Viertes Buch. Zehntes Kapitel.
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8. Die Dcmokratieeu nun haben auch Scitenstücke zu diesenKunstgriffen aufzuweisen. Hier bekommen nämlich die Armen fürihre Teilnahme an Volksversammlungen und Gerichtssitzungen Ent-schädigungsgelder"; die Reichen haben, wenn sie wegblciben, keineStrafe zu gewärtigen. Wer hier die richtige Mischung treffen will,hat beide Einrichtungen zu vereinen, und demnach Entschädigungs-gelder für die einen und Strafe für die anderen zu verordnen; dennnur so wird eine allgemeine Teilnahme ermöglicht, während auf jeneArt die Gewalt im Staate der einen Partei ausschließlich überwiesenwird. Allerdings sollen nun die Staatsgewalt nur diejenigen bilden,welche die Waffen führen''; indessen läßt sich, wenn die Zahl solcherVollbürger nach einem Ce'nsus feftgestellt werden soll, die Höhe des-selben nicht so absolut bestimmen, sondern man muß hier erwägen,wie hoch sich der äußerste Satz beläuft, bei dem noch die Zahl derer,welche teil am Vollbürgertum haben, größer ist, als die Zahl derer,die davon ausgeschlossen werden, und diesen muß man ansetzen."Die ganz Armen nämlich" halten, auch wenn sie an den Staats-ehren keinen Anteil haben, gern Ruhe, wenn man sie nur nicht über-mütig behandelt oder ihnen ihr Eigentum schmälert.
9. Allein cs ist nicht so leicht, eine solche Billigkeit gegen dieArmen einzuhalten. Denn nicht immer sind die, welche am Rudersind, Leute von menschenfreundlicher Richtung. Und so ist es dennganz gewöhnlich, daß beim Ausbruch eines Krieges der arme Mannverdrossen zu Felde zieht, wenn ihm trotz seiner Armut kein Unterhaltgereicht wird; erhält er ihn aber, so geht er gern in den Krieg. Zn
6. Die Einrichtung der Entschädigungsgelder, des Soldes, wie dieAlten sich ansdrücken, beruht darauf, daß der arine Mann wegen der Volks-versammlungen und der Gerichte seine Geschäfte und seinen Erwerb ver-säumt. Für diesen unverschuldeten Verlust sollte ihn das „Volksversamm-lungsgeld" und das „Gerichtsgeld" entschädigen.
7. Der Waffendienst als Schwerbewaffneter ist ein Hauptkennzeichendes hellenischen Vollbürgers.
8. Also einen nicht hohen, sondern einen solchen, der eine „breiteGrundlage" deö Vollbürgertums ermöglicht. Daher heißt dieser Ccnsusim Original „der sich am weitesten erstreckende".
9. Die noch unter diesem Census stehen.