Siebentes Buch. Zweites Kapitel.
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ihnen selbst soll gerechte Herrschaft walten, betrifft es aber andere, sowird nach dem Rechte nicht viel gefragt. 2'
9. sDie Ungereimtheit dieses Zweckes der rücksichtslosen Unter-drückung springt in die Augen, wenn man erwägt, daß die Naturhier selbst das Richtige gezeigt hallst Sie selbst nämlich scheidetHerren- und Sklavennaturen. Ist diese Scheidung nun naturgemäß,so darf man auch nicht alle Menschen despotisch beherrschen wollen,sondern nur die dazu bestimmten, wie man auch zum Behuf einesSchmauses oder Opfers nicht auf Menschen Jagd machen soll, sondernauf das hierfür zur Jagd Geschaffene, und das ist hier jedes wilde unddabei eßbare Tier. Es kann im Gegenteile selbst ein ganz isolierterStaat glückselig sein, falls er nämlich gut eingerichtet istZ Voraus-gesetzt wird dabei freilich die Möglichkeit, daß es einen solchen isolier-ten, mit guten Gesetzen ausgestatteten Staat irgendwo geben könne.Ein solcher wird alsdann in der Anordnung seiner Verfassung wederauf Krieg noch auf Obergewalt gerichtet sein, danach unserer Annahmedazu gar kein Grund vorhanden ist.
10. Man kann daher alle jene für die Kriegsbereitschaft mitFürsorge getroffenen Anstalten für gut und nützlich halten, darf aberdoch nicht den höchsten Endzweck des Staates in ihnen sehen, sondernhat sie nur als das Mittel für jenen zu betrachten. Der gute Gesetzgeberaber wird es sich zur Aufgabe stellen, dahin zu sehen, wie der Staatund die ihn bildende Art Menschen und jeder andere Verein einesguten Lebens und der für sie möglichen Glückseligkeit teilhaftigwerden. Freilich wird er in der Anordnung gesetzlicher Bestim-mungen manchmal verschieden verfahren müssen. Es hat die Kunstder Gesetzgebung auch das ins Auge zu fassen, wie die Nachbar-staaten, wenn solche vorhanden, je nach ihrer verschiedenen Beschaffen-
2. In dieser Auffassung exzellieren vornehmlich die praktischen PolitikerFrankreichs.
3. Der Ausdruck des Textes leidet an dieser Stelle, wie Schneiderbemerkte, an einer gewissen Anakoluthie'. Es sind einige Worte ausgefallen;aber es leidet keinen Zweifel, daß es etwa diejenigen waren, welche die Über-setzung gibt.
4. Z. B. die heutige republikanische Schweiz.