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4 (1895) Politik
Entstehung
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357
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Sechstes Buch. Zweites Kapitel.

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2. Dazu kommt, daß, falls sie einigen politischen Ehrgeizhaben, dieser durch das Recht, ihre Obrigkeiten zu wählen und zurRechenschaft zu ziehen, vollkommen befriedigt wird, zumal da dieMenge in einigen Staaten, selbst wenn nicht alle Anteil ander Wahl d§r Obrigkeiten haben, sondern nur einige abwechselndvon allen Bürgern durch Wahl bestellt werden, wie in Mantine'a,und nur das Recht der Beratung allen gemeinsam ist, sich hier-bei vollkommen beruhigt. Und doch hat man auch dies für eineForm der Demokratie anzusehen, wie sie denn in Mantinea einstwirklich bestand. ^

3. Für diese oben bezeichnte Demokratie ist es nur eineeinerseits ebenso nützliche als andererseits durch Gewohnheit üblicheEinrichtung, daß das ganze Volk das Recht hat, sich seine Obrigkeitenzu wählen, über ihre Amtsführung sich Rechenschaft ablegen zu lassenund in den Gerichten zu sitzen. Dagegen müssen die höchsten Staats-ämter nur durch Wahl besetzt werden und zwar nach der Höhe des steuer-baren Vermögens, entweder so, daß die höheren Ämter den mehrVermögenden zufallen oder daß ohne Rücksicht auf das Vermögendurchweg nur auf die Fähigkeit gesehen wird, die jedes Amt fordert.Ein Staat, der so verwaltet wird, muß notwendig gut verwaltetwerden denn die Ämter werden immer in den Händen der Bestensein, weil das Volk die Gebildeten ohne allen Neid gegen sie zu seinenObrigkeiten haben will die Gebildeten und Vornehmen aberwerden mit einer Ordnung der Dinge zufrieden sein, infolge derensie nicht von Leuten, die schlechter sind als sie, beherrscht werden.Auch werden sie ihre Ämter gerecht verwalten, weil andere befugtsind, sie zur Rechenschaft zu ziehen.

2. Aus diesen Angaben folgt: Zn Mantinea bestand in älterer ZeitDemokratie. An der Beratschlagung über bürgerliche Angelegenheiten hattejeder Bürger Anteil; aber die Wahl der Beamten geschah nur von einer AnzahlBürger, doch so, daß wechselnd alle die Reihe traf, ihr Wahlrecht auszuüben. Agesila'os zerstörte den Sitz der Centralregierung, Mantinea, im Jahre387, zerstreute die Einwohner in Dörfer und hieß sie leben, wie in denältesten Zeiten, wodurch die Verfassung aristokratisch ward. Die weiterenSchicksale Mantinea's in dem von Epamino'ndas nach der Schlacht bei Leu'ktraerrichteten arkadischen Bundesstaate sind bekannt.