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4 (1895) Politik
Entstehung
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I

Viertes Buch. Zwölftes Kapitel.

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organisierten Staate gehören, mit Recht bei jedem Staate und besondersauch bei den kleinen Staaten wichtig sei». In den großen Staatennämlich kann und muß die Einrichtung getroffen werden, daß jedeObrigkeit auch nur für einen streng umschriebenen Geschäftszweigbestellt wird. Die große Zahl der Bürger gestattet es, daß viele indie obrigkeitlichen Ämter eintreten können, so daß denn ein und das-selbe Amt entweder erst nach langer Zeit wieder oder überhaupt nureinmal an dieselbe Person kommt. 4 Auch wird ein jeder Zweig besserverwaltet, wenn der mit der Verwaltung Beauftragte nur eins zubesorgen hat und nicht durch vielerlei anderes zerstreut wird.

5. Zn kleinen Staaten dagegen sieht man sich genötigt, vieleÄmter auf eine geringe Anzahl von Personen zu häufen, da es beider geringen Anzahl von Bürgern nicht wohl angeht, daß viele inobrigkeitlichen Ämtern sind. Denn wo soll man Nachfolger für siehernehmen? Die kleinen Staaten bedürfen nun zuweilen derselbenObrigkeits- und Gesetzesanordnungen wie die großen, nur daß dortdas Amt oft wieder in dieselben Hände kommen muß, während dieserFall hier nur nach geraumer Zeit einmal vorkommt. Es steht dahernichts im Wege, dieselbe Person mit der Verwaltung mehrererGeschäftszweige zugleich zu beauftragen, die sich denn auch einanderkeinen Eintrag thun werden. Die geringe Bürgerzahl nötigt ohne-hin dazu, die Obrigkeiten kompendiarisch jenen Geräten gemäß einzu-richten, die zugleich als Leuchter und Bratspieß dienen. ^

6. Sind wir also nur erst im stände zu bestimmen, wie vieleObrigkeiten jeder Staat notwendig haben muß, und wie viele zwarnicht notwendig aber doch nötig sind, so wird auf Grund dieserEinsicht sich ohne Schwierigkeit angeben lassen, welche Ämter manpassend in eins zusammenziehen kann. Auch darf man füglich dieFrage nicht übergehen, was für Behörden der Eigentümlichkeit desOrtes gemäß vieles verwalten dürfen und was für Angelegenheiten

4. In diesen Worten ist in Kürze der Beweis für die Möglichkeitund Notwendigkeit jener Einrichtung im demokratischen Sinne ent-halten.

8. Siehe die Anmerkung zu Buch I, Kap. 1,85. Das hier er-wähnte Gerät ward besonders von den Soldaten gebraucht.

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