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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

überall nur ein Magistrat darf verwalten können, z. B. ob für guteOrdnung auf dem Markte der Marktmeister, für einen andern Ortaber ein anderer da sein muß oder überall derselbe. Ferner fragt sich:Sollen die Ämter geschieden werden nach den zu ihrer Aufsicht gehö-renden Gegenständen oder in derselben Hinsicht nach den Menschen?Ich meine: Soll ein Beamter dasein für gute Zucht im allgemeinenoder für Kinder und Weiber verschiedene?

7. Berücksichtigt man die Verschiedenheit der Verfassungen, sofragt es sich wieder, ob in einer jeden auch das Wesen der Obrigkeitverschieden ist oder nicht, d. h. ob in einer Demokratie, Oligarchie,Aristokratie und Monarchie dieselben Obrigkeiten im Besitze derhöchsten Staatsgewalt sind oder nicht. (Es kommt hierbei nicht daraufan, daß sie mit gleichen Personen oder aus ähnlichen Klassen besetztwerden, sondern das kann in dem einen Staate so, in dem andernanders geschehen, wie ja auch z. B. die Aristokratieen die Gebildeten,die Oligarchicen die Reichen, die Demokratieen die Freien in die Ämternehmen.) Aber das ist die Frage, ob nicht aus der Verschiedenheitder Verfassungen einige Obrigkeiten selbst als verschiedene hervor-gehen. Denn in der Wirklichkeit trifft cs sich, daß dieselben Obrig-keiten hier nicht verschieden, dort aber verschieden sind, da es fürdiesen Staat ersprießlich sein kann, derselben Stellung eine großeBedeutung beizulegen, während jener es für angemessen hält, sie miteiner nur unbedeutenden Macht zu versehen.

8. So viel ist gewiß: man stößt auf einige Magistraturen, dienur an ein bestimmtes politisches System gebunden sind. Eine solcheist z. B. die der vorberatcnden Behörden, ein der Demokratie fremdesInstitut, die dafür den Rat hat. Denn eine Behörde der Art istunerläßlich notwendig, und es liegt ihr ob, die Sachen, ehe sie vordas Volk kommen, vorher zu beraten, damit das Volk nicht so vielZeit verliere. Ist die Zahl dieser Vorberater gering, so ist das In-stitut oligarchisch. Nun liegt aber diese ihre geringe Anzahl eben imWesen des Institutes selbst; folglich muß es an Oligarchie gebundensein. Wo aber beide Institute vorhanden sind, da kontrollieren dieVvrberater gewissermaßen den Volksrat und üben diese Funktion alsein oligarchisches Institut aus einem demokratischen Institute gegen-über. 9. Die Macht dieses Volksratcs wird auch selbst in solchen