Viertes Buch. Dreizehntes Kapitel.
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Auf so viele Arten ist es also möglich, die Gerichtshöfe zu besetzen.Von diesen sind die ersten demokratisch, d. h. alle die, wo die Richteraus allen und für alle Sachen genommen werden; die zweitenoligarchisch, d. h. alle die, wo die Richter für alle Sachen aus einigenbestellt werden; die letzten sind aristokratisch-republikanisch, d. h. allediejenigen, wo für einige Sachen die Richter aus allen Bürgern, fürandere nur aus einer Minderzahl erwählt werden.