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4 (1895) Politik
Entstehung
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Fünftes Buch. Siebentes Kapitel.

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eines Feldherrn mehr auf seine Kenntnis als auf seinen sittlichenWert zu achten; denn Feldherrntalent ist seltener als Rechtlichkeit.Bei der Aufsicht über dis Gesetze und den Staatsschatz dagegen istdie Sache umgekehrt; denn zu einer solchen Stellung ist eine größereTugend erforderlich, als man bei der großen Menge der Menschenantrifft, während das dafür erforderliche Wissen von allen erworbenwerden kann. Nun könnte man noch fragen: wenn Fähigkeit zumAmte und Liebe zur Verfassung vorhanden sind, wozu bedarf csdann noch der Tugend? Werden nicht diese beiden Eigenschaften allesfür den Staat Ersprießliche schon allein bewirken? Es scheint nicht.Denn cs könnte wohl sein, daß den mit diesen beiden Eigenschaftenausgerüsteten Personen die Selbstbeherrschung fehlte; und wie siealsdann selbst ihre eigenen Interessen trotz aller Sachkenntnis undSelbstliebe nicht zu fördern verstehen, ebenso könnte es manchen unterihnen dann auch in der Verwaltung des Gemeinwesens ergehen.

16 . Ganz allgemein gefaßt aber, gehört alles das, was durchdie Gesetze als eine der Verfassung nützliche Bestimmung ausge-sprochen ist, zugleich auch zu den Momenten, die eine Verfassung er-halten. Dahin gehört auch der oft erwähnteHauptsatz, nach welcheminan darauf zu achten hat, daß die Masse der Staatsangehörigen,welche die Verfassung will, stärker sei als die, welche sie nichtwill.Neben diesem allen aber darf ein Punkt nicht unbeachtet

in die Höhe. Sodann aber kommt der große Satz des Christentums-Liebe deinen Nächsten wie dich selbst". Dieser ist inhaltsvoll und jenemantiken Staate positiv verderblich.

Io. Dieser Grundsatz hatte bei den Griechen eine so allgemeineGültigkeit, daß seine Befolgung selbst in , den allerspeziellsten Sachlagenanempfohlcn wird. Der öfter genannte Äne'as (zwischen 360 und 356v. Chr. lebend) sagt:Wenn der Stadt Gefahr droht, der Feind in derNähe ist, so muß zum Behuf der Gliederung der Mannschaft eine Aus-wahl der Verständigsten und Kriegserfahrensten getroffen werden. Diesemüssen zur Disposition deS Befehlshabers stehen, sie sind zu Ausfällen,Patrouillen, Reserven zu verwenden. Sie müssen gut gesinnt undmit der bestehenden Ordnung der Dinge zufrieden sein, umdie Umtriebe der Unzufriedenen und Andersgesinnten imZaum zu halten. Die Führung sei in den Händen eines umsichtigenund energischen Mannes, der besonders bei einem Umschwünge der Dingeam meisten zu verlieren hat." Aneaö Ta'cticus, Von der Verteidigung