Siebentes Buch. Zwölftes Kapitel.
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öffentlichen und belebten Platze liegen. Ein solcher Ort ist derMarkt der Bedürfnisse. Denn jenen oberen Versammlungs-platz wollten wir von allem geräuschvollen Treiben frei wissen, dieserdagegen soll den notwendigen Geschäften gewidmet sein.
4. Die gedachte Anordnung hat sich nun auch in dem Land-gebiete zu wiederholen. Auch hier müssen die Obrigkeiten, mit ihrenverschiedenen Namen von Waldaufsehern, Feldaufsehern, Wachthäuserund dabei Speiselokale behufs der Aufsicht haben; und die teils denGöttern, teils den Hero'en geweihten Heiligtümer müssen hier unddort auf dem Lande verteilt sein. Es ist unnötig, sich bei diesen Dingendadurch lange aufzuhalten, daß man in ein ausführliches Detail ein-geht. Man kann das alles sich recht gut ausdenken, aber nicht ebensoleicht ausführen. Beim Denken läßt man seinen Wünschen freienLauf; Ausführung und Erfolg aber hängen vom Zufall ab. Wirstehen daher von einer weiteren Ausführung dieser Dinge für jetzt ab.
Zwölftes Kapitel.
Wir wenden uns zur Staatsverfassung selbst und müssen an- Kn»,geben, welches und wie beschaffen die Glieder eines Staates sein Emüssen, wenn dieser glückselig sein und wohl verwaltet werden will.
Man erwäge hier, daß das „Glück" überall auf zwei Bedingungenberuht, einmal darauf, daß das Ziel und der Zweck der Handlungenrichtig bestimmt sei, und dann, daß man diejenigen Handlungen,welche zum Zwecke führen, finde. Es ist sehr möglich, daß beideBedingungen miteinander in Übereinstimmung, und möglich, daß siemiteinander in Widerspruch stehen. Manchmal ist das Ziel ganz gutgesteckt, aber man vergreift sich in den Mitteln, um es zu erreichen;und ein andermal greift man in den zum Ziele führenden Mittelnganz und gar nicht fehl, aber man hat sich ein falsches Ziel gesteckt.Zuweilen sind Zweck und Mittel gleich falsch, wie es denn z. B. in der
Ausdruck „Astyno'm", auch wenn der Beamte mit der Aufsicht etwa überdie Straßenreinigung u. dgl. betraut war.