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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

Größenverhältnis ein Fahrzeug entweder durch seine Kleinheit oderdurch seine übermäßige Größe zu einer guten Fahrt untauglichmachen wird.

7. Ähnlich ist es mit dem Staate. Besteht er aus zu wenigenBewohnern, so ist er nicht selbständig, und das soll er doch sein; be-steht er aus zu vielen, so besitzt er diese Selbständigkeit in Bezug aufdas Notwendige wohl als Völkerschaft, aber nicht als Staat; dennvon einer Verfassung würde da wohl nicht gut die Rede sein können.Wer sollte eine so ungeheure Masse als Feldherr befehligen? WerAusrufer sein, ohne eine Stimme wie Ste'ntor zu haben? Einwirklicher Staat bildet sich daher erst von dem Augenblicke an, da dieAnzahl der Einwohner diejenige Größe erreicht, in welcher sie, ohneweiteren Zuwachses zu bedürfen, selbständig wird, um ein glücklichesLeben im bürgerlichen Vereine zu führen. Es kann auch einen Staatgeben, der diesen an Anzahl der Bewohner übertreffend als größererStaat besteht; aber dieses Steigen geht, wie gesagt, nicht ins Grenzen-lose fort, sondern hat seine Schranke, und wo diese zu setzen sei, wirddurch die Betrachtung der Aufgaben eines Staates ohne Schwierig-keit erkannt. In ihm ist die Thätigkeit zwischen Herrschenden undBeherrschten geteilt, und den ersten fällt dabei das Anordnen undEntscheiden zu. Zu der Entscheidung der Rechtsverhältnisse aber, so-wie zu einer nach Würdigkeit anzuordnenden Verteilung der Staats-ämter ist eine gegenseitige Kenntnis der Bürger untereinander uner-läßlich; denn wo das nicht der Fall ist, da muß es um die Verwaltungund um das Recht schlecht bestellt sein, da in beiden Zweigen einunvorsichtig willkürliches Verfahren, wie es bei einer allzu großenVolksmenge offen zu Tage liegt, das Recht verletzt.

8. Hier wird es auch Fremden und Schutzgenossen leichter, sichin die Bürgerschaft einzudrängen, weil bei der übermäßigen Volks-masse eine Einschwärzung keine Schwierigkeit hat. Wir ziehen alsoden Schluß und behaupten: Die beste Begrenzung eines Staatesenthält eine Bevölkerung, welche bei möglichster Größe für den Zweckder Selbständigkeit zugleich leicht übersehbar ist. Soviel von derBestimmung der Größe eines Staates.