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Aristoteles, Politik.
Hiermit sind nun die für das Bestehen eines Staates unent-behrlichen, sowie seine wesentlichen Bestandteile angegeben. Land-bauer, Künstler, Handarbeiter aller Art müssen in den Staaten vor-handen sein; aber organische Bestandteile derselben sind der dieWaffen führende und der beratende Körper. Und jeder dieser beidenist gesondert, teils für immer, teils wechselnd.
Neuntes Kapitel.
Azp Es ist keine Entdeckung der Staatsphilosophen von heute10 oder von gestern, daß der Staat in Klassen geschieden und derdie Waffen führende Teil von dem das Land bestellenden getrenntsein muß. Zn Ägypteni besteht diese Einrichtung bis auf denheutigen Tag, ebenso in Kreta; in Ägypten ward sie, wie es heißt,durch Seso'stris^, in Kreta von Mi'nos durch einen Akt der Gesetz-gebung so begründet.
2. Alt scheint ferner auch die Einrichtung der Tischgenossen-schaften, die in Kreta um die Zeit von Minos' Regierung entstandund in Italien noch auf weit ältere Zeiten zurückzuführen ist. DieGeschichtskundigen 3 der dortigen Landesbewohner erwähnen einenalten König von Öno'trien J'talus, nach welchem die Bewohner ihrenNamen Önotrer mit dem der J'taler vertauscht hätten, und dieserKüstenstrich von Europa, soweit er sich zwischen dem Skylletischen und
1. Dem nach der Meinung der Alten ältesten Staate.
,2. Diese Stelle ist bei Duncker, wo er von der Kasteneinrichtungder Ägypter handelt (Geschichte des Altertums I, 49 f.), nicht in Betrachtgezogen. Sie dient vielleicht dazu, die abweichenden Berichte Herodots undDwdo'rs über die Kasten zu vereinigen. Wenn Aristoteles von seiner Zeitredend von Ägypten sagt, baß der den Acker bebauende und der die Waffenführende Teil der Bevölkerung getrennt seien, so müssen wir ihm das glauben.
3. Aristoteles schöpfte seine Nachrichten hier wohl aus Anti'ochusvon Syraku's, der um Ol. 90 lebte und eine Geschichte von Italien undSizilien schrieb. Über Aristoteles' Benutzung des Antiochus vgl. Niebnhr,Römische Geschichte I. 27; 40; 41; 131.