Siebentes Buch. Zehntes Kapitel.
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und bei den anderen ein überwiegendes, nicht anständiges Interessesür den gefährdeten Besitz? Daher besteht in manchen Staaten einGesetz, nach welchem die Grenzbewohner nicht zur Beratung derKriege gegen die Grenznachbarn zugezogen werden, weil ihr einseitigesInteresse sie zur ersprießlichen Teilnahme an einer solchen Beratungungeeignet mache. Auf diese Weise also muß, aus den angeführtenUrsachen, der Landbesitz eingeteilt sein.
9. Zur Bestellung der Ackerfelder nimmt man, wenn manüberhaupt die Wahl hat, am besten Sklaven. Doch müssen diese nichtalle von einem Volksstamm, auch nicht Menschen von Mut undSelbstgefühl sein; dann sind sie sowohl brauchbar zur Arbeit, als auchEmpörungen von ihnen nicht zu besorgen. Das nächste beste sindFronbauern aus dem Auslande von ähnlicher Beschaffenheit wie dieersten. Von diesen müssen die auf Privatgrundstücken lebendenPrivatsklaven, die auf dem Gemeindelande Staatssklaven sein. Wieman aber die Sklaven zu brauchen habe und weshalb es besser sei,daß allen Sklaven als Lohn ihres Wohlverhaltens die Aussicht aufdie Freiheit eröffnet sei, werden wir später sagen?
Zehntes Kapitel.
Daß eine Stadt zugleich mit dem Festlande und init der See Kap.und ebenso mit ihrem gesamten Gebiete in möglichst guter Verbindungstehen müsse, ist oben gesagt worden? Will man ihr aber an und
7. Die Spartiaten hatten etwas Ähnliches im Sinne, wenn sie den-jenigen ihrer Periöken, die sic am meisten ehrten, die GrenzlandschaftSkiri'tis (zwischen dem oberen Europas und dem Ö'nusthale) zum Wohn-sitz anwiesen. Sie sollten das Land gegen die A'rkader verteidigen unddie Pässe nach Arkadien und Airgos bewachen. Dafür hatten sie die Ehreim Heere mitzuziehen, dessen linken Flügel sie bildeten. S. O. Müller,Dorier II, 242 ff.
8. Dies ist entwickelt in den Öcono'micis I, 5. Aristoteles ist keinblinder Verfechter der Sklaverei. Eine bestimmte Dienstzeit und Aussichtauf endliche Freiheit soll dem Sklaven Lust zur Arbeit geben. Es soll dasMenschliche in ihm geachtet werden.
I. S. Kap. 5, 8 2 ff. dieses Buches.