Fünftes Buch. Erstes Kapitel.
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gewählt werden soll, b Oligorchisch ferner ist mich die Existenz eineseinzigen Archolliten, der in dieser so umgestnltelen Verfassung immer
3. llber den Sinn dieser äußerst dunkeln Stelle haben sich die bedeu-tendsten Ausleger und Altertumsforscher nicht einigen können. Aristoteleshatte den Vorgang in seinem berühmten Werke der Staatsvcrfassnnge» inder Politie der Epidallnnier ausführlich erörtert und begnügt sich im Hin-blick auf das dort Erzählte hiet mit einer so kargen Andeutung, daß cSunmöglich ist, über den Sinn unserer Stelle zu einer überzeugenden Ge-wißheit zu kommen. Epidamnns, an der illyrsichen Küste von den Römernerst Dyrrha'chinm, später aber mit dem griechischen Namen genannt, war,von Korinthern und Korkyräern gegründet, ein oligarchischer Staat. Kurzvor dem Peloponncsischen Kriege entstand hier der Kampf der demokratischen,im Laufe der Zeit erstarkten Gemeinde, gegen die edlen Geschlechter. Denndie Stadt war ein Messeplatz für alle Völker des Adriatischen Meeres,die Verfassung daher hier allmählich immer demokratischer geworden, bissie sich schließlich nach dem Vorbilde Athens gestaltete, das in den Ge-wässern des Ionischen Meeres über Sparta die Oberhand behielt. DieOligarchen unterlagen hier so gut als in Korkr/ra, welches Staates Schick-sale Epidamnns wohl immer geteilt hat. An die Stelle eines engerenRatskollegiums der Geschlechter trat nun ein demokratischer Rat, der immerBulle (ssoNchs heißt. Wo also der die Verwaltung leitende Rat diesenNamen führt, da ist von einem Staate mit überwiegend demokratischerVerfassungsform die Rede. Vergl. oben Buch VI, Kap. 1. Aristoteleserwähnt also mit dem Zuge, daß man anstatt der Phylarchen eine Bnleeingesetzt, die teilweise Umwandlung der Verfassung von Epidamnns inDemokratie und will im folgenden noch das angeben, was sich in der Ver-fassung asü ein Rest der Oligarchie erhalten hat. Nun ist es nicht möglichzu erkennen, was in Epidamnns die Heliä'a gewesen. Die Bnle dafür zunehmen ist durchaus unthunlich; denn die Worte des Textes (ei; 5t rff--sprechen es aus, daß von einem andern Staatskörper geredetwerden soll. Aristoteles, der in Bezeichnungen dieser Art so genau ist,daß er cs ausdrücklich erwähnt, daß die Kreter ihren Rat der Alten (Ge-rn sia) mit der uneigentlichen Bezeichnung Bnle benannt habe» (s. Buch II,Kap. 7), würde auf die leichteste Weise dies durch den Ausdruck habenandeuten können: „und in diesen Heliäa genannten Rat" u. s. f. Sodannaber ist schwer zu glauben, daß im Altertum jemals ein Rat oder Volks-ausschuß sollte Heli'äa genannt worden sein, weil sich an dieses Wort immerder Begriff einer größeren Versammlung oder, wie in Athen, des Lokalsfür eine größere Versammlung knüpft. Man könnte eS nun für die Volks-versammlung nehmen, die in den dorischen Staaten den Namen Hali'aführt. Aber dann würde Aristoteles den dorischen Ausdruck mit dem beiihm üblichen Zusatz der „sogenannten" selbst gebraucht haben, und außerdemspricht der Ausdruck „eintreten" (st«8l^i-Z dagegen, welcher vom Amtsantrittund überhaupt da gebraucht wird, wo eö sich von einem Eintritt in die Staats-