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4 (1895) Politik
Entstehung
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381
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Siebentes Buch. Zweites Kapitel.

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reich der politischen Forschung und Betrachtung, nicht aber dasjenige,was der Einzelne für sich für erwünscht halten mag. Und da wir es hiermit der ersten Frage zu thun haben, so bleibe jene ein Nebenpunktund diese ein Hauptpunkt unserer gegenwärtigen Untersuchung.

3. Daß nun notwendig die beste Verfassung die sein muß, derenEinrichtung zufolge jeder Mensch sich wohl befindet und glücklich lebt,leuchtet ein; streitig dagegen ist selbst unter denen, welche darin über-einstimmen, daß ein Leben mit Tugend das wünschenswerteste sei, obdas politische und praktisch Ihätige Leben den Vorzug verdiene odervielmehr das von allem Äußerlichen abgezogene, gleichsam innerlichbeschauliche, welches einige für das allein philosophische halten. * In'diese beiden Lebensrichtungen teilen sich, wie es scheint, die am eifrig-sten nach Tugend strebenden Menschen der Vor- und der Jetztzeit,ich meine, in das politische und das philosophische Leben.

4. Es ist nun aber von nicht geringer Wichtigkeit, auf welcherSeite hier die Wahrheit ist. Denn notwendig wird der richtige Sinnsich dem für besser erkannten Ziele gemäß machen, der einzelne Menschebensowohl als der Staat in seiner Gesamtheit. Nun sagen emige,seine Umgebung zu beherrschen, sei, wenn es despotisch geschehe, diehöchste Ungerechtigkeit; geschehe es im Geiste einer freien bürgerlichenOrdnung, so sei es zwar nicht ungerecht, hindere aber den Herrscheran seiner eigenen glücklichen Ruhe. In schroffen Gegensatz hierzutritt die Meinung anderer: das praktisch thätige und politische Lebensei allein das eines Mannes würdige, weil in jeder Tugend und Tüch-tigkeit sich der größere Spielraum der Thätigkeit nicht dem Privat-manne, sondern demjenigen eröffne, der in der Verwaltung der öffent-lichen Angelegenheiten mrd in Staatsgeschäften thätig sei.

5. Neben diese Meinungen tritt die Ansicht derjenigen, welcheeine despotische und tyrannische Weise des Staatslebens für die alleinglückselige erklären; und allerdings ist in manchen Staaten Zweckund Bedeutung der Gesetze ganz darauf gerichtet, die Nachbarn unterHerrenregiment zu bringen. Hiermit hängt auch die Wahrnehmung

I. Anspielung auf Pla'ton und die Platoniker. Vergleiche Aristoteles,Nikoma'chische E'thik VI, Kap. 7, und Biese, Philosophie des AristotelesII, 274.