Fünftes Buch. Neuntes Kapitel.
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lassen. Erhebt sich aber jemand durch List oder Gewalt zur Herr-schaft, so wird das eben als Tyrannenherrschaft angesehen.
23. In dem erblichen Königtum sind zu den erwähnten Ur-sachen des Untergangs noch die zwei hinzuzufügen, daß erstlich aufdiesem Wege viele verächtliche Subjekte auf den Thron gelangen, undzweitens daß solche mit frevlem Übermute regieren, ohne doch alsKönige die Machtmittel eines Tyrannen zu ihrer Verfügung zu haben.In solchen Fällen war ihr Sturz leicht. Denn von dem Augen-blicke an, da ihn sein Volk nicht mehr will, gibt es keinenKönig mehr^; der Tyrann dagegen behauptet sich, auch wennihn sein Volk nicht will. Diese und ähnliche Ürsachen also sind es,welche den Untergang der Monarchien herbeiführen.
Neuntes Kapitel.
Erhalten werden monarchische Staaten im allgemeinennatürlich durch das Gegenteil jener Ursachen und das Königtumim besonder» dadurch, daß man seine Machtvollkommenheitermäßigt? Je weniger weit nämlich diese reicht, desto dauerndermuß überhaupt die Herrschaft derselben sein. Die Herrscher selbstwerden dann auch weniger despotisch, leben auf gleichem Fuße mitden Beherrschten und sind ihrem Neide weniger ausgesetzt. Ausdiesem Grunde hielt sich auch bei den Molossern 2 das Königtum so
25. Wunderbar genug ist cs in nnserm Jahrhundert gerade-derjenigeGewaltherrscher, dessen Herrschaft dem antiken Begriffe des Tyrannentums,wie ihn Aristoteles faßt, am genauesten entspricht, welcher diesen in seinernackten Einfachheit so großartig hingestellten Satz für die europäischeMenschheit zur Wahrheit machen muß. Denn was waren die Volks-abstimmungen in den früheren italischen Monarchieen und die Plebisziteunter Napoleon III. anders als die Bewahrheitung des AristotelischenSatzes: „Von dem Augenblicke an, wo ihn sein Volk nicht mehr will,ist der König nicht mehr König."
1. Vergl. das Wort des spanische» Staatsmannes Antonio Perczgegen König Philipp II, in Humboldts Briefen an VarnhagenS. 180—182.
2. Die Könige der Molosser schwuren alljährlich bei einem feierlichenStaatsopfer, daß sie den Gesetzen gemäß regieren wollten, und forderten