Lietmttes Luch.
Erstes Kapitel.
Wenn die Frage nach der besten Staatsverfassung mitder ihr gebührenden Sorgfalt behandelt werden soll, so hat ihr zuerstdie Bestimmung voranzugehen, welches das wünschenswertesteLeben sei. Denn so lange dies letztere noch unausgemacht ist, solange wird auch die Frage noch der besten Staatsverfassung not-wendig ungelöst bleiben. Ein höchst glückliches Leben ist die natur-gemäße Folge der glücklichsten Versassungszustände, als Ergebnis derin dieser liegenden Norteile, falls nicht Umstände eintreten, die außeraller Berechnung liegen. Man hat sich also zuerst darüber zu einigen,welches im allgemeinen für alle das wünschenswerteste Leben sei, so-dann darüber, ob dieses Leben für die zum Staate vereinigte Gesamt-heit der Menschen und für den Einzelnen ein und dasselbe sei oderein verschiedenes.
2. Da wir nun glauben, daß über das glücklichste Leben inunseren anderen nicht in den vorliegenden Gegenstand einschlagendenUntersuchungen * mit genügender Ausführlichkeit gehandelt wird, sokönnen wir von dem, was dort aufgestellt ist, auch hier Gebrauchmachen. Und in der That dürfte wohl schon nach der dort getroffenen
I. Im Texte: „in den exoterischen Vorträgen" (X6x-»r).