also die Sache so, daß man behaupten kann, daß in einer Hinsicht immer dieselben herrschen und beherrscht werden, in anderer, daß es nicht dieselben sind; und hieraus folgt, daß auch die Erziehung in gewissem Sinne gleich, in einem andern eine verschiedene ist. Wer gut befehlen soll, muß, wie es im Sprichwort heißtzuvor gehorchen gelernt haben. Nun regiert der Herrschende, wie in den ersten Untersuchungen gesagt ward entweder in seinem Interesse oder in dem der Beherrschten. Jenes war die Herrschaft des Despoten, dieses die Herrschaft über freie Männer. 5. In manchen Dingen, die befohlen werden, ist es nun nicht so sehr die Natur der gebotenen Verrichtung, als der Zweck und das Motiv des Befehls, das den Unterschied macht. So sind manche Verrichtungen, die für einen Diener zu gehören scheinen, auch für freigeborne Jünglinge auszuführen anständig; denn in bezug auf anständig und nicht anständig kommt es nicht so sehr auf die Handlungen an und für sich selbst —, als auf den Zweck, auf das um wessentwillen an. Da wir nun den Satz aufgestellt Habens daß 3. Vergl. Kap. 8 dieses Buches. 4. Aristoteles nimmt gern und häufig Bezug auf die Vclksweisheir, die sich im Sprichwort kundgibt, und es läßt sich aus seinen Schriften eine sehr reiche Sammlung griechischer Sprichwörter ziehen. 5. Vergl. 1. 2 und III. 4. 6. Vergl. III. S Siebentes Buch. Dreizehntes Kapitel. 417 die Tugend des Bürgers, der regiert, identisch sei mit der des tugendhaftesten Menschen, da ferner derselbe Mann erst gehorchen lernen muß und dann herrschen, so besteht des Gesetzgebers Aufgabe darin, zu ermitteln, wie ein Mensch tugendhaft werde, welche Wissenschaften und Beschäftigungen ihm dazu verhelfen und worin der Zweck des tugendhaftesten Lebens zu setzen ist. 6. Die Seele des Menschen fdie hier besonders in Betracht kommts scheidet sich in zwei Teile. Der eine hat die Vernunft an sich, der andere hat sie zwar nicht an sich, ist aber fähig ihre Stimme zu vernehmen. Beiden Teilen schreiben wir die Tugenden zu, infolge denen etwa ein Mensch gut genannt wird. Zeder, der mit dieser unserer Teilung der Seelenvermögen einverstanden ist, wird nun unschwer erkennen, welcher von beiden Teilen das Ziel enthält, das der Mensch zu verfolgen hat. Denn jedes weniger Gute ist um des Besseren willen da, und das ist einleuchtend sowohl in den Werken der Kunst der Fall, als in denen der Natur. Das Bessere aber ist das, was Vernunft hat. 7. Die Einteilung ist nach unserer gewohnten Weise eine doppelte, die eine ist die praktische, die andere die theoretische Vernunft. Ebenso swie der erstes muß also auch offenbar dieser zweite Teil der Seele sd. i. der, welcher die Vernunft nicht hat, eben fähig ist ihr Folge zu leistens durch Zweiteilung unterschieden werden, und so werden wir denn auch sagen, daß auch die Handlungen sdieses Teils der Seeles zu einander in einem analogen Verhältnis stehen, wie die Handlungen des ersten Teils. Wir werden daher den aus dem von Natur besseren Teile hervorgehenden den Vorzug einräumen müssen, sei es, daß man entweder aller Seelenhandlungen, oder nur jener zwei fähig ist. Denn jedermann gibt immer demjenigen den Vorzug, dessen Erreichung für ihn das höchste ist? 7. Aristv'teles* * ist hier wegen seiner gedrängten Kürze schwer zu verstehen. Der Sinn der oft willkürlich gedeuteten Stelle ist dieser. Die Worte „dieser Teil" (rwörw rä gehen auf den zweiten Teil der Seele, „welcher die Vernunft an sich nicht hat, aber fähig ist, ihre Stimme zu hören". Dieser letztere zerfällt in zwei Teile, welche den zwei Teilen des ersten Teiles, der theoretischen und praktischen Vernunft, entsprechen; * Der Laut, hinter dem das Zeichen ' stebt, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lles. 91 sLtmgenscheidtlchrB.sr.u.rbm.Al.; Bd.23 ; Lfrg. 17.) Aristoteles' Politik. 27 418 Aristoteles, Politik. 8. Nun ist ferner auch das Leben überall zwischen Arbeit und Muße, zwischen Krieg und Frieden geteilt; und ebenso -sind die Thätigkeiten teils auf das Notwendige und das Nützliche, teils auf das Schöne gerichtet. Die Wahl wird hier ebenso ausfallen müssen, wie bei den Teilen der Seele und den aus ihnen hervorgehenden Handlungen: man wird sich für den Krieg entscheiden um des Friedens willen, für die Arbeit um der Muße willen, für das Notwendige und Nützliche des Schönen wegen. 9. Auf dies alles hat der Staatsmann zu achten, und seine Gesetzgebung sowohl den Teilen der Seele, als auch den daraus d. h. er zerfällt in den phantastischen und den leidenschaftlich-begehrenden (epithymetischen) Teil. Da der Philosoph in der Anwendung seiner Te'rnuni nicht immer strikt ist, so mag er auch bei dem zweiten Teile die Unterabteilungen den theoretischen und praktischen Teil genannt haben. Somit ergibt sich folgendes Schema: a. Seele. d. Teil, d-r Vernunft Hot. Unvernünftiger Teil, der auf di- Stimme der Vernunft aber Horen kann. Phantastischer Teil. Epithymetischer Theoretische Vernunft. Praktische Vernunft. Sowohl k als x können der Vernunft Gehör geben, und können ihr nicht Gehör geben. Somit ergeben sich in allem rrgrEei;) sechs Handlungen: aus cl, aus s, zwei aus t und zwei aus A. Diese hat Aristoteles im Sinne, wenn er von „allen Handlungen" spricht. Unter dem Ausdruck „jene zwei" versteht er die Handlungen aus ä und o und rechnet von k und 8 diejenigen dazu, welche, obschvn phantastische und leidenschaftliche Handlungen, dennoch von der Vernunft beeinflußt worden sind. Siebentes Buch. Dreizehntes Kapitel. 419 entspringenden Handlungen gemäß einzurichten; im höheren Grade aber hat er dabei die Verwirklichung der edleren und der höchsten Zwecke zu berücksichtigen. In derselben Weise hat er in der Anordnung der Lebensweisen und Beschäftigungen zu verfahren. So müssen zum Beispiel seine Bürger zwar im stände sein, ihren Geschäften obzuliegen und Krieg zu führen, aber sie müssen noch mehr verstehen, im Frieden zu leben und seine Muße zu genießen. Sie müssen das Notwendige und Nützliche thun können, aber noch viel mehr das Schöne? Das sind die leitenden Gesichtspunkte, und nach ihnen müssen also die Bürger in der Jugend und in jedem der Erziehung bedürfenden Lebensalter erzogen werden. 10. Dagegen scheinen diejenigen hellenischen Staatsverfassungen, die heute für die besten gelten, und die Gesetzgeber, welche sie gründeten, in ihren politischen Anordnungen weder den höheren Zweck im Auge gehabt zu haben, noch sind die Gesetze und die Erziehung darauf berechnet, alle Tugenden zu entwickeln. Vielmehr fielen sie plump vom Ziele ab und suchten bloß diejenigen hervorzubringen, welche Nutzen und Vorteil zu versprechen schienen. In ähnlichem Sinne wie sie haben auch einige spätere Schriftsteller dieselbe Ansicht ausgesprochen. Denn das von ihnen der Verfassung der Lakedämonier gespendete Lob wird zu einer Bewunderung des Endzweckes des Gesetzgebers, der alles auf das Obsiegen und auf den Krieg berechnet habe? 11. Solche Grundsätze sind ebensowohl durch die Vernunft leicht zu widerlegen, als sie heutzutage durch die Erfahrung auch 8. Der Übergang von der Einteilung der Seele und den aus den Teilen der Seele hervorgehenden Handlungen auf die Beschäftigungen und die Anwendung der Kräfte zu verschiedenen Thätigkeiten ist nicht ganz klar vermittelt. Die Vermittelung ist diese: Alle Arbeit deS Menschen, wie der Krieg, das Ringen nach Erwerb, die Anstrengung die notwendigen Bedürfnisse zu befriedigen vollzieht sich in Handlungen, die aus dem Teile der Seele hervorgehen, der der Stimme der Vernunft Gehör geben kann — aus dem zweiten Teile der Seele, der die Leidenschaft und das Begehren enthält, wie Pla'ton es ausdrückt. Aber alle diese Handlungen haben wieder den höheren Zwecken der Handlungen des ersten Teils dienstbar zu sein. !>. Gemeint sind mit diesem tadelnden Seitenblicke Pla'ton und A'e'nophon, beide Bewunderer der spartanischen Verfassung. 27* 420 Aristoteles, Politik. tatsächlich widerlegt sind. Zn Übereinstimmung mit der großen Masse der Menschen, welchen eine recht ausgebreitete Herrschaft die Aussicht auf eine Fülle äußerer Glücksgüter eröffnet, scheint auch Th i'mbron ein Bewunderer des Gesetzgebers der Lako'nen; und das sind mit ihm alle, welche über ihre Verfassung geschrieben haben, weil sie io, im Bestehen von Gefahren geübt, eine ausgebreitete Herrschaft erworben hätten. 12. Aber mit der Herrschaft der Lakonen ist es heute vorbei; sie sind also offenbar nicht glückselig, und ihr Gesetzgeber ist kein guter. Und doch wäre es lächerlich anzunehmen, daß sie, obgleich bei seinen Gesetzen beharrend und durch nichts in der Befolgung derselben gehindert, gleichwohl das glücklicheLeben so ganz verloren haben sollten. Auch in der gäng und gäben Ansicht von der Natur der Herrschaft, welche der Gesetzgeber durchaus zu Ehren bringen solle, liegt ein Irrtum. Denn über freie Männer zu herrschen, ist edler und mehr mit Ausübung von Tugend verbunden, als über Sklaven ein Herrenregiment auszuüben. 13. Noch ein anderer Grund verbietet uns, denjenigen Staat für glückselig zu halten und den Gesetzgeber zu rühmen, der die Bürger waffenstark zur Herrschaft über die Nachbarn machte, weil nämlich hieraus ein großer Übelstand erwächst. Diesem Grundsätze gemäß müßte ja auch jeder Bürger, der es vermöchte, den Versuch machen, ob er nicht über sein eigenes Vaterland herrschen könne: ein Versuch, den doch die Lakonen dem Könige Pausa'nias sehr übel ausgelegt haben, obschon er in so hohen Ehren stand. Also ist von diesen Grundsätzen und Gesetzen keins weder staatsklug, noch nützlich, noch wahr; vielmehr h at der Gesetz geb er die Aufgabe, den Gemütern der Menschen nur diejenigen Grundsätze einzupflanzen, die sich in ihren Folgen für Staatsbürger wie für Private als gleich segensreich erweisen. 14. So soll ferner die Übung zum Kriege nicht zu dem Zwecke betrieben werden, um andere, die ein solches Los nicht verdienen, zu unterjochen; sondern der Zweck soll erstlich der sein, eine solche Knechtung durch andere von sich selber abzuhalten, und dann um die 10. Nämlich die Lcckcdämonier. Siebentes Buch. Dreizehntes Kapitel. 421 Hegemonie zum besten der Beherrschten zu gewinnen und nicht um alle zu unterjochen. Der dritte Zweck endlich ist das Gewinnen eines Herrenregiments über diejenigen, welche es verdienen Sklaven zu sein. 15. Weit überwiegend hat aber der Gesetzgeber die auf das Kriegswesen bezügliche, sowie die gesamte übrige Gesetzgebung im Interesse der Muße und des Friedens einzurichten; und die That- sachen der Erfahrung ebensowohl wie die Vernunftgründe bezeugen die Richtigkeit dieser Forderung. Denn die Geschichte zeigt, daß die meisten derartigen Staaten sich halten, so lange sie Krieg führen, daß sie aber, wenn sie die Herrschaft erlangt haben, zu Grunde gehen. Sie verlieren, wie der Stahl, die Schärfe, wenn sie Frieden haben, und das verschuldet der Gesetzgeber, der sie nicht zu der Fähigkeit heranbildete, in Muße leben zu können. 16. Scheint sonach der Mensch im Staatsvereine wie einzeln dasselbeZiel des Lebens zu verfolgen, und ist die Bestimmung, welcher der beste Mensch und der beste Staat folgt, durchaus ein und dieselbe, so ist einleuchtend, daß die zur Muße erforderlichen Tugenden im Staate vorhanden sein müssen; denn, wie schon oft gesagt ist: der Zweck des Krieges ist der Friede, der Zweck der Unruhe ist die Ruhe. 17. Zu den für Muße und gebildeten Lebensgenuß erforderlichen Tugenden gehören sowohl diejenigen, deren Wirksamkeit in ruhigen Zuständen erlangt wird, als auch diejenigen, die man in der Unruhe des geschäftlichen Lebens zu üben hat. Denn erst muß vieles Notwendige beschafft sein, damit man sich der Muße hingeben kann. Daher muß der Staat weise Genügsamkeit, Mut und ausdauernde Tapferkeit haben; denn „für Sklaven", sagt das Sprichwort, „gibt es keine Muße"; und wer der Gefahr nicht mutig wie ein Mann zu stehen vermag, ist ein Sklave jedes Angreifers. 18. Mut also und ausdauernde Tapferkeit sind nötig für das Lebender That, Philosophie für das Leben in Muße; weiserMäßigung und Gerechtigkeit aber bedarf man in beiden Zuständen, und kann man dieser Eigenschaften besonders in dem Leben des Friedens und der Muße erst recht nicht entbehren. Denn der Krieg zwingt schon zur Gerechtigkeit und Mäßigung; aber der Genuß des Wohlstandes und die vom Frieden begleitete Muße machen die Menschen eher zu übermütigen Gesellen. — 19. So bedürfen denn also diejenigen, Kap. 15 B-kk. 422 Aristoteles, Politik. welche man für die glücklichsten hält, und welche alles das, was man zur Glückseligkeit rechnet, genießen, gar sehr der Gerechtigkeit und der weisen Mäßigung, z. B. auch solche Leute, die nach der Aussage der Dichter, wenn es wahr ist", auf den Inseln der Seligen leben. Sie werden der Philosophie, weiser Mäßigung und Gerechtigkeit ganz besonders bedürfen, jemehr sie in der Fülle solcher Güter mühelos dahinleben. Es dürfte daher auch wohl einleuchten, daß auch der Staat dieser Tugenden zu seinem Glück und seiner Tüchtigkeit nicht wird entbehren können. Ist es schon unwürdig, wenn man von seinem Glücke nicht den richtigen Gebrauch zu machen versteht, so ist ein solcher Mangel zur Zeit der Muße noch viel unwürdiger, und es ist eine Roheit, sich bloß in der Unruhe des geschäftlichen Lebens und im Kriege als tüchtig zu zeigen, in Frieden und Ruhe dagegen wie ein Sklave zu erscheinen. 20. Man darf daher die Übung der Tugend nicht so auffassen, wie der Staat der Lakedämonier. Zwar hat dieser Staat unter den höchsten Gütern keine anderen verstanden, als die alle Welt dafür hält, aber er hat gemeint, sich durch eine spezielle Tugend in den Besitz derselben setzen zu können. Da es aber höhere Güter gibt, als diejenigen, welche der Krieg gewähren kann, so steht auch der Genuß der ersten höher, als der Genuß der aus der kriegerischen Tugend erwachsenden Güter, was hiernach wohl deutlich ist. 21. Wie aber und wodurch gelangt man dazu? Dies wäre nun zu betrachten. Wir haben schon vorhin^drei wesentlicheBedingungen dazu auseinandergesetzt, Natur, Gewöhnung, Vernunft. Was die 11. In der leichten Ironie dieses Scherzes tritt der Philosoph am ernstlichsten der Ansicht entgegen, als ob das Glück nur in dein äußerlichen Genüsse bestehe, einer Ansicht, die zu allen Zeiten in dem gemeinen Bewußtsein Platz genommen hat. Er macht es auf das nachdrücklichste geltend, daß der Muße und dem Lebensgenüsse die innere Bildung des Herzens voranzugehen hat. Ohne Gerechtigkeit und weises Maß sich sittlich erworben zu haben, kann niemand es wagen, selbst im „Paradiese" einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Mußte doch selbst Goethe es aussprechen: „Alles in der Welt läßt sich ertragen, Nur nicht eine Reihe von schönen Tagen." 12. S. Kap. IS. Siebentes Buch. Dreizehntes Kapitel. 423 Natur am Menschen gethan haben muß, ist früher bestimmt worden. Es bleibt daher nur noch zu untersuchen, ob die Erziehung mit der Vernunft oder mit der Gewohnheit zu beginnen hat. Denn diese drei Bedingungen müssen in der allerschönsten Harmonie miteinander stehen, weil es sehr möglich ist, daß die ausschließliche Entwickelung der Vernunft den besten Zweck verfehlt und daß ebenso eine bloße Bildung der Sitte auf Irrwege führt. 22. Nun ist doch zunächst soviel klar, daß, wie überall, die Entstehung von einem Anfang anhebt und daß der Zweck dieser Entstehung wieder der Anfang eines andern Zweckes ist. Für uns Menschen aber ist die Vernunft und der Verstand der Zweck, zu dem unsere Natur hinstrebt und für den sie angelegt ist. Wir haben mithin das Werden des Menschen und die Bildung seiner Sitten diesem seinem Ziele, das in Vernunft und Verstand besteht, gemäß einzurichten. — 23. Ferner wie Seele und Leib zwei verschiedene Wesen sind, so sehen wir auch in der Seele ein zweiteiliges Wesen, dessen einer Teil die Vernunft nicht hat, während der andere vernunftbegabt ist, und wobei der eine in der Eigenschaft der Sinnlichkeit, der andere in der des Verstandes erscheint. Wie nun der Leib eher entsteht als die Seele, ebenso geht auch die Bildung des vernunftlosen Teiles in ihr der Bildung des vernunftbegabten voraus. Dies unterliegt keinem Zweifel. Leidenschaft und Wollen, ja auch Begehrungsvermögen findet sich schon bei Kindern selbst gleich nach der Geburt, während Nachdenken und Verstand sich naturgemäß erst bei fortschreitendem Alter in ihnen entwickeln. Deshalb hat sich die Erziehung zuerst auf den Körper und dann auf die Seele zu richten. Hierauf muß die Sinnlichkeit geregelt werden, wobei man in der Erziehung und Regelung der Sinnlichkeit als Zweck die Ausbildung des Verstandes im Auge behält und die Erziehung und Bildung des Leibes im Interesse der Seele unternimmt. 424 Aristoteles, Politik. Vierzehntes Kapitel. Sofern nun der Gesetzgeber von vornherein darauf sehen soll, daß die Körper der zu Erziehenden möglichst vollkommen werden, so hat er sich zunächst um die Ehe zu bekümmern; er hat den Zeitpunkt zu bestimmen, wann sie zu schließen, sowie die Eigenschaften, nach welchen den Personen das Eingehen einer ehelichen Verbindung zu gestatten ist. Er hat hierbei einmal die Personen selbst und dann die mutmaßliche Dauer ihrer Verbindung zu berücksichtigen, damit sie in einem gleichmäßigen Ablauf ihrerJahre auch zusammen alt werden und in Hinsicht auf ihre Kräfte kein Mißverhältnis eintrete, so daß etwa, während der Mann noch zu zeugen fähig ist, die Frau es nicht mehr ist, oder umgekehrt. Denn so etwas verursacht Zwistigkeiten und Mißhelligkeiten unter ihnen. 2. Zweitens berücksichtige er den Zeitpunkt, in welchem die Kinder die Eltern ablösen. Es ist nicht heilsam, wenn der Unterschied zwischen dem Lebensalter der Väter und der Kinder allzu groß ist (denn dann genießen weder die Eltern den Dank von ihren Kindern, noch diese der rechten Unterstützung von jenen), und ebensowenig dürfen ihre Lebensalter sich zu nahe stehen. Bei den Kindern ist in diesem Falle die Ehrfurcht geringer, wenn sie fast Altersgenossen sind, und es kommt dann in der häuslichen Ökonomie leicht zu gegenseitigen Anschuldigungen. Und drittens, um auf den Punkt zurückzukommen, von welchem wir ausgingen, ist eine Hauptrücksicht die, daß die erzeugten Kinder von einer Körperbeschaffenheit seien, wie sie der Absicht des Gesetzgebers entspricht. — 3. Alles dies läßt sich nun so ziemlich durch eine einzige Vorkehrung erreichen. Da die Natur als letzten Termin der Zeugungskraft für die Männer im Durchschnitt das siebzigste Lebensjahr, für die Frauen das fünfzigste gesetzt hat, so muß der Anfang der ehelichen Verbindung hinsichtlich der beiderseitigen Altersstufe diesen Zeitpunkten entsprechend auslaufen. 4. Aus zu frühen Verheiratungen gehen keine guten Kinder hervor; denn bei allen Tieren sind die Jungen von zu jungen Eltern schwächlich, meist Weibchen und von kleiner Gestalt; wir sehen hierin Siebentes Buch Vierzehntes Kapitel. 425 ein Naturgesetz, dem auch das Menschengeschlecht unterworfen sein muß. Der Beweis dafür ist, daß in allen Städten, wo es Sitte ist die Kinder sehr jung zusammenzugeben, eine schwächliche und kleine Rasse angetroffen wird. Endlich werden den jungen Müttern die Geburten schwerer, und geht ihrer eine größere Anzahl dabei zu Grunde. Auf diesen Umstand wollen einige auch den den Tröze'niern gewordenen Orakelspruch beziehen, der auf die vielen aus zu früher Verheiratung vorgekommenen Unglücksfälle gehe und nicht von der Einsammlung der Früchte zu verstehen sei? 5. Auch für die Züchtigkeit ist es vorteilhaft, wenn man die Mädchen erst im reiferen Alter heiraten läßt. Denn ein zu früher Liebesgenuß verstärkt bei ihnen die Triebe übermäßig, ebenso wie es ausgemacht ist, daß geschlechtlicher Umgang bei Männern, wenn der Körper noch im Wachsen begriffen ist, das Wachstum hindert. Denn auch das hat seine bestimmte Zeit, und über diese hinaus findet kein Wachstum mehr statt. 6. Man verheiratet deshalb angemessen die Mädchen etwa mit achtzehn Jahren, die jungen Männer mit siebenunddreißig oder etwas mehr oder weniger. Bei diesem Lebensalter werden die Körper bei der ehelichen Verbindung in voller Kraft und Blüte stehen, und bei beiden Gatten wird die Zeit, wo ihnen die Natur ein weiteres Hervorbringen von Kindern versagt, richtig Zusammentreffen. Auch wird dann der Zeitpunkt, in welchem die Kinder die Eltern ablösen, richtig getroffen, indem die Kinder dann in die Zeit der Blüte ein- treten (vorausgesetzt, daß die Ehe sogleich nach der gewöhnlichen Rechnung eine fruchtbare war), während bei den Eltern das schon schwindende Lebensalter sich den siebzig zuneigt. — 7. Dies wäre nun also, was wir von der Zeit der Eheschließung zu sagen hätten. Hinsichtlich der passenden Jahreszeit folge man der auch jetzt noch bewährten allgemeinen Sitte, welche bestimmt, zur Winterszeit das Beilager zu veranstalten. Auch müssen die Vermählten selbst bei der Kindererzeugung die Aussprüche der Ärzte und Physiker in Er- I. Ausführlich ist der Gegenstand in der Tiergeschichte zu Anfang des siebenten Buches entwickelt. Eine Pariser Handschrift hat einen Teil des nicht näher bekannten Orakelspruches erhalten. Er lautete: „Du sollst keine Furche in zu jungem Boden ziehen!" 426 Aristoteles, Politik. wägung nehmen. Die Ärzte geben genügende Auskunft über die günstigen Zeitpunkte der Körper, die Physiker über die dabei abzuwartenden Winde, von welchen sie die Nordwinde mehr empfehlen als die Südwinde? 8. Welche Leibesbeschaffenheit der Eltern aber für die Kinderzeugung am meisten nützlich sein dürfte, davon gehört das Ausführliche in die Abhandlungen über Pädonomi'e (Kinderzucht); hier genügen einige allgemeine Andeutungen. Zur Existenz eines guten Bürgers, zu einem Leben in Gesundheit, sowie zur Kindererzeugung gehört weder die Beschaffenheit eines Athleten, noch ein Leibeszustand, der allzusehr auf sich achthaben muß und keine Anstrengungen ertragen kann, sondern ein zwischen diesen die Mitte haltender. Ausgearbeitet soll freilich die Körperbeschaffenheit sein, aber dies nicht durch gewaltsame, lediglich auf ein Ziel gerichtete Anstrengungen, wie sie den Athleten machen, sondern durch Anstrengungen, welche auf die Beschäftigungen eines freien Mannes vorbereiten. Und zwar muß dies der Fall sein bei Männern wie bei Frauen. 9. Schwangere Frauen müssen ihren Körper in acht nehmen und sich weder einer trägen Ruhe überlassen, noch magere Kost genießen. Dies kann der Gesetzgeber leicht bewirken, wenn er ihnen vorschreibt, täglich einen Gang zur Vollziehung irgend einer gottesdienstlichen Verehrung der Gottheiten zu machen, unter deren Schutze die Geburt steht. Dagegen ist es freilich zweckmäßig, daß sie in einem ruhigen Gemütszustände bleiben; denn die Leibesfrucht wird von allem, was die Mutter trifft, mitaffiziert und ist von dieser abhängig, wie die Pflanze von ihrem Boden. 10. Hinsichtlich derAussetzung und Auferziehung derGeborenen gelte das Gesetz, daß keine verkrüppelte Geburt auferzogen werde? 2. Ausführlicher wird hierüber in des Aristoteles Schrill von der Erzeugung der Tiere und in der Tiergeschichte selbst gehandelt. Vergleiche von der ersten das vierte Buch, Kap. 2, wo gesagt ist, daß das Wehen der Nordwinde mehr männliche Geburten hervorbringt. 3. Dies war nicht nur in Sparta, sondern auch in anderen Staaten Griechenlands allgemeiner und von Platon (Staat V, 460 0) wie von Aristoteles gebilligter Brauch. Vergleiche Kapp, Aristoteles' Staatspädagogik als Erziehungslehre für den Staat und für die Einzelnen, S. 257. Siebentes Buch. Vierzehntes Kapitel. 427 Wenn aber Gesetz und Sitte gegen jede Aussetzung von einmal geborenen Kindern sind, dann muß wenigstens gesetzlich festgestellt sein^, wie viele Kinder gezeugt werden dürfen. Kommt es alsdann vor, daß sich Eheleute über diese Zahl hinaus noch mit Erfolg beiwohnen, so ist, noch ehe die Frucht Leben und Empfindung erhält, die Abtreibung anzuwenden.b Schuld und Strafbarkeit liegt bei diesem Verfahren lediglich in dem Umstande, daß die Frucht schon Leben und Empfindung zeigen sollte. II. So wie nun aber für Mann und Weib der Anfangspunkt des Alters bestimmt ist, wo sie zur Ehe schreiten sollen, so soll auch bestimmt sein, wie lange sie dem Kinderzeugen obzuliegen haben. Denn die Sprößlinge von zu Bejahrten werden, wie die von zu jungen Eltern, unvollkommen und die von Greisen schwächlich. Man nehme daher als Grenze den Zeitpunkt, da das geistige Vermögen seine höchste Entwickelungsstufe betreten hat, was bei der Mehrzahl der Menschen, nach der Angabe einiger Dichter, die das Leben nach der Siebenzahl messen, in der Periode der fünfzigerJahre zu geschehen pflegt. Wer also vier oder fünf Jahre über diese Lebensstufe hinaus ist, der muß sich der Zeugung öffentlich anzuerkennender Kinder enthalten und fernerhin nur noch um der Gesundheit oder sonst einer ähnlichen Ursache willen ehelichen Umgang pflegen. — 12. Was aber den vertrauten Umgang mit einer andern oder mit einem andern o betrifft, so haben dergleichen Verhältnisse nie und nirgends für anständig zu gelten, so lange man Gatte ist und heißt; und kommt es heraus, daß jemand sogar während der zur Kindererzeugung festgesetzten Periode so etwas verübt, so treffe ihn die Strafe der bürgerlichen Ehrlosigkeit, und zwar in dem Grade, der diesem Vergehen angemessen ist.? 4. Nach einem Verbesserungsvorschlage von Schömann in den Griechischen Altertümern I, ö02. 1: wpiotl«! 75 Sei. 5. Auch hierin stimme» Platon und Aristoteles überein. Vcrgl. Kapp a. a. O. 6 . Vergl. Kapp a. a. O. S.58 und 69. Aristoteles, Politik II, 7, ß 5, vergl. mit Nikomachische Ethik VII, Kap. 5. 7. Der Philosoph will für das Verbrechen der-Untreue das höchste Strafmaß der „Atimte" verhängen, also lebenslänglichen und gänzlichen Verlust der bürgerlichen Rechte. 428 Aristoteles, Politik. Fünfzehntes Kapitel. Sind die Kinder geboren, so macht für die Kraftentwickelung der Körper die Art der Ernährung einen großen Unterschied. Eine in dieser Hinsicht angestellte Beobachtung der Tiere, sowie derjenigen Völker, welche sich die Erwerbung der Kriegstüchtigkeit zum Ziel setzen, lehrt, daß eine reichliche Ernährung durch Milch dem Körper am besten bekommt und daß der Weint wegen der Krankheiten, die er erzeugt, fast ganz wegzufallen hat. — 2. Auch körperliche Bewegungen, so weit ein so zartes Alter sie vorzunehmen gestattet, sind nützlich. Um zu verhüten, daß die weichen Glieder nicht verdreht werden, gebrauchen einige Völker auch noch in der heutigen Zeit gewisse künstliche Maschinen, welche die Körper der Kleinen vor Verrenkung bewahren. Es ist auch nützlich, sie von klein auf an Kälte zu gewöhnen, wodurch ihre Gesundheit ebensowohl, als ihre Kriegstüchtigkeit gefördert wird. Viele Völker des Auslandes pflegen deshalb die Kinder gleich nach der Geburt in kaltes Flußwasser zu tauchen, andere, wie die Kelten, sie nur mit einer leichten Hülle zu bekleiden. — 3. Denn an alles, woran sich zu gewöhnen möglich ist, gewöhnt man sich am besten gleich von Anfang an, und läßt dann in der Gewöhnung einen allmählichen Fortschritt eintreten. Auch begünstigt die natürliche Wärme der Kinder diese Abhärtung gegen Kälte. In dieser oder einer ähnlichen Weise hat man des frühesten Kindesalters zu warten. ^ 4. Dem darauffolgenden Alter bis zum fünften Jahre, das vom Lernen sowie von ernsten Anstrengungen besser noch ausgeschlossen bleibt, damit das Wachstum nicht gehindert wird — diesem Alter verstatte man nur so viel Bewegung, als dienlich ist, damit der 1. Man bedenke, daß man hier einen Südländer vor sich hat, wo noch heute die Kinder sehr früh an den Wein gewöhnt werden. 2. Zn diesem und den folgende» Kapiteln vergl. die oben angeführte Schriftvon AlexanderKapp: „Aristoteles'Staatspädagogik, Hamm, 1837. Siebentes Buch. Fünfzehntes Kapitel. 429 Körper nicht in Trägheit verfalle. Zu der nötigen Bewegung bietet hier neben anderen Beschäftigungen das Spiel ein gutes Mittel dar; doch dürfen auch die Spiele nicht Freigeborenen unanständig, nicht anstrengend, aber auch nicht zu leicht sein. 5. Auch die Erzählungen und Sagen ^ mögen die für die Kindererziehung verordnten, sogenannten „Pädono'men" wohl überwachen und alles Unanständige von dem Ohre dieser zarten Zugend fern halten, sowie denn überhaupt dieser gesamte Zustand eine Vorbereitung für die späteren Lebensbeschäftigungen zu sein hat. Woran das Kind sich spielend versucht, das muß so oft wie möglich ein Bild desjenigen sein, was später der Mann im Ernst durchzuführen bestrebt ist. 6. Den Kindern das laute Schreien und Weinen zu untersagen, ist ein ganz unstatthaftes Verbot einiger Pädagogen denn diese Akte sind dem Wachstum förderlich. Es wird das nämlich zu einer Art Übung für den Körper, und gerade wie bei schwerer Arbeit ein tiefes Atemholen dem Arbeiter Kraft gibt, ebenso ist's mit den Kindern, wenn sie ihre Stimme anstrengen. Die Aufseher der Kinder, welche die ihrer Zucht anbefohlenen überhaupt überwachen, müssen auch darauf sehen, daß die Kinder so wenig als möglich unter Sklaven sindö; denn in diesem Alter und bis zum siebenten Zahre müssen die Kinder im elterlichen Hause auferzogen werden. 7. Es ist daher vernunftgemäß, daß von dem Auge und dem Ohre der Zugend schon im zartesten Alter alles fern gehalten werde, was eines freien Menschen unwürdig ist; und wenn irgend etwas, so sollte der Gesetzgeber überhaupt alles schändliche Reden aus der Stadt verbannen; denn aus der Leichtfertigkeit der schändlichen Rede entspringt in nachbarlicher Nähe auch die unsittliche That und besonders in dem Kreise der Jugend, die deshalb dergleichen weder sagen noch hören sollte. Wenn sich daher jemand eine Unsittlichkeit 3. Vergl.W. Ad. Becker, Cha'rikleS I, S. 36. 4. Bezieht sich auf Platon. Siehe dessen Gesetze VII, S. 321. 5. Bei uns: unter Dienstboten. 430 Aristoteles, Politik. in Worten oder Thaten erlaubt, und zwar einer, dem, obschon er ein Freier, die Teilnahme an den gemeinsamen Mahlen noch nicht gestattet ist, so treffe ihn bürgerliche Ehrenstrafe und körperliche Züchtigung: ist er aber vorgerückteren Alters, so erleide er Ehrenstrafen, wie ein Unfreier; denn er hat sich wie ein Sklave betragen. 8. Wenn wir das unzüchtigeReden verbannen, so muß dasselbe natürlich auch mit dem Anschauen der unanständigen Gemälde und Darstellungen der Fall sein. Es sehe daher die Obrigkeit darauf, daß dergleichen Handlungen in keinem Bildwerke oder Gemälde dargestellt werden, ausgenommen etwa bei den Festen einiger Gottheiten dieser Art, wo das Gesetz auch indezente Scherze gestattet. An diesen" erlaubt das Gesetz auch nur denen, die das gehörige Alter haben, sowohl für sich selbst, als für Weib und Kind teilzunehmen. 9. Ferner soll das Gesetz jüngere Leute weder bei Spottspielen noch bei Komödien als Zuschauer zulassen, bevor sie das Alter erreicht haben, in welchem ihnen gestattet ist, bei dem gemeinschaftlichen Mahl ihren ordentlichen Platz einzunehmen? und ungemischten Wein mitzutrinken. Denn man kann annehmen, daß die inzwischen genossene Erziehung sie vor den aus solchen Darstellungen entstehenden Nachteilen gesichert haben wird. Jetzt haben wir diesen Gegenstand nur 6. Dergleichen waren nicht Staatskulte, wie die der Ve'nus und des Ba'cchus, sondern entweder Kulte einzelner Distrikte oder häusliche und sonstige Lokalkulte. Pria'pus und ähnliche Gottheiten, Pan, Koni'salus, Lo'rdon, O'rthaues und Ky'bdasus hatten in A'ttika ihre Tempel, in welchen sich unzüchtige Darstellungen in Statuen und Bildern befanden. Männer und Frauen, deren Ehen unfruchtbar blieben, beteten hier zu den Göttern um Nachkommenschaft oder um Heilung von Krankheit und geschlechtlichem Unvermögen, so wie denn auch die Namen der genannten Dämonen vorzugsweise an den geschlechtlichen Umgang erinnern. Der Staat übte hier bloß eine polizeiliche Überwachung und ließ den Aberglauben gewähren, verhütete aber Ausschreitungen desselben. Vergleiche die treffliche Behandlung dieses Gegenstandes (der fälschlich so genannten „Pornographie") von Letronne im Appendix zu seinem Werke Do In psinturs murals. 7. Bekanntlich lagen die Alten Lei Tische und saßen nicht wie bei uns. Dagegen standen die Kinder um den Speisetisch und mußten, wenn zum Dessert der ungcmiichte Wein aufgesetzt ward, sich entfernen. Siebentes Bach. Fünfzehntes Kapitel. 431 im Vorbeigehen berührt, später^ werden wir länger bei ihm verweilen und in einer Untersuchung schärfer bestimmen, ob der Besuch des Theaters der Zugend überhaupt nicht gestattet sein soll oder welche Entrichtungen zu treffen sind, wenn man ihr denselben gestattet. Erwähnt haben wir den Gegenstand für jetzt insofern, als seine Betrachtung nicht abzuweisen war. 10. Übrigens hatte der tragische Schauspieler Theodo'ruZo vielleicht nicht so unrecht, wenn er keinen, auch nicht den unbedeutendsten Schauspieler vor ihm auf die Bühne treten lassen wollte, weil sich die Zuschauer mit dem, was sie zuerst hörten, befreundeten. Ganz dasselbe ist nun auch der Fall in dem Verkehre mit Menschen und Dingen: wir haben alle eine Vorliebe für unsere ersten Eindrücke. Es mutz daher für die Tugend alles Schlechte in eine unbekannte Ferne gerückt werden, besonders alles dasjenige, was lasterhaft macht und das Gemüt mit Böswilligkeit erfüllt. Sind die ersten fünf Jahre zurückgelegt, so müssen sie zwei Jahre hindurch bis zum siebenten schon bei dem Unterrichte derjenigen Lehrgegenstände Zuhörer sein, welche sie später lernen sollen. — 11. Es ist übrigens der Unterricht nach zwei Altersstufen zu scheiden: die eine geht vom siebenten Jahre bis zur Mannbarkeit, die andere von der Mannbarkeit bis zum einundzwanzigsten Jahre. Das gewöhnliche Verfahren, die Lebensalter nach der Siebenzahl zu scheiden, empfiehlt sich aber nicht; man mutz vielmehr da scheiden, wo die Natur in der Scheidung vorangegangen ist. Alle Kunst und Bildung 8. Der Autor kommt in diesem Werk nicht auf den Gegenstand zurück. Das Werk, in welchem er ihn behandelte, ist wahrscheinlich verloren gegangen. 9. Berühmter Schauspieler, Zeitgenosse des Aristoteles und Pollus. Seines schönen Organs gedenkt Aristoteles in mehrere» Stellen seiner Rheto'rik. Dieser Theodorus trat also, wenn er auch die Hauptrolle spielte, immer zuerst auf und übernahm mithin wenigstens für den Anfang die Rolle des Schauspielers, der zuerst zu sprechen hatte, damit die ersten Eindrücke, die das Publikum erhielt, in Spiel und Deklamation auch die edelsten wären. Die Zuhörer sollten die erste Frische ihrer Teilnahme nicht an das unbedeutendere Spiel verschwenden. Es kam übrigens vor, daß ein Schauspieler zwei Rollen spielte. Siehe Blomfi eld zu den Persern des Ä'schylos, Vorrede S. XIII. 432 Aristoteles, Politik. will ja nur die von ihr gelassenen Lücken ausfüllen, und so wollen wir denn zuerst untersuchen, ob es überhaupt eine geregelte Jugenderziehung geben soll, sodann: ob dieselbe besser der Sorgfalt des Staates oder (wie dies heute in den meisten Staaten der Fall ist) der einzelnen anheim zu geben ist, und drittens, wie diese Erziehung beschaffen sein muß. Achtes Luch. Von der Erziehung.* * Erstes Kapitel. Daß die Jugenderziehung eine Hauptangelegenheit für den Gesetzgeber sein müsse, darüber ist gar kein Zweifel, und dieVerfassungen empfinden die Vernachlässigung derselben zu ihrem Schaden. Denn jede Verfassung muß auf das sittliche Leben ihrer Bürger zurückwirken. Jede hat ihre eigenen Sitten, und diese sichern ebenso ihren Bestand, als sie sie anderseits auch Hervorbringen; demokratische Sitten schaffen und erhalten die Demokratie, oligarchische die Oligarchie. Immer aber ist der beste sittliche Charakter auch Ursache einer besseren Verfassung. 2. Alle Geschicklichkeiten und Kunstfertigkeiten bedürfen einer gewissen Vorbildung und vorbereitenden Gewöhnung zu ihrem Betriebe, also offenbar auch die Handlungen der Tugend. Da der gesamte Staat nur einen Zweck hat, so muß es für alle seine Mitglieder auch nur eine und dieselbe Erziehung geben, und die Sorge für diese muß eine Staats- und nicht eine Privatangelegenheit sein, wie heute, wo ein jeder die Erziehung seiner Kinder selbst besorgt, I. Zu diesem Buche vergleiche man den Artikel Läuoa'tio* von Krause in Pauly's Realencyklopädie T. III, S. 24—56. * Der Laut, hinter dem das Zeichen* steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'ttes. srangekischtidtsche B. gr. u. röin. «l. ; Bd. 23; Lfrg. 18.) Aristoteles' Politik. 2 8 Aristoteles, Politik. i'K iss Äap.S Bekk. und ihnen einen besonderen Unterricht, der ihm eben gut dünkt, erteilen läßt. Was aber zur Gemeinschaft gehört, muß auch in Gemeinschaft geübt werden, und es liegt ein großer Irrtum in der Vorstellung, daß jeder Bürger nur sich selbst angehöre vielmehr gehören sie alle dem Staate an, dessen wesentliche Teile sie sind, und die auf jeden Teil verwendete Sorgfalt soll naturgemäß die Sorgfalt für das Ganze bezwecken. 3. Auch in diesem Punkte verdienen die Lakedämo'nier alles Lob.. Die Jugend wird bei ihnen auf das sorgfältigste erzogen, und die Erziehung ist eine allgemeine Angelegenheit. Daß also die Jugenderziehung ein Gegenstand der Gesetzgebung und daß sie gemeinsam sein müsse, leuchtet ein. Was ist nun die Jugenderziehung, und wie muß erzogen werden? Darüber muß Klarheit herrschen; denn in unfern Tagen ist man uneins über die Gegenstände. Man ist verschiedener Meinung darüber, was die Jugend zu lernen habe, sei nun Tugend oder das beste Leben der Zweck des Lebens. Ebensowenig ist klar, ob die Erziehung vorzugsweise auf die Bildung des Verstandes oder auf das Sittliche dev Seele hinzuwirken habe. 4. Die gegenwärtig übliche Erziehungsweise trägt viel dazu bei, die Lösung der Frage zu erschweren. Man weiß durchaus nicht, ob man die Kinder in dem unterrichten soll, was sie für das praktische Leben brauchen oder in dem, was sie zur Tugend hinleitet, oder endlich, ob man sie darüber hinaus auch in den höheren spekulativen Wissenschaften unterrichten lassen soll.-Jede dieser Ansichten hat ihre Verteidiger gefunden. Ebenso herrscht über die Objekte, die zur Tugend führen, keine Übereinstimmung, weil von vorn herein nicht jeder in der Tugend dieselbe. Eigenschaft verehrt, so daß natürlich auch über dasjenige, was zu ihrer Vorübung dienen soll, die Meinungen verschieden sein müssen. 2. Diese ganz moderne Vorstellung von der staatlichen Ablösung des Individuums zur Eigengehöriakeit hatte also schon zu Aristo'teles' Zeit im hellenischen Leben sich aufzuthun begonnen. Achtes Buch. Zweites Kapitel. 435 Zweites Kapitel. Hier ist nun soviel gewiß, daß unter den nützlichen Dingen diejenigen gelehrt werden müssen, welche notwendig sind, aber auch diese nicht alle ohne Ausnahme. Da die Beschäftigungen zerfallen in solche, die einem Freien wohl anstehen, und in gemeine Arbeit, so wird die Zugend aus dem Gesamtgebicte nützlicher Thätigkeit nur diejenige üben, die sie nicht herabwürdigt. Für herabwürdigend aber ist jede Thätigkeit, Kunst und Wissenschaft zu achten, welche den Leib, die Seele oder den Verstand freier Menschen zur Anwendung und Ausübung der Tugend untüchtig macht. Deshalb nennen wir auch alle dergleichen Kunstthätigkeiten, welche den Körperzustand verschlechtern, „gemeine" (banausische), sowie alle Lohnarbeit, denn sie erzeugt eine ruhelose und niedrige Sinnesart. 2. Auch von den freien Künsten und Wissenschaften gilt dasselbe. Werden einige derselben bis auf einen gewissen Punkt betrieben, so ist das eines Freigebornen nicht unwürdig; allzu emsig aber sich darauf zu legen, um es darin zur Meisterschaft zu bringen, führt die erwähnten Nachteile mit sich. Einen großen Unterschied macht es ferner auch, zu welchem Zwecke jemand« etwas thut oder lernt. Treibt er es um seiner selbst oder um der Freunde willen oder hat er sonst einen der Tugend gemäßen Zweck dabei im Auge, so ist seine Thätigkeit « eines Freien nicht unwürdig; thut er dagegen dieselbe Arbeit für Fremde, so dürfte seine Thätigkeit oft für die eines Lohnarbeiters > und Sklaven angesehen werden. - Die jetzt gewöhnlichen Unterrichtsgegenstände nun haben, wie früher bemerkt ward- einen zweifelhaften . Charakter'und entscheiden die vorliegende Frage nicht. 3. Der heutige Zugendunterricht umfaßt etwa folgende vierKap.r. . Gegenstände: Grammallik, Gpmna'stik, Musik und hier und da auch ° -Zeichnen; die Grammatik und dasZeichncn als nützlich für das Leben und vielfach zur Anwendung kommend, die Gpmnastik als geeignet den männlichen Mut auszubilden. Was die Musik anlangt, so werden über ihre Nützlichkeit schon Zweifel erhoben; denn die meisten treiben sie heute nur zum Vergnügen. Die Alten hingegen rechneten sie zur 28 * 436 Aristoteles, Politik. Erziehung, weil die menschliche Natur, wie schon oft gesagt, nicht bloß auf eine richtige Anwendung unserer Thätigkeit, sonder» auch auf eine schöne Ausfüllung unserer Muße Bedacht nimmt. Ist doch diese Muße, wie schon oft gesagt, Grund und Ziel aller Geschäftigkeit? 4. Wenn nun beide, Geschäftigkeit sowohl wie Muße, notwendig sind, die letztere aber der ersteren weit vorzuziehen ist, so entsteht gar sehr die Frage, womit man die Muße ausfüllen soll. Das Spiel kann es offenbar nicht sein; denn sonst wäre ja das Spiel notwendig der letzte Lebenszweck für uns? Wenn das aber unmöglich ist, so ist das Spiel vielmehr in der Arbeit selbst und nicht in der Muße vorzunehmen ; denn der Arbeitende bedarf der Erholung, und das Spiel ist der Erholung wegen da, da mit der Arbeit Mühe und Anstrengung verbunden ist. Man muß daher, wenn man ein Spiel vornimmt, die richtigen Zeitpunkte der Anwendung wohl abpassen und es so anwenden, wie man eine Arzenei nimmt. Eine derartige Bewegung der Seele ist Losspannung und wegen des damit verbundenen Vergnügens Erholung. 5. Die Muße dagegen enthält bekanntlich schon an sich das Vergnügen, die Glückseligkeit und den Genuß eines seligen Lebens, also Genüsse, die nicht den Beschäftigten, sondern den in der Muße Lebenden zufallen. Der Beschäftigte ist geschäftig für ein gewisses Ziel, das er noch nicht erreicht hat. Die Glückseligkeit aber ist ein Ziel, welches ein jeder nicht mit Unlust, sondern mit Lust verbunden denkt. Freilich ist diese Lust nicht für alle ein und dieselbe, sondern es wählt sich jeder seine Freuden nach seiner Individualität und Beschaffenheit verschieden; aber der beste Mensch wählt die besten und trachtet nach denjenigen, welche aus der reinsten und edelsten Quelle fließen. Aus diesem Unterschiede erhellt die Notwendigkeit jener Forderung, daß man auch für den Genuß der Muße manches zu lernen habe, daß für ihn eine gewisse Bildung erforderlich ist; und man begreift ebenso leicht, daß die hierher gehörenden Bildungsmittel mitsamtdem Unterrichte sich selbstZwecksind, während die zurGeschäfts- ihätigkeit vorbereitenden als notwendige anderen Zwecken dienen. 1. Vgl. Fr. Biese, Die Philosophie des Aristoteles, T. I, S.549—551. 2. Vgl. Nikoma'chische Ethik X, 6. Achtes Buch. Zweites Kapitel. 437 6. Und so zogen denn auch unsere Vorfahren die Musik in den Kreis der Erziehungsgegenstände. Sie diente ihrer Meinung nach nicht der Notdurst (denn sie hat nichts damit zu schaffen), auch nicht dem Nutzen, wie etwa Sprachkenntnis zu Geldgeschäften, zur Hauswirtschaft, zur Wissenschaft und zu Staatsgeschäften vielfach nützlich und das Zeichnen als erforderlich gilt zu einer richtigeren Beurteilung von Kunstwerken oder wie endlich die Gymnastik Stärke und Gesundheit gibt; denn aus der Musik sehen wir keines dieser beiden Dinge hervorgehen. So bleibt denn nur noch übrig, daß sie bestimmt sei zu einer edlen Ausfüllung der Muße, wozu man sie denn auch in der That angewendet zu haben scheint. Denn wenn irgend etwas die Muße eines Freien auszufüllen würdig ist, so war es nach dem Urteil aller die Musik. So singt denn auch Home'r: „Sondern den sich geziemet zum reichlichen Mahle zu laden." Er spricht dann ebenso noch von einigen andern, die man auch einlade, und fährt darauf fort: „Welche den Sänger laden, der alle zusammen ergötze." Und an einer Stelle sagt Ody'sseus, das sei die schönste Unterhaltung, wenn unter fröhlichen Menschen: „Sitzet die schmausende Schar in der Halle und lauschet dem Sänger, Dicht in Reihen geschart."^ 3. Der erste Vers ist in unfern Ausgaben des Homer nicht mehr anzutreffen. Der zweite ist aus dem Gedächtnis zitiert und steht mit einer geringen Abweichung in Odyssc'e XVII, 385. Der dritte ebendaselbst IX, 7. Bei uns würde man zitieren Schiller: „Doch den Sänger vermiss' ich, den Bringer der Lust, Der mit süßem Klang mir bewege die Brust Und mit göttlich erhabenen Lehren" u. s. f. 438 Aristoteles, Politik. Drittes Kapitel. Man wird also wohl anerkennen, daß es eine Jugendbildung gibt, die man seinen Kindern angedeihen läßt, nicht weil sie nützlich oder notwendig, sondern weil sie eines Freien würdig und etwas Schönes ist. Ob zu derselben der Unterricht in einem Gegenstände oder in mehreren gehöre und welches diese seien, dies soll, sowie die Lehrmethode seine Erwähnung später finden. Jetzt ist aus dem, was wir vorläufig beigebracht, schon der Vorteil erwachsen, daß wir für die hervorgebrachten Unterrichtsgegenstände auch bei den Alten schon ein Zeugnis haben; die Musik nämlich ist ein Beleg dazu. Wir fügen hinzu, daß, wenn man den Kindern auch nützliche Kenntnisse bei- bringen soll, dies bei einigen, wie -z. B. Lesen und Schreiben, doch keineswegs ihres speziellen Nutzens halber zu geschehen hat, sondern auch weil durch sie das Erwerben vieler andern Wissenschaften möglich wird. — 2. Dasselbe gilt vom Zeichnen. Man erlernt es nicht sowohl deshalb, um bei eigenen Käufen keine Fehler zu begehen und sich beim Kauf und Verkauf von Geräten und Kunstsachen wicht betrügen zu lassen, als vielmehr deshalb, weil diese Kunst den Blick für körperliche Schönheit schärft? Überall aber nach dein Nutzen zu fragen, geziemt am wenigsten hochsinnigen und freien Menschen? Es ist-einleuchtend, daß in der Erziehung die Unterweisung.durch Gewöhnung das erste ist, worauf die Unterweisung durch Lehren erst- folgt; desgleichen muß erst der Körper und dann der Verstand gebildet werde». Hieraus folgt, daß man die Kinder zunächst der Gymnastik und der Ringekunst zu übergeben hat; jene gibt dem 1. Bgl. Alexander Kapp, Aristoteles' Staatspädagogik, S. 187 ff. Dieser Unterricht im Zeichnen für die freigeborene Jugend war erst kurze Zeit vor Aristoteles aufgekommen, wie es scheint zuerst in der berühmten Kunststadt Si'kyon durch den höchst gebildeten Maler Pa'mphilos. 2. Diese ernste, gegen das gemeine Nützlichkeitsprinzip gerichtete Erklärung ist hinreichend, den Aristoteles vor dem Vorwurf zu schützen, als fei er einem Pla'ton gegenüber doch nur ein Utilitarier und scharfsinniger Positivist. Achtes Buch. Drittes Kapitel. 439 Körper eine gewisse Haltung, diese macht ihn geschickt zu bürgerlichen und kriegerischen Verrichtungen.. 3. Unter den Staaten,, die: heute vorzugsweise in dein. Rufe ^ ^ stehen, sich eifrig, um die Jugenderziehung zu bekümmern, suchen Best, einige ? die Zugend zu Athleten zu bilden, und schaden dadurch der ,. Gestalt und dem. Wachstum .der Körper,, Die Lako'nen dagegen ver- .. fallen zwar nicht in diesen Fehlers machen-aber die jungen Leute -.,, fast zu wilden Tieren durch die schweren Arbeiten, als wenn dies der,,, beste Weg zur Tapferkeit wäre. Aber es soll, wie schon oft gesagt.ist, / die Erziehung überhaupt nicht einseitig bloß auf einen einzigen und auch nicht auf diesen Zweck allein gerichtet sein. Und wenn man ihn auch zugeben wollte, so wird er dadurch doch nicht einmal er- - reicht, j Denn weder bei den Tieren, noch bei den Völkern sehen wir die Tapferkeit im Gefolge der wildesten, sondern sie findet sich mehr - bei den ruhigen und löwenartigen Charakteren/ - 4. Auch gibt es viele Völker, die zum Morden und Menschen-- fressen leicht bei der Hand sind, wie die Achä'er und Henio'chen? am Po'ntus und andere im Binnenlande Vorderasiens wohnende Völker- . 3. Die Böo'tier. - 4. Sie schlossen den Faustkampf-und den das Ringen und -den -- Faustkampf verbindenden Gesamtkampf-. (Pankra'tion)- von .den körperlichen.-- > Übungen auS, als nur für Athleten von Profession und nicht für künftige Krieger passend. 5. Die Heniochen und ihre Nachbarn, die Achäer, wohnten in Ko'l- chis an der Mündung des Pha'siS. und da, wo der Kaukasus unmittelbar ans Meer tritt. Sie waren, entfernt von aller hellenischen Kultur, die unversöhnlichsten Feinde der Helle'nen und.als .wilde Strandräubsr.und Korsdreü verrufen. Die Namen Achä« und Heniochen sind chellSnisiert. (S.-Otfr. Müller, Drcho'menos, S. 282.) -Der'-Geograph -Stra'bon er- - zählt, (Xl, .S. 495> von diesen Völkern:-ihr Land, sei hafcnlos-mnd,ge- birgig, „Sic leben von Seeraub, wozu sie dünne, iischmals und leichte ,.! Bote haben, die etwa fünfundzwanzig, selten im ganzen dreißig Menschen , fassen.können und welche von den Griechen „Kgma'rai" (Deckbote) genannt werden. -Damit überfallen sie in Flotten-vereint-bald Frachtschiffe/'-'- bald eine Landschaft oder Stadt, als gefürchtete Meerbeherrscher, die über-, all an der Küste ihre Schlupfwinkel und Naubhehler haben." Selbst die Römer konnten dies unbändig wilde und grausame Gesindel nicht zur Ordnung .bringen,..-das,zu Aristoteles' Zeit noch Menschenfresserei übte. Vgl."Alexander Kapp a, a. O. 440 Aristoteles, Politik. schäften teils in noch höherem Grade. Diese sind freilich milde Räuber, aber Tapferkeit besitzen sie nicht. Dazu wissen mir auch von den Lakonen selbst, daß, solange sie sich eifrig übten, schwere Anstrengungen auszuhnlten, sie es den übrigen zuvorthaten, jetzt aber in den Leibesübungen wie in den kriegerischen Wettkämpfen anderen nachstehen. Denn nicht dadurch, daß sie ihre Jugend in jener Weise übten, erhielten sie das Übergewicht, sondern allein dadurch, daß sie sich gegen solche übten, welche diese Übung vernachlässigten. 5. Also dem Schönen, nicht dem tierisch Wilden gebührt der erste Rang. Kein Wolf oder sonst ein wildes Tier mag einen schönen Kampf bestehen das vermag vielmehr nur der mutige Mann. Diejenigen aber, welche in der Erziehung der Kinder hierin übertreiben und sie darüber in den notwendigen Dingen ungebildet lassen, richten sie in Wahrheit zu handwerksmäßigen Menschen ab. Sie machen sie nur zu einer staatsbürgerlichen Verrichtung brauchbar, in welcher noch dazu, wie wir gestehen mußten, sie es andern nicht einmal gleichthun. Ein Urteil aber in diesen Dingen muß sich nicht nach dem richten, was ein Volk früher that, sondern nach dem, was es jetzt vermag. Die Lakonen haben jetzt Gegner, die auch eine Erziehung erhalten haben; früher hatten sie solche nicht. Viertes Kapitel. Wir kommen also darin überein, daß gymnastische Übungen notwendig, sowie daß sie auf ein gewisses Maß zu beschränken sind. Bis zum Alter der Mannbarkeit sind bloß leichtere Übungen vorzunehmen und ZwangsdiäU undZwangsanstrengungen fernzuhalten,damit das Wachstum nicht gehindert werde. Für den Schaden, welchen vorzeitigeAnstrengungendemOrganismuszufügen können, legt derUm- 6. Ebenso Platon im „Laches". l. Sie war besonders für die Athleten und Fechter verordnet und hatte oft sehr schlimme Folgen. Näheres bei Kapp a. a. O. S. 140 ff. Achtes Buch. Viertes Kapitel. 441 stand ein merkwürdiges Zeugnis ab, daß man in ven Verzeichnissen der olympischen Sieger? kaum zwei oder drei Namen findet von solchen, die als Knaben^ und später auch als Männer gesiegt haben; die Leibeskraft war durch gewaltsam übertriebene Leibesübungen in der Jugend verloren gegangen. Wenn aber nach der Mannbarkeit drei Jahre auf die übrigen Unterrichtsgegenstände verwendet sind, dann geht es wohl an, das folgende Alter auch zu schwereren Anstrengungen anzuhalten und es jener Zwangsdiät zu unterwerfen. Denn zu gleicher Zeit mit dem Verstände und dem Körper angestrengt arbeiten taugt nicht. Beide Arten von Arbeiten bringen ihrer Natur nach eine entgegengesetzte Wirkung hervor: die körperliche behindert den Geist, die geistige den Körper. 3. über die Musik^ haben wir zwar schon vorhin einige zweifelhafte Punkte erörtert, indessen können wir hier sehr wohl die Untersuchung wieder aufnehmen und weiterführen. Die Ergebnisse mögen eine Art Grundlage für denjenigen bilden, welcher den Gegenstand erschöpfend und klar behandeln will? Denn es ist weder leicht. 2. Den Olympioni'ken. Dies war der Name einer historisch-chrono- graphischen Schrift des Aristoteles. Sie enthielt das Verzeichnis der Sieger in dein olympischen A'gon und war in vieler Hinsicht wichtig. Es knüpften sich nicht selten wichtige Lebensschicksale an die Personen dieser Sieger; und dann gewährten diese Verzeichnisse eine gewisse statistische Einsicht in den Kraft- und Gesundheitsstand der Jugend in den griechischen Staaten. Die griechischen Gelehrten, ein Erato'sthenes und Apollodo'rus benutzten die Schrift des Aristoteles für ihre chronologischen und historischen Werke. S. Adolf Stahr, Aristoteli'a II, 106. Die Namen der Sieger wurden schon in Oly'mpia in Verzeichnisse gebracht und auf Säulen eingegraben, und von Viesen konnten die ersten wissenschaftlichen Verzeichnisse genommen werden, d. h. solche, die mit historischen, chronologischen und antiquarischen Bemerkungen ausgestattet wurden. 3. Auch Knaben kämpften zu Olympia in den heiligen Spielen, besonders im Wettlauf und Ringen. 4. Vgl. Kapp, Aristoteles' Staatspädagogik, S. 148 ff. 5. Dies ist eine von den Stellen, welche eine Art direkter Aufforderung des Philosophen an seine Schüler und Zuhörer enthalten, selbständig weiter zu forschen. Die vielen mit den Titeln Aristotelischer Bücher versehenen Schriften der Peripatelliker zeigen, daß die Schüler der Aufforderung des Lehrers nachgekommen sind. Kap. r Bett. 442 Aristoteles, Politik. auscinanderzusetzen, welche Kraft die Musik hat, noch, zu welchem Zwecke man sie eigentlich treiben soll: ob des Vergnügens undider Erholung willen, wie Schlafen und Trinken; denn diese beiden Dinge haben zwar an sich selbst keinen ernsten Zweck, sind aber doch „an- .. genehm und wiegen die Sorge in Schlummer", wie^Euri'pides° sagt, . Man stellt daher die Musik mit ihnen auf gleiche Linie und genießt so dies alles, Schlaf, Wein und Musik, zu gleichem Zwecke und nimmt m. auch noch das Tanzen dazu. 4. Oder soll man vielmehr annehmen, die Musik träge auch etwas zur sittlichen Bildung bei, indem, wie die Gymnastik dein Köcher - eine gewisse Beschaffenheit gebe, so auch die Musik die Kraft habendem Charakter eine gewisse Beschaffenheit zu verleihen, dadurch, daß sie den Menschen gewöhnt, sich auf die rechte Weise freuen zu können? Oder, und dies wäre der dritte Fragepunkt, trägt sie vielleicht etwas bei zum sinnvollen Genüsse der Muße?—Soviel ist jedenfalls klar, daß man aus dem den Kindern zu erteilenden Unterricht kein Spiel machen . soll; denn das Lernen ist kein Spiel für sie, sondern Lernen ist mit Mühe und Anstrengung? verbunden. Aber gewiß ist es ebensowenig passend, Knaben.und. überhaupt hem jugendlichen Alter jenen, nur Männer geziemenden- Genust zur Muß« zu überweisen; denn dem Unreifen kommtder letzte Zweck nicht zu^ 5. Aber man könnte vielleicht m.einen, was die Knaben ernstlich . treiben, habe deruZweck, ihnen im gereiften Mannesaltcr zum Spielen zu dienen. Allein ist dem so, warum sollönffiees dann selbst lernen und nicht lieber, wie die persischen und medischen Könige, sich durch andere ausübende .Künstler Genuß und Kennerschaft verschaffen?-Zu- . mab da ja auch die Ausübung notwendigudenen besser gelingen muß, - welche sich daraus eine Hauptbeschäftigung und Kunst gemacht, haben, als denjenigen, welche eben nur sovielZeit darauf verwenden, als nötig ist, die Musik kennen zu lernen. Sollen, sie aber selbst gründliche. 6. Zn seinen „Bacchantinnen", V, 378—384. 7. Wörtlich „mit Unlust" 8. Das im Texte befindliche Wortspiest welches^darin liegt, daß die Worte „unreif" (äreXür) und „Z w eck" .demselben Wortlauten, angehörcn, ist unübersetzbar. Achtes Buch. Viertes Kapitel. 443 Studien darin machen, so müßten sie das in der Kochkunst auch thun, und das wäre doch ungereimt. - 6. Dasselbe Bedenken stellt sich ein, wenn man annimmt, die Musik vermöge den Charakter zu veredeln. Warum sollen sie denn die Knaben selbst lernen und warum nicht durch Anhören anderer dahin gelangen, sich auf die rechte Weise zu freuen und ihr musika- . - lisches Urteil zu bilden? — Wie ja die Lakonen, ohne Musik zu . lernen, gleichwohl, wie sie behaupten, ein richtiges Urteil über gute und schlechte Lieder zu fällen vermögen. Derselbe Einwand kehrt wieder, wenn sie zur Erheiterung des Daseins und zu einer edlen > Unterhaltung dienen soll. Wozu sie selbst lernen und nicht lieber. die Kunst anderer, die sie ausüben, genießen? 7. Man erwäge nur einmal die Vorstellung, welche wir von-^ den Göttern haben. Zeus singt ja nicht selbst, spielt auch nicht selbst .. j die Zither bei den Dichtern; ja wir rechnen sogar solche" (die daraus ein Fach machen) zu den Handwerkern und halten die eigene Aus- -o Übung nicht geziemend für einen Mann, es sei denn beim Wein oder im Scherze. Aber wir kommen wohl später hierauf noch einmal zurück?" 9. D. i. Gesang- und ZnstrnmentalvirtNosen. 10. Im sechsten Kapitel dieses Buches- Aus dem, was hier in, fünften. - Abschnitte gesagt ist, wird das Folgende: verstanden. Man thut daher..: gut, das Ergebnis noch einmal zusammen zu fassen.: Die Musik kann... zu drei Zwecken dienen: zun, gewöhnlichen Vergnügen, zur Veredelung der Sitten, zum sinnvollen Genüsse der Muße eines gereiften Mannes:- In allen diesen Wirkungen wird ihr Einfluß auf die Erziehung erörtert: und zuerst der Einwurf erwogen:, ob es nötig, daß die Jugend die Musik , selbst treibe, da man doch aller dieser Wirkungen auch durch das bloße. Anhören teilhaftig werden könne. (Schlosser.) 444 Aristoteles, Politik. Fünftes Kapitel. Die erste Frage ist nun diese: Soll die Musik ein Zweig der Jugendbildung sein oder nicht und welches von den drei in Frage kommenden Stücken vermag sie zu gewähren, Bildung, Spiel oder edle Unterhaltung? Am vernünftigsten ist es, sie zu allen zu rechnen; auch scheint sie an allen teil zu haben; denn das Spiel dient zur Erholung, die Erholung aber ist notwendig angenehm, — sie ist nämlich eine Art von Arzenei gegen das durch die Anstrengungen erzeugte üble Befinden —; die Unterhaltung in der Muße endlich muß, wie jeder eingesteht, nicht allein das Schöne sondern auch das Vergnügen enthalten, und erst in der Vereinigung dieser beiden besteht die Glückseligkeit. Nun aber halten wir alle die Musik für ein sehr großes Vergnügen, Instrumentalmusik so gut wie Vokalmusik. 2. Sagt ja doch auch Musä'uZi, es sei: „Gesang der Sterblichen süßestes Labsal." Daher ruft man sie denn auch in geselligen Kreisen und Unterhaltungen mit Recht herbei, weil sie das Herz erfreut. Schon von dieser Seite aus betrachtet, dürfte man behaupten, daß die Jugend darin unterrichtet werden müsse; denn alle unschädlichen Vergnügungen sind nicht bloß dem Zwecke des menschlichen Lebens angemessen, sondern gewähren auch Erholung. Da es nun dem Menschen nur selten zuteil wird, den höchsten Zweck seines Daseins zu erfüllen^, er dagegen oft der Erholung bedarf und zum Spiele greift, nicht um eines darüber hinausliegenden Zweckes, sondern eben um des bloßen 1. Uralt athenischer Hymnendichter und Schüler des O'rpheus genannt, dessen Grab man in Athen auf dem Musenhngel am Jli'ssos zeigte. Siehe Pausanias I, 25,8; IIO, 7, 2 (Schubart). Seine Hymnen sang man zu Athen an Festen der Deme'ter. 2. Welches dieser eigentliche und höchste Endzweck (riXo?) sei, lehrt Aristoteles in den von Biese (Philosophie des Aristoteles T. I, S. 5l>4 ,ff.) znsammengetragenen Stellen. Es ist der höchste Genuß im reinen Äther des Vernunftlebens. Achtes Buch. Fünftes Kapitel. 445 Vergnügens willen, so dürste es ganz wohlgethan sein, wenn er sich seine Erholung in den aus der Musik hervorgehenden Genüssen sucht. 3. Es begegnet aber den Menschen, daß sie sich das Spiel zum Lebenszwecke machen. Freilich liegt ein Vergnügen darin, wenn der Mensch seines Lebens Zweck erreicht; aber dies Vergnügen ist nicht das, nach welchem ein Mensch greift, wenn es ihm auf seinem Wege begegnet, d. h. nicht das erste beste. Indem nun die Menschen nach dem ersten suchen, so greifen sie fehl und nehmen statt des ersteren das letztere, weil es mit dem Zwecke menschlicher Handlungen eine gewisse Ähnlichkeit hat. Denn wie der Zweck des Menschenlebens nicht Mittelzweck irgend eines darüber hinausliegenden Zweckes ist, so soll auch diese Art von Vergnügen über sich hinaus nichts weiter geben, sondern nur von rückwärts liegender Anstrengung und Unlust Erholung gewähren. Hierin also ist mit Recht der Grund zu suchen, weshalb die Menschen ihr Glück in derartigen Vergnügungen zu finden meinen. 4. Man treibt nun aber Musik nicht aus diesem Grunde ^ allein, sondern auch deshalb, weil sie, wie es scheint, dazu nützt, Erholung von vorangegangener Anstrengung zu gewähren. Allein dies möchte doch nur ein gelegentlicher Nutzen der Musik sein, es könnte wohl sein, daß ein edlerer Gehalt ihres Wesens über den gedachten Gebrauch weit hinausginge, und da entstände dann die Frage, ob sie nicht außer dem gewöhnlichen Vergnügen, das alle empfinden — (denn in der Musik wohnt ein Vergnügen physischer Art, weshalb jedes Alter und jede Sinnesart sich mit ihrem Genüsse befreundet) — noch einem edleren Zwecke diene, nämlich dem: auf die Sittlichkeit und die Seele zu wirken. Dies dürfte unleugbar sein, wenn es wahr wäre, daß wir durch sie zu einer gewissen sittlichen Beschaffenheit gelangen. 5. Daß dies nun aber in der That geschieht, zeigen außer manchen andern ganz besonders die Gesänge des Oly'mpusch welche 3. Dem eines zufälligen Vergnügens. 4. Ein Hauptvertreter der alten Musik. Pluta'rch in seiner Schrift über die Musik gibt zwei Musiker dieses Namens an, einen älteren, des Ma'rspas Sohn aus Phrygien, und einen jüngeren, den Zeitgenossen des Terpa'nder. M-n erkennt aus dieser L-telle der Politik und aus Platons 446 Aristoteles, Politik. nach'-dem Eingeständnis aller die Seele mit Begeisterung erfüllen. Die Begeisterung aber ist ein Affekt des Sittlichen in der Seele. Ja, schon das bloße Vernehmen nachahmender Darstellung auf der Bühne ohne Rhythmen und Musikbegleitung erzeugt ein gleichstimmiges Gefühl in aller Herzen? Da es nun eine accidentelle Eigenschaft der Musik ist, zu den Annehmlichkeiten zu gehören, die Tugend aber darin besteht, sich auf die rechte Art zu freuen, zu lieben und zu hassen, so muß man offenbar nichts so eifrig durch Unterricht und Gewöhnung ausbilden, als das richtige Urteil über und die Freude an guten Sitten und schönen Handlungen. 6. Nun liegen aber in den Rhythmen und Melodieen Ähnlichkeitsausdrücke, welche dem wahren Wesen menschlicher Gefühle und Eigenschaften ganz nahe kommen und somit dem Zorne, der Sanftmut, sowie der Tapferkeit und Besonnenheit, wie ihren Gegenteilen nebst den andern ethischen Eigenschaften entsprechen. Dies bezeugen die Thatsachen. Wir hören dieseLieder und erleiden eine Veränderung unserer Gemütsstimmung. Die Gewöhnung aber, sich an den musikalischen Abbildern der Wirklichkeit zu erfreuen oder zu betrüben, wird bei der nahen Verwandtschaft von Abbild und Wirklichkeit uns bestimmen, auch bei Anlässen, welche sich wirklich ereignen, gleiche Empfindungen zu haben. Wer z. B. bei dem Anblick des Bildes einer Person sich lediglich an der schönen Gestalt erfreute, dem wird auch der Anblick der Person selbst, deren Bild er betrachtete, angenehm sein? Mi'nos S. 318 8, daß noch einige Bruchstücke von Liedern unter dem Namen des Olympus mit ihren durchaus orgia'stischen alten Melodieen bekannt waren. Es waren wohl die einzigen Überreste der alten Musik 'in jener Zeit. S. Volkmann zu PlutarchS Schrift von der Musik S. 83 und 84 und die Ausleger zu Platons Gastmahl S. 215. 5. Anspielung auf den Vortrag epischer Dichtungen durch Rhapsoden ohne Musikbegleitung. Vgl. Ed. Müller, Geschichte der Theorie der Kunst bei den Alten, T. 2, S. 346 ffi; Biese II, 563. 6. In diesem Umstande liegt 'nach Aristoteles das Bildende und Lauternde der Musik und der anderen Künste. Die in uns liegende sittliche Kraft bedarf der Übung. Diese Übung geht nicht so gut vor sich, wenn wir sic an den Vorkommnissen der Wirklichkeit vornehmen; denn diese sind 7. Dazu kommt noch ein Umstand. ' In den übrigen Gegen- ° ,ständen unserer sinnlichen Wahrnehmung, z. B. in dem, was man fühlen und schmecken kann, sind dergleichen Ähnlichkeiten mit dem Sittlichen nicht enthalten; und selbst in dem durch das Gesicht Wahrnehmbaren sind es nur wenig. Denn das.sind Gestalten, und als solche sind sie nur in geringem Grade und nicht bei allen Gegenstand sittlichen Empfindens. Auch sind das nicht wirkliche Darstellungen der sittlichen Zustände, sondern die sich bildenden Gestalten und Farben sind vielmehr nur Zeichen des Sittlichen, wie sie auch allerdings äußer- . lich am Leibe im Zustande des Affektes angetroffen werden,. Indessen ' kommt hier doch viel auf den Gegenstand an, der zur Anschauung vorgeführt wird. Die Jugend darf nicht die Werke eines Pau'son anschauen, sondern die des Polygnostos? oder sonst eines. Malers und Bildhauers, der seinen Charakteren einen sittlichen Zug zu geben versteht. 8. Dagegen sind in den Melodieen selbst schon Nachahmungen des Sittlichen enthalten. Und dies ist einleuchtend. Denn schon die Natur der Tonarten ist so verschieden, daß man beim Anhören verschieden gestimmt wird und uns bei der einen nicht so zu Mute ist, wie bei der andern; sondern bei einigen, wie bei der mixoly'dischen befinden wir uns mehr in einer traurigen und gepreßten, bei den undern mehr in einer weichen und aufgelösten Stimmung,wie z. B. bei .ec den-üppigenlTonarten, während eine andere uns vorzugsweise in eine ' teils -selten/ teils getrübt. -Die Kunst ist ,aber immer zur Stelle und ihr - Wesen ist rein. Sie ist daher die beste. Übnngövorschule für unsere sitt- ' Uiche Bildung und Läuterung/ Man/sicht hier in Aristoteles den Vorläufer unseres Schiller/ohne daß dieser die-Politik des Stagiri'ten je ! gelesen hätte. - 7. Die berühmten Maler Pauson von Ephesus und Polygnotos von Tha-sos" blühten kurz vor Aristoteles'Zeit. In der Poetik unseres Autors, - Kap. 2--wird der CharaktdrihrerDarstellungen-in der Kürze so-bezeichnet: PolygnotdS bildet Ideals,- Pauson Karikaturen, Di ony'sius Portraits. " krates aber in Pla'tons Staat ° irrt, wenn er neben der phrygischen nur noch die dorische beibehalten wissen will, um so mehr da er unter den Instrumenten das Blasinstrument verworfen hat. Die Wirkung der phrygischen Harmonie ist ja unter den Harmonieen dasselbe, was unter den Instrumenten das Blasinstrument ist. Beide sind wildaufregender, leidenschaftlicher Natur. 9. Dies beweist auch die Poesie. Alle bakchische Poesie und alle derartige poetische Bewegung verlangt vorzugsweise das Blasinstrument als Begleitung, und unter den Harmonieen wählt sie sich zum angemessenen Ausdruck die phrygischen Weisen, wie denn der Dithyrambus anerkannt als phrygisch gilt. Und hierzu führen die Männer vom Fach viele Belege an, unter anderen auch deu, daß Philo'xenus, als er es unternahm, einen Dithyrambus „DieMyser"^, in der dorischen Harmonie zu komponieren, damit nicht zustande kam, sondern unwillkürlich wieder heraus und in die phrygische als die entsprechende Harmonie zurückfiel. 10. Bon der dorischen aber urteilt man einstimmig, daß sie am meisten den Charakter der Ruhe und der sittlichen Männerwürde besitze. Als erklärte Anhänger und Durchführer jenes Prinzips, welches die Mitte zwischen den Extremen hält, werden wir, da die dorische Harmonie diese Stellung zu den übrigen Harmonieen hat, natürlich auch die dorischen Melodieen als vorzugsweise geeignet für den Unterricht der Jugend erkennen. Wir fassen hier zwei Gesichtspunkte ins Auge, das Mögliche und das Schickliche, welche einen jeden einzelnen zu dem, was er treiben soll, vorwiegend bestimmen müssen, und dazu kommt für das eine wie für das andere noch ein drittes bestimmendes Element, die Altersstufen. So z. B. fällt es den vom Alter Angegriffenen nicht leicht, die starktönigen Harmonieen zu singen, sondern die Natur weist solche Personen auf Harmonieen sanfteren Gesanges hin. Es haben daher einige Musikverständige dem Sokrates auch mit 9. Platons Staat S. 399; vgl. Ed. Müller a. a. O. S. 244; Kapp S. 181 fg. 10. Dithyramben waren Lieder vorzugsweise zu Ehren des Bacchus. Sie gehörten zu der freiesten und kühnsten Gattung lyrischer Poesie und bedurften dazu der phrygischen Begleitung. Der des Philoxenus hieß Achtes Buch. Siebentes Kapitel. 459 Recht den Vorwurf gemacht, daß er die sanfteren Harmonieen für den Unterricht verwarf, weil sie nach seiner Meinung die Seele in Trunkenheit wiegten, womit er nicht die eigentliche Wirkung der Trunkenheit" (welche eher leidenschaftlich aufgeregt macht) bezeichnen will, sondern das Abgespannte uud Matte in dieser Musik. Man hat also für die künftige höhere Altersstufe auch solche Harmonieen und Melodieen kennen zu lernen. Desgleichen auch diejenige, welche für die Altersstufe des Knaben paßt, weil sie Sinn für das Anständige verleiht und zugleich Bildung zu geben vermag, eine Eigenschaft, welche die lydische Harmonie vorzugsweise zu enthalten scheint. Hieraus ergeben sich folgende drei Hauptbestimmungen der musikalischen Erziehung: die richtige Mitte, das Mögliche und das Gemäße." — nach Schneiders Verbesserung „Die Myser". Philoxenus selbst war ein berühmter Dithyrambendichter, gebürtig von der Insel Kythe'ra, Zeitgenosse des Platon. 11. S. Platons Staat III, 398, welche Stelle Aristoteles ganz richtig gewürdigt hat. 12. Hier bricht das Aristotelische Werk ab. Daß die Abschnitte über Erziehung nicht vollständig erhalten sind, sah schon der älteste lateinische Übersetzer (s. d. Ausgabe von Ad. Stahl S. 223). Auch hatten wir bereits früher zu bemerken, daß Aristoteles selbst auf Auseinandersetzungen in seinem Werke hinweist, welche jetzt fehlen, z. B. 7, § 5 und VII, 15, 9. Uber äie Anabenkiebe. Vgl. Politik II, 7, 5 und VII, 14. Aristoteles spricht hier sehr ruhig von der Knabenliebe, wie von jeder andern Wirklichkeit. Es ist dies einmal seine Weise, und dann war die Knabenliebe bei den Kretern ein zu Recht bestehendes Institut, über welches E'phorus bei Stra'bon X, 489 f. ausführliche Auskunft giebt. In Kreta ist das Institut in allen seinen Hergängen geordnet. Dee Liebhaber überredet nicht, sondern er raubt nach seiner drei Tage vorher den Anverwandten verkündeten Absicht den Knaben, gerade wie in Sparta die Bräute geraubt wurden. Die Anverwandten widersetzten sich nur zum Scheine, der Liebhaber bringt den Knaben in sein Männcrgemach (Andrei'on), nimmt ihn auf seine Güter oder zur Jagd ins Gebirge, schenkt ihm ein Kriegskleid, ein Trinkgefäß und einen Stier. Dies waren die vom Gesetze bestimmten Geschenke; aber viele Liebhaber gingen darüber hinaus und schenkten sich arm. Es galt für einen schönen Knaben aus guter Familie schimpflich, keinen Liebhaber zu finden. Das schöne Verhältnis artete aber hier so furchtbar aus, daß Aristoteles dem Gesetzgeber die Absicht unterlegen konnte, als habe er dadurch die Vermehrung der Population aufhalten wollen. So sehr diese Ansicht unser Gefühl verletzt, so ist sie doch ganz im Geiste der dorischen Verfassung. Diese mar aus allen Kräften bestrebt, das Gleichgewicht zwischen Bevölkerung und Eigentum, zwischen der Zahl der Familien und der Landlose (-/.Xspoi) auf jede, selbst die gewaltsamste Weise zu erhalten. Die Knabenliebe, heute ein Laster übertriebener Zivilisation, wird bei allen alten Völkern angetroffen. Aber nur bei den Griechen allein ist sie ein Institut der Erziehung, genießt die Achtung des Staates und der Gesetzgebung, wird als ein anerkanntes Erziehungs- Über die Knabenliebe. 461 mittel benutzt und durch Poesie und Kunst idealisiert und verklärt. Nirgends wird die reine Knabenliebe so gepriesen, nirgends die unreine so verachtet und so streng bestraft als bei den Griechen. Aber auch in ihrer reinsten Form war dieser Liebe doch immer Sinnlichkeit beigemischt, und trotz der strengsten Strafen artete sie in allen griechischen Staaten aus, und die mit dieser Ausartung verbundenen Verbrechen wurden mit einer unser Gefühl verletzenden Nachsicht beurteilt. Die späteren Griechen haben vieles aus ihrem Vater Home'r in die Wirklichkeit eingeführt, aber auch manches, was dort als leuchtendes Vorbild aufgestellt ist, nicht erreicht, und darunter befindet sich das schöne eheliche Leben des Ody'sseus und der Pene'lope. Sie ließen in der historischen Zeit, wie noch viele Jahrhunderte nach ihnen, und wie zum Teil noch bis auf den heutigen Tag geschieht, dem Weibe nicht die ihm gebührende Würdigung widerfahren. Aus der Gehalt- und Reizlosigkeit der Ehe, aus dem in allen griechischen Staaten mangelhaften Familienleben, in welchem oft nicht einmal derselbe Tisch Vater, Mutier und Kinder vereinte, und besonders aus der sehr übertriebenen Bevorzugung des männlichen Geschlechts, des Jünglings, des Mannes vor dem Weibe ging die Entartung der Knabenliebe mit Notwendigkeit hervor. Und doch dürfen wir sie nicht zu hart beurteilen: war doch diese Knabenliebe, die ganz in den Formen der modernen heutigen Geschlechterliebe unser Gefühl verletzend auftritt, das ursprüngliche ewige Gefühl der Liebe, das von seiner rechtmäßigen Stelle gleichsam vertrieben, sich der Menschennatur an Unrechter Stelle bemächtigte. Sie war ein Staatsinstitut und verschwand daher mit dem Verfalle des alten Staates, um schon bei den Griechen der Frauenliebe den Platz zu räumen. Die neuere Komödie schweigt vollständig über sie. Sie war ein Irrtum in der sonst so klaren Menschennatur der Griechen und wurde bei ihnen mit ebenso geringem Abscheu betrachtet, als leider von uns unser Prostitutionswesen noch immer betrachtet wird. Livxsk. LeL'ätrmrrLS > ! l-angenselieiliE VenIagZduolikullg, (?ro5. 8. IiLuxsvsoksIät) L2LI-II7 3^7 48, ÜLllssods Zbrrtsss 17. 8x>^s:!a1 - von OriLillLl-LUksmittsIü für ÜL8 Lluöium ususrsr 8prL6dsn u. I^NsrLtursll, uvisr ds- soväsrsr ösriLokslotiULUvs äss pdonsUsoLsL Lxsivms äsr sßojö 01188uillt- jl,UUA6I180lltziät neusten öeutscksn ÜberseUunAen ssmlücksr Ariscstlscstsn uncl röm. K!ssr!I'. 2luszug aus dem Verlagskataloge, der gratis und franko zur Verfügung steht. Inhalt: Engl. u.frz.Unt.-Briefef. Deutsche S. 1-4.- DeutscheUnt.-Briefe f. Deutsche S.5.- Wörterbüch. S. Ku. 6. Litt.-Gesch.S-6. - Vokabularien, Schulgrammatiken u. div. sonst. Hilfsmittel S. 6 u. 7. - Langensch. Klassiker-Bibl. S. S. I. Ärigmal-Unterr.-Vkikse für das ZelWudimn ZmaDsmek. Englisch oder Iranzöfisch für Deutsche. (seo s.) Lii § Ii 8 vb 8 °.) vn. O. van Oalsn I-Isnt'/ I-Ioycl unä O. I-Ln§ 6 nseli 6 iclt Li-ok., Llltglieä äsr voi- ^ Vrok., Llitel. ä. 6rss. kür (8etti 1856 uIILü-Iirlleli neu nnkselext.) I. Lursu8: Lrisk 1—18 (Lektion 1—36.) Lrntis-Lellnxe Liun I. Lur8U8: I. Lei!.: 2^6 Äe/iecr^e-'. II. Lur5U8: Lriek 19—36 (L6ktion37—72) uuä ein ea. 12 006 I7s.t:1i^6i8s eutdal- tenäeg alpiiabeti8o1i63 -L'cre/t-'SA'ts^s»'. 6rnti8-ve1InA6n xum 36. vrieke: II. Beil.: /)As-t7o/-!Äs(323.); ru Lr. 16: III. Leil.: LVo-i/.-Ii/uste-- (44 8.); II. knr 8 N 8 : Lriok 19—36 (Lokt. 37 — 72 ) unä ein ou. 12 000 Uaolirvoiss olltlurl- tolläes alxiiabotioolios SasIri-sA-sIe-'. Vi-ntis-Iteiln^on v.nin 36. Lrleks: IV. Heil.: Ltai-stsII. ck. /"i-s..-! (24 3 .). V.Lsil.: l6868 V6r26ie1nri8 drinzt xl6ie^26itix: äi6 ^NFllds von 6L. 650 Or§nnon d6r kaeii- wi386l^kti. nnä xoiit. I'r688v, 80 wi 6 dis XrtM6n von oa. 700 Leltulmnnnsi'n und Ailnllvi'n der Wissenseknl't üdorkauxt, wsicds äi686 Ilntorr.-Liioks empkslilen. Bestandene Examina. Wie der gratis zur Verfügung stehende Prospekt durch Namensangabe nachweist, haben Viele das Examen als Lehrer des Engl, oder Franz, „gilt" bestanden, lediglich ans Grund des durch d. Studium unserer Unterrichtsbriefe hierin erworbenen Wissens und Könnens. Allgemeine Urteile über die Methode. Der König!. Bayr. Staats- und Untcr- richtsministcr Herr vr. von Lutz, Exzellenz: „Meiner Überzeugung nach hat die Mcth.T.-L. wesentlich dazu beigetragcu, den Austausch der Ideen unter den betrcssenden Nationen zn erleichtern und zu befördern." "1 n. A. : Ritterircuzl. Kl. d. Kgl. Bayr. Verdienstordens : — Ritterkreuz des Kgl. Grch. Erlöserordens; — Ritterkreuz in Gold des Greith. Meekl. HausordenS d. W. Herr Gcheimrat vr. Feodor Wehl im Feuilletond. „Dresd. Konst. Ztg.": „Hier ist es derErsolg,d er sürdicSache spricht, und wenn wir eine Beifügung uns zu machen erlauben, so ist es nur die, daß wir unsere Bewunderung aussprechen übcrdie Art und Weise, mit welcher die Sprachlehre gewissermaßen in den Geist der Zeit aufgegangen ist und sich da mit imponierendem Geschick die Intelligenz zu eigen gemacht hat, die in der heutigen Welt Gemeingut der Menschen geworden ist. Aus sie basierend, handhabt diese Meth. die Regeln der Grammatik und Aussprache mit einer in Erstaunen setzenden Leichtigkeit, ja, wir möchten sagen, mit einer gewissen Anmut des Geistes, derart, daß alles Steife und Verknöcherte der Sprachlehre daraus verloren geht, und diese einem jung und frisch, gleichsam lebenquellend, entgegentritt re. Die Lehrmethode von T.-L. tritt ohne viel Gepäck wie ein Weltmann und Reifender bei uns ein. Sie hat einen leichten Umgangston u. gefällige Manieren. Sic spricht einfach, kurz und schlicht, aber immer so, daß der Geist dadurch angeregt wird, und man gewissermaßen bei dem Sprcchcnlcrnen auch zugleich denken lernen kann. Das Organisatorische und Gymnastische der Meth. beschäftigt u. stählt den Sinn; sie hat entschieden ein philosophisches Element in sich oder doch etwas von den Errungenschaften eines solchen. Das hebt sie über vielehin- aus und gicbt ihr jenes gehobene geistige Leben, daß sie vor viele» andern auszeichnet und ihr die großen Erfolge verschafft, die sie hatte u. noch haben wird." „Diese Briefe verdienen d. Empfehlung vollständig, welche ihnen von Prof. vr. Viichmann, Dir. Tiesterweg, Prof. vr. Herrig, Staatsminister vr. von Lutz, Exc., Staatssekretär vr. v. Stephan, Exc. und and. Autoritäten geworden ist." (Lehrer-Ztg.) „Wer, ohne Geld wegzuwerfcn, wirklich zum Ziele gelangen will,bediene sich dieser Original- Unterrichtsbriefe." (Neue Freie Presse.) Fräulein Ritter, Tochter des Herrn Rektor vr. Ritter zu Nienburg a/W., schreibt unter dem II. März 1892 an Pros. Langenscheidt. (Original englisch.) „Geehrter Herr! ...— Hinsichtlich der engl. Briese muß ich sagen daß dieselben unübertrefflich sind. Auf diese Art Sprachen zu lernen ist ein Vergnügen. Als ich mit dem Studium begann (etwa am 4. Januar 1891), war ich nicht im Stande, auch nur Len kürzesten Satz aus Englisch zu sprechen, und die Aus- 4 (Langenscheidtsche Berl.-B.) Engl, u. Frz. Orlg.-Unterrichtsbr. (Berlin 81s 46.1 spräche hauptsächlich bereitete mir große Schwierigkeiten. Doch schon nach Durchnahme deS ersten Ihrer engl. Briefe war ich ganz glücklich, da derselbe die Anssprache eines jeden Konsonanten ». Vokals in einer so interessanten und klaren Art und Weise lehrt, daß es kaum möglich ist, sich z» irren. Zeder weitere Brief bereitete mir neues Vergnügen. Das Studium des Ganzen setzt den Schüler nicht nur in den Stand, sich verständlich zu machen, sondern ist auch vonmoralischem Einfluß ans seine Energie. Ein Werk wie diese englischen Briefe kann nicht »erschien, die größte Bewunderung u. ein tiefes Dankbarkeitsgesühl gegen den Verfasser bei allen zu erregen, welche dasselbe kennen lernen. Ich war im vergangenen Herbst 3 Monate in London, und zwar bei einer englischen Dame die lein Wort Deutsch verstand. Um so froher war ich, mich mit ihr unterhalten zu können, und mit Genugthuung bemerkte ich, daß die Aussprache,die ich ans dcn Briefe» erlernt hatte, mit der ihrigen übereinstimmtc. Diese Dame sowohl als auch ihre Umgebung fanden meine Anssprache „vonckorkul"u. man wollte mir nicht glauben, daßich Englisch ohne Lehrer gelernt hätte." Herr Lehrer Vage zu Göritz bei Coswig i/A. schreibt unterm 20. November 1801 an Pros. G.Langenscheidt: „Hochg. H.l JchhabeJhreUntcrrichtsbriefe aus meinem einsamen Dorse in aller Stille stir- diert.Ohne auch nur eine engl.Unlerrichtsstunde genommen, ja, ohne auch nur einmal ans einem anderenMnnde englischeWorte gehört zu haben, untcrwars ich mich in der vorigen Woche der Mittclschnllehrerprüsung in beiden Sprachen. Etwas ängstlich hinsichtlich meiner englischen Anssprache trat ich in dcn Prüsnngssaal. Doch, mich fest an die gelernte Aussprache bindend, las ich etwa eine halbe Seite des mir vorgelegten Stückes von Macaulay. Wie ersrcnt war ich, als der Examinierende, Herr Professor Fischer, meine Aussprache sür „gut" erklärte und mich fragte, wo ich dieselbe erlernt hätte. — Gern gab ich ihm natürlich Bescheid." Herr Pros. vr. Hoppe (am Gymnas. zum Grauen Kloster in Berlin) schreibt unterm 24. Nov. 1891 an Prof. G. Langenscheidt: „Ich habe eine Reihe von Zähren der Prüfungskommission sür Rektoren n. Mittclschnl- lehrer als Mitglied für die Prüfung im Engl, und Franz, angchört, und cs sind dabei Leute durch meine Hand gegangen, die sich ihreKennt- nisse ans die verschiedenste Weise erworben hatten; wie dies geschehen war, darüber wurde keine Rechenschaft verlangt. Wenn aber Prüflinge vorhanden waren, die mich Lurch F c r t i g- keit im Ausfassen des im fremden Idiom Geschriebenen od. in d. Wiedergabe des Deutschen in der fremden Sprache, durch Klarheit». Sicherheit in Anwendung der grammatischen Regeln n. namentlich durch Deutlichkeit und Korrektheit der Aussprache überraschten, so erhielt ich sehr oft aus die Frage, wie sich der Prüfling seine Kenntnisse erworben hätte, die Antwort „nur durch das Studium der Langcnscheidtschcn Unterrichtsbriefe." Ich muß nach diesen Erfahrungen den genannten Briefen das günstigste Zeugnis ausstcllcn, nicht nur wegen der Gründlichkeit der Belehrung, sondern auch weil die Methode es versteht, ans eine außerordentlich anregende Weise den Lerneifer des Schülers zu wecken." Herr Pros. vr. kluge von d. Univ. Zena schreibt an Pros. G. L. unterm 19. Nov. 1891: „_Auch in der Darstellung der Aussprache h. d. Vers, viel prakt. Sinn bewährt, u. die Irrwege mod. phonct. Transskriptionsgelüste sind verständiger Weise gemieden." Nachbildungen. I» Deutschland ist es bis jetzt ca. 20 mal vergeblich versucht worden, die Mcth. nach- zuahmen. Keine einzige dieser Nachahmungen hatte irgend einen Erfolg; sie dienten alle nur dazu, das Verdienst der Original-Methode Toussaint-L. in das gehörige Licht zu stellen. Ferner wurde die Mclh.T.-L. von sremder Hand sür fast alle Knltnrsprachen bearbeitet. Die auf Seite 1 genannten Begründer der Methode haben ihre Schöpfung nach d. Grundsätze „wenig, dieses Wenige aber möglichst vollkommen" bis jetzt nur auf Engl., Franz, und Deutsch sürDentsche angewandt. probebricfe. Eine Einsicht in den Probebrics wird jedem, der ohne Vorurteil prüft, darthun, daß diese Briese d. Selbstunterrichte Dorteilebiclen, welche Icincm andern Hilssmittel zur Seite stehen. SE- Probebriefe LIM. (Briefmarken!) portofrei! -WS (Langenscheidtsche Verl.-B.) Wörterbücher. (Berlin 8W 48.) s L. Deutsch für Deutsche. shelltsvlie Lprsokdrlefe von Prof. vr. D. Sanders. Ein Kursus in SO Briefenzu ie ^ IK bis 24 S. Gratis-Beilagen; Geschichte der deutschen Sprache und Litleratur, Wörterb. der Zeitwörter, Register. 680 S., gr. 8°. Nur komplett, in Mappe, 20 M. (Einrichtung rc. wie die d. engl. u. sranz. Orig.-Unterrichtsbr.). Einzelne Briefe werden — ausgenommen Bries 1 zur Probe LIM. — nicht abgegeben. Von den im diesseit. Verlags-Katalog abgcdruckten Empfehlungen hier nur einige: „Wer sich 6—9 Monate täglich eine Stunde mit Ausdauer und Gewissenhaftigkcit dem Studium der Deutschen Sprachbricfe widmet, wird als Preis seiner Mühe die Fähigkeit erlangen, die Meisterwerke unserer Litteratur mit größerem Verständnis, daher auch mit größerem Genuß zu lesen und seine eigenen Gedanken in klarer und anregender Form auszudrückcn" lTahcim, Leipzig). — „Verfasser setzt außer gutem Willen gar nichts voraus" (Hanno- verschcs Tageblatt, Hannover). — „Ebenso unterhaltend als zugleich belehrend" (Rhein. Kurier, Wiesbaden). — „Ein ganz ausgezeichnetes Werk,Las wir namentlich Seminaristen u. Lehrern angelegentlichst cmpsehleu" (Deutsche Schulzcitnttg, Berlin). 2 . M. 8M-WM, Große Ausgabe. knoyklopstllsolies tVörtei-buoii fie l- Osnr. u. üeulsvtien 8praviie von Pros, vr. C. Sachs u. Prof, vr. C. Viltatte. Teil I, sranz.-deutsch nebst Supplement. Von Prof. vr. Karl Sachs. 1959 S., gr. Lcx.-Format. Brosch. 38 M.; in clcg. Halbsranzb. mit Golddruck 42 M. 8uz,z,Ieii>ent hierzu apart, 329 S., gr. Lex.-Form. Brosch. 10 M., geb. 11 M. 50 Pf. Teil II, deutsch-sranz. Von Pros. vr. Cesairc Villattc und Pros. vr. Karl Sachs. 2132 S., gr. Lcx.-Format. Brosch. 38 M.; in clcg. Halbsranzb. m. Golüdr. 42 Nl. SachS-Villatte's Wörterbuch ist im Vergleich zu ähnlichen Werken durchaus ncu und eigentümlich, namentlich in folgenden Punkten: 1. Tie Aussprache ist bei jedem Artikel nach dem phonet. System derMeth. T.-L. angegeben; ebenso das Nötige über die schwierige Verbindung der Wörter unter einander. 2. Wissenschaftliche u. technische Wörter find in einer bisher in derartigen Werken noch nicht erreichten Vollständigkeit erklärt. 3. Vollständigkeit. Sachs-Villattc's Wörterbuch ist das vollständigste aller bis jetzt in Deutschland erschienenen Wörterbücher. Nicht nur enthält es an einzelnen Artikeln etwa '/g mehr als die umfangreichsten scinerVor- gänger, sondern es ersetzt zugleich mehr oder weniger; jedes spez. Fachlexikon; Fremdwörterbuch; Werke über Anssprache, Argot !c. Auszug aus dem Großen Sachs-V.'schcn Wörterbuch. Ganz nach dem Plane desselben untermöglichsterBcibchaltnng aller seincrVor- züge bearbeitet. Berücksichtigt zwar zunächst die Ganz neue, jetzt abgeschlossene Bearbeitung. Bedürfnisse der Schule, nimmt indessen auch thnnlichstansdieAnfordernngendcs praktischen Lebens bedacht, ohne allerdings die ausführlichere Große Ausgabe ersetzen zu können. kne>KIopLlI>8i:l >e8 VVörterduolt tler engl, u. üenisvfieii , Lppsotie von Prof. vr. E. Muret und Pros. vr. D. Sanders. Seit 1891 in Lieferungen L 1 Nt. 50 Ps. erscheinend. ( Besonderer Prospekt hierüber gratis.) 8llppl eme»1-l.exil«m zu allen englisch-deutschen Wörterbüchern. Von Pros, vr. A. Hoppe. 2. Auflage. Erscheint in 4 Abteilungen, ä 8 M. « 8 . « (Langenscheidtsche Verl.-B.) Litterütlir-Geschichtcn rc. !k. tBerli» 8IV 40.) 44/öftefbuvki lief Usuptsesivvieflgkelten in der deutschen Sprache. Von Professor --- vr. D. Sanders. Räumt die vielfachen, im Verkehr sich dar- im Falle der Verlegenheit nachzn schlagen, bietenden sprachlichen Schwierigkeiten dem hin- 422 S. 8°. 4 M., gcb. 4 M. 50 Pf. weg, der sich »nr die leichte Mühe geben will, Osfssismen. Sammlung eigenartiger Pa- 4 -^ riser Ansdrucksweisen mit deutscher Übersetzung. Von Prof. vr. C. Bit- latte. 322 S. kl. 8°. 5 M., gcb. 5 M. 80 Pf. I omlinismon. Ein Wörterbuch der Londoner ^ bzw. engl. Volkssprache. Von Direktor H. Bauniann. 345 S. kl. 8°. 4 M., gcb. 4 M. 80 Ps. Iworterbüolier Lsr krg.v2. ünä siixlisotiov Sxr^ds. Englisch Teil I'. Tcil'll.' Teil III. Teill.' i Teil II. Teil III'. Teil IV'. srz.-dtsch. dtsch.-frz. Land u. Leute inFrankreich. engl.-dtsch^dtsch.-engl. Land u. Leute in England. Land u. Leute in Amerika. ' Mit der Toussaint-Langcnschcidtschcn Aussprache-Bezeichnung. Diese Taschen-Wörterbücher bringen, wie ihr Titel andeutet, vom Notwendigen das Notwendigste. Sie sollen als ein überallhin leicht inilznsührcndcsBuch „aus der Not Helsen", — auch Schülern ein größeres Wörterbuch nach Möglichkeit ersetzen. Tic Teile l n. II beschränken sich auf das rein sprachliche Gebiet, Teil III bzw. IV jeder Spr. dagegen bietet für den Aufenthalt in England od. Amerika bzw. Frankreich jene Kenntnis abweichender Sitten u. Gepflogenheiten, die sürdie richtige Handhabung d.Landcs- sp rache notwendig ist. Wer Teil III bzw. IV kennt, soll gewissermaßen schon vor seiner Ankunft einheimisch sein u. manches Lehrgeld, das der Unkundige im fremden Lande zahlt, ersparen. Teil III bzw. IV jcd. Spr. ä 3 M., alle übrigen Bändchen L 2 M. (cleg. gcb.s. /oosbulmi-e msiitklire. Tciitjch-französisch. 16 S., gr. Oktav. Preis 1 M. —SSE z. LitteralurgWMm. t^runclriss cker 6ssob. ck. engl. 8xr. u. Litt. Von krok. I "- vr. V. vnil vnleu. 40 8., gr. 8°. 75 IV. I^aup ll'mil snr Io äovoloppomont äo la langno öt äs la "- litterat. krau^aisos. 16 p., gr. 8". 75 kl. Diese kleinen, besonders für die Prima der Realschulen bestimmten Litter.-Gesch. bringen vom Wichtigen das Wichtigste. I eitfaäen cker Kesesnelite cker engl, kitterntur von 8toz>kor,I 4. lkrooks, »1.4. ---vsutsob von vr. 4, »luttlüas. 4utorislerts 4nsFad8. 120 8., gr. 8°. H esolilelite lief tleuiselien 8prnvlie u. l-itierstur 4 - 8 okaßularim. 1 »I. 50 kk., gob. 2 »I. von Prof. vr. D Sanders. 155 S. 2 M., gcb. 2 M. 50 Ps. pllfSSeologle >1. krau/. Spruvlio. » - Vooabulairo svstom PllfSSeologle äer enxl. 8z>raaIlS. Hobst » - 8z'stom. Vocabnlar^. Von vr. II. Vörve. 3oitonstllolr rum nobon- stobonäon Vkerlis. 186 8. gb. 2 »I. 50 kk. Viele, welche zwar die engl., bzw. franz. Grammatik kennen, auch über einen reichen Wortschatz verfügen, können die srcmde Sprache doch nicht sprechen: selbst sürdie allergewöhnlichsten Dinge schlt ihnen die übliche, nationale Redewendung. Die Phrascologieen von Schmitz und Löwe kommen diesem Bedürfnisse in einem übersichtlichen Lehrgebäude entgegen. Hobst sz'stomatigus. Von krokossor vr. lierirlinrä 8duultr, 170 8. 2 51. 50 kk., gob. 3 51. (Langenscheidtsche Verl.-B.) Vokabularien re. (Berlin 8 U' 46 .) 7 ^ er kleine l'ouaasi ni-I.angensekeillt. 1) Französisch: Unter Mitwirkung von Prof. G. Langenschcidt von vr. G. van Mnydcn. 2 Bändchen, 18". (Taschensorm.), ä 170 Seit., geb. ä 1 31!. 2) Englisch: Unter Mitwirkung von Prof. G. Langenschcidt von Prof. vr. van Daten. 1 Band, 360 Seit., geb. 1 M. 50 Pf. Diese Bändchen enthalten, unter Wiederholung des Gegebenen in Gesprächen, die notwendigsten engl. bezw. sranz. Vokabeln mit deutscher Übersetzung und Angabe der Aussprache. 5- Zulgriimmattlen. Wü«) I esirbuek der frunr. 8prscbe kür Soliulsn. Von koussnint u. vanxonsollsldt. ^ In 3 4bteilunxou: Xursus I: brosebiort 1 Ll. 50 kk.' Lursns II: brosebiort 2 bl.; Lursus III: brosebioid: 3 bl. Den Grundsätzen des Anschauung?-Unterrichtes gemäß unterstützt dieser Lehrgang den Lehrer in dem schwierigen Punkte der Aussprache, indem er durch die Toussaint-L.'sche Laut- bczeichnung den vom Lehrer gehörten und cingeiibten Laut für den Schüler bildlich fixiert und eine häusliche Vorbereitung auch für die Aussprache ermöglicht. „Das Prinzip der Toussaint-Langenschcidtscheu Aussprache-Bezeichnung ist das einzig wissensch östliche, die T.-L.'sche Mcth. der Aussprache-Bezeichnung die einzige, die ohne Gesahr schulmäßig verwendet werden kann" (Pros. Earrccht, a. Gymnasium zu Wertheim). I ebrduvb der engl. 8pravbe kür 8ebul«n. Von krokossor vr. 4. Hopps, 352 8. >-- 2 bl. 40 kk., göb. 2 LI. so kk. > ebrbuvk der deutselien 8praoke für Schulen. Von Pros. vr. Daniel Sanders. - Nach osfizieller Schreibweise. 3 Stufen: 1. Stufe, 45 S., lart. 40 Ps.; — 2. Stufe, 100 S-, kart. 80 Ps.; — 3. Stufe, 65 S., kart. 50 Ps. s. Diverse sonstige Kilfsmittkl. Hie Lrießet an Nie Nesrik (k)as Lermcben a», Lee-cks). 4 kair)' Vals ok Soma k bv 6ii,eni.ng vionnns. Von krokossor vr. 4. IIvvvs. 134 8., 8°. 1 LI. 20 kk., göb. I LI. 70 kk. IHoSkt'sglie krsnyalse ou kxtraits das prosatonrs at das poatas kran^ais. 4 I'usagg dos -- 4IIomands par 4. de In kontuins. 288 8., 8°. 2 LI., gab. 2,50 LI. Repertoire drsmstigue des eeolos et des xonsionnats äs domoisollos, par LI"' - 6. Nrmxer. 164 8., 16°. 1 Ll. 50 kk., geb. 2 Ll. — Enthält 13 kleine Lustspiele, die sich zur Ausführung in Familienkreisen re. eignen. ^ ngsisvk kür Kaufleute. Von krok.^vr. ^ rsnrvosaebf. Kaufleute. Vonkonsssint 106 8. gr. 8°. 2 Ll., gob. 2 Ll. 50 kk. und Vanxeu- eelieidt. S68. gr.8°. 2Ll.,gsb.2Ll.50kk. Bietet deutschen Kausleuten, welche die französische bzw. englische Umgangssprache bereit? kennen, das zur Beherrschung der sremdcn Geschästssprachc erforderliche Material. vobtvlerige lidungsstüeße zum übersetzen aus dem Deutschen ^- ins Französische. Von A. Weih Oberlehrer. 8°. 144 S. 2 M., geb. 2 31!. 50 Ps. !! volilüssel hierzu: O- (82 S.) M. 1,50, geb. M. 1,70. Abriss der deutschen Silbenmcssnng und Vcrskunst. Von Pros. vr. Daniel Sanders. »V- 145 S., gr. Oktavsormat. 2 M. 50 Ps., gut gebunden 3 M. 1/ onjugst!on8MU8ter kür alle Vorba dor kru,,/.. 8z>rnel>e, rogolm. vig unregölmLssigo. kV-Von krok. 6. Vungonsdividt. Llit 4ngs.be der Lusspraobo zoder aukgekübrton Leitkorm und kerson. 56 8., gr. 8°. kreis 1 Ll., geb. 1 Ü. 40 kk. 7. LangensSMWSMigtZkk siimlWk griH. u.röm. Klassiker. Iiriixeiisckeiitt^ Llbliotlielr xvieeli. «»L r»M. Llassllcev (U. o. Humboldt.) (Die vor dem Autor stehende Zahl bedeutet die Nummer der Bände! die hinter demselben die Anzahl der Lieferungen, die der betr. Autor umfaßt. Der Accent st) bezeichnet die betonte Silbe.) Griechische Dichter. 1 Istfchslos ( Aso'p 2^ Hcsio'd 3 ( Theo-gn,- st 8-8 9-73 74-75 re rr-rs ( Theokri't Luri'pides 52 Home^r 20 pi'ndar 9 So'phokles 33 Grie chischeProsaiker. ?9 73 20-26 Aristo'teles 27 Arria'n Demo'sthenes72 Diodo'r 73 -rs 35-36 37-38 39-42 43-48 49-sr 52-55 56-57 58-6r Lpikte't Mark Aure'l Herodia'n Iso'krates t^ku'rgos pla'to pluta'rch poly'bius Thuky'dides 73 Römische Dichter. S2j Latu'll 3 Hora'z 7 63 Iuvena'lis so bst 7 bss 6 pe'rstus 3 phä'drus 2 66 Martia'lis 76 67-69 Vvi'd 33 70-73 stb 6 6 Tibu'llus 3 75 12 76 1« Römische Prosaiker. 77 Lä'sar 77 78-Z3 Ti'cero 760 / Lorn. Ne'pos 3 94^ Lutro'pius 3 i Duintilia'n 95 Lu'rtius 96 Justi'nus 97-707 ti'vius 702 pli'nius Sallu'stius I0»l velle'jus Vi ctor 770 Vitru'vius 703 704-5 706 707-8 VezttgsbedingMlgeu d. LangenscheidtscherrKlassiker-Bibliothek. I. Ginzetne Aestanüteite nacbAnswaht. broschiert: 776 6 Lieferungen a 35 Pf. L. Aobunüen: 770 höchst solide Halbfranz- bände* mit echter Rückenvergoldung? 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