Aristoteles, Politik.
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heit zu behandeln und wie Recht und Pflichten gegen sie wahrzu-nehmen sind. Doch dieser Punkt wird später^ die angemessene Be-rücksichtigung finden, wenn untersucht wird, auf welches Ziel die besteVerfassung gerichtet sein müsse.
Drittes Kapitel.
Eingehend auf die Ansicht derjenigen, welche darin miteinandereinig waren, das tugendhafte Leben für das vorzüglichste zu halten,aber darin auseinander gingen, welches in der Anwendung die Zweckeeines solchen Lebens seien, wollen wir nun beiden Antwort geben.Man erinnert sich, daß die einen alle Thätigkeit in Staatsämternverwarfen i, in der Meinung, das Leben eines freien Mannes sei vondem eines Staatsmannes verschieden und von allen das vorzüglichste,während die anderen dies von dem letzteren aussagen; denn unmöglichkönne, wer nichts thue, in seinem Thun glücklich sein, da glücklicheWirksamkeit dasselbe sei als Glückseligkeit. Beide treffen in gewisserBeziehung das Nichtige, in anderer aber nicht. Es ist wahr, daß dasLeben eines freien Mannes besser ist, als das eines despotischenHerrschers; denn daß man einen Sklaven wie einen Sklaven gebraucht,darin liegt nichts Großes, ebenso wie der Befehl in bezug auf dasNotwendige? nichts Schönes enthält.
2. Unrichtig aber ist es, zu glauben, ein jedes Regiment seiDespotie. Der Unterschied zwischen einer Herrschaft über freie Men-schen und einer solchen über Sklaven ist nichflgeringer, als der zwischendem von Natur freien und dem von Natur sklavischen Wesen selbst, —Verhältnisse, welche in den früheren Untersuchungen genügend bestimmtworden sind. Dagegen ist es gleichfalls unrichtig, das unthätige Lebenüber das thätige zu stellen; denn die Glückseligkeit besteht
5. Vgl. unten Kap. 13 dieses Buchs.
1. S. oben Kap. 2, Z 3.
2. Unter den. Notwendigen ist das ökonomisch Notwendige, sind dieBedürfnisse in Haus und Wirtschaft gemeint.