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4 (1895) Politik
Entstehung
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Siebentes Buch. Fünftes Kapitel.

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sie weder eins mit der Stadt, noch auch allzuweit von ihr entferntsind, sondern durch Mauern und dergleichen andere Befestigungswerkebegrenzt werden. Es liegt zu Tage, daß jeder aus einer solchen Ver-bindung etwa entstehende Vorteil auch der Stadt zu gute kommenwird, sowie daß ein etwaiger Nachteil durch Gesetze leicht abgewendetwerden kann, welche angeben und bestimmen, welchen Bürgern eingegenseitiger Verkehr zu gestatten sei und welchen nicht?

6. Was die Seemacht betrifft, so ist der Besitz einer solchen biszu einer gewissen Höhe offenbar im höchsten Grade nützlich. EinStaat muß nicht nur für sich selbst, sondern auch für manche seinerNachbarn furchtgebietend und helfend auftreten können, zu Lande wiezur See. Wie weit aber die Stärke und Größe einer solchen Seemachtzu gehen habe, muß nach dem Leben des betreffenden Staates be-messen werden. Soll derselbe die Führung übernehmen und lebhaftin die Politik eingreifen, so ist eine diesem Wirkungskreise angemesseneHöhe der Seemacht für ihn eine Notwendigkeit.

7. Dagegen ist jene Volksmenge, wie sie aus dem Schifferpöbelerwächst, für die Staaten nicht notwendig, und dürfen diese Leutekeinen Teil der Bürgerschaft ausmachen. Ich rede nicht von denSeesoldaten, welche ohnehin als freie Leute auch zum Landheere zuFuß gehören und im Seedienst Oberbefehl und Leitung haben, sondernvon den Matrosen, welche dem Staate, wenn er eine Menge vonHörigen und den ackerbestellenden Leuten besitzt, dann aus diesenauch in Fülle zu Gebote stehen. So sehen wir dies heute auch ineinigen Städten, z. B. in der der Herakleo'ten^ wirklich bestehen.

3. Aristoteles hat hier den Pirä'eus im Sinne, welcher von der mitihm durch Mauern verbundenen Stadt anderthalb Stunden entfernt war.Dieser Hafenort hatte aber auch seine eigenen Festungswerke und Mauernund war die eigentliche Hafen- und Schifferstadt Die Piräeusstadt wardmit der Zeit immer regelmäßiger gebaut, hatte schöne Straßen, war aberder Sitz des pöbelhaften Schifferlebens, so daß den Bürgern aus der Stadtdas Bleiben im Piräeus über Nacht eine Zeitlang bei Todesstrafe verbotenwar. Die Hafenstadt hatte eine Warenhalle, Kornmagazine, ein Zeughaus,Theater, Tempel, Säulenhallen und Bäder. Die kolossalen Befestigungenlassen sich in den Umfangsmauern noch jetzt Nachweisen.

4. Es ist die Stadt Hcrakle'a am Po'ntns gemeint, deren Aristotelesschon oben (Buch V, Kap. 5, § 5) Erwähnung gethan hat. Näheres über