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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

heit sogleich klar ist, ferner die Chore'gen^, die Herolde und dieGesandten, die ja auch gewählt werden.

3. Nun haben einige öffentliche Verrichtungen eine politischeBedeutung und machen ihre Autorität in einem bestimmten Kreise ent-weder über alle Bürger geltend, wie z. B. der Feldherr über jedeneinzelnen im Heere, oder über einen Teil, wie die Aufseher über dieLebensweise und Zucht der Frauen 2 und Kinder. Andere sind ökono-mischer Art, wie z. B. die an vielen Orten durch Wahl bestelltenMarktmeister b, noch andere bestehen lediglich in gewissen Dienst-verrichtungen, wofür man, wenn man die Mittel dazu hat, sich einenSklaven hält. Unter Magistraturen im eigentlichsten Sinne hat mandaher ganz allgemein solche Ämter zu verstehen, deren Inhaber mitder Befugnis ausgestattet sind, über gewisse Gegenstände zu beraten,zu entscheiden und Befehle ausgehen zu lassen; ganz besonders aberdies letzte, weil der Befehl ein wesentliches Kennzeichen der Obrigkeitist. Freilich kommen diese genauen Begriffsbestimmungen in derWirklichkeit nicht eben in Betracht denn der Zweifel in Hinsichtder Benennung hat wohl noch nie Veranlassung zum Streite gegeben allein sie haben doch ihr eigenes Interesse für das Denken.

4. Dagegen dürfte in höherem Grade die Frage: welche undwie viele Magistraturen ein Staat zu seinem Bestehen bedarf undwelche, ohne gerade unentbehrlich zu sein, gleichwohl zu einem gut

1. Choregen lChorsührer) hießen diejenigen, welche die zur Aus-rüstung des Chores in der Tragödie erforderlichen Kosten zu tragen hatten.Es gehörte diese Leistung zu denLitnrgiccn", d. h. zu den persönlichenVerpflichtungen der Reichen, die unter auderm auch die Ausstattung undVerherrlichung des religiösen Kultus zu besorgen hatten. Auch für dieTänze hat der Chorege den Chor zu stellen.

2. Sie heißen Gynäkono'men. Sie wachten darüber, daß dieFrauen sich keinen Ausschweifungen Hingaben und den Luxus nicht zu hochtrieben. Sie sahen z. B. darauf, daß bei Gastereien der Aufwand unddie Zahl der Gäste die gesetzliche Bestimmung nicht übertrat. Ihre Wirk-samkeit ist in Athen besonders in der späteren Zeit der Aufwandsgesetzeunter Deme'trius' Regierung sichtbar.

3. Diese alsAgoranoMieu",Astyno'men", Kornmesser ange-stellten Beamten überwachten Maß und Gewicht und untersuchten die aufden Markt gebrachten Lebensmittel.