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Aristoteles, Politik.
gelegen nach der einen bereits angegebenen Bestimmung, daß sie, umüberallhin Hilfe schicken zu können, der Centralpunkt sei, auf den sichalle mit ihm in Verbindung stehende Örtlichkeiten beziehen. Eineandere Bestimmung betrifft die Zufuhr der Feldfrüchte, ferner denTransport des Holzbedarfs, oder welcher Artikel sonst für den Arbeits-betrieb in einer Stadt erforderlich ist — alles dies muß leicht zurStelle geschafft werden können.
Z. Ob für gesetzlich wohlgeordnete Städte die Verbindung mitder See nützlich oder schädlich sei, darüber wird häufig Zweifel er-hoben. Nach einigen Stimmen ist die fortwährende Anwesenheitvon Fremden, die unter anderen Gesetzen erzogen sind, der gesetzlichenOrdnung nicht zuträglich, ebensowenig als die große Menschen-menge, denn eine solche entstehe aus dem Seeverkehr einer Masse insAusland reisender und vom Auslande herbeiströmender Kaufleute,sei jedoch einer guten staatlichen Ordnung entgegen.
4. Sieht man von dem Eintreten dieser Übelstände ab, somöchte allerdings die Verbindung einer Stadt und ihres Gebietesmit der See sowohl für die Sicherheit als für ihre reichliche Ver-sorgung mit den Lebensbedürfnissen unzweifelhafte Vorzüge darbieten.Denn wenn dem angreifenden Feinde mit Erfolg begegnet werdensoll, so muß denjenigen, welchen geholfen werden soll, die Hilfe aufbeiden Wegen, zu Lande und zur See, leicht geleistet werden können;und wenn es darauf ankommt, die Gegner selbst zu schädigen, sowird, wenn dies auf beiden Wegen zugleich nicht möglich, doch aufdem einen oder dem andern derjenige Staat dies eher thun können,dem beide Wege offen stehen. Ebenso gehört es zu den Notwendig-keiten, daß ein Staat sich die bei ihm nicht vorhandenen Produktedurch Einfuhr verschaffe und daß er sich seines Überflusses durchAusfuhr entledige; für sich nämlich und nicht für die anderen soll derStaat handeltreibend sein.
5. Wo man dagegen allen einen Markt bei sich eröffnet, da thutman es, um die Staatseinkünfte zu steigern; wenn aber ein Staat aufsolchen Gewinn nicht ausgehen soll, so darf er einen solchen Stapel-platz auch nicht besitzen. Ünd so sehen wir denn auch heute in derWirklichkeit, daß viele Landgebiete und Städte Ankerplätze und Häfenvon einer für die Stadt so eigentümlich günstigen Lage besitzen, daß