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4 (1895) Politik
Entstehung
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273
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Fünftes Buch. Erstes Kapitel.

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sein hätten, wie denn die Ungleichheit des Vermögens hier dieMeinung von dem Gelten einer absoluten Ungleichheit hervorbrachte.

3. Demgemäß verlangen nun die einen, auf ihre Gleichheitfußend, einen gleichen Anteil an alle» Regierungsrechten; die anderengehen von ihrer Ungleichheit aus und wollen etwas voraushaben,denn wer mehr sei, müsse auch mehr haben. Zn gewisser Beziehunghaben nun alle aus solchen Auffassungen hervorgegangenen Staats-formen sich dem Gedanken der Gerechtigkeit genähert, aber dadurch,daß sie ihre Weise für absolut nahmen, haben sie sich wieder von ihmentfernt. Und wenn nun die einen oder die anderen nicht den Anteilam Staate erhalten, der ihnen nach ihrer Meinung gebührt, so sehensie hierin einen Grund zur Empörung. Wäre dieser Grundtriftig, so würden diejenigen am meisten zur Empörungberechtigt sein, die eine solche gerade am wenigstenanstiften, nämlich die an Vorzügen des Geistes Aus-gezeichneten; denn sie allein möchten vernünftiger-weise eine absolute Ungleichheit mit allen anderen inAnspruch nehmen können. Daneben wollen freilich einigewegen des Vorzuges einer edlen Abkunft gerade in Hinsicht auf dieseUngleichheit nicht in eine allgemeine Gleichheit mit den anderentreten; denn für edel gelten diejenigen, welche Tugend und Reichtumder Ahnen bei sich anfweisen können.

4. Hiermit sind nun in der Kürze die Anfänge und Quellenangegeben, aus welchen die bürgerlichen Unruhen entstehen, und esgehen daher auch die Umwälzungen auf zwiefache Art vor sich. Zndem einen Falle ist die Umwälzung gegen die Verfassung gerichtet,um an die Stelle der bestehenden eine andere zu setzen, z. B. Oligar-chie an die Stelle der Demokratie oder umgekehrt oder Republik undAristokratie an die Stelle der Oligarchie und Demokratie oder um-gekehrt. Zn dem andern Falle gilt die Empörung nicht der beste-henden Verfassung, sondern die unzufriedene Partei will dieselbe bei-behalten, will aber selbst ans Ruder kommen, ein Fall, der z. B. beiOligarchieen und Monarchieen vorkommt.

5. Ferner bezweckt eine Revolution das Wesen einer Verfassungzu stärken oder zu schwächen, sie beabsichtigt z. B. eine oligarchische

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